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> Temporäre Halteverbote „faken“
Q-Treiberin
Beitrag 30.04.2025, 16:55
Beitrag #1


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Mal wieder eine Frage an das „Schwarmwissen“ mit dem Hinweis, dass ich/wir (zur Zeit) nicht persönlich betroffen sind, nur ein befreundeter Nachbar es heute war….

Hintergrund:

Vor ein paar Monaten gab es aufgrund von Arbeiten auf dem Parkstreifen (normalerweise per Z 315 beschildert) ein absolutes HV bis einschließlich 27.02.2025.
Die verantwortliche Firma hat diese Schilder auch Anfang März wieder entfernt, lediglich eins davon blieb stehen, da auf dem „Fuß“ des Schildes ein Fahrzeug geparkt war.

Bis heute wurde dieses (obwohl unser Nachbar sich darum gekümmert hatte) nicht abgeholt.

Gestern (oder heute morgen) hat unser Nachbar nun dort absolut regelkonform geparkt, allerdings übersehen, dass unser ganz neuer Nachbar das Terminschild einfach überklebt hatte (so dass es angeblich noch gelten würde) und es kam zu einem hässlichen Disput von wegen „hier herrscht Halteverbot“.

Wie sieht es rein rechtlich aus wenn jemand einfach Schilder/Termine überklebt und damit verändert?


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Tinu
Beitrag 30.04.2025, 17:11
Beitrag #2


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Verstehe ich das richtig: Ein neuer Nachbar sieht ein "vergessenes" HV-Schild, verändert ‒ offenbar ohne Legitimation ‒ das ZZ, und beschwert sich dann, dass andere VT sich nicht an seine Privatbeschilderung halten?

In dem Fall liegt ja wohl Nichtigkeit für die Allgemeinheit vor. Und was das für den neuen Nachbar bedeutet ist nochmal eine andere Frage.


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Gruß
Martin
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durban
Beitrag 30.04.2025, 17:17
Beitrag #3


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Nach Ansicht des OLG Köln (Beschluss vom 15.09.1998, Ss 395/98) ist das Überkleben von Verkehrszeichen eine strafbare Amtsanmaßung nach § 132 StGB (und möglicherweise eine gemeinschädliche Sachbeschädigung nach § 304 StGB).

wavey.gif


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Q-Treiberin
Beitrag 30.04.2025, 17:43
Beitrag #4


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Zitat (Tinu @ 30.04.2025, 18:11) *
Verstehe ich das richtig: Ein neuer Nachbar sieht ein "vergessenes" HV-Schild, verändert ‒ offenbar ohne Legitimation ‒ das ZZ, und beschwert sich dann, dass andere VT sich nicht an seine Privatbeschilderung halten?
Das verstehst Du ganz richtig.


Zitat (durban @ 30.04.2025, 18:17) *
Nach Ansicht des OLG Köln (Beschluss vom 15.09.1998, Ss 395/98) ist das Überkleben von Verkehrszeichen eine strafbare Amtsanmaßung nach § 132 StGB (und möglicherweise eine gemeinschädliche Sachbeschädigung nach § 304 StGB).

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Danke für das Urteil! wavey.gif


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Ernschtl
Beitrag 30.04.2025, 20:13
Beitrag #5


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Und wo ist jetzt dein Problem?
Warum nervst du uns mit diesem Pipifax?
Geh' hin und sage dem Typ was Sache ist. Sofern überhaupt nötig...


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mir
Beitrag 30.04.2025, 20:40
Beitrag #6


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Alles vorausgesetzt, dass der ganz neue Nachbar nicht etwa tatsächlich aufgrund einer verkehrsrechtlichen Anordnung handelte!

Wenn der Nachbar darüberhinaus mit einem empfindlichen Übel drohte, das gar nicht der Sachlage entspricht, kommt auch noch Nötigung in Frage.

Spannend wäre noch, ob die Verwaltung das Schild eigentlich einzukassieren hätte, oder ob man es einfach beim Fundamt abgeben kann. thread.gif


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Tinu
Beitrag 01.05.2025, 08:34
Beitrag #7


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Zitat (mir @ 30.04.2025, 21:40) *
Alles vorausgesetzt, dass der ganz neue Nachbar nicht etwa tatsächlich aufgrund einer verkehrsrechtlichen Anordnung handelte!

Genau deshalb auch meine Nachfrage: das einzige, was bisher für eine rechtmäßige Anordnung spricht, ist das dreiste Auftreten des neuen Nachbarn ‒ aber vielleicht ist er auch nur durch Handtücher auf Liegen sozialisiert und überträgt das Prinzip auf den deutschen Verkehrsraum.

Wenn er tatsächlich eine Genehmigung hat, würde es mich wundern, wenn man ihm mitgeteilt hätte: "Da muss noch ein altes Schild herumstehen. Kleben Sie einfach ein neues Datum auf das ZZ und gut ist."


