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> Alkohol-Abstinenznachweise über Ethyl-Glucuronid (EtG)
Hornblower
Beitrag 12.02.2010, 19:29
Beitrag #1


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Alkohol-Abstinenznachweise über Ethyl-Glucuronid (EtG)


Einleitung

Durch die 2009 geänderten Beurteilungskriterien der Deutschen Gesellschaft für Verkehrspsychologie (DGVP) und der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin (DGVM) ist für die Beurteilung alkoholauffälliger Fahrer der Abstinenznachweis über Ethyl-Glucuronid von zentraler Bedeutung. Demnach sind bei Abstinenz-Angabe mindestens über folgende Zeiträume Nachweise in Form einer EtG-Haaranalyse oder eines EtG-Urinscreenings zu erbringen:
  • 6 Monate bei freiwilligem Alkoholverzicht
  • 12 Monate, wenn ein Alkoholverzicht z.B. bei fehlendem Trennvermögen von Alkohol-Konsum und Fahren notwendig ist, oder bei festgestellter Alkoholabhängigkeit.

Im Folgenden werden Grundlagen zum Alkohol-Metabolismus, zur Analytik des Ethyl-Glucuronids und seiner Bedeutung im Rahmen einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) diskutiert.



Inhalt

Physiologie und Metabolismus
Ablauf des EtG-Urinscreenings
Ablauf der EtG-Haaranalyse
Beeinflussung der Haaranalyse
Nachweiszeiten
Interpretation der Messwerte
Für die MPU
Anmerkung zu Abstinenzzeiträumen

Wagenpfeil: Basis-Informationen zum EtG-Nachweis über Haarproben - eine Zusammenstellung



Physiologie und Metabolismus

Die Aufnahme von Alkohol erfolgt z.T. schon im Mundraum und der Speiseröhre, zu 10-15 % im Magen und überwiegend im oberen Dünndarm. Bei beschleunigter Magenpassage (z.B. bei leerem Magen, hochprozentigen Spirituosen oder kohlensäurehaltigen Getränken) ist die Resorptionsgeschwindigkeit dabei erhöht, bei verlängerter Magenpassage (bsp. wegen fetthaltiger Magenfüllung) entsprechend erniedrigt.

Die Eliminierung des Alkohols aus dem Körper erfolgt über verschiedene Routen: Etwa 2–10 % des aufgenommenen Ethanols werden unverändert über Urin, Schweiß und Atemluft wieder abgegeben. Von dem verbleibenden Alkohol wird ca. 90-95 % über die Hauptabbau-Route Alkoholdehydrogenase-katalysiert (ADH) in der Leber zunächst zu Acetaldehyd, dann katalysiert durch das Enzym Aldehyddehydrogenase (ALDH) zur Essigsäure aufoxidiert. Das Acetat wird über Citratcyclus und Atmungskette unter Energiegewinnung zu Wasser und Kohlendioxid abgebaut.

Das Konzentrations-Zeit-Verhalten von Blutalkohol ist sehr gut untersucht und die Blutalkohol-Konzentration ist ein entscheidendes Kriterium für die Fahreignung. Weil die Toxikokinetik des Ethanols bekannt ist, ist es sogar möglich, auf das Konsumverhalten der letzten Stunden zurückzurechnen.

Andererseits wird Ethanol relativ schnell im Körper abgebaut, sodaß der Blutalkohol zur Überwachung einer Abstinenz im Rahmen eines Screenings ungeeignet ist. Die Haupt-Metaboliten Acetaldehyd und Essigsäure sind ebenfalls nicht geeignet, weil diese Stoffe auch durch andere körpereigene Mechanismen entstehen, die nicht im Zusammenhang mit Alkohol-Konsum stehen.
Zwar wird mit Abstand der größte Teil des aufgenommenen Alkohols über die Essigsäure abgebaut, aber es gibt auch zahlreiche Nebenreaktionen:

In einer nichtoxidativen Nebenreaktion (nur etwa 0,5 % der gesamten Ethanol-Eliminierung) wird der Alkohol mit Uridin-5´-diphospho-ß-glucuronsäure („aktivierter“ Glucuronsäure, UDP-D-Glucuronsäure) zu Ethylglucuronid (EtG) umgesetzt. Ethyl-Glucuronid wird ausschließlich aus Ethanol als direkter Alkohol-Metabolit gebildet. Weil keine endogenen EtG-Spiegel existieren, wird EtG somit zu einem hochspezifischen Marker für Alkoholkonsum, der bereits nach einmaligem Konsum von 5-10 g Ethanol im Serum nachweisbar ist.

Die maximale EtG-Konzentration wird dabei 3-10 h nach dem Konsum erreicht, die maximale Ausscheidungsrate nach ca. 3,5-5 Stunden. Die Halbwertszeit in der Anfangsphase beträgt 2-3 Stunden.

Angehängtes Bild


Katalysiert wird die Reaktion zum Ethyl-Glucuronid durch das Enzym UDP-Glucuronosyltransferase, das in verschiedenen Ausprägungen im menschlichen Metabolismus vorkommt. Für den Alkohol-Abbau sind im Wesentlichen 2 Typen relevant, die je nach genetischer Disposition im menschlichen Organismus aufzufinden sind: Ein schnell wirkender und ein langsam metabolisierender Typ. Eine genaue quantitative Bestimmung des konsumierten Alkohols aus der ermittelten Menge an EtG ist deshalb ohne die Kenntnis der genetischen Variante des Probanden nicht möglich. Ebenso kann der Konsum-Zeitpunkt sowie die Art des Getränkes nicht bestimmt werden.

