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> Cannabiskonsum während der Probezeit
Kipper92
Beitrag 08.04.2011, 09:45
Beitrag #1


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Hallo,
ich wurde heute Nacht, an meinem Geburtstag sad.gif, gegen 0:20 von der Polizei angehalten und musste eine Urinprobe abgeben. Dabei haben sie festgestellt, dass ich THC im Blut habe und eine BLutprobe wurde genommen. Nun frage ich mich, was als Nächstes auf mich zukommt. Gelesen habe ich, dass die Blutprobe überprüft wird und daraus geschlossen wird, ob ich regelmäßig oder gelegentlich konsumiere. Wird darauf hin dann eine weiter Blutprobe verordnet oder wie ist das weitere Vorgehen?
Die Polizei meinte nur iwie, dass ich GLück im Unglück habe, weil es keine Strafttat ist,da ich nicht auffällig gefahren bin, sondern es sich nur um eine Ordnungswidrigekit handelt.

Hoffe auf viele Tipps und Antworten.
Danke
Kipper 92
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toni montana
Beitrag 08.04.2011, 10:01
Beitrag #2


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Hallo @Klipper92 und willkommen hier!

Alles Gute zum Geburtstag!

Was weiter auf Dich zukommt, hängt im Wesentlichen von den festgestellten Werten der Blutuntersuchung ab. Um es etwas einschätzen zu können, daher folgende Fragen:

- Wann war Dein letzter Konsum vor der Fahrt und was?
- Wie oft konsumierst Du und was?
- Hast Du gegenüber der Polizei irgendwelche Angaben zu Deinem Konsum gemacht?

Wenn wir zu diesen Fragen etwas mehr wissen, können wir Dir vermutlich schon mehr sagen. wavey.gif


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Schöne Grüße,

Toni
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Kipper92
Beitrag 08.04.2011, 10:37
Beitrag #3


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Danke tongue.gif
Alles klar..
Mein letzter Konsum vor der Fahrt war gegen 23:30,also ungefähr eine Stunde davor.
Meinen Komsum würde ich als gelegentlich beschreiben. Ich hab vor kurzer Zeit eine 4-wöchige Pause gemacht und seit 3 Wochen 1-2x pro Woche.
Zu der Polizei habe ich nur gesagt, dass ich gegen 23:30 einen Joint geraucht habe.

Nen Freund hat mir erzählt, dass er nur zu einer weiteren Blutprobe sollte, 2 Monate später, und wenn diese nicht positiv auf THC gewesen wäre,hätte er nur das Bußgeld und die 4 Wochen FE-Entzug gehabt. Könnte dies bei mir auch der Fall sein?
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Jens
Beitrag 08.04.2011, 11:34
Beitrag #4


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Ab einem Wert von 1,0ng/ml THC liegt ein Verstoß gegen §24a StVG vor. Da dein Konsum recht zeitnah vor der Blutentnahme war, vermute ich, daß du diesen Grenzwert überschritten hast. Das zieht dann einen Bußgeldbescheid nach sich (500 EUR Bußgeld, 28,50 EUR Gebühren, Kosten der Blutuntersuchung, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot).

Das weitere Vorgehen der Führerscheinstelle hängt u.a. anderem vom Passivert (THC-COOH) ab und von dem Bundesland, in dem du lebst. Von der Anordnung eines ärztlichen Gutachtens bis zur sofortigen Entziehung der Fahrerlaubnis (Unterschied Fahrverbot - Entziehung) ist alles möglich.


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Kipper92
Beitrag 08.04.2011, 12:04
Beitrag #5


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Hmm..das hört sich ja nicht so gut an, aber hab ich ja selber schuld.
Aus Niedersachsen komme ich. Wie gehen die da meist mit um?
Und könnte es nicht einfach so sein, dass ich zu einer weiteren zeitnahen Blutuntersuchung muss und die gucken, ob ich noch konsumiere?
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Q-Treiberin
Beitrag 08.04.2011, 12:21
Beitrag #6


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Zitat (Kipper92 @ 08.04.2011, 13:04) *
Und könnte es nicht einfach so sein, dass ich zu einer weiteren zeitnahen Blutuntersuchung muss und die gucken, ob ich noch konsumiere?
no.gif


--------------------
Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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Kipper92
Beitrag 08.04.2011, 12:40
Beitrag #7


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Sondern?
Die einzelnen Möglichkeiten wären doch,abhängig von meinem Wert, erneute ärztliche Untersuchung, MPU oder Führerscheinentzug oder bin ich da falsch informiert?
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Q-Treiberin
Beitrag 08.04.2011, 12:52
Beitrag #8


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Du hast mit der Drogenfahrt bereits bewiesen, dass Du kein Trennvermögen hast und THC konsumierst bzw. konsumiert hast.

Damit hast Du ggü. der FSST Deine Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen in Frage gestellt. Daher kommt es jetzt erstmal auf die festgestellten Werte an, daraus ergeben sich dann die führerscheinrechtlichen Konsequenzen.

