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> Die Schwägerin aus den USA
Quasimodo
Beitrag 26.06.2025, 14:56
Beitrag #1


Neuling
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Hallo,

meine Schwägerin aus den USA war kürzlich zu Besuch und wurde mit meinem Auto "geblitzt".

Ich habe als Betroffener einen Anhörungsbogen bekommen.

Ich könnte mich jetzt zurücklehnen und schauen, ob die die Schwägerin ermitteln. whistling.gif

Oder mich als Betroffener einlassen und ihren Namen nennen.

Zu was ratet Ihr?

Grüße Quasimodo
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Jens
Beitrag 26.06.2025, 14:58
Beitrag #2


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Zitat (Quasimodo @ 26.06.2025, 15:56) *
Ich habe als Betroffener einen Anhörungsbogen bekommen.
Dann wird die Behörde wohl einen Bußgeldbescheid erlassen wenn du nicht reagierst. Spätestens dann musst du reagieren.


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Quasimodo
Beitrag 26.06.2025, 15:33
Beitrag #3


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Ob dass obwohl die Dame auf dem Foto so ganz anders aussieht als ich mit meinem breiten Mittelscheitel? think.gif

Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 26.06.2025, 16:58
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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Jens
Beitrag 26.06.2025, 16:58
Beitrag #4


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Du schreibst, dass du als Betroffener angehört wurdest, also scheint man dich wohl für den Fahrer zu halten. Anderenfalls wärst du als Zeuge angehört worden.

Wie hoch ist denn die Übertretung?


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Quasimodo
Beitrag 26.06.2025, 17:31
Beitrag #5


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Zitat (Jens @ 26.06.2025, 17:58) *
Du schreibst, dass du als Betroffener angehört wurdest, also scheint man dich wohl für den Fahrer zu halten.


Offenbar. laugh2.gif

Am Besten ich verpetze die Schwägerin und überlasse es der Verfolgungsbehörde in einen Schriftwechsel nach USA einzusteigen.

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hk_do
Beitrag 26.06.2025, 17:44
Beitrag #6


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US-Bürger werden in der Regel nicht ohne Ausweiskontrolle in die BRD einreisen. Das ist etwas anderes, als wenn man als Deutscher noch "einen Deckel" in Frankreich oder Italien hat.

Wenn man sich da einfach tot stellt kann einem auch bei einer Bußgeldsache bei der nächsten Einreise die Verhaftung drohen...

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Quasimodo
Beitrag 26.06.2025, 20:07
Beitrag #7


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Zitat (hk_do @ 26.06.2025, 18:44) *
Wenn man sich da einfach tot stellt kann einem auch bei einer Bußgeldsache bei der nächsten Einreise die Verhaftung drohen...


Kann ....

Soweit ich weiß, werden OWis in Deutschland nach Opportunitätsgesichtspunkten verfolgt.



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hk_do
Beitrag 26.06.2025, 20:50
Beitrag #8


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Unter dem Deckmantel des Opportunitätsprinzips kann man natürlich Fälle gleich abbügeln, bei denen zusätzliche Arbeit droht.

Ob das dann ermessensfehlerfrei ist, wenn ein Betroffener mit Wohnsitz im Inland für den selben Verstoß verfolgt würde ist ein anderes Thema.

Die zu berücksichtigenden Erfolgsaussichten dürften davon abhängen, wie vollständig die Angaben des Halters zur Fahrerin sind.
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Quasimodo
Beitrag 26.06.2025, 21:18
Beitrag #9


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Zitat (hk_do @ 26.06.2025, 21:50) *
Die zu berücksichtigenden Erfolgsaussichten dürften davon abhängen, wie vollständig die Angaben des Halters zur Fahrerin sind.


Den man intelligenterweise ohne Not zum Betroffenen gemacht hat.

Dürfte angezeigt sein, sich hier als Betroffener in Schweigen zu hüllen.

In der Hoffnung, dass vor Erlass des BGB nochmal jemand das Beweisfoto und das Foto im FS des Betroffenen vergleicht....

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Jens
Beitrag 27.06.2025, 05:44
Beitrag #10


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Bei deiner Schwägerin greift das Zeugnisverweigerungsrecht. Du musst sie also nicht nennen. Allerdings droht dir bei deiner Totstell-Taktik unter Umständen die Anordnung eines Fahrtenbuchs, wenn die Fahrerin nicht innerhalb der Verjährungsfrist ermittelt werden kann. Hängt natürlich auch von der Höhe der Überschreitung ab, aber die scheint ja schon recht heftig zu sein, wenn du solche Spielchen spielen willst.


