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> sovofes Welt, Sammelthread für sovofes Probleme betreffende Diskussionen
sovofe
Beitrag 13.02.2023, 12:00
Beitrag #1


Neuling
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Da der User sovofe begonnen hat, in einigen Threads überaus wortreich seine sehr spezielle Meinung zu bestimmten Themen auf eine manche User triggernde Art und Weise zu posten und damit jene Threads für die ursprünglichen Fragesteller wenig zielführend ins Abseits zu lenken, sehe ich mich gezwungen, sovofes Thesen und deren Diskussion in diesen Sammelthread zu separieren.

Die Beiträge bis zum 17.02.2023, 10:11 Uhr stammen im Wesentlichen aus den Threads:

Personenbeförderung, Fahrerlaubniss von Monic

Hilfe für meinen Sohn, EU Führerschein von der unverbesserliche

---------------------------------------------------------------------------------------------



Auch wenn alt, muss ich einfach mal.

Es gab nur:
"keine Personenbeförderung im Auftrage"
als Eintrag.
Diese Zusatzangabe bedeutet im Endeffekt, "keine Fahrten im Auftrage", denn dafür müsste man sich ja selbst im Auftrage befördern, was man eben nicht darf im Auftrage.

Es hat nichts mit einem P-Schein zu tun, denn der muss separat gemacht werden.

Dieser Eintrag bedeutet generell keine Fahrten, wie Paketzusteller, Dienstwagen usw.. Ganz hart gesagt, selbst wenn irgendjemand meint, fahr mich da mal schnell hin, dann darf man das.

Das Rechtliche klärte damals bei mir ein Polizeipräsident. Vor Kurzem hatte ich den Spaß mit den rundumerleuchteten Freunden. Der freundliche Hinweis, ich bin selbst für ausreichende Sehkraft vor Fahrtantritt verantwortlich.

Man konnte halt den Führerschein quasi mit einäugig 30 % Sehkraft machen. All die, die Sehleistungen von 30 bis 75 % hatten/haben, haben immer diverse gleiche Einträge. Kommt dann noch halt dazu, ob eine Rundumsicht überhaupt gegeben ist. Nachtblindheit ebenso.

Diese Einträge sind Zusatzangaben, Auflagen und Beschränkungen, die bei Missachtung eine Straftat darstellen und immer zum Entzug des Führerscheines führen.

Das ist halt das Dilemma für Seheingeschränkte. Wenn man morgens merkt, Augen machen nicht so mit, hat man Auto stehen zu lassen.

Bin selbst Betroffener, jenseits der 20 Diopt. minus mittlerweile, gut ausgeglichen. Aber man ist halt nicht so sehtüchtig, wie jemand mit gesunden Augen.

Daher musste ich das schreiben, denn es ist schon in sich fragwürdig, wenn Seheingeschränkte irgendwie ein Umgehen von eindeutigen Auflagen versuchen, oder drauf hoffen, fällt ja nicht auf., oder verschwindet bei Umschreiben auf neuen Führerschein.

Die Zusatzangaben, Auflagen und Beschränkungen verschwinden nicht, die bleiben gespeichert und die Führerscheinstellen haben die Pflicht diese Einträge auch in einem neuen Führerschein aufzunehmen, in irgendeinem Freifeld auf der Rückseite.

Abschließend, ich verstehe ja, man will so gerne, auch gerne Behinderten-Fahrdienst. Nur, verschleiert man, bleibt nicht ehrlich und es passiert etwas, fällt einem alles auf die Füße. Und das kann dann auch vorsätzliche Tötung bedeuten, weil man etwas nicht gesehen hat.

Daher, die Auflagen haben seinen Grund.


Zitat (sovofe @ 13.02.2023, 11:50) *
Dieser Eintrag bedeutet generell keine Fahrten, wie Paketzusteller, Dienstwagen usw.. Ganz hart gesagt, selbst wenn irgendjemand meint, fahr mich da mal schnell hin, dann darf man das.


Dann darf das man das natürlich nicht.

Der Beitrag wurde von Hornblower bearbeitet: 17.02.2023, 10:13
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TT22
Beitrag 13.02.2023, 14:08
Beitrag #2


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Zitat (sovofe @ 13.02.2023, 12:00) *
Die Zusatzangaben, Auflagen und Beschränkungen verschwinden nicht, die bleiben gespeichert und die Führerscheinstellen haben die Pflicht diese Einträge auch in einem neuen Führerschein aufzunehmen, in irgendeinem Freifeld auf der Rückseite.


Ob das irgendwo in den Akten steht ist aber rechtlich erst einmal komplett egal!


Das ist alles keine Raketenwissenschaft, sondern ganz stumpfes Verwaltungsrecht (auch wenn da selbst Juristen oft nicht richtig durchblicken):

Die Fahrerlaubnis kann nach § 23 Abs. 2 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) beschränkt werden, etwaige Auflagen/Beschränkungen sind gem. Anlage 9 FeV durch Schlüsselzahlen in den Führerschein einzutragen - die Schlüsselzahlen sind in Anlage 9 abschließend aufgeführt.

Für solchen Kokolores wie "keine Personenbeförderung" oder die bis 1999 ebenfalls bei kreativen Fahrerlaubnisbehörden beliebte "Klasse 3 Beschränkt auf Fahrzeuge bis 2,8t zul. Gesamtmasse" gibt es aber keine Schlüsselzahlen, weil solche Eintragungen seit 1999 rechtlich nicht mehr vorgesehen sind! Hätte der Gesetzgeber es anders gewollt, hätte er entsprechende Schlüsselzahlen dafür geschaffen...

Ohne passende Schlüsselzahl kann und darf die Fahrerlaubnisbehörde nichts "auf irgendeinem Freifeld auf der Führerscheinrückseite" eintragen...


Beantragt ein Papierführerschein-Inhaber nun also eine Umstellung auf die neuen Klassen des "EU-Kartenführerscheins" nach § 6 Abs. 6 S. 2 i.V.m. Anlage 3 FeV erhält er einen neuen Führerschein ohne die frühere Beschränkung/Auflage (wobei es bei "Klasse 3 auf 3,5t oder 2,8t natürlich "nur" B & BE aber nicht C1/C1E gibt).

Mit der Aushändigung des neuen Führerscheins wird der entsprechende Verwaltungsakt ohne die alte Beschränkung/Auflage bekanntgegeben - damit gilt die Fahrerlaubnis dann auch so!

§ 43 Abs. 1 S. 2 VwVfG: Der Verwaltungsakt wird mit dem Inhalt wirksam, mit dem er bekannt gegeben wird.


Solange man seinen eingeschränkten Papierführerschein nicht umtauscht, gelten die alten Beschränkungen aber selbstverständlich noch (§ 6 Abs. 6 S. 1 FeV, § 43 Abs. 2 VwVfG)

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runrig1
Beitrag 13.02.2023, 14:09
Beitrag #3


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Warum solltest du nicht als Paketzusteller fahren dürfen? Erschließt sich mir nicht.
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sovofe
Beitrag 13.02.2023, 16:56
Beitrag #4


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Zitat (TT22 @ 13.02.2023, 14:08) *


Du übersiehst zu allem die gespeicherten Eintragungen zu deiner Seheinschränkung, die nun mal vorliegt.

Ach ooh.

Zitat (runrig1 @ 13.02.2023, 14:09) *
Warum solltest du nicht als Paketzusteller fahren dürfen? Erschließt sich mir nicht.


Weil du dich im Auftrage selbst befördern müsstest.

Aber gut wie du meinst, Seheingeschränkte mit 30% Sehfähigkeit auf als Paketfahrer. Wird lustig im Verkehr
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TT22
Beitrag 13.02.2023, 17:55
Beitrag #5


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Zitat (sovofe @ 13.02.2023, 16:56) *
Zitat (TT22 @ 13.02.2023, 14:08) *


Du übersiehst zu allem die gespeicherten Eintragungen zu deiner Seheinschränkung, die nun mal vorliegt.

Ach ooh.

Aber gut wie du meinst, Seheingeschränkte mit 30% Sehfähigkeit auf als Paketfahrer. Wird lustig im Verkehr



Und Du übersiehst offenbar die Grundregeln der Rechtsanwendung.

Ach ooh ...


Hier geht es nicht um das, was in der Praxis sinnvoll ist/wäre oder nicht (Paketfahrer mit 30% Sehleistung etc.), sondern um das, was rechtlich gilt.

Es hat schon Gründe, warum ein Verwaltungsstudium mind. 3 Jahre, eine Jurastudium sogar mind. 7 Jahre dauert.

Bei solchen Rechtsfragen (und nichts anderes ist das hier) kommt man mit rechtlichem Bauchgefühl idR einfach nicht weiter, man muss sich die entsprechenden Rechtsgrundlagen angucken und entsprechend auslegen/anwenden.


Seit der Reform des Fahrerlaubnisrechts 1999 gibt es bei der Frage nach der Sehleistung nur noch "Fahrerlaubnis ja oder nein". Entweder die Sehleistung reicht - dann gibt es die Fahrerlaubnis (ggf. mit Auflagen wie z.B. "01" - Sehhilfe) oder es gibt gar keine Fahrerlaubnis. Nach Anlage 6 FeV reicht für die "Nicht-LKW/BUS Klassen" eine vom Augenarzt festgestellte Sehschärfe von 0,5 - bei Altinhabern der Klasse 1, 3, 4 und 5 reicht bei Beidäugigkeit 0,4/0,2. Wird das erfüllt, ist die Fahrerlaubnis ohne Beschränkungen zu erteilen. Wird es nicht erfüllt, darf keine FW erteilt werden bzw. ist die FE zu entziehen!

So einen Quatsch wie vor 1999 mit Sehleistung reicht für PKW privat, aber nicht für PKW beruflich und daraus folgende Beschränkungen der Fahrerlaubnis gibt es rechtlich schlicht nicht mehr.