Mit Glück (was ich bei Deinen Angaben aber nicht glaube) würde nur en ärztliches Gutachten blühen, da kommst Du aber eigentlich nur mit "einmaligen Probierkonsum" durch. Und ich vermute Deine Werte sprechen eine andere Sprache.


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Anorca
Beitrag 08.04.2011, 19:18
Beitrag #9


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Gerade bei sehr zeitnahmen Konsum vor der Kontrolle ist von einem hohen Aktiv- und Passivwert auszugehen. Da der Carbonsäurewert dann aber seinen "akuten Anteil" hat, kann es durchaus sein, dass die Behörde zur Abklärung des mindestens gelegentlichen Konsums ein äG anordnet. Denn in diesem Fall ist der Langzeitmarker kaum aussagekräftig.

Mit Glück lässt sich die Behörde damit lange Zeit, was dem @TE die Chance bietet, zwischenzeitlich clean zu werden, sodass bei einem äG gar nichts mehr gefunden wird. Dann käme er tatsächlich mit einem blauen Auge davon. Einmaliger Probierkonsum bedeutet übrigens nicht, nur einmal an einer Konsumeinheit zu testen, sondern an einem Abend durchaus mehrmals zu rauchen, denn gerade dieses Herantasten an die Wirkung des THC ist ja eine der elementarsten Eigenschaften des Probierens ("Wann merke ich endlich was?")

Dieser Einmal-Joker lässt sich natürlich nur ein einziges Mal ziehen.

Lieben Gruß wavey.gif
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Hornblower
Beitrag 08.04.2011, 21:07
Beitrag #10


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Zitat (Anorca @ 08.04.2011, 20:18) *
Gerade bei sehr zeitnahmen Konsum vor der Kontrolle ist von einem hohen Aktiv- und Passivwert auszugehen. Da der Carbonsäurewert dann aber seinen "akuten Anteil" hat, kann es durchaus sein, dass die Behörde zur Abklärung des mindestens gelegentlichen Konsums ein äG anordnet. Denn in diesem Fall ist der Langzeitmarker kaum aussagekräftig.


Yep, sehe ich auch so. wavey.gif Den Weg zu gehen, könnte aber schwer werden, wenn die FEB dies zunächst nicht ebenfalls so interpretiert. think.gif

Na, warten wir die Werte erstmal ab.

Viele Grüße,

H.H.


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Uwe W
Beitrag 09.04.2011, 00:18
Beitrag #11


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Das für Niedersachsen zuständige Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hält selbst bei festgestellten Werten von 21,1 ng/ml aktivem THC und 88,6 ng/ml THC-COOH einen einmaligen Probierkonsum für möglich und hat dementsprechend in einem Eilverfahren die Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen einen Entzug der Fahrerlaubnis (Nicht zu verwechseln mit dem 1 monatigen Fahrverbot) gebilligt:

OVG Lüneburg 12 ME 361/08 Beschluss vom 10.02.2009.

Den Ausführungen von @Anorca kann ich mich deshalb voll und ganz anschließen.

Möglich ist hier in der Tat ein ärztliches Gutachten mit einer erneuten Blutprobe: damit ein einmaliger Probierkonsum durchgeht, darf dann kein aktives THC mehr gefunden werden. Der THC-COOH Wert muss so niedrig sein, dass er nur auf einen einmaligen Konsum hindeutet (maximal 5 ng/ml; wenn das äG länger auf sich warten lässt, sollt der Wert gegen 0 tendieren).


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"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Kipper92
Beitrag 09.04.2011, 10:09
Beitrag #12


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Alles klar smile.gif Danke für die Hilfe tongue.gif
Werden mir denn die Blutwerte per Post zugeschickt?
Und kommt es auch drauf an, von welcher Qualität das Marihuana ist? Also hat man z.B. bei gutem einen höheren Wert, als bei schlechtem?
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Gast_gola_*
Beitrag 09.04.2011, 10:19
Beitrag #13





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Hallo Kipper92,

willkommen im VP und herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag auch von mir. flowers.gif

Ohne mich mit der Materie Drogen praktisch auszukennen, denke ich dennoch, dass ein höherer Wert bei "besserem" Stoff durchaus die zu erwartende Folge ist. Da "bessere Qualität" ja gleichbedeutend mit höherem THC-Gehalt sein dürfte, würde - bei gleicher konsumierter Menge (gute und schlechte Qualität direkt vergleichend) - m.E. auch ein höherer THC-Wert nachweisbar sein.

Aber das sind alles Spekulationen. Sicherheit hast Du erst, wenn Du Deine Blutwerte kennst, die Du bei der Polizei in etwa einer Woche telefonisch erfragen kannst (ggf. musst Du auch persönlich dort erscheinen).

