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> in der Probezeit 50 zu schnell
Gast_Tim K._*
Beitrag 09.04.2004, 21:38
Beitrag #1





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Ich bin in der Probezeit 50 zu schnell gefahren - in einer 80er Zone ausserhalb geschlossener Ortschaften -? wie werde ich da bestraft? Mit einer Nachschulung?
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Mr.T
Beitrag 09.04.2004, 22:00
Beitrag #2


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1. Bußgeld
2. Fahrverbot
3. Nachschulung
4. Verlängerung Probezeit


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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RA XDiver
Beitrag 09.04.2004, 22:04
Beitrag #3


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Zitat
1. Bußgeld
2. Fahrverbot
3. Nachschulung
4. Verlängerung Probezeit


1. 100 EUR +18,10 EUR VerwKost
2. 1 Monat
3. ca. 250-300 EUR
4. noch 2 Jahre


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Mr.T
Beitrag 09.04.2004, 22:07
Beitrag #4


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@XDiver
Danke für´s Vervollständigen wink.gif


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Landy
Beitrag 09.04.2004, 22:08
Beitrag #5


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Wurdest du danach angehalten? Wer ist der Halter?


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RA XDiver
Beitrag 09.04.2004, 22:29
Beitrag #6


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@ Mr.T

gerne doch! cool.gif


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Gast_Gast_Dominik_*
Beitrag 24.08.2004, 12:07
Beitrag #7





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scheisse
mir ist gerad dasselbe auf der autobahn passiert, 50 zu schnell inner probezeit.
Mist, plötzlich kam da so ein rotes licht unten vom brückenpfeiler, polizei war aber nich in sicht.
Der halter ist meine mutter, nur möchte die ihren führerschein für nen monat bestimmt nicht abgeben.
gibs keine notlösung oder so, ich hab gehört wenn sie es abstreitet gefahren zu sein dann muss sie ein jahr lang ein fahrtenbuch führen.
Wenn das wirklich so ist muss ich das alles auf meine kappe nehmen.
und ich will keine nachschulung oder längere probezeit :-(
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Franticek
Beitrag 24.08.2004, 12:11
Beitrag #8


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Die werden erst mal auf dem Foto schon sehen, dass es sich nicht um deine Mutter handeln kann. Diese erhaelt dann aller Wahrscheinlichkeit nach einen Zeugenbefragungsbogen, in dem sie gefragt wird, wer zur betreffenden Zeit das Auto gefahren hat.


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Der Individualverkehr ist deshalb so gefährlich, weil viele Autofahrer nach ihren eigenen Regeln daran teilnehmen.
(Werner Mitsch, dt. Aphoristiker)
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RA XDiver
Beitrag 24.08.2004, 12:12
Beitrag #9


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Zitat
ich hab gehört wenn sie es abstreitet gefahren zu sein dann muss sie ein jahr lang ein fahrtenbuch führen.


Das wäre wahrscheinlich der Fall, wenn der Fahrer nicht zu ermitteln wäre. Wenn Deine Mutter abstreitet, wird allerdings im Umfeld ermittelt, so in etwa Fotos von Familienangehörigen beigezogen. Wenn das Foto (der Radarkamera) gut ist, haben sie Dich sowieso.


Zitat
nur möchte die ihren führerschein für nen monat bestimmt nicht abgeben


Dann hoff mal, dass es Netto nicht 51 km/h drüber waren. Dann wärst Du nämlich mit 2 Monaten dabei...

Zitat
und ich will keine nachschulung oder längere probezeit :-(


50 drüber ist nunmal schon eine Marke. Um die Folgen zu vermeiden.....nie mehr als +20....


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Gast_Gast_Dominik_*
Beitrag 25.08.2004, 04:37
Beitrag #10





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Hallo

Leute ich bin vom Glück gesegnet.


Ne Freundin von mir, die aus der probezeit draussen ist nimmt alles auf ihre kappe. sie hat ihren wagen letztens verkauft und braucht auch keinen mehr. das heisst ich lasse ihr das geld zukommen,damit sie das bußgeld bezahlt und mehr nicht. :-) (ich bring sie sogar zur polizei wenn sie den schein abgeben muss)
weil sie wirklich "nicht" fährt. :-D
Sie muss halt nur sagen das sie gefahren ist. (wie schwierig)
ich hof das foto war bei dieser geschwindigkeit sehr schlecht.

Steht mir bei das es klappt.
huhu
Dominik


---Der, dessen arsch hoffentlich bald gerettet wird---
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Andreas
Beitrag 25.08.2004, 06:22
Beitrag #11


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Dominik = männlich, Freundin = weiblich.

Wenn das mal nicht in die Hose geht.... huh.gif


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Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek)
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Gast_Crispy_*
Beitrag 25.08.2004, 06:31
Beitrag #12





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Zählen die Schwiegereltern auch zum Veewandtenkreis, wo man die Aussage verweigern kann?

Bis wohin geht dieser Kreis?
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Andreas
Beitrag 25.08.2004, 06:47
Beitrag #13


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Gast_Gast_Dominik_*
Beitrag 30.08.2004, 12:07
Beitrag #14





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Hallo

Also die Halterin ist doch meine Mutter und rechtlich darf sie familienmitglieder
nicht anschwärzen.
oder wie schaut das aus?
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Andreas
Beitrag 30.08.2004, 12:09
Beitrag #15


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