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> Reform "Flensburg", Hat jemand schon genaue Informationen?
Zufall
Beitrag 03.06.2012, 14:36
Beitrag #501


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Zitat (Kühltaxi @ 03.06.2012, 12:58) *
Irgendeiner wird wohl immer monetär benachteiligt sein, egal welches System. Aber eine monetäre Benachteiligung ist immer noch besser als das heutige System wo das Risiko den Führerschein zu verlieren so extrem stark an die km die man fährt geknüpft ist.


Man könnte doch die Punkte durch die Zahl der gefahrenen Kilometer dividieren. Stärkt die Ölindustrie rolleyes.gif
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Phy&Ma
Beitrag 03.06.2012, 14:44
Beitrag #502


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Ich finde diese ganze Umstrukturierung total unnötig. Warum lässt man nicht alles wie beim Alten. Meiner Meinung nach wird sich das Verkehrsbild noch verschlimmern nach dem Vorhaben Ramsauers. Was ich überhaupt und das möchte ich besonders hervorheben ist, dass es ja keine Möglichkeit mehr geben soll seine Punkte abbauen zu können. Es kann doch nicht sein, dass man nach 7 Punkten den Lappen abgeben muss und dann noch keine Möglichkeit hat vorher seine Punkte abzubauen.
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mir
Beitrag 03.06.2012, 15:17
Beitrag #503


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Zitat (Kühltaxi @ 03.06.2012, 15:18) *
So einfach ist es leider leider nicht, diese immer wieder ins Feld geführten +20 werden ja oft beim Schildersetzen schon abgezogen


Und warum werden die +20 schon berücksichtigt? Weil die Leute auch schon vorher +20 gefahren sind. Sollte sich einstellen, daß die Leute das nicht mehr tun, würden auch die Tempobegrenzungen sich - auf lange Sicht - wieder anders einstellen.

Zitat
und wenn man bei den vielen sich ständig ändernden Limits nicht ständig auf der Bremse stehen will läßt man auch ausrollen.


Ja - wenn man Verkehrsschilder nur beachtet, wenn man sie beachten will, dann gibt das in der Tat Schwierigkeiten. So soll's ja auch sein rolleyes.gif

Der Sinn der Punkte ist ja gerade eben, daß man sich an die Schilder hält, gerade wenn man das nicht will und es zu Benzinmehrverbrauch oder längerer Fahrtdauer führt. Im übrigen bleibt ja auch die Möglichkeit, vorausschauend zu fahren und gar nicht erst weiter zu beschleunigen, wenn man schon weiß, daß danach ein niedrigeres Limit kommt.

Ich gebe Dir insoweit recht, daß man das bei manchen Beschilderungen nur kann, wenn man die Strecke kennt, und da sollte vielleicht die Beschilderung verbessert werden. In der Tat sind Schilder auch öfters mal einfach nur ohne Bedacht angeordnet, gerade in Baustellenbereichen. Vielleicht sollte man da aber dann einfach öfter mal auf den Putz hauen (wozu gibt's die zahlreichen Lobbyorganisationen der PKW- und LKW-Fahrer denn?).


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Lukas83
Beitrag 03.06.2012, 17:56
Beitrag #504


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Der Ramsi erreicht mit seiner Verschlimmbesserung (und Führerscheinverlust-Verschärfung!) doch nur, dass sich die Leute genau
an jedes Schild halten, das will keiner.

Ich kenne eine Autobahnstrecke, da geht es lächerlich hin und her: 120er Zone, 80 bei Nässe, 80er Zone für 100 meter, unbegrenzt für ein km, wieder 120er, dann neue Einfahrt und deswegen so wie so kein Verbot mehr, bis zum nächsten Schild...usw...so in etwa und

Das ist kompletter Mist! Die Leute machen heut schon manchmal Vollbremsung, und sich total verrückt, nur wenn ein Schild kommt, nur um nichts zu bekommen, das wird sich verschlimmern. Ein Bekannter regt sich deswegen auf wie dumm die Leute sind, ich sag dann weil der Staat so dumm und behindert ist mit seinen Schildern, und dem gnadenlosen Bußgelder-Wahn.

Ich selber fahr selten über 130km/h, lasse meist ausrollen, und habe sehr oft +19km/h, außer ich schleiche aus Langeweile. Seither 0 Punkte, aber ich weiß wie dumm das manchmal gehen kann, Pech etc., Telefon, und wegen nix den Lappen abgeben, kein Komentar.

P.s. Telefonieren gehört wieder erlaubt! Ich darf im Auto essen, rauchen, lesen oder alles auf einmal, aber ich darf nicht telefonieren, das ist ein Witz.

Klar, wer einen Unfall baut, dem gehört entsprechend der Kopf abgerissen, aber wenn nix passiert? Ich z.B. habe noch nie schuldhaft einen Unfall gehabt...
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Phy&Ma
Beitrag 03.06.2012, 18:20
Beitrag #505


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Vieles ist schlicht und einfach total übertrieben. Man darf zwar laut Gesetz nicht mit dem handy in der hand telefonieren, aber an dem Navi einstellungen vornehmen, das ist dann wieder erlaubt, obwohl man da manchmal auch ganz schön abgelenkt ist.

