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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 39 Beigetreten: 08.06.2018 Mitglieds-Nr.: 83715 ![]() |
meine Schwägerin aus den USA war kürzlich zu Besuch und wurde mit meinem Auto "geblitzt". Ich habe als Betroffener einen Anhörungsbogen bekommen. Ich könnte mich jetzt zurücklehnen und schauen, ob die die Schwägerin ermitteln. ![]() Oder mich als Betroffener einlassen und ihren Namen nennen. Zu was ratet Ihr? Grüße Quasimodo |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30725 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
Ich habe als Betroffener einen Anhörungsbogen bekommen. Dann wird die Behörde wohl einen Bußgeldbescheid erlassen wenn du nicht reagierst. Spätestens dann musst du reagieren.-------------------- |
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#3
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 39 Beigetreten: 08.06.2018 Mitglieds-Nr.: 83715 ![]() |
Ob dass obwohl die Dame auf dem Foto so ganz anders aussieht als ich mit meinem breiten Mittelscheitel?
![]() Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 26.06.2025, 16:58
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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Beitrag
#4
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30725 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
Du schreibst, dass du als Betroffener angehört wurdest, also scheint man dich wohl für den Fahrer zu halten. Anderenfalls wärst du als Zeuge angehört worden.
Wie hoch ist denn die Übertretung? -------------------- |
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 39 Beigetreten: 08.06.2018 Mitglieds-Nr.: 83715 ![]() |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7653 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 ![]() |
US-Bürger werden in der Regel nicht ohne Ausweiskontrolle in die BRD einreisen. Das ist etwas anderes, als wenn man als Deutscher noch "einen Deckel" in Frankreich oder Italien hat.
Wenn man sich da einfach tot stellt kann einem auch bei einer Bußgeldsache bei der nächsten Einreise die Verhaftung drohen... |
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 39 Beigetreten: 08.06.2018 Mitglieds-Nr.: 83715 ![]() |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7653 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 ![]() |
Unter dem Deckmantel des Opportunitätsprinzips kann man natürlich Fälle gleich abbügeln, bei denen zusätzliche Arbeit droht.
Ob das dann ermessensfehlerfrei ist, wenn ein Betroffener mit Wohnsitz im Inland für den selben Verstoß verfolgt würde ist ein anderes Thema. Die zu berücksichtigenden Erfolgsaussichten dürften davon abhängen, wie vollständig die Angaben des Halters zur Fahrerin sind. |
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 39 Beigetreten: 08.06.2018 Mitglieds-Nr.: 83715 ![]() |
Die zu berücksichtigenden Erfolgsaussichten dürften davon abhängen, wie vollständig die Angaben des Halters zur Fahrerin sind. Den man intelligenterweise ohne Not zum Betroffenen gemacht hat. Dürfte angezeigt sein, sich hier als Betroffener in Schweigen zu hüllen. In der Hoffnung, dass vor Erlass des BGB nochmal jemand das Beweisfoto und das Foto im FS des Betroffenen vergleicht.... |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30725 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
Bei deiner Schwägerin greift das Zeugnisverweigerungsrecht. Du musst sie also nicht nennen. Allerdings droht dir bei deiner Totstell-Taktik unter Umständen die Anordnung eines Fahrtenbuchs, wenn die Fahrerin nicht innerhalb der Verjährungsfrist ermittelt werden kann. Hängt natürlich auch von der Höhe der Überschreitung ab, aber die scheint ja schon recht heftig zu sein, wenn du solche Spielchen spielen willst.
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#11
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7653 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 ![]() |
In der Hoffnung, dass vor Erlass des BGB nochmal jemand das Beweisfoto und das Foto im FS des Betroffenen vergleicht.... Einen unrichtigen BGB zu bekommen tut ja erstmal nicht weh. Die Zeit dafür und für das Einspruchsverfahren läuft für die tatsächliche Betroffene. Nach meinem Rechtsempfinden dürfte auch keine Fahrtenbuchauflage drohen, wenn die Behörde vor Eintritt der Verjährung den Halter noch nichtmals nach der tatsächlich verantwortlichen Person gefragt hat.. Aber Achtung: - zum einen könnte die Behörde da anderer Meinung sein als icih - zum anderen sind die Anhörungen als Betroffener oft gleichzeitig Zeugenbefragungen |
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#12
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2620 Beigetreten: 06.08.2008 Wohnort: Herbrechtingen Mitglieds-Nr.: 43563 ![]() |
von welcher Übertretung reden wir denn?
-------------------- Bei Baustellen stellt sich nicht die Frage, ob sie schlecht abgesichert sind - sondern nur wie schlecht! |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 03.07.2025 - 10:47 |