Probezeit, Ausserorts mit 160 km/h, Letztes Jahr bereits 3 Punkte! Und jetzt? |
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Probezeit, Ausserorts mit 160 km/h, Letztes Jahr bereits 3 Punkte! Und jetzt? |
13.11.2005, 22:15
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#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 13.11.2005 Mitglieds-Nr.: 14565 |
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13.11.2005, 22:31
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15361 Beigetreten: 24.08.2004 Wohnort: Mainz-Gonsenheim Mitglieds-Nr.: 5157 |
Zitat (corsa @ 13.11.2005, 22:15) ich bin in der Probezeit und bin außerorts mit ca 160 kmh geblitzworden. ich hab schon letzes jahr ein ähnliches erlebniss gehabt bei dem ich 3 punkte bekommen habe. was pasiert jetzt? Wenn Du kein Fake bist, dann sei so gut und schreib die ganze Geschichte mit Tattag und Rechtskraft hier mal rein. Aber ersthaft, zweimal mit mehr als 60km/h drüber, und das in der PZ... Hört sich nach Troll oder Unbelehrbarem an.... -------------------- Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen. |
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14.11.2005, 02:58
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 8352 Beigetreten: 28.07.2005 Mitglieds-Nr.: 11674 |
GSX-R es gibt auch Autobahnen die a.g.O. liegen
Und wie wir wissen reichen ja a.g.O. schon 26km/h Überschreitung aus um in den Bereich von 3 Punkten zu kommen (60km/h drüber wären ja eh 4 Punkte für den TE gewesen und nicht mehr "nur" 3... andrerseits, 51km/h Überschreitung lägen noch im Rahmen... ). Ich tippe auf letzteres... was im Grunde ja trauriger ist als es ein Troll wäre... @Corsa: Im Groben: Punkte, erhöhtes Bußgeld, Fahrverbot, nächste PZ-Maßnahme und damit Vorstufe zum evtl. Entzug der FE beim nächsten A-Verstoß. -------------------- "Wenn alle täuschenden Gedanken dahinschmelzen, wird sich die zu Grunde liegende Essenz aus eignem Antrieb offenbaren."
Hanshan |
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17.11.2005, 21:37
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#4
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 13.11.2005 Mitglieds-Nr.: 14565 |
Ich hab ja von der Polizei noch nix bekommen. Muss ich zur MPU? Ich fahr im allgemeinen nicht schnell! Ich weis nicht was da in mich gefahren ist!!!!
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17.11.2005, 22:54
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#5
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 |
MPU ist unwahrscheinlich, bei massiven Verstößen aber möglich.
Hast Du denn schon an einem Aufbauseminar teilgenommen? Wenn ja, dann käme im Anschluss an den rechtskräftigen Bußgeldbescheid die zweite Probezeitstufe: eine Verwarnung mit der Empfehlung, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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18.11.2005, 00:15
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#6
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 934 Beigetreten: 12.08.2005 Mitglieds-Nr.: 12064 |
Du fährst normalerweise nicht so schnell, hast aber schon mal bei einem "ähnlichen Erlebnis" 3 Punkte kassiert? Seltsam...
Nun, bereite dich mal auf ein Monatsticket des ÖPNV vor... Und zügle in Zukunft deinen Gasfuß oder beachte das 11 Gebot: Lass dich nicht erwischen. Fehler machen wir alle mal, aber so drastisch drüber... -------------------- Statistik ist: Wenn der Jäger einmal rechts und einmal links am Hasen vorbeischießt, ist der Hase im Durchschnitt tot.
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18.11.2005, 00:17
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#7
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 8352 Beigetreten: 28.07.2005 Mitglieds-Nr.: 11674 |
Eichbaum:
3 Punkte gibt es schon ab 26km/h zuschnell... und das passiert doch recht schnell mal. Ich bin auch unlängst verträumt mit 80km/h in die Ortschaft eingefahren. Das die Ortseingangstafel glücklicherweise 2km vor den ersten Häusern stand (und damit vorm Blitzer ) hat mir zwar den Tag gerettet... aber im Grunde wären das 3 Punkte gewesen. -------------------- "Wenn alle täuschenden Gedanken dahinschmelzen, wird sich die zu Grunde liegende Essenz aus eignem Antrieb offenbaren."