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mir
Beitrag 03.06.2012, 18:23
Beitrag #506


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Auch das Ändern der Navieinstellungen ist verboten (wenn es ein Handy ist)!


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 03.06.2012, 18:25
Beitrag #507


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Zitat (Phy&Ma @ 03.06.2012, 19:20) *
... aber an dem Navi einstellungen vornehmen, das ist dann wieder erlaubt, obwohl man da manchmal auch ganz schön abgelenkt ist.

Wenn jemand 10 Minuten lang auf ner Landstraße vor mir herfährt als ob er besoffen wäre (unmotivierte Tempowechsel, Schlangenlinie, "eckige" Fahrweise in Kurven, häufiges überflüssiges Überfahren der Mittellinie), dann sehe ich in der Regel - WENN ich ihn dann endlich überholen kann - dass er mit dem Handy in der Hand am telefonieren ist.

Ich habe aber noch niemanden gesehen, der während der Fahrt 10 Minuten lang am Navi oder am Radio rumfummelt.

Doc wavey.gif


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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Jens
Beitrag 03.06.2012, 18:35
Beitrag #508


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Ich wäre dankbar, wenn die Diskussion über Sinn bzw. Unsinn des Handyverbots in einen der vielen Threads verlagert wird, die zu diesem Thema im Verkehrsportal existieren.

Hier eine kleine Auswahl:

Handyverbot IPhone ist auch MP3-Player

Handyverbot mißachten -

Handy vs. Diktafon

OLG Köln: Handyverbot gilt nicht für Festnetz-Mobilteil

Handy am Ohr, aber im Flugzeugmodus und Musik gehört

Handy am Steuer Mit laufendem Motor bußgeldbewährt?

Telefonieren im Auto, Sex und Handy

Danke


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corneliusrufus
Beitrag 04.06.2012, 20:19
Beitrag #509


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@Jens, für eine TF gibt es sieben Punkte, die mit dem Entzug gelöscht werden. Die TF steht ab erwischter Fahrt fest. Deshalb bleibt es bei meiner Logik.

Liebe Greet-Ings Cornelius


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Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
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Jens
Beitrag 04.06.2012, 20:30
Beitrag #510


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Zitat (corneliusrufus @ 04.06.2012, 21:19) *
Deshalb bleibt es bei meiner Logik.
Nicht "es" sondern du bleibst bei deiner Logik, die ich als nicht logisch beurteile.

Wie passen Radfahrer in deine Logik? Denen wird nach einer Trunkenheitsfahrt die Fahrerlaubnis nciht entzogen, obwohl sie dafür auch 7 Punkte bekommen.


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corneliusrufus
Beitrag 07.06.2012, 00:53
Beitrag #511


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Zunächst richtig. Aber die Radfahrer ohne FE sollten per Strafgericht wenigstens eine isolierte Sperrfrist als weiteres Zeichen der äh Missbilligung erhalten. Was nicht ist, kann ja nicht mehr entzogen werden. Deshalb passt der Vergleich mit dem Fahrradfahrer ohne FE nicht, weil ich nur gleiches mit gleichem gut vergleichen kann. Voraussetzung zum Entzug einer FE ist nämlich das Vorliegen einer FE.

Die andere Seite die Du ansprichst, der Fahrradfahrer mit FE. Ich sage es so, hat da der Normgeber hinsichtlich des Charakters des Radfahrers etwas übersehen? Lach, ich kenne ja die Diskussion, ich fahre Fahrrad, gerade damit ich nicht angetrunken ein Kfz bewege. Ab 1,6‰ kommt der Fahrradfahrer dem Kfz-Fahrer schon ziemlich nahe. Nur eben nicht über das Strafrecht und erst nach einer MPU vor dem Entzug.

Du Jens, ich habe nichts gegen Deine Ansicht, die zugleich Mehrheitsfähig ist. Es ist auch völlig okay, wenn wir in D - durchaus mit Vorteilen - fein zwischen Straf- und Verwaltungsrecht unterscheiden. Es kann jedoch nicht jeder so gebildet sein, dass er nachvollziehen kann, warum bei einem Sachverhalt zwei unterschiedliche Ergebnisse zu Tage treten. Lach, ich weiß, es kann locker argumentiert werden, eben, es gibt also Unterschiede. Ja, nur kann die, siehe zuvor, der normale Bürger kaum bis nicht nachvollziehen. Normen und ihre Auslegung sind ja für den Bürger gedacht und nicht für Fachleute.

