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> Handy am Steuer, Mit laufendem Motor bußgeldbewährt?
Ascalet
Beitrag 01.03.2009, 15:23
Beitrag #1


Neuling


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Hey @ All,

wer kann mir diese Frage konkret beantworten?

Gemäß § 23 (1a) StVO ist dem Fahrzeugführer die Benutzung eines Mobiltelefons untersagt, wenn er dazu das Telefon aufnehmen muss. Dies gilt nicht, wenn der Motor des Kraftfahrzeugs ausgeschaltet ist.

Es ist bekannt, dass, wenn man vor einer roten Ampel steht und den Motor ausschaltet, keine Bußgeldstrafe droht.

Wie sieht es also aus, wenn ich mit meinem Kraftfahrzeug in eine Bushaltestellenbucht fahre, und dort bei LAUFENDEM Motor telefoniere.

Ich persönlich bin der Meinung, dass dann der Tatbestand nicht erfüllt ist, da der § 23 einen Fahrzeugführer voraussetzt. Jedoch ist ein Fahrzeugführer gemäß Definition, wer Verrichtungen ausübt, die auf den Bewegungsvorgang einwirken, wie lenken oder Gas geben, was in diesem Fall dann nicht zutrifft. Des Weiteren bin ich dann nicht mehr im laufenden Verkehr und habe auch nicht verkehrsbedingt halten müssen, wie z. B. an der Ampel.

Es wäre nett, eure Meinung dazu zu hören.

So long
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tomcraft
Beitrag 01.03.2009, 15:32
Beitrag #2


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Hier eine Entscheidung zum Telefonieren beim Stehen auf einem Seitenstreifen, ggf. also auch übertragbar auf das Stehen in einer Haltestellenbucht:

http://verkehrslexikon.de/Texte/Rspr2253.htm
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dedi
Beitrag 01.03.2009, 17:18
Beitrag #3


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Zitat (Ascalet @ 01.03.2009, 15:23) *
Es ist bekannt, dass, wenn man vor einer roten Ampel steht und den Motor ausschaltet, keine Bußgeldstrafe droht.

Ernsthaft?
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Ascalet
Beitrag 01.03.2009, 17:21
Beitrag #4


Neuling


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Ja, ernsthaft, das ist eine Entscheidung vom OLG Hamm.
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dedi
Beitrag 01.03.2009, 17:23
Beitrag #5


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Dank Dir.
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Flo1983
Beitrag 01.03.2009, 17:46
Beitrag #6


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Zitat (dedi @ 01.03.2009, 17:18) *
Ernsthaft?

Zitat
Hamm/Berlin (DAV). Ein Autofahrer darf bei abgeschaltetem Motor mit seinem Mobiltelefon an einer roten Ampel telefonieren. Da der Fahrer sich ordnungsgemäß verhält, darf kein Bußgeld verhängt werden. Dies geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 6. September 2007 (Az: 2 SsOWi 190/07) hervor, wie die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilen.

Ein Autofahrer hielt an einer Ampel, die „Rot“ anzeigte. Er schaltete den Motor ab, nahm sein Handy und telefonierte kurz mit einem Bekannten. Nachdem er das Gespräch beendet hatte, schaltete die Ampel auf Grün, woraufhin der Autofahrer den Motor startete und losfuhr. Er wurde von Polizeibeamten beobachtet, die ihm ein Bußgeld in Höhe von 40 Euro erteilten, weil er als Autofahrer das Mobiltelefon nicht benutzen dürfe. Das war aus Sicht der Polizisten auch bei abgeschaltetem Motor im Straßenverkehr der Fall. Das Amtsgericht Iserlohn verurteilte den Autofahrer noch, weil es ohne Bedeutung sei, dass der Fahrer den Motor ausgeschaltet habe. Schließlich habe der Fahrer sich im Straßenverkehr bewegt.

Vor dem Oberlandesgericht hatte die Beschwerde des Fahrers aber Erfolg. Der Autofahrer wurde freigesprochen. Zwar dürfe der Fahrer als Fahrzeugführer kein Mobiltelefon benutzen. Dies gelte jedoch nach der Straßenverkehrsordnung ausnahmsweise dann nicht, wenn das Auto stehe und der Motor abgeschaltet sei. Die Situation an der Rotlichtampel stelle diese Ausnahme dar, denn der Fahrer habe mit Abschalten des Motors die Regelung befolgt. Weil er sich im Sinne der Straßenverkehrsordnung verhalten habe, könne er auch nicht mit einem Bußgeld belastet werden. So auch das Oberlandesgericht Bamberg in seinem Urteil vom 27. September 2006 (Az: 3 Ss Owi 1050/06).


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"Der größte Luxus, den man sich leisten kann, ist eine eigene Meinung". (Sir Alec Guiness)

"Ein Paradies ist immer dann, wenn einer da ist, der wo aufpasst, dass keiner reinkommt" (Gerhard Polt)
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Dlarah
Beitrag 01.03.2009, 20:33
Beitrag #7


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Zitat
Hamm/Berlin (DAV). ...

Oha! Die Teilnahme am fließenden Verkehr (auch vor roter Ampel) zählt also nicht? Dann kann man auch mit abgeschaltetem Motor telefonierender Weise auf die LZA hinrollen und kommt ohne Ticket davon?