Mit dem Umtausch des Papierführerscheins wird die Fahrerlaubjis auf das aktuelle Recht umgestellt. Nicht durch Schlüsselzahlen vorgesehene Auflagen oder Beschränkungen werden dabei schlicht hinfällig. Wenn die Fahrerlaubnisbehörde der Meinung ist, die Sehleistung ist zu schlecht, muss sie halt nach Vorlage eines Fachärztlichen Gutachtens entweder die Fahrerlaubnis widerrufen oder unbeschränkt umstellen.


Wenn es als Auflage oder Beschränkung hier https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_9.html nicht aufgeführt ist, kann und darf es nicht in den Führerschein eingetragen werden.

Anders als die StVZO bis 1998 kennt die FeV solche Beschränkungen schlicht nicht. Daher muss eine solche Beschränkung bei der Umstellung der FE auf das aktuelle Recht entfallen.
Wäre es anders, würde das z.B. dazu führen, dass ein Altinhaber im Vergelich zu einem Führerscheinneuling bei gleicher "Sehbehinderung" benachteiligt werden würde (Stichwort Gleichbehandlungsgrundsatz). Der Altinhaber würde die Beschränkung trotz Umstellung behalten, der Neuling jedoch einen unbeschränkten FS erhalten...

Was in der Akte steht hat absolut keine Außenwirkung, nur was auf dem Führerschein steht und dementsprechend als Verwaltungsakt bekanntgegeben wurde zählt für den betroffenen Bürger rechtlich. Was in irgendwelchen Akten steht oder auch nicht, kann der Bürger so ja auch erst einmal gar nicht wissen.

Natürlich weiß ein Betroffener grundsätzlich von seiner eingeschränkten Sehleistung, das aber zu beurteilen ist Aufgabe eines Augenarztes und auf dessen Gutachten beasierend der Fahrerlaubnisbehörde.


Keine Beschränkung auf dem FS = keine Beschränkung der FE. Das gilt nach § 43 Abs. 1 S. 2 VwVfG übrigens für ALLE Rechtsgebiete, egal ob Fahrerlaubnis oder sonst was.

Wenn z.B. in deiner Baugenehmigung keine Auflage/Beschränkung steht ist die Baugenehmigung mit diesem Inhalt rechtlich wirksam - es ist dabei dann egel, wenn in der Bauakte bei der Behörde steht "nur 2 Geschosse, weißer Putz und blaue Dachziegel". Rechtlich zählt nur, was die Behörde dem Bürger als Verwaltungsakt bekanntgegeben hat.




Würde die Fahrerlaubnisbehörde bei der FS-Umstellung diese alte Beschränkung irgendwie auf den neuen FS "draufbasteln" (wie auch immer sie das ohne passende Schlüsselzahl machen soll/will) könnte der Betroffene dagegen klagen.

Dann sagt der Richter auch nicht "Ja stimmt schon, mit sooo schlechten Augen kann man keine Pakete ausfahren" sondern "Die Beschränkung ist rechtswidrig und wird gestrichen".


Wobei ich mir (als "nur" Brillenträger mit ansonsten aber normaler Sehleistung) sowieso absolut nicht anmaßen will, über die Verkehrstüchtigkeit mit Sehleistung XY zu urteilen. Dafür gibt es Experten, die die Vorgeben der FeV erstellt haben und Fachärzte, die in der Praxis die Sehleistung zu beurteilen haben.


Ich habe nur meine rechtliche Sicht auf solche "Altbeschränkungen" und ihr "Schicksal" bei der Fahrerlaubnisumstellung geäußert...
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sovofe
Beitrag 13.02.2023, 20:41
Beitrag #6


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Zitat (TT22 @ 13.02.2023, 17:55) *
.....


Du schreibst es unbedarft schon in einem Punkte treffend. Dann muss die FE entzogen werden bei Umstellung.

Darf aber nicht, da Bestandsrecht.

Daher schreibt der ADAC ja, es muss in einer Leerzeile auf der Rückseite vermerkt werden. Da kommt keiner dran vorbei.
Das Problem ist die Verwaltung, denn wie die Daten einpflegen.

Da liegt das Problem, worauf du machst.

Ein Jurist macht das immer gerne, steht ja jetzt nicht mehr da, weil die Behörde nicht in der Lage war es einzupflegen. Den Haken dabei beschreibst du aber selber. Der FE-Inhaber weiß es! Die Führerscheinstelle auch.

Ich war fällig bis zum 19.01. nun. Bei mir versucht man es einzupflegen. Letzte Zeile, wie es auch Der ADAC beschreibt.
Auch wenn keine Schlüsselzahl mehr, müssen die Einschränkungen eingepflegt werden.

Du beschreibst es schon irgendwie richtig, beschönigend für den FE-Inhaber. Sprichst aber auch das Recht dann an, die FE ist dann keinen Pfifferling mehr wert. Jeder Polizist kann dann nämlich nach Verdacht einen Sehtest anordnen. Den man nach den neuen Bestimmungen halt nicht mehr schafft.

Und jetzt werden wir mal richtig juristisch. Um wie viele Frührentner geht es nun mit Bürgergeld-Aufstockung. Pflicht nun zur Arbeit. rofl1.gif Gnade solchen im Behinderten-Fahrdienst, wenn die Einschränkung nicht mehr drinnen steht, aber noch vermerkt ist bei der Führerscheinstelle. So auch zu Paketfahrern usw.. Nach dem alten Lappen durfte man es nicht. Wenn es nun im Kartenformat nicht mehr eingetragen, darf man ja ........ augenscheinlich.

Nun verständlicher, man darf es auch nicht jetzt nun, weil nur etwas vergessen wurde. Nicht eingetragen wurde.

Macht man es trotzdem, steht man letztendlich sicher mit zwei Beinen im Knast. Und der Staat weist einem schon nach, du wusstest es. Du durftest das gar nicht.

Das ist eben die andere rechtliche Seite der Medaille.

Und man sieht es doch hier, die rechtlichen Gegebenheiten werden gar nicht verstanden. "Warum kein Paketfahrer" Weil zum einen Fahrten im Auftrage und zum anderen, mindestens 75 % Sehleistung, da gewerblich. Seheingeschränkte mit alt Eintrag im Führerschein, haben das nicht und können das nicht erfüllen. Mit neuer Karte könnten die es aber, wenn kein Eintrag vermerkt ist.

Daher meine Anmerkung und daran ändert auch kein Jurist etwas.

Es ist halt dumm in sich und bedeutet eigentlich Entzug des Lappens.

Bei einer Bekannten so passiert. Umtausch wurde persönlich verweigert. Online ging es, ohne Einträge. Ist dann halt Computer letztendlich. So wie du, rolleyes.gif, dafür gibt es keine Schlüsselzahl. Komisch, die gab es damals auch nicht. Ich glaube nicht mal für "keine Fahrten im Aufrage"
Es sind halt Zusatzangaben, Auflagen und Beschränkungen und die Daten dazu hat halt die Führerscheinstelle als Daten einzupflegen.
Das sind keine Schlüsselzahlen und eben die hat trotzdem die Führerscheinstelle einzupflegen.

Überforderung oder was. Ansonsten ist die Karte nichts wert.

Oder anders, mein lieber Jurist, fahre ich weiter mit dem Lappen und berufe mich auf europäisches Recht, eben bis 2033. unsure.gif
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sovofe
Beitrag 13.02.2023, 21:06
Beitrag #7


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Zitat (TT22 @ 13.02.2023, 17:55) *
Wobei ich mir (als "nur" Brillenträger mit ansonsten aber normaler Sehleistung) sowieso absolut nicht anmaßen will, über die Verkehrstüchtigkeit mit Sehleistung XY zu urteilen. Dafür gibt es Experten, die die Vorgeben der FeV erstellt haben und Fachärzte, die in der Praxis die Sehleistung zu beurteilen haben.


Ich hatte Gutachter und der verwies auf diese Einschränkung. Testete auch Reaktionszeit aus, Rundumsicht und auch auf Nachtblindheit und nun du Akademiker wavey.gif die stellen die Einschränkungen fest. Und die hatten schon damals keine Schlüsselzahl.

Nur was es nicht gibt, ist: "keine Personebeförderung im Gewerbe und im Auftag"
Welchen Sinn sollte das bei Klasse 3 machen, denn eben P-Schein ist gesondert, zzgl. Sehtest, den man mit der Einschränkung schon in sich nicht schafft. Bus fahren sowieso nicht, denn die Hürden sind noch höher.

Solch einen Eintrag gibt es eben nicht in sich. Es gibt nur bei Klasse 3 eben nur den Eintrag: keine Personenbeförderung im Auftrag.
Was gleichbedeutend ist mit, keine Fahrten im Auftrage.

Gewerblich ist unsinnig in sich, da in sich separat. Mit Voraussetzungen die in sich nie ein sehbehinderter erfüllen kann.
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TT22
Beitrag 13.02.2023, 22:34
Beitrag #8


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Zitat (sovofe @ 13.02.2023, 20:41) *
Zitat (TT22 @ 13.02.2023, 17:55) *
.....


Du schreibst es unbedarft schon in einem Punkte treffend. Dann muss die FE entzogen werden bei Umstellung.

Darf aber nicht, da Bestandsrecht.

Ach so, eine Fahrerlaubnis, die dem Bestandsschutz unterliegt darf also nicht entzogen werden? Interessant! Dann also feuer frei für alle Altinhaber! Fahrt besoffen, fahrt blind, macht sonst was! Eure Fahrerlaubnis hat Bestandsschutz und darf auch bei Eignungsmängeln nicht entzogen werden -nach geltendem Recht natürlich schon-, aber sovofe klärt das dann schon für euch mit der Behörde...

Daher schreibt der ADAC ja, es muss in einer Leerzeile auf der Rückseite vermerkt werden. Da kommt keiner dran vorbei.
Das Problem ist die Verwaltung, denn wie die Daten einpflegen.

Da liegt das Problem, worauf du machst.