Unter diesem Blickwinkel macht Kritik an den Folgen durchaus Sinn. Klar ist, weder Straf- noch Verwaltungsrecht können TF gutheißen. Beide haben den Schutzgedanken der Allgemeinheit gemein. Wenn ich die Allgemeinheit schützen will, muss ich eben die FE auch entziehen. Und dazu muss ich auf das Tun abstellen, weniger auf ein Fahrzeug und bestimmt nicht auf einen Rechtszweig, sondern das Ergebnis des Rechts insgesamt. Und deshalb müssen beiden Zweige auch in ihren Wertungen passende Bestimmungen haben. Und da bestehen deutliche Differenzen. Und die werden landläufig anders interpretiert als vorgesehen. Was ungleich sein soll, muss nicht verstanden werden, um es nutzen zu können. Und letzteres geschieht, und damit ist der Schutzauftrag in meinen Augen äh doch etwas zu kurz gekommen.

Mein "es", das von mir Gesagte, meine Kritik fragt, ist das, wie wir den Entzug bzw. die TF-Sanktion rechtlich lösen, nicht verbesserungsfähig?

Liebe Greet-Ings Cornelius


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Pia2012
Beitrag 07.06.2012, 09:49
Beitrag #512


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Zitat (mir @ 03.06.2012, 19:23) *
Auch das Ändern der Navieinstellungen ist verboten (wenn es ein Handy ist)!


Das ist aber auch ne komische Logik. wenn das Navi ein Handy ist, darf man nicht draufrumtippern, wenns ein Navi ist, dann ja? Woher weiß das Navi, was es ist....

Und Navi gehört auch verboten, denn die Stimme lenkt mich vom Orientieren ab.. laugh2.gif


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Man könnte jetzt meckern.. Geländewagen.. muss man aber nicht, das "rote Baby" fährt mit Autogas:-)
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mir
Beitrag 07.06.2012, 09:59
Beitrag #513


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Dann stell 'ne andere Stimme ein. whistling.gif


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Jens
Beitrag 07.06.2012, 10:23
Beitrag #514


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Zitat (corneliusrufus @ 07.06.2012, 01:53) *
Zunächst richtig. Aber die Radfahrer ohne FE sollten per Strafgericht wenigstens eine isolierte Sperrfrist als weiteres Zeichen der äh Missbilligung erhalten. Was nicht ist, kann ja nicht mehr entzogen werden. Deshalb passt der Vergleich mit dem Fahrradfahrer ohne FE nicht, weil ich nur gleiches mit gleichem gut vergleichen kann. Voraussetzung zum Entzug einer FE ist nämlich das Vorliegen einer FE.

Wie kommst du denn jetzt zu einem Radfahrer ohne FE? unsure.gif

Auch Radfahrern mit FE wird nach einer Trunkenheitsfahrt die Fahrerlaubnis nicht entzogen. Und schon deshalb ist dein Ansatz
Zitat (corneliusrufus @ 01.06.2012, 01:41) *
dann wäre es doch vernünftig, wenn bei allen Taten, die sieben Punkte einzeln oder zusammen erreichen, die FE entzogen würde.

falsch. Du gehst anscheinend von falschenVoraussetzungen aus.


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Ichtyos
Beitrag 07.06.2012, 19:10
Beitrag #515


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Zitat (Pia2012 @ 07.06.2012, 10:49) *
Zitat (mir @ 03.06.2012, 19:23) *
Auch das Ändern der Navieinstellungen ist verboten (wenn es ein Handy ist)!


Das ist aber auch ne komische Logik. wenn das Navi ein Handy ist, darf man nicht draufrumtippern, wenns ein Navi ist, dann ja? Woher weiß das Navi, was es ist....

Moment - wenn das Smartphone in einer Halterung steckt, sollte doch jedwedes herumtippseln erlaubt sein. unsure.gif


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KaiserFranz
Beitrag 13.11.2012, 08:46
Beitrag #516


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Hallo zusammen,

um diesen Thread mal wieder zu beleben, ich las gerade Folgendes:

Zitat
Nach Vorstellung des Ministeriums sollen die alten Punkte nach einem bereits festgelegten Schlüssel im Fahreignungsregister in neue Punkte umgerechnet werden (nämlich: 1 bis 3 alt = 1 neu; 4-7 alt = 2 neu; 8-9 alt = 3 neu; 10-11 alt = 4 neu; 12-13 alt = 5 neu; 14-15 alt = 6 neu; 16-17 alt = 7 neu; 18 und mehr alt = 8 neu = Entzug der Fahrerlaubnis.)

(Quelle: http://www.anwalt.de/rechtstipps/punkteabb...er_033810.html)

Nun bin ich ein bisschen erstaunt, dass offenbar aus den vorhandenen Punkten eine Art Gesamtpunktestand errechnet werden soll. Wann soll der denn dann im neuen System getilgt werden? Müsste man nicht vielmehr bei den vorhandenen Eintragungen einzeln schauen, wann die nach dem neuen System verjähren? Und dann die, die nicht verjährt sind, einzeln umrechnen und ins neue System bringen?

