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> Handy vs. Diktafon
walter009
Beitrag 28.05.2010, 22:49
Beitrag #1


Neuling
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Hallo

ich habe folgende Frage; dass die Benützung eines Handys ohne Freisprecheinrichtung beim Fahren verboten ist weiss ich, da ich aber ein Diktiergerät benutze in das ich meine Notizen einspreche, auch beim Fahren, sagte ein Bekannter von mir, dass das ebenfalls unter das Handyverbot falle und ich beim Fahren das Diktiergerät nicht benutzen dürfe.

Meine Frage nun, stimmt das, hat mein Bekannter recht, oder darf ich weiterhin in mein Diktiergerät sprechen?

Für Eure Antworten danke im Voraus.
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Jens
Beitrag 28.05.2010, 22:50
Beitrag #2


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Zitat (walter009 @ 28.05.2010, 23:49) *
Meine Frage nun, stimmt das



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Gast_Familienvater_*
Beitrag 28.05.2010, 23:16
Beitrag #3





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Zitat
Meine Frage nun, stimmt das, hat mein Bekannter recht, oder darf ich weiterhin in mein Diktiergerät sprechen?


Kommt drauf an, ob man mit dem "Diktiergerät" auch telefonieren kann...
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fraktum
Beitrag 29.05.2010, 09:40
Beitrag #4


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Auch wenn das Benutzen eines Diktiergeräts nicht unter den Tatbestand des §23 Abs. 1a StVO fällt, muss man sich über das Risiko einer Anzeige im Klaren sein.

Wenn du schonmal wegen Telefonierens angezeigt wurdest, wird die Unschuldsvermutung erstmal "aufgehoben". Du kannst gegen den Bußgeldbescheid Widerspruch einlegen. Vielleicht hat er erfolg, vielleicht auch nicht. Dann kommt der Gerichtstermin, vielleicht hast du da Erfolg, vielleicht auch nicht. In beiden fällen bist DU der Loser. Du hast schon Zeit und Geld reinstecken müssen, das du nicht wieder bekommst. Da kommt es billiger, die 40 € aus Opportunitätsgründen zu bezahlen.

Wenn du das Fahrzeug beim diktieren noch sicher führen kannst und das Diktieren dir eine wesentliche Zeitersparnis bringt, würde ich jedoch an deiner Stelle weiterhin diktieren.

Gruß,
fraktum
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nachteule
Beitrag 29.05.2010, 12:45
Beitrag #5


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Hallo, Walter009,

ganz ernsthafte Gegenfrage:

Gibt es eine Art Freisprecheinrichtung für das Diktiergerät? think.gif

Kannst Du es so in Deinem Fahrzeug anbringen, dass Du problemlos diktieren kannst, ohne das Gerät in die Hand zu nehmen?

Du würdest damit mehrere Fliegen mit einer Klappe schlagen:

1.: Das Handyverbot hat man ja schon einen gewissen Sinn, denn es ist unbestritten für den Handynutzer und auch andere VT gefährlicher, wenn jemand telefonierenderweise fährt, als wenn das Handy in der Jacken - oder Hosentasche bleibt.

Deshalb sehe ich es als genauso gefährlich an, wenn man ein Diktiergerät während der Fahrt in der Hand hält, sich auf dieses Teil konzentriert und wenn die Hand, die das Diktiergerät hält, nicht mehr zum Lenker oder Schalten genutzt werden kann.

Solltest Du einen Unfall verursachen, weil Du durch das Teil abgelenkt warst oder weil Du nicht richtig reagieren konntest, weil Du dieses Ding in der Hand hattest, dürfte der Ärger mit der Versicherung vorprogrammiert sein, von den strafrechtlichen Folgen gar nicht zu sprechen.

2.: Selbst für den Fall, dass Du jedesmal die Polizeibeamten, die Dich anhalten, überzeugen kannst, dass Du nicht telefoniert, sondern mit einem Diktiergerät gesprochen hast, ist dies m. E. für beide Seiten ein Ärgernis, das man durchaus vermeiden kann.