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Quid pro quo ... ernst gemeinte Beiträge zur Teilnahme am Straßenverkehr mit muskelkraftbetriebenen Fahrzeugen (you know what I mean) setzen voraus, dass erkennbar ernst gemeinte und aktiv durchgesetzte Anordnungen vorgefunden werden. Soll heißen: Wer Spaß sät, braucht sich über flapsige Äußerungen nicht zu wundern.
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 01.03.2009, 20:36
Beitrag #8





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Zitat (Dlarah @ 01.03.2009, 20:33) *
Dann kann man auch mit abgeschaltetem Motor telefonierender Weise auf die LZA hinrollen ...

Nein, das Fahrzeug muss stehen (§ 23 StVO).
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magnum88
Beitrag 01.03.2009, 20:37
Beitrag #9


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Andere Oberlandes-Gerichte, sowie der BGH könnten aber auch anders entscheiden... rolleyes.gif

Edit:
Beitrag bezieht auf das Urteil vom OLG Hamm


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"Je fester man davon überzeugt ist, im Recht zu sein, desto natürlicher ist der Wunsch, jeden anderen mit allen Mitteln dahin zu bringen, ebenso zu denken." George Orwell
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JTH
Beitrag 01.03.2009, 20:37
Beitrag #10


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Zitat (Ascalet @ 01.03.2009, 17:21) *
Ja, ernsthaft, das ist eine Entscheidung vom OLG Hamm.


Ich kenne auch eine solche Entscheidung des BayOLG


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Grüße aus dem Allgäu - JTH



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Ernschtl
Beitrag 01.03.2009, 23:15
Beitrag #11


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Zitat (Ascalet @ 01.03.2009, 15:23) *
Wie sieht es also aus, wenn ich mit meinem Kraftfahrzeug in eine Bushaltestellenbucht fahre, und dort bei LAUFENDEM Motor telefoniere.
Die Frage kann so nicht beantwortet werden. Bleibst Du dabei auf dem Fahrersitz oder wechselst Du ev. zum telefonieren kurz auf den Beifahrersitz?


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nachteule
Beitrag 02.03.2009, 00:09
Beitrag #12


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Hallo, Ascalet,

herzlich willkommen im Verkehrsportal.

Es ist richtig, dass das Telefonieren bei stehendem Fahrzeug erlaubt ist, wenn der Motor nicht läuft, und das auch dann, wenn man vor einer roten Ampel steht.

Unpraktisch ist es aber allemal, denn sobald die Ampel umspringt, der Motor gestartet wird und man hat das Handy noch in der Hand, kann man ein Ticket bekommen.

Zu Deinem Beispiel mit der Bushaltestelle:

Streng genommen ist es nicht erlaubt, bei laufendem Motor zu telefonieren, nicht einmal auf einem Parkplatz.

Es dürfte allerdings kaum einen Polizeibeamten geben, der deswegen eine Anzeige schreiben würde.

Wenn, dann würde vermutlich eher beanstandet, dass der Motor unnütz läuft.

Viele Grüße,

Nachteule


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Ascalet
Beitrag 02.03.2009, 19:22
Beitrag #13


Neuling


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Zitat (nachteule @ 02.03.2009, 00:09) *
Streng genommen ist es nicht erlaubt, bei laufendem Motor zu telefonieren, nicht einmal auf einem Parkplatz.


Hallo Nachteule,

genau in diesem Punkt liegt mein Problem. Wieso sollte eben dieses Telefonieren oder Benutzen nicht erlaubt sein? Das steht nirgends geschrieben. Zumindest bin ich in diesem Fall Verkehrsteilnehmer, der Tatbestand erfordert aber einen Fahrzeugführer, was man beim "Stehen" nicht ist.

Denn deiner Meinung sind auch viele meiner Bekannten, jedoch können sie mir nicht sagen "Warum" das so sein soll....

So long
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nachteule
Beitrag 02.03.2009, 20:38
Beitrag #14


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Hallo, Ascalet,

Zitat (Ascalet @ 02.03.2009, 19:22) *
Das steht nirgends geschrieben.


doch, ist es:

Zitat
§ 23 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers
(1a)
1 Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält.

2 Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.

Hier, im § 23 StVO, steht es eindeutig beschrieben.

Die Begründung dafür musst Du dir allerdings vom Gesetzgeber holen.

Viele Grüße,

Nachteule


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Gast_Familienvater_*
Beitrag 03.03.2009, 08:52
Beitrag #15





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Diese ganze Handy Geschichte samt den mitunter daraus resultierenden fragwürdigen Auslegungen von Paragraphen und Urteilen ist mal wieder ein sehr sehr schönes Beispiel, warum der normal Bürger immer öfter Sinn und Unsinn der Gestze und Rechtssprechungen hinterfragt.

Zum einen führen nicht eindeutige Paragraphen zu Schlupflöchern, die von geschickten Advokaten genutzt werden, um ihren Mandanten rauszuhauen. Zum anderen führen die daraus resultierenden Urteile dazu, dass sie blind auf ähnliche Fälle übertragen werden und als urbane Legenden in die Geschichte eingehen.

Erstens kann mir kaum einer garantieren, dass jemand sein Gepräch abbricht sobald gelb wird und er sich aufs Weiterfahren vorbereiten soll. Wie oft steht man hinter jemandem, der gar nicht mitkriegt dass grün geworden ist, weil ihn das Gespräch ablenkt. Dazu muss er erst noch den Motor starten etc.. Jemand der dagegen in einer Haltestelle steht und den Motor an hat, gilt nicht als Fahrzeugführer weil das KFZ nicht rollt, (schon klar, das Fahrzeug ist ja auch von alleine dorthin gekommen) andererseits darf er nicht telefonieren, solange der Motor läuft.