Nehmen wir mal meine Historie:

05.05.06 1 Pkt
24.07.07 2 Pkt
06.12.07 1 Pkt
15.02.10 3 Pkt
15.08.10 3 Pkt (hier ein Monat FV aufgrund 2x26-Regel)
15.07.12 1 Pkt

Jeweils Tag der Rechtskraft, bei den letzten dreien Datum des BG plus 14 Tage.

Dazu hab ich Ende 2010 ein ASP-Seminar gemacht.

Wenn man nun jeden Verstoß einzeln betrachten würde, wären Anfang 2013 nur noch 3 + 1 Punkte zum Umrechnen vorhanden (wie zählt das ASP-Seminar?). Davon würden die drei dann auch bald getilgt werden. Wenn man dagegen alles zusammenrechnet, bin ich Anfang 2013 bei 5 Punkten, das Seminar eingerechnet. Macht man dann 2 draus, und die verjähren erst nach 2,5 Jahren?

Fragen über Fragen...

Gruß
KF
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Kai R.
Beitrag 13.11.2012, 12:31
Beitrag #517


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Punkte für nicht sicherheitsrelevante Vergehen (Fahren ohne Plakette in der Umweltzone) sollen offenbar rückwirkend sogar gestrichen werden:

http://de.nachrichten.yahoo.com/offenbar-p...-095241793.html

Kommt es jetzt doch dazu, dass jedes Konto hinsichtlich Punkten und Fristen bei der Umstellung einzeln überarbeitet werden muss? Wie soll das denn gehen?

Grüße

Kai


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Gast_Georg_g_*
Beitrag 13.11.2012, 12:47
Beitrag #518





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Die Sache ist derzeit noch so unausgegoren, dass ich mir noch gar keine großen Gedanken darüber mache, weil es sich bis zum Inkrafttreten sowieso noch hundert mal ändern wird. Freiwillige Aufbauseminare mit Punkteabbau sollen übrigens auch künftig möglich sein.
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mir
Beitrag 13.11.2012, 12:49
Beitrag #519


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Zitat (Ichtyos @ 07.06.2012, 19:10) *
Moment - wenn das Smartphone in einer Halterung steckt, sollte doch jedwedes herumtippseln erlaubt sein. unsure.gif

Das Herumtippen ist aber nur erlaubt, wenn dazu das Handy nicht in die Hand genommen wird. Das wurde es dann aber vorher.

Na gut, ads ist mal wieder grenzwertig, man kann es auch anders sehen.


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ilam
Beitrag 13.11.2012, 14:09
Beitrag #520


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Zitat (Kai R. @ 13.11.2012, 12:31) *
Kommt es jetzt doch dazu, dass jedes Konto hinsichtlich Punkten und Fristen bei der Umstellung einzeln überarbeitet werden muss? Wie soll das denn gehen?


Wenn die Punkte inklusive Tatbestandsnummer und Datum "sauber" in einer Datenbank abgelegt sind, technisch kein Problem. Es werden nur exakte Vorgaben benötigt, dann erstellt ein Datenbankprofi innerhalb kürzester Zeit eine neue angepasste Datenbank oder eine an die neuen Rahmenbedingungen angepasste Abfrage.

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Kai R.
Beitrag 13.11.2012, 14:40
Beitrag #521


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je komplexer die Umrechnung desto mehr Stoff für Gerichtsverfahren wird es geben. Das wird ein Fest!

Grüße

Kai


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ilam
Beitrag 13.11.2012, 15:09
Beitrag #522


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Komplex darf die nicht sein, dann wurde etwas falsch gemacht.

Eine einfache Liste tut es:

In SQL sieht es dann so aus, erst legt man eine Spalte "Punkte_neu" an und dann geht es los
(bei einem Datensatz pro Tat):

UPDATE "Punktekonto" SET "Punkte_neu"=0 WHERE "tatbestandsnummer"="112345"
UPDATE "Punktekonto" SET "Punkte_neu"=1 WHERE "tatbestandsnummer"="112346"
UPDATE "Punktekonto" SET "Punkte_neu"=1 WHERE "tatbestandsnummer"="112347"
UPDATE "Punktekonto" SET "Punkte_neu"=2 WHERE "tatbestandsnummer"="112348"
UPDATE "Punktekonto" SET "Punkte_neu"=2 WHERE "tatbestandsnummer"="112349"

usw. usw. usw.


(Sprich einfach für jeden Tatbestand eine Zeile mit der neuen Punktzahl und das Ganze über die gesamte Datenbank laufen lassen)


Und die neue Tilgung ist noch viel schöner:
UPDATE "Punktekonto" SET "verwertbar_neu"=false WHERE "datum_rechtskraft"<"$Heute_-2_Jahre"
(muss dann täglich einmal durchlaufen - oder man fragt es erst mit der Abfrage ab).

Und hinterher holt man die Daten für den Deliquenten mit einem einfachen
SELECT * FROM "Punktekonto" WHERE ("Führerscheinnr"="12345689" AND verwertbar_neu)
aus der Datenbank.