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hk_do
Beitrag 27.06.2025, 06:25
Beitrag #11


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Zitat (Quasimodo @ 26.06.2025, 22:18) *
In der Hoffnung, dass vor Erlass des BGB nochmal jemand das Beweisfoto und das Foto im FS des Betroffenen vergleicht....


Einen unrichtigen BGB zu bekommen tut ja erstmal nicht weh.

Die Zeit dafür und für das Einspruchsverfahren läuft für die tatsächliche Betroffene.

Nach meinem Rechtsempfinden dürfte auch keine Fahrtenbuchauflage drohen, wenn die Behörde vor Eintritt der Verjährung den Halter noch nichtmals nach der tatsächlich verantwortlichen Person gefragt hat..

Aber Achtung:
- zum einen könnte die Behörde da anderer Meinung sein als icih
- zum anderen sind die Anhörungen als Betroffener oft gleichzeitig Zeugenbefragungen

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TAK
Beitrag 27.06.2025, 14:50
Beitrag #12


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von welcher Übertretung reden wir denn?


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Kühltaxi
Beitrag 06.07.2025, 13:06
Beitrag #13


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Frage ich mich auch. Es gibt mittlerweile "Anhörungsbögen" die das alleinig oben stehen haben aber in Wirklichkeit schon Verwarngeldangebote mit zu zahlender Summe und Überweisungsdaten sind. Da haben die wohl garnicht aufs Foto geguckt.
Dann gibt es auch die Anhörungsbögen im Bußgeldverfahren aber ohne Punkte (bei Geschwindigkeit 16-20 km/h zu schnell), da gucken sie wohl auch erstmal nicht aufs Foto.


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Quasimodo
Beitrag 08.07.2025, 23:46
Beitrag #14


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Wie dem auch sei.

Ich habe mich nunmehr entschlossen, das zu tun, was wohl am sinnvollsten ist: Garnichts.

Einstweilen mal danke für Eure Einschätzungen.

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 09.07.2025, 06:41
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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shortie
Beitrag 09.07.2025, 06:49
Beitrag #15


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Zitat (Quasimodo @ 08.07.2025, 23:46) *
Ich habe mich nunmehr entschlossen, das zu tun, was wohl am sinnvollsten ist: Garnichts.

Du steckst also den Sand in den Kopf wie mal ein Fußballweiser mit exzellenten Englischkenntnissen und Hang zu Lolitas zu sagen beliebte laugh2.gif


Es wär noch nett, wenn du das hier
Zitat (TAK @ 27.06.2025, 14:50) *
von welcher Übertretung reden wir denn?

beantworten würdest.

Es ist ja weiter oben schon gesagt worden, je nach Höhe der Überschreitung und dem Nichtstun lockt ein Fahrtenbuch (und nicht das Weib).
Das ist ja nicht nur Lästig, sondern Kostet auch ein paar Euro.

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hk_do
Beitrag 09.07.2025, 16:36
Beitrag #16


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Bei Nichtstun droht im nächsten Schritt erstmal ein Bußgeldbescheid.

Hält man dann an der Taktik fest, wird der rechtskräftig und im weiteren Verlauf mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch vollstreckt...

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HaWeThie
Beitrag 10.07.2025, 07:55
Beitrag #17


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Zitat
Am Besten ich verpetze die Schwägerin und überlasse es der Verfolgungsbehörde in einen Schriftwechsel nach USA einzusteigen.
das ist das richtige Vorgehen (wobei ich beei einer Verwarung zahlen würde und gut ist).
Zitat
Wenn man sich da einfach tot stellt kann einem auch bei einer Bußgeldsache bei der nächsten Einreise die Verhaftung drohen...
wenn ein BG erlassen und rechtskräftig wirde und die Vollstreckungsverjährung nicht abgelaufen ist.... aaaaber: es würde mich sehr verwundern, wenn die Behörde gegen jemandem im Ausland Erzwingungshaft beantragen würde - da muss es um mehr gehen, als die hier üblichen Beträge.
Zitat
Dürfte angezeigt sein, sich hier als Betroffener in Schweigen zu hüllen.

