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> Raser in unserer Spielstraße (was kann ich tun)
facelift2000
Beitrag 28.10.2008, 19:34
Beitrag #1


Neuling


Gruppe: Neuling
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Hallo zusammen,
ich hoffe ich bin damit nicht ganz falsch hier, wenn doch entschuldigt bitte.

Bei uns in der Straße (Neubau und eher ruhiger gelegen) ist gerade ein neues Reihenhaus bezogen worden und seit dem zeit punkt wird von einigen bewohnern ständig durch gerast :confused:
es ist ist eine Spielstraße und natürlich sind auch kleine Kinder auf der Straße spielen, aber den Rasern ist es vollkommen egal ob Tag oder Nacht. Wir haben diese natürlich auch schon freundlich darauf angesprochen aber es ist Ihnen im Wahrsten Sinne egal und das sagen sie auch ganz überzeugt (?)
Jetzt meine frage, was kann ich als Anwohner dagegen tun ? Die Polizei ist bei uns vieleicht einmal im Monat (wenn überhaupt) mal am kurz durchfahren.
1.) Bringt es vieleicht etwas unsere Ortspolizei darauf an zu sprechen ? Kennzeichen aufschreiben ?
Aber dann heißt es nur aussage gegen aussage oder doch nicht ?
2.) Würde es etwas bringen die Raser mit Kennzeichen und Fahrer zu Filmen und damit als Beweis fest zu halten und das Material unserer Ortspolzei zu übergeben ?

Ich habe einfach Angst das es noch zu diesem Tag kommt wo etwas schlimmes passiert.

Vielen Dank
Gruss Friedrich
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Gast_charly68_*
Beitrag 28.10.2008, 19:42
Beitrag #2





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Zitat (facelift2000 @ 28.10.2008, 20:34) *
Ich habe einfach Angst das es noch zu diesem Tag kommt wo etwas schlimmes passiert.


Leider ist es oftmals so, daß die Behörden erst was unternehmen, wenn jemand mit dem Kopf unter dem Arm daher kommt.

Ich würde jetzt mal das örtliche Ordnungsamt darauf ansprechen.

Wird von dort nichts unternommen hat man immer noch den Weg über den Bürgermeister, Landkreis als Aufsichtsbehörde und bis hin zum Regierungspräsidium als Aufsichtsbehörde des Landkreises zwecks evtl. einer Dienstaufsichtsbeschwerde oder auch Untätigkeitsanzeige offen.

LG
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Malermeister
Beitrag 28.10.2008, 19:46
Beitrag #3


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Eine Spielstraße wird es nicht sein, sondern ein Verkehrsberuhigter Bereich.

Du kannst schlecht die Übertretungen dokumentieren, da in D. Geschwindigkeit nicht geschätzt werden darf.

Ich würde aber bei den Behörden - Ordnungsamt und Polizeirevier - Ross und Reiter nennen.

Sind in eurem Wohngebiet noch mehr Anwohner deiner Meinung? Wenn ja, tut euch zusammen.


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Diesel-Georg
Beitrag 28.10.2008, 19:53
Beitrag #4


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Falls auf der Spielstraße keine besonderen Parkverbote bestehen, weiß ich eine sehr wirkungsvolle Methode, die Raser einzubremsen. Das hat vor 20 Jahren in unserer Wohnstraße bestens funtioniert, weil dort mehrer Familien mit kleine Kinder zusammengehalten haben. Wir haben uns abgesprochen unsere Autos alle rechts-links versetzt auf der Straße zu parken. Vorher hatte es eine stillschweigende Absprache gegeben, dass alle auf einer Seite parken, damit jeder besser durchkommt. Wie es dann einmal beinahe ein Kind erwischt hatte, haben wir in loser Absprache die Änderung des parken beschlossen, und ab sofort ging es nur noch im komplizierten Slalom entsprechend langsam durch die Straße. Interesanterweise hat dadurch auch der Schleichweg-Durchgangsverkehr bald abgenommen.

Aber ich glaube, in echten Spielstraßen dürfte das nicht gehen. So viel ich in Erinnerung habe, darf dort nur an genau vorgegebenen Stellen geparkt werden.

Es grüßt der Diesel-Georg wavey.gif


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Grüße vom Diesel-Georg
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Schorsch
Beitrag 28.10.2008, 19:53
Beitrag #5


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Zitat (facelift2000 @ 28.10.2008, 19:34) *
es ist ist eine Spielstraße und natürlich sind auch kleine Kinder auf der Straße spielen, aber den Rasern ist es vollkommen egal ob Tag oder Nacht. Wir haben diese natürlich auch schon freundlich darauf angesprochen aber es ist Ihnen im Wahrsten Sinne egal und das sagen sie auch ganz überzeugt



Wenn das entsprechende Zitat auch von einem weiteren Zeugen belegt werden kann, dann würde ich mich damit an die zuständige Führerscheinstelle wenden, denn eine solche Einstellung bedeutet, dass die Person zum führen eines KFZ charakterlich ungeeignet ist.
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blue0711
Beitrag 28.10.2008, 19:58
Beitrag #6


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Zitat (facelift2000 @ 28.10.2008, 19:34) *
es ist ist eine Spielstraße
Du meinst einen Verkehrsberuhigten Bereich?
Zitat (facelift2000 @ 28.10.2008, 19:34) *
Aber dann heißt es nur aussage gegen aussage oder doch nicht ?
Aussage gegen Aussage gibt es so nicht. Ihr wäret Zeugen. Und ich nehme mal an, ihr seid nicht die einzigen.
Ich würde erst mal in der Nachbarschaft klären, wem das noch negativ auffällt. Dann kann man mit wesentlich mehr Argumentationskraft auftreten.


