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> 2 Mal TF mit Entzug und Neuerteilung, 1 Mal MPU jetzt wurde ich geblitzt, Nach Neuerteilung geblitzt, droht MPU?
Zanzibar
Beitrag 01.07.2025, 11:44
Beitrag #1


Neuling


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Hallo Leute,

ich bin gerade sehr besorgt und brauche euren Rat. Hier die Fakten:

1. TF 2015 mit Fahrrad mit über 2 Promille. Straftat und Führerscheinentzug. Anordnung zur MPU. Bestanden und Neuerteilung 2017 oder 18.

2. TF 2024 im PKW 1,45 Promille. Straftat und Führerscheinentzug (kein Unfall ich wurde wegen Fahrweise angehalten). Vorbereitung auf MPU, 1 Jahr Abstinenzbelege gesammelt, Vorbereitungskurs und mich ins Zeug gelegt mein Leben in andere Bahnen zu lenken.
Dann ein Wunder: Nach Antrag auf Neuerteilung wurde mir mein Führerschein ausgehändigt ohne MPU Anordnung, am 15.05.25. Ich kann es mir nicht erklären, ich bin unglaublich glücklich und dankbar.


Jetzt zum Problem: Gestern wurde ich innerorts geblitzt, als ich aufs Tacho schaute meine ich 71 Km/h gesehen zu haben. Nun zerreißt es mich vor Sorgen, da ich Angst vor dem Szenario habe, dass die Behörden aufmerksam werden und doch noch an meiner Fahreignung zweifeln, da ich theoretisch bei einem anfallenden Punkt bei 7 Punkten stehe.

Option a) Abzüglich Toleranz liege ich in der Geschwindigkeitsüberschreitung bei unter 21 Km/h, es bleibt bei einer Verwarnung und ich komme mit einem blauen Auge davon.

Option b) Punkte bei Straftaten verjähren erst nach 10 Jahren. Außerdem verstehe ich nicht ganz ob mein Konto bei der Neuerteilung wieder auf 0 gesetzt wurde und nur der Eintrag bleibt oder ob die Punkte auch bestehen bleiben.


Deswegen nun zu meiner Frage: Gehen wir davon aus ich habe 6 Punkte durch die beiden Straftaten plus den einen durchs zu Schnelle fahren gestern, damit bin ich bei 7. Die Behörden müssten dann aufmerksam auf mich werden und mich verwarnen.



Ist es möglich, dass ich aufgrund meiner Geschichte, der erst vor kurzem neuerteilten Fahrerlaubnis und dem aktuellen Vergehen nachträglich dazu aufgefordert werde ein MPU Gutachten vorzulegen?


Danke.
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thobad2001
Beitrag 01.07.2025, 12:59
Beitrag #2


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Hallo,

2017 oder halt 2018 wurde mit der Neuerteilung dein Punkte Konto auf 0 Gesetzt.

Dein Punktekonto sollte somit Aktuell auf 3 stehen.

Solange es bei einer Geldstrafe bleibt ohne FS Entzug und du diese gleich bezahlst dürfte die FsSt nicht drauf aufmerksam werden.
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Q-Treiberin
Beitrag 01.07.2025, 14:33
Beitrag #3


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Wenn die FEB aufgrund des neuerlichen Verstoßes Deine Akte in die Hand nimmt kann es gut sein dass ihnen auffällt dass Du als WHT eigentlich zur MPU gemusst hättest.


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Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
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Jens
Beitrag 02.07.2025, 07:16
Beitrag #4


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Zitat (thobad2001 @ 01.07.2025, 13:59) *
Dein Punktekonto sollte somit Aktuell auf 3 stehen.
Wieso? unsure.gif 2025 wurden durch die Neuerteilung doch die 3 Punkte für die Trunkenheitsfahrt aus 2024 gelöscht.


Zitat (Zanzibar @ 01.07.2025, 12:44) *
1. TF 2015 mit Fahrrad mit über 2 Promille. Straftat und Führerscheinentzug.