LG,
Gola
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durban
Beitrag 09.04.2011, 10:43
Beitrag #14


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Zitat (Uwe W @ 09.04.2011, 00:18) *
Das für Niedersachsen zuständige Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hält selbst bei festgestellten Werten von 21,1 ng/ml aktivem THC und 88,6 ng/ml THC-COOH einen einmaligen Probierkonsum für möglich und hat dementsprechend in einem Eilverfahren die Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen einen Entzug der Fahrerlaubnis (Nicht zu verwechseln mit dem 1 monatigen Fahrverbot) gebilligt:

OVG Lüneburg 12 ME 361/08 Beschluss vom 10.02.2009.


Wobei das OVG NI aber auch deutlich sagt, dass es keine abschließende Bewertung der Sach- und Rechtslage vornimmt, weil es sich um ein Verfahren im vorläufigen Rechtsschutz handelt. Dabei werden nur "grob" die Argumente überblickt um dann einzuschätzen, ob das Hauptsacheverfahren Erfolg haben könnte:

Zitat
Mit seinem Vorbringen, es bestehe im vorliegenden Verfahren ein dringendes Bedürfnis, den für den Nachweis eines gelegentlichen Konsums maßgeblichen Grenzwert zu bestimmen, verkennt der Antragsgegner, dass das vorläufige Rechtsschutzverfahren auf eine nur summarische Prüfung der Sach- und Rechtslage und nicht darauf angelegt ist, Rechts- oder wie hier Tatsachenfragen grundsätzlich zu klären.


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Kipper92
Beitrag 09.04.2011, 10:47
Beitrag #15


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Okay, danke.
Wie sieht es aus mit chemischem THC, also mit dem Genuss von Räuchermischungen, kann das auch nachgewiesen werden bzw ist das auch relevant?Weil ich habe ein paar Tage zuvor solch eine geraucht.
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Hornblower
Beitrag 09.04.2011, 14:09
Beitrag #16


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Ja.


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Kipper92
Beitrag 10.04.2011, 09:32
Beitrag #17


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Wie ja?Gibt es da genauere Infos?
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Hornblower
Beitrag 10.04.2011, 10:00
Beitrag #18


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Ja - auch Cannabinoide aus Räuchermischungen sind nachweisbar.


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Kipper92
Beitrag 10.04.2011, 10:20
Beitrag #19


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Aber die interessieren sich doch jetzt eher für meine THC-Werte im Blut oder?Kann denn der THC-Wert durch Räuchermischungen auch erhöht werden?
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Hornblower
Beitrag 10.04.2011, 11:03
Beitrag #20


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Nicht nur. Ein Gutachter wird sich für alle Drogen und Drogen-Abbaustoffe interessieren, die er so in Deinem Blut findet. Dies kann zum Gesamtbilf beitragen.

Wie steht es denn mit Dir: Findest Du es klug, auf andere Drogen auszuweichen?


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Berndi962
Beitrag 10.04.2011, 11:21
Beitrag #21


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Zitat (Kipper92 @ 10.04.2011, 11:20) *
Aber die interessieren sich doch jetzt eher für meine THC-Werte im Blut oder?
Die interessieren sich für ziemlich alles, was du so im Blut hast - illegale Drogen, psychotrope Medikamente, auch z. B. für Alkoholmissbrauch, falls der offensichtlich sein sollte, usw.

Du darfst doch nicht glauben, dass Stoffe, die auf die Fahreignung einwirken können, bei deiner Beurteilung unberücksichtigt bleiben.


Zitat
Kann denn der THC-Wert durch Räuchermischungen auch erhöht werden?
Wir wissen nicht, was du da gekifft hast. Diese angeblich harmlosen und "legalen" Mischungen werden unter hoher krimineller Energie auf den Markt geworfen, um Geld zu machen. Erst aufwändige Analysen zeigen, was da so alles reingepanscht wurde. Vielfach wollen die Konsumenten doch gar nicht wissen, was da alles drin ist, Hauptsache es macht schön dicht.


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Kipper92
Beitrag 10.04.2011, 11:56
Beitrag #22


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Nein ich finde es absolut nicht gut auf andere Drogen auszuweichen. Leider kommt diese Einsicht, endlich mit dieser Scheiße aufzuhören, etwas zu spät..Für mich war/ist vor allem das Problem, dass ich in einen Freundeskreis geraten bin, in dem jeder kifft und ich leider auch Gefallen dran gefunden habe. Das ich mich von diesen Leuten in Zukunft distanziere, ist mir klar, nur ich hätte es aus eigener Vernunft früher tuen sollen.

Jaa stimmt..muss ich wohl einfach meine Blutwerte abwarten und dann die weiteren möglichen Folgen betrachten..

Ich habe noch eine "persönlichere" Frage, eher an Mitglieder hier,denen dasselbe widerfahren ist. Wie seid ihr damit klarkommen, mit umgegangen usw? Bei mir ist es so, dass mich diese Sache ziemlich fertig macht und ich es einfach nicht schaffe, mich auf meine Chemie-Abiturprüfung vorzubereiten, weil mein Kopf die ganze Zeit woanders ist..Vielleicht kann mir einer von euch ja Tipps oder ähnliches geben..Danke..
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Gast_Tanna_*
Beitrag 10.04.2011, 12:49
Beitrag #23





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Hallo Kipper92,

im realen Leben arbeite ich mit Kindern und Jugendlichen, die Schwierigkeiten mit einzelnen Fächern oder mit dem Lernen generell haben. Konzentrationsprobleme sind immer wieder dabei, aus ganz unterschiedlichen Gründen.