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Gruß Kai
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fritz440kombi
Beitrag 28.10.2008, 20:18
Beitrag #7


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Zitat (Malermeister @ 28.10.2008, 19:46) *
Eine Spielstraße wird es nicht sein, sondern ein Verkehrsberuhigter Bereich.

Du kannst schlecht die Übertretungen dokumentieren, da in D. Geschwindigkeit nicht geschätzt werden darf.

Ich würde aber bei den Behörden - Ordnungsamt und Polizeirevier - Ross und Reiter nennen.

Sind in eurem Wohngebiet noch mehr Anwohner deiner Meinung? Wenn ja, tut euch zusammen.


Frage: Durchzugsverkehr in D erlaubt? In der österr. STVO heißt der Bereich Wohnstrasse, hier ist lediglich Zu- und Abfahren erlaubt, entspricht ruhendem Verkehr wenn man herausfährt ..wie ist das bei Euch? think.gif think.gif


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facelift2000
Beitrag 28.10.2008, 20:32
Beitrag #8


Neuling


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erstmal vielen lieben Dank für die Ausführlichen antworten.
Ja ich meinte natürlich einen Verkehrsberuhigten Bereich (Schrittgeschwindigkeit).
Das hört sich ja alles viel besser als zunächst angenommen an, der Grund meines schreibens heute war der das ich gerade vorhin einen von den Rasern angehalten habe und versucht habe ihm trotzdem freundlich entgegen zu kommen, also ich meine damit auf die "Menschliche Weise" ich hoffe Ihr versteht was ich meine rolleyes.gif
aber er war doch ziehmlich schnell Aggressiv deswegen. Ich habe ihn einfach darauf hingewiesen das es hier viele spielende Kinder gibt und ob er es nicht anehmen könnte langsamer zu fahren. Aber er sagte immer nur so dinge wie; ich bin ja nicht der einzige hier, ein anderer hätte ihn auch schon angehalten, im wäre das sowas von egal, das ist Eure meinung, usw... und ist dann Demonstrativ Aggressiv weg gefahren.
Dann werde ich euren Rat mit der Ortspolizei als erstes mal versuchen und meinen Nachbar der ihn auch schon zweimal angehalten hat darauf ansprechen.
Vielen Dank nochmal für´s erste, ich werde morgen berichten was die Polizei dazu meint
freundliche Grüße
Friedrich
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Kuli
Beitrag 28.10.2008, 20:54
Beitrag #9


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Zitat (fritz440kombi @ 28.10.2008, 20:18) *
Frage: Durchzugsverkehr in D erlaubt? In der österr. STVO heißt der Bereich Wohnstrasse, hier ist lediglich Zu- und Abfahren erlaubt, entspricht ruhendem Verkehr wenn man herausfährt ..wie ist das bei Euch? think.gif think.gif


Ein VBB sollte nur dort eingerichtet werden, wo kein Durchgangsverkehr zu erwarten ist
Es gibt aber weder ein Verbot für die Verwaltung, dort nicht einen einzurichten, noch für den VT, dort durchzufahren
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melli24
Beitrag 28.10.2008, 21:05
Beitrag #10


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Zitat (facelift2000 @ 28.10.2008, 19:34) *
Bei uns in der Straße (Neubau und eher ruhiger gelegen) ist gerade ein neues Reihenhaus bezogen worden und seit dem zeit punkt wird von einigen bewohnern ständig durch gerast :confused:

Wenn du Geduld hast und über einige off-topic-Beiträge weglesen kannst, findest du hier eine Menge Informationen und Möglichkeiten.

Ihr könntet u.a. mit der Polizei sprechen, dann kann die Kontrollen durchführen. Wenn das regelmäßig passiert, wirkt es vielleicht.
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Andreas
Beitrag 28.10.2008, 21:09
Beitrag #11


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Zitat (fritz440kombi @ 28.10.2008, 20:18) *
In der österr. STVO heißt der Bereich Wohnstrasse, hier ist lediglich Zu- und Abfahren erlaubt,


Das ist dann aber auch nur eine wohlgemeinte Absichtserklärung, da es in den meisten Fällen nicht kontrollierbar ist. unsure.gif Vergleichbar mit dem deutschen Zusatzzeichen "Anlieger frei".


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dopero
Beitrag 28.10.2008, 21:52
Beitrag #12


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Zitat (facelift2000 @ 28.10.2008, 20:32) *
...der Grund meines schreibens heute war der das ich gerade vorhin einen von den Rasern angehalten habe und versucht habe...

Du hast also einen Verkehrsteilnehmer durch Dein Verhalten genötigt. Das ist nun mal der falsche Weg, da wäre ich genauso sauer.

Ausserdem schreibst Du in Deinem ersten Posting:
Zitat (facelift2000 @ 28.10.2008, 19:34) *
es ist ist eine Spielstraße und natürlich sind auch kleine Kinder auf der Straße spielen,

Dabei solltest Du beachten das auch in einem Verkehrsberuhigter Bereich gilt das die Fußgänger (und damit auch die spielenden Kinder) den Fahrverkehr nicht unnötig behindern dürfen, da sämtlicher Verkehr hier gleichrangig ist.

