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> Wie läuft ein ÄG in Mittelhessen ab..., vielleicht interessiert es ja jmd
Utopista
Beitrag 04.09.2006, 22:49
Beitrag #1


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So nachdem ich am 29.6.06 die Aufforderung von der Fsst bekam ein Ärztliches Gutachten beizubringen war das Zittern gross, etwas mulmig da es eine neue nicht bekannte Situation darstellte für mich, was sollte man unter Äg verstehen , was erwartete mich? Im Biref stand die Frist der Fsst das ÄG bis zum 11.8 beizubringen, als am 5.8 immernoch keine Meldung vom Gesundheitsamt kam, wo ich das ÄG machen sollte meldete ich mich dort um zu fragen wann es soweit sei, aber da die einzigste Ärztin im Urlaub war verschob sich der Termin bis heute, den 4.9.06 . Dies alles war der Fsst bekannt,weswegen der Termin eben nach hinten verschoben wurde bis ich das ÄG dort abgeben konnte.

So nun zum ÄG:

Voller Aufregung dahin, Termin um 10 Uhr,aber da waren schon 6 andere Leidensgenossen vor Ort die alle vor mir dran waren, und bei jedem vor mir dauerte es nur 10-15 min, wo dann schnell klar war auch mit Gesprächen mit den anderen, das es so schlimm nicht sein kann. Die Gespräche mit den anderen die vor mir dran waren haben mir gutgetan und mich etwas beruhigt, die anderen mussten warten da bei der Ärztin nur ein kleiner Medizincheck gemacht wurde und sie dann bei uns auf die Urinkontrolle warten mussten.

So gegen 11 war ich dann dran. Herein zu Ärztin, ein freundliches Hallo und dann die Frage warum ich hier sei, kurz meine Geschichte erzählt und die Ärztin wunderte sich etwas das ich obwohl ich nix zu rauchen dabei hatte doch vor Ort war, vorher musste ich noch nen kleinen Bogen ausfüllen zu Krankheiten,aktuell und vergangenheit, ob es schlimme Krankheiten in der Familie gab oder ob man Allergien hat und operiert wurde und Co. Ausserdem wurde nach Tabak und Alkohol Konsum gefragt und ob man im letzten Jahr Drogen genommen hat,haha natürlich sonst wäre ich ja nicht da. Naja der Bogen wurde dann schnell mit der Ärztin durchgegangen und insbesondere nach dem Alk und Tabakkonsum gefragt. Psychologische Aspekte enthielt das Gespräch nicht wirklich, vielleicht weil die Ärztin nach der Sommerpause zuviel zu tun hatte?? Weiss ich nicht genau ob das sonst anders ist, aber dann wurde nur noch Blutdruck gemessen, bei mir leider aufgrund der AUfregung sagenhafte 163/70 und nen Puls von 120 argghh , etwas hoch aber das viel der Ärztin auch auf das das von der Aufregung kommen muss, gerade weil der Kandidat vor mir einen ähnlichen Wert hatte, oder vielleicht lags am kaputten Gerät?? Wer weiss...

Naja dann wars das auch dort schon, sie war echt nett, leuchtete mir noch in die Augen und in den RAchen, wahrscheinlich um zu gucken ob meine Stimmbänder nicht weggekokst wurden oder so, eine andere Erklärung dafür weiss ich gerade nicht(Coyota??) . Naja ich sagte dann nochmal das ich sehr nervös war aber sie meinte dann das es ja keinen Grund zur Sorge geben würde wenn meine Urinprobe sauber sei, was ja nach meinen Angaben der Fall sein müsste. Dann offenbarte sie mir noch das ich jetzt im nächsten halben Jahr noch 3 oder 4 ranting.gif mal zum Gesundheitsamt kommen müsse um nochmals eine Urinprobe abzugeben, dies jeweils ohne Ankündigung bzw mit drei Tagen Vorwarnung. Dies kostet jeweils zwischen 45 € ca. Dann musste ich nochmal kurz Platznehmen und auf den Mann warten der die Urinprobe abnahm, bzw da hinter stand. Mann oh mann diesen Mann beneide ich nicht um seinen Job, er kam wir gingen aufs Klo und er blieb 1,5 hinter mir stehen und ich musste den Becher vollpinkeln was auch gut klappte , war zwar wieder etwas nervös weil das nicht so leicht ist zu strullern wenn da jmd bei zuguckt , aber war auch nicht so nah das er sich alles angucken konnte, hab dann noch den Becher etwas erwischt und mich hinterher gefreut das er den Becher gut angefasst hatte um den Deckel zu zuschrauben, naja mieser Job irgendwie, und das 10 mal am Tag, think.gif ,hmm , das könnte der Staat sich meiner Meinung nach sparen lol.

Kosten: 30€ für die Fsst , 66€ für das erste Screening und die Untersuchung, jedes weitere Screening wird so zwischne 40 und 50 € kosten, weiss ich leider nicht genau aber die Gebühr für die Untersuchung fällt weg.

