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Geschrieben von MsTaxi - 30.04.2025 19:08 - 7 Kommentar(e)
Hallo,
Ich hab mal eine Frage an das Schwarmwissen des VP. Bei mir gibt es aktuell Bestrebungen, mir einen E-Rolli zu verschaffen. Ob das klappt, steht in den Sternen, aber darum geht es nicht. Mir geht es um die Do's and Don'ts im Straßenverkehr, darf ich z.B. auf der normalen Straße fahren, wenn auf dem Gehweg oder Radweg Schlaglöcher sind, in denen ich mit meinen kleinen Rädern hängen bleiben könnte?
Geschrieben von Q-Treiberin - 30.04.2025 16:55 - 8 Kommentar(e)
Mal wieder eine Frage an das „Schwarmwissen“ mit dem Hinweis, dass ich/wir (zur Zeit) nicht persönlich betroffen sind, nur ein befreundeter Nachbar es heute war….
Hintergrund:
Vor ein paar Monaten gab es aufgrund von Arbeiten auf dem Parkstreifen (normalerweise per Z 315 beschildert) ein absolutes HV bis einschließlich 27.02.2025. Die verantwortliche Firma hat diese Schilder auch Anfang März wieder entfernt, lediglich eins davon blieb stehen, da auf dem „Fuß“ des Schildes ein Fahrzeug geparkt war.
Bis heute wurde dieses (obwohl unser Nachbar sich darum gekümmert hatte) nicht abgeholt.
Gestern (oder heute morgen) hat unser Nachbar nun dort absolut regelkonform geparkt, allerdings übersehen, dass unser ganz neuer Nachbar das Terminschild einfach überklebt hatte (so dass es angeblich noch gelten würde) und es kam zu einem hässlichen Disput von wegen „hier herrscht Halteverbot“.
Wie sieht es rein rechtlich aus wenn jemand einfach Schilder/Termine überklebt und damit verändert?
Geschrieben von Tanker - 29.04.2025 22:59 - 1 Kommentar(e)
Mal ne Frage. Güternahverkehr gibt es ja seit 1.7.1998 nicht mehr. Nun meine Fage. Warum wird die letzte Entfernung 75km als Maßstab bei Maut und Straßensperrungen als Begründung genommen? Z.B. die B10 Stuttgart-Karlsruhe. Ist wegen angeblicher Mautpreller für den Durchgangsverkehr über 12t gesperrt. Wer innerhalb der 75km diesen Bereich durchfahren kann ist davon ausgenommen. Kann inzwische andresausgeschlidert sein da sich die Mautgrenzen verschoben haben. Was ich aber nicht glaube. Oder Lüdenscheid. Da ist wegen des Brückenbaus der A45 die Durchfahrt für LKW auch gesperrt. Aber es dürfen LKW die sich innerhalb der 75km Grenze bewegen durchfahren? Warum ausgerechnet die ungültige Begründung des alten Nahverkehrs? Warum nicht Situationsbezogen? Und warum gilt der angenommene Standort des alten Güternahverkehrs nicht? Aud diese Fragen bin ich gekommen nachdem ein Kommentator auf meine Aussage dass es Nahverkehr heute nicht mehr gibt antwortete, ich könne ja die die Stadt Lüdenscheid verklagen.