Ein Jurist macht das immer gerne, steht ja jetzt nicht mehr da, weil die Behörde nicht in der Lage war es einzupflegen. Ja, woran liegt das wohl? Vielleicht, weil ein Jurist (oft) Ahnung von der Rechtslage hat... Den Haken dabei beschreibst du aber selber. Der FE-Inhaber weiß es! Die Führerscheinstelle auch. Etwas wissen und ob es eine rechtliche Auswirkung hat sind aber oftmals zwei paar Schuhe!

Ist doch gut, wenn du dich an mehr hältst, als du musst. Besser so als anders herum...

Ich war fällig bis zum 19.01. nun. Bei mir versucht man es einzupflegen. Letzte Zeile, wie es auch Der ADAC beschreibt.
Auch wenn keine Schlüsselzahl mehr, müssen die Einschränkungen eingepflegt werden.

Berichte mal, wie es ausgeht. Vielleicht merkt die Behörde ja noch, dass es rechtlich nicht geht...

Du beschreibst es schon irgendwie richtig, beschönigend für den FE-Inhaber. Sprichst aber auch das Recht dann an, die FE ist dann keinen Pfifferling mehr wert. Jeder Polizist kann dann nämlich nach Verdacht einen Sehtest anordnen. Den man nach den neuen Bestimmungen halt nicht mehr schafft.

"Der Polizist" kann außer ner Blutentnahme wg Verdacht auf Alk/Drogen gar nichts anordnen. Dafür fehlt ihm schlicht die sachliche Zuständigkeit bzw. Rechtsgrundlage für. Wenn schon, dann könnte es allenfalls die Fahrerlaubnisbehörde. Aber egal, Du bist ja offensichtlich Experte im Faherlaubnis- und Polizeirecht.

Und jetzt werden wir mal richtig juristisch. Um wie viele Frührentner geht es nun mit Bürgergeld-Aufstockung. Pflicht nun zur Arbeit. rofl1.gif Gnade solchen im Behinderten-Fahrdienst, wenn die Einschränkung nicht mehr drinnen steht, aber noch vermerkt ist bei der Führerscheinstelle. So auch zu Paketfahrern usw.. Nach dem alten Lappen durfte man es nicht. Wenn es nun im Kartenformat nicht mehr eingetragen, darf man ja ........ augenscheinlich. Laut Dir ja nicht, also entweder anderer Job oder verbindliche Aussage der Führerscheinstelle einholen und ggf. dagegen klagen.

Nun verständlicher, man darf es auch nicht jetzt nun, weil nur etwas vergessen wurde. Nicht eingetragen wurde. Von "etwas vergessen wurde" ist hier doch gar nicht die Rede, sondern von nicht (mehr) eingetragen, weil Eintragung rechtlich nicht zulässig.

Es gilt schlicht und einfach das, was auf dem Führerschein steht. Es gab sogar mal einen Fall, da hat die Führerscheinstelle versehentlich die volle Klasse A eingetragen. Der FS-Inhaber wusste natürlich, dass das nicht richtig war - ist aber trotzdem Motorrad gefahren und wurde auch "erwischt". Was ist passiert? NICHTS! Weil rechtlich das gilt, was auf dem FS steht. Ist ausgeurteilt kein Fahren ohne FE gewesen! Natürlich hat die FS-Stelle das dann wieder korrigiert, aber er hatte sich eben nicht strafbar gemacht!


Altersamut ist ein absolutes Armutszeugnis für die Gesellschaft - was das mit "Und jetzt werden wir mal richtig juristisch" zu tun haben soll, weißt du aber wohl nur selber

Macht man es trotzdem, steht man letztendlich sicher mit zwei Beinen im Knast. Und der Staat weist einem schon nach, du wusstest es. Du durftest das gar nicht.

Das ist eben die andere rechtliche Seite der Medaille.

Mit beiden Beinen im Knast sicherlich nicht, soo schnell geht´s in Deutschland ja sowieso nicht in den Knast, nicht mal wenn man ganz ohne FE fährt und erst recht nicht, wenn man etwas tut, was dank nicht mehr existenter Beschränkung komplett legal ist... Darüber hinaus siehe den o.g. Fall mit der Klasse A.

Ich verstehe diesen Streit hier generell nicht. Niemand, erst recht nicht ich, zwingt dich dazu irgendwelche Fahrten "Im Auftrage" durchzuführen...


Und man sieht es doch hier, die rechtlichen Gegebenheiten werden gar nicht verstanden. - Ja genu, aber ehr von dir "Warum kein Paketfahrer" Weil zum einen Fahrten im Auftrage und zum anderen, mindestens 75 % Sehleistung, da gewerblich. Ist ja schon mal komplett falsch. Das hat mit gewerblich doch gar nichts zu tun. Der typische Paketfahrer ist mit einem 3,5t Kleintransporter unterwegs, braucht also die FE Klasse B und dafür reicht - wie bereits genannt - laut Anlage 6 FeV ein Visus von 0,5. Nochmal: Fahrerlaubnisrechtlich ist es egal, ob man Klasse B für sein Wohnmobil oder den 3,5t Paketkarren braucht. Auch bei den LKW-Klassen soll es Leute geben, die den rein privat z.B. für ein großes Wohnmobil brauchen. Die brauchen dann trotzdem nicht weniger Sehkraft als der Berufskraftfahrer für ein 40t Geschoss ... Seheingeschränkte mit alt Eintrag im Führerschein, haben das nicht und können das nicht erfüllen. Mit neuer Karte könnten die es aber, wenn kein Eintrag vermerkt ist. Genau so ist es rechtlich nun einmal. Auf die Sache mit dem "einfach Schein umtauschen" wurde hier weiter oben auch 2010 schon verwiesen

Daher meine Anmerkung und daran ändert auch kein Jurist etwas. Natürlich ändert an deinen Anmerkungen kein Jurist etwas, dafür ändern deine Meinungen/Anmerkungen auch nicht die geltende Rechtslage...

Es ist halt dumm in sich und bedeutet eigentlich Entzug des Lappens.

Bei einer Bekannten so passiert. Umtausch wurde persönlich verweigert. Online ging es, ohne Einträge. Ist dann halt Computer letztendlich. So wie du, rolleyes.gif, dafür gibt es keine Schlüsselzahl. Komisch, die gab es damals auch nicht. Also gab es dann einen neuen Kartenführerschein ohne irgendwelche "alten" Eintragungen? Nichts anderes versuche ich hier ja auch zu erklären... Lass die Bekannte doch mal bei der Führerscheinstelle fragen, ob die alten, jetzt nicht mehr vorhandenen Beschränkungen für sie noch gelten Ich glaube nicht mal für "keine Fahrten im Aufrage" Nein, die gibt es wie bereits mehrfach geschrieben nicht. Hast Du in die ganannten Rechtsvorschriften überhaupt mal reingeguckt, oder stampfst Du nur wütend auf und wiederholst deine Anmerkungen?
Es sind halt Zusatzangaben, Auflagen und Beschränkungen und die Daten dazu hat halt die Führerscheinstelle als Daten einzupflegen. Ja, unte beachtung geltenden Rechts - nennt sich Vorrang des Gesetztes
Das sind keine Schlüsselzahlen und eben die hat trotzdem die Führerscheinstelle einzupflegen.

Überforderung oder was. Ansonsten ist die Karte nichts wert. Doch, die Karte ist das wert, was auf ihr draufsteht - oder eben gerade auch nicht draufsteht.

Oder anders, mein lieber Jurist -ich habe nie behauptet Jurist zu sein-, fahre ich weiter mit dem Lappen und berufe mich auf europäisches Recht, eben bis 2033. unsure.gif Dann kommt wirklich der oben von Dir genannte Polizist und kassiert -diesesaml dann allerdings zu Recht- 10€ Bußgeld wg. ungültigem Führerschein (sofern das Alter zum Tausch bereist überschritten ist, was ich aber aufgrund der Aussage "ich war zum 19.01. fällig" mal unterstelle).


Ich verstehe die ganze Diskussion nicht!

Niemand zwingt Dich, die alte Beschränkung nicht mehr zu beachten. Wer nach Umstellung der Klasse 3 nun auch C1E-Gespanne mit mehr als 3 Achsen fahren dürfte wird auch nicht gezwungen es zu tun...

Ich will Dir auch keinesfalls meine Meinung aufzwingen! Ich wollte nur - für andere Leser, die ggf. ein ähnliches Problem haben- auf die aktuelle Rechtslage hinweisen. Natürlich ohne den Charakter einer "Rechtsberatung", denn ich habe zwar eine rechtlich geprägte Ausbildung absolviert, bin aber ausdrücklich kein Jurist - habe ich auch nie behauptet.
Ich habe nur geschrieben, dass ein Jurastudium aus gutem Grund 7 Jahre+ dauert, als Hinweis (und kleiner, aber nicht böse gemeinter Seitenhieb) darauf, dass juristische Laienmeinungen eben auch nur das sind - Laienmeinungen und daher oftmals juristisch zweifelhaft bis falsch.

Es gibt in der Rechtsanwendung zwei (wie ich finde) ganz nette Sprüche:

1. Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung
2. Wer seine Rechte nicht kennt hat keine.



Auch ich habe selbstverständloch nicht "die Weißheit mit Löffeln gefressen". Es gibt viele Gebiete auf denen ich null Ahnung habe, darunter ganz bestimmt auch einige auf denen Du sicherlich super bewandert bist!

Aufgrund meiner Ausbildung verstehe ich aber ein bisschen was von Rechtsanwendung, darüber hinaus gibt es ein paar "spezielle" Rechtsgebiete in denen ich mich ganz gut auskenne - darunter das Allgemeine Verwaltungsrecht und das Fahrerlaubnisrecht.

Mit diesen Kenntnissen wollte ich hier im Forum helfen und am Meinungsaustausch teilnehmen. Das scheint aber nicht gewünscht zu sein.


In diesem Sinne erlaube ich mir, Mario Barth zu zitieren: Du hast Recht und ich habe meine Ruhe!

Schönen Abend noch!