Ich fahre übrigens in einem VB immer einen Gang niedriger damit mich die Kinder auch höhren. Mein Auto scheint nämlich einfach zu leise zu sein. Dann kann es natürlich schon mal vorkommen das jemand meint ich würde zu schnell unterwegs sein.
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Pionic
Beitrag 28.10.2008, 23:01
Beitrag #13


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Zitat (dopero @ 28.10.2008, 21:52) *
... damit mich die Kinder auch höhren. Mein Auto scheint nämlich einfach zu leise zu sein.
Vielleicht liegt es auch daran, dass kleine Kinder einfach noch nicht die Verkehrswahrnehmung von Erwachsenen haben (Entfernungen/Geschwindigkeiten schätzen)?
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Ichtyos
Beitrag 28.10.2008, 23:29
Beitrag #14


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Zitat (dopero @ 28.10.2008, 21:52) *
Du hast also einen Verkehrsteilnehmer durch Dein Verhalten genötigt.
Da bist Du IMHO auf einem ganz dünnen Ast. Vermutlich waren wir beide nicht dabei, aber zu einer Nötigung im Sinne des StGb § 240 gehört in der Regel schon etwas mehr, als ich mir unter der bisherigen Schilderung vorstelle. think.gif


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CvR
Beitrag 29.10.2008, 00:02
Beitrag #15


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Zitat (dopero @ 28.10.2008, 21:52) *
Ich fahre übrigens in einem VB immer einen Gang niedriger damit mich die Kinder auch höhren. Mein Auto scheint nämlich einfach zu leise zu sein. Dann kann es natürlich schon mal vorkommen das jemand meint ich würde zu schnell unterwegs sein.

think.gif Das könnte ich nicht. Mein Fahrlehrer brachte mir anno dunnemals bei VB = 1. Gang Standgas, Fuß bremsbereit über dem Pedal. Schrittgeschwindigkeit in einem höheren Gang oder mit deutlich höherer Drehzahl halte ich für nahezu unmöglich wavey.gif


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"Man sollte schon deshalb kein langes Gesicht machen, weil man dann mehr zu rasieren hat."
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Kolbenfeder
Beitrag 29.10.2008, 05:05
Beitrag #16


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Zitat (Malermeister @ 28.10.2008, 19:46) *
Du kannst schlecht die Übertretungen dokumentieren, da in D. Geschwindigkeit nicht geschätzt werden darf.



Aber recht genau messen, wie?

Camcorder, WEB-Camera die evt. auch noch ( sofern die Schärfentiefe es zu lässt ) einen Billigwecker mit Sekundenzeiger aufnimmt.

Bei modernen Digicams die hochkomprimiert im Format AVCHD aufnhemen wäre nachträglich Manipulation für einen Experten sowieso nachweisbar, so manipulieren daß es unentdeckbar ist dürfte nicht möglich sein.

Daher bei groben Verstößen, 10km/h mehr als zulässig dürfte die Aufzeichnung gerichtsfester Beweis sein.
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JTH
Beitrag 29.10.2008, 06:39
Beitrag #17


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Dies könnte ein Beweis für das überschreiten der Schrittgeschwindigkeit sein. jedoch sin schätzungsbasierte Verstöße gegen die Schrittgeschwindigkeit lediglich mit 15€ Verwarnungsgeld bedroht.

Schreibt besser detailliert auf, wann dieser Herr gewöhnlich durchfährt und gebt dies an die Polizei - am besten den Dienststellenleiter - weiter, damit von deren Seite zur richtigen Zeit gemessen werden kann.


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Grüße aus dem Allgäu - JTH



Das Leben geht zu schnell zum Rasen
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Acki
Beitrag 29.10.2008, 08:09
Beitrag #18


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Als die Straße wo meine Mutter wohnt noch verkehrsberuhigter Bereich war, haben die Anwohner z.T. Kinderspielzeug ( Bobby-Cars, Dreiräder) mitten auf die Straße gestellt so das die Autos drumrum fahren mussten. Das hat ganz gut gewirkt.
Beschwerden (wegen schnellfahrenden Autos) von Anwohnern hat zu Geschwindigkeitsmessungen geführt (nicht besonders erfolgreich, soo schnell waren die Autos nämlich gar nicht) - und dann dazu das der verkehrsberuhigte Bereich aufgehoben wurde. Jetzt ist da 30 zHG und die Kinder spielen z.T. trotzdem noch auf der Straße blink.gif (allerdings nicht mehr die ganz kleinen).

gruß Acki
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Malermeister
Beitrag 29.10.2008, 08:28
Beitrag #19


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Zitat (dopero @ 28.10.2008, 21:52) *
Dabei solltest Du beachten das auch in einem Verkehrsberuhigter Bereich gilt das die Fußgänger (und damit auch die spielenden Kinder) den Fahrverkehr nicht unnötig behindern dürfen, da sämtlicher Verkehr hier gleichrangig ist.
In der StVO steht zum Zeichen 325 folgendes
Zitat
Innerhalb dieses Bereichs gilt:

1.  Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.

2.  Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit einhalten.

3.  Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig müssen sie warten.

4.  Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.

5.  Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen, zum Be- oder Entladen.
Unter Punkt 4 steht, das was du meinst. Aber Punkt 1 - 3 gibt den Fußgängern erweiterte Rechte, bzw schränkt die Rechte der Autofahrer ein - wenn nötig müssen sie sogar warten.
Zitat (dopero @ 28.10.2008, 21:52) *
Ich fahre übrigens in einem VB immer einen Gang niedriger damit mich die Kinder auch höhren. Mein Auto scheint nämlich einfach zu leise zu sein. Dann kann es natürlich schon mal vorkommen das jemand meint ich würde zu schnell unterwegs sein.
Warum fährst du nicht einfach Schrittgeschwindigkeit( Pkt 2) und hast erhöhte Aufmerksamkeit und Bremsbereitschaft, sofern Kinder in der Nähe sein könnten?