Dessen ungeachtet besteht zumindest eine semi-quantitative Relation zwischen der Konsum-Menge und der resultierenden EtG-Konzentration: Hohe EtG-Werte lassen eindeutig einen Rückschluss auf entsprechend hohe Alkohol-Konsumierung zu.

Die Ausscheidung des Ethyl-Glucuronids erfolgt über die Nieren, wobei auch kleine Blutkonzentrationen noch im Urin aufkonzentriert werden und so nachweisbar sind.
EtG im Haar ist empfindlich gegenüber kosmetischer Haarbehandlung, ist aber unabhängig von natürlicher Haarfärbung.

Informationen über den zeitlichen Verlauf der EtG-Konzentrationen lassen sich einem Flyer der Universitätsklinik Freiburg entnehmen.


Während Die Routine-Analytik von Blut, Serum, Urin oder Haaren ausgeht, so ist der EtG-Nachweis grundsätzlich (vor Allem bei Post-Mortem-Untersuchungen) auch aus Leber, Fett, Gehirn, Nieren oder Knochenmark möglich.

Untersuchungen zur Stabilität von Urinproben belegen, dass der EtG-Gehalt sich innerhalb von 4 Tagen um weniger als 10 % verringert; in EtG-freien Proben wurde bei einer Lagertemperatur von 4 °C innerhalb von zwei Monate keine EtG-Neubildung beobachtet.

Im Vergleich zum Blutalkohol ist EtG bedeutend länger messbar; zwar ist eine Rückrechnung auf den ursprünglichen BAK-Gehalt solide nicht möglich, aber die Menge an gemessenem EtG lässt durchaus qualitative Rückschlüsse auf das Trinkverhalten zu.

Im Gegensatz zu Leberwerten, die wegen der zahlreichen Einflussfaktoren nur fachkundig im Rahmen einer Gesamtbetrachtung der physischen Konstitution des Probanden bewertet werden können und nur indirekt als Alkoholmarker dienen, ist EtG also ein spezifischer, hochsensitiver und zuverlässiger Indikator für Alkohol-Konsum, der relativ leicht zu interpretieren ist und der die diagnostische Lücke zwischen den akuten BAK-Werten und den sich längerfristig ändernden Leberwerten füllt.

Neben den beschriebenen Metabolisierungs-Routen reagiert das Ethanol auch mit im Körper vorhandenen Fettsäuren zu Fettsäure-Ethylestern (FSEE), die sich ebenfalls im Haar ablagern. Analog zum EtG lässt sich über die FSEE-Konzentrationen eine Aussage über das Alkohol-Konsumverhalten des Probanden treffen. Ob eine FSEE-Analyse allerdings im Rahmen einer MPU anerkannt wird, ist im Einzelfall zu klären; als Routine-Verfahren wird in den Beurteilungskriterien auf die EtG-Analyse verwiesen.

Im Falle einer FSEE-Analyse empfiehlt die Society of Hair Testing die Bestimmung der Ethylester der Öl-, Palmitin-, Stearin- und Myristinsäure, deren Summe gegen die Grenzwerte verglichen wird.


Der Beitrag wurde von Hornblower bearbeitet: 16.10.2013, 16:31


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Hornblower
Beitrag 12.02.2010, 20:38
Beitrag #2


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Ablauf des EtG-Urinscreenings

Im Rahmen eines Screening-Vertrages erhält der Proband unvorhersehbar eine Aufforderung zur Probenabgabe, der er innerhalb 24 Stunden nachzukommen hat. Die Probennahme erfolgt in dem akkreditierten Institut unter forensischen Bedingungen, d.h. unter Aufsicht, sodaß Manipulationen unterbunden werden.

Zur Analyse werden etwa 4 ml Spontanurin benötigt.

Die quantitative Analyse der Urin- oder Blutproben erfolgt nach geeigneter Aufarbeitung üblicherweise über GC/MS oder HPLC/MS.

Um Manipulationen durch „innere Verdünnung“ (Entwässerungsmittel oder harntreibende Getränke) zu erkennen, wird parallel zum EtG auch der Kreatiningehalt des Urins bestimmt:

Weniger als 0,4 g/l Kreatinin sind eine relativ niedrige Konzentration, die aus hohen Trinkmengen resultieren kann.

Weniger als 0,2 g/l Kreatinin sind auffällig niedrig. Allerdings ist es in seltenen Fällen bei Frauen physiologisch bedingt möglich, daß Kreatinin-Gehalte von 0,16-0,2 g/l gemessen werden.

Ein zu geringer Kreatinin-Gehalt kann zur Nichtanerkennung des Ergebnisses führen. Somit sollte der Proband im eigenen Interesse unmittelbar vor der Analyse auf den Genuss harntreibender Nahrungsmittel und Getränke verzichten.

Andererseits kann ein zu hoher Kreatinin-Wert auch als Manipulationsversuch aufgefasst werden: Durch verstärkte Kreatinin-Aufnahme könnte "normaler" Urin trotz "Verdünnung" vorgetäuscht werden.

Die Obergrenze des Referenz-Bereichs liegt bei etwa 2,2 g/l (Frauen) bzw. 2,6 g/l (Männer). Physiologisch bedingt oder bei sehr geringer Flüssigkeitsaufnahme können diese Werte auch natürlich überschritten werden.




Ablauf der EtG-Haaranalyse

Zwar ist der EtG-Nachweis über Haare im Vergleich zur Drogen-Haaranalytik relativ neu; entsprechende Verfahren sind aber inzwischen etabliert. Dennoch sollte man prüfen, ob das analysierende Labor für diese Untersuchungsmethode akkreditiert ist.