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sovofe
Beitrag 14.02.2023, 12:57
Beitrag #9


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Ah, willst du uns nun die FE entziehen ?

Rechtlich, hat sich eigentlich zu früher nichts geändert, bzw. nicht viel. Zu B ist derzeit 0,7 Visus Vorgabe, zu C, D 0,8 Visus. Das ist die Vorgabe , ob mit Brille oder nicht.
Alles darunter bedeutet seheingeschränkt und geht nur via Augenarzt, bzw. Gutachter. Die erreichen alle nicht mal die 0,7 Visus.
Daher für gewerbliches Fahren wie z.B. Paketfahrer gar nicht in sich gegeben. Ebenso auch nicht für Behinderten-Fahrdienst. Man erreicht nämlich nicht mal die Vorgabe 0,7 für PKW.

Früher waren es die 0,75 Visus wie bei EDV-Tauglichkeit. Ja, da war das alles einfacher. Ist es aber heute auch noch.

Eben, man hat die 0,7 bzw. 0,8 Visus zu erbringen, dann hat man die Normalsichtigkeit erfüllt. Dann gibt es höchstens bei Sehhilfe die 01.XX

Alles was darunter ist, geht nur mit Auflagen und die haben dann unter den Spalten 9 bis 12 eingetragen zu werden.
Es gibt dazu auch die Nummer 177 mit Anhang sogar zur FE sogar.

Da geht das bei mir grad drum. Die Daten dazu müssen hier eben entsprechend eingepflegt werden. Also, es muss alles im PC dort stehen. Das führt zu Verzögerungen. Vielleicht auch aus null Bock dazu.


Gespanne durfte ich schon vorher. Irre in sich, 18 Tonnen Zug mit Einachser oder Tandemachse. Der CE79 wird mir aber jetzt wegfallen, eben schon Ü60, dazu Seheinschränkung. C1E ist damit sicher weg bei mir. Bis 7,5 Tonner auch fraglich in sich.

Ich will auch nicht belehren, sondern wachrütteln. Man hat nicht mit 0,3 - 0,4 -0,5 die Sehleistung wie mit 0,7. Mit 0,7 darf ich quasi alles, mit 0,8 noch mehr.

Das eben auch zu Behindertenfahrdienst, es kann einem da auf die Füße fallen bei einem Unfall schon, mit Personenschäden sowieso. Man erfüllt dann halt nicht mal die normalen Vorgaben und hat wohlwissentlich seine Einschränkungen missachtet.

Wie geschrieben zu Bürgergeld und Frührentner kann das "Amüsant" werden. Pflicht zur Arbeit! Das eben mit einem Führerschein, der suggeriert, ich bin normalsichtig. Erfülle augenscheinlich den 0,7 Visus. Gute Nacht dann DE. Eben, es ist ein Unterschied ob ich das Auto als Seheingeschränkter zum Einkaufen nutze und gelegentlichen Fahrten, oder als gewerbliche, halbwegs gewerbliche Fahrten unter Zeitdruck zu jeden Lichtverhältnissen.

Eben, denk mal nach zu nachtblind und das ist nicht mehr vermerkt. Eben, der kann nachts fahren, kann eingesetzt werden.
Nach deiner These wäre das alles nicht mehr vermerkt. Siehst, das geht nicht.

Daher gibt es die letzte Zeile unter den Spalten 9 bis 12 und relevantes muss da rein, oder mit der Nummer 177 als Anhang, was dann auch ohne Schlüsselnummern sein kann. Mitführpflichtig zur FE.

Klar kann es sein, das Ämter zum Einpflegen dieser Daten keinen Bock haben, aber so geht das nicht.

Klar, es gibt den Bestandsschutz, aber eben auch den Ist-Zustand. ich würde heute die FE auch noch bekommen, wieder mit Gutachten und ausgereizt die Sehleistung. Aber das wird dann vermerkt.

Siehe eben nur Nachtblindheit.

Eben, Seheinschränkung kann von bis gehen und ist nicht einfach weg, weil die Behörde nicht die Daten eingepflegt hat.
Ans eigene Gehirn zu appellieren bringt bei Seheingeschränkten wohl im Gesamten nicht viel. Sieht man schon an der Frage hier und eben auch, warum darf man dann keinen Paketwagen mehr fahren. Es wird ja nicht mal verstanden, man erfüllt nicht mal die Normalsichtigkeit.

Aber ich verstehe dann schon, was für Blinde fahren überall rum, mit 1,0 Visus.
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sovofe
Beitrag 15.02.2023, 17:34
Beitrag #10


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"Ich habe nur geschrieben, dass ein Jurastudium aus gutem Grund 7 Jahre+ dauert, als Hinweis (und kleiner, aber nicht böse gemeinter Seitenhieb) darauf, dass juristische Laienmeinungen eben auch nur das sind - Laienmeinungen und daher oftmals juristisch zweifelhaft bis falsch"

Nur noch dazu, du kennst den umgangssprachlichen Begriff, Rechtsverdreher? Das hat seinen Grund, RAs und Richter haben mittlerweile alle §§ ständig umgedreht und überwiegend zum Absurdum gebracht.

Bei mir neuester Stand, es verzögert sich, denn die müssen nun die Karteikartenabschrift mit allen Anlagen zur FE nun rechtlich eingepflegen.

Ich habe nichts vorher gesagt, nur ich befürchte. CE79 werde ich sicher verlieren. Aber ist auch nicht das Problem. Die können sich halt einfach auf die Sehleistung berufen.

Schau, ich habe damals die 0,75 erreicht. Aber eben via Gutachter. Würde ich heute noch genauso schaffen. Aber dafür gibt es halt dann Beschränkungen zur FE. Und "keine Fahrten im Auftrage" bedeutet schon gravierende Seheinschränkung.
Ja, die werden auch noch heute irgendwie die 0,7 Visus schaffen, aber nur mit Gutachter.

Wir haben halt Staffelungen bei den Augen, leichte Sehschwäche, wenn auch Brille, reicht normaler Sehtest.
Bei ich glaube über 6 Diopt. plus und 8 Diopt. minus ist Augenarzt Vorgabe.
Alles darüber, ist ein Fall für Gutachter. Denn die haben die Geräte.

Alles zu sehen an den Beschränkungen in der FE und das liegt nun mal bei der Führerscheinstelle. Solche Eintragungen wie, "keine Personenbeförderung im Auftrage" sind gravierend, da es einen auch selber betrifft. Man darf sich nicht damit selbst im Auftrage befördern.
Daher auch kein Paketfahrer gegeben. Oder auch, mit dem alten Lappen durfte ich nicht mal Behinderten-Fahrdienst machen, da nicht normalsichtig.
Wenn du nun richtig liegst, ist ja nicht mehr vermerkt, dürfte ich das rechtlich.

Aber es wurde hier schon richtig geantwortet, es ist bei Erwischen kein Bußgeldverfahren mehr, sondern ein Strafverfahren. Verstoß gegen die damaligen Auflagen zur FE, damit Fahren ohne FE = Straftat.

Mein Problem ist viel mehr, man weiß es, das man nicht so sehen kann. Oh weg in der neuen FE, also nun darf ich. Das hat schon was. Also wenn man das Gehirn zur FE nachweisen müsste, eben rofl1.gif ranting.gif


Ich musste mich zu Seheinschränkung seit meiner Geburt mit beschäftigen. Also nun über 60 Jahre. Führerschein war erst gar nicht dran zu denken, denn ich sollte ja bis 25, Auswachsen der Augen, erblinden. Erst danach habe ich den Führerschein gemacht, mit Hilfe der Polizei, Arbeitgeber, Gutachter und Fahrlehrer. Es war ein Zusammenspiel.

Schau, ich habe Augen wie du, nur die sind gut doppelt so lang. Uiihh! Und dazu zu Studium und Ahnung nun. Noch heute meinen Augenärzte, höchste Vorsicht wegen Netzhautablösung. Die können alle nicht mal sehen, wo meine Netzhaut liegt. Aber meinen bei digitaler Darstellung meiner Netzhaut, wie toll Einrisse verheilen, eben wie bei einem Normalo.

Daher, von Seheinschränkungen habe ich Ahnung, auch zu den Bestimmungen. Und ja, die Polizei kann sogar den Führerschein vorläufig einziehen, wenn die einen Grund haben, an der Sehleistung zu zweifeln. Daher muss ich immer auf Meine Sehleistung achten und auch für den angepassten Ausgleich per Sehhilfe sorgen. Da kann übrigens die Polizei nicht eingreifen bei mir, denn mit dem Eintrag nach dem alten Lappen, bin ich selbst dafür verantwortlich. Ergo, hat auch einen Vorteil.

Und schau, selbst der ADAC und der Dachverband der Fahrlehrer verweisen auf die Eintragungspflicht bei Beschränkungen zur FE-Erteilung. Eben als Schlüsselzahl, oder in der letzten Zeile unter den Spalten 9 bis 12, oder eben mit 177 als mitführpflichtigen Anhang zur FE.

Es kommt ja nicht von mir. Ich sehe nur das Fatale, oder auch nun sogar Pflicht zur Arbeit für Rentner mit Bürgergeld. Eben, die dürfen dann ja, wenn das nicht mehr drinnen steht. Also ernsthaft, geht es noch ?

Noch einmal, "keine Fahrten im Auftrage", egal in welcher Form, ist die Grundlage immer heftige Seheinschränkungen.

Schau bei mir, mit weit über 20 Dioptrien minus, habe ich nur den Eintrag mit "Sehhilfe zu tragen" und eben, "keine Personenbeförderung im Auftrage". Mehr habe ich nicht, was aber in sich schon reicht, um eben, global gesehen, "keine Fahrten im Auftrage".

