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> Radfahrstreifen - Ja, oder nein?
HerrWachtmeister
Beitrag 29.04.2025, 19:45
Beitrag #1


Neuling


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Moin, zusammen.

Dieses Bild zeigt eine Straße mit einer zweistreifigen Fahrbahn. Rechts im Bild (Ostseite) eine rotgepflasterte Verkehrsfläche entlang der Fahrbahn die mit dem VZ 237 als Radweg beschildert ist.

Meine Frage hierzu wäre: handelt es sich hier um einen Radfahrstreifen? Oder einen straßenbegleitenden Radweg? Fehlt hier für einen Radfahrstreifen nicht das Verkehrszeichen 295, der Breitstrich mit 25 cm Breite? Oder übernimmt hier die gepflasterte Gosse diese Funktion?

Mit fahrradfreundlichen Grüßen
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Mueck
Beitrag 29.04.2025, 20:49
Beitrag #2


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Ist der Unterschied für irgendwas relevant?
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HerrWachtmeister
Beitrag 30.04.2025, 01:25
Beitrag #3


Neuling


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Danke für deine Rückfrage. Aber die sich - vermeintlich - daraus ergebende Folgefrage hat sich zwischenzeitlich erledigt.

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 30.04.2025, 09:32
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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ujgm
Beitrag 30.04.2025, 07:36
Beitrag #4


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Da hier keine Trennung in verschiedene Verkehrsflächen gegeben ist - weder baulich, noch durch Z 295 - gilt das rechts stehende Schild für die gesamte Fläche.

Wir haben hier also einen breiten Radweg auf der gesamten Straße und damit eine Sperrung für Kfz.
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Mueck
Beitrag 30.04.2025, 08:55
Beitrag #5


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Zitat (ujgm @ 30.04.2025, 08:36) *
Da hier keine Trennung in verschiedene Verkehrsflächen gegeben ist -
Dank komplett anders gestalteter Oberfläche wäre das rechts ohne Schild ein klassischer Seitenstreifen, also durchaus eine andere Verkehrsfläche.
Die StVO unterscheidet aber gar nicht nach Art der Radinfrastruktur, daher stellt sich die Ausgangsfrage eigentlich gar nicht, daher meine Relevanzfrage.
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Crownsilver
Beitrag 30.04.2025, 09:53
Beitrag #6


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Mich würde interessieren welche besondere Gefahrenlage hier auf der Fahrbahn besteht die eine Benutzungspflicht des Radwegs erforderlich macht. think.gif
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silenz
Beitrag 30.04.2025, 13:28
Beitrag #7


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Den Radweg benutzungspflichtig macht das Verkehrszeichen, nicht die Gefahrenlage wink.gif
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Tinu
Beitrag 30.04.2025, 14:45
Beitrag #8


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Das war ja nicht die Frage, es geht um die Rechtfertigung hierfür! rolleyes.gif


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Gruß
Martin
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helmet lampshade
Beitrag 06.05.2025, 11:08
Beitrag #9


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Und in Gegenrichtung wieder mal ein "anderer" Radweg der Sorte, deren Benutzbarkeit je nach Sichtwinkel (Lenkrad oder Haustür) unterschiedlich aussieht
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