![]() |
Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )
![]() ![]() |
![]() |
![]()
Beitrag
#1
|
|||||
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 535 Beigetreten: 25.09.2023 Mitglieds-Nr.: 91056 ![]() |
folgende Ecke: https://maps.app.goo.gl/ELs4ZqdKc1UheSM68 Auf dem Streetview-Bild wird der Fahrradschutzstreifen komplett über den BÜ geführt. Das wurde nun geändert und der Schutzstreifen ist im Bereich des BÜ beidseitig großzügig (ca. 50 m) unterbrochen. Der BÜ stellt eine Kuppe dar, die Gegenseite ist von Pkw-Sitzhöhe aus nicht einsehbar - die Fahrbahn vollführt im Bereich des BÜ einen leichten Linksknick. Das führt nun dazu, dass insbesondere ortsunkundige Kfz (DPD-Racingsprinter u.ä.) am vermeintlichen Ende des Schutzstreifens wieder nach rechts an den Fahrbahnrand ziehen und dann dem Fußverkehr, der im Bereich BÜ keinen baulich getrennten Weg hat, gefährlich nahekommen. Mehrmals selbst als Fußgänger erlebt. --> wie markiert man denn den Schutzstreifen am BÜ richtig? Und gibt es da nicht sinnvolle Maßnahmen (im Zweifel Farbe), den Fußweg besser abzugrenzen? Oder ist gegen o.g. rücksichtslose Fahrer kein Kraut gewachsen? Danke Euch! Und ich weiß, Fahrradschmutzstreifen sind Mist. Aber die Lokalpolitik lässt sich davon nicht abbringen... |
||||
|
|||||
|
![]()
Beitrag
#2
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14122 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 ![]() |
Ich wüsste nicht, warum man den Mobbingstreifen überhaupt auf einem Bahnübergang unterbrechen sollte. Die Fahrbahnbreite bleibt ja unverändert.
Der Bordstein muss natürlich innerhalb des Lichtraumprofils der Bahn auf Null abgesenkt sein, weil es sonst im Zug hoppelt. Warum der aber so großzügig abgesenkt ist und sogar entfernt ist, ist mir auch unklar. Vermutlich irgendwas im Bereich Inkompetenz des Planers... ![]() |
|
|
![]()
Beitrag
#3
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7653 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 ![]() |
In der Verlängerung bzw. Lücke der Bordsteinkanten eine Fahrbahnbegrenzung zu markieren sollte doch kein Problem sein?
|
|
|
![]()
Beitrag
#4
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5953 Beigetreten: 24.09.2013 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 70026 ![]() |
Und wenn man schon beim Markieren ist: ist das überhaupt zulässig, dass die Fahrradsymbole nur einmal pro Kilometer zu sehen sind?
-------------------- nsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richt
Gruß Martin |
|
|
![]()
Beitrag
#5
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 535 Beigetreten: 25.09.2023 Mitglieds-Nr.: 91056 ![]() |
Ich wüsste nicht, warum man den Mobbingstreifen überhaupt auf einem Bahnübergang unterbrechen sollte. Die Aussage hab ich von der Gemeinde - angeblich wäre es nicht zulässig, den Schmutzstreifen übers Gleis zu ziehen. Wo das stehen soll, ist auch mir schleierhaft, die VwV gibt zumindest nix dazu her... Eine Begrenzungslinie ziehen klingt für mich sinnvoll - darf man das denn auch? Nicht dass dann die Gemeinde wieder meint, das dürfe man nicht (und erst recht nicht übers Bahngleis)... ![]() ![]() |
|
|
![]()
Beitrag
#6
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14122 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 ![]() |
Die Aussage hab ich von der Gemeinde - angeblich wäre es nicht zulässig, den Schmutzstreifen übers Gleis zu ziehen. Wo das stehen soll, ist auch mir schleierhaft, die VwV gibt zumindest nix dazu her... Einfach nachfragen, wo es stehen soll. Dann werden sie hoffentlich merken, dass es aus der Rubrik "Das haben wir schon immer so gemacht" stammt. |
|
|
![]()
Beitrag
#7
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3336 Beigetreten: 28.05.2013 Mitglieds-Nr.: 68698 ![]() |
Oder wie früher immer in der Schule. §1 Der Lehrer hat recht. §2 Wenn der Lehrer nicht recht hat tritt automatisch der §1 in Kraft. Nur den Lehrer durch die Gemeinde, Behörde oder sonstige Instutitionen ersetzen.
Ich habs nur einmal erlebt das es anders war. Ich hatte mit dem Artikel 2 Abs. 2 des Grundgesetzes argumentiert, dann kam nach den x Textbausteien nichts mehr von der Gemeinde. Erst drei Tage vor der Gerichtsverhandlung wurde das Verfahren klanglos eingestellt. Natürlich mit den üblichen Floskeln. |
|
|
![]() ![]() |
![]() |
Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 04.07.2025 - 11:53 |