Wenn ich das Foto-Handy zum Fotografieren nutzen möchte, weil der Typ, der mir eben noch bei 150 im Kofferaum hing, links neben mir 3 Meter Abstand zum Vordermann hat und sich aufregt, dass ich mich an das Rechtsfahrgebot halte und ab und an zum Überholen nach links komme, dann ist das verboten, wenn ich dazu einen Fotoapparat nehme ist das erlaubt.

Was hätte dagegen gesprochen, Absatz 2 um den Satz, "ausgenommen bei verkehrsbedingtem halten vor LSA" zu ergänzen. Dann dürfte man auch bei rot nur mit einer Freisprecheinrichtung/Headset telefonieren, vor einer Schranke oder im Stau wäre es aber auch mit laufendem Motor erlaubt.

Das Halten in Haltestellenbuchten ist nicht direkt verboten oder hab ich mich da was überlesen?
Man beachte den Unterscheid zwischen einem Seitenstreifen einer Kraftfahrstraße (halten generell verboten) und dem Seitenstreifen einer "normalen" Straße. Wenn es klingelt, ich unter Berücksichtigung des nachfolgenden Verkehrs anhalte (also nicht abrupt in die Eisen gehe) und dann bei laufendem Motor unter 3 Minuten auf dem befestigten Seitenstreifen telefoniere, warum ist das vom Gesetzgeber verboten?

Ich weiß, jetzt kommt gleich die Standardantwort: man kann nicht alles hundertprozentig vorhersehen und in die StVO schreiben. Das ist auch richtig, nur ist manchmal sehr offensichtlich, wo handwerkliche Fehler gemacht wurden. Vermutlich weil da einer gesagt hat: basta das kommt jetzt so in den Text rein, ohne die Folgen zu beachten. Zur Not hat man ja noch Richter, die das ausbügeln können. Nur blöd wenn dank Internet Urteile zu urbanen Legenden werden, weil jemand Äpfel mit Birnen vergleicht.
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die-scharfs
Beitrag 03.03.2009, 09:45
Beitrag #16


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Gibt es eigentlich eine genaue Definition, was ein Mobiltelefon im Sinne der STVO ist?
Die Frage zielt ab, ob folgende Maßnahmen reichen, dass das Gerät kein Telefon mehr im Sinne der STVO ist:

- es gibt Geräte (PDA/XDA), bei denen die Telefonfunktion softwareseitig ausgeschaltet werden kann. Dann geht telefontechnisch nichts mehr, aber Datenverbindungen gehen ggf. noch
- SIM-Karte raus? Dann gehen aber noch Notrufe...
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Gast_Familienvater_*
Beitrag 03.03.2009, 10:51
Beitrag #17





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Wow... klasse Fragestellung.. Die Antwort würde mich ja auch mal interessieren..
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stefan1
Beitrag 03.03.2009, 12:47
Beitrag #18


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Zitat (nachteule @ 02.03.2009, 00:09) *
Streng genommen ist es nicht erlaubt, bei laufendem Motor zu telefonieren, nicht einmal auf einem Parkplatz.



im o.g. Link zum Urteil des OLG D´dorf wird in der Erläuterung ausdrücklich darauf hin gewiesen, dass der Beschuldigte nicht etwa auf einem Parkplatz sondern einem Seitenstreifen stand.
Deswegen wurde er zur Zahlung verdonnert.

Ich lese im Umkehrschluß heraus, dass keine Ordnungswidrigkeit begangen worden wäre, hätte er auf einem Parkplatz gestanden

Gruß
Stefan
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Mr Hyde
Beitrag 03.03.2009, 12:50
Beitrag #19


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Zitat (die-scharfs @ 03.03.2009, 09:45) *
- es gibt Geräte (PDA/XDA), bei denen die Telefonfunktion softwareseitig ausgeschaltet werden kann. Dann geht telefontechnisch nichts mehr, aber Datenverbindungen gehen ggf. noch
- SIM-Karte raus? Dann gehen aber noch Notrufe...

zu 1.: Hindert dich ja keiner dran, die Telefonfunktion kurzzeitig wieder einzuschalten.

Entscheidend ist, ob das Gerät als Mobiltelefon verwendet werden könnte. Ich würde das in beiden Fällen bejahen.
(Hat auch ganz praktische Gründe: ein Beamter müsste bei einer Kontrolle nachweisen, dass man mit dem Gerät gerade telefoniert haben KÖNNTE, rein technisch gesehen. Der Beamte müsste also bei jeder Kontrolle die SIM Karte kontrollieren und sich mit der Menüführung jedes Gerätes bestens auskennen... Da ist die Regelung: technisch möglich ja oder nein doch viel einfacher.)
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Gast_Familienvater_*
Beitrag 03.03.2009, 13:10
Beitrag #20





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Zitat
Entscheidend ist, ob das Gerät als Mobiltelefon verwendet werden könnte.


Das war sicher zu der Zeit entscheidend, als es noch keine smartphones gab und ein Mobiltelefon ausschließlich zum telefonieren genutzt wurde... Wenn ich heute an einer roten Ampel eine Adresse eingeben will, muss ich den Motor ausmachen, könnte ja sein, dass ich telefonieren wollte, das ist doch Humbug...

Ich warte ja immer noch auf den Rassierer, der als Zusatzfeature ne sim Karte und ein gprs modul hat..

Vielleicht lernt der Gesetzgeber ja endlich mal daraus und versucht bei zukünftigen Formulierungen mehr Weitsicht zu üben...