Sich zu konzentrieren meint ja, die gesamte Aufmerksamkeit gesammelt auf eine Sache zu richten.

Jedes Jahr sind unter "meinen" Schülern Abschlussschüler dabei. Da sind auch immer wieder einige darunter, die kiffen. Noch nie habe ich mit einem regelmäßigen (oder auch gelegentlichen) Kiffer zu tun gehabt, der sich super konzentrieren konnte. Manche Kiffer denken, dass es bekifft sogar besser klappt, aber es stimmt überhaupt nicht.

Mir ist es allerdings schon mehrmals passiert, dass ich aufgrund von deutlichen Konzentrationseinbußen einem Schüler/einer Schülerin auf den Kopf zusagen konnte, dass er/sie kifft.


Deine Konzentrationsprobleme wirst du sicher besser in den Griff bekommen, wenn du mit der Flucht vor der Realität aufhörst und endlich mit dem Kiffen aufhörst.

Das, was du erlebst, ist eine ganz normale Erscheinung des regelmäßigen (oder auch gelegentlichen) Kiffens.



Abi-Tipps:
Du solltest dir für die CH-Vorbereitung Hilfe von außen holen. Lerne mit einem Mitschüler; bitte jemand, dich abzuhören.

Was auch hilft: Erzähl deinem Teddybär, was du gerade an CH-Zeug verstanden hast. Laut!
Versuche, nach einer Viertelstunde das vorhin Erklärte dem Teddy noch einmal zu erzählen. Er wird schon geduldig zuhören. smile.gif Wenn du es nicht mehr zusammen bringst, dann arbeite es noch einmal durch. Noch besser ist ein geduldiger Real-Mensch, wenn es so jemand in deinem Umfeld gibt.

Schreibe dir auf, was du verstehst - aber schreibe nichts ab. Formuliere immer selbst.

Lerne lieber weniger, und das richtig, als alles, und dann nicht wirklich.


Vor allem: Bleib dran! Und lass das Kiffen!!!



Sei herzlich gegrüßt,
Tanna

Edith war wegen einer Ergänzung da..
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Kipper92
Beitrag 10.04.2011, 12:59
Beitrag #24


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Danke! smile.gif

Sehr hilfreich dein Beitrag. Die Methode, mit einem Mitschüler zu lernen, hab ich gestern gemacht, weil ich alleine einfach zu sehr bei meinen Problemen war. Heute, die anderthalb Stunden, die mir noch bleiben bis ich arbeiten muss, versuche ich es mit dem "Vorreden" mir selbst gegenüber tongue.gif Hoffe es klappt.
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Berndi962
Beitrag 10.04.2011, 13:33
Beitrag #25


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Zitat (Kipper92 @ 10.04.2011, 12:56) *
Bei mir ist es so, dass mich diese Sache ziemlich fertig macht und ich es einfach nicht schaffe, mich auf meine Chemie-Abiturprüfung vorzubereiten, weil mein Kopf die ganze Zeit woanders ist.
Es gibt Leute, denen macht so was gar nichts aus. Entweder sind sie mit allen Wassern gewaschen, total ausgebufft und haben schon so einiges hinter sich oder sie sind total oberflächlich und lassen einfach alles auf zukommen, ohne sich über irgend was Gedanken zu machen.

Zu diesen Leuten gehörst du nicht und das ist ganz normal und gut so.
Wahrscheinlich bist du auch das erste Mal im Leben in einer solchen Situation. Ärger mit Behörden hat natürlich niemand gern.

Allerdings kannst du jetzt die Vergangenheit nicht mehr ändern. Vielleicht hilft es dir, darüber nachzudenken, was dir im allerschlimmsten Fall aufgrund dieser Sache passieren kann:

Einen Aspekt kennst du bereits:
Zitat
Die Polizei meinte nur iwie, dass ich GLück im Unglück habe, weil es keine Strafttat ist,da ich nicht auffällig gefahren bin, sondern es sich nur um eine Ordnungswidrigekit handelt.
Was kann dir aufgrund dieser Owi passieren? Auch das wurde dir bereits beantwortet. Bußgeld und Punkte stehen momentan sicher im Raum. Der Bußgeldbescheid wird in einigen Wochen bis wenigen Monaten kommen. Du weißt aber bereits, was darin stehen wird, also brauchst du dir darüber keine Sorgen mehr zu machen. Da kommt nur etwas, was du bereits erwartest und somit brauchst du daran auch keinen Gedanken mehr zu verschwenden. Du kannst schon mal mit Sparen anfangen, dann verliert auch das Bußgeld seinen Schrecken.
Du kommst weder ins Gefängnis, noch ins Arbeitslager, du bist dann auch nicht vorbestraft.

