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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 26 Beigetreten: 12.03.2015 Mitglieds-Nr.: 75677 ![]() |
gegeben folgender Fall: Ein Fahrzeug wird wegen leuchtender Warnleuchte in eine Werkstatt gebracht. Dort wird festgestellt, dass das Fahrzeug im aktuellen Zustand nicht mehr aus eigener Kraft bewegt werden darf, da sonst das Risiko eines Motorschadens besteht. Eine Reparatur durch die Werkstatt ist jedoch erst in einem Monat möglich. Eine Werkstatt im Nachbarort hat deutlich früher Zeit. Ist in diesem Fall ein Abschleppen des Fahrzeugs zulässig? Oder braucht es einen Autotransporter o.ä.? |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30727 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
das wäre kein Abschleppen sondern verbotenes Schleppen. Siehe auch Abschleppen | Schleppen | Anschleppen.
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 26 Beigetreten: 12.03.2015 Mitglieds-Nr.: 75677 ![]() |
Danke, das hilft weiter.
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1618 Beigetreten: 19.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19496 ![]() |
Abschleppen heißt doch, ein betriebsunfähiges Fahrzeug in die nächste "geeignete" Werkstatt abzuschleppen.
Wenn die Werkstatt, in der das Auto steht, die Reparatur nicht ausführen kann, ist sie nicht geeignet und ich darf das Auto in eine andere geeignete Werkstatt schleppen. Die Frage hier ist, ob die Werkstatt momentan und in den nächsten Wochen nicht geeignet ist oder ob der zeitliche Aspekt keine Rolle spielt, weil sie grundsätzlich geeignet ist. Bei einem Monat halte ich die Antwort nicht für so eindeutig, wie @Jens das darstellt... |
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![]() Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 40 Beigetreten: 15.08.2023 Mitglieds-Nr.: 90940 ![]() |
Wo kein Kläger, da kein Richter.
Wenn es wirklich nur der Nachbarort ist würde ich das fix durchziehen und gut isses. Anekdote (schlechtes Beispiel) aus meiner Jugend: Ich war 1995 bei der Bundeswehr in Memmingen. Mein Fahrzeug ging auf der Heimfahrt nach Sindelfingen kaputt, irgendwo nach Ulm. Habe irgendwie meine Kumpels per Telefon erreicht, Handys gab es noch nicht. Die kamen an, Seil dabei und die Karre bis nach Sindelfingen abgeschleppt. Wir sind sogar wieder auf die Autobahn gefahren und haben das durchgezogen. Wirklich wohl war mir nicht und es soll auch kein gutes Beispiel sein, aber so im Nachinein für diese lange Strecke dann sowas zu machen ist im Nachinein echt krasser Shit gewesen. Zum Glück ist nichts passiert. |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30727 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
Abschleppen heißt doch, ein betriebsunfähiges Fahrzeug in die nächste "geeignete" Werkstatt abzuschleppen. Ich zitier mal aus den FAQ (Verkehrsrechtliche Grundbegriffe, von Prof. Dr. Janker, FHVR Berlin) Zitat Abschleppen ist das Ziehen eines betriebsunfähigen (eingeschränkte Betriebssicherheit ist ebenfalls ausreichend) Fahrzeugs (Fahrzeug, Kraftfahrzeug, Anhänger) unter Nothilfegesichtspunkten (vgl. Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Auflage 2003, § 18 StVZO, Rdnr. 10 f.; Mindorf, Verkehrsrecht, Stand: November 2001, Teil 3, Seite 66). Unter Nothilfegesichtspunkten ist das Abschleppen grundsätzlich nur zum „möglichst nahe gelegenen geeigneten Bestimmungsort“ (z.B. Werkstatt, Schrottplatz) zulässig (vgl. Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Auflage 2003, § 18 StVZO, Rdnr. 11) Da das Fahrzeug in einer Werkstatt steht, fehlt es m.E. am Notfallgesichtspunkt, und somit wäre das Verbringen in eine andere Werkstatt Schleppen (Aus der FAQ: "Schleppen ist […] das Abschleppen über den Rahmen des Nothilfegedanken hinaus") -------------------- |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1618 Beigetreten: 19.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19496 ![]() |
Die Werkstatt muss aber geeignet sein, d.h. in der Lage sein, das Fahrzeug zu reparieren. Es reicht nicht aus, dass es in irgendeiner Werkstatt seht.
Die Werkstatt, in der das Fahrzeug steht, kann es aber (momentan) nicht reparieren. Also muss es in eine Werkstatt, die es (in angemessenem Zeitraum) reparieren kann. Das fällt m.E. unter den Nothilfegedanken. Nichts anderes sagen die zitierten Quellen. Ob man einen Reparaturzeitraum von 1 Monat als angemessen ansieht, ist eine gute Frage, Die wird dann ein Gericht entscheiden müssen. Ich tendiere aber dazu, einen Monat als nicht angemessen anzusehen und dann wäre die Werkstatt ungeeignet und das Abschleppen wäre zulässig. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 04.07.2025 - 11:42 |