EDV-Technisch ist diese Umstellung - wenn sie in allen Details vorher bis ins Letzte geklärt ist - ein Witz, zudem sind die neuen Tilgungsregeln viel EDV-tauglicher. Wenn man neue Felder anlegt, gehen die alten Daten auch nicht verloren...

(Mir ist klar, es wird nicht genau so realisiert sein, aber das, was ich eben beschrieb, sind absolute "Basics", die jede Datenbank beherrscht. Bitte jetzt auch nicht hauen, wenn ich mich irgendwo mit der Syntax vertan habe, ich habe mit unterschiedlichen System zu tun und da wirbelt man dann mal was durcheinander...)
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Kai R.
Beitrag 13.11.2012, 16:35
Beitrag #523


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so statisch ist das aber nicht. Du löschst einzelne Punkte raus. Jetzt hat aber jemand einen anderen Status. Muss er jetzt das verpflichtende Seminar noch machen? Wie ist es mit den Punkten, die getilgt worden wären, wenn nicht ein Punkt, der jetzt gelöscht wird die Tilgung verhindert? Welche Verjährungsfristen sollen für gemischte Altpunkte gelten? Ich bin sicher, da lassen sich im Handumdrehen eine Fülle unterschiedlicher Szenarien konstruieren die jede wenn > dann Beziehung sprengen. Und für jeden typischen Einzelfall muss es eine Lösung geben.

Grüße

Kai


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ilam
Beitrag 13.11.2012, 18:07
Beitrag #524


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Zitat (Kai R. @ 13.11.2012, 16:35) *
so statisch ist das aber nicht. Du löschst einzelne Punkte raus. Jetzt hat aber jemand einen anderen Status. Muss er jetzt das verpflichtende Seminar noch machen?

Das lässt sich beides problemlos abbilden. Es muss aber vor der Realisierung geklärt werden, da hast Du Recht.

Zitat
Wie ist es mit den Punkten, die getilgt worden wären, wenn nicht ein Punkt, der jetzt gelöscht wird die Tilgung verhindert?

Sollte sowas nicht durch die Reform komplett rausfliegen? Jede Tat wird dann doch einzeln getligt, egal was man sonst so angestellt hat. Das ist es was ich mit "EDV-freundlicher" meinte.

Zitat
Welche Verjährungsfristen sollen für gemischte Altpunkte gelten?

Welche Altpunkte? Die werden doch in "Neupunkte" umgerechnet und dürften die neuen Tilgungsfristen erhalten. Falls das nicht so ist und irgendeine Kombination gewünscht ist - die alten Daten sind ja -wenn gewünscht- noch da und können kombiniert werden.

Alles eine Frage der genauen vorherigen Klärung.
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Ernschtl
Beitrag 13.11.2012, 22:59
Beitrag #525


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Zitat (ilam @ 13.11.2012, 15:09) *
UPDATE "Punktekonto" SET "Punkte_neu"=0 WHERE "tatbestandsnummer"="112345"
UPDATE "Punktekonto" SET "Punkte_neu"=1 WHERE "tatbestandsnummer"="112346"
UPDATE "Punktekonto" SET "Punkte_neu"=1 WHERE "tatbestandsnummer"="112347"
UPDATE "Punktekonto" SET "Punkte_neu"=2 WHERE "tatbestandsnummer"="112348"
UPDATE "Punktekonto" SET "Punkte_neu"=2 WHERE "tatbestandsnummer"="112349"
Wenn man nun alle diese 5 Tatbestände in seiner Sünderkartei hat bekommt man also 2 Punkte_neu. Hat man nur den letzten Tatbestand drin stehen bekommt man auch 2 Punkte_neu. Finde ich etwas ungerecht.


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ilam
Beitrag 14.11.2012, 00:13
Beitrag #526


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Nö, das sind nur die Einträge für jeweils eine Tat. Zusammengezählt wird bei der Auswertung, wo für jemanden beliebig viele (verwertbare) Einträge zusammenkommen können, die dann auch addiert werden.

"Punktekonto" ist nur der Name der Datenbank, evtl. ist das mißverständlich.
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Kühltaxi
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Beitrag #527


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Wenn wirklich "niemmand schlechter gestellt werden darf" müssen umgewandelte Altpunkte nach neuer Regel ohne Tilgungshemmung getilgt werden (die meisten bei "Punktesammlern" also wahrscheinlich sofort) aber noch nach alter Regel in den kürzeren Zeiten.


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ilam
Beitrag 14.11.2012, 09:07
Beitrag #528


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@Kühltaxi: Genau so sehe ich es auch. Und richtig lustig wird es, wenn es erst mal anders geregelt wird, dann ein Gericht feststellt, dass es "so nicht geht" und dann im laufenden Betrieb korrigiert werden muss. Dann wird es wirklich kompliziert und fehlerträchtig.
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Jens
Beitrag 14.11.2012, 09:22
Beitrag #529


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Zitat (Kühltaxi @ 14.11.2012, 09:02) *
Wenn wirklich "niemmand schlechter gestellt werden darf"

Wie kommst du denn darauf? Ich kenne nur die Aussage des Verkehrsministers, dass niemand schlechter gestellt werden soll. Aber darauf wird sich, wenn es anders kommt, wohl niemand berufen können.