Sollte es also wirklich lebensnotwendig für Dich sein, immer und überall Deine Gedanken festzuhalten, würde ich mir an Deiner Stelle eine technische Lösung einfallen lassen, die keinen Ärger mit sich bringt.

Viele Grüße,

Nachteule


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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
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Jenne
Beitrag 29.05.2010, 14:05
Beitrag #6


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Hallo,
Mal ne Frage:

Muss man ein Diktiergerät überhaupt in der Hand halten? Wozu ist das nötig?
Auf den Beifahrersitz legen, auf den Knopp drücken und los gehts.

Gruß Jenne


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Nicht das es egal wäre...........aber egal.
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DaRealAd
Beitrag 29.05.2010, 19:22
Beitrag #7


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Muss man sich ein Diktiergerät denn ans Ohr halten? Wenn man es sich "normal" vor den Mund hält, wird ein eventuell vorbeikommendender Polizeibeamter vielleicht auch nicht sofort ein Handy vermuten... wenn das Gerät handytypisch ans Ohr gehalten wird, oder man viel drauf rumdrückt dann schon eher.


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nachteule
Beitrag 29.05.2010, 21:07
Beitrag #8


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Hallo, DaRealAd,

stellt sich die Frage, ob der Polizeibeamte, wenn er den VT mit seinem Diktiergerät im Vorbeifahren sieht, gleich erkennt, um was es sich handelt.

Vermutlich nicht, und somit ist eine Kontrolle und ggf. eine für beide Seiten nervende und zeitaufwändige Diskussion vorprogrammiert.

Wäre es nicht besser, sich einfach auf den Straßenverkehr zu konzentrieren, damit man sich und andere nicht gefährdet?

Muss man wirklich beim Fahren noch irgendwelche Nebentätigkeiten durchführen?

Wenn jemand eines meiner Kinder überfährt, weil er während der Fahrt telefoniert, durch ein Diktiergerät abgelenkt ist o.ä., kann er sich darauf gefasst machen, dass er an diesem Teil ordentlich zu schlucken hat. dry.gif

Viele Grüße,

Nachteule


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TTPol
Beitrag 30.05.2010, 08:05
Beitrag #9


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Handys am Ohr ist natürlich die auffälligste Version, aber es reicht ja auch, Handys aufzunehmen und zu bedienen. Wenn man es vor sich hält um SMS zu überprüfen, oder was Frauen gern machen, auf Lautsprecher schalten und vor sich halten, dann ist das von einem Diktafon nicht zu unterscheiden. Auch wenn man den Polizisten davon überzeugen kann, dass kein Verstoß vorliegt, bin ich mir sicher, dass die zeitraubende Verkehrskontrolle für Geschäftsleute nicht auszahlt.
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Realist 60
Beitrag 30.05.2010, 08:10
Beitrag #10


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Die Diskussion um das Handy am Ohr halte ich für einen Streit um des Kaisers Bart!

Die angebliche oder tatsächliche Ablenkung steht doch der Bedienung so mancher Instrumentenkonsole und Ausstattungen in modernen Fahrzeugen nicht nach! Wenn ich mir solche Cockpits á lá Boeing 747 im Auto anschaue, frage ich mich, wie man da ohne Copiloten (sprich Beifahrer) ohne Ablenkung am Straßenverkehr teilnehmen soll.

Die Rechtslage ist nun mal anders. Und wie so oft, bleibt die Logik auf der Strecke.


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Improvisation ist, wenn niemand die Vorbereitung bemerkt.
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MrMurphy
Beitrag 30.05.2010, 08:31
Beitrag #11


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Hallo

Zitat
Und wie so oft, bleibt die Logik auf der Strecke.


Nö. Aber da viele Autofahrer die Gefahren durch Handys nicht sehen (wollen) oder können, müssen sie (und unbeteiligte Dritte) halt durch gesetzliche Regelungen geschützt werden.

Gruss

MrMurphy
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Realist 60
Beitrag 30.05.2010, 09:18
Beitrag #12


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Meinst Du, MrMurphy?

