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> FS Klasse BE - Rückfahrt nach bestandener Prüfung
cera02
Beitrag 29.04.2025, 11:16
Beitrag #1


Neuling
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Hallo,

Mal angenommen jemand absolviert seine praktische Prüfung für den Führerschein der Klasse BE und besteht diese auch.
Der Prüfer händigt ihm darüber eine weiße Prüfungsbestätigung aus.

Die Prüfung endet auf einem Parkplatz und der Anhänger muss wieder zurück zum Stellplatz gebracht werden.

Meine Frage wäre: Darf der Fahrschüler die Fahrzeugkombination wieder zurück fahren, wenn der FL daneben sitzt?

Die FE wurde ja noch nicht erteilt und um eine Ausbildungsfahrt dürfte es sich auch nicht mehr handeln, oder?

Was meint ihr dazu? Liegt hier FoFE vor? think.gif
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Mc.Klappstuhl
Beitrag 29.04.2025, 17:09
Beitrag #2


Neuling
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Moin,

wenn der Fahrlehrer bei einer Kontrolle daneben sitzt, wird er sich schon darum kümmern das es "offiziell" eine Ausbildungsfahrt ist.
Er wird sich sicherlich nicht vorwerfen lassen wollen, das er das fahren ohne FE zugelassen hat.

kleine Story: Nach meiner bestandenen A1 (125ccm), allerdings gabs die Karte vom Prüfer direkt in die Hand, durfte ich noch rund eine Stunde mit dem Ausbildungsmopped alleine rum fahren.
Der Fahrlehrer hatte noch einen weiteren Prüfling. Treffpunkt war an seiner Garage.
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Stufentandemcaptain
Beitrag 29.04.2025, 17:25
Beitrag #3


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Zitat (cera02 @ 29.04.2025, 12:16) *
Meine Frage wäre: Darf der Fahrschüler die Fahrzeugkombination wieder zurück fahren, wenn der FL daneben sitzt? [...] Was meint ihr dazu? Liegt hier FoFE vor? think.gif

Wenn mit der genannten Prüfbestätigung die vorläufige Fahrerlaubnis gemeint ist, dann dürfte der Prüfling das Gespann auch allein, also ohne Fahrlehrer, zurückbringen. Das wäre dann kein FoFE mehr, denn durch die bestandene Prüfung besitzt er die FE ja jetzt. Nachdem der Prüfer das Bestehen der Prüfung dem Prüfling mitgeteilt hat, ist der Prüfling sofort in Besitz der Fahrerlaubnis. Auch ohne Nachweis in Form vom (vorläufigen) Führerschein. Aus Sicht der erforderlichen Fahrerlaubnis macht sich niemand strafbar.

Ein Problem dürfte an anderer Stelle sein:
Im Ausbildungsvertrag ist sicher irgendwo in einem Passus vermerkt, daß der Fahrschüler die fahrschuleigenen Fahrzeuge nur mit anwesendem Fahrlehrer im Rahmen der Ausbildung fahren darf. Und weil die Ausbildung durch den Satz "Sie haben die Prüfung bestanden!" des aaSoP als beendet zu betrachten ist, erlischt im gleichen Moment für den Fahrschüler das Recht, das Fahrschulauto zu führen. Egal, ob mit oder ohne Lehrer. Zwar nicht wegen der Fahrerlaubnis, aber wegen den Festlegungen des Fahrzeughalters.

Ich habe ja die Klasse B vor etwa zwei Jahren um die BE erweitert. Nachdem ich die Prüfung bestanden und wir den Prüfer verabschiedet hatten, hat mein Fahrlehrer uns mit dem Gespann von der Dekra zur Fahrschule (wo mein Privat-PKW parkte) zurückgefahren. Ich habe ihn dann nur noch auf dem Fahrschulgelände beim Zurücksetzen in die Parkposition eingewiesen. Hätte mein Fahrlehrer das Gespann durch mich zurückfahren lassen und es wäre zu einem Unfall gekommen, hätte vermutlich die Versicherung Ärger gemacht.