Als Probe wird ein etwa Bleistift-dickes Haarbündel entnommen (ca. 50 - 200 mg) und, nach präparativer Aufarbeitung, mit leistungsfähigen analytischen Methoden (chromatographische Auftrennung und Quantifizierung durch GC oder HPLC mit anschließender massenspektroskopischer Identifizierung) untersucht.

Am besten dokumentiert und deshalb empfohlen ist die Haaranalytik für Kopfhaare; grundsätzlich sind aber auch andere Stellen der Körperbehaarung analysierbar. Dies ist insbesondere von Bedeutung, wenn die Analyse des Kopfhaares durch dessen intensive kosmetische Behandlung beeinträchtigt sein könnte.

Es ist grundsätzlich möglich und ggf. auch sinnvoll, das Haar neben Ethyl-Glucuronid gleichzeitig auch auf andere Drogen zu untersuchen, sofern für diese Stoffe ebenfalls eine Abstinenz nachzuweisen ist. Bezüglich Alkohol gilt die kombinierte Analyse auf EtG und FSEE als besonders aussagekräftig.

Die Bescheinigung der Laborwerte sollte die Analysenmethode (z.B. Angabe der DIN-Norm) oder zumindest die Cut-Off-Werte enthalten, sowie mit Stempel des Institutes und Unterschrift versehen sein.


Beeinflussung der Haaranalyse

Alkoholhaltiges Haarwasser
Sofern alkoholhaltiges Haarwasser äußerlich auf die Haare aufgetragen wird, kann zwar das Ethanol auf die Haare einwirken; es wird aber nicht zum Ethylglucuronid metabolisiert. Insofern ist nicht zu erwarten, daß sich die äußerliche Anwendung von Haarwasser auf das EtG-Ergebnis auswirkt.


Kosmetisch behandelte Haare

Bzgl. der Haaranalyse fordert das CTU-Kriterium 2 der aktuellen Beurteilungskriterien (3. Auflage):

Grundsätzlich sollen die Haare nicht kosmetisch behandelt sein (gebleicht oder coloriert; "coloriert" bedeutet gefärbt oder getönt!). In Strähnen gebleichte Haare sind zulässig, wenn die ungebleichten Haare zur Analyse abgetrennt werden können.

Stehen für einen Drogen-AN ausschließlich colorierte Haare zur Verfügung, so kann der AN durch ein 6monatiges Urin-Kontrollprogramm (oder analog eine HA mit unbehandeltem Haar) vor der Begutachtung ergänzt werden, um insgesamt einen AN über 12 Monate zu erbringen.

Bei AN über EtG sind allerdings colorierte Haare grundsätzlich nicht mehr zulässig!

Der Beitrag wurde von Hornblower bearbeitet: 22.03.2016, 18:18


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Beitrag 12.02.2010, 21:57
Beitrag #3


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Nachweiszeiten

Die Nachweiszeiten hängen ab von den individuellen körperlichen Bedingungen und von der Menge des Alkholkonsums.


Übliche Nachweiszeiten:

Aus dem Urin: 36 Stunden
Aus dem Blut-Serum: 18 Stunden
Aus den Haaren: Für einen Abstinenznachweis über EtG wird nur ein Zeitraum von 3 Monaten akzeptiert; der Nachweis der Nicht-Abstinenz ist ggf. länger möglich. Der Konsum-Nachweis über Fettsäure-ethylester ist bis zu 6 Monate möglich.


Nachweis in Abhängigkeit der Randbedingungen aber auch möglich:

Aus dem Urin: 80-120 Stunden
Aus dem Blut-Serum: 36 Stunden


Bezogen auf Alkohol pro kg Körpergewicht gilt in etwa (für Urin-Proben):

0,1 g Ethanol / kg Körpergewicht: 13 – 20 Stunden
0,5 g Ethanol / kg Körpergewicht: 26-36 Stunden (ca. 1 Liter Bier bei 70 kg)


Weitere Nachweiszeiten in Abhängigkeit der Trinkmenge (Urin):

1 Glas Sekt: Nachweiszeit ca. 24 h
650 ml Wein auf 0,5 h: Nachweiszeit ca. 58 h
4,5 l Bier auf 12,5 h: Nachweiszeit ca. 80 h


Auch einmaliger Konsum bis zu einem BAK-Wert von 0,2 Promill konnte nachgewiesen werden. Die Aufnahme von ca. 10 g Ethanol (entspricht etwa 1/2 Flasche Bier) wird routinemäßig nachgewiesen.


Anhaltspunkte für den Alkoholgehalt einiger Getränke:

0,2 Liter Wein (11 Vol.%) --> 17,6 g Ethanol
0,3 Liter Bier (4,8 Vol. %) --> 11,5 g Ethanol
0,1 Liter Sekt (11 Vol.%) --> 8,8 g Ethanol
0,02 Liter Spirituosen (32 Vol.%) --> 5,1 g Ethanol



Interpretation der Messwerte

Urin:

Eine Ethyl-Glucuronid-Konzentration von mehr als 0,1 mg/l (= 100 ng/ml) wird gem. „Anforderungen an chemisch-toxikologische Untersuchungen“ (CTU) als Hinweis auf Alkoholkonsum in den letzten 3-4 Tagen interpretiert.

Bei Alkoholikern können Urin-Konzentrationen von 130 mg/l EtG gefunden werden.

Bei einem EtG100-Wert wird der EtG-Wert in Bezug zum Kreatininwert der Probe gesetzt und auf den Standard-Kreatininwert von 100 mg/dl normiert:
EtG100 = EtG / Kreatinin * 100


Serum:

Eine Ethyl-Glucuronid-Konzentration von mehr als 0,1 mg/l wird als Hinweis auf Alkoholkonsum in den letzten 36 Stunden interpretiert.