Und unter dem Aspekt des zweiten Satzes unter Pkt 3 wird ein Nötigung bei bloßen Anhalten durch andere sich wohl kaum durchsetzen lassen


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Chosen
Beitrag 29.10.2008, 08:56
Beitrag #20


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Zitat (Kolbenfeder @ 29.10.2008, 05:05) *
Camcorder, WEB-Camera die evt. auch noch ( sofern die Schärfentiefe es zu lässt ) einen Billigwecker mit Sekundenzeiger aufnimmt.



Ich finde den Ansatz gar nicht schlecht. Wenn man dann evtl. noch Markierungen auf der Straße, z.B. mit Kinderkreide, als Wegstreckenmarkierung aufmalt
hat man die Zeit(durch den Wecker) und die zurückgelegte Strecke. Anhand der Autolänge im Bild könnte man dann auch sehen ob Metermarkierungen nicht etwa mit zu kleinem Abstand aufgemalt wurden.
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wombat
Beitrag 29.10.2008, 10:36
Beitrag #21


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Der Aufwand ist für eine Anzeige vermutlich überhaupt nicht nötig. Eine Feststellung der Übertretung der Schrittgeschwindigkeit sollte per Augenmaß möglich sein (ist es möglich nebenher zu gehen/laufen? -> nein? -> Anzeige -> 15,-, wie bereits weiter oben geschrieben). Sollte sich in einem nachfolgenden Gespräch herausstellen, daß die Übertretung vorsätzlich geschah ("Ist mir egal", "Mach ich immer so"...), dann würde ich in der Anzeige darauf hinweisen, evtl. zieht dies eine Verdoppelung der Strafe wg. Vorsatz nach sich. Den Fahrer sollte man natürlich identifizieren können.

Wenn man nicht anzeigen möchte, dann wäre ein Hinweis an die Polizei (wie auch bereits erwähnt) wohl das gebotene Mittel. Entsprechende Messungen könnten dann auch drastischere Strafen nach sich ziehen (Z.B. 50kmh -> mind. 35 drüber (bei tolerierten 15km/h) -> 1 Monat ohne Führerschein).

Stellt man sich quer auf die "Straße" um das Auto anzuhalten, so halte ich das definitiv für verboten (nach Punkt 4.). Läßt man dem Autofahrer dagegen Platz und signalisiert seinen Gesprächswunsch, so wäre dagegen sicher nichts einzuwenden.


Ich habe allerdings ein Problem mit dem Begriff "Raser". Geht das nur mir so? Seit ich (diesen Urlaub) zwei Wochen die BILD genießen durfte, in der Autfahrer prinzipiell nur "gerast" oder "totgerast" haben, und sei es mit Schrittgeschwindigkeit, kommt mir bei dem Begriff jedes Mal die Galle hoch. (Nachtrag: Siehe z.B. hier im BILDblog letzter Absatz)
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melli24
Beitrag 29.10.2008, 11:19
Beitrag #22


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Zitat (wombat @ 29.10.2008, 10:36) *
Stellt man sich quer auf die "Straße" um das Auto anzuhalten, so halte ich das definitiv für verboten (nach Punkt 4.). Läßt man dem Autofahrer dagegen Platz und signalisiert seinen Gesprächswunsch, so wäre dagegen sicher nichts einzuwenden.

Ja, wobei es durchaus andere - erlaubte - Mittel gibt, die auch dazu gereichen, den Fahrer soweit runterzubremsen, dass man ihn identifizieren kann.
Zitat
Innerhalb dieses Bereichs gilt:

1. Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.
2. Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit einhalten.
3. Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig müssen sie warten.
4. Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
5. Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen, zum Be- oder Entladen.

Nach den Punkten darf ich auch direkt vor einem Fahrzeug seinen Fahrweg kreuzen. Nach Punkt 3 muss der Autofahrer erforderlichenfalls warten. Solange ich nicht vor ihm stehenbleibe ("unnötig behindere") sehe ich keine Handhabe dagegen.

Zitat (wombat @ 29.10.2008, 10:36) *
Ich habe allerdings ein Problem mit dem Begriff "Raser".

Der wird tatsächlich etwas inflationär genutzt, aber ich habe mir abgewöhnt, mich darüber aufzuregen wink.gif
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helmet lampshade
Beitrag 29.10.2008, 11:31
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Zitat (dopero @ 28.10.2008, 21:52) *
Ich fahre übrigens in einem VB immer einen Gang niedriger damit mich die Kinder auch höhren. Mein Auto scheint nämlich einfach zu leise zu sein. Dann kann es natürlich schon mal vorkommen das jemand meint ich würde zu schnell unterwegs sein.

Du bist im VB zu schnell unterwegs, es sei denn Du fährst einen extrem untersetzten Geländewagen, bei dem der erste Gang bis 10 km/h geht o-ä.
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svenrd03
Beitrag 29.10.2008, 11:44
Beitrag #24


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whistling.gif Als Bewohner einer verkehrsberuhigten Zone habe ich eher den Eindruck, dass nicht die Auto- und/oder Motorradfahrer sondern die Kinder und/oder die Radfahrer nicht wissen, was Schrittgeschwindigkeit bedeutet...... Und durch die Verbreitung von Thesen wie "Kinderspiele sind ÜBERALL erlaubt" kommen manchmal so schwachsinnige Kinderargumente wie "Natürlich dürfen wir die Hauswand als Torwand benutzen, weil hier ist ja eine Spielstrassssse" blink.gif
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melli24
Beitrag 29.10.2008, 11:50
Beitrag #25


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Zitat (svenrd03 @ 29.10.2008, 11:44) *
"Natürlich dürfen wir die Hauswand als Torwand benutzen, weil hier ist ja eine Spielstrassssse" blink.gif

Kinder eben wink.gif Und wer das Fenster trifft, kriegt nen Extrapunkt wink.gif
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svenrd03
Beitrag 29.10.2008, 11:54
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Zitat (melli24 @ 29.10.2008, 12:50) *
Kinder eben wink.gif Und wer das Fenster trifft, kriegt nen Extrapunkt wink.gif

Klaro, wenn der Erziehungsberichtigte zum abholen der perforierten Lederhülle antreten darf.... think.gif (Der Ball war schon vorher kaputt...... ICH weiß nicht wie das passiert ist laugh2.gif )
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Hornblower
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Mal Butter bei die Fische: Um welche Geschwindigkeiten geht es denn so, und wie manifestiert sich das Verkehrsrowdytum den konkret?