In der Hoffnung, dass vor Erlass des BGB nochmal jemand das Beweisfoto und das Foto im FS des Betroffenen vergleicht....
warum nicht den Namen und die Anschrift mitteilen? Dir passiert dann nichts und ob die Behörde den Weg der Ermittlungen und notwendiger Zustellungen in den USA betreibt, soll sie selbst entscheiden.
Die Behörde wird das Foto nur vergleichen, wenn hinsichtlich Halter*in und Fahrer*in Diskrepanzen bestehen (Alter, Geschlecht..). Wenn sie das nicht macht, hat man einen einspruchsgrund und bis zur Gerichtsverhandlung dürfte das gegen irgendwen anders verjährt wein.


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Quasimodo
Beitrag 12.07.2025, 15:13
Beitrag #18


Neuling
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Zitat (HaWeThie @ 10.07.2025, 08:55) *
... warum nicht den Namen und die Anschrift mitteilen?


Die aktuelle Adresse habe ich gar nicht.

Zitat (HaWeThie @ 10.07.2025, 08:55) *
Dir passiert dann nichts .....


Eine Befürchtung, dass mir etwas passieren könnte, habe ich nicht.

(Womöglich macht mir aber die Verfolgungsbehörde noch "ein Angebot, dass ich nicht ablehnen kann"?) whistling.gif


Zitat (HaWeThie @ 10.07.2025, 08:55) *
Die Behörde wird das Foto nur vergleichen, wenn hinsichtlich Halter*in und Fahrer*in Diskrepanzen bestehen (Alter, Geschlecht..).


Soll halt im Fall der Fälle irgendein armer Richter auf Probe die Fotos vergleichen.

Wenn der dann sagt, dass ich das auf dem Foto bin, gibt`s eine Sprungrevision zum EuGH. laugh2.gif


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Q-Treiberin
Beitrag 12.07.2025, 17:11
Beitrag #19


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Zitat (Quasimodo @ 12.07.2025, 16:13) *
Zitat (HaWeThie @ 10.07.2025, 08:55) *
... warum nicht den Namen und die Anschrift mitteilen?

Die aktuelle Adresse habe ich gar nicht.
Du hast also eine Schwägerin (Frau Deines Bruders) in den USA und kennt deren Adresse nicht…. blink.gif

Absolut glaubwürdig!


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Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
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Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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hk_do
Beitrag 12.07.2025, 20:32
Beitrag #20


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Die Schwägerin kann ja auch die Schwester der Ehefrau sein wavey.gif

Aber warum sollte man die Postanschrift haben von Leuten die man nicht besucht und denen man keine Schneckenpost schickt?




Ich hätte so spontan zum Beispiel von den Kindern meiner Schwester auch keine Anschrift griffbereit. Handynummern schon, und vermutlich würde ich sogar die Kontonummern schneller finden als die Adressen. Aber das würde der Bußgeldstelle nicht helfen whistling.gif
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Quasimodo
Beitrag 13.07.2025, 09:01
Beitrag #21


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Zitat (Q-Treiberin @ 12.07.2025, 18:11) *
Zitat (Quasimodo @ 12.07.2025, 16:13) *
Zitat (HaWeThie @ 10.07.2025, 08:55) *
... warum nicht den Namen und die Anschrift mitteilen?

Die aktuelle Adresse habe ich gar nicht.
Du hast also eine Schwägerin (Frau Deines Bruders) in den USA und kennt deren Adresse nicht…. blink.gif

Absolut glaubwürdig!


Dann ist doch alles in Ordnung.

Ich habe die Telefonnummer und die E-Mail-Adresse.

Das mangelnde Vorstellungsvermögen einer friesischen Politesse vom Ordnungsamt ist hoffentlich kein Kriterium meiner Glaubwürdigkeit.
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HaWeThie
Beitrag 14.07.2025, 07:16
Beitrag #22


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Zitat
Soll halt im Fall der Fälle irgendein armer Richter auf Probe die Fotos vergleichen.
ich sprach von Behörde - da arbeiten selten Richter... und was das "auf Probe soll" -


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durban
Beitrag 14.07.2025, 09:43
Beitrag #23


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Vermutlich weil sich hartnäckig das Gerücht hält, dass Verkehrsowis bei Gericht den Anfängerinnen und Anfängern zugeschoben werden.


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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 17.08.2025 - 14:48