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> Zur Aktualität unseres Bußgeldrechners, Ergebnisse richtig? Stellungnahme ...
Rolf Tjardes
Beitrag 16.02.2004, 19:22
Beitrag #1


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Hallo :-)

In der letzten Zeit erhalte ich stellenweise E-Mails, in denen die Richtigkeit "unseres" Bußgeldkataloges oder der Ergebnisse des hier vorgehaltenen Bußgeldrechners angezweifelt werden.

Bislang habe ich immer individuell via Mail geantwortet. Um den Aufwand zu minimieren habe ich mich entschlossen, hier einen Thread mit den entsprechenden Fragen und Antworten zu öffnen.

Folgende Mail habe ich z.B. vor einigen Tagen erhalten:

Zitat
Die Suche nach einem aktuellen Bußgeldkatalog im Internet gestaltet sich schwierig. Zwar gibt es sehr viele Seiten mit entsprechenden Informationen, die sind aber widersprüchlich. So gibt es bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 19 km/h teilweise Punkte und teilweise keine. Bei Überschreitung von 26 km/h kostet es bei der einen Quelle 50 Euro + 3 Pkte. und bei der anderen Quelle 90 Euro + 3 Pkte. Auf Strafzettel.de wird ausserhalb geschlossener Ortschaften schon bei 10 km/h 1 Pkt. vergeben und bei allen anderen keiner.

Nach Ihren Angaben greifen Sie auf eine Datenbank zurück, die zuletzt aktualisiert wurde am 1.3.02. Wie glaubwürdig sind also die Angaben? Wäre nicht eine Aktualisierung nötig? Was nützt der schönste Rechner, wenn er auf falsche Daten zurück greift.


Na, das zwingt doch förmlich zu einer Richtigstellung! :-)

Zitat
Wäre nicht eine Aktualisierung nötig?


Nein! Die letzte Änderung des offiziellen Bußgeldkataloges datiert vom 14.12.2001 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 71 S. 3784, ausgegeben zu Bonn am 21. Dezember 2001, in Kraft seit 01.03.2002). Im Klartext: Neuere Regelsätze für Geschwindigkeitsübertretungen gibt es einfach nicht.

Zitat
Was nützt der schönste Rechner, wenn er auf falsche Daten zurück greift.


Wieso "falsche Daten"? Die Angaben sind doch sowohl im hier vorgehaltenen Bußgeldkatalog sowie im Bußgeldrechner völlig korrekt.

Ich darf also verbessern: "Was nützt der schönste Rechner, wenn er richtig rechnet, jedoch...".

Zitat
Zwar gibt es sehr viele Seiten mit entsprechenden Informationen, die sind aber widersprüchlich. [...] So gibt es bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung [...] teilweise Punkte und teilweise keine.


Der offizielle Bußgeldkatalog (BKat) enthält keine Punkte. Die Punktbewertung ergibt sich nicht aus dem offiziellen Bußgeldkatalog sondern aus der Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). So habe ich es auch in "unserem" Bußgeldkatalog gekennzeichnet ("... mit Punktbewertung gemäß Anlage 13 zu § 40 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)"). Die Punktangabe auf unseren Seiten stellt lediglich eine "informatorische Dienstleistung" für unsere Besucher dar, mit dem offiziellen Bußgeldkatalog hat die Punktbewertung - rein formal betrachtet - aber nichts zu tun.

Aus diesem Grund ist es völlig verständlich, dass einige "fleissige" Anbieter die Punkte wegen der besseren Nachvollziehbarkeit im "eigenen" BKat angeben, andere aber nicht.

Zu den Beispielen:
  • 10 km/h: Überschreitung mit "Pkw/Kfz bis 3,5t" ergibt einen Regelsatz innerorts 15 Euro, ausserorts 10 Euro. Quelle: Bußgeldkatalog-Verordnung 2002, Anhang Tabelle 1, lfd. Nr. 11.3.1. Keine Punkte.
  • 19 km/h: Überschreitung mit "Pkw/Kfz bis 3,5t" ergibt einen Regelsatz innerorts 35 Euro, ausserorts 30 Euro. Quelle: Bußgeldkatalog-Verordnung 2002, Anhang Tabelle 1, lfd. Nr. 11.3.3. Keine Punkte.
  • 26 km/h: Überschreitung mit "Pkw/Kfz bis 3,5t" ergibt einen Regelsatz innerorts 60 Euro, ausserorts 50 Euro. Quelle: Bußgeldkatalog-Verordnung 2002, Anhang Tabelle 1, lfd. Nr. 11.3.5. 3 Punkte gem. Anlage 13 Nr. 5.4 FeV.
Achtung bei den Angaben zur Fahrzeugart: Der Bußgeldkatalog unterscheidet im wesentlichen zwischen "Kfz über 3,5t" (lfd. Nr. 11.1.x), "Kfz mit Anhänger" (lfd. Nr. 11.1.x), "Pkw/Kfz bis 3,5t" (lfd. Nr. 11.3.x), "Kfz mit gefährlichen Gütern" (lfd. Nr. 11.2.x) und "Kraftomnibussen mit Fahrgästen" (lfd. Nr. 11.2.x).