Ich habe keine km/h-Beschränkung, püüüh, keine Nachtblindheit, für Blinde wie mich, ist nachts, stockdunkel halt geil. Ist echt so. Volle Rundumsicht, keine Blendwirkung. Nur ein Problem wie alle, mit Zwielicht. Das ist pervers, aber für alle.
Ich habe sogar Vorteile gegenüber Normalsichtige, Sehbehinderte sondieren immer die ganze Umgebung. Als Kompensation für das mangelnde Sehen. War schon immer mein Fahrlehrer begeistert, ihr Sehbehinderten seht alles, nehmt alles auf. Selbst eben die Fehler von Deppen. So kompensieren halt Sehbehinderte.

Und siehst, daher solche Einträge, denn im Berufsverkehr kann das niemand auf Dauer und schon gar nicht Sehbehinderte. Es wäre eine Überlastung über Stunden mit Pflicht dahinter.
Oder anders gefragt, würdest du das wollen, dein behindertes Kind, bei jemanden im 9 Sitzer Transit, der nur beschränkt sehen kann. Aber nun darf, nach deiner Meinung, weil ja nicht beachtet in neuer Karte.

Eben, mal weiterdenken!

Ich bin selber schon Rentner, eben auch wegen den Augen als das Damoklesschwert letztendlich. Und ja, ich verstehe daher Ältere, nun ist das weg in der FE und ich darf nun 600 Euro dazuverdienen als Fahrer. Und genau das Fatale könnte es sein, was bitterböse enden wird. Denn man hat nicht auf einmal die Befähigung, nur weil Tippsen den Eintrag nicht in Amte umsetzen konnten.
Eben, Schlüsselzahl 177, Beschränkungen zur Fahrerlaubnis.

Und schau, für dich habe ich auch einen guten Spruch meines damaligen Fahrlehrers, Ex Polizist.

"Er hatte Recht" stand auf seinen Grabstein.

Hat doch auch etwas und so treffend.

PS: ich bin im Rechtswesen staatl. geprüft und in über 40 Jahren Praxis, habe ich das zwischen den Zeilen gelesen gelernt, denn das kann zum Verhängnis werden.
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sovofe
Beitrag 15.02.2023, 17:48
Beitrag #11


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Zitat (Oiltron @ 15.02.2023, 11:54) *
Zitat (Kai R. @ 14.02.2023, 22:55) *
Wilde Erzählungen verbreitest Du hier. Gibt es dafür auch einen Beleg?


Warten wir das Urteil in Ungarn Ende März ab.

Dann wirst Du sehen, dass ich recht habe.


Nur mal eine Frage dazu, oder Anmerkung, ist das nicht Betrug, wenn ich hier zugedröhnt erwischt werde, der Lappen einkassiert wird und ich in Europa zum Schein einen neuen Lappen mache, um mich dann zugedröhnt wieder in DE erwischen zu lassen.

Oder ist das nur Blödheit und unbelehrbar.

Mir war doch so, wenn hier schon entzogen, hilft auch kein Lappen mehr woanders her.

War mir doch so.
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TT22
Beitrag 15.02.2023, 19:32
Beitrag #12


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Bitte nicht auch noch hier im Nachbarthread...

Frage: Wo bitte steht, dass er nach dem Entzug mit dem Ungarn-FS nochmal "zugedröhnt" gefahren wäre?

Mit Betrug (§ 263 StGB) hat das selbstverständlich nichts zu tun, wenn jemand unter "Ausnutzung" der noch verbliebenen Möglichkeiten der EU-Führerscheinrichtlinie nach dem Entzug des deutschen FS in einem anderen EU-Land eine neue Fahrerlaubnis erwirbt.

Werden die EU-rechtlichen Vorgaben eingehalten ist ein EU-Führerschein in D anzuerkennen, auch wenn dessen Inhaber in D so bzw. so einfach keine neue Fahrerlaubnis erhalten hätte - ist höchstrichtlierlich bis hin zur EU-Ebene ausgeurteilt.

Betrug kann darüber hinaus nur ein Vermögensdelikt sein. Zitat aus Wikipedia: "Der Betrugstatbestand erfasst Verhaltensweisen, mit denen jemand einen anderen durch Täuschung dazu bewegt, über eigenes oder fremdes Vermögen zu verfügen und dadurch einen Vermögensschaden zugunsten des Täters oder eines Dritten herbeizuführen."

https://de.wikipedia.org/wiki/Betrug_(Deutschland)


Aber bitte, ich bin gespannt gleich (selbstverständlich unter Idnorierung der geltenden Rechtslage und Rechtssprechung) von Dir zu hören, dass das ja alles so nicht sein kann, weil´s laut Dir nicht sein darf...

Der Beitrag wurde von Hornblower bearbeitet: 15.02.2023, 20:37
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat es Vorpostings entfernt.
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sovofe
Beitrag 15.02.2023, 20:53
Beitrag #13


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Zitat (TT22 @ 15.02.2023, 19:32) *
Mit Betrug (§ 263 StGB) hat das selbstverständlich nichts zu tun, wenn jemand unter "Ausnutzung" der noch verbliebenen Möglichkeiten der EU-Führerscheinrichtlinie nach dem Entzug des deutschen FS in einem anderen EU-Land eine neue Fahrerlaubnis erwirbt.


Wer meint das ?

Es ist dann Betrug, wieder dann in DE weiterzufahren. Dieser Umstand wurde hinlänglich geklärt, mein Lieber. Auch mit US-Führerschein.

Es ist sogar dumm in sich dieser Versuch, denn damit gibt es keinen DE-Führerschein in sich wieder.
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rapit
Beitrag 15.02.2023, 20:57
Beitrag #14


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Zitat (sovofe @ 15.02.2023, 20:53) *
Es ist dann Betrug

Nein


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sovofe
Beitrag 15.02.2023, 21:08
Beitrag #15


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o.k. Vortäuschung einer illegalen FE kann auch reichen.

Wollen wir wetten, der kriegt in DE nie wieder ein Fahrerlaubnis, durch den dummen Fehler via Ungarn.

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 15.02.2023, 21:53
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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Ernschtl
Beitrag 15.02.2023, 21:22
Beitrag #16


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QUOTE (sovofe @ 15.02.2023, 21:08) *
Vortäuschung einer illegalen FE kann auch reichen.
Sowas gibts nicht.


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sovofe
Beitrag 15.02.2023, 21:26
Beitrag #17


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Zitat (Ernschtl @ 15.02.2023, 21:22) *
Zitat (sovofe @ 15.02.2023, 21:08) *
Vortäuschung einer illegalen FE kann auch reichen.
Sowas gibts nicht.


Ah ja, wie war das mit US-Führerscheinen und damit in DE fahren, wenn schon der DE-Führerschein entzogen war.

Eben, wir hatten das alles schon, zigfach.

Das Ende war bisher immer. Zu Fuß gehen in DE.

Er kann ja nach Ungarn gehen. oder nach Russland, da bekommst jede Fahrerlaubnis.
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TT22
Beitrag 15.02.2023, 21:35
Beitrag #18


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Wenn überhaupt dann schon ehr "Vortäuschen einer legalen Fahrerlaubnis" denn eine illegale Fahrerlaubnis würde man wohl kaum vortäuschen wollen... Aber sei´s drum.

Das Fahren mit einer echtmäßig erlangten EU-Fahrerlaubnis nach Entzug der deutschen FE fällt jedenfalls nicht unter den rechtlichen Straftatbestand Betrug. WENN die EU-Faherlaubnis nicht gültig ist, würde man über § 21 StVG (Fahren ohne Fahrerlaubnis) nachdenken, aber sicher nicht über § 263 StGB.

Was Betrug rechtlich ist, kannst Du dir in § 263 StGB und/oder dem verlinkten Wikipediabeitrag durchlesen. Den willst Du aber offensichtlich genauso wenig lesen wie die von mir genannten Rechtsgrundlagen beim Nachbarthema "Personenbeförderung".


Ich kann das tatsächlich nicht nachvollziehen. Ein Forum wie dieses lebt vom Ideen- und Meinungsaustsusch.

Du behauptest etwas - Dein gutes Recht. Andere Forenteilnehmer widersprechen Dir, verweisen dabei teilweise sogar auf Rechtsvorschriften und belassen es damit (anders als Du) nicht bei bloßen Behauptungen.

Statt Dich dann aber mit den genannten §§ auseinander zu setzten oder einfach nicht weiter zu einem Thema zu antworten, bleibst Du einfach bei Deiner rechtlich falschen Meinung. Gut, das ist natürlich ebenfalls Dein gutes Recht, - bringt aber dem Forum und vorallem den Fragestellern absolut nichts. Du zeigst damit nur, dass Du dich inhaltlich für Antworten zu rechtliche Fragestellungen absolut disqualifizierst.


Zitat (sovofe @ 15.02.2023, 21:26) *
Zitat (Ernschtl @ 15.02.2023, 21:22) *
Zitat (sovofe @ 15.02.2023, 21:08) *
Vortäuschung einer illegalen FE kann auch reichen.
Sowas gibts nicht.


Ah ja, wie war das mit US-Führerscheinen und damit in DE fahren, wenn schon der DE-Führerschein entzogen war.

Eben, wir hatten das alles schon, zigfach.

Das Ende war bisher immer. Zu Fuß gehen in DE.

Er kann ja nach Ungarn gehen. oder nach Russland, da bekommst jede Fahrerlaubnis.


Das zwischen einem Drittstaaten-Führerschein wie z.B. aus den USA und einem EU-Führerschein (der somit unter die EU-Führerscheinrichtlinie fällt) ein Unterschied besteht erkennst Du aber schon, oder?
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Jens
Beitrag 15.02.2023, 21:39
Beitrag #19


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Zitat (sovofe @ 15.02.2023, 21:08) *
Wollen wir wetten, der kriegt in DE nie wieder ein Fahrerlaubnis, durch den dummen Fehler via Ungarn.

Wollen wir wetten, dass du keine Ahnung hast? rolleyes.gif


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Ernschtl
Beitrag 15.02.2023, 21:39
Beitrag #20


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QUOTE (sovofe @ 15.02.2023, 17:34) *
...habe ich das zwischen den Zeilen gelesen gelernt, denn das kann zum Verhängnis werden.
wie wahr...