Sicher, dass das so war? Meines Wissens gibt es keine Rechtsgrundlage für ein Strafgericht, um nach einer Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad die Fahrerlaubnis zu entziehen. Im § 69 StGB, der die Entziehung der Fahrerlaubnis regelt, geht es um Veröße als Führer eines Kraftfahrzeugs.
Normalerweise wird einem Fahrradfahrer, der mit mindestens 1,6 ‰ erwischt wurde, die Fahrerlaubnis erst dann durch die Führerscheinstelle entzogen, wenn er eine vorher angeordnete MPU nicht macht bzw. das Ergebnis negativ ist.

Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 02.07.2025, 07:19


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auchdasnoch
Beitrag 02.07.2025, 10:38
Beitrag #5


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Ich gehe mal davon aus, dass die Fahrerlaubnis nach der ersten Trunkenheitsfahrt (mit dem Fahrrad) nicht im Zuge des Strafverfahrens entzogen wurde. Vielmehr wurde sie, sofern nicht freiwillig auf die Fahrerlaubnis verzichtet wurde, erst später durch die Verwaltungsbehörde entzogen, weil kein positives MPU-Gutachten innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt wurde. Somit gab es dann nur 2, und nicht wie behauptet, 3 Punkte. Zudem wäre die erste TF nach 5 Jahren zu tilgen gewesen, was erklärt, warum nach der 2. TF keine MPU verlangt wurde.

Mit der Neuerteilung im Mai wurden zudem alle bisherigen Punkte gelöscht. Die zweite Trunkenheitsfahrt steht aber noch im Register und kann, auch wenn sie aufgrund der Punktelöschung mit 0 Punkten zu bewerten ist, bei Fahreignungszweifeln verwertet werden.


Sollten es nun tatsächlich mindestens 21 km/h zuviel gewesen sein, dann gäbe es nach der rechtskräftigen Entscheidung also zwei Einträge im FAER mit insgesamt 1 Punkt. Eine Straftat, und eine Ordnungswidrigkeit. Ich sehe hier keinen Grund für die Anordnung einer MPU.
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Zanzibar
Beitrag 02.07.2025, 12:53
Beitrag #6


Neuling


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Danke für die Rückmeldungen.

Morgen Mittag habe ich einen Termin zur Freischaltung der Ausweis Onlinefunktion, damit ich die Punkte abfragen kann.


Es ist möglich, dass ich damals die FE selber abgegeben habe, weil ich kein Gutachten vorlegen konnte. Ich hatte damals kein Geld dafür hatte und auch erstmal nichts im meinem Leben geändert, daran erinnere ich mich noch.


Ich kann euch aber sagen, dass der Delikt der Polizei und der Sachbearbeiterin der FEB bekannt war. Die Polizei sprach mit 2024 auf dem Weg zur Wache darauf an aber ich schwieg dazu. Das Gespräch mit der Sachbearbeiterin lief so:

Ich bin dort und stelle den Antrag auf Neuerteilung

Sie: "Hm, ich weiß nicht ob das Einfach so gehen wird. Es ist nicht das erste mal. Ich muss mir die Akte zukommen lassen."
Ich: "Ich weiß, ich bin vorbereitet."
Sie: "Sie sind vorbereitet?"
Ich: "Ja, meine letzte Analyse habe ich in 2 Wochen."
Sie: "Okay. Zu welchem Institut möchten Sie denn?"
Ich fülle Zettel aus.

Dann bekam ich einen Brief, dass der Antrag bearbeitet wurde und ich meinen Sehtest vorbei bringen soll. FE wurde ausgehändigt.
_____________________________________________________________________


@auchdasnoch:

Deine Eklärung klingt sehr plausibel und erstmal beruhigend.