Der Aufbau hoher EtG-Konzentrationen kann nur durch hohe Alkohol-Konzentrationen erfolgen: In Trinkversuchen wurde festgestellt, dass eine akute Alkoholbelastung von mehr als 1,6 Promille notwendig ist, um eine EtG-Konzentration von mehr als 5 mg/l (Serum) zu erreichen.


EtG in der Haaranalyse:

Eine Ethyl-Glucuronid-Konzentration Konzentration von 0,005 ng/mg(Haar) (= 5 pg/mg) gilt als positiver Alkoholkonsum-Nachweis lt. „Beurteilungskriterien“ (2009).

Werte von mehr als 50 pg/mg deuten auf eine verstärkte Alkohol-Problematik.

Eine Ethyl-Glucuronid-Konzentration ab 25-30 pg/mg Haar bis zu 50 pg/mg deutet auf einen chronischen, exzessiven Alkohol-Konsum (s.a. Society of Hair Testing (2009)).

Konzentrationen von 8-25 pg/mg werden als moderater Alkohol-Konsum interpretiert, wobei ein chronischer Alkohol-Mißbrauch nicht ausgeschlossen werden kann.

Erst eine Konzentration von weniger als 8 pg/mg kann als geringer Alkohol-Konsum gewertet werden.


Fettsäure-Ethylester in der Haaranalyse:

Eine FSEE-Konzentration von 0,5 ng/mg(Haar) gilt gem. Society of Hair Testing (2009) als Hinweis auf chronischen, exzessiven Alkohol-Konsum.
Nach GTFCH gelten 0,2 ng/mg als Hinweis auf Alkohol-Konsum.



Für die MPU

Für eine Alkohol-MPU ist der i.d.R. der Nachweis der Alkohol-Abstinenz eine Voraussetzung. Demnach sind bei Abstinenz-Angabe mindestens über folgende Zeiträume Nachweise in Form einer EtG-Haaranalyse oder eines EtG-Urinscreenings zu erbringen:
  • 6 Monate bei freiwilligem Alkoholverzicht
  • 12 Monate bei Notwendigkeit zum Alkoholverzicht (bsp. bei fehlendem Trennvermögen von Alkohol-Konsum und Fahren) oder bei festgestellter Alkoholabhängigkeit.

Dieser Nachweis kann durch ein Urinscreening unter forensischen Bedingungen oder durch eine Haaranalyse erfolgen, bzw. durch eine Kombination beider Methoden, um einen hinreichend langen Zeitraum zu dokumentieren. Der Vorteil der Haaranalyse besteht darin, dass Zeiträume rückwirkend abgedeckt werden können; wegen der Zersetzlichkeit des EtG wird für den Abstinenznachweis allerdings nur ein Zeitraum von 3 Monaten vor der Probennahme anerkannt. Werden mehrere Haaranalysen durchgeführt, um einen Abstinenzzeitraum von mehr als 3 Monaten zu dokumentieren, so ist darauf zu achten, dass keine Lücken in der Nachweis-Kette entstehen. Die Hinzuziehung der Haaranalyse kann möglicherweise auch kostengünstig sein, weil durch 1 Haaranalyse ggf. Urin-Analysen gespart werden können. Auch kann der Termin für die Probennahme für den Probanden planbar gewählt werden.

Dies bedeutet allerdings nicht, dass der Alkohol-Konsum nicht auch länger als 3 Monate nachzuweisen ist: Der Nachweis der Abstinenz bedingt, dass eine Haarprobe für einen Zeitraum untersucht wird, für den sichergestellt ist, dass das möglicherweise eingelagerte EtG sich nicht zersetzt hat. Für den Nachweis der Nicht-Abstinenz reicht der Nachweis des EtG überhaupt.

Daraus lässt sich ableiten, dass, im Falle eines Konsums, das gebildete EtG mindestens über 3 Monate sicher nachweisbar ist – gegebenenfalls aber auch wesentlich länger!

Beim Screening wird im Rahmen eines Screening-Vertrages mit einem akkreditierten Institut ein Zeitraum festgelegt, innerhalb dessen der Proband in unregelmäßigen Abständen überraschend und kurzfristig (innerhalb von 24 h) zur Probenabgabe einbestellt wird. Bei einem Abstinenz-Zeitraum über ein ganzes Jahr werden i.d.R. sechs Urinuntersuchungen durchgeführt, über ein halbes Jahr üblicherweise vier. Die Probenabgabe erfolgt unter forensischen Bedingungen (unter Aufsicht), um Täuschungen auszuschliessen.

Vor Abschluß eines Screening-Vertrages bzw. der Beauftragung einer Haaranalyse ist sicherzustellen, dass das untersuchende Institut entsprechend akkreditiert ist.
Der Abstinenzzeitraum sollte bis unmittelbar zum Untersuchungs-Termin dokumentiert sein; keinesfalls sollte er älter als zwei Monate sein.






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Anregungen und Verbesserungsvorschläge können gerne in diesem Thread diskutiert werden! wavey.gif

Viele Grüße,

H.H.

Der Beitrag wurde von Hornblower bearbeitet: 24.02.2024, 13:22


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Beitrag 21.03.2012, 13:33
Beitrag #4


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Anmerkungen zu Abstinenzzeiträumen

Abstinenz-Nachweis nach/während Therapie

Corneliusrufus merkt an, daß ein Abstinenz-Zeitraum nicht zwingend erst nach Ende der Therapie beginnen muß.
Siehe HIER!


