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> Nahverkehr
Tanker
Beitrag 29.04.2025, 22:59
Beitrag #1


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Mal ne Frage. Güternahverkehr gibt es ja seit 1.7.1998 nicht mehr. Nun meine Fage. Warum wird die letzte Entfernung 75km als Maßstab bei Maut und Straßensperrungen als Begründung genommen? Z.B. die B10 Stuttgart-Karlsruhe. Ist wegen angeblicher Mautpreller für den Durchgangsverkehr über 12t gesperrt. Wer innerhalb der 75km diesen Bereich durchfahren kann ist davon ausgenommen. Kann inzwische andresausgeschlidert sein da sich die Mautgrenzen verschoben haben. Was ich aber nicht glaube. Oder Lüdenscheid. Da ist wegen des Brückenbaus der A45 die Durchfahrt für LKW auch gesperrt. Aber es dürfen LKW die sich innerhalb der 75km Grenze bewegen durchfahren? Warum ausgerechnet die ungültige Begründung des alten Nahverkehrs? Warum nicht Situationsbezogen? Und warum gilt der angenommene Standort des alten Güternahverkehrs nicht? Aud diese Fragen bin ich gekommen nachdem ein Kommentator auf meine Aussage dass es Nahverkehr heute nicht mehr gibt antwortete, ich könne ja die die Stadt Lüdenscheid verklagen.
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blackdodge
Beitrag 30.04.2025, 16:13
Beitrag #2


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da hat sicher irgendeiner mal was gelesen und den Wert so festgelegt. und man konnte ja damals mit nem günstigen Standort 150 km fahren :-)

Ja, die Geschichte mit der Mautprellerei hat sich geändert seit LKW auch auf Bundesstraßen Maut zahlen müssen ( Seitdem ist zum Beicpiel dei B170 von Dresden Südvorstadt bis Zinnwald / Grenze CZ wieder frei --- weiss jetzt nur nicht ob auch der CZ
Berg frei ist


Ich würde einfach sagen man will einfach den Stau-Ausweichverkehr aus den Städten heraushalten und den Anwohnern wenigstens ein bissel Lebensqualität wegen der Abgase und dem Lärm belassen.

Man siehts ja aktuell hier in der Nähe. Mal wieder Baustelle auf der A4 zwischen Nossen un Dresden. Von Nossen-Ost führt eine BAB-Bedarfsumleitung über die S36 bis Wilsdruff. In den letzten Jahren war die kleine Stadt bei Bauarbeiten so zugestaut, besonders an einer engen Einmündung, dass selbst die Durchfahrt für Einsatzfahrzeuge von POL, RD und FW unmöglich war. Teilweise sind die abbiegenden LKW mit dem Heck-Überhang an Baugerüsten hängengeblieben, so dass sich die Arbeiter mit einem Hechtsprung durchs Fenster nach innen gerettet haben.

Die Bedarfsumleitung ist jetzt das 2. oder 3. Jahr bei den Bauarbeiten in beiden Richtungen für den Schwerverkehr gesperrt. (da stehen jetzt für die Zeit auch Blitzer welche große Autos rausfiltern und blitzen. Der Unternehmer muss sich dann rechtfertigen)


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Tanker
Beitrag 04.05.2025, 22:20
Beitrag #3


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Einer hats gelesen und die andern machens nach. So hat man am wenigsten Arbeit. wink.gif
Dann kommen natürlich komische Sachen dabei raus. Bei einem der LKW-Youtuber dessen Firma in Dortmund sitzt und die ein Genehmigung durch Lüdenscheidt hat wurde x-mal kontrolliert. Alles ohne Beanstandungen. Einmal gings schief. Er bekam einen Strafzettel. Wobei man sagen muß dass er viel in den süddeutschen Raum fährt. Also kein Nahverkehr, aber eine Genehmigung. Darf er nun oder nicht? Ich habs aber nicht weiter verfolgt wie es ausging. Das kommt davon wenn jemand mal was gelesen hat das schon lange nicht mehr gilt und das dann als Lösung nimmt. rolleyes.gif
Auf der B10 stehen 2023 immer noch die alten Schilder mit 12t und Durchgangsverkehr.
Mir hat mal ein Jahr vor der Mauteinführung ein LKW-Fahrer erzählt dass sein Chef mal angeornet hat konsequent mal ein Vierteljahr die möglichen Mautumgehungsstraßen. Nachdem Vierteljahr sagte, fahrt wieder Autobahn. Ist billiger. Denn die Umgehungsstrecken kosten zuviel Zeit und Sprit. Und als die Maut eigeführt wurde habe ich bei aufwachen gedacht ich habe einen Tag verschlafen. Denn am 1. Januar eines Jahres fahren nicht so viele LKW wie es am diesem Tag lt. Nachrichten Mautpreller gab. shutup.gif Denn ich bin mal am einem Samstag den 2. Januar von Stuttgart nach Biberach gefahren. Da habe ich insgesamt 4 LKW gesehen. Einen davon bin ich gefahren.
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Andre101
Beitrag 05.05.2025, 21:05
Beitrag #4


Neuling


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Die 75-km-Regel stammt ursprünglich aus dem früheren Güternahverkehrsrecht (§ 1 GüKG a.F.), das zwar 1998 weggefallen ist, aber in der Praxis teils als pragmatische Grenze weiterverwendet wird – etwa bei Durchfahrtsverboten für Lkw über 12 t. Der Gedanke dahinter: Wer sich innerhalb eines Radius von 75 km bewegt, gilt nicht als Fern- oder Durchgangsverkehr. Diese Grenze ist also keine gesetzliche Definition mehr, sondern eher eine behördlich etablierte Faustregel. Ob du betroffen bist, hängt nicht nur von der Entfernung, sondern auch von der zulässigen Gesamtmasse deines Fahrzeugs und vom konkreten Streckenzweck ab. Ein Blick in die Fahrzeugpapiere (zGG) und eine kurze Rückfrage bei der zuständigen Verkehrsbehörde oder Straßenbaulastträger kann Klarheit bringen.
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hk_do
Beitrag 05.05.2025, 23:55
Beitrag #5