Die nächste "Bedrohung" ist die Führerscheinstelle.
Was ist das Schlimmste, was dir von dieser Seite zustoßen könnte?

M. E. doch nur die sofortige Entziehung der Fahrerlaubnis.
Was hätte das für Folgen für dich?
Du musst nun zu Fuß gehen, mit dem Fahrrad fahren, Öffis benutzen.
Ist das schlimm? Hundertausende, Millionen von Menschen machen das entweder freiwillig, manchmal auch gezwungenermaßen Tag für Tag genauso.
Um eine FE wieder zu erlangen, müsstest du ein paar Euro für Abstinenznachweise und in eine MPU investieren.
Auch das lässt sich in den Griff bekommen.

Vielleicht kannst du jetzt schon erkennen, dass die Folgen deiner Fahrt und THC-Einfluss eigentlich gar sooo gravierend sind. Du kennst sie schon.

Deswegen brauchst du dir auch nicht mehr das Gehirn zu zermartern, was da noch Unwägbares kommen könnte. Schlimmeres kann nicht weiter nachkommen.

Damit wäre dein Kopf in dieser Hinsicht wieder frei, du kannst dich auf das konzentrieren, was im Moment wichtig ist und das wären z. B. deine bevorstehenden Abiturprüfungen.


Ich bin davon überzeugt, dass es dir auch helfen wird, wenn du in deiner freien Zeit einige (abgeschlossene) Threads hier liest und damit siehst, wie andere eine solche Situation gemeistert haben.


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Gast_Tanna_*
Beitrag 11.04.2011, 08:01
Beitrag #26





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Hallo Kipper92,

nun eben habe ich noch einmal in deinem Thread gelesen - vielleicht habe ich es gestern etwas überspitzt formuliert.

Was ich meine, ist dies:
Du willst Abitur machen, steckst mitten in einer heißen Phase. Dein Gehirn soll Leistungssport betreiben.
Dies geht mit Kiffen einfach nicht zusammen.


Die Menschen in meinem Umfeld, die ab und an kiffen, denken, dass man ihnen es nicht anmerkt, dass gerade gekifft haben.
Andere sind dabei, die halten sich für viel genialer, nachdem sie gekifft haben. Da ist z.B. ein Musiker, der meint, dass er seine genialsten Improvisationsideen nur unter Haschisch-Einfluss hat. Tatsächlich findet nur er diese Einfälle toll: Er spielt zwei Töne (!!) und schaut einen strahlend an. unsure.gif Um also die "Super-Ideen" zu bekommen, raucht er einen Joint. Neulich ist er gebeten worden, seine Idee doch aufzuschreiben. Als er dann wieder normal war, hat er nicht glauben können oder wollen, dass er nur diese zwei Noten aufgeschrieben hatte.


Wie schon beschrieben, habe ich schon bei mehreren Schülern erlebt, wie sie leistungsmäßig abgebaut haben durch den Haschisch-Konsum. Das extremste Beispiel, das ich bisher kennengelernt habe:
Einer meiner Schüler (er rauchte bis zu dreimal in der Woche) ist vor 3 Jahren durch das Abitur geflogen, weil er in den Prüfungen und auch in den Lernphasen zuvor seine Gedanken nicht mehr ordnen und zusammenfassen konnte. Da er insgesamt kein wirklich guter Schüler war, kam es auf die Prüfungsnoten an - er musste bestimmte Noten schaffen. Er hat dann, um die Aufregung zu reduzieren, am Abend vor der schriftlichen Mathe-Prüfung geraucht: 0 Notenpunkte, weil er rein gar nichts auf das Blatt schrieb, was auch nur einen Rohpunkt wert gewesen war. huh.gif
Bis zur mündlichen Geo-Prüfung hatte er dann noch einige Wochen Zeit und hätte sie gut ohne Kiffen angehen können. An dieser Prüfung hing ja nun das ganze Abitur. So ist er auch die Wochen über sauber geblieben bis 5 Tage vor der Prüfung, ab dann hat er jeden Tag einen Joint geraucht, "um die Aufregung zu reduzieren". Geo ist mein Ding nicht, aber ich habe versucht, ihn abzufragen. Er hat mich auf Fragen hin nur angelächelt und gar nichts gesagt, eine halbe Stunde lang, dann habe ich es abgebrochen. Nachdem, was die Schulleiterin seiner Mutter später erzählte, benahm er sich in der Geo-Prüfung genauso. crybaby.gif Aber danach ging er nach Hause und meinte sehr überzeugt, dass die Prüfung ganz gut gelaufen sei. sad.gif


Wenn ich richtig nachgeschaut habe, dann schreibst du morgen Chemie.
Geh' heute noch einmal in Ruhe alles durch, besinne dich auf das, was du kannst.
In deinem Kopf ist ganz sicher eine Menge an Wissen und gut verstandenen Zusammenhängen: Wer nimmt sonst schon Chemie als Pfrüfungsfach? Nur Menschen, die zu dieser Materie einen guten Zugang haben.