Beginn des Abstinenz-Nachweises

Uwe W legt HIER dar, warum man die ETG-Haaranalyse erst 4-5 Monate nach Abstinenz-Beginn durchführen sollte.

kabo55 berichtet HIER, daß Begutachtungsstellen empfehlen, den Nachweis mit HA erst bis zu sechs Monaten nach dem letzten Alkohol-Konsum zu beginnen.

Der Beitrag wurde von Hornblower bearbeitet: 02.04.2012, 18:39


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Wagenpfeil
Beitrag 16.10.2013, 12:11
Beitrag #5


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Basis-Informationen zum EtG-Nachweis über Haarproben - eine Zusammenstellung


QUELLTEXT
[url="http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?s=&showtopic=82755&view=findpost&p=1057510465"]Wagenpfeil: Basis-Informationen zum EtG-Nachweis über Haarproben - eine Zusammenstellung[/url]


Anregungen und Ergänzungen zu diesem Artikel können in DIESEM THREAD gegeben werden.



Die Grundlagen

Hier werden Basis-Informationen zum "Nachweis der Alkohol-Abstinenz über EtG in Haarproben", hier kurz als "EtG-Haaranalyse" bezeichnet, zusammengestellt.
(* Version 3, Anregungen und weitere Ergänzungen eingearbeitet. *)

Seit dem 01.01.2011 ist bei der MPU zum Beleg der Alkohol-Abstinenz ein EtG-Nachweis (EtG = Ethylglucuronid) zwingend notwendig - die bis dahin oftmals verwendeten Leberwerte dürfen von den Begutachtungstellen bei der MPU nicht mehr anerkannt werden. Diese Vorgabe ist für alle Begutachtungsstellen gleich, da sie über die Begutachtungskriterien ("Beurteilungskriterien. Urteilsbildung in der Medizinisch-Psychologischen Fahreignungsdiagnostik", Kirschbaum, 2. Auflage 2009) festgelegt ist. Der EtG-Nachweis kann entweder über Urin- oder durch Haarproben erfolgen. Je nach "Schwere der Alkoholproblematik" sind dabei 6 oder 12 Monate Abstinenz nachzuweisen.

Ethylglucuronid (kurz: EtG) ist ein Abbauprodukt der Leber, welches entsteht, wenn Alkohol aufgenommen (im Allgemeinen getrunken) wird. Das EtG wird dann in den Haaren eingelagert und nur langsam ausgewaschen, so dass über eine Haaranalyse rückwirkend ein Alkoholkonsum der letzten 3 Monate nachgewiesen werden. Hierzu werden etwa 3 Zentimeter Kopfhaare benötigt, da die Haare durchschnittlich 1 Zentimeter pro Monat wachsen (wobei die Haare nicht direkt von der Kopfhaut abgeschnitten werden können, so dass bei der Entnahme die Haare etwas mehr als 3 Zentimeter lang sein sollten). Für einen Abstinenznachweis über 12 Monate müssen dann 4 lückenlose Nachweise (im Abstand von 3 Monaten) beigebracht werden.

Die Haar-Entnahme kann von verschieden Stellen durchgeführt werden (siehe 2.), die eigentliche Laboranalyse der Haare erfolgt immer über akkreditierte Labore.

1. Was ist generell zu beachten?

  • Bei der ersten Abgabe sollten nicht nur 3, sondern 4 Monate Abstinenz eingehalten worden, da "EtG nachläuft" und es etwa 4 Wochen dauert, bis die Haare wieder "sauber" sind
  • Die Haare müssen bei der Abgabe ausreichend lang sein (mindestens 3 Zentimeter)
  • Der zeitliche Abstand zwischen den Untersuchungen sollte ziemlich genau 3 Monate betragen
  • Das Labor muss eine Akkreditierung nach ISO 17025 ("Forensisch-toxikologische Untersuchungen im Rahmen der Fahreignungsdiagnostik nach CTU-Kriterien") besitzen, bei dem zusätzlich die Bedingung für "Alkohol-Toxikologische Untersuchung zertifiziert" erfüllt ist
  • Wenn irgendetwas schief läuft, so muss der Untersuchte damit rechnen, dass er einen Abstinenznachweis nicht erbringen kann. Im Zweifel geht es zu Lasten des Untersuchten.

2. Ungefährer Ablauf der EtG-Haaranalyse

  1. Terminvereinbarung / Anmeldung beim Labor (oder der Begutachtungsstelle); 2 Wochen Vorlauf einkalkulieren
  2. Zum Haar-Entnahme-Termin erscheinen, an die Bezahlung (vorab) denken
  3. Personalausweis für die Identitätsprüfung mitbringen ("Die Identität des Probanden ist sicherzustellen (Personalausweis, Lichtbildvergleich, Unterschrift, ggf. Fingerabdruck).")
  4. Es werden 2-3 Haarbüschel von der Kopfhaut an abgeschnitten, auf Alu-Folie geklebt, die Länge ermittelt und notiert, die Haarwurzel markiert
  5. Die Haarbüschel werden dann in ein Labor zur weiteren Untersuchung geschickt. Dort werden die Haarbüschel auf 3 Zentimeter gekürzt und zur Untersuchung in eine wässrige Lösung gegeben. Das Ergebnis wird protokolliert
  6. Das Ergebnis kommt "normalerweise" in Form eines ein- bis zweiseitigen Schreibens "10-14 Tage" später, es kann aber auch bis 4 Wochen dauern


3. Zur Haar-Entnahme


Zur Durchführung der Haar-Entnahme gibt es mehrere Alternativen:

3.1 Die Haarprobe wird direkt beim akkreditierten Labor entnommen.
Vorteile: Das geht schnell und es könnte direkt mit der Untersuchung gestartet werden. Die Handlingkosten und die Gesamtkosten sind gering, da keine Dritten daran verdienen müssen.
Nachteile: Die Anzahl der akkreditierten Labore (nach ISO 17025) ist gering, häufig sind dies Großlabore (unpersönliche Krankenhausatmosphäre).