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ilam
Beitrag 14.11.2012, 09:41
Beitrag #530


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Gäbe es kein Problem mit dem Rückwirkungsverbot? Sprich darf man einfach die Tilgungsfristen für alte Taten, die vor der Einführung der Neuregelung begangen wurden, einfach hochsetzen?

[edit]
Ok, Frage selbst beantwortet:
http://www.rechtslexikon-online.de/Rueckwirkungsverbot.html
Zitat
Das absolute Rückwirkungsverbot gilt nur für das materielle Strafrecht, nicht für das Prozess- und Verfahrensrecht und nicht für die Verjährung.


http://www.bverfg.de/pressemitteilungen/bvg17-00.html
Zitat
Art. 103 Abs. 2 GG verbietet sowohl die rückwirkende Strafbegründung wie
die rückwirkende Strafverschärfung. Er betrifft also nur die Frage, ab
wann eine Straftat verfolgt und geahndet werden kann, nicht aber die
Frage, wie lange die Verfolgung andauern darf. Weil
Verjährungsvorschriften lediglich die Verfolgbarkeit betreffen, die
Strafbarkeit jedoch unberührt lassen, fallen sie aus dem Geltungsbereich
des Art. 103 Abs. 2 GG heraus; eine Verlängerung oder Aufhebung von
Verjährungsfristen kann deshalb nicht gegen den in Art. 103 Abs. 2 GG
enthaltenen Gewährleistungsgehalt verstoßen.
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Kühltaxi
Beitrag 14.11.2012, 09:59
Beitrag #531


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Gerichte werden wohl erst dann bemüht wenn einem auch wegen umgewandelter Altpunkte die FE entzogen wird wo es nach altem Recht nicht passiert wäre. Kommt jetzt darauf an was bei Ramses Priorität hat, möglichst strikte Aufrechterhaltung der Altpunkte oder möglichst geringes Risiko daß es zu Prozessen kommt.


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ilam
Beitrag 14.11.2012, 10:08
Beitrag #532


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Wobei immer noch die Option besteht, dass jemand, der durch nur durch die Umrechnung die 8 (oder mehr) "Neupunkte" erreicht, erst beim nächsten zusätzlichen (neu-)Punkt nach Umwandlungsstichtag den Lappen abgeben muss.

Ansonsten kann es echt lustig werden, wenn einige 16 oder 17-Punktler (alt) zu 8-Punktlern (neu) werden und zum Stichtag die Fahrerlaubnis entzogen wird...


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Kühltaxi
Beitrag 14.11.2012, 10:13
Beitrag #533


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Ich meinte noch nicht mal diesen Extremfall sondern eher welche mit vielen Altpunkten und dann ein paar Neupunkten die zur Entziehung führen, auch da kann das passieren.


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ilam
Beitrag 14.11.2012, 10:25
Beitrag #534


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Ich denke, jeder der nach der Reform eine relevante Zahl an Punkten hat, müsste darüber informiert werden, aus den alten Bußgeldbescheiden kann man ja nicht ablesen, was neu rauskommt.

Wenn diese Information vorliegt, sehe ich keine Möglichkeit für Ausreden, wer vorher 6 oder 7 Punkte hatte, darüber informiert wurde und nach einem neuen Vertoß bei der 8 landet, ist meiner Meinung nach nicht "schutzbedürftig".

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VorsichtigFahrer
Beitrag 14.11.2012, 12:35
Beitrag #535


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Wieso macht man es nicht einfach wie die Schweiz?

Man macht einfach eine durchgängig logisch-vernünftige Beschilderung. Das heißt, dass von einem annehmbaren Tempolimit 20kmh nicht abgezogen werden (was ja oft an Autobahnbaustellen gemacht wird, da davon ausgegangen wird, dass die meisten mit bis zu 20 kmh zu schnell fahren, erlebe ich auch selber sehr oft an der A5, A6, A8/81). Anschließend werden die Bußgelder drastisch erhöht, damit sich die Leute auch wirklich ans (vernünftig beschilderte!) Tempolimit halten. Im Gegenzug gibt es dann eben keine Punkte. Was aber auch nicht heißt, dass man kein Fahrverbot bekommt, wenn man innerhalb eines Jahres mit mehr als 25 kmh zu viel erwischt wurde (wird ja bis heute auch so praktiziert).