H.H.


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Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
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"Gendern" - dat is, wenn dem Sachsen sein Boot umkippt.
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Schorsch
Beitrag 29.10.2008, 12:41
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Zitat (wombat @ 29.10.2008, 10:36) *
Stellt man sich quer auf die "Straße" um das Auto anzuhalten, so halte ich das definitiv für verboten (nach Punkt 4.). Läßt man dem Autofahrer dagegen Platz und signalisiert seinen Gesprächswunsch, so wäre dagegen sicher nichts einzuwenden.



Wieso sollte eine Maßnahme zur Gefahrenabwehr verboten sein - im Gegenteil, wer sieht, dass jemand Kind gefährdet, der ist m.E. sogar verpflichtet einzuschreiten. Niemad würde auf die Idee kommen ,es könnte verboten sein, jemanden davon abzuhalten, Steine von einer Autobahnbrücke zu werfen - wenn aber umgekehrt Autofahrer nicht die gefährdeten sid, sondern die Verursacher der Gefährdung, dann soll gleich ein Einschreiten verboten sein.
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melli24
Beitrag 29.10.2008, 12:44
Beitrag #29


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Wenn du mit der Gefahrenabwehr wieder neue Gefahren schaffst, ist das Mittel aber mehr als fraglich.
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wombat
Beitrag 29.10.2008, 13:21
Beitrag #30


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@Schorsch,
wenn es sich um eine akkute Gefahr handelt und, wenn das die sinnvollste Maßnahme ist, dann natürlich. Manchmal ist es natürlich sinnvoller z.B. ein spielendes Kind im Gefahrenfall von der Straße zu holen, als zu hoffen daß man mit seinem Körper das Fahrzeug rechtzeitig zum Stehen bringt.

Wenn es sich dagegen nur um eine potentielle Gefahr handelt (das Auto könnte ein Kind gefährden, wenn denn eins da wäre (es aber nicht ist)), dann ist es keine Gefahrenabwehr mehr.

Wie melli24 bereits sagte, ist es natürlich nicht verboten, das Fahrzeug aus Versehen zu blockieren, weil man es nicht wahrgenommen hatte. Nach "Wahrnehmung" ist dann aber wieder Platz zu machen.
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melli24
Beitrag 29.10.2008, 13:43
Beitrag #31


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Im Gegensatz zur normalen Straße habe ich aber nicht mal die Pflicht, die Straße auf kürzestem Wege zu überschreiten.
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svenrd03
Beitrag 29.10.2008, 13:55
Beitrag #32


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@ Schorsch
Die beste Gefahrenabwehr besteht darin, auch schon den Kindern eineindeutig klar zu machen, dass AUFMERKSAMKEIT und RÜCKSICHTNAHME nützliche Überlebenshilfen im Alltag sind...... Verkehrsberuhigte Zonen incl. hysterischen Schreimüttern sind da regelmäßig eher Ursachen von späterem Unheil, weil die lieben "Kleinen" da zu vollkommen falschen Annahmen bezüglich der eigenen Rechte und Pflichten kommen...... rolleyes.gif

Und zu Hornblower: Unter "keine Ahnung von Schrittgeschwindigkeit" unterstelle ich genau dann, wenn ich im ersten Gang bei gezogener Kupplung rechts und links von einem Pulk von Radfahrern mit ca. 35 km/h überholt werde.......... (und gleichzeitig 10 m vor mir dann das Kleinkind auf dem Bobbycar rumbollert) blink.gif
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Schorsch
Beitrag 29.10.2008, 14:07
Beitrag #33


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Zitat (svenrd03 @ 29.10.2008, 13:55) *
@ Schorsch
Die beste Gefahrenabwehr besteht darin, auch schon den Kindern eineindeutig klar zu machen, dass AUFMERKSAMKEIT und RÜCKSICHTNAHME nützliche Überlebenshilfen im Alltag sind...... Verkehrsberuhigte Zonen incl. hysterischen Schreimüttern sind da regelmäßig eher Ursachen von späterem Unheil, weil die lieben "Kleinen" da zu vollkommen falschen Annahmen bezüglich der eigenen Rechte und Pflichten kommen...... rolleyes.gif



Elementarste Form der Ricksichtnahme ist es zunächst einmal Regeln einzuhalten. Dass erwachsene Autofahrer selbst dazu nicht bereit sind, wird als selbstverständliches Recht des Stärkeren akzeptiert. Und von Kindrn wird dann erwartet, dass sie diese Rücksichtlosigkeit durch besondere Rücksichtnahme auszugleichen haben.

natürlich sollten Kinder vor den Gefahren des Straßenverkehrs gewarnt werden, um ihre Überlebenschancen zu erhöhen, aber vor allem sollte etwas gegen die unternommen werden, die sie gefährden.
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melli24
Beitrag 29.10.2008, 14:46
Beitrag #34