Hanshan |
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28.11.2005, 20:38
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#8
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 13.11.2005 Mitglieds-Nr.: 14565 |
wenn ich die MPU gemacht habe is dann der Führerschein für immer weg? Aufbauseminar hab ich schon gemacht.
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28.11.2005, 20:52
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#9
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 8 Beigetreten: 28.11.2005 Mitglieds-Nr.: 14971 |
Wenn du die MPU nicht bestehst,bekommst du deinen Führerschen nicht wieder.
Wenn du bestehst, kannst du den Führerschein vom Strassenverkehrsamt wieder erteilt bekommen. Doch wenn den Beamten deine Nase nicht gefällt, wirst du wohl oder übel die Fahrschule besuchen dürfen. Gruß nemax |
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28.11.2005, 20:56
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#10
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
1. Ist in dem geschilderten Fall eine MPU nicht zu erwarten.
2. Ist ein erneuter Besuch einer Fahrschule auf keinen Fall erforderlich. Eine erneute Fahrerlaubnisprüfung (ohne Ausbildung) wäre nur erforderlich, wenn ein FS länger als 2 Jahre entzogen ist. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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28.11.2005, 21:04
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#11
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 13.11.2005 Mitglieds-Nr.: 14565 |
bist du dir sicher? wenn ich bei dem Bußgeldrechner meine Strafe ausrechne und auf "Informationen zur Probezeit" clicke kommt fogendes:
Schriftliche Verwarnung sowie Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung innerhalb einer 2-Monats-Frist durch die örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde. wird mir nur empfohlen da hin zu gehen oder muss ich da binnen 2 Monaten hin? |
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28.11.2005, 21:08
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#12
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 13.11.2005 Mitglieds-Nr.: 14565 |
und dieses auch noch:
Hinweis: Ein Geschwindigkeitsverstoß ist ein sog. schwerwiegender "A-Verstoß" im Sinne der Anlage 12 der FeV. Bei nur einem einzigen weiteren "A-Verstoß" während der Probezeit und begangen nach Fristablauf oder nach Teilnahme an der Beratung erfolgt ein Entzug der Fahrerlaubnis! |
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28.11.2005, 21:28
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#13
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 |
Zitat Schriftliche Verwarnung sowie Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung innerhalb einer 2-Monats-Frist durch die örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde. wird mir nur empfohlen da hin zu gehen oder muss ich da binnen 2 Monaten hin? Das ist ein fakultatives Angebot. Die Teilnahme ist nicht verpflichtend. Nach diesem Angebot führt allerdings tatsächlich jeder weitere A-Verstoß zum Entzug der FE. -------------------- |
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28.11.2005, 21:36
Beitrag
#14
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 13.11.2005 Mitglieds-Nr.: 14565 |
hoffendlich habt ihr recht! danke schon jetzt
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28.11.2005, 22:15
Beitrag
#15
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 8352 Beigetreten: 28.07.2005 Mitglieds-Nr.: 11674 |
Die verkehrspsychologische Beratung ist nicht die MPU (medizinisch psychologische Untersuchung)
Wenn die Frist verstrichen ist/das Seminar absolviert wurde, ist die zweite Stufe der Probezeitmaßnahmen eingetreten. Solltest du darüber hinaus einen weiteren A-Verstoß... aber das hatten wir ja schon... Hier gibt es das ganze auch nochmal graphisch aufbereitet. -------------------- "Wenn alle täuschenden Gedanken dahinschmelzen, wird sich die zu Grunde liegende Essenz aus eignem Antrieb offenbaren."
Hanshan |
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28.11.2005, 22:25
Beitrag
#16
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1735 Beigetreten: 14.06.2005 Mitglieds-Nr.: 10322 |
Zitat (corsa @ 17.11.2005, 21:37) Ich fahr im allgemeinen nicht schnell! is klar... wohl eher zufall gewesen das man dich erwischt hat |
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