Ich habe mich die letzten 2 Tage auf das Szenario von Q-Treiberin eingeschossen, dass jemandem auffällt, dass ich so kurz nach Neuerteilung zu schnell gefahren bin und damit als atypischer Fall zur Rechenschaft gezogen werde.
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auchdasnoch
Beitrag 03.07.2025, 08:44
Beitrag #7


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Als Du Deine neue Fahrerlaubnis beantragt hattest, wurde Deine Akte geprüft. Gemäß der Bemerkungen der Sachbearbeiterin wurde sie auch hinsichtlich der Fahreignung nach beiden Trunkenheitsfahrten überprüft. Und das mit dem Ergebnis, dass keine Zweifel (mehr) an Deiner Fahreignung bestehen, woraufhin Dir die neue fahrerlaubnis erteilt wurde. Warum sollte jetzt
1.) Deine Führerscheinakte überhaupt in die Hand genommen und überprüft werden?
2.) Die Überprüfung der Akte jetzt zu enem anderen Ergebnis führen als im Frühjahr?

Um es mal realistisch zu betrachten: Aufgrund der Neuerteilung wurde Dein Punktekonto auf 0 gesetzt. Wenn die Geschwindigkeitsüberschreitung nun tatsächlich einen Punkt bringen würde, dann wäre das Dein erster (neuer) und somit einziger Punkt. Wie sollte nun die Führerscheinstelle von diesem Punkt erfahren? Welchen Grund sollte das KBA haben, die Führerscheinstelle über diesen einsamen Punkt zu informieren?

Lehn Dich zurück und entspann Dich. Da passiert nichts.
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thobad2001
Beitrag 03.07.2025, 14:55
Beitrag #8


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Zitat (Jens @ 02.07.2025, 08:16) *
Wieso? unsure.gif 2025 wurden durch die Neuerteilung doch die 3 Punkte für die Trunkenheitsfahrt aus 2024 gelöscht.


Stimmt mein Fehler, war ja eine Straftat, und keine OWI damit aktuell auf 0
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Zanzibar
Beitrag 03.07.2025, 16:13
Beitrag #9


Neuling


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Danke Leute ihr wart auf der richtigen Spur.



Also,

Ich habe aktuell 0 Punkte.

Zum ersten Delikt von 2015 steht "Verzicht auf die Fahrerlaubnis". Keine Details zu Trunkenheit im Verkehr.



Schlau werde ich allerdings aus den Daten zu Speicherung und Tilgung nicht. Letztes Vergehen Speicherung 29.04.2024 und Tilgung 19.04.2039. Löschung 19.04.2040. Warum soviele Jahre?

im ersten zum Verzicht ist Speicherung 2015, Tilgung und Löschung 2027.
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Jens
Beitrag 03.07.2025, 20:45
Beitrag #10


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Sowohl der Verzicht auf die Fahrerlaubnis als auch die Entziehung haben eine Tilgungsfrist von 10 Jahren. Allerdings bestimmt § 29 Abs. 5 StVG, dass die Tilgungsfrist erst mit Neuerteilung einer Fahrerlaubnis zu laufen beginnt oder aber nach fünf Jahren, wenn bis dahin keine neue Fahrerlaubnis erteilt wurde (die sogenannte Anlaufhemmung).


Zitat (Zanzibar @ 03.07.2025, 17:13) *
im ersten zum Verzicht ist Speicherung 2015, Tilgung und Löschung 2027.
2017 wurde die Fahrerlaubnis neuerteilt, also wird 2027 getilgt.


Zitat (Zanzibar @ 03.07.2025, 17:13) *
Letztes Vergehen Speicherung 29.04.2024 und Tilgung 19.04.2039. Löschung 19.04.2040.
Das ist so nicht korrekt, das sind die 10 Jahre Tilgungsfrist plus 5 Jahre Anlaufhemmung. Dass dieser Eintrag so vorhanden ist, könnte daran liegen, dass das FAER noch nichts von der kürzlich erfolgten Neurerteilung weiß.
Da dir aber die Fahrerlaubnis 2025 neuerteilt wurde, wird der Eintrag 2035 getilgt und 2036 (nach einem Jahr Überliegefrist) gelöscht.

Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 04.07.2025, 06:45


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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 04.07.2025 - 11:05