Kein Joint kann dir wirkliche und konstruktive Ruhe und Sicherheit vor oder während einer Prüfung geben.
Das, was du kannst, sollte dich ruhig machen. Deine Sicherheit kommt aus dem erworbenen Wissen und den geübten Fähigkeiten.

Und außerdem drücke ich dir alle Daumen!!


Sei herzlich gegrüßt,
Tanna

Wecker stellen nicht vergessen wavey.gif
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Kai R.
Beitrag 11.04.2011, 08:12
Beitrag #27


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Zitat (Berndi962 @ 10.04.2011, 14:33) *
Was kann dir aufgrund dieser Owi passieren? Auch das wurde dir bereits beantwortet. Bußgeld und Punkte stehen momentan sicher im Raum.

hinzu kommt allerdings noch die Anordnung des besonderen Aufbauseminars und die Verlängerung der Probezeit. Das schlägt auf der Kostenseite zusätzlich zu Buche

Zitat (Berndi962 @ 10.04.2011, 14:33) *
Ich bin davon überzeugt, dass es dir auch helfen wird, wenn du in deiner freien Zeit einige (abgeschlossene) Threads hier liest und damit siehst, wie andere eine solche Situation gemeistert haben.

ack! yes.gif

Grüße

Kai


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Kai

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Berndi962
Beitrag 11.04.2011, 08:50
Beitrag #28


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Zitat (Kai R. @ 11.04.2011, 09:12) *
hinzu kommt allerdings noch die Anordnung des besonderen Aufbauseminars und die Verlängerung der Probezeit. Das schlägt auf der Kostenseite zusätzlich zu Buche
Richtig. Steht ja sogar im Thread-Titel, dass der Verstoß innerhalb der Probezeit erfolgt.
Das besondere Aufbauseminar kostet ca. 300 Euro.
Für die Anordnung desselben werden noch ein paar Euronen Gebühr für die Fsst fällig.


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Kipper92
Beitrag 11.04.2011, 14:33
Beitrag #29


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Okay danke erneut smile.gif Bedeutet der Verstoß in der Probezeit auf jeden Fall eine Anordnung einer MPU und somit ein Führerscheinentzug von mind. 6 Monaten?
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Kai R.
Beitrag 11.04.2011, 14:40
Beitrag #30


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nein. Wenn es Dein erster A-Verstoß war dann ist das damit abgetan.

Aber was sonst noch von der FSSt kommt wurde Dir ja schon eröffnet.

Grüße

Kai

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 27.04.2011, 08:35
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht


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Kai

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Kipper92
Beitrag 11.04.2011, 14:57
Beitrag #31


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Okay. Jaa kommt halt auf meine Blutwerte an und wie diese "interpretiert" werden usw.
Meine Mutter meinte nur, dass auf jeden Fall eine MPU auf mich zukommt und dann war ich mir unsicher..
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Kai R.
Beitrag 11.04.2011, 16:38
Beitrag #32


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Jens hat es schon gesagt:

Zitat (Jens @ 08.04.2011, 12:34) *
Das weitere Vorgehen der Führerscheinstelle hängt u.a. anderem vom Passivert (THC-COOH) ab und von dem Bundesland, in dem du lebst. Von der Anordnung eines ärztlichen Gutachtens bis zur sofortigen Entziehung der Fahrerlaubnis (Unterschied Fahrverbot - Entziehung) ist alles möglich.

wenn Du die Werte weißt (kannst Du nach einer Woche auf der police.gif erfragen), hier posten. Dann wissen wir mehr.

Grüße

Kai


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Kai

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Kipper92
Beitrag 05.05.2011, 13:08
Beitrag #33


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Sooo ihr habt lange nichts von mir gehört..aber das lag daran, dass es einfach keine Neuigkeiten gab. Zwei Wochen nach dem Vorfall hab ich bei der Polizeistelle angerufen, um meine Blutwerte zu erfragen. Diese lagen jedoch noch nicht vor und mir wurde gesagt, dass diese per Post in nächster Zeit kommen.
Bis jetzt sind die Blutwerte immer noch nicht angekommen, jedoch heute ein Brief, indem steht, dass ich als Beschuldigter vorgeladen bin. Tatvorwurf: Verstoß gegen das BtmG.
Was wollen die denn da von mir hören?Ich hatte ja nichts dabei, die gehen ja nur davon aus, dass ich etwas besessen habe, weil ich es konsumiert habe. Was antwortet man denen denn da?

Hoffe auf ein paar nützliche Antworten. Dankeschön :-*
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Q-Treiberin
Beitrag 05.05.2011, 13:12
Beitrag #34


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Zitat (Kipper92 @ 05.05.2011, 14:08) *
Was wollen die denn da von mir hören?Ich hatte ja nichts dabei, die gehen ja nur davon aus, dass ich etwas besessen habe, weil ich es konsumiert habe. Was antwortet man denen denn da?

Ganz einfach: Gar nichts...!!!