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Zitat (svenrd03 @ 29.10.2008, 13:55) *
Die beste Gefahrenabwehr besteht darin, auch schon den Kindern eineindeutig klar zu machen, dass AUFMERKSAMKEIT und RÜCKSICHTNAHME nützliche Überlebenshilfen im Alltag sind...... Verkehrsberuhigte Zonen incl. hysterischen Schreimüttern sind da regelmäßig eher Ursachen von späterem Unheil, weil die lieben "Kleinen" da zu vollkommen falschen Annahmen bezüglich der eigenen Rechte und Pflichten kommen...... rolleyes.gif

Da hast du prinzipiell Recht. Nur bis zu einem Alter ist solch eine Erziehung mit anschließender selbstständiger Umsetzung schlichtweg unmöglich. Abgesehen davon, dass es bei einem Kind zum einen Ohr rein und zum anderen wieder rausgeht, mangelt es in den meisten Fällen an der Unmöglichkeit, Abstände, Geschwindigkeiten und alle Randbedingungen einzuschätzen.
Wenn du einem 5-jährigen Kind, das dir tatsächlich zuhört und nicht an seinen Teddy im Kinderzimmer denkt, erzählt, dass es nur über die Straße gehen darf, wenn das Auto weiter weg als 50 Meter ist, dann wird es das einfach nicht umsetzen können, weil es nicht weiß, wieviel 50 Meter sind.

So ist eine Schlussfolgerung, dass kleine Kinder im "normalen" Straßenverkehr nicht ungeführt teilnehmen können. Wenn die StVO aber einen VB vorsieht, dann ist das kein "normaler" Straßenverkehr mehr. Dort wird 99% der Verantwortung auf dem Kraftfahrer übertragen, weil diese Straßen keine Straßen im eigentlichen Sinne ("Vorankommen") sind, sondern mehr Aufenthalts- als Erschließungscharakter haben. Und da spielen halt Fußgängerbewegungen größerer Rollen als Fahrzeugbewegungen. Vergleiche es mit einer großen Hofsituation.

Und wenn man diese Voraussetzungen als gegeben nimmt, ist die Welt wunderbar in Ordnung, wenn sich alle - wie Schorsch es auch schon gefordert hat - an die Regeln halten. Dann muss es schon mit dem Teufel zugehen, dass ein Kind von einem Kfz überrollt wird.

Nach der fehlenden Erziehung oder Sorgfaltspflicht der Eltern zu schreien, ist dabei nur ein kläglicher Versuch, die Verantwortung für das eigene Handeln oder gar für die eigene Unfähigkeit, Regeln einhalten zu können, abzuschieben.
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svenrd03
Beitrag 29.10.2008, 15:19
Beitrag #35


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Zitat (Schorsch @ 29.10.2008, 15:07) *
Und von Kindern wird dann erwartet, dass sie diese Rücksichtlosigkeit durch besondere Rücksichtnahme VORSICHT auszugleichen haben.

Nun, trocken zu Ende gedacht: Sollten Sie mental dazu nicht in der Lage sein, könnte dies, wenns blöd läuft, auf dem Friedhof enden (wenn sie dann mit ihrer eingeschränkten Wahrnehmung und Befindlichkeit den VB verlassen).
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melli24
Beitrag 29.10.2008, 16:01
Beitrag #36


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Kinder sind bis zum 8.-10. Lebensjahr nicht dazu in der Lage, alles richtig einschätzen zu können. Außerhalb von VBs haben sie allein nur eingeschränkt bis gar nichts zu suchen.
Innerhalb von VBs sind allerdings die Autofahrer dafür verantwortlich, dass nix passiert.
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Hornblower
Beitrag 29.10.2008, 16:25
Beitrag #37


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Zitat (svenrd03 @ 29.10.2008, 13:55) *
Und zu Hornblower: Unter "keine Ahnung von Schrittgeschwindigkeit" unterstelle ich [...]


Ei, Sven, Dich meinte ich doch gar nicht.

Ich würde ganz gerne vom TE wissen:

Um welche Geschwindigkeiten geht es denn so, und wie manifestiert sich das Verkehrsrowdytum den konkret?

Viele Grüße,

H.H.


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svenrd03
Beitrag 29.10.2008, 16:35
Beitrag #38


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Zitat (Hornblower @ 29.10.2008, 17:25) *
Ei, Sven, Dich meinte ich doch gar nicht.

wink.gif Konnte ich mir auch nicht wirklich vorstellen. Habe halt mal ein Live-Beispiel für "wirkliches" Fehlverhalten gebracht.....

cheers.gif
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Zrubsel
Beitrag 29.10.2008, 16:45
Beitrag #39


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Zitat (melli24 @ 29.10.2008, 16:01) *
Kinder sind bis zum 8.-10. Lebensjahr nicht dazu in der Lage, alles richtig einschätzen zu können. Außerhalb von VBs haben sie allein nur eingeschränkt bis gar nichts zu suchen.


... da frage ich mich doch glatt, wie ich meine Kindheit überlebt habe mit nahezu 2 km Fussweg zur Schule (ja, ab der ersten Klasse schon)...

Zitat
Innerhalb von VBs sind allerdings die Autofahrer dafür verantwortlich, dass nix passiert.


Da wiederum stimme ich grossteils zu - aber WIR ALLE haben doch unser Kindesalter überlebt, auch WEIL unsere Eltern uns zum richtigen Verhalten im Verkehr erzogen haben...

