![]() |
Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )
![]() ![]() |
![]() |
![]() ![]()
Beitrag
#1
|
|||||
Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 21.08.2010 Mitglieds-Nr.: 55343 ![]() |
Mir war klar das ich kein Taxi o.ä. fahren werde ..... Ich bin einen 8sitzer mit Bewohnern vom Wohnheim gefahren und die Polizei behaubtet das ich das nicht darf aber alle andern Kollegen dürfen es !!! Wir sind eine Behinderden Einrichtung aber kein Gewerbe. Ich finde diesen eintrag auch nur im Kontext mit § 48Fev und nirgends anders usw..Wer hat pofessionelle Ahnung ?? |
||||
|
|||||
|
![]()
Beitrag
#2
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 3690 Beigetreten: 26.06.2009 Wohnort: Bayrisch-Sibirien Mitglieds-Nr.: 49164 ![]() |
Nach der Freistellungsverordnung zum Personenbeförderungsgesetz sind Transporte von von körperlich, geistig oder seelisch behinderten Personen mit Kraftfahrzeugen zu und von Einrichtungen, die der Betreuung dieser Personen dienen, nicht nach dem Personenbeförderungsgesetz genehmigungspflichtig.
Somit würde § 48 FeV nicht greifen. Ist aber nur meine bescheidene Meinung. Mit Personenbeförderung habe ich sonst nichts zu tun. -------------------- Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. Mark Twain
|
|
|
Gast_Georg_g_* |
![]()
Beitrag
#3
|
Guests ![]() |
Ich habe in meinem alten Führerschein (1981) den zusatz stehen : keine Personebeförderung im Gewerbe und im Auftag Sehe ich das richtig, dass es sich um eine Beschränkung aufgrund einer körperlichen Einschränkung handelt (z.B. nicht ausreichendes Sehvermögen)? Dann hat diese Beschränkung nichts damit zu tun, ob für eine bestimmte Fahrt eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung notwendig ist. Es kommt nur auf die Merkmale der Beschränkung an, also "Personenbeförderung im Gewerbe und im Auftrag". Die Beförderung der behinderten Bewohner eines Wohnheims mag zwar unter die FreistellungsVO fallen, ist aber dennoch eine Personenbeförderung im Auftrag (vermutl. auch im Gewerbe). Meines Erachtens darfst du diese Fahrten daher nicht durchführen. Warum besteht denn die Beschränkung? |
|
|
![]()
Beitrag
#4
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 188 Beigetreten: 19.04.2010 Wohnort: 66123 Mitglieds-Nr.: 53676 ![]() |
Ich habe einen Bekannten, der Behinderte fährt. Er hat eine Einweisung absolviert, bei wem und wie lange, das entzieht sich meiner kenntnis.
Aber ohne diese Einweisung durfte er die Leute nicht befördern. |
|
|
Gast_Georg_g_* |
![]()
Beitrag
#5
|
Guests ![]() |
|
|
|
![]()
Beitrag
#6
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 ![]() |
Ich habe in meinem alten Führerschein (1981) den zusatz stehen : keine Personebeförderung im Gewerbe und im Auftag Tausch deinen Führerschein um. Dann entfällt der Zusatz zumindest für die Zukunft.
-------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
|
|
![]()
Beitrag
#7
|
|
Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 21.08.2010 Mitglieds-Nr.: 55343 ![]() |
--- 'Warum ich diesen damals bekommen habe ist nicht mehr zu sehen. Akten gibt es nicht mehr und sind von damals vernichtet. bin Brillenträger wie so viele beime Autofahren.
----Den Führerschein in einen neuen zu ändern mache ich sowieso. Schade das ich das nicht vorher gemacht habe. --- eine Buseinweisung habe ich Innerbetrieblich gemacht und ohne den darf bei uns keiner ein Dienstauto fahren. Da ist auch gut so Der Witz ist, ich darf privat eine Bus nehmen und privat damit voll Menschen fahren darf. Das erlaubt der Polizist ---- Der Polizist sagt ok keine Gewerbe aber sie bekommen doch Geld/Gehalt damit sie im Dienst fahren dürfen... Irgend jemand muss sie doch bezahlen Ich bin pädaogische Fachkraft und mal fährt man zum Arzt, Einkauf oder geht zum Kaffee trinken in die Stadt. Was eben mal so auch anliegt. ----entweder rifft den § 48 Fev zu oder nicht. Keiner von uns Mitarbeitern hat die "Erlaubniss zur Fahrgastbefördrung" mich nervt das echt !!! Jedenfalls gibt es ein Bussgeld und darauf muss ich warten. Danach wird Wiedrpruch über Chefebene eingereicht da ist er dabei eingeklingt und gibt nicht auf!!! Der Beitrag wurde von Monic bearbeitet: 22.08.2010, 22:35 |
|
|
Gast_Georg_g_* |
![]()
Beitrag
#8
|
Guests ![]() |
entweder rifft den § 48 Fev zu oder nicht. Keiner von uns Mitarbeitern hat die "Erlaubniss zur Fahrgastbefördrung" ... Darum geht es nicht. Man wirft dir nicht vor, dass du die Personen ohne einen Personenbeförderungsschein gefahren hast, sondern dass du gegen eine Beschränkung deiner Fahrerlaubnis verstoßen hast. Jedenfalls gibt es ein Bussgeld und darauf muss ich warten. Hat man dir das so gesagt? Meines Erachtens handelt es sich bei dem Eintrag "keine Personenbeförderung im Gewerbe und im Auftrag" nicht um eine Auflage, sondern um eine Beschränkung. Die Konsequenz eines Verstoßes ist dann nicht ein Bußgeld, sondern ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. |
|
|
![]()
Beitrag
#9
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13805 Beigetreten: 23.12.2004 Wohnort: HMS Lydia, Süd-Pazifik Mitglieds-Nr.: 7401 ![]() |
Die Thesen von sovofe und deren Diskussion habe ich in diesen Thread abgesplittet.
-------------------- Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
----------- "Gendern" - dat is, wenn dem Sachsen sein Boot umkippt. |
|
|
![]() ![]() |
![]() |
Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 13.05.2025 - 13:44 |