3.2 Die Haarprobe wird bei einer Begutachtungsstelle entnommen.
Die entnommenen Haarbüschel werden dann weiter an ein akkreditiertes Labor geschickt (welches dem Probanden aber nicht bekannt ist).
Vorteile: Die Begutachtungsstellen sind vor Ort, hoher Wohlfühlfaktor (es wirkt "sicher und seriös")
Nachteile: Das ist fast immer die teuerste Variante. Zudem werden häufig die Haarbüschel mehrerer Probanden "gesammelt" verschickt, so dass die Erstellung des Ergebnisses länger benötigt. Die Termine sind eventuell unflexibel. Die Durchlaufzeit ist typischerweise deutlich höher, was dazu führen kann, dass man schon deshalb die MPU bei dieser Begutachtungsstelle machen muss, da man die Anerkennungsfristen sonst nicht einhalten kann.

3.3 Die Haarprobe wird durch den Hausarzt entnommen.
Das akkreditierte Labor wird im Vorfeld durch den Probanden beauftragt, man erhält ein "Begleitschreiben", mit welchem man zu Hausarzt geht. Der Hausarzt muss die Identität überprüfen (mittels Personalausweis, Lichtbildvergleich, Unterschrift, ggf. Fingerabdruck). Die Haarbüschel werden nach Vorgabe/Vorschrift (CTU-Kriterien) durch den Hausarzt entnommenen. Die Haarbüschel werden (zusammen mit dem Begleitschreiben) durch den Hausarzt weiter an das Labor geschickt.
(* Anmerkung: Diese Variante ist vergleichsweise "neu", wird erst seit 2012 häufiger praktiziert. *)
Vorteile: Der Hausarzt ist vor Ort (Wohlfühlfaktor?), man kann auch gleich andere Untersuchungen mit vornehmen lassen. Im Allgemeinen die preiswerteste Variante.
Nachteile: Der Proband muss sich um alles selber kümmern, Ärzte können bei der Entnahme Fehler machen (beim Ausfüllen des Begleitschreibens). Nicht jeder Hausarzt führt dies durch (keine Verpflichtung). Es gibt keinen direkten persönlichen Kontakt zum Labor. Einzelrechnungen für Labor und Entnahme.
Ablauf hier:
  1. Proband fragt beim Hausarzt an, ob der eine Haar-Entnahme (inkl. Versand) nach CTU-Kriterien durchführen kann & will
  2. Hausarzt sagt ja
  3. Man kontaktiert und beauftragt selber das Labor; diese schicken eine Rechnung
  4. Nach Begleichen der Rechnung signalisiert das Labor das OK
  5. Der Hausarzt entnimmt die Probe und füllt die entsprechenden Unterlagen (Begleitschreiben - dieses gibt es meistens auf der Internet-Seite des Labors) aus
  6. Haare und Unterlagen werden durch den Arzt an das Labor geschickt
  7. Das Labor schickt das Ergebnis an den Probanden


3.4 Die Haarprobe wird durch einen "Full-Service-Arzt" entnommen.

In diesem Fall kümmert sich der Arzt um alles, im Prinzip läuft es ab wie bei 3.2. Diese Variante ist aber eher selten anzutreffen.


3.5 Die Haarprobe wird durch ein Gesundheitsamt, ein Landratsamt oder ein Gerichtsmedizinisches Institut entnommen.

Ähnlich wie 3.3 (oder manchmal 3.4).

3.6 Die Haarprobe wird durch "Beratungsfirmen" (wie die MPV) entnommen.
Wird hier nicht näher betrachtet, da es fast nur Nachteile hat.

Wichtig bei 3.3 bis 3.6 (bei 3.1 und 3.2 kann das vorausgesetzt werden):
  • Stempel und Unterschrift der autorisierten Behörde und der entnehmenden Person müssen auf dem Begleitschreiben vorhanden sein
  • Es muss dokumentiert sein, dass die Probe nach der Probengewinnung nicht mehr für den Probanden zugänglich war
  • Es muss vermerkt werden, an wen das Ergebnis (als Original-Beleg) gerichtet/geschickt werden soll

4. Was muss ich während der Abstinenz beachten, um das Ergebnis nicht zu meinen Ungunsten zu verfälschen?

In der Abstinenzzeit sollte auf Spuren von Alkohol in Lebensmitteln (überreifes Obst, Balsamico, mit Alkohol zubereitete Speisen, alkoholhaltige Pralinen etc.), in Fruchtsäften, in Medikamenten, in Mundspüllösungen und in sogenannten alkoholfreien Getränken (Bier, Sekt) geachtet werden. Die Cut-off-Grenze von 7 pg/mg bei der Haaranalyse (siehe 5.) ist zwar relativ großzügig angesetzt, so dass neben dem vom Körper produzierten Alkohol in der Regel noch Platz für die Aufnahme geringer weiterer Alkoholmengen ist, die in den genannten Produkten enthalten sind. Da aber jeder Körper unterschiedlich reagiert, ist es insbesondere bei häufigerem Gebrauch/Konsum dieser alkoholhaltigen Lebensmittel/Säfte/Medikamente in Einzelfällen möglich, dass der Grenzwert überschritten wird.
Alkoholfreies Bier sollte ohnehin aus psychologischen Gründen vermieden werden, da ansonsten die Gefahr zu groß ist, dass es erneut zum Konsum alkoholhaltigen Biers kommt.

