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> Z30 und linker Angebotsradweg mit Furten?
m01
Beitrag 03.07.2025, 20:49
Beitrag #1


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Hallo zusammen,

eventuell wieder ein "interessanter" Fall aus meiner Hood - die Landshuter haben es ja nicht so mit Straßenverkehr... Wir hatten die Ecke hier schon mal, aber es gibt Neues.

Es geht um diese Straße und die Vorfahrtsregeln darin. Wer genau hinkuckt, erkennt links ein Vz 241 in der 30er Zone. Ja...... haben sie kürzlich wieder entfernt und durch Vz 239 plus separat stehendem 1022-10 ersetzt. In Gegenrichtung steht weiterhin ein Vz 241. thread.gif
Nehmen wir mal an, es gäbe das Vz 241 nicht. Es darf in Z30 ja keine benutzungspflichtigen Radwege geben. Aber ist denn ein links mittels 1022-10 ausgewiesener Angebotsradweg in der Z30 zulässig?

Für mich ergibt sich spätestens an diesem RvL-Knotenpunkt, der auch zuvor für Z30-Spätchecker mit einem Vz 102 angekündigt ist, eine unklare Situation. Muss denn auch der links fahrende Pedalist einem Verkehrsteilnehmer, der von rechts kommt, dann Vorfahrt gewähren?
Übrigens die einzige RvL in der ganzen Straße, alles andere sind VBs. Unmittelbar vor der Schule hat die Stadt zwischenzeitlich einen Anfall von Straßenmaleritis bekommen, plus Vz 241 natürlich. So viel Farbe wie hier mitten in einer Z30 gibts sonst in der ganzen Stadt nicht...

Ich weiß jetzt nicht, was ich von dem Konstrukt halten soll. Meinungen?
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m01
Beitrag 14.07.2025, 21:19
Beitrag #2


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Ich vermute, es ist also genau so viel von der Gestaltung zu halten wie es hier Antworten gibt: nix. cool.gif
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Tinu
Beitrag 15.07.2025, 05:55
Beitrag #3


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Zur Zulässigkeit kann ich leider nichts sagen. Die wäre für den VT aber ohnehin egal, weil er sich ja trotzdem dran halten müsste. Rvl gilt aber generell für die gesamte Straße, also auch für den linksseitig Radelnden. Das wäre dann ein zusätzliches Argument, warum diese Konstruktion an dieser Stelle verboten sein sollte.

Ich hoffe, dass wenigstens die Furtmarkierungen verschwunden sind, weil diese ja Vorfahrt signalisieren!


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Martin
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Mueck
Beitrag 15.07.2025, 09:37
Beitrag #4


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Das Problem ist, dass der "RvL-Knotenpunkt" nur für eine Richtung einer ist, die andere Richtung hat wg. vbB absoluten Nachrang. Wenn man am Radweg, egal ob mit oder ohne B-Pflicht oder Schleichradeln, festhalten will, kriegt man wohl nur so eine sichere Lösung hin, wenn man auch den 4. Ast wieder mit einem 205 bestückt ...
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Tinu
Beitrag 15.07.2025, 09:46
Beitrag #5


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Von "sicheren Lösungen" würde ich hier noch gar nicht sprechen wollen. Eindeutig und regelkonform wäre aber schon mal ein Schritt in die richtige Richtung.


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Martin
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m01
Beitrag 15.07.2025, 21:08
Beitrag #6


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Zitat (Tinu @ 15.07.2025, 06:55) *
Ich hoffe, dass wenigstens die Furtmarkierungen verschwunden sind, weil diese ja Vorfahrt signalisieren!

An den Fahrbahnmalereien hat sich nichts geändert, die Furten sind da nach wie vor. Eindeutig ist hier leider nichts... diese Einfahrt rechts (könnte auch eine Straße sein) hat für sich ein 205, das weiß aber der Fahrbahnverkehr nicht, weil nirgends ein Vz 301 steht. Wäre es nicht sinnvoller, hier statt Z30 eine Vorfahrtsstraße mit Tempo 30 zu machen und die eine verbliebene Einfahrt mit einem 205 auszurüsten?

Eigentlich ein Wunder, dass dort nicht mehr passiert.
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Tinu
Beitrag 16.07.2025, 07:58
Beitrag #7


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Ob jetzt Z30 oder Vorfahrtstraße mit Tempo 30 kann man ja diskutieren. Aber Rvl in Kombination mit (auch noch rot hervorgehobenen) Furtmarkierungen geht gar nicht. Das ist für mich widersprüchliche Vorfahrtregelung und gehört abgestellt.