Zitat
Wie glaubwürdig sind also die Angaben?


Was soll ich jetzt darauf antworten? Wer ganz sicher gehen will möge doch bitte einen BKat aus "offizieller Quelle" studieren. So bietet sich z.B. ein Blick in das Bundesgesetzblatt an.

Ich kann an dieser Stelle nur versichern, dass ich die HTML-Erstellung der hier dargebotenen Informationen stets mit größter Sorgfalt vornehme. Alle Angaben sind - wie bei anderen Anbietern auch - trotzdem ohne Gewähr.


Gruss
Rolf :-)
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Rolf Tjardes
Beitrag 17.02.2004, 19:10
Beitrag #2


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Mail von heute:

Zitat
Warum kann man das Bussgeld nicht für 30-Zonen berechnen?


Doch, das funktioniert ...

Im Bußgeldkatalog wird lediglich zwischen "innerorts" und "ausserorts" unterschieden. Eine weitere innerörtliche Unterscheidung (z.B. 30/50) gibt es nicht.

Durch Zeichen 310 wird der Beginn einer geschlossenen Ortschaft angezeigt = "innerorts".


- Zeichen 310 -

Im Bußgeldrechner ist dann lediglich die Höhe der Überschreitung (z.B. "25" bei 55 km/h in 30er-Zone), innerorts/aussorts sowie die Fahrzeugart anzugeben.

Da unterschiedliche Höchstgeschwindigkeiten innerhalb geschlossener Ortschaften möglich sind (Schrittgeschw., 10, 20, 30, 50, 60 km/h,...) bietet sich vornehmlich eine Berechnung über die "Überschreitung" an ... eigentlich ein ganz einfaches Prinzip.

Gruss
Rolf
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Gast_hugosofti_*
Beitrag 20.02.2004, 22:14
Beitrag #3





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Ich habe mal eben was in den Bußgeldrechner eingegeben ... und bin ziemlich negativ erstaunt und überrascht ranting.gif :

Ergebnis der Berechnung ...
Fahrzeugart: KFZ mit gefährlichen Gütern

Eine Überschreitung der zul. Höchstgeschwindigkeit um 99 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften wird gem. Bußgeldkatalog wie folgt bewertet:

Bußgeld: 475,- Euro
Punkte: 4 Punkte
Fahrverbot: 3 Monate

ranting.gif

Das kann doch nicht sein, daß ich mit der geladenen Kalaschnikow durch die volle Fußgängerzone renne und rumballere ranting.gif ranting.gif ranting.gif
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Gast_nypdcollector_*
Beitrag 20.02.2004, 22:16
Beitrag #4





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Zitat (hugosofti @ 20.02.2004, 22:14)
Das kann doch nicht sein, daß ich mit der geladenen Kalaschnikow durch die volle Fußgängerzone renne und rumballere

Die würde ja auch nicht unter den Bussgeldkatalog sondern eher unter das KWKG (Kriegswaffenkontrollgesetz) fallen wavey.gif whistling.gif ph34r.gif
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Rolf Tjardes
Beitrag 21.02.2004, 10:09
Beitrag #5


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Zitat
Das kann doch nicht sein, ...


Bei solch hohen Überschreitungen wäre sicherlich im jeweiligen Einzelfall die Frage zu stellen, ob hier nicht bereits eine Straftat, z.B. Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB), vorliegt.

Ein sog. Bußgeldrechner kann aber die dafür erforderlichen Tatbestandsmerkmale "grob verkehrswidrig" UND "rücksichtlos" von sich aus nicht bewerten. Dies ist programmiertechnisch nicht möglich. Es gibt keine eindeutige Überschreitungshöhe die das automatische Vorliegen einer Straftat impliziert.