Habe es mir schlimmer vorgestellt und war sehr gut vorbereitet wie ich fande, fast schade das ich davon nix gebraucht habe um darzulegen wie ich meinen Konsum reflektiert habe,naja vielleicht auch besser so think.gif

Also mit weiterer Abstinenz ist das ÄG locker zu packen und wenn ich das schaffe ist das für viele andere auch packbar whistling.gif

Ich hoffe das interessiert hier jmd, vielleicht können die Stammuser wenn mal wieder einer ein ÄG beibringen hierdrauf verweisen, morgen fallen mir selbst dazu bestimmt nochmal ein paar Fragen ein, bis dahin erstmal nochmal vielen Dank für die tolle Beratung im Forum, besonders an die Spezialisten hier wavey.gif DANKE, auch wenn ich immernoch ein anderes Empfinden habe zu den THC Gesetzen aber selbst Ottilie sagt ja das der COOH wert keinen ausreichenden Schluss zulässt , Jeah Danke und gute Nacht und schöne Grüsse thread.gif


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Tnixm
Beitrag 05.09.2006, 14:12
Beitrag #2


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prima !
danke für den Beitrag !
Ich denke mal viele die das noch vor sich haben werden froh sein mal eine solch ausfürliche Beschreibung.


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GrussT. (Uli)Gelassen bleiben !! Mir muss man schon die Zähne zeigen, damit ich arbeite!

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ottilie
Beitrag 05.09.2006, 14:27
Beitrag #3


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Hi Utopista wavey.gif schwitz , jetzt hast du es ja hinter dir!.. :-)


danke für den tollen bericht,.


ein ÄG läuft sicherlich nicht immer so locker flockig ab,..kann mir vorstellen , dass einige fachärzte z.t ordentlich nachhaken ...

freut mich aber für dich, dass es bei dir wohl recht locker zu ging,..

psychologisch ist in der regel an einem ÄG nichts,.sondern eine bestandaufnahme deiner konsumform..,was hast du denn angegeben?

..das würde mich interessieren... cool.gif

Lg
Ottilie


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Utopista
Beitrag 05.09.2006, 18:32
Beitrag #4


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Das freut mich ja das es euch gefällt, also zur Konsum wurde ich gar nicht gefragt, sie (die Ärztin) fragte ja weswegen ich hier sei, da sagte ich wegen THC Restmengen im Blut, dann wollte sie wissen wie es mit anderen Drogen aussieht, ich sagte keine anderen Drogen, sie:wirklich nicht , ich nein, nur Thc und das auch nur ganz selten, das war es eigentlich auch schon. SIe wollte noch nicht mal die Menge, die Abstände wissen, nur wann ich das erstemal konsumiert hatte, da antwortete ich, hmm so genau weiss ich das gar nicht mehr , muss so in der 12. oder 13. Klasse gewesen sein,irgendwann vorm Abitur das erste mal.Dann Bludruck und Puls gemessen und sie sagte ich solle mir keine Sorgen machen , wenn denn die Probe sauber sei, und das ich eben nochmal 3 bis 4 mal wiederkommen müsse ranting.gif , finde ich zwar blöd aber was macht man nicht alles für den Führerschein.

Ah eine Frage hätte ich noch dazu, ich will nächste Woche nach Frankreich in den Urlaub trampen mit Freundin, ist das okay wenn man da dann morgen anruft und das denen sagt oder wirkt das nicht verdächtig? Weil durch den verspäteten Termin mussten wir den Urlaub immer schon nach hinten und die Semesterferien gehen dem Ende entgegen? Was meint ihr?


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ottilie
Beitrag 05.09.2006, 19:13
Beitrag #5


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Zitat (Utopista @ 05.09.2006, 20:32) *
Ah eine Frage hätte ich noch dazu, ich will nächste Woche nach Frankreich in den Urlaub trampen mit Freundin, ist das okay wenn man da dann morgen anruft und das denen sagt oder wirkt das nicht verdächtig? Weil durch den verspäteten Termin mussten wir den Urlaub immer schon nach hinten und die Semesterferien gehen dem Ende entgegen? Was meint ihr?



wieso, Urlaub steht dir doch zu! ruf morgen an ,und melde dich ab. wavey.gif


**nichtmal gelegendlich ,genau beschreiben müssen...ich fass es nicht.. shutup.gif

LG
und schönen urlaub

Ottilie


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Utopista
Beitrag 05.09.2006, 19:41
Beitrag #6