  • Kein Alkohol trinken (... aber das ist ja selbstverständlich!)
  • Lebensmittel mit Spuren von Alkohol sind zu vermeiden (z.B. überreifes Obst, Balsamico, ...)
  • Alkoholfreies Bier kann Alkohol enthalten, sollte daher auch vermieden werden. Gleiches gilt für Fruchtsäfte
  • Der Gebrauch von alkoholhaltigen Mundspüllösungen ist zu vermeiden]
  • Die Haare dürfen nicht behandelt, also weder gebleicht noch coloriert sein (sonst verweigert das Labor die Untersuchung)
  • Bei der Einnahme von Medikamenten unbedingt darauf achten, dass diese kein Alkohol enthalten. Ggf. vorher einen Arzt fragen und sich ggf. bestätigen lassen, dass das Medikament eingenommen werden musste


5. Grenzwerte bei der Haaranalyse

Folgende Grenzen ("Cut-off-Werte") werden beim EtG-Nachweis verwendet:

  • < 7 pg/mg: Abstinenz
  • 7-30 pg/mg: sozialer Konsum
  • > 30 pg/mg: intensiver Konsum
  • > 50 pg/mg: Alkoholproblematik
  • > 100 pg/mg: massiver Konsum

Ist das Ergebnis also unter 7 pg/mg so gilt eine Abstinenz als nachgewiesen. Dieser Wert ist im Normalfall recht großzügig bemessen, so dass man nicht "zufällig" darüber gerät. Einen Wert von "Null" gibt es nicht, da der Körper auch so EtG bildet und im Haar ablagert, nur bei Alkoholkonsum eben mehr.
Die meisten Labore geben nicht den genau ermittelten Wert weiter, sondern nur, in welchem Bereich das Ergebnis liegt. Damit ist es also nicht möglich zu erkennen, wie knapp man an einer Grenze liegt.
Die Grenzwerte über 7 pg/mg sind (derzeit) nicht verbindlich, sondern liefern nur grobe Einschätzungen des Trinkverhaltens.