Zitat (Mc.Klappstuhl @ 29.04.2025, 18:09) *
der Fahrlehrer [...] wird sich sicherlich nicht vorwerfen lassen wollen, das er das fahren ohne FE zugelassen hat.

Das wird ihm sicher auch nicht vorgeworfen werden, denn sein Schüler ist ja nun nach der bestandenen Prüfung rechtmäßiger Inhaber der entsprechenden FE.


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(Anselm Feuerbach)

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hk_do
Beitrag 29.04.2025, 22:47
Beitrag #4


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Zitat (Stufentandemcaptain @ 29.04.2025, 18:25) *
Nachdem der Prüfer das Bestehen der Prüfung dem Prüfling mitgeteilt hat, ist der Prüfling sofort in Besitz der Fahrerlaubnis. Auch ohne Nachweis in Form vom (vorläufigen) Führerschein.


no.gif

Die FeV regelt in §22 Absatz 4 letzter Satz:

"Die Fahrerlaubnis wird durch die Aushändigung des Führerscheins oder, wenn der Führerschein nicht vorliegt, ersatzweise durch eine nur im Inland als Nachweis der Fahrerlaubnis geltende befristete Prüfungsbescheinigung nach Anlage 8a erteilt."

Die Aushändigung eines der beiden genannten Dokumente ist also das Kriterium, nicht das mündliche "herzlichen Glückwunsch, bestanden!".

Es kommt also für die Fragestellung des TE darauf an, ob es sich bei dem überreichten Dokument um das nach Anlage 8a FeV handelt. Es dürfte ziemlich deutlich draufstehen, um was für eine Bescheinigung es sich handelt.
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Jens
Beitrag 30.04.2025, 06:38
Beitrag #5


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Zitat (cera02 @ 29.04.2025, 12:16) *
Darf der Fahrschüler die Fahrzeugkombination wieder zurück fahren, wenn der FL daneben sitzt?

Ja
Zitat (§ 2 Abs. 15 StVG)
Wer zur Ausbildung, zur Ablegung der Prüfung oder zur Begutachtung der Eignung oder Befähigung ein Kraftfahrzeug auf öffentlichen Straßen führt, muss dabei von einem Fahrlehrer oder einem Fahrlehreranwärter im Sinne des Fahrlehrergesetzes begleitet werden. Bei den Fahrten nach Satz 1 sowie bei der Hin- und Rückfahrt zu oder von einer Prüfung oder einer Begutachtung gilt im Sinne dieses Gesetzes der Fahrlehrer oder der Fahrlehreranwärter als Führer des Kraftfahrzeugs, wenn der Kraftfahrzeugführer keine entsprechende Fahrerlaubnis besitzt.



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Stufentandemcaptain
Beitrag 30.04.2025, 10:41
Beitrag #6


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Zitat (hk_do @ 29.04.2025, 23:47) *
Die FeV regelt in §22 Absatz 4 letzter Satz:

"Die Fahrerlaubnis wird durch die Aushändigung des Führerscheins oder [...] Prüfungsbescheinigung nach Anlage 8a erteilt."

Die Aushändigung eines der beiden genannten Dokumente ist also das Kriterium, nicht das mündliche "herzlichen Glückwunsch, bestanden!".
Danke für Deine Berichtigung, ich hatte mit meiner Formulierung alle damit zusammenhängenden Formalitäten des Prüfers mit eingeschlossen betrachtet.

Aber mal angenommen, am Ende der bestandenen Prüfung wäre der Prüfer nicht in der Lage, eine solche Bescheinigung auszustellen (Karte muss noch in der Bundesdruckerei produziert werden und für den Taschendrucker ist Papier und Farbe alle) - würde das also bedeuten, man wäre im Anschluss trotz bestandener Prüfung des FoFE vollumfänglich schuldig?
Wenn man seine Klassen erweitert hat, kann der Prüfer dann zwar den alten Führerschein vorläufig zurückgeben, damit man wenigstens über die zuvor schon besessenen Klassen weiter verfügen kann. Aber gerade bei einer Ersterteilung wäre das doch für den Prüfling ein kleines Desaster, wenn er trotz des Bestehens ohne Nachweis seinen Heimweg antreten müsste.