Dem Fahrzeugführer sollte einfach verboten werden, während der Fahrt elektronische Geräte zu benutzen und zu bedienen, die nicht ausschließlich zum Führen und Navigieren des Fahrzeugs notwendig sind, Radios sind wegen dem Verkehrsfunk darin eingeschlossen... ;-)

Zitat
Der Beamte müsste also bei jeder Kontrolle die SIM Karte kontrollieren und sich mit der Menüführung jedes Gerätes bestens auskennen...


Nö, Zeitpunkt und Rufnummer exakt notieren und eine Anfrage an den Mobilfunkbetreiber machen.. (sofern die zulässig ist)
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nachteule
Beitrag 03.03.2009, 13:55
Beitrag #21


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Hallo, Familienvater,

ich muss Dir widersprechen.

Gerade das Handyverbot ist eines der konsequentesten Verbote, denn sobald Du irgendeine Tätigkeit mit dem Handy ausübst, zahlst Du laut Gesetz.

Einzige Ausnahme: Das Hinüberlegen oder -geben des Handy von Punkt A nach Punkt B.

Dass man in der Regel nicht zahlen muss, wenn man kurz auf dem Parkplatz steht und bei laufendem Motor telefoniert, liegt einzig und allein an der Kulanz der Polizeibeamten, nicht am Gesetzgeber.

Zum Begriff des Handy: M. e. ist jedes Gerät, mit dem ich im Auto telefonieren kann, entweder ein Handy oder ein Autotelefon.

Könnte man mit dem Rasierer telefonieren, würde dieser genauso unter das Verbot fallen.

Viele Grüße,

Nachteule


--------------------
Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

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Gast_Familienvater_*
Beitrag 03.03.2009, 14:18
Beitrag #22





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Zitat (Nachteule)
Gerade das Handyverbot ist eines der konsequentesten Verbote, denn sobald Du irgendeine Tätigkeit mit dem Handy ausübst, zahlst Du laut Gesetz.


Und? macht das im Stand Sinn?

Konsequent wäre es gewesen, während der Fahrt dem Fahrer die Nutzung aller elektronischen Geräte zu verbieten, die ihn vom Fahren ablenken und die nicht mit dem Führen des Fahrzeugs verbunden sind.

Was ist wenn ich mein Laptop ans Ohr halte? Wird es dann zum Handy?

Das dürfte zwar Schei*** aussehen, aber mit umts und skype kann ich es auch zum Telefonieren nutzen. Wer würde das als Handy bezeichnen? Du hast selbst mal geschrieben, dass die Bedienung eines Laptops offensichtlich nicht verboten ist.

Worin widersprichst du mir also?

Zitat (Nachteule)
Dass man in der Regel nicht zahlen muss, wenn man kurz auf dem Parkplatz steht und bei laufendem Motor telefoniert, liegt einzig und allein an der Kulanz der Polizeibeamten, nicht am Gesetzgeber.


Ich würde sagen, dass liegt am Augenmaß und Menschenverstand des Polizisten, der den vom Gesetzgeber verzapften Unsinn nicht mitspielt.. weniger an Kulanz..
Kulanz wäre, wenn er mich im rollenden stop & go Betrieb telefonieren lässt..

Ich hatte das damals so verstanden, dass das Handyverbot erlassen wurde, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und Unfälle durch die Benutzung des Handys am Ohr (fehlende Hand am Lenkrad) und durch das Wählen von Nummern

Was soll dann der Unfug, mich bestrafen zu wollen, wenn ich auf dem Parkplatz stehend telefoniere oder wenn ich dazu am Seitenstreifen anhalte. (wenn das Halten erlaubt ist, was es bekanntlich auf reinen Kraftfahrstreifen nicht ist)

Viele Grüße
Familienvater
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Ascalet
Beitrag 03.03.2009, 14:46
Beitrag #23


Neuling


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2 Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.[/quote]
Hier, im § 23 StVO, steht es eindeutig beschrieben.

So, jetzt werf ich auch nochmal etwas zwischenrein. Der oben beschriebene Satz ist lediglich eine Negativabgrenzung, der besagt, wenn der Motor aus ist, ist es keine Ordnungswidrigkeit. Aus diesem Satz kann man nicht schlussfolgern, dass wenn der Motor an ist, es sich zwingend um eine Owi handeln muss.

Das ist ja fast wie wenn ich sage, alle Bälle sind blau....Deshalb muss nicht alles Blaue ein Ball sein, oder?
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la ultima
Beitrag 03.03.2009, 15:09
Beitrag #24


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huh.gif
Das ist doch aus dem ersten Satz zu schlussfolgern
Zitat
Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält.


oder versteh ich dich nicht?

blink.gif Bälle? Blau?


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 03.03.2009, 15:13
Beitrag #25


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Zitat (Familienvater @ 03.03.2009, 14:18) *
... Konsequent wäre es gewesen, während der Fahrt dem Fahrer die Nutzung aller elektronischen Geräte zu verbieten, die ihn vom Fahren ablenken und die nicht mit dem Führen des Fahrzeugs verbunden sind...

Warum?
Es ist doch ohnehin alles verboten, was vom Straßenverkehr ablenkt. Nur musste bisher die "Ablenkung" nachgewiesen werden, und das ging eigentlich nur, wenn dadurch ein Unfall pasiert war.