Der Bußgeldrechner berücksichtigt daher lediglich den Bereich von Ordnungswidrigkeiten (deshalb auch die Bezeichnung: "Bußgeld"-rechner).
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Rolf Tjardes
Beitrag 21.02.2004, 10:27
Beitrag #6


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E-Mail von Jasmin:

Zitat
Rolf, warum sagst du nicht ob eine Nachschulung gemacht werden muss? Die Berechnung hat mir das nicht gesagt.


Stimmt, bislang habe ich die fahrerlaubnisrechtlichen Folgen nicht berücksichtigt. Ich habe aber entsprechende Links in die jeweiligen Ergebnisseiten des Rechners eingefügt, unter denen eben genau diese Informationen abrufbar sind (Fahrerlaubnis auf Probe | Probezeit und Verkehrsverstöße).

Beim nächsten Rechner-Update werde ich dies optimieren...

Gruss
Rolf :-)
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Gast_dasuges_*
Beitrag 15.03.2004, 10:20
Beitrag #7





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Kann man sich schon irgendwo ansehen wie die neuen Sätze aussehen werden?
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Uwe Brandt
Beitrag 15.03.2004, 11:42
Beitrag #8


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200 kByte-PDF-File vom BMVBW: Änderungen der BkatV zum 01.04.2004


--------------------
Der Deutsche fährt nicht wie andere Menschen. Er fährt, um Recht zu haben. Kurt Tucholsky
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Rolf Tjardes
Beitrag 01.04.2004, 19:55
Beitrag #9


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Der Bussgeldrechner wurde soeben aktualisiert.

Stand: 01.04.2004

Bei der Berechnung kann nun wahlweise vorgegeben werden, ob ein Verstoss mit Tatzeitpunkt
- bis 31. März 2004 oder
- ab 01. April 2004
berechnet werden soll...




[Hinweis für Tim K.: Dein ursprünglich hier geschriebener Beitrag steht nun hier]

Der Beitrag wurde von diomega bearbeitet: 09.04.2004, 21:55
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Rolf Tjardes
Beitrag 12.04.2004, 11:25
Beitrag #10


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Unser Bussgeldrechner ermittelt nun auch die fahrerlaubnisrechtlichen Folgen von Verstössen während der Probezeit, also z.B. Anordnung Aufbauseminar, schriftliche Verwarnung, Entzug der Fahrerlaubnis,...

Gruss
Rolf :-)
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Rolf Tjardes
Beitrag 25.05.2004, 17:23
Beitrag #11


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PM eines Anwenders:

Zitat
Hallo Rolf,

in deinem PDF "Aenderungen-der-BkatV-zum-01.04.2004.pdf" lese ich alles andere, als die Ergebnisse des Bußgeldrechners. Das Ding ist doch ab 1.4.04 in Kraft, oder???

Bsp: Mein Fall:
nach 1.4.04 ein Verstoß mit PKW
34 km/h, außerorts, keine Probe
unter der LFD NR. 11.2.7 steht regelsatz 200EUR und 1 Monat Fahrverbot.

Der Rechner gibt 3 Punkte und 75 EURO aus????, kein Fahrverbot

Viele Grüsse, ...


Die Nummern 11.2.x gelten für "Kfz mit gefährlichen Gütern" und "Kraftomnibusse mit Fahrgäste".

Für diese Fahrzeugarten werden bei Geschwindigkeitsüberschreitungen höhere Regelsätze als für "Kfz bis 3,5t" oder "Pkw" verlangt.

Die Regelsätze für Pkw sind unter den Nummern 11.3.x aufgeführt -> Hier klicken (Tabelle 1 BKat)

Zitat
Der Rechner gibt 3 Punkte und 75 EURO aus????, kein Fahrverbot


Für [+34 km/h] [ausserorts] [Pkw] = 75 Euro + 3 Punkte. Das Ergebnis des Bußgeldrechners ist korrekt. Bedingung: Keine Voreintragungen im Verkehrszentralregister ("Flensburg") und gewöhnliche Tatumstände, beides kann bei der Berechnung nicht berücksichtigt werden. Entsprechende Hinweise gibt der Bußgeldrechner an.

Gruss
Rolf :-)
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Rolf Tjardes
Beitrag 31.05.2004, 11:19
Beitrag #12


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Und auf's neue ...

Zitat
Irgendetwas stimmt mit Eurem Busgeldrechner nicht.

Ich wurde außerhalb geschl. Ortschaft mit 141 bei 100 gefilmt. (25.04.04 Bereich Münster).