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Martin
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Q-Treiberin
Beitrag 01.05.2025, 10:02
Beitrag #8


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Zitat (Ernschtl @ 30.04.2025, 21:13) *
Warum nervst du uns mit diesem Pipifax?
Schlecht geschlafen? think.gif


Zitat (Tinu @ 01.05.2025, 09:34) *
das einzige, was bisher für eine rechtmäßige Anordnung spricht, ist das dreiste Auftreten des neuen Nachbarn ‒ aber vielleicht ist er auch nur durch Handtücher auf Liegen sozialisiert und überträgt das Prinzip auf den deutschen Verkehrsraum.
Er hat ggü. unserem Nachbar erklärt, dass er den Platz „freihalten“ wollte da an dem Tag eine Möbellieferung erwartet wurde… und dass es keine verkehrsrechtliche Anordnung gab.


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Tinu
Beitrag 01.05.2025, 10:37
Beitrag #9


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Vielleicht eine Frustreaktion, weil es seit diesem Jahr sogar auf Mallorca nicht mehr funktioniert.


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Barney
Beitrag 01.05.2025, 16:01
Beitrag #10


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Zitat (mir @ 30.04.2025, 21:40) *
Spannend wäre noch, ob die Verwaltung das Schild eigentlich einzukassieren hätte, oder ob man es einfach beim Fundamt abgeben kann. thread.gif

Jouh .. das Problem mit den vergessenen temporären Schildern würde mich auch interessieren .. weil hier und da betroffen:
Fast jedes mal, wenn nach einem Windrad Schwertransport die temporären Schilder wieder eingesammelt wern, bleiben kleine Reste übrig .. offenbar werden die Objekte weder gezählt, noch genau hin geschaut .. und ein bissi Schwund ist offenbar in der Kalkulation schon drinne. Jedenfalls wird das vergessene Schild denne geraume Zeit zwischen den Nachbargrundstücken hin und her geschoben .. bis sich jemand inner Straße erbarmt thread.gif
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ulm
Beitrag 03.05.2025, 09:24
Beitrag #11


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Der Hof meiner nächstgelegenen Straßenmeisterei ist voll mit so Kram, den die Mitarbeiter im Rahmen der regelmäßigen Arbeit als "Fundsachen" einsammeln.
Spätestens, wenn dann eine Ladung Sprinter-Pritsche zusammengekommen ist, kommt vom Leiter der nachdringliche Anruf an den Verlierer (Aufsteller) seinen Kram abzuholen. Ein in der Region eher selten tätiger Aufsteller hat sich wegen nicht-Abholen auch mal einen Gebührenbescheid für die Lagerung eingefangen...

Daher: Bauhof anrufen, die sollen bitte unterstützend für das Fundbüro tätig werden.
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Frechdachs75
Beitrag 27.05.2025, 12:18
Beitrag #12


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Früher war mehr Freundlichkeit hier.
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mir
Beitrag 27.05.2025, 16:35
Beitrag #13


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Ernschtl hat seine Lebenskrise, und da sollen doch bitte alle mitleiden.

Wobei ich Ernschtls Frust durchaus verstehe. Also, nicht in Bezug auf diesen Beitrag.


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Q-Treiberin
Beitrag 27.05.2025, 19:27
Beitrag #14


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Um das Ganze zum Abschluss zu bringen…. der neue Nachbar hatte nicht nur das Schild mit neuen Daten überklebt, sondern dann auch in der Firma meines Nachbarn angerufen dass eines ihrer Firmenfahrzeuge im absoluten Halteverbot steht und bitte unverzüglich zu entfernen ist…. wacko.gif

Der hat natürlich sofort nachgesehen und den Fake festgestellt…. daraufhin wurde die Diskussion der beiden etwas „hitzig“..

Aber nun ist das Schild abgeholt worden, der „Neue“ hat sogar die Größe bewiesen sich bei unserem Nachbarn zu entschuldigen und alles ist wieder gut….


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Beitrag 27.05.2025, 19:35
Beitrag #15


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Ob er dachte, dass er das dürfe? Schließlich bekommt er eine Möbellieferung und hat extra das Schild aufgestellt!

(Ernsthaft gemeint. Leuten außerhalb der VP-Blase wissen nicht, wie das mit den Schildern funktioniert. Wenn man etwas simpel denkt, kann man durchaus auf die Idee kommen, dass man, wenn man schon ein Schild hat, das einfach aufstellen bzw. den Termin überkleben kann. Die Leute von den Umzugsfirmen oder Bauarbeiter machen doch auch nix anderes!)


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Tinu
Beitrag 28.05.2025, 06:06
Beitrag #16


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Wäre nach der Beschreibung tatsächlich noch die plausibelste Erklärung. Die eigenmächtige Nutzung der Schilder kann man sogar noch als gesunden Pragmatismus mit Sinn für Nachhaltigkeit deuten. Die anschließende Eskalation ist auch noch mit Stress beim Umzug zu erklären. Für die späte Einsicht brauchte es dann wohl weitere externe Überzeugungskraft.


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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 31.07.2025 - 07:56