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Zitat (Andre101 @ 05.05.2025, 22:05) *
Die 75-km-Regel stammt ursprünglich aus dem früheren Güternahverkehrsrecht (§ 1 GüKG a.F.), das zwar 1998 weggefallen ist, aber in der Praxis teils als pragmatische Grenze weiterverwendet wird – etwa bei Durchfahrtsverboten für Lkw über 12 t. Der Gedanke dahinter: Wer sich innerhalb eines Radius von 75 km bewegt, gilt nicht als Fern- oder Durchgangsverkehr. Diese Grenze ist also keine gesetzliche Definition mehr, sondern eher eine behördlich etablierte Faustregel.


no.gif

die 75 km finden sich in Anlage 2, Abschnitt 6, lfd. Nr. 30.1 und ist jetzt so definiert:

(Durchgangsverkehr liegt nicht vor, soweit die jeweilige Fahrt)
Zitat
dem Güterverkehr im Sinne des § 1 Absatz 1 des Güterkraftverkehrsgesetzes in einem Gebiet innerhalb eines Umkreise von 75 km, gerechnet in der Luftlinie vom Mittelpunkt des zu Beginn einer Fahrt ersten Beladeorts des jeweiligen Fahrzeugs (Ortsmittelpunkt), dient; dabei gehören alle Gemeinden, deren Ortsmittelpunkt innerhalb des Gebietes liegt, zu dem Gebiet


ist auch irgendwie nur mäßig praxistauglich...

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Hoheneicherstation
Beitrag 06.05.2025, 16:27
Beitrag #6


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Zitat (hk_do @ 06.05.2025, 00:55) *
...
die 75 km finden sich in Anlage 2, Abschnitt 6, lfd. Nr. 30.1 und ist jetzt so definiert:
...


Stimmt. Da ist es so definiert.
Aber wer hat diese 75 Kilometer als Grenze, und vor allem warum, so definiert?

Ich hab noch Nahverkehr in dem alten 50 Kilometer-Radius gefahren. Der wurde 1992 auf 75 Kilometer erweitert.
Diesen Radius hat man wohl in die Anlage 2 übernommen. Nahverkehrszone
Hin und wieder hab ich auf die rote Konzession gefahren, meistens aber auf die Blaue. Deren Radius war 150 Kilometer, hat fast immer gereicht.

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hk_do
Beitrag 06.05.2025, 21:43
Beitrag #7


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Zitat (Hoheneicherstation @ 06.05.2025, 17:27) *
Aber wer hat diese 75 Kilometer als Grenze, und vor allem warum, so definiert?


Das "wer" ist einfach: das Bundesverkehrsmysterium mit Zustimmung des Bundesrates.

Das "warum" könnte ein Blick in die Begründung der Änderung klären...

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Tanker
Beitrag 06.05.2025, 22:04
Beitrag #8


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Nächste Frage. Was ist ein Ortsmittelpunkt? Denn darauf kommts bei den 75Km ja an.
Stuttgart hatte damals, also zu Zeiten des Nahverkehrs, glaub 7 Ortsmittelpunkte. Von Stuttgart aus konnte man viel mehr Fläche abdecken als von Kornwestheim aus weil man sich ja den passendenden Ortsmittelpunkt aussuchen konnte. Und es gab offizielle Nachschlagewerke über Ortsmittelpunkte. Wo finde ich die heute?
Und dann ist da noch die Frage ob der Youtuber mit einer Genehmigung der Stadt Lüdenscheid durch Lüdenscheid in Fernverkehr fahren darf oder nicht? Denn im Nahverkehr bräuchte er ja gar keine Genehmigung.
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Kühltaxi
Beitrag 13.05.2025, 07:35
Beitrag #9


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Zitat (blackdodge @ 30.04.2025, 17:13) *
da hat sicher irgendeiner mal was gelesen und den Wert so festgelegt. und man konnte ja damals mit nem günstigen Standort 150 km fahren :-)

Und wenn man so bis zu einer Grenze kam sogar international. laugh2.gif
Ja, der "alte" GKV mit den bunten Konzessionen hatte so einige Ungereimtheiten, mir sind da vor allem die 750 kg Nutzlast (oder wahlweise Pkw-Zulassung) auf dem Zugfahrzeug mit beliebigem Anhänger als genehmigungsfreier GKV in Erinnerung. Und natürlich der Konzessionshandel ähnlich dem Milchquotenhandel bei Bauern. So um '90 rum kostete eine rote Konzession etwa 100.000 Mark. Fast jede West-Spedition machte da auch eine Ostfiliale auf, und zwar nur um an neuausgegebene Konzessionen für den Osten zu kommen. "Volle" Konzessionen waren soweit ich mich erinnere immer für 25 t Nutzlast, also etwa einen 40-Tonner, die Jumbospediteure fuhren dann oft mit "gestückelten" Konzessionen.

Bei Lüdenscheid ist ja jetzt nicht nur der Direktweg von Ausfahrt zu Ausfahrt durch das Rahmedetal verboten sondern auch andere weitere Landstraßenumfahrungen habe ich demletzt gesehen. Letzteres wird aber kaum kontrollierbar sein.


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