Dann verbieten wir demnächst auch das Navi, den Zigarettenanzünder, die Klimaanlage, den Getränkehalter... alles, was irgendwie während der Fahrt ablenken kann und könnte.

Das Suchen nach der herunter gefallenen Getränkeflasche, das Ausschlagen der Zigarettenasche auf den Klamotten - mein Gott, das sind doch schon Uraltdinge, die Unfälle verursachten, als das Handy noch ein Fall für Trekkies war. Aber mal wieder bringt es dieses Land fertig, einen Sonderfall zu schaffen, hier das Mobiltelefon.

Eine Diskussion um Kleinigkeiten, mal wieder! Und das gleiche Theater setze ein, würe man z.B. die Bedienung des Navis während der Fahrt verbieten. Die gleichen Weltverbesserer, die heute schweigend das Ding mit nutzen und auf Handynutzer einprügeln, würden es dann auch mal wieder von Anfang an gewusst haben!


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nachteule
Beitrag 30.05.2010, 10:26
Beitrag #13


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Hallo, Realist 60,

mein Navi sagt mir sogar schon von selber, dass ich es während der Fahrt nicht bedienen soll. dry.gif

Muss man so ein Ding tatsächlich während der Fahrt bedienen?

Kann man nicht vor Fahrtantritt das gewünschte Ziel eingeben?

Wenn man etwas ändern muss, sollte es doch möglich sein, mal kurz anzuhalten, um in aller Ruhe das neue Ziel einzugeben, oder?

Warum muss alles immer während der Fahrt erledigt werden?

In einem Punkt hast Du allerdings recht: Wenn man sich manche Fahrzeuge und deren Cockpit anschaut, läuft man wirklich Gefahr, dass man beim Bedienen der einzelnen Instrumente so abgelenkt ist, dass man sich und andere gefährdet.

So etwas wäre für mich ein eindeutiges Kriterium, so ein Fahrzeug nicht zu kaufen.

Viele Grüße,

Nachteule


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TTPol
Beitrag 30.05.2010, 10:39
Beitrag #14


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Dass jemand, der bei voller Fahrt nach heruntergefallenen Dingen im Fußraum taucht, oder sich auf der Autobahn eine Zigarette dreht kein Verständnis für ein Handyverbot hat, sollte klar sein.
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Malermeister
Beitrag 30.05.2010, 11:00
Beitrag #15


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Diese Schlussfolgerung ist echt Quatsch


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Unser Zeitalter ist stolz auf Maschinen die denken und mißtrauisch gegen Menschen, die es versuchen.
MPS-Kinder
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Gast_Familienvater_*
Beitrag 30.05.2010, 12:35
Beitrag #16





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@Nachteule...

Deine kompetenten und ausgleichenden Antworten schätze ich immer sehr, aber bei diesem Thema gehst du aus welchen Gründen auch immer völlig an der Fragestellung des TE vorbei.

Warum nur?

Ich käme z.B. nie auf die Idee anzuhalten, um mein fest eingebautes Navi neu einzustellen...

@Wolf009

Geht es nun um ein reines Diktiergerät?
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nachteule
Beitrag 30.05.2010, 12:58
Beitrag #17


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Hallo, Familienvater,

musst Du bei Deinem Navi nur mal kurz irgendeine Taste o.ä. antippen, um ein neues (vorgegebenes) Ziel einzugeben, oder musst Du die Anschrift komplett eingeben?

Sollte letzteres zutreffen, lass Dich mal von einem Beifahrer dabei filmen und schau danach mal, wie lange Du vom Straßenverkehr abgelenkt bist und im Blindflug fährst. think.gif

Viele Grüße,

Nachteule


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ZZZZ
Beitrag 30.05.2010, 13:26
Beitrag #18


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Hallo,

das Handyverbot halte ich für totalen Blödsinn !
Ich bin davon überzeugt, daß durch das Telefonieren die Ablenkung sehr groß ist, aber die Benutzung eines einzelnen
technischen Gerätes zu sanktionieren, zeugt von blindem Aktionismus.
Wie bereits erwähnt gibt es eine Fülle von Ablenkungen die mittelbar und unmittelbar den Fahrzeugführer ablenken können.