6. FAQ - Häufige Fragen und deren Antworten

  • F: Wo kann ich eine EtG-Haaranalyse vornehmen lassen?
    Bei jedem dafür akkreditieren Labor (nach ISO 17025 mit dem Zusatz "für Alkohol-Toxikologische Untersuchung zertifiziert") kann eine Haaranalyse vorgenommen werden.
  • F: Wie finde ich ein akkreditiertes Labor (in meiner Nähe)? Gibt es eine Liste?
    Eine "einfache Liste der akkreditierten Labore" gibt es leider nicht. Daher muss man entweder eine Internetrecherche durchführen oder bei der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) schauen, wobei die Suchfunktion dort schwer bedienbar ist: http://www.dakks.de/content/akkreditierte-stellen-dakks
  • F: Wird mein Abstinenz-Nachweisbeleg der EtG-Haaranalyse bei der MPU auch tatsächlich anerkannt?
    Wenn der Nachweis / die Analyse von einem nach ISO 17025 mit dem Zusatz "für Alkohol-Toxikologische Untersuchung zertifiziert" akkreditierten Labor kommt, muss er / sie anerkannt werden. Leider treten die Begutachtungsstellen selber als "Anbieter" auf (d.h. sie entnehmen die Haarprobe und schicken sie dann zu einem Labor, siehe 3.2), die ihr eigenes Produkt bewerben und damit zur Verwirrung beitragen.
  • F: Einige Begutachtungsstellen und Verkehrspsychologen sprechen von "Problemen mit anderen Anbietern bei der EtG-Analyse". Was ist davon zu halten?
    Das sind Werbesprüche. Diese Aussagen wird man daher kaum schriftlich bekommen.
  • F: Kann ich die Analyse auch bei meinem Hausarzt durchführen lassen?
    Jein (siehe 3.3). Der Hausarzt kann "im Prinzip" auch die Haarprobe entnehmen ("Zulassung nach CTU-Kriterien"), die Analyse selbst muss dann aber bei einem Labor durchgeführt werden. Also müssen die Haare dann dort hingeschickt werden. Die Entnahme durch den Hausarzt kostet etwa 10-15 €.
  • F: Was kostet die EtG-Haaranalyse?
    Eine EtG-Haaranalyse kostet von 100 bis 270 € je nach Anbieter, dies ist nicht gesetzlich festgelegt. Da man 2 bis 4 Nachweise braucht, kommen schnell einige hundert € zusammen.
  • F: Meine Haare wachsen schneller als 1 cm pro Monat. Hat das einen Einfluss?
    Die Kopfhaare wachsen mit bis zu 1,5 cm pro Monat. Auch bei einem schnelleren Wachstum werden dennoch nur 1 cm pro Monat als relevant angesehen.
  • F: Kann ich auch Körperhaare abgeben?
    Im Prinzip ja, es wird jedoch davon abgeraten, da Wachstum und Aufnahmeverhalten bei Körperhaaren anders ist als bei Kopfhaaren.
  • F: Wie sehen meine Haare nach der Entnahme aus?
    Die Entnahmestellen ("Lücken") sind direkt sichtbar. Ein anschließender Frisörtermin unmittelbar nach der Entnahme kann diese Problematik verringern.
  • F: Wie lange dauert es, bis ich das schriftliche Ergebnis habe?
    Die Bearbeitungsdauer beträgt normalerweise 2 Wochen, teilweise auch 4 Wochen. Bitte jeweils individuell bei der Abgabe erfragen.
  • F: Muss ich bei der Abgabe etwas zusätzlich beachten?
    Nein. Der Ablauf ist oben beschrieben.
  • F: Kann ich das Ergebnis (zu meinen Gunsten) beeinflussen?
    Nein. Von angebotenen "Wundermitteln", die das EtG rauswaschen sollen, kann man nur abraten.
  • F: Welche Haarwaschmittel darf ich benutzen?
    Normales Shampoo sollte keine Auswirkung haben, kann also benutzt werden.
  • F: Kann nachgewiesen werden, WANN ich Alkohol getrunken habe?
    Nein, es ist nur möglich nachzuweisen, ob Alkohol konsumiert wurde. Der EtG-Wert gibt eine gewichtete Summe des getrunkenen Alkohols wieder, macht aber keine Aussage darüber wann wie viel getrunken wurde. Beispiel: Die gleiche EtG-Menge kann durch ein oder wenige Trinkereignisse "größerer" Mengen als auch durch deutlich mehr Konsumereignisse mit "kleineren" Mengen erreicht werden.
  • F: Werden auch andere Substanzen (Drogen, Medikamente) nachgewiesen?
    Bei einer Überprüfung auf Alkohol wird nur auf EtG untersucht und andere Substanzen entsprechend nicht erkannt.
  • F: Was ist mit einer Narkose, die ich bei einer medizinischen Operation erhalte?
    Diese sollte auf das Ergebnis keinen Einfluss haben. Aber auch hier vorher mit dem Arzt sprechen.
  • F: Warum kann nicht über einen längeren Zeitraum (wie bei Drogen 6 oder 12 Monate) nachgewiesen werden?
    Das EtG wäscht sich mit der Zeit aus den Haaren - die EtG-Konzentration nimmt vom Haaransatz zu den Haarspitzen ab. Durch das Rauswaschen wird Alkoholkonsum nach 3 Monaten schwer nachweisbar. Daher werden nur 3 Monate anerkannt.
  • F: Ist das Verfahren "sicher"?
    Ja. Dieses Verfahren gilt als sicher, ist jedoch nicht unfehlbar. Dennoch ist es juristisch kaum anfechtbar. Wer tatsächlich abstinent lebt, wird damit keine Schwierigkeiten haben.
  • F: Ist mit dem Abstinenz-Beleg die Abstinenz "bewiesen"?
    Auch wenn es ein wenig "spitzfindig klingt": Ein Abstinenzbeweis gibt es nicht. In einigen MPU-Gutachten stehen Formulierungen wie "eine Alkoholaufnahme gilt als unwahrscheinlich", dennoch bedeutet dies, dass die Abstinenz als nachgewiesen gilt.
  • F: Was mache ich, wenn Alkoholkonsum nachgewiesen wird, obwohl ich (ganz sicher) keinen getrunken habe?
    Generell kann der Test durch Überprüfung der Zweitprobe ("Rückstellprobe") wiederholt werden - es werden ja 2-3 Büschel Haare entnommen.
  • F: Müssen die Nachweise "lückenlos" sein?
    Ja. Es ist nicht zulässig zwischen den Nachweisen größere zeitliche Lücken zu haben. Also darauf achten, dass nicht mehr als "wenige Tage" Verschiebung auftreten, also der 3-Monats-Rhythmus eingehalten wird.
  • F: Was muss ich bei der MPU wegen der Nachweise beachten?
    Die Nachweise sind im Original mitzubringen und werden nach der MPU wieder zurückgegeben. Wichtig: Der letzte Nachweis sollte nicht älter als 4-6 Wochen sein (Zeitpunkt der Entnahme), ansonsten kann ein weiterer Nachweis während der MPU gefordert werden.
  • F: Bekomme ich aufgrund der Abstinenznachweisen bei der MPU automatisch ein "positiv"?
    Nein. Die Abstinenznachweise sind eine Voraussetzung zum Bestehen der MPU, jedoch sind sie alleine bei weitem nicht ausreichend. Hierzu bedarf es einer Aufarbeitung der eigenen Vorgeschichte.
  • F: Werden bei der MPU dann noch die Leberwerte untersucht?
    Auch wenn man lückenlos Abstinenz nachweisen kann, werden die drei Basis-Leberwerte (Gamma-GT, GPT, GOT) untersucht. Allerdings ist deren Bedeutung dann gering.
  • F: Wie häufig wird dieses Verfahren durchgeführt? Ist das noch Neuland?
    Man kann in etwa von 10.000 Personen pro Jahr in Deutschland ausgehen, die EtG-Analysen durchführen lassen. Das Verfahren ist also etabliert.


7. Wo werden die EtG-Nachweise sonst noch verwendet?

Da das Verfahren als sicherer Nachweis anerkannt wird, wird es auch von anderen Stellen zum Abstinenznachweis genutzt. Einige Labore werben auch aktiv damit. Mögliche Einsatzbereiche:
  • In der Ausbildung, falls Abstinenz verlangt wird, so z.B. bei der Piloten-Ausbildung der Lufthansa
  • Bei arbeitsrechtlichen Fragen (Nachweis bei Verdacht auf starken Alkohol-Konsum)
  • Bei waffenrechtlichen Fragestellungen (Beantragung Waffenschein)


8. Nützliche Links



9. Weiteres / Sonstiges

Bei der Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS http://www.dakks.de/ ) kann eine Liste der akkreditierten Labore erzeugt werden: http://www.dakks.de/content/akkreditierte-stellen-dakks. Leider ist die Bedienung nicht einfach.
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