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sovofe
Beitrag 15.02.2023, 21:42
Beitrag #21


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Zitat (TT22 @ 15.02.2023, 21:35) *
.....


Und du Prof. Dr. im Rechtswesen vertrittst ihn. Ach ja.
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TT22
Beitrag 15.02.2023, 21:45
Beitrag #22


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Hauptsache Du vertrittst ihn nicht, denn sont bekommt er wohl wirklich nie wieder ne FE in Deutschland whistling.gif

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 15.02.2023, 21:54
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sovofe
Beitrag 15.02.2023, 21:55
Beitrag #23


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Zitat (Jens @ 15.02.2023, 21:39) *
Wollen wir wetten, dass du keine Ahnung hast? rolleyes.gif


Auf deinem Niveau, dann ich habe ich ja schon haushoch gewonnen. Tausendfach.

Der wird hier keine Fahrerlaubnis mehr bekommen.

Zitat (TT22 @ 15.02.2023, 21:45) *
Zitat (sovofe @ 15.02.2023, 21:42) *
Zitat (TT22 @ 15.02.2023, 21:35) *
.....


Und du Prof. Dr. im Rechtswesen vertrittst ihn. Ach ja.


Hauptsache Du vertrittst ihn nicht, denn sont bekommt er wohl wirklich nie wieder ne FE in Deutschland whistling.gif


Wird der auch nie wieder bekommen, kann ja nach Ungarn gehen rofl1.gif

Frage des Psychologen bei der MPU:

Was machen sie, wenn sie hier keine FE bekommen ?

Ach sie gehen nach Ungarn, hatten sie doch schon versucht. Was machen sie hier, sich an unseren Vorgaben halten, können sie sich ja nicht.

So einfach ist es.
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ulm
Beitrag 15.02.2023, 21:56
Beitrag #24


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Zitat (sovofe @ 15.02.2023, 21:46) *
Der wird hier keine Fahrerlaubnis mehr bekommen.

Da die MPU-Anordnung nach 15 Jahren verjährt ist, ist auch diese Behauptung von Dir schlicht falsch.
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sovofe
Beitrag 15.02.2023, 22:09
Beitrag #25


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Also Bitte mal, wer teuer bezahlt für eine FE, die mit Drogen aufs Spiel setzt, meint mit Ungarn als Ersatz und dafür wieder gut zahlt, wir auch in 15 Jahren nichts lernen.

Hopfen und Malz verloren.

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 16.02.2023, 06:09
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Beitrag 15.02.2023, 22:23
Beitrag #26


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Zitat (sovofe @ 15.02.2023, 22:09) *
wer teuer bezahlt für eine FE, die mit Drogen aufs Spiel setzt, meint mit Ungarn als Ersatz und dafür wieder gut zahlt, wird auch in 15 Jahren nichts lernen.
aber eine neue FE in den Händen halten… whistling.gif


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rapit
Beitrag 15.02.2023, 23:54
Beitrag #27


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Zitat (Jens @ 15.02.2023, 21:39) *
Zitat (sovofe @ 15.02.2023, 21:08) *
Wollen wir wetten, der kriegt in DE nie wieder ein Fahrerlaubnis, durch den dummen Fehler via Ungarn.

Wollen wir wetten, dass du keine Ahnung hast? rolleyes.gif

Aber hey, wie kannst du das sagen, er liest doch beim ADAC ... whistling.gif
Ok, wahrscheinlich nicht richtig, und versteht nicht alles, eigentlich gar nichts, und es gäbe viel bessere Quellen, aber mehr Ahnung als wir alle zusammen wird er doch wohl haben? narr.gif


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Beitrag 16.02.2023, 07:56
Beitrag #28


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Zitat (sovofe @ 15.02.2023, 17:48) *
Nur mal eine Frage dazu, oder Anmerkung, ist das nicht Betrug, wenn ich hier zugedröhnt erwischt werde, der Lappen einkassiert wird und ich in Europa zum Schein einen neuen Lappen mache, um mich dann zugedröhnt wieder in DE erwischen zu lassen.

Oder ist das nur Blödheit und unbelehrbar.


Der einzig "zugedröhnte" Geisterfahrer bist DU.
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Beitrag 16.02.2023, 08:46
Beitrag #29


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Der Tonfall dieser Diskussion gefällt mir gar nicht, wie wäre es mit etwas mehr Gelassenheit?


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sovofe
Beitrag 16.02.2023, 09:08
Beitrag #30


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Zitat (rapit @ 15.02.2023, 23:54) *
Aber hey, wie kannst du das sagen, er liest doch beim ADAC ... whistling.gif
Ok, wahrscheinlich nicht richtig, und versteht nicht alles, eigentlich gar nichts, und es gäbe viel bessere Quellen, aber mehr Ahnung als wir alle zusammen wird er doch wohl haben? narr.gif


Mit Sicherheit, denn es ist fatal, wenn einem die FE entzogen wird, hier dann mit einer anderen FE aufzuschlagen.

Dann ist zu seiner Handlung, Verstoßes gar kein Einsehen da. Das ist das Problem, auch Eures.

Klar kann man alle Tricks anwenden, die es gibt. Nur ändern wird sich dadurch nichts, höchstens es verschlimmert sich. Da es immer wieder, wenn man erwischt wird, ein Fahren ohne FE ist. Zudem die Frage gestellt wird, woher die neue FE stammt. Und genau dieser Umstand, kann schnell in Täuschung, Betrug enden, was dann noch obendrauf kommt.

Ja, wenn man denken würde, würde man das bemerken, das man die Wiedererteilung der FE damit quasi unmöglich selbst macht.

Wer hier in DE Bockmist baut, kommt automatisch auf den Schirm der Polizei, oder wusstet ihr das nicht, lieb frage.
Das ist genau das Problem in sich.
Hat man dann bei wieder erwischt werden keine FE mit dabei, bleibt es noch humaner, als wenn man irgendeine neue FE mit dabei hat. Denn die FE ist ein amtl. Dokument und wenn dieses Dokument dann die Anforderungen nicht besteht, hat man die Täuschung, bzw. Betrug. Denn eben, wie erworben zu welchem Zwecke. Um eben hier den Entzug der FE zu umgehen.

Es kommen dann viele Aspekte des Rechtlichen, zum berechtigten Nachteil des FE-Inhabers.

Und das, ist einfach Grundwissen.

Natürlich kann man Tricksen, steht jedem frei. Nur das wird dann immer zum Nachteil enden.

Ja toller Thread, "mir wurde die FE zu Recht entzogen, tricksen half nicht, welche Trickserei habt ihr noch auf Lager. Ich brauche doch die FE beruflich, heul "
ranting.gif
Das sollte einem schon mit dem Erwerb der FE bewusst gewesen sein sollen, halte dich an die Regeln. Und eben man brauchte die FE doch so beruflich

Zitat (der unverbesserliche @ 16.02.2023, 07:56) *
Der einzig "zugedröhnte" Geisterfahrer bist DU.
Und von Blödheit schreibt ausgerechnet der größte Blöde !! ranting.gif laugh2.gif


Dir ist schon bewusst, das ein Führerschein teuer ist, also warum setzt man den so leichtfertig aufs Spiel, wenn man den doch beruflich braucht.
Nicht nachgedacht ?!

Eben, dann macht man es noch schlimmer, nicht wahr. Der Führerschein ist ein amtl. Dokument, dann besorgt man sich halt naiv einen Neuen.

Hey, die gibt es in Russland zu kaufen. Nur dumm dabei, die dt. Polizei weiß, das du keinen Lappen mehr hast. Also siehst, nur eine Frage der Zeit, wenn du auf dem Schirm der Polizei bist.
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sovofe
Beitrag 16.02.2023, 09:18
Beitrag #31


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Zitat (Ernschtl @ 15.02.2023, 21:39) *
wie wahr...


Tja, und wenn das Vorhandensein von Gehirn als Grundvoraussetzung zum Führerschein bestehen würde, wären unsere Straßen leer. yahoo.gif
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TAK
Beitrag 16.02.2023, 09:25
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@sovofe - ich glaube du musst hier einfach etwas mehr unterscheiden... von der moralischen Seite und von der Vernunft liegst du meiner Meinung nach komplett richtig. Wer hier mit Drogen am Steuer erwischt wurde und deshalb die FE entzogen bekam, sollte hier ohne absolvierte MPU nicht wieder fahren dürfen...

Allein, die Rechtslage sieht wie ich hier mittlerweile gelernt habe - vor allem wohl auch aufgrund des EU-Rechts - leider etwas anders aus... Demzufolge muss Deutschland wohl einen im EU-Ausland gemachten Führerschein akzeptieren... d.h. man darf damit - egal unter welchen Umständen der Führerschein erworben wurde - in Deutschland legal damit fahren...

Gut immerhin, dass - zumindest im Falle des TE - es jetzt zumindest wohl zu Problemen kommt und die MPU wohl doch noch gemacht werden muss...wenn auch 10 Jahre zu spät...

Für mich mal noch 3 Fragen zur Rechtslage weil ich immer noch schockiert über diese Lücken bin:

Könnte der Betroffene theoretisch jetzt wieder für eine gewisse Zeit nach Ungarn ziehen und würde dort dann seine FE verlängert bekommen?
Was wäre passiert, wenn der Sohn in den vergangenen Jahren mit dem Ungarn-FS nochmals mit Drogen am Steuer in Deutschland erwischt worden wäre?
Ist es nicht so, dass ein (ausländischer) Führerschein umgeschrieben werden muss, wenn der Wohnsitz verlegt wird?


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Bei Baustellen stellt sich nicht die Frage, ob sie schlecht abgesichert sind - sondern nur wie schlecht!
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Hornblower
Beitrag 16.02.2023, 09:34
Beitrag #33


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Zitat (der unverbesserliche @ 16.02.2023, 07:56) *
Der einzig "zugedröhnte" Geisterfahrer bist DU.
Und von Blödheit schreibt ausgerechnet der größte Blöde !! ranting.gif laugh2.gif


Wenngleich sovofe auch eine - äh - Mindermeinung vertritt, sind solche Beleidigungen nicht akzeptabel. Da dies bereits Deine 2. Verwarnung wegen Beleidigungen ist, gebe ich Dir 3 Tage Zeit, um Deine Umgangsformen zu überdenken.


