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> Vorfahrtsstraße nur in eine Richtung?, Kann man beide Richtungen unterschiedlich beschildern?
heidjer75
Beitrag 29.04.2025, 15:50
Beitrag #1


Neuling


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Hallo,
ich würde gerne eure Meinung zu folgendem Sachverhalt wissen.
Wir nehmen eine gerade Straße. Auf beiden Seiten gehen kleine Nebenstraßen ab aber nicht genau gegenüberliegend.
Auf der einen Seite ist nun ein Schutzstreifen für Radfahrer markiert worden, auf der anderen nicht (wohl zu eng).
Damit die Radfahrer durchfahren können, wurde die Straße zur Vorfahrtsstraße erklärt. Das war sie früher auch schon mal.
Nun sind beide Seiten wieder Vorfahrtsstraße und der eigentlich mal gedachte Sinn, dass an den Einmündungen rechts vor links gilt und damit langsamer gefahren werden muss ist hin.
Ich finde den Schutzstreifen OK und verstehe die Bevorrechtigung im Sinne des Radverkehrs auf dem Schutzstreifen.
Aber könnte man die Gegenseite ohne Schutzstreifen nicht mit rechts vor links lassen? Kann eine Vorfahrtsstraße nicht nur einseitig existieren? Zumindest hier, wo es keine gegenüberliegenden Einmündungen gibt und somit klar ist, dass der aus der Nebenstraße gegenüber dem Schutzstreifen Kommende den auf der Vorfahrtsstraße von rechts Heranfahrenden sowieso Vorfahrt geben muss, da von rechts?
Ich glaube zwar, dass das nicht geht, aber ich wollte trotzdem mal fragen.
Danke! rolleyes.gif
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Tinu
Beitrag 29.04.2025, 16:29
Beitrag #2


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Ich bin ein wenig verwirrt von der Beschreibung, wie genau man sich die Situation nun vorstellen muss. Hilfreich wäre z.B. ein Link zu GoogleMaps, um sich das ansehen zu können.

Am wenigsten verstehe ich allerdings, was ein Schutzstreifen überhaupt mit Vorfahrt zu tun haben soll, und frage mich daher, ob du wirklich einen Schutzstreifen meinst!


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Gruß
Martin
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die-scharfs
Beitrag 29.04.2025, 17:01
Beitrag #3


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Zitat (heidjer75 @ 29.04.2025, 15:50) *
Kann eine Vorfahrtsstraße nicht nur einseitig existieren?


Wurde hier im VP auf meine Frage so gesehen, war allerdings agO.
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reckoner
Beitrag 29.04.2025, 17:21
Beitrag #4


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Hallo,

natürlich geht das, schließlich gibt es ja die VZ 301 und VZ 102, und aus den Einmündungen heraus dann ggf. VZ 205.
Wenn die Einmündungen aber recht nah' beieinander liegen wird es schwierig, dass missverständnisfrei zu beschildern.

Interessant wäre die Frage ob es zulässig ist, nur in einer Richtung ein Spiegelei aufzuhängen, und an den Einmündungen rechts davon dann jeweils ein VZ 205. Links braucht es das nicht, denn die von dort kommenden müssen bei rvl eh' Vorfahrt achten. [ich glaube so dachte es der Fragesteller auch]

Rein praktisch fällt mir keine Kostellation ein die zu feindlicher Vorfahrt führt (aber vielleicht übersehe ich auch was?).
Ein Problem könnte vielleicht sein, wenn jemand wendet oder aus einer Einfahrt in die Gegenrichtung losfährt. Aber da hat man sich halt zu informieren, ähnlich wie über das Tempolimit (das kann ja in einer Richtung auch anders sein als in der anderen).

Zitat
Damit die Radfahrer durchfahren können, wurde die Straße zur Vorfahrtsstraße erklärt.
Warum gefährdet man Radfahrer derart?
Eine ehemals rvl-Straße zu einer Radrennstrecke umzubauen provoziert ja geradezu die Unfälle.

Meiner Ansicht nach sollten Straßen mit viel Radverkehr grundsätzlich rvl haben (und 30). Denn bei rvl wird tendenziell mehr aufeinander geachtet und es wird die eigene Vorfahrt nicht so oft mit Gewalt durchgesetzt. Außerdem muss an solchen Kreuzungen oft auch der Vorfahrtberechtigte Vorfahrt achten (der anderen Seite), was dazu führt, das langsamer gefahren wird (=Unfall weniger schlimm).

Stefan
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