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> Ohne Schaltwagenerfahrung am Verkehr teilnehmen.
Anon99
Beitrag 28.04.2025, 22:57
Beitrag #1


Neuling


Gruppe: Neuling
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Hallo.

Folgenden Situation. Person XY hat einen Führerschein und darf Automatik als auch Schaltwagen fahren.(Nachträglich für Schaltwagen nach neuem Recht absolviert).

Person XY ist aber seit den Fahrstunden immer nur Automatik gefahren und hat komplett verlernt Schaltgetriebe zu fahren, bzw jegliche Gefühl für Kupplung und co. verloren.

Person XY würde vermutlich also spätesten an der nächsten Ampel durch abwürgen des Motors einen Auffahrunfall verursachen. Oder irgendeinen anderen Unfall, der im Zusammenhang mit Unsicherheit beim führen eines Schaltwagens steht.

Wie ist jetzt die rechtliche Lage?
Darf Person XY trotz des Wissens, dass sie das Schaltgetriebe nicht beherrscht, am Verkehr teilnehmen? Meiner Meinung nach macht oder müsste sich Person XY strafbar machen, da sie absichtlich und grob fahrlässig den Verkehr gefährden würde.
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ulm
Beitrag 29.04.2025, 04:40
Beitrag #2


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Herzlich willkommen im verkehrsportal! wavey.gif

Das Abwürgen ist erst einmal nicht strafbar.
Ich sehe auch kein absichtliches Abwürgen oder ein grob fahrlässiges Gefährden, denn der Fahrer will ja vorankommen.

Wenn der unerfahrene Schaltwagenfahrer beim Anfahren an der Ampel das Auto abwürgt, muss sich der Auffahrende auch die Frage gefallen lassen, ob er ausreichend aufmerksam war und ausreichend Abstand gehalten hat.

Was spricht denn dagegen, dass der Unerfahrene einfach mit einem Fahrlehrer einem Freund oder auch alleine seine Fähigkeiten reaktiviert? Beispielsweise auf einem Verkehrsübungsplatz?
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Spritsparer
Beitrag 29.04.2025, 09:03
Beitrag #3


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Ich darf auch mit 300 km/h einen Porsche lenken, nur besonders schlau ist das nicht, das auch zu tun. Jedenfalls für mich.

Die StVZO gibt ja zumeist nur zulässige Höchstgeschwindigkeiten vor, es spricht ja nichts dagegen, langsamer zu fahren.
Steht nicht auch irgendwo, man darf nur so schnell fahren, wie man das jeweilige Fahrzeug noch beherrscht? Sei es der Witterung, dem Gelände oder den persönlichen Fähigkeiten bedingt. Da sollte man sich dran halten.

Abgesehen von Autobahnen und Kraftfahrstraßen, da würde ich erwarten, dass alle Verkehrsteilnehmer mindestens 60 km/h fahren, es sei denn im Stau oder bei starkem Schneefall. Auch Gespanne dürfen ja häufig nicht schneller als 80 km/h, aber die sollte man dann auch fahren, will man nicht als Verkehrshindernis enden.
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F117
Beitrag 29.04.2025, 09:03
Beitrag #4


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Der VÜP kostet Eintritt. Es reicht ein handelsübliches Industriegebiet ... Baumarktparkplatz ... muss ja nicht gleich durch die Innenstadt gehen.


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Schorsch
Beitrag 29.04.2025, 10:06
Beitrag #5


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Zitat (Spritsparer @ 29.04.2025, 10:03) *
Ich darf auch mit 300 km/h einen Porsche lenken, nur besonders schlau ist das nicht, das auch zu tun. Jedenfalls für mich.

Wie du richtig schreibst, darf man nur so schnell fahren, dass man das Fahrzeug ständig beherrscht. Wenn du sicherstellen kannst, dass du ein Fahrzeug bei 300 km/h ständig beherrscht und auch alle anderen Bedingungen in §3 StVO erfüllt sind.
Aber es brettern massenhaft Leute über die Autobahn, die ihr Fahrzeug noch nicht einmal beim Einparken mit weniger als Schrittgeschwindigkeit beherrschen.
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 29.04.2025, 12:29
Beitrag #6


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Auf der Autobahn muss man ja auch nicht mit Schjrittgeschwindigkeit einparken.


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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