... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

 
Reply to this topicStart new topic
> LSA: Größerer Abstand Haltlinie→Furt bei Räumzeit zu berücksichtigen?
Söne spitze Steine
Beitrag 26.06.2025, 15:50
Beitrag #1


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2507
Beigetreten: 09.03.2015
Wohnort: Grüße aus dem Bergisch Sizilien
Mitglieds-Nr.: 75653



    
 
Eine Standard-Fußgängerampel mit 4 m breiter Fußgängerfurt und Haltlinie jeweils 1 m davor hat bei uns eine Räumzeit von 2 Sekunden, bevor den Fußgängern Grün signalisiert wird.



Nun gibt es auch Ampeln wie oben, bei denen die Haltlinie aus einer Richtung um mehrere Meter zurückversetzt ist, hier konkret vor die Einmündung.

Eigentlich sollte klar sein, daß ein Kraftfahrer bei Rot vor der Ampel anhält, unabhängig davon ob er die Haltlinie bereits überfahren hat oder nicht. In der Praxis läuft das aber nach dem Motto „ich habe die Haltlinie ja noch bei Gelb überfahren“, dei Autos brettern dann bei Rot über die Ampel und den Fugängern wird nach den üblichen zwei Sekunden Grün gegeben.

Ist der Abstand der Haltlinie zur Fußgängerfurt bei Berechnung der Räumzeiten zu berücksichtigen? Also im konkreten Fall, daß den Fußgängern erst 3 oder 4 Sekunden nach Fahrbahn-Rot Grün signalisiert wird?


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Verkehrsplaner
Beitrag 29.06.2025, 10:08
Beitrag #2


Mitglied
****

Gruppe: Members
Beiträge: 184
Beigetreten: 23.11.2003
Wohnort: Chemnitz
Mitglieds-Nr.: 687



Die Berechnung muss immer von der Haltelinie erfolgen.
Die kurze Zwischenzeit wäre nur zulassig wenn die im Bild befrindliche Haltelinie eine "Wartelinie" wäre.
Aber auch da, kann die längere Zwischenzeit sinnvoll sein, insbesondere bei Fußgängerschutzanlagen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Nerari
Beitrag 29.06.2025, 11:53
Beitrag #3


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 6505
Beigetreten: 03.11.2005
Mitglieds-Nr.: 14317



Zitat (Söne spitze Steine @ 26.06.2025, 16:50) *
Eigentlich sollte klar sein, daß ein Kraftfahrer bei Rot vor der Ampel anhält, unabhängig davon ob er die Haltlinie bereits überfahren hat oder nicht.


sollte es das? unsure.gif blink.gif
Es muss doch einen speziellen Grund haben, wieso man, wenn man noch halten kann, vor der Haltlinie anhalten soll und nicht im Raum zwischen Haltlinie und Ampel. Dass man, wenn man es schaffen kann, vor der Kreuzung anhält und diese freilässt, ergibt sich ja aus einem anderen § der StVO. Wenn also die Haltlinie bereits vor der Kreuzung ist, muss das mMn einen anderen Grund haben als nur die Kreuzung freizuhalten.

Ich jedenfalls würde, wenn ich nicht vor der Haltlinie anhalten könnte, auch noch durchfahren yes.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Söne spitze Steine
Beitrag 29.06.2025, 15:22
Beitrag #4


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2507
Beigetreten: 09.03.2015
Wohnort: Grüße aus dem Bergisch Sizilien
Mitglieds-Nr.: 75653



Die StrVB meint, eine Haltlinie dürfe man nicht in eine Einmündung malen.. Andererseits wird die Räumphase nicht angepaßt mit dem Resultat, daß ein Kraftfahrer, der noch bei Dunkelgelb durchfährt, die Fußgängerfurt bei Fußgängergrün quert.


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
reckoner
Beitrag 02.07.2025, 13:15
Beitrag #5


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1371
Beigetreten: 20.11.2012
Mitglieds-Nr.: 66368



Hallo,

ich sehe es wie Nerari. Es gibt einen Grund warum man weiter zurück halten soll, und gerade nicht direkt vor der Ampel (in dem konkreten Beispiel soll offenbar die Einmündung freigehalten werden). Und dann wäre es widersinnig, wenn man es dann doch tun würde oder müsste.

Folglich muss das in den Räumzeiten berücksichtigt werden, sprich: etwas länger gelb.

Stefan
Go to the top of the page
 
+Quote Post
bicionado
Beitrag 03.07.2025, 08:11
Beitrag #6


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 652
Beigetreten: 25.09.2016
Mitglieds-Nr.: 79801



Nicht länger gelb, die Zwischenzeit (die Zeit zwischen dem Schalten auf Rot fü die Kfz und dem Grünlicht für die Fußgänger) muss länger werden.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
reckoner
Beitrag 03.07.2025, 16:51
Beitrag #7


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1371
Beigetreten: 20.11.2012
Mitglieds-Nr.: 66368



Hallo,

Nee, gerade nicht.
Die Gelbphase ist ja dafür da, dass jemand der nicht mehr rechtzeitig halten kann noch legal fahren darf. Und in dem Fall mit der rückversetzen Haltelinie ist genau das gegeben, der Fahrer kann nicht mehr vor der Haltelinie anhalten, dazu müsste er zurück fahren.

Ich weiß natürlich warum dieser Einwand kam.
Aber das man bei Gelb nicht mehr fahren darf sollte eigentlich jeder wissen. wavey.gif

Praktisch müssen natürlich die Fußgänger geschützt, daher ist es natürlich sinnvoll, zur Sicherheit auch deren Grün noch etwas hinauszuzögern.

Stefan

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 03.07.2025, 19:14
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Mueck
Beitrag 03.07.2025, 19:36
Beitrag #8


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7909
Beigetreten: 30.01.2014
Wohnort: Karlsruhe
Mitglieds-Nr.: 71378



Zitat (reckoner @ 03.07.2025, 17:51) *
Die Gelbphase ist ja dafür da, dass jemand der nicht mehr rechtzeitig halten kann
Das hängt aber ausschließlich von der Geschwindigkeit ab, daher geht m.W.n. nur die in die Länge der Gelbzeit ein.
Ist erst mal die Haltelinie passiert, ist die Ampelfarbe egal, dann geht in die Zeit zwischen Autorot und Fußgrün neben der Geschwindigeit auch noch die Strecke ein.
Ist nicht anders wie bei einer großen Kreuzung, wo die Furt auf der anderen Seite erst nach relativ langer Zeit für Fußg. Grün werden darf wegen längerer Strecke ...
Go to the top of the page
 
+Quote Post

Reply to this topicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 04.07.2025 - 10:20