Anrufen und die Vernehmung höflich absagen, Du bist nicht verpflichtet (und wir raten immer davon ab) dort zu erscheinen.
Mit einer unbedachten Aussage reitest Du Dich unter Umständen noch tiefer in die Sch***e...


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Hornblower
Beitrag 05.05.2011, 13:33
Beitrag #35


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Aber Du könntest mal freundlich nach Deinen Werten fragen. rolleyes.gif


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Kipper92
Beitrag 05.05.2011, 13:47
Beitrag #36


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Kann man da einfach anrufen und sagen, dass man dazu keine Aussage machen möchte? Kann mir gar nicht vorstellen, dass das so einfach geht ;D Man könnte auch erscheinen und sagen, dass man hierzu keine Aussage machen möchte oder?^^
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Kai R.
Beitrag 05.05.2011, 14:16
Beitrag #37


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Zitat (Kipper92 @ 05.05.2011, 14:47) *
Kann man da einfach anrufen und sagen, dass man dazu keine Aussage machen möchte? Kann mir gar nicht vorstellen, dass das so einfach geht

warum nicht? Die police.gif sind auch froh, dies ohne weitere Arbeit von Dir zu erfahren.

Grüße

Kai


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Grüße

Kai

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Hornblower
Beitrag 05.05.2011, 14:17
Beitrag #38


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Ja.

Und dabei kannst Du gleich nach Deinen Werten fragen.


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Kipper92
Beitrag 05.05.2011, 14:41
Beitrag #39


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So habe nun eben bei der Polizei angerufen.. Der Polizist am Telefon meinte zu mir, wenn ich den Termin absage, meldet sich die Staatsanwaltschaft früher oder später bei mir. Wie ist das gemeint und was habe ich da zu befürchten?
Habe auch nach meinen Blutwerten gefragt, aber die wollte der Polizist mir nicht am Telefon mitteilen.
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Q-Treiberin
Beitrag 05.05.2011, 14:51
Beitrag #40


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Zitat (Kipper92 @ 05.05.2011, 15:41) *
Der Polizist am Telefon meinte zu mir, wenn ich den Termin absage, meldet sich die Staatsanwaltschaft früher oder später bei mir. Wie ist das gemeint und was habe ich da zu befürchten?
Das ist gemeint, dass Du entweder von der Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl bekommst (unwahrscheinlich) oder die Mitteilung über die Einstellung des Verfahrens...

Also "no panic"!

Die Werte geben viele nicht über das Telefon bekannt (Datenschutz), könnte sich ja auch Dein Nachbar für Dich ausgeben.


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toni montana
Beitrag 05.05.2011, 14:53
Beitrag #41


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Wenn sich die Staatsanwaltschaft bei Dir melden sollte, könnte es keine OWi mehr sein. Dann waren Deine Werte wohl zu hoch.

Dass die Polizei am Telefon keine Auskunft gibt, ist relativ normal. Dann geh' mal persönlich vorbei - aber lass Dich dabei nicht weiter ausquetschen!


edit: Mennoo - Q.!!


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Schöne Grüße,

Toni
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Kipper92
Beitrag 05.05.2011, 15:02
Beitrag #42


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Was wäre es denn anstatt einer Ordnungswidrigkeit? Ist doch eigentlich logisch, dass die Werte recht hoch sein können, wenn der Konsum nicht lange her ist oder? Ich dachte es ist nur keine Ordnungswidrigkeit, wenn ich auffällig im Straßenverkehr gewesen wäre und deswegen angehalten worden wäre...
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Gast_lemonshark_*
Beitrag 05.05.2011, 15:17
Beitrag #43





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Zitat (Kipper92 @ 05.05.2011, 16:02) *
Was wäre es denn anstatt einer Ordnungswidrigkeit?


Lass dich nicht noch mehr verrückt machen, als du sowieso schon bist!

Die Polizei hat zwei Dinge angestoßen:

1. Fahrt unter Einfluss berauschender Mittel => Ordnungswidrigkeit

2. Besitz illegaler Drogen => Verstoß gegen das BTMG => Straftat

Bei der Anhörung geht es um Nr. 2 und nicht um Nr. 1 (hier hätte der Vorwurf konkret einen Bezug zum Straßenverkehr gehabt)

Der police.gif hat insofern Recht mit seiner Aussage bezüglich Staatsanwaltschaft, als du von der Staatsanwaltschaft aller Voraussicht nach einen Bescheid bekommen wirst, dass das Strafverfahren eingestellt wurde. Auch und vor allem, wenn du dort nichts aussagst.
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Kipper92
Beitrag 05.05.2011, 15:29
Beitrag #44


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Alles klar, dankeschön. Wie kann ich eigentlich Einsicht in meine Polizeiakte haben, um zu sehen, was die Polizei festgehalten hat zu der "Tat" ? Eine weitere Frage ist noch, ob ich bei einer erneuten zufälligen Verkehrskontrolle, eine Urinprobe abgeben muss, ohne irgendwelche Anzeichen zu haben, dass ich unter Drogeneinfluss fahre? Die Frage soll nicht falsch verstanden werden, denn ich habe meinen Komsum gestoppt und bin mir völlig im Klaren, dass Drogen völlig unnötig sind. Es ist nur aus Interesse, da die Polizisten ja dann eigentlich ein (berechtigtes?!) Vorurteil gegenüber einem haben..
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Gast_lemonshark_*
Beitrag 05.05.2011, 15:44
Beitrag #45





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Zitat (Kipper92 @ 05.05.2011, 16:29) *
Eine weitere Frage ist noch, ob ich bei einer erneuten zufälligen Verkehrskontrolle, eine Urinprobe abgeben muss, ohne irgendwelche Anzeichen zu haben, dass ich unter Drogeneinfluss fahre?