Gruss, Zrubsel


--------------------
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svenrd03
Beitrag 29.10.2008, 16:48
Beitrag #40


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Zitat (melli24 @ 29.10.2008, 17:01) *
Innerhalb von VBs sind allerdings die Autofahrer dafür verantwortlich, dass nix passiert.

think.gif Leider ein etwas falscher Zungenschlag. Ich korrigiere wie folgt:

Innerhalb von VBs sind allerdings die Autofahrer/Motorradfahrer/Radfahrer/Mofafahrer/Inlinerfahrer/Rollerfahrer/Fußgänger/Rollstuhlfahrer und selbst Kinder dafür verantwortlich, dass nix passiert, soweit er es selbst beeinflußen kann. Unbeschwertes vom Verkehr unberührtes Spielen gibts nur auf dem Spielplatz, noch nicht mal auf dem Hof, denn da droht der "Trecker"..... Den Gag hatte schon Otto vor Jahrzehnten.
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melli24
Beitrag 29.10.2008, 16:58
Beitrag #41


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Richtig, der entscheidende Teil des Satzes ist der folgende:
Zitat (svenrd03 @ 29.10.2008, 16:48) *
soweit er es selbst beeinflußen kann.

Und das können Kinder i.A. nicht. Denn zum Beeinflussen gehört erst einmal das korrekte Erfassen. Und genau das können Kinder erwiesenermaßen nicht.
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Bill
Beitrag 29.10.2008, 16:59
Beitrag #42


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Zitat
Kinder sind bis zum 8.-10. Lebensjahr nicht dazu in der Lage, alles richtig einschätzen zu können. Außerhalb von VBs haben sie allein nur eingeschränkt bis gar nichts zu suchen.


Naja, links gucken, rechts gucken und nur dann laufen, wenn man kein Auto sieht, kann man einem Grundschulkind (6 Jahre) durchaus zumuten, sofern man es ihm beibringt. Ich bin früher auch zur Grundschule gelaufen und musste dabei Durchgangstraßen überqueren, so wat? blink.gif
Die Kinder müssen ja nicht die kleinste Lücke nutzen, es reicht ja, dass sie stehen bleiben, wenn sie ein Auto sehen.

Zum Thema: Dass in VBs rücksichtsvoll gefahren werden muss und nicht gerast werdend darf, versteht sich von selbst. Dennoch sind VBs kein Kinderspielplatz, obwohl das Spielen erlaubt ist. Und ja, zwischen einem Spielplatz und einem VB besteht eben zB der Unterschied, dass zwar Kinder dort spielen dürfen, aber 3m³ Kinderspielzeug dessen Zurseiteräumung eine halbe Stunde dauert dort eig auch nix verloren haben.
Deswegen: Wenn man schon auf dem Vb beharrt wie er nunmal ist, dann sollte man die Regeln einhalten und zwar von beiden Seiten! Und dazu zählt auch, dass die Eltern nicht ihr Auto verkehrswidrig parken und gleichzeitig auf den Raser schimpfen, der 12km/h statt 10km/h fährt. Ein Vb ist nämlich keine erweiterte private Hofeinfahrt, wie ihn manche sehen.


Zitat
Denn zum Beeinflussen gehört erst einmal das korrekte Erfassen. Und genau das können Kinder erwiesenermaßen nicht.


Könntest du einmal bitte aufhören, @melli24, Dinge von denen du keine Ahnung hast, einfach pauschal in den Raum zu werfen, als wären sie die einzige Wahrheit?
Kinder sind 0 bis 14 Jährige und je nach Alter kann man ihnen durchaus zumuten, Dinge korrekt zu erfassen. Ein 14 Jähriger, der sich von einem Auto überfahren lässt, weil er die Entfernung nicht richtig einschätzt, ist entweder besoffen, unaufmerksam oder hat eine geistige Schädigung.
Und auch 6 Jährige sollten zumindest in der Lage sein, zu sehen, ob da ein Auto ist oder nicht (sodenn sie auch schauen wollen!).
In der Hinsicht ist also gar nichts "erwiesen"


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AMenge
Beitrag 29.10.2008, 17:03
Beitrag #43


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Ich wohne selbst in einem vB und erlebe täglich, dass die wenigsten Autofahrer wissen, was Schrittgeschwindigkeit bedeutet. Demgegenüber sehe ich es eigentlich nie, dass der Fahrzeugverkehr durch Fussgänger behindert wird.

Alle Beteiligten haben in einem vB aufeinander aufzupassen, sofern herrscht wohl Einigkeit. Die Verantwortung steigt aber mit dem Schadenspotenzial, d.h. ein Autofahrer muss hier wesentlich vorsichtiger zu werke gehen als ein Fußgänger. Das trifft aber nicht nur auf nen vB zu.
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Schorsch
Beitrag 29.10.2008, 17:08
Beitrag #44


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Zitat (melli24 @ 29.10.2008, 16:01) *
Kinder sind bis zum 8.-10. Lebensjahr nicht dazu in der Lage, alles richtig einschätzen zu können. Außerhalb von VBs haben sie allein nur eingeschränkt bis gar nichts zu suchen.
Innerhalb von VBs sind allerdings die Autofahrer dafür verantwortlich, dass nix passiert.



Schon mal was davon gehört (der gilt nicht nur im VB):


Zitat
§3(2a)StVO: Die Fahrzeugführer müssen sich gegenüber Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, daß eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.
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melli24
Beitrag 29.10.2008, 17:17
Beitrag #45


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Zitat (Bill @ 29.10.2008, 16:59) *
dann sollte man die Regeln einhalten und zwar von beiden Seiten!

Eine Missachtung der Regeln von der einen Seite erlaubt aber auf der anderen Seite keine gleichgeartete Übertretung...

Zitat (Bill @ 29.10.2008, 16:59) *
der 12km/h statt 10km/h fährt.