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Mueck
Beitrag 16.07.2025, 09:30
Beitrag #8


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Zitat (m01 @ 15.07.2025, 22:08) *
diese Einfahrt rechts (könnte auch eine Straße sein) hat für sich ein 205, das weiß aber der Fahrbahnverkehr nicht, weil nirgends ein Vz 301 steht.
Wenn das "nur" eine Ausfahrt ist und das 205 zur Klarstellung nach $ 10 letzter Satz aufgestellt wurde (sieht man das vom einen P aus überhaupt?), muss man für den Fahrbahnverkehr nix aufstellen, dessen Vorfahrt ergibt sich ja weiterhin aus § 10.

Zitat (Tinu @ 16.07.2025, 08:58) *
Aber Rvl in Kombination mit (auch noch rot hervorgehobenen) Furtmarkierungen geht gar nicht. Das ist für mich widersprüchliche Vorfahrtregelung und gehört abgestellt.
Furt weg könnte aber das falsche Signal für den aus dem vbB Ausfahrenden sein (§Da kommen ja jetzt keine Radler mehr ..."), daher meine ich noch immer, dass sich die Stelle nur durch Nachrang der Querstraße gegenüber vernünftig lösen lässt.
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Tinu
Beitrag 16.07.2025, 13:52
Beitrag #9


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Zitat (Mueck @ 16.07.2025, 10:30) *
Furt weg könnte aber das falsche Signal für den aus dem vbB Ausfahrenden sein (§Da kommen ja jetzt keine Radler mehr ...")

Es ist so aber erst recht das falsche Signal für die Radler, wenn sie sich dadurch eine Vorfahrt gegenüber dem Querverkehr von rechts ausrechnen. Und wenn der vbB-Verkehr aus fehlenden Furten jetzt auch noch falsche Schlüsse zieht, läuft noch einiges mehr verkehrt.


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m01
Beitrag 18.07.2025, 18:18
Beitrag #10


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Zitat (Mueck @ 16.07.2025, 10:30) *
Wenn das "nur" eine Ausfahrt ist und das 205 zur Klarstellung nach $ 10 letzter Satz aufgestellt wurde (sieht man das vom einen P aus überhaupt?), muss man für den Fahrbahnverkehr nix aufstellen, dessen Vorfahrt ergibt sich ja weiterhin aus § 10.

Hat halt keinen abgesenkten Bordstein bzw. irgendwas, was diese Ausfahrt von einer Einmündung unterscheiden würde (für den "Fahrbahnverkehr").

Aber wenn ich mir die Umgebung so anschaue, man käme hier wohl vom Hundertsten ins Tausendste.
Parken im VB.
Würde hier nicht auch eine Vorfahrtsrakete Sinn machen? (rechts VB)
Dieser "Radweg" ist eigentlich ein Zufahrtsweg und endet nach 50 Metern. thread.gif
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Mueck
Beitrag 19.07.2025, 10:47
Beitrag #11


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Zitat (m01 @ 18.07.2025, 19:18) *
Hat halt keinen abgesenkten Bordstein bzw. irgendwas, was diese Ausfahrt von einer Einmündung unterscheiden würde (für den "Fahrbahnverkehr").
Bordstein ist keine Voraussetzung für den Status einer Grundstücksausfahrt. Weil man ohne aber diesen Staus schnell vergessen kann, nachdem man zum auf Privatgrund geparkten Auto zurückkommt, steht ja extra das klarstellende 205 ... thread.gif
Zitat (m01 @ 18.07.2025, 19:18) *
Aber wenn ich mir die Umgebung so anschaue, man käme hier wohl vom Hundertsten ins Tausendste.
Dieser "Radweg" ist eigentlich ein Zufahrtsweg und endet nach 50 Metern. thread.gif
Ich hoffe, die Stadt weiß, dass dort weiterhin RvL gilt? think.gif
Im übrigen müsste man nur hier einen Trampelpfad etablieren und sich in 5 Jahren über den mangelhaften Ausbauzustand des Geh- und Radwegs beschweren ... thread.gif
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m01
Beitrag 19.07.2025, 12:13
Beitrag #12


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Warum? Theoretisch läuft der Radweg ja hier weiter. Oberfläche Gras/Streuobstwiese, sollen sich mal nicht so anstellen... thread.gif
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