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Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
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"Gendern" - dat is, wenn dem Sachsen sein Boot umkippt.
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jens_16syncro
Beitrag 16.02.2023, 11:01
Beitrag #34


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Liebe( r) sovfe,

was genau willst du uns sagen?
TT22 hat die Rechtslage abschließend erklärt, ich verstehe deine weiteren Ausführungen nicht.


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Eala Frya Fresena
zentraler Ausdruck der Friesischen Freiheit
Lewer duad as Slaav!
Schlüttsieler Schleuse unterhalb des Friesenwappens
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motto van de Boerenoorlog (1899-1902)
Слава Україні!
Sláva Ukrayíni!

Deutsch sein heißt, auch eine (ursprünglich) gute Sache so sehr ins Extrem zu treiben, bis sie ein böses Ende nimmt
(Matthias Politycki, geboren 1955, Schriftsteller)

Ich wollte mit den Bürger*innenmeister*in*kandidat*innen diskutieren, habe sie aber nicht verstanden.
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sovofe
Beitrag 16.02.2023, 22:04
Beitrag #35


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Zitat (Hornblower @ 16.02.2023, 09:34) *
Wenngleich sovofe auch eine - äh - Mindermeinung vertritt, sind solche Beleidigungen nicht akzeptabel. Da dies bereits Deine 2. Verwarnung wegen Beleidigungen ist, gebe ich Dir 3 Tage Zeit, um Deine Umgangsformen zu überdenken.


Mindermeinung, also nun bitte. Ich lehne mich mal weit aus dem Fenster, die meisten haben eine vernünftige Ansicht.

Also mal nur so, mich beleidigen geht nicht in sich.
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sovofe
Beitrag 16.02.2023, 22:49
Beitrag #36


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Zitat (TAK @ 16.02.2023, 09:25) *
@sovofe - ich glaube du musst hier einfach etwas mehr unterscheiden... von der moralischen Seite und von der Vernunft liegst du meiner Meinung nach komplett richtig. Wer hier mit Drogen am Steuer erwischt wurde und deshalb die FE entzogen bekam, sollte hier ohne absolvierte MPU nicht wieder fahren dürfen...

Allein, die Rechtslage sieht wie ich hier mittlerweile gelernt habe - vor allem wohl auch aufgrund des EU-Rechts - leider etwas anders aus...


Es hat eher mit Denken wohl zu tun, oder auch, sich nicht erwischen zu lassen.

Rechtlich, müssen wir ganz von vorne anfangen, wer sich hier nicht an Vorgaben hält und selbst das Hand reichen des Staates quasi missachtet, wird sich auch anders nicht an Vorgaben halten. Auch nicht beim EU-Führerschein. Die ganze Trickserei dazu nicht durchhalten, nicht erfüllen. Ist logisch in sich.

Und im Endeffekt bei Trickserei wird das im Bereiche, Betrug, Täuschung, Erschleichung enden und das verwerflich mit Vorsatz.
Dann kommen gleich die Aufschreie, eben wenn man übersieht, wenn die Polizei, Justiz einen auf den Schirm haben, lassen die nicht mehr locker. Die suchen so lange, bis die fündig werden. Speziell, wenn da noch so jemand versucht die auszutricksen.
Einfaches Prinzip von Ursache - Wirkung.

Schau, ich wohne in einer Großstadt am Randbezirk. 500 Meter weiter haben wir einen Discounter direkt mit Parkplätzen an der Straße. Steht da ein schwarzer Zivil-Kombi mit zwei Personen in schwarz gekleidet, weiß man wieder, SEK ist wieder gezielt auf der Jagd. Die agieren auf Anschwärzen, oder eben auf deren Computer. Mit Allohol oder Kiffen, hat man da verspielt. Mich hat es da auch mal erwischt, nach anschwärzen. Nur ich hatte keinen Allohol abzugeben. Also Glück gehabt.
Daher, es kann einen überall erwischen, speziell, wenn auffällig schon mal war.
Halt, ich hatte es nur zweimal mit den Rundumerleuchteten im Leben im Verkehr zu tun und das in fast 40 Jahren Fahrpraxis.
Man muss sich halt an Pflichten und Rechte halten und trotzdem kann noch genug passieren.
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sovofe
Beitrag 16.02.2023, 22:59
Beitrag #37


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Also, für deinen Verstand und das Nichtverstehen, kann ich aber nun mal nichts. whistling.gif hypocrite.gif

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 17.02.2023, 06:00
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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rapit
Beitrag 16.02.2023, 23:20
Beitrag #38


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Zitat (sovofe @ 16.02.2023, 22:49) *
Und im Endeffekt bei Trickserei wird das im Bereiche, Betrug, Täuschung, Erschleichung enden und das verwerflich mit Vorsatz.

Ist dir eigentlich bewusst, dass das auch schon unter Beleidigung zu subsumieren ist?

Du hast doch irgendwo irgendwas geschrieben, du seist staatlich Rechtsgeprüft oder was weiß ich, ich konnte das nicht zuordnen, jedenfalls kein Begriff eines Juristen, klang irgendwie erfunden.
Aber wer so prahlt, sollte vorsichtig sein, wenn er sich schnell selbst auf den Schlips getreten fühlt.


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ulm
Beitrag 17.02.2023, 05:59
Beitrag #39


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Zitat (sovofe @ 16.02.2023, 22:49) *
Steht da ein schwarzer Zivil-Kombi mit zwei Personen in schwarz gekleidet, weiß man wieder, SEK ist wieder gezielt auf der Jagd.

Und auch hier liegst Du falsch, denn das sind keine Angehörigen des SEK.
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ulm
Beitrag 17.02.2023, 06:01
Beitrag #40


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BePo
Beitrag 17.02.2023, 06:48
Beitrag #41


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Zitat (sovofe @ 16.02.2023, 22:49) *
Steht da ein schwarzer Zivil-Kombi mit zwei Personen in schwarz gekleidet, weiß man wieder, SEK ist wieder gezielt auf der Jagd. Die agieren auf Anschwärzen, oder eben auf deren Computer. Mit Allohol oder Kiffen, hat man da verspielt. Mich hat es da auch mal erwischt, nach anschwärzen.


Wenn da das SEK stehen würde, würdest Du sie nicht sehen. Dann aber aus schwerwiegenderen Gründen.

Das SEK macht bestimmt nicht Jagd auf alkoholisierte oder bekiffte Verkehrsteilnehmer.


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rapit
Beitrag 17.02.2023, 09:24
Beitrag #42


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Zitat (sovofe @ 16.02.2023, 22:49) *
Die agieren auf Anschwärzen

Das SEK agiert ja auch nicht, auf Anschwärzen wird allenfalls reagiert, das ist ja das genaue Gegenteil. Daran sieht man doch, dass das Hirngespinste sind.


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sovofe
Beitrag 17.02.2023, 09:39
Beitrag #43


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Zitat (rapit @ 16.02.2023, 23:20) *
Ist dir eigentlich bewusst, dass das auch schon unter Beleidigung zu subsumieren ist?


Uihh, Umkehrschluss nun ? Amüsant. Lesen, ich schrieb, wenn das auffliegt. Und was hast du dann, außer wiederholtes Fahren ohne Führerschein. Die FE ist ein amtl. Dokument!
Es erschließen sich unwahrscheinlich viele Rechtsverstöße damit, eben auch die Frage, wurde der Ersatzlappen überhaupt "legal" erworben, Upps.
Ich sage es noch mal, es lohnt sich sowas nicht im Endeffekt.

Vernünftig an die Vorgaben halten in DE und wenn man sich erwischen lassen hat, die Hand des Staates annehmen. Alles andere, ich schreibe es nochmal, wird in die Hose gehen, da man sich schon nicht an Vorgaben in DE gehalten hat. Das ist der Punkt in sich.

Zitat (rapit @ 16.02.2023, 23:20) *
Du hast doch irgendwo irgendwas geschrieben, du seist staatlich Rechtsgeprüft oder was weiß ich, ich konnte das nicht zuordnen, jedenfalls kein Begriff eines Juristen, klang irgendwie erfunden.
Aber wer so prahlt, sollte vorsichtig sein, wenn er sich schnell selbst auf den Schlips getreten fühlt.


Schau, Denkmal darüber nach, wer noch von Bezirksregierungen staatl. im Rechtswesen geprüft wird zur Zulassung. Ein Bereich, der frei und unabhängig arbeiten darf. Es gibt nur einen Bereich, der auch im BGB, StGB, StPO, ZPO und Teil SGB ausgebildet wird. Die beherrschen sogar Psychologie. Upps nun aber.
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Gast_Panzerkroete_*
Beitrag 17.02.2023, 09:45
Beitrag #44





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Zitat (sovofe @ 17.02.2023, 09:39) *
Schau, Denkmal darüber nach, wer noch von Bezirksregierungen staatl. im Rechtswesen geprüft wird zur Zulassung. Ein Bereich, der frei und unabhängig arbeiten darf. Es gibt nur einen Bereich, der auch im BGB, StGB, StPO, ZPO und Teil SGB ausgebildet wird. Die beherrschen sogar Psychologie. Upps nun aber.


Das klingt nach einem frustriertem Rechtspfleger (wahrscheinlich in einem überforderten Strafvollstreckungsdezernat bei einer StA), dem die verurteilten Gewalttäter mit Doppelbewährung auf der Nase herumtanzen. Hier muss man deswegen seinen Frust an Leuten auslassen, die sich noch nicht mal selbst gegen Angriffe verteidigen können, nur weil diese einen legales, aber moralisch fragwürdiges Schlupfloch gefunden haben.
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Kai R.
Beitrag 17.02.2023, 09:49
Beitrag #45


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@Sovofe: Du ziehst hier mit Deinen unqualifizierten Rumspinnereien den ganzen Thread ins off topic. Willst Du Dich nicht erst einmal schlau machen und hier ein bisschen mitlesen?