Weder 10 noch 12 km/h sind Schrittgeschwindigkeit. Normale Schrittgeschwindigkeit liegt bei 1,0-1,5 m/s, also 4-6km/h. Eine durchschnittliche Geschwindigkeit von 7km/h, also 2m/s musst du über längere Strecke erst einmal durchhalten. 10km/h ist vielmehr das, was man den Autofahrern als noch akzeptabel zugesteht, da zuverlässige Messmethoden für derart geringe Geschwindigkeiten fehlen.

Zitat (Bill @ 29.10.2008, 16:59) *
In der Hinsicht ist also gar nichts "erwiesen"

Von 14jährigen sprach ich nicht. Dass Kinder verminderte bis nicht existente Wahrnehmungsprobleme für Gefahren im Straßenverkehr haben, ist erwiesen. Komplett ausgeprägt ist die Fähigkeit, richtig zu erfassen, zu verarbeiten und zu reagieren, übrigens erst mit dem 10. Lebensjahr. Dazu gibt es seitenlange Abhandlungen, z.B. hier. Wenn du Tante Google mit Begriffen wie "kinder aufmerksamkeit straßenverkehr" fütterst, wirst du tausende weitere Texte dazu finden.
Demnach können Kinder mit 5-6 Jahren zwar Gefahren erkennen, können aber damit noch nicht umgehen.

Zitat (Schorsch @ 29.10.2008, 17:08) *
Schon mal was davon gehört (der gilt nicht nur im VB):

Natürlich, das gilt aber nur soweit, wie die Kinder in einem "vernünftigen" Rahmen am Verkehr teilnehmen. Und der "vernünftige" Rahmen kann nicht bedeuten, dass sie mit 4 Jahre allein durch die Stadt irren. Da haben die Eltern eine Vorsorgepflicht.
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Malermeister
Beitrag 29.10.2008, 17:31
Beitrag #46


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Zitat (melli24 @ 29.10.2008, 17:17) *
[ 10km/h ist vielmehr das, was man den Autofahrern als noch akzeptabel zugesteht, da zuverlässige Messmethoden für derart geringe Geschwindigkeiten fehlen.
Das stimmt so nicht. Die Lasermessgeräte haben durch die Bank einen Messbereich von 0 - 250Km/H. Wenn du allerdings die Tacho's meinst - die zeigen selten weniger als 10 Km/H überhaupt an. Darüberhinaus wird eben auch die subjektive Geschwindigkeitswahrnehmung der Fahrer berücksichtigt, die eine solche Geschw. durchaus noch als Schrittgeschwindigkeit empfinden dürfen.

Die Rechtsprechung ist da auch nicht ganz eindeutig. Die Urteile darüber bewegen sich im Bereich 7 - 20 Km/H.  

Ein weiterer Aspekt ist die Technische Möglichkeit. Es gibt wohl kaum Wagen, die trotz ersten Gang und Standgas weniger laufen als 10 Km/H. 


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helmet lampshade
Beitrag 29.10.2008, 17:34
Beitrag #47


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Zitat (svenrd03 @ 29.10.2008, 16:48) *
Zitat (melli24 @ 29.10.2008, 17:01) *
Innerhalb von VBs sind allerdings die Autofahrer dafür verantwortlich, dass nix passiert.

think.gif Leider ein etwas falscher Zungenschlag. Ich korrigiere wie folgt:

Ich würde präzisieren: Fahrzeugführer sind verantwortlich für (fast) alle Schäden, die von Ihrem Fahrzeug verursacht werden. Wenn zwei Kinder ineinanderennen sind sie nicht verantwortlich.
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melli24
Beitrag 29.10.2008, 17:35
Beitrag #48


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Zitat (Malermeister @ 29.10.2008, 17:31) *
Das stimmt so nicht.

Meine Aussage war auf eine Selbstkontrolle der Autofahrer bezogen. Natürlich messen Laser deutlich genauer.
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helmet lampshade
Beitrag 29.10.2008, 17:39
Beitrag #49


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Zitat (Malermeister @ 29.10.2008, 17:31) *
Ein weiterer Aspekt ist die Technische Möglichkeit. Es gibt wohl kaum Wagen, die trotz ersten Gang und Standgas weniger laufen als 10 Km/H. 

Hm, mein Fahrzeug mit Standard-Benziner hat 800U/min im Standgas und fährt bei 3000Touren im ersten Gang ca 20km/h. Da komme ich auf ca 6km/h Standgastempo

(PS Ich geb's ja zu: Deshalb fahre ich im VB gerne im Standgas und im 2ten Gang, auch wenn's nicht ganz korrekt ist blushing.gif )
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Bill
Beitrag 29.10.2008, 17:55
Beitrag #50


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Zitat
Von 14jährigen sprach ich nicht. Dass Kinder verminderte bis nicht existente Wahrnehmungsprobleme für Gefahren im Straßenverkehr haben, ist erwiesen. Komplett ausgeprägt ist die Fähigkeit, richtig zu erfassen, zu verarbeiten und zu reagieren, übrigens erst mit dem 10. Lebensjahr.


Du widersprichst dir selbst. Kinder ist per Definiton 0-14 Jahre. Dann sagst du ab dem 10. Lebensjahr sei die Fähigkeit richtig zu erfassen, voll ausgeprägt. Andererseits sagst du, dass Kinder "erwiesenermaßen" nicht richtig erfassen können.
Was ist nun mit dem 12 jährigen Kind? Fähigkeit voll ausgeprägt oder erwiesenermaßen nicht vorhanden? Was nu? think.gif think.gif

Oder, um es anders zu sagen: Du redest Krampf. Gleiche die Sätze, die du schreibst mal mit deinen anderen ab und lösche alles, was sich widerspricht und das, was übrig bleibt postest du (sodenn etwas übrig bleibt).


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