Vor der Erfindung des Handys bestand aber eigentlich kein Handlungsbedarf: Zwar wurde auch vorher Radio gehört bzw mit dem Beifahrer geredet, und es waren auch nicht immer beide Hände am Lenkrad, denn es wurde geschaltet, gegessen oder am Radio bzw. an der Beifahrerin herumgefummelt. Aber das waren - bezogen auf die Gesamt-Kilometer - vergleichsweise wenige Fälle.

Anders wurde das mit dem Aufkommen des Handys, denn plötzlich waren immer mehr Leute im Straßenverkehr zu finden, die Sch*** fuhren und dabei ein Handy in der Hand hielten.

Gefährlich ist meiner Meinung daran, dass zwei Faktoren zusammenkommen: Man hat nur eine Hand am Steuer UND man ist durch das Gespräch abgelenkt.
Und es kommt dann noch ein Zahlenfaktor hinzu: Es wird wesentlich öfter und länger telefoniert als die Beifahrerin betatscht...

Und wer sagt, das beim Telefonieren die "freie" Hand am Lenkrad bleibt? Zum Schalten wird doch das Ding nicht aus der Hand gelegt, sondern es wird dann eben ein paar Sekunden lang FREIHÄNDIG gefahren. Ich habe auch schon Busfahrer erlebt, die bei 100 km/h in der linken Hand das Handy halten, dabei mit rechts wild gestikulieren - und mit den Knien lenken.

Kurz und gut: Mir dem Handy wurde DERMAßEN viel Mist gemacht, dass schließlich die Benutzung im Straßenverkehr GENERELL -und nicht nur bei Gefährdung - verboten wurde.

Andererseits ist es meiner Meinung nach immer noch nicht erforderlich, andere Tätigkeiten (wie essen, schalten, Radio einstellen...) ebenfalls explizit zu verbieten, denn man konnte VOR dem Handy ja auch damit leben.

Doc


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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Gast_Familienvater_*
Beitrag 03.03.2009, 15:27
Beitrag #26





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Hallo Doc,

Von mir volle Zustimmung zu dem von dir geschriebenen... leider gibt es immer noch genug Knallköppe, die trotzdem beim Fahren ohne Freisprecheinrichtung telefonieren, für die hab ich auch kein Verständnis. Zum Glück erkennt man die sehr schnell am Fahrstil..

Zitat
Vor der Erfindung des Handys bestand aber eigentlich kein Handlungsbedarf:


na ja... jeder Unfall der durch Ablenkung des Fahrers entstanden ist, ist einer zuviel. Mmöchte nicht wissen wie hoch da die Dunkelziffer ist, gerade bei schweren Auffahrunfällen auf der Autobahn. Deshalb stößt mir ja sauer auf, dass die Bedienung von Laptops erlaubt ist und es stößt mir sauer auf, dass der Motor zum Telefonieren aus sein muss, nur um dem Gesetz genüge zu tun. Stillstand des Fahrzeugs hätte doch eigentlich auch gereicht.

Das war ja auch Ausgangspunkt für die Frage des TE..

Zitat
Wie sieht es also aus, wenn ich mit meinem Kraftfahrzeug in eine Bushaltestellenbucht fahre, und dort bei LAUFENDEM Motor telefoniere.
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Bill
Beitrag 03.03.2009, 15:33
Beitrag #27


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Wo man vielleicht nochmal einhaken sollte:

Laut STVO ist es dem FAHRZEUGFÜHRER!!! verboten ein Mobil- oder Autotelefon zu benutzen. Die Frage, die sich zusätzlich immer stellt ist, ob die Person zu dem Zeitpunkt Fahrzeugführer ist oder nicht.

Um es mal anders aufzuziehen: Ein Kind (Klein-Bill vor vielen Jahren zB rolleyes.gif) bekommt vom Vater den Schlüssel fürs Auto, um etwas Radio zu hören und schonmal die Heizung anzumachen. Also, Leerlauf rein, Auto an und gut is. Begeht das Kind nun ein Fahren ohne Fahrerlaubnis? Nein, denn es ist nicht Fahrzeugführer. Begeht der Betrunkene, der besoffen mit laufendem Motor hinter Steuer schläft eine Straftat? Nein, denn er ist kein Fahrzeugführer.
Analog dazu dürfte eine Person, die sich auf dem Parkplatz hinters Steuer setzt und den Motor anmacht auch noch kein Fahrzeugführer sein, ergo gibt es noch kein Handyverbot, solange das Fahrzeug nicht bewegt wird, denn das Verbot bezieht sich eindeutig nur auf den Fahrzeugführer.

Nun seid ihr dran. wavey.gif


--------------------
"Von Sicherheit steht nichts in unserer Verfassung, in unserer Verfassung steht etwas von Freiheit. Das heisst also, soweit wir Sicherheit brauchen, um die Freiheit zu schützen ist das in Ordnung. Aber die Sicherheit ist kein Wert an sich - wir sind kein Sicherheitsstaat, sondern ein Freiheitsstaat." - Baum in Fakt, ARD am 23.04.2007


Die heutige Jugend
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wombat
Beitrag 03.03.2009, 15:43
Beitrag #28


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Zitat (Bill @ 03.03.2009, 15:33) *
Um es mal anders aufzuziehen: Ein Kind (Klein-Bill vor vielen Jahren zB rolleyes.gif ) bekommt vom Vater den Schlüssel fürs Auto, um etwas Radio zu hören und schonmal die Heizung anzumachen. Also, Leerlauf rein, Auto an und gut is. Begeht das Kind nun ein Fahren ohne Fahrerlaubnis?


Gaanz schlechte Idee.

1. Auch ohne, daß etwas passiert.
2. Dreht der Lütte den Schlüssel ein paar Millimeter zu weit und der Wagen hoppelt mit angezogener Handbremse ein paar cm (z.B. in das davor geparkte Fzg.), dann wird daraus ein Fahren ohne Führerschein -> Potentielle 6 Monate Knast (mit Bewährung) für den Vater.

Ja, ja das beantwortet die Frage nicht, ich weiß.
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 03.03.2009, 15:51
Beitrag #29


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Zitat (wombat @ 03.03.2009, 15:43) *
... 2. Dreht der Lütte den Schlüssel ein paar Millimeter zu weit und der Wagen hoppelt mit angezogener Handbremse ein paar cm (z.B. in das davor geparkte Fzg.),...

no.gif
Der Junior schien ja schon etwas älter zu sein und den Umgang mit dem Zündschlüssel zu beherrschen:

Zitat (Bill @ 03.03.2009, 15:33) *
... Leerlauf rein, Auto an und gut is...


Doc


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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Bill
Beitrag 03.03.2009, 15:53
Beitrag #30


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Zitat
2. Dreht der Lütte den Schlüssel ein paar Millimeter zu weit und der Wagen hoppelt mit angezogener Handbremse ein paar cm (z.B. in das davor geparkte Fzg.), dann wird daraus ein Fahren ohne Führerschein -> Potentielle 6 Monate Knast (mit Bewährung) für den Vater.


Ein versehentliches Losrollen lassen stellt IMHO kein Führen des Fahrzeuges dar. Irgendwo gab es mal ein Urteil dazu, ich glaube @nachteule hatte so einen Fall parat, indem ein Betrunkener versehentlich mit dem Anlasser vorgehoppelt ist und einen Unfall verursacht hat. Eventuell kann da ein Experte genaueres dazu sagen.


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"Von Sicherheit steht nichts in unserer Verfassung, in unserer Verfassung steht etwas von Freiheit. Das heisst also, soweit wir Sicherheit brauchen, um die Freiheit zu schützen ist das in Ordnung. Aber die Sicherheit ist kein Wert an sich - wir sind kein Sicherheitsstaat, sondern ein Freiheitsstaat." - Baum in Fakt, ARD am 23.04.2007


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Gast_Familienvater_*
Beitrag 03.03.2009, 16:00
Beitrag #31





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Schade dass es sich seit Beitrag 28 nicht mehr wirklich ums Thema dreht... ich fand Bills Gedanken mit dem Nicht- Fahrzeugführer auf dem Parkplatz gar nicht so abwegig...

Wo kein Fahrzeugführer, da keine Kulanz, sondern schlichtweg keine Handhabe. Das gilt natürlich nicht für die Haltebucht des Buses, denn dort wäre es ja wohl verbotenes parken, wenn der Fahrzeugführer plötzlich nicht mehr Fahrzeugführer ist. think.gif
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Mr Hyde
Beitrag 03.03.2009, 16:19
Beitrag #32


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Ich möchte mich hier @Familienvater anschließen:
Ich habe zwar für mich verinnerlicht, dass Handy = Motor aus bedeutet.
Aber analog zum alkoholisierten Schlafen in einem Wagen mit laufendem Motor, was ja KEIN Fahrzeugführen ist, dürfte das Telefonieren bei laufendem Motor auf einem Parkplatz ja ebenfalls kein Fahrzeugführen sein, oder?
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Ascalet
Beitrag 04.03.2009, 12:11
Beitrag #33


Neuling


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Zitat (Bill @ 03.03.2009, 15:33) *
Laut STVO ist es dem FAHRZEUGFÜHRER!!! verboten ein Mobil- oder Autotelefon zu benutzen. Die Frage, die sich zusätzlich immer stellt ist, ob die Person zu dem Zeitpunkt Fahrzeugführer ist oder nicht.


Juhu, du hast meine Argumentation verstanden. So sehe ich das auch.

Zitat (Familienvater @ 03.03.2009, 16:00) *
Wo kein Fahrzeugführer, da keine Kulanz, sondern schlichtweg keine Handhabe. Das gilt natürlich nicht für die Haltebucht des Buses, denn dort wäre es ja wohl verbotenes parken, wenn der Fahrzeugführer plötzlich nicht mehr Fahrzeugführer ist. think.gif


Da ich meinen Motor anlasse und im Fahrzeug sitzen bleibe, handelt es sich nicht um ein Parken, sondern um ein Halten, was wiederum in einer Bushaltestellt erlaubt ist.
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Bill
Beitrag 04.03.2009, 12:12
Beitrag #34


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Ich denke aber auch, dass es schwierig wird, aus der Fahrzeugführersache rauszukommen, wenn man nur mal kurz rechts ran fährt. Da müsste man jetzt wissen ob noch Führer oder nicht.

Vllt gibt es irgendeinen Experten hier, der etwas zur Rechtsprechung parat hat und sich noch meldet.


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magnum88
Beitrag 04.03.2009, 12:45
Beitrag #35


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Ich bin kein Jurist, aber ich meine, dass Vorgänge nach Beendigung einer Fahrt, wie das Aussteigen und Verlassen des Fahrzeugs und auch das Abstellen des Motors nicht mehr als Führen eines Fahrzeugs gewertet werden können.


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"Je fester man davon überzeugt ist, im Recht zu sein, desto natürlicher ist der Wunsch, jeden anderen mit allen Mitteln dahin zu bringen, ebenso zu denken." George Orwell
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Gast_Familienvater_*
Beitrag 04.03.2009, 13:28
Beitrag #36





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Den Begriff des Fahrzeugführers/Fahrers näher zu erläutern bzw. zu definieren, wird wohl gerade vor diesem Hintergrund irgendwann doch mal nötig sein. Oder wir verabschieden uns von dem Gedanken, dass der Motor im Stand aus sein muss, wenn der temporär nicht vorhandene Fahrzeugführer telefonieren will... irgendwie etwas schizophren das Ganze.

Aber gut, wir sind dafür ja nicht verantwortlich....

Vielleicht liest hier ja mal einer der Schreiberlinge der StVO mit, dann kann er die Ungereimtheiten beim nächsten Versuch geraderücken.

Wie man sieht ist auf den zweiten Blick nicht alles so eindeutig, wie es auf den ersten scheint... laugh2.gif

Vielleicht war es ja auch Absicht, solche Sollbruchstellen zu lassen, haben die Gerichte und die Anwälte mehr zu tun.. whistling.gif

Zitat (magnum)
Ich bin kein Jurist, aber ich meine, dass Vorgänge nach Beendigung einer Fahrt,


Guter Hinweis, kann eine Fahrt zu Ende sein, wenn sie nur durch kurzes anhalten in einem Bereich der zum parken nicht geeignet ist unterbrochen wurde. Stehen bleiben und die Fahrt von A nach B beenden, kann man dort (Haltestellenbucht) ja definitiv nicht. think.gif
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tomcraft
Beitrag 04.03.2009, 19:04
Beitrag #37


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Zitat (Familienvater @ 04.03.2009, 13:28) *
Vielleicht liest hier ja mal einer der Schreiberlinge der StVO mit, dann kann er die Ungereimtheiten beim nächsten Versuch geraderücken.


Unabhängig davon, dass ich zustimme ob der Unklarkeit und Unsystematik der Auslegung des Fahrzeugführers gibt es tatsächlich aktuell keine Unklarheiten im Bezug auf das Handyverbot mehr, weil die OVG` bereits eventuell Fragliches ausgelegt haben. Da müsste im Zweifel schon ein Nächster bis zu den Oberlandesgerichten vorstoßen und dann auch noch eine geänderte Spruchpraxis erreichen.

Bis dahin bleibt es so, wie es ist. Egal ob wir die Ansicht im VP teilen oder nicht.
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mungo
Beitrag 04.03.2009, 19:24
Beitrag #38


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Kauft euch ein kleines Handfunkgerät, legt es im Fahrzeug griffbereit und wenn ihr telefoniert und werdet angehalten, dann lasst das Telefon schnell verschwinden und behauptet, dass ihr mit dem Handfunkgerät gequasselt habt. Auf etwas Entfernung ist der Unterschied Telefon und Handfunke nicht feststellbar. laugh2.gif
Gruss Hans
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Gast_Familienvater_*
Beitrag 04.03.2009, 19:44
Beitrag #39





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Heißt konkret...

Ein auf dem Fahrersitz Sitzender handelt korrekt und geht vermutlich straffrei aus, wenn er:

zum Telefonieren in einer Haltebucht für einen Bus anhält und den Motor ausmacht

zum Telefonieren in einer Haltebucht für einen Bus anhält und den Motor laufen lässt, (sobald er steht, ist er kein Fahrzeugführer und darf demzufolge auch bei laufendem Motor telefonieren)

Hält jemand erlaubterweise am rechten Rand der Fahrbahn, muss er den Motor ausmachen, um ganz sicher zu gehen keine owi zu begehen.

Gleiches gilt für das Telefonieren des auf dem Fahrersitz Sitzenden der auf einem Parkplatz telefoniert.

Zwingend ausmachen muss er den Motor, wenn er an einer roten Ampel hält und telefonieren will.

Richtig korrekt wäre in jedem Fall, zum Telefonieren eine Freisprecheinrichtung zu nutzen.
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geckolino
Beitrag 04.03.2009, 19:56
Beitrag #40


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Zitat (mungo @ 04.03.2009, 19:24) *
Kauft euch ein kleines Handfunkgerät, legt es im Fahrzeug griffbereit und wenn ihr telefoniert und werdet angehalten, dann lasst das Telefon schnell verschwinden und behauptet, dass ihr mit dem Handfunkgerät gequasselt habt. Auf etwas Entfernung ist der Unterschied Telefon und Handfunke nicht feststellbar. laugh2.gif

wallbash.gif

Oder kauft euch eine Freisprecheinrichtung oder ein Headset. Das ist nicht nennenswert teurer,
und damit kann man legal telefonieren und hat auch noch die Hände frei zur Bedienung des
Fahrzeugs, so dass das Gewackel für den Fahrer dahinter nicht mehr gar so betrunken
aussieht. Oder noch besser, haltet einfach an zum Telefonieren.


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Der Fahrtrichtungsanzeiger dient der rechtzeitigen Anzeige von Fahrtrichtungsänderungen.
Sonst würde er Abbiegevollzugsmelder heißen.
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Diesel-Georg
Beitrag 04.03.2009, 20:31
Beitrag #41


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Zitat (mungo @ 04.03.2009, 19:24) *
Kauft euch ein kleines Handfunkgerät, legt es im Fahrzeug griffbereit und wenn ihr telefoniert und werdet angehalten, dann lasst das Telefon schnell verschwinden und behauptet, dass ihr mit dem Handfunkgerät gequasselt habt. Auf etwas Entfernung ist der Unterschied Telefon und Handfunke nicht feststellbar. laugh2.gif
Gruss Hans

Wer es unbedingt darauf anlegen will einen Polizisten zu ärgern, kann als Amateurfunker problemlos ein zu einem 70 cm Funkgerät umgebautes C5-Telefon nutzen, ganz prima mit Hörer am Ohr während der Fahrt. Viele werden das Gerät noch aus der C-Netz Zeit kennen. Und für einen, der sich nicht damit auskennt, sieht das wirklich wie ein Telefon aus, mit Wähltastatur und abnehmbaren Hörer. Es war ja mal ein Telefon! Blos die Frequenzen, auf der es einmal als Telefon funktionierte, sind längst abgeschaltet...
Wer es auf die Spitze treiben will, braucht ja gar nicht zu sagen, dass es ein Funkgerät ist. Er muss lediglich abstreiten, dass er telefoniert hat und die angebotene Verwarnung ablehnen. Gleichzeitig kann er ja ankündigen, dass er das Gerät gleich wieder in Betrieb setzen wird, sobald er wieder los fährt. Das verdoppelt dann den fragwürdigen Spass wegen Vorsatz. Aber ich vermute, spätestens dann würde auch der unbedarfteste Polizist stutzig werden und sich das Gerät einmal genauer ansehen. whistling.gif

Grüße vom Diesel-Georg wavey.gif


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Grüße vom Diesel-Georg
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nachteule
Beitrag 04.03.2009, 20:32
Beitrag #42


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Hallo, Mungo,

achte doch mal in nächster Zeit ganz bewusst darauf, wenn jemand während der Fahrt telefoniert, und Du wirst sehen, dass

1.: Dein Blick immer schärfer wird, was das Telefonieren betrifft; sprich: es wird Dir wesentlich öfter auffallen, als vorher

2.: Je mehr Du Dich mit dem Thema beschäftigst, um so einfacher wird es Dir fallen, gewisse Unterschiede zu erkennen.

Dazu gehört, dass Du wesentlich besser erkennst, ob jemand überhaupt etwas in der Hand hat oder nur am Ohr spielt, Du wirst erkennen, ob es sich um ein Handy oder ein Funkgerät handelt und Du wirst manchmal sogar sagen können, um was für eine Marke und Typ es sich handelt.

Übung macht den Meister.

Im Übrigen kann ich mich Geckolino nur in vollem Umfang anschließen.

Viele Grüße,

Nachteule


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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
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mungo
Beitrag 06.03.2009, 20:02
Beitrag #43


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@Nachteule
Deine sachkundigen Beiträge schätze ich sehr, aber in diesem Fall würde ich gern mit dir wetten, dass du mein kleines 70cm Band Amateurfunkgerät nicht als solches erkennst, es sei denn, du stehst direkt neben meinem Fahrzeug. rolleyes.gif
Ansonsten habe ich meinen Beitrag nicht als Anleitung gesehen, sondern wollte eigentlich mal darauf aufmerksam machen, welch merkwürdige Gesetze es gibt.
Sprechfunk erlaubt, Telefon nicht.........., hätte ich im obigen Beitrag mit erwähnen sollen.
Selbst telefoniere ich, wenn überhaupt, mit Freisprechanlage im Auto und das sollten natürlich alle tun!
Gruss von Hans
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Gast_Familienvater_*
Beitrag 06.03.2009, 21:33
Beitrag #44





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crybaby.gif crybaby.gif Dann hoffe ich doch mal, dass der Mensch beim Auswerten meines heutigen Fotos genau hinsieht und erkennt, dass ich mich im Nacken gekratzt hab, als er den Blitzer offensichtlich manuell ausgelöst hat..

Das ganze kam so:

Wir haben eine schöne neue Tempo 30 Strecke.. dort wird jeden Tag zu unterschiedlichsten Zeiten geblitzt, also fährt auch der Familienvater dort schön seine 30.

Ich hab im Nacken eine entzündete Stelle die ab und an fürchterlich juckt... no ja gerade beim langsamen dahintrödeln kratzt man da gern mal dran.. ich schwör es waren 30 kmh und ich hatte kein Handy in der Hand... als es blitzte dachte ich sofort an diesen Thread hier und bin nur mächtig gespannt ob da was kommt. Eine andere Erklärung hätte ich eigentlich nicht. Nun hoffe ich nur, dass die Auflösung reicht um zu erkennen, dass die Hand hinter dem Kopf war, sonst wird`s vermutlich eng... crybaby.gif
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nachteule
Beitrag 06.03.2009, 23:20
Beitrag #45


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Hallo, Mungo,

sollte es wirklich so sein, dass ich zwar 100 % sicher ein Gerät in Deiner Hand gesehen habe, das eindeutig wie ein Handy aussieht, aber möglicherweise doch kein Handy war, weil du nachweislich auch noch so ein Funkgerät vorzeigen kannst, bin ich eben zweiter Sieger, wenn ich nicht beweisen kann, dass Du mich reinlegst.

Durch so etwas würde ich mich ganz sicher nicht von meinem Grundsatz abbringen lassen, nur eindeutige Handyanzeigen zu schreiben.

Dies würde allerdings auch nur dann funktionieren, wenn Dein Funkgerät sehr starke Ähnlichkeit mit Deinem Handy hat, mit dem ich Dich telefonieren sehen habe. laugh2.gif

Ich gebe Dir allerdings recht, dass es unlogisch ist, dass das Benutzen solcher Handfunkgeräte nicht genauso verboten ist, wie das Telefonieren.

Viele Grüße,

Nachteule


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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 26.04.2024 - 15:28