Eigentlich müsste die Mitnahme der nörgelnden Ehefrau, der quengelnden Kinder und der schimpfenden Schwiegermutter ebenfalls verboten sein.

Der Beitrag wurde von ZZZZ bearbeitet: 30.05.2010, 13:27


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Gruß

Rüdiger




Das Leben ist zu kurz um einen Kleinwagen zu fahren
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Gast_oRly_*
Beitrag 30.05.2010, 13:55
Beitrag #19





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Genau, eigentlich müsste man.
Mich nervt meine Mutter auf dem Beifahrersitz viel mehr. Gefährlicher ist es in der Tat auch. Das Handy greift mir nämlich nicht ins Lenkrad oder brüllt ohne Grund auf einmal los dry.gif
Nur wird sowas wohl vom Gesetz her schwierig sein, zu verbieten whistling.gif
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nachteule
Beitrag 30.05.2010, 14:51
Beitrag #20


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Hallo, ZZZZ,

unbestritten: Es gibt Dinge, die mit Sicherheit wesentlich gefährlicher, aber nicht verboten sind, z. B. Lesen beim Fahren, und mir ist unverständlich, warum dies nicht ebenfalls verboten ist.

Das Handyverbot macht aber durchaus Sinn, und es wäre unsinnig, dieses jetzt wieder aufzuheben mit der Begründung, dass andere Spielereien erlaubt sind.

Viele Grüße,

Nachteule


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Realist 60
Beitrag 30.05.2010, 15:05
Beitrag #21


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@Nachteule: Das Navi habe ich lediglich beispielhaft genannt. Fakt ist doch, dass ein Vergleich zwischen einem (machen wir's mal ganz krass) alten 1200er Käfer und einem dicken fabrikneuen Daimler ja schon keine Gegenüberstellung von Autos in dem Sinne ist, was das reine Fahren angeht. Zündschlüssel 'rum und los? Das war ja mal! Der Käfer lief und lief und lief... Beim modernen Gefährt meldet sich doch schon eine optisch-akkustische Anzeige, wenn der Luftdruck des Ersatzrades (soweit überhaupt noch vorhanden) um ein Zehntel bar abgesackt ist. Und wehe, man reagiert nicht...

Beim Handy geht es doch um die potenzielle Ablenkung durch das Telefonat (und in Analogie gilt dies natürlich auch für ein Diktiergerät). Was hebt denn aber das Handy am Ohr als Gefahrenquelle so extrem über die Bedienung sonstiger Sekundäreinrichtungen eines Fahrzeugs hinaus, dass man explizit dafür ein Verbot aussprechen musste??

oRLy und ZZZZ haben vollkommen recht: dann ist demnächst auch der alte Aufkleber ans Armaturenbrett "Beifahrer: Anschnallen, Kippe aus, Fresse halten!!!" vepflichtend, oder?

Diese Gespräche lenken ebenfalls ab. Und mal ganz banal: schon mal eine längere Strecke nachts bei Regen gefahren? Der einschläfernde Scheibenwischer vor Dir? Der hat ja je nach Situation und persönlicher Befindlichkeit eine fast hypnotische Wirkung! Was denn nun? Abschalten wegen potenzieller Einlullung?

Wenn man will, kann man alles, aber auch wirklich alles, an den Pranger stellen. So absurd es auch sein mag!


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TTPol
Beitrag 30.05.2010, 17:06
Beitrag #22


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@ Malermeister: Natürlich ist das etwas überzogen, aber quatsch finde ich es nicht. Es gibt leider genug Menschen, die ihre eigenen Leistungsgrenzen völlig falsch einschätzen, nur weil bisher noch nichts passiert ist. In vielen Fällen sind es ja Automatismen und keine böse Absicht. Vor ein paar Jahren gab es mal eine Autobahnplakat-Initiative mit einem Typen, der sein Brot aß, seine Zigarrette abaschte, eine Dose wasweichich in der Hand hatte und am Radio herumdrehte - oder so ähnlich.