Resultat 141 - 5% = 34 zuviel = 80 ? + 3 Punkte + 19.86? Verwaltungsgebühren.

Lt. eurem Busgeldrechner 75? + 3 Punkte

Mfg


Hallo :-)

Stimmt doch alles ...

- Bussgeld: 75 Euro
- 3 Punkte
- Gebühren und Auslagen: "rund 18,10 Euro" ...

Zitat (Texthinweis Bussgeldrechner)
"Die Gebühren und Auslagen für die Zustellung eines Bußgeldbescheides betragen derzeit zusätzlich rund 18,10 Euro (5,60 für die Postzustellung sowie 12,50 Bearbeitungsgebühr)."


Die Gebühren für die Postzustellung können etwas variieren, dies ist
abhängig vom Unternehmen. Die Deutsche Post AG berechnet z.B. 5,60 Euro.
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Gast_Doris_*
Beitrag 24.06.2004, 19:39
Beitrag #13





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Hi habe ein Problem , finde mich nicht zurecht . Habe außerhalb einer geschlossenen Ortschaft allerdings im Baustellen Bereich die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50kmh um ( abzüglich der Toleranz ) 25 kmh überschritten !!!! Droht mir der Führerschein Entzug ? ( keine Probezeit mehr ).
Bitte um schnellst mögliche Antwort
Danke Gruß Doris
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Matte
Beitrag 24.06.2004, 19:57
Beitrag #14


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Nein, droht dir nicht.

Das sind nur 40€ und 1 Punkt.


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Wenn die Klügeren immer nachgeben, geschieht nur das, was die Dummen wollen.

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Rolf Tjardes
Beitrag 19.08.2004, 20:33
Beitrag #15


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Heute kam mal wieder eine lustige Mail bzgl. Bußgeldrechner...

Zitat (via Mail von "Tobias")
Es gibt mehr als genug Bußgeldrechner im Web, welche ohne Aufwendige Prozeduren genutzt werden können. Eine Genehmigung dafür zu verlangen, ist deshalb mehr als schwachsinnig.
Ich frage mich, ob die Verantwortlichen hin und wieder auch mal darüber nachdenken, welchen Irrsinn sie eigentlich verzapfen.
Ich für meinen Teil benutze ab jetzt einfach einen anderen Bußgeldrechner und da werde ich wohl nicht der einzige sein.

Gott schmeiß Hirn vom Himmel!

Viel Erfolg!


Eine Antwort konnte ich mir an den zutiefst Frustrierten nicht verkneifen...

Zitat (Mail von Rolf an "Tobias")
N'Abend ...

Eigentlich wollte ich auf Ihren Unsinn ja gar nicht antworten ...

Ein paar Anmerkungen kann ich mir aber dann doch nicht verkneifen:

Der Strafzettel-Bußgeldrechner (Anm.: unter www.strafzettel.de) ist eine Auftragsarbeit gegen Honorar.
Aufgabenstellung des Kunden: Einbindung und Pflege eines exklusiv (!) für
Strafzettel.de angefertigten Bußgeldrechners (im passenden Layout).

Exklusiv bedeutet, der Kunde hat kein Interesse, dass genau dieser Rechner
in Fremdseiten eingebunden wird. Für diese Exklusivität BEZAHLT der Kunde.
Könnte jeder Interessierte den Rechner frei in seine Seite einbinden, würde
die Bereitstellung von "Wirtschaftsgut" naturgemäß nicht mehr vergütet
werden.

So funktioniert übrigens unser Wirtschaftssystem! Auch der werte Verfasser
der Schmähkritik wird dies irgendwann begreifen müssen, dies gehört zum
schwierigen Erwachsenwerden einfach dazu :-)

P.S. Einbindung eines freien Bußgeldrechners siehe:
http://www.verkehrsportal.de/misc/bussgeldrechner.php

Sollten Sie eigene exklusive Vorstellungen bzgl. eines irrsinnigen
Bußgeldrechners haben, dann reicht bereits nur etwas Hirn, um sich diesen
selbst anfertigen zu können :-)


Mit freundlichen Grüßen
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Matte
Beitrag 20.08.2004, 00:04
Beitrag #16


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rofl1.gif


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Gast_Guest_*
Beitrag 06.05.2005, 10:47
Beitrag #17





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hallo, ich weis nicht ob das forum noch aktuell ist aber ich wurde gerade mit ca 40 kmh in ner 30er zone geblitzt worden, bin noch 1 monat in der probezeit, welche strafe kommt auf mich zu?
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Andreas
Beitrag 06.05.2005, 10:49
Beitrag #18


