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> Personenbeförderung, Fahrerlaubniss
Monic
Beitrag 21.08.2010, 18:16
Beitrag #1


Neuling


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Ich habe in meinem alten Führerschein (1981) den zusatz stehen : keine Personebeförderung im Gewerbe und im Auftag
Mir war klar das ich kein Taxi o.ä. fahren werde ..... Ich bin einen 8sitzer mit Bewohnern vom Wohnheim gefahren und die Polizei behaubtet das ich das nicht darf aber alle andern Kollegen dürfen es !!! Wir sind eine Behinderden Einrichtung aber kein Gewerbe. Ich finde diesen eintrag auch nur im Kontext mit § 48Fev und nirgends anders usw..Wer hat pofessionelle Ahnung ??
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Berndi962
Beitrag 21.08.2010, 18:28
Beitrag #2


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Nach der Freistellungsverordnung zum Personenbeförderungsgesetz sind Transporte von von körperlich, geistig oder seelisch behinderten Personen mit Kraftfahrzeugen zu und von Einrichtungen, die der Betreuung dieser Personen dienen, nicht nach dem Personenbeförderungsgesetz genehmigungspflichtig.

Somit würde § 48 FeV nicht greifen.

Ist aber nur meine bescheidene Meinung. Mit Personenbeförderung habe ich sonst nichts zu tun.


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Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. Mark Twain
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 21.08.2010, 20:06
Beitrag #3





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Zitat (Monic @ 21.08.2010, 19:16) *
Ich habe in meinem alten Führerschein (1981) den zusatz stehen : keine Personebeförderung im Gewerbe und im Auftag

Sehe ich das richtig, dass es sich um eine Beschränkung aufgrund einer körperlichen Einschränkung handelt (z.B. nicht ausreichendes Sehvermögen)? Dann hat diese Beschränkung nichts damit zu tun, ob für eine bestimmte Fahrt eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung notwendig ist. Es kommt nur auf die Merkmale der Beschränkung an, also "Personenbeförderung im Gewerbe und im Auftrag". Die Beförderung der behinderten Bewohner eines Wohnheims mag zwar unter die FreistellungsVO fallen, ist aber dennoch eine Personenbeförderung im Auftrag (vermutl. auch im Gewerbe). Meines Erachtens darfst du diese Fahrten daher nicht durchführen.

Warum besteht denn die Beschränkung?
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Abraham Lincoln
Beitrag 21.08.2010, 20:42
Beitrag #4


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Ich habe einen Bekannten, der Behinderte fährt. Er hat eine Einweisung absolviert, bei wem und wie lange, das entzieht sich meiner kenntnis.
Aber ohne diese Einweisung durfte er die Leute nicht befördern.
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 21.08.2010, 20:52
Beitrag #5





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Zitat (Abraham Lincoln @ 21.08.2010, 21:42) *
Aber ohne diese Einweisung durfte er die Leute nicht befördern.

Das ist dann eine betriebsinterne Regelung.
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Mr.T
Beitrag 21.08.2010, 20:58
Beitrag #6


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Zitat (Monic @ 21.08.2010, 19:16) *
Ich habe in meinem alten Führerschein (1981) den zusatz stehen : keine Personebeförderung im Gewerbe und im Auftag
Tausch deinen Führerschein um. Dann entfällt der Zusatz zumindest für die Zukunft.


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Monic
Beitrag 22.08.2010, 22:31
Beitrag #7


Neuling


Gruppe: Neuling
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--- 'Warum ich diesen damals bekommen habe ist nicht mehr zu sehen. Akten gibt es nicht mehr und sind von damals vernichtet. bin Brillenträger wie so viele beime Autofahren.
----Den Führerschein in einen neuen zu ändern mache ich sowieso. Schade das ich das nicht vorher gemacht habe.
--- eine Buseinweisung habe ich Innerbetrieblich gemacht und ohne den darf bei uns keiner ein Dienstauto fahren. Da ist auch gut so
Der Witz ist, ich darf privat eine Bus nehmen und privat damit voll Menschen fahren darf. Das erlaubt der Polizist
---- Der Polizist sagt ok keine Gewerbe aber sie bekommen doch Geld/Gehalt damit sie im Dienst fahren dürfen... Irgend jemand muss sie doch bezahlen Ich bin pädaogische Fachkraft und mal fährt man zum Arzt, Einkauf oder geht zum Kaffee trinken in die Stadt. Was eben mal so auch anliegt.
----entweder rifft den § 48 Fev zu oder nicht. Keiner von uns Mitarbeitern hat die "Erlaubniss zur Fahrgastbefördrung" mich nervt das echt !!! Jedenfalls gibt es ein Bussgeld und darauf muss ich warten. Danach wird Wiedrpruch über Chefebene eingereicht da ist er dabei eingeklingt und gibt nicht auf!!!

Der Beitrag wurde von Monic bearbeitet: 22.08.2010, 22:35
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 22.08.2010, 22:46
Beitrag #8





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Zitat (Monic @ 22.08.2010, 23:31) *
entweder rifft den § 48 Fev zu oder nicht. Keiner von uns Mitarbeitern hat die "Erlaubniss zur Fahrgastbefördrung" ...

Darum geht es nicht. Man wirft dir nicht vor, dass du die Personen ohne einen Personenbeförderungsschein gefahren hast, sondern dass du gegen eine Beschränkung deiner Fahrerlaubnis verstoßen hast.

Zitat (Monic @ 22.08.2010, 23:31) *
Jedenfalls gibt es ein Bussgeld und darauf muss ich warten.

Hat man dir das so gesagt? Meines Erachtens handelt es sich bei dem Eintrag "keine Personenbeförderung im Gewerbe und im Auftrag" nicht um eine Auflage, sondern um eine Beschränkung. Die Konsequenz eines Verstoßes ist dann nicht ein Bußgeld, sondern ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
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Hornblower
Beitrag 17.02.2023, 10:19
Beitrag #9


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Die Thesen von sovofe und deren Diskussion habe ich in diesen Thread abgesplittet.


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"Gendern" - dat is, wenn dem Sachsen sein Boot umkippt.
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