Die Aktion wurde ja nicht ohne Grund gefahren. Und wer überzeugt davon ist, dass er das alles kann und trotzdem noch voll am Verkehr teilnehmen kann, der beschwert sich in der Regel über das Handyverbot. Das sind - natürlich keine repräsentativen - Erfahrungen aus dem weiteren Freundeskreis.
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Gast_Familienvater_*
Beitrag 30.05.2010, 19:41
Beitrag #23





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Zitat (nachteule)
musst Du bei Deinem Navi nur mal kurz irgendeine Taste o.ä. antippen, um ein neues (vorgegebenes) Ziel einzugeben, oder musst Du die Anschrift komplett eingeben?


Ich tippe immer nur eine Taste über den Touchscreen bis zur nächst tieferen Ebene Land --> Stadt --> Straße --> Nummer

Dabei kann ich immer wieder sofort nach vorn sehen und mit der nächsten Ebene warten bis Zeit und Gelegenheit dafür ist... sollte also kein Problem sein..

Schlimmer ist da das Wählen auf der Handytastatur, das ich ja fest anbringen musste, denn aufnehmen ist ja verboten.. in meinem Alter zählt da jeder cm Abstand, um die Tasten richtig zu erkennen und zu treffen.. laugh2.gif da war wählen in der Hand unproblematischer. whistling.gif

Die Frage des TE ist im Übrigen immer noch nicht eindeutug beantwortet... vielleicht könnten das alle die nur was von Handyverbot lesen berücksichtigen.. Danke!
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911
Beitrag 30.05.2010, 21:59
Beitrag #24


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Würde mir wünschen dass das Telefonieren nur über erhöhte Betriebsgefahr geahndet wird (Mitschuld bei Unfällen z.B.). Ich persönlich telefoniere beim Fahren eigentlich nicht, allerdings gehe ich durchaus ran um dem Gesprächspartner mitzuteilen dass ich ihn zurückrufe. Dann such ich die nächste Parkgelegenheit und rufe zurück.

Erscheint mir so durchaus sinnvoll und verantwortungsbewusst, dennoch riskiere ich jedes Mal aufs Neue 40€ und einen Punkt.

Zitat (Familienvater @ 30.05.2010, 20:41) *
Die Frage des TE ist im Übrigen immer noch nicht eindeutug beantwortet... vielleicht könnten das alle die nur was von Handyverbot lesen berücksichtigen.. Danke!


Denke eigentlich schon. Diktiergeräte sind erlaubt, weil sie keine Handys sind, denn nur Handys sind verboten. wavey.gif


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Saludos desde Argentina :-)
911
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Gast_Familienvater_*
Beitrag 30.05.2010, 22:36
Beitrag #25





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Zitat (911)
Denke eigentlich schon. Diktiergeräte sind erlaubt, weil sie keine Handys sind, denn nur Handys sind verboten.


Genau genommen hast du natürlich recht, Jens hatte das in Beitrag zwei ja schon zum Ausdruck gebracht.. wavey.gif
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Jens
Beitrag 30.05.2010, 22:41
Beitrag #26


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Zitat (Familienvater @ 30.05.2010, 23:36) *
Jens hatte das in Beitrag zwei ja schon zum Ausdruck gebracht.. wavey.gif

Eben. yes.gif Aber daraufhin hattest du ja nichts besseres zu tun, als Diktiergeräte mit Telefonfunktion ins Spiel zu bringen laugh2.gif


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Gast_Familienvater_*
Beitrag 30.05.2010, 22:44
Beitrag #27





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blushing.gif
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Anton Gorodezki
Beitrag 30.05.2010, 23:23
Beitrag #28


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Also ich lerne mit Diktiergerät. Das Ding ist bei längeren Fahrten auch an - liegt im Auto und läuft zum Mithören. Alle halbe bis ganze Stunde muss ich mal 2 Knöpfe drücken damit es von vorne anfängt. Manchmal auch alle 2 Stunden.