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Bitte den Bußgeldrechner nutzen (der ist aktuell). wink.gif


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Seb23
Beitrag 21.08.2005, 22:56
Beitrag #19


Neuling


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Nur mal zur Info, seit diesem Jahr gelten neue Daten für GEschwindigkeitsüberschreitung, innerorts ab 16km/h drüber gibt es 1 Punkt und ein Bußgeld von 50€ bitte ändert des mal und stellt das aktuelle rein DANKE
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RA XDiver
Beitrag 21.08.2005, 22:59
Beitrag #20


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Zitat
Nur mal zur Info, seit diesem Jahr gelten neue Daten für GEschwindigkeitsüberschreitung, innerorts ab 16km/h drüber gibt es 1 Punkt und ein Bußgeld von 50€ bitte ändert des mal und stellt das aktuelle rein DANKE


Würden wir tun, ist aber nicht richtig. Deswegen bleibt´s wie es ist. wink.gif

Die von Dir genannten Kurse gelten für Fahrzeuge über 3,5t - und die Änderung ist drin.


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Seb23
Beitrag 21.08.2005, 23:07
Beitrag #21


Neuling


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laut Polizei istdes schon richtig, denn mein Fahrzeug wiegt unter 3,5t und mir wurde dies so von einem Polizisten gesagt. Des sei diese Jahr neu, haben extra nochma in ihre Unterlagen geschaut
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RA XDiver
Beitrag 21.08.2005, 23:09
Beitrag #22


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Glaub mir, der Rechner stimmt.

Offensichtlich hat sich der Polizist geirrt. Hier nochmal die aktuelle BKatV zum Nachlesen.

Die letzte Änderung war übrigens 2004. Dieses Jahr gab es dort keine Neuerungen.


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Gast_Mace_*
Beitrag 25.08.2005, 13:25
Beitrag #23





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Zitat (Seb23 @ 22.08.2005, 00:07)
laut Polizei istdes schon richtig

Das sagt schon alles.
Mehr braucht man dazu wirklich nicht zu sagen.
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Enrico
Beitrag 25.08.2005, 14:15
Beitrag #24


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Zitat (Mace @ 25.08.2005, 14:25)
Zitat (Seb23 @ 22.08.2005, 00:07)
laut Polizei istdes schon richtig

Das sagt schon alles.
Mehr braucht man dazu wirklich nicht zu sagen.

think.gif


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Gruß Enrico


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jan328i
Beitrag 03.11.2005, 20:58
Beitrag #25


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Hy,
ich wollt grad mit dem Bußgeldrechner ausrechnen, was auf meine Freundin zukommt, die ist mit 73 innerorts geblitzt worden, allerdings in der Probezeit.

Jetzt hab ich grad gesehen, dass der Rechner im Ergebnis gar nicht berücksichtigt, ob man Probezeit angeklickt hat, oder nicht......

Oder mach ich da was falsch???

MfG
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Rolf Tjardes
Beitrag 03.11.2005, 21:04
Beitrag #26


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Doch, doch, ... das ist schon alles richtig.

Bußgeld, Punkte, Fahrverbot bleiben - ob Probezeit oder nicht - gleich.

Bei einem Verstoß während der Probezeit ergeben sich dann ggf. im Anschluß an eine rechtskräftige Entscheidung (Bußgeldbescheid, Eintrag in Flensburg) weitere Maßnahmen durch die örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde. Dies kann dann sein: Anordnung Aufbauseminar, Verwarnung, Teilnahmeempfehlung an einer verkehrspsychologischen Beratung, Entzug der Fahrerlaubnis.

Nach der Berechnung also auf der Ergebnisseite [Infos zur Probezeit] klicken, dort sind dann die entsprechenden Maßnahmen aufgeführt.

OK? smile.gif
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Rolf Tjardes
Beitrag 17.11.2005, 22:05
Beitrag #27


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*** Anmerkung Admin:

Bitte in diesem Thread ausschließlich nur Diskussionen zu Fehlfunktionen, zur Funktionsweise und zur Aktualität unseres Bußgeldrechners führen.

Andere Themen bitte in einem passenden Themenraum behandeln (siehe Foren-Übersicht).

Achtung: Die hier angehängte themenfremde Diskussion von "corsa" wurde aus diesem Thread gesplittet und in den Raum "Verwarnungs- und Bußgeld" verschoben -> Thread hier klicken

Danke smile.gif

Gruss Rolf (Admin)
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