An alle Anderen: vielleicht sollten wir aufhören, den Troll zu füttern.


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Kai

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rapit
Beitrag 17.02.2023, 10:02
Beitrag #46


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Zitat (Panzerkroete @ 17.02.2023, 09:45) *
Das klingt nach einem frustriertem Rechtspfleger

Bei den zu Tage tretenden massiven Mängeln bei der Verwendung der deutschen Sprache glaube ich das nicht. think.gif

Zitat (Kai R. @ 17.02.2023, 09:49) *
@Sovofe: Du ziehst hier mit Deinen unqualifizierten Rumspinnereien den ganzen Thread ins off topic. Willst Du Dich nicht erst einmal schlau machen und hier ein bisschen mitlesen?

An alle Anderen: vielleicht sollten wir aufhören, den Troll zu füttern.

Zum ersten Satz volle Zustimmung.

Bei der Nichtfütterung sehe ich aber ein Problem!

Das Thema ist rechtlich auch für andere Interessierte zu wichtig, als dass man die "Rumspinnereien" einfach unkommentiert stehen lassen könnte.
Denn tatsächlich sind viele Behörden genau dieser fehlerhaften Rechtsmeinung.
Es werden sogar immer wieder Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Und wer nicht aufpasst, landet am Ende vor einem Proberichter, der die Materie nicht kennt (weil es nicht Gegenstand der juristischen Ausbildung ist und man ohne jede Kenntnis der EU-Führerscheinproblematik tolle 2 Staatsexamen schaffen kann), und wird verurteilt.
Von daher ist es wichtig, sich informieren zu können und zu erkennen, dass man in solchen Fällen sich anwaltlicher Hilfe bedienen muss. Und zwar eines Anwalts, der sich wenigstens ansatzweise damit auskennt und wenn nicht, sich einzulesen bereit ist.
Da liegt nämlich die nächste Krux: man kann sogar ohne Kenntnis der EU-Führerscheinproblematik Fachanwalt für Verkehrsrecht werden... Nicht einmal das garantiert, dass man korrekt vertreten wird.

Angesichts dessen ist solch ein Faden schon wichtig - nur leider mit dieser Überschrift nicht gut zu finden.
Keine Ahnung, ob man da moderativ eingreifen kann und will?

Der TE mag in seiner Art teilweise unangenehm sein und hat sich in der maßgeblichen Problematik bislang begriffsstutzig gezeigt, aber wer den faden liest, wird in der Lage sein, viele sachliche Argumente zu finden.

Da kann man so einen Unsinn, wie ihn @sovofe verbreitet, nicht unkommentiert stehen lassen.


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sovofe
Beitrag 17.02.2023, 10:56
Beitrag #47


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Zitat (ulm @ 17.02.2023, 05:59) *
Und auch hier liegst Du falsch, denn das sind keine Angehörigen des SEK.


Zitat (BePo @ 17.02.2023, 06:48) *
Wenn da das SEK stehen würde, würdest Du sie nicht sehen. Dann aber aus schwerwiegenderen Gründen.
Das SEK macht bestimmt nicht Jagd auf alkoholisierte oder bekiffte Verkehrsteilnehmer.


Zitat (rapit @ 17.02.2023, 09:24) *
Das SEK agiert ja auch nicht, auf Anschwärzen wird allenfalls reagiert, das ist ja das genaue Gegenteil. Daran sieht man doch, dass das Hirngespinste sind.


Ich arbeite das mal im Gesamten ab.
Wie amüsant der Meinung zu sein, die Beamten des SEK sitzen irgendwo und warten auf ihren Einsatz und drehen Däumchen. Die vollführen genauso den Dienst auch im Bereiche Verkehrskontrolle.

Dazu haben die mit den unscheinbaren Fahrzeugen einen knallharten Vorteil. Zum einen, man ist total überrascht. Zudem sind die Fahrzeuge mit HighTech ausgestattet. Die Beamten sowieso.

Halt, ich müsste dazu noch sagen, Bayern halt. Dann wird es vielleicht klarer. Bayern agiert so schon Jahre, daher auch so harte Einsätze bei Verkehrskontrollen, wovon immer nur Menschen berichten. Eben, wenn was ist, sind die knallhart. Und es bringt was. Einschüchterung, klar.
Bei mir alten Sack waren die aber ganz lieb.

Eben noch einmal, Bayern hat SEK Kommandos zu den einzelnen Polizeidienststellen und die verrichten auch den normalen Dienst.

Und wenn die mit SEK zuschlagen, sieht man die präsent. Bei mir gegenüber mal, mit gut 15 schwarzen Limousinen und Kombis. Auf einen Schlag. Das ist schon beängstigend.

Nur die schieben hier auch ihren normalen Dienst und zur Verkehrskontrolle 1A. Die sind mir erst auch nicht aufgefallen. Mein Innenspiegel blendet halt ab. Erst an einer Ampel sah ich die konkret hinter mir. Zeigte dann aber auch an, wo ich halte. Eben, man hält nicht auf der Hauptverkehrsstraße.

Und ja, man sieht die nicht und genau das ist der Effekt.

Eben auch wie viele die mal in Bayern waren und das erlebt haben. Es ist eben keine normale Polizei. Sondern machen schon richtig Eindruck. Es sind eben SEK-Beamte, die genutzt werden.

Habe ich als Norddeutscher auch noch nirgends so gesehen.

Zu mir waren die lieb, freuten sich sogar als die nichts fanden. Selbst blasen war für mich das erste mal und dann auch noch so. Mit SEK-Beamten. War schon amüsant.


Also wenn ihr meint, ist noch so, lasst euch in Bayern überraschen.

Bei mir war es anschwärzen und irgendwann hat man hier in Bayern so eine schwarze Limousine des SEK hinter einem. Ist nur die Frage der Zeit, wann.

Also was nun ? Lieb frage

Zitat (Hornblower @ 17.02.2023, 10:19) *
Die Thesen von sovofe und deren Diskussion habe ich in diesen Thread abgesplittet.


och nöö nun aber, aussätzig.

Oder doch mein eigener Thread.

Oh man, wo bin ich hier nur hingeraten rofl1.gif
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ulm
Beitrag 17.02.2023, 11:09
Beitrag #48


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Zitat (sovofe @ 17.02.2023, 10:56) *
Wie amüsant der Meinung zu sein, die Beamten des SEK sitzen irgendwo und warten auf ihren Einsatz und drehen Däumchen. Die vollführen genauso den Dienst auch im Bereiche Verkehrskontrolle.

Von Däumchen drehen war nie die Rede. Und trotzdem macht das SEK keine normalen Verkehrskontrollen.

Zitat (sovofe @ 17.02.2023, 10:56) *
Halt, ich müsste dazu noch sagen, Bayern halt. Dann wird es vielleicht klarer. Bayern agiert so schon Jahre, daher auch so harte Einsätze bei Verkehrskontrollen, wovon immer nur Menschen berichten. Eben, wenn was ist, sind die knallhart. Und es bringt was. Einschüchterung, klar. [...] ben noch einmal, Bayern hat SEK Kommandos zu den einzelnen Polizeidienststellen und die verrichten auch den normalen Dienst.

Jetzt wird so langsam klar, wie Du so einen unsagbar falschen Kram schreiben kannst.
Der Operative Ergänzungsdienst (OED) trägt in Bayern in der Regel schwarz und verfügt auch über Zivilfahrzeuge. Der OED hat mit dem SEK aber nur einen wesentlichen Punkt gemeinsam: Die meisten ihrer Fahrzeuge haben vier Räder mit Bodenkontakt.

Zitat (sovofe @ 17.02.2023, 10:56) *
Zitat (Hornblower @ 17.02.2023, 10:19) *
Die Thesen von sovofe und deren Diskussion habe ich in diesen Thread abgesplittet.
och nöö nun aber, aussätzig.

Oder doch mein eigener Thread.

Oh man, wo bin ich hier nur hingeraten rofl1.gif

Das ist ganz einfach erklärt:
Du schreibst so viel falsche Dinge, dass wir Hilfesuchende vor Deinen grob falschen Thesen schützen müssen.
Wir sind hier nicht bei facebook, sondern in einem Fachforum. Dazu gehören übrigens auch Umgangsformen, wie man sie auch im realen Leben pflegt.
Hier ist sehr viel Fachwissen vorhanden bei hilfsbereiten Menschen, die dieses Wissen auch gerne teilen. Was aber gar nicht gut ankommt, wenn ein Neuling penetrant falsche Dinge behauptet und sich weigert, sich mit den Argumenten, Quellen und §§ zu beschäftigen, die ihm hier genannt werden.
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Gast_Panzerkroete_*
Beitrag 17.02.2023, 11:23
Beitrag #49





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Ich habe so eine OED-Dienststelle quasi vor der Haustür und da ist die Aufteilung der Fahrzeuge zivil/markiert ungefähr 50/50 laugh2.gif

Mit Ausnahme von Schwerpunkt-Verkehrskontrollen sind die aber regelmäßig mit etwas Anderem als dem Straßenverkehr beschäftigt.
Und doch, wenn man weiß, worauf man schauen muss, erkennt man die. Der Freistaat Bayern ist bei Auswahl seiner Fahrzeugflotte nicht sonderlich kreativ. laugh.gif
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ulm
Beitrag 17.02.2023, 11:34
Beitrag #50


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Ja, da war die Autobahn-Fahndung der BaWü-Polizei kreativer. Die besaßen früher u.a. einen Seat Ibiza. Tiefer, breiter, schneller und ein bisschen älter. Eine echte Rennsemmel.
Es gab nur leider immer mal wieder Probleme, weil Verkehrsteilnehmer nicht glauben wollten, dass es sich um "echte Polizei" handelt, die da mit Blaulicht und Kelle zur Kontrolle einlädt... laugh2.gif
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