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hk_do
Beitrag 30.04.2025, 16:53
Beitrag #7


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Zitat (Stufentandemcaptain @ 30.04.2025, 11:41) *
Aber mal angenommen, am Ende der bestandenen Prüfung wäre der Prüfer nicht in der Lage, eine solche Bescheinigung auszustellen (Karte muss noch in der Bundesdruckerei produziert werden und für den Taschendrucker ist Papier und Farbe alle) - würde das also bedeuten, man wäre im Anschluss trotz bestandener Prüfung des FoFE vollumfänglich schuldig?


Natürlich.

Wobei die Umstände wohl bei der Strafzumessung Berücksichtigung finden würden. (Zu den Umständen würde aber wohl auch gehören, dass der Prüfling ausdrücklich darüber belehrt wurde, dass er nicht fahren darf...)

Zitat
Wenn man seine Klassen erweitert hat, kann der Prüfer dann zwar den alten Führerschein vorläufig zurückgeben, damit man wenigstens über die zuvor schon besessenen Klassen weiter verfügen kann.


Ist mir vor Jahren so passiert, als der Prüfer nach der bestandenen LKW-Fahrprüfung einen Fehler im "neuen" Führerschein feststellte und diesen deswegen an die Behörde zurückschickte.


Zitat
Aber gerade bei einer Ersterteilung wäre das doch für den Prüfling ein kleines Desaster, wenn er trotz des Bestehens ohne Nachweis seinen Heimweg antreten müsste.


Manchmal ist das Leben hart wavey.gif
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blackdodge
Beitrag 01.05.2025, 20:14
Beitrag #8


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nicht umsonst kann sich der Prüfling auch für einen vorläufigen FS entscheiden bzw. für die Abholung des Kärtchens bei einer zuständigen Behörde.

Nicht überall werden die Karten gleich übergeben.


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haschee
Beitrag 02.05.2025, 08:12
Beitrag #9


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Als ich noch ein junges Mädl war da war BE (alt) gerade neu.

Hatte dann knapp 3 Monate einen vorläufigen B Führerschein und war enttäuscht als ich nach der BE Prüfung kein Kärtchen mit BE bekommen habe.

Habe dann aber auf der Führerscheinstelle einen 2. vorläufigen Führerschein mit BE bekommen.
Kostenlos - sehr nett.


Was auch gut war - hatte gar nicht auf dem Schirm, daß das Fahren nach 3 Monaten nicht erlaubt gewesen wäre... whistling.gif


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Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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Kühltaxi
Beitrag 02.05.2025, 18:30
Beitrag #10


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Kann mich garnicht mehr erinnern wie der Elektrikerschreck (der verleihende Fahrlehrer hat dem Kofferdingens 230-V-Standbeleuchtung mit einer "weiblichen" CEE-blau-Dose und Anschlußkabel mit zwei CEE-blau-Steckern an den Enden verpaßt) mit dem mein Sohn Prüfung hatte zum Besitzer zurückgefunden hat der Glück hatte nicht mir über den Weg gelaufen zu sein. whistling.gif


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"Es stimmt, die Erde ist die Wiege der Menschheit, aber der Mensch kann nicht ewig in der Wiege bleiben. Das Sonnensystem wird unser Kindergarten."
Konstantin Ziolkowski, russischer Raumfahrttheoretiker
"Bildung ist das, was übrigbleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat."
Werner Heisenberg, deutscher Physiker und Nobelpreisträger
Reverse Engineering Modification: Imitation of "Imitation Of Life"....
Für alle die Holländisch können: .... de negen oplichters .... dronken mensen en kinderen spreken altijd de waarheid.
Sightseeing Brüssel: Kongreßplatz, Botanischer Garten, Kunstberg.
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 15.08.2025 - 01:42