Eine Urinprobe musst du nie abgeben! Die ist immer freiwillig.

Wenn du die freiwillige Urinprobe ablehnst, kann die Polizei (gegen deinen Willen) eine Blutentnahme anordnen, wenn der begründete Verdacht besteht, dass du Drogen konsumiert hast. Ob sie das tun und ob die eventuelle Begründung für den Konsumverdacht einer gerichtlichen Überprüfung standhält, steht in den Sternen.
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Q-Treiberin
Beitrag 05.05.2011, 15:46
Beitrag #46


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Zitat (Kipper92 @ 05.05.2011, 16:29) *
Wie kann ich eigentlich Einsicht in meine Polizeiakte haben, um zu sehen, was die Polizei festgehalten hat zu der "Tat" ?
Das kann nur ein Anwalt.


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Toni86
Beitrag 05.05.2011, 16:15
Beitrag #47


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Hallo Kipper,

wollte mich auch mal bei dir melden und dich Herzlich Willkommen hier heißen.

Ich verstehe vollkommen in was für einer Situation du bist und wie es dir dabei geht.
Das gleiche habe ich genau vor einem Jahr auch durch gemacht und es war alles andere als schön (wenn du willst kannst du dich mal in meinem Thread einlesen)

Alles was ich dir raten kann ist das du weiterhin clean bleibst und den Kopf nicht verlierst. Warte auf die Werte deiner Blutuntersuchung ab (bei mir gings auch gute 4 Wochen) ab da kann man dir konkret weiter helfen was auf Dich zu kommt. Du bist hier in besten Händen aufgehoben und dir wird super geholfen.

Bleib stark und denk dran es kann nie dunkler werden wie die Nacht.

Wenn du Fragen hast kannst dich gerne an mich wenden.

Viele Grüße

Toni
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Gast_klaus62_*
Beitrag 05.05.2011, 22:20
Beitrag #48





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Hallo @Kipper92

nachträglich willkommen im Verkehrportal wavey.gif

das was ich jetzt schreibe ist nur meine Meinung, das möchte ich zuerst vorausschicken

da dein Konsum recht kurz vor der Kontrolle war würde ich zur Polizei gehen um wenigstens eine Gewissheit zu bekommen was führerscheinrechtlich auf dich zukommt.

da du am Telefon keine Auskunft bekommen hast, du hattest aber die Möglichkeit durch persönliches Erscheinen deine Blutwerte zu erfahren, glaube ich nicht, dass du in den nächsten Tagen deswegen einen Brief erhalten wirst.

ich würde gleich Morgen zur Polizei gehen, die Blutwerte erfragen und mich für die Auskunft recht herzlich bedanken.

wavey.gif
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Hornblower
Beitrag 06.05.2011, 08:01
Beitrag #49


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Zitat (klaus62 @ 05.05.2011, 23:20) *
das was ich jetzt schreibe ist nur meine Meinung,


Ich würde auch so handeln. wavey.gif

Und immer darduf achten, mir nichts entlocken zu lassen. keine Aussage, aber ich möchte meine Blutwerte erfahren. wink.gif


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calectra
Beitrag 06.05.2011, 09:18
Beitrag #50


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Lemonshark hat eigentlich schon alles zu dem Urintest gesagt. Ich möchte es aber nocheinmal verdeutlichen. Du bist in einer Kontrolle zu keinerlei Mitwirkung verpflichtet. Du kannst also jegliche Tests verweigern. Nicht nur die Urintests sondern auch sonstige, wie das in die Augen leuchten, Augen schließen und auf 30 zählen oder was es da sonst noch alles gibt. Ich würde auch niemandem raten die Tests mitzumachen, auch wenn derjenige völlig clean ist. Die Beamten können dich dann trotzdem zu einer Blutprobe mitnehmen. Diese muss aber von einem Richter angeordnet werden. Ohne jegliche Anhaltspunkte, die ohne Vortests schwer gegeben sein können, ist es dann fraglich ob ein Richter eine Blutprobe anordnet. Meiner Erfahrung nach lassen die meisten Beamten die Blutprobe sein, wenn einer jegliche Tests verweigert.

Gruß


--------------------
"Die Autobahn ist schließlich nicht für eine Geschwindigkeit von nur 80 oder 100 km/h gemacht", Landesverkehrsminister Otto Ebnet.
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 26.04.2024 - 21:53