Mal ne Frage. Güternahverkehr gibt es ja seit 1.7.1998 nicht mehr. Nun meine Fage. Warum wird die letzte Entfernung 75km als Maßstab bei Maut und Straßensperrungen als Begründung genommen? Z.B. die B10 Stuttgart-Karlsruhe. Ist wegen angeblicher Mautpreller für den Durchgangsverkehr über 12t gesperrt. Wer innerhalb der 75km diesen Bereich durchfahren kann ist davon ausgenommen. Kann inzwische andresausgeschlidert sein da sich die Mautgrenzen verschoben haben. Was ich aber nicht glaube. Oder Lüdenscheid. Da ist wegen des Brückenbaus der A45 die Durchfahrt für LKW auch gesperrt. Aber es dürfen LKW die sich innerhalb der 75km Grenze bewegen durchfahren? Warum ausgerechnet die ungültige Begründung des alten Nahverkehrs? Warum nicht Situationsbezogen? Und warum gilt der angenommene Standort des alten Güternahverkehrs nicht? Aud diese Fragen bin ich gekommen nachdem ein Kommentator auf meine Aussage dass es Nahverkehr heute nicht mehr gibt antwortete, ich könne ja die die Stadt Lüdenscheid verklagen.