Aber wenn man das mal einer dem Ramses vorschlagen würde, dann heißt es wahrscheinlich als Gegenargument:

Ja, dann werden wohl viele Richter und Beamten arbeitslos wallbash.gif
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mir
Beitrag 14.11.2012, 12:40
Beitrag #536


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Und zusätzlich sollten Geschwindigkeitsbeschränken nur dort aufgestellt werden, wo die Gefahr nicht sowieso gut erkennbar ist; statt Geschwindigkeitstrichter würden auch Vorschilder genügen, die darauf hinweisen, daß in .... m Tempo xyz gilt.

Vielleicht sollten wir mal einen Wünschdirwas-vom-BMVBS-Thread aufmachen wink.gif

Punkte würde ich allerdings nur abschaffen, wenn die Bußgelder einkommensabhängig sind ...


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Mitleser
Beitrag 12.12.2012, 16:10
Beitrag #537


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Es geht voran.

Heute war die Reform Thema in der Sitzung der Bundesregierung. Während gemäß Regierungs-HP "Eckpunkte" beschlossen wurden, spricht die BMVBS-HP davon, dass "das Bundeskabinett einen Gesetz- und Verordnungsentwurf über die Neuregelung für das Punktsystem beschlossen" hat.

Man wird wohl demnächst sehen können, wie weit das Verfahren bereits vorangekommen ist.
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Jupiter
Beitrag 12.12.2012, 16:40
Beitrag #538


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Jetzt gerade spricht Ramsauer im Bundestag zur Punktereform, anschließend gibt es eine Befragung.
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 12.12.2012, 16:45
Beitrag #539


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Zitat (Jupiter @ 12.12.2012, 16:40) *
...anschließend gibt es eine Befragung.
... und dann eine Pressekonferenz... dribble.gif
Doc


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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Mitleser
Beitrag 12.12.2012, 16:49
Beitrag #540


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Von der BT-Rede hätte ich gerne das Transkript - MannMannMann, Fachbegriffe sind ja so schwer wallbash.gif

Frei mitgeschrieben:
"Das Punktesystem trifft nicht nur Fahrzeughalter, also als Kraftfahrer, sondern auch Radfahrer und theoretisch, nein sogar praktisch, auch Fußgänger."
"80€ Verwarngeld"
"Die EU verlangt, dass wir 80€ für die Umweltzone erheben und nicht nur die eigentliche neue Höchstgrenze für Verwarngeld von 55€"


P.S.: Ohrfeige vom Sitzungspräsident, weil Ramses nicht zügig antwortet: "Herr Bundesminsiter, sie haben nicht die Erfahrung wie andere hier, aber ..." rofl1.gif
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Jens
Beitrag 12.12.2012, 16:54
Beitrag #541


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Kann man demnächst die grade bei Phoenix abgeschaltete Befragung des Ministers nachlesen?

Teilweise unglaublich, was der da absondert.


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Mitleser
Beitrag 12.12.2012, 16:56
Beitrag #542


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Auf http://www.bundestag.de/Mediathek/index.jsp?action=tv immer noch zu sehen. Und wenn nicht dann später im Protokoll.
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Jupiter
Beitrag 12.12.2012, 16:56
Beitrag #543


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Hier der Livestream
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Jens
Beitrag 12.12.2012, 17:21
Beitrag #544


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Jetzt wird dem Minister Nachhilfe gegeben und erklärt, was der Unterschied zwischen Kennzeichenmssbrauch und seinem Beispiel mit dem verdeckten Kennzeichen beim Festumzug ist. Einfach nur peinlich no.gif


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madial
Beitrag 12.12.2012, 17:43
Beitrag #545


Neuling


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also das ganze kapier ich noch immer nicht, da wird monatelang über etwas diskutiert was zu einem völlig überflüssig ist zum anderen ja schon längst besteht. Wenn die Herren und Damen in Berlin etwas beschließen um der Materie einfacher zu machen kommt meistens nur ein Chaos heraus, siehe LKW Maut und dergleichen. Warum soll das Punktesystem geändert werden, es hat bis jetzt auch funktioniert und wer sich an die Spielregeln hält der braucht sich darum auch nicht zu kümmern.
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 12.12.2012, 22:08
Beitrag #546


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In der letzten ADAC Motorwelt stand ein ausführlicher Artikel über die Punkte-Reform ab 2014. Der Bericht war SEHR positiv formuliert, aber ich habe immer noch nicht kapiert, worin die "Vereinfachung" bestehen soll.
Das einzige, was eventuell ein wenig durchschaubarer werden könnte, sind die Tilgungsfristen.

Doc


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Polo79
Beitrag 12.12.2012, 23:08
Beitrag #547


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 12.12.2012, 22:08) *
In der letzten ADAC Motorwelt stand ein ausführlicher Artikel über die Punkte-Reform ab 2014.
Vom Niveau her kann man diese Zeitschrift mit der Zeitung mit den vier großen Buchstaben vergleichen. rolleyes.gif

Zitat (Doc aus Bückeburg @ 12.12.2012, 22:08) *
Das einzige, was eventuell ein wenig durchschaubarer werden könnte, sind die Tilgungsfristen.
Durchschaubarer werden dann taktische Einsprüche, um durch Tilgung drohenden Punktemaßnahmen zu entgehen.