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Ja ich glaube ich kann sagen das ich bisher bei dem ganzen Glück gehabt habe,nette Ärztin, 9 Wochen Zeit zwischen Konsumstop und dem ÄG und vorallem ein nettes Forum was mich wirklich gut unterstützt hat und mir meine Sorgen genommen und mich ermutigt hat über meinen Konsum nachzudenken, der zwar immernch seltener Natur war aber gerade die Sichtweise von Menschen die nix mit Btm(THC) am Hut haben auf die Sache ist eine neue Erfahrung,gerade weil die meisten hier einen fairen Umgang haben, Respeckt und ich glaube bestimmt zum 10.mal herzlichen Dank und ein ganz liebes thumbup.gif und notworthy.gif an dich ottilie und an Darkstar und Coyota , ah ja und an Cornelius , der mir zwar manchmal zu kritisch ist aber genauso gut geholfen hat wavey.gif



Ah ja werde dem Forum natürlich erhalten bleiben und die Menschen die Problem wegen Canabis und Fragen zum ÄG und sonstigem haben soweit es geht unterstützen, ich hoffe ich nehme da niemandem die Arbeit mit ab

Tschöö


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ottilie
Beitrag 05.09.2006, 19:52
Beitrag #7


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@Utopista smile.gif

danke für dein dickes lob flowers.gif



ich freu mich, wenn du dableibst! yes.gif


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corneliusrufus
Beitrag 05.09.2006, 20:09
Beitrag #8


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Danke Utopista!

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
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Utopista
Beitrag 18.10.2006, 17:44
Beitrag #9


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Hallo ich ergänze das hier mal wieder etwas, die Ergebnisse vom ersten Urin Test waren negativ, also positiv für mich. Heute war ich das 2 mal pipi machen und die sind natürlich auch wieder clean, aber heute war im Gegensatz zum letzten mal ganz anders. Wie oben beschrieben war das erste mal ja so das der Mann 2 Meter hintermir stand und nicht wirklich geguckt hat,heute dann musste ich in einen speziellen Raum wo so eine Scheibe drin war wie man sie aus Filmen kennt von polizeilichen Gegenüberstellungen. Also wenn ich vor der Toilette stehe ist nebenmir(30cm nebenmir) so ein Spiegel/scheibe, ich konnte den man nicht sehen und er mich voll, ich weiss nicht was er hinter der Scheibe gemacht hat(vielleicht hat ihn das ja erregt?),naja das ganze war ein mieses Gefühl und irgendwie fand ich das eklig, pinkeln zu müssen wenn nebenan jmd steht und man ihn nicht sieht und weiss was er da macht vielleicht war er ja mit seinem Kopf auf Schnieddel Höhe und hat sich alles genau angeschaut , brrrr mir wird ganz anders wenn ich daran denke , wenn sie gucken wollen warum denn dann nicht mit ner normalen Scheibe oder sich daneben stellen?? Komisch,ah ja die Toilette war ein Frauenklo... Ah und das ganze hat so 5 min gedauert bis es dann endlich lief...


Dann hab ich gedacht wenn ich schon 53 Euros für den Screen bezahlen soll guck ich doch mal wie ich mir einen Teil zurück hole, und da im Gesundheitsamt ja auch die Aidsberatung ist bin ich da vorbei und hab mir ordentlich Condome und Bonbons abgeholt, naja 7 Condome kosten ja immerhin auch knapp 5 Euros und waren sogar die guten tongue.gif Naja mehr war nicht drin , aber werde das jetzt die weiteren 2mal auch machen und vielleicht sogar mal nen Test da machen lassen,kostet nur nen 10er und ist ja beruhigend wenn man weiss das man glücklicherweise kein Aids hat..

Naja das war mein Tag Gruss an alle Leidensgenossen Kopf Hoch, Augen zu und einfach laufen lassen thread.gif


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ottilie
Beitrag 18.10.2006, 18:52
Beitrag #10


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@Utopista


echt gruselig die Scheibe blink.gif


smile.gif nimm sie dir **die Guten** smile.gif


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Benny88
Beitrag 19.10.2006, 08:00
Beitrag #11


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Was ist eine ÄG?
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corneliusrufus
Beitrag 19.10.2006, 09:14
Beitrag #12


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Ein Ärztliches Gutachten, durchgeführt von einem Mediziner mit besonderer verkehrsmedizinischer Qualifikation.

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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Rainer P.
Beitrag 03.11.2006, 22:26
Beitrag #13


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Verstehe ich das jetzt falsch,

das ÄG beschränkt sich doch normalerweise auf die Feststellung der Konsumform. Die Fragen nach dem Konsum haben doch keinen psychologischen, sondern nur einen tatsächlichen Wert. Wenn jemand zum beispiel angibt drei Monate nichts geraucht zu haben, aber aktives THC nachgewiesen wird, berechtigt das die Führerscheinstelle wegen eindeutig falscher Angaben die Fahrerlaubnis sofort zu entziehen.?

Jedenfalls dachte ich, dass sich ein ÄG auf die Suche nach THC und Metaboliten beschränkt und nur dazu dient, um das weitere Vorgehen der FS festzusetzen. Oder hab ich das alