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Geschrieben von m01 - 03.07.2025 20:49 - 0 Kommentar(e)
Hallo zusammen,
eventuell wieder ein "interessanter" Fall aus meiner Hood - die Landshuter haben es ja nicht so mit Straßenverkehr... Wir hatten die Ecke hier schon mal, aber es gibt Neues.
Es geht um diese Straße und die Vorfahrtsregeln darin. Wer genau hinkuckt, erkennt links ein Vz 241 in der 30er Zone. Ja...... haben sie kürzlich wieder entfernt und durch Vz 239 plus separat stehendem 1022-10 ersetzt. In Gegenrichtung steht weiterhin ein Vz 241. Nehmen wir mal an, es gäbe das Vz 241 nicht. Es darf in Z30 ja keine benutzungspflichtigen Radwege geben. Aber ist denn ein links mittels 1022-10 ausgewiesener Angebotsradweg in der Z30 zulässig?
Für mich ergibt sich spätestens an diesem RvL-Knotenpunkt, der auch zuvor für Z30-Spätchecker mit einem Vz 102 angekündigt ist, eine unklare Situation. Muss denn auch der links fahrende Pedalist einem Verkehrsteilnehmer, der von rechts kommt, dann Vorfahrt gewähren? Übrigens die einzige RvL in der ganzen Straße, alles andere sind VBs. Unmittelbar vor der Schule hat die Stadt zwischenzeitlich einen Anfall von Straßenmaleritis bekommen, plus Vz 241 natürlich. So viel Farbe wie hier mitten in einer Z30 gibts sonst in der ganzen Stadt nicht...
Ich weiß jetzt nicht, was ich von dem Konstrukt halten soll. Meinungen?
Geschrieben von MarcWinkler - 02.07.2025 11:07 - 8 Kommentar(e)
Hallo Gemeinde,
ich habe schon einige kompetente Personen befragt ( aaSoP`s ) und niemand weiss es so richtig.
Szenario 1: Wir sind alle der Meinung dass Streckenverbote mit beispielsweise 30 km/h igO. durch ein 30 km/h und dem Zusatzschild "22 - 6" aufgehoben werden und wir dann 50 km/h weiter fahren dürfen ( ausserhalb der angezeigten Zeiten ) .
Dann müsste aber konsequenter Weise auch Folgendes gelten:
Szenario 2: Autobahn hat ein Streckenverbot von 80 km/h. Es kommt das Zeichen 60 km/h mit Zusatzschild "bei Nässe". Mein VW T-Roc Verkehrszeichenerkennung ist der Meinung, dass hier die Autobahn unbegrenzt ist wenn es trocken ist ( das Ding spinnt so oder so sehr oft aber hier ist ein interessanter Aspekt finde ich ).
Können Zusatzschilder voherige Streckenverbote aufheben oder ist das auch nur eine Annahme, dass ein 30 km/h "22 - 6" eine vorherige 30 km/h aufhebt ?
Viele Grüsse und vielen Dank für alle, die hier konstruktiv mithelfen ( am besten mit AZ zu Gerichtsurteilen ).
Geschrieben von ruhig_blut - 02.07.2025 08:32 - 4 Kommentar(e)
Hallo zusammen,
gegeben folgender Fall: Ein Fahrzeug wird wegen leuchtender Warnleuchte in eine Werkstatt gebracht. Dort wird festgestellt, dass das Fahrzeug im aktuellen Zustand nicht mehr aus eigener Kraft bewegt werden darf, da sonst das Risiko eines Motorschadens besteht. Eine Reparatur durch die Werkstatt ist jedoch erst in einem Monat möglich. Eine Werkstatt im Nachbarort hat deutlich früher Zeit.
Ist in diesem Fall ein Abschleppen des Fahrzeugs zulässig? Oder braucht es einen Autotransporter o.ä.?