Ich frage mal provokativ: warum muss das Punktesystem überhaupt für jeden verständlich sein? Wenn ich mich korrekt verhalte, kann ich ein langes Leben führen, ohne mit dem Punktesystem in Berührung zu kommen. Diese Wahl habe ich beim Steuersystem nicht.
Übrigens ist es doch populistisch zu behaupten, da würden nur Experten durchblicken. Jeder, der sich mal ein bisschen mit dem alten Punktesystem beschäftigt, wird es auch ohne juristische Fachkenntnisse in seinen Grundzügen verstehen können.


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Da ich zu faul zum Acronymisieren bin, hier ein kleiner Service für Foren-Neulinge.
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Uwe W
Beitrag 13.12.2012, 00:31
Beitrag #548


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Naja, bei einer komplizierten Punktebiografie mit diversen Verstößen, Aufbauseminaren, Punktetilgungen, Maßnahmen der Führerscheinstelle etc. war es teilweise schon schwierig, den konkreten Punktestand zu ermitteln.

Die Reduktion von einem 18 Punkte-System auf ein 8 Punktesystem ist aber sicherlich überflüssig. Sie führt im Ergebnis dazu, dass 3-Punkte OWis ohne Fahrverbot in Zukunft wesentlich günstiger gewertet werden: man bekommt in Zukunft nur noch einen Punkt (12,5%) für 2 oder 2,5 Jahre dafür, während es vorher ja 3/18=16,67% für bis zu 5 Jahre waren.
Günstiger für die Betroffenen wird sich wohl auch die Tilgung von Alk- und Drogendelikten nach 10 Jahren auswirken. Oder wirkt hier der Entzug der Fahrerlaubnis weiterhin tilgungshemmend?


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"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Pia2012
Beitrag 13.12.2012, 07:20
Beitrag #549


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Moinmoin. Ich denke, dieses ganze Zinnober wird 1. nur aus wahltaktischen Gründen veranstaltet, So ist Herr "Ramselot" im Dauergespräch und ständig medial präsent; die "Volksbeteiligung" ist ein Joke, um später sagen zu können, jo mei, es waren doch EURE Vorschläge, wir haben sie nur umgesetzt. So, wie speakers corner. Das scheinbare Mitbestimmungsrecht.

Und Ziel der ganzen "Attacke" könnte allein sein, die Bußgelder straff anzuheben. Und das ist ja schon angedeutet worden.

In manchen Fällen halte ich es für angebracht, die Bußgelder drastisch anzuheben, und zwar genau dort, wo man sich und andere Verkehrsteilnehmer gefährdet. Ich habe schon öfter mal von unseren MItarbeitern gehört: Die Punkte sind mir Wurscht, aber die Kohle...hat mich etwas verwundert.

Vielen Dank für den livestream! wavey.gif


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Man könnte jetzt meckern.. Geländewagen.. muss man aber nicht, das "rote Baby" fährt mit Autogas:-)
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 13.12.2012, 08:02
Beitrag #550


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Zitat (Pia2012 @ 13.12.2012, 07:20) *
... Und Ziel der ganzen "Attacke" könnte allein sein, die Bußgelder straff anzuheben. Und das ist ja schon angedeutet worden...

Bußgelder (also die Dinger ab 40,- €) sind schon immer mal wieder angehoben worden; die haben nicht direkt etwa mit der Anzahl der Punkte zu tun.

Was schon ewig nicht mehr wesentlich angehoben wurde sind die Verwarngelder (also die Dinger bis 35.- €), weil alles ab 40 € automatisch ein "Bußgeld" war - und somit zu mindestens einem Punkt führte.

Man hätte ganz einfach die Schwelle für (punktefreie) Verwarngelder auf 55.- oder 75.- Euros anheben können. Dann hätte man auch im unteren Bereich kräftiger zulangen können.

Und dazu hätte man nicht das ganze Punktesystem umkrempeln müssen.

Ist ja schön, dass es jetzt fürs Beleidigen eines Polizisten keine Punkte mehr gibt whistling.gif , aber ansonsten kann ich eigentlich nur eine erhebliche Verschärfung der Ahndung der "kleineren" Delikte erkennen:

Für 21 km/h zu schnell gab es bisher einen Punkt (= 1/18 Führerscheinentzug) und zukünftig 1 Punkt (=1/8 Führerscheinentzug)... whistling.gif

Doc



P.S.:
Zitat (Polo79 @ 12.12.2012, 23:08) *
... Ich frage mal provokativ: warum muss das Punktesystem überhaupt für jeden verständlich sein? Wenn ich mich korrekt verhalte, kann ich ein langes Leben führen, ohne mit dem Punktesystem in Berührung zu kommen.

Dasselbe kann man auch über StGB und StPO sagen:
Halte Dich an die 10 Gebote, und beides wird überflüssig... whistling.gif


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und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
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