Halte ich für vertretbar.

Geht prinzipiell zum Aufnahmen auch: Vor der Fahrt anschalten, Gerät platzieren, losfahren, anfangen zu quasseln. Dafür muss man das Ding nicht halten.

Mein Gerät nimmt verständlich eine Vorlesung auf wenn ich irgendwo mittig sitze und um mich herum Leute. Dann geht das im Auto auch.


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Le coeur a ses raisons que la raison ne connait pas. (Blaise Pascal)

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mir
Beitrag 31.05.2010, 11:09
Beitrag #29


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Also ein "Vorlesungsradio". Nein, das ist nicht verboten. Aber die Anmerkung von Familienvater war dennoch berechtigt, auch wenn sie eine ganze Diskussionswelle haarscharf neben den Hauptthema ausgelöst hat.

Das Handyverbot verbietet die Benutzung und das Aufnehmen von mobilen Telefonen, egal zu welchem Zweck. Wenn man aber mit dem Diktiergerät nicht telefonieren kann, fällt es auch nicht unter das Verbot.


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Kai R.
Beitrag 31.05.2010, 11:14
Beitrag #30


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Zitat (Anton Gorodezki @ 31.05.2010, 00:23) *
Alle halbe bis ganze Stunde muss ich mal 2 Knöpfe drücken

das muss ich bei meinem Auto auch! Ist aber in der Praxis ganz gut hinzubekommen.

Grüße

Kai


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Grüße

Kai

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Digo
Beitrag 31.05.2010, 11:42
Beitrag #31


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Zitat (oRly @ 30.05.2010, 14:55) *
Genau, eigentlich müsste man.
Mich nervt meine Mutter auf dem Beifahrersitz viel mehr. Gefährlicher ist es in der Tat auch. Das Handy greift mir nämlich nicht ins Lenkrad oder brüllt ohne Grund auf einmal los dry.gif
Nur wird sowas wohl vom Gesetz her schwierig sein, zu verbieten whistling.gif

Das würde ich ihr mal ganz schnell abgewöhnen...
Ich bin gerade dabei meiner Mutter abzugewöhnen, dass sie meine Hand von der Hupe nimmt...

In der Stadt finde ich sollte man kein Navi o.ä. bedienen, auf einer leeren Autobahn bei 120 sehe ich dagegen nicht soviele Probleme.
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Anton Gorodezki
Beitrag 31.05.2010, 11:53
Beitrag #32


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Navi weiß ich nicht wie kompliziert das ist oder wie lange das dauert, aber Radiosender umstellen? Das ist doch wirklich nur ein Knopf, geht doch sehr leicht an einer roten Ampel.


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ZZZZ
Beitrag 31.05.2010, 12:01
Beitrag #33


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Gilt das Telefonierverbot wirklich nur für Mobiltelefone ?

Mein alter 7er ( E38 ) hatte zwar eine Freisprecheinrichtung, man konnte aber auch den Hörer aus der Halterung nehmen damit
die Mitfahrer nicht alles mithören konnten.
Dieser war mit einem Kabel mit der Anlage verbunden und damit eigentlich kein Mobiltelefon.
Oder sehe ich das falsch ?


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Gruß

Rüdiger




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Jens
Beitrag 31.05.2010, 12:24
Beitrag #34


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Zitat (ZZZZ @ 31.05.2010, 13:01) *
Gilt das Telefonierverbot wirklich nur für Mobiltelefone ?

Nö, das gilt auch für Autotelefone wenn man den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält


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mir
Beitrag 31.05.2010, 12:50
Beitrag #35


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Die vollständige Vorschrift:

Zitat
(1a) Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Das gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgestellt ist.


Eine Freisprecheinrichtung darf man kurioserweise in die Hand nehmen, einen Hörer nicht. Aber wir hatten das ja alles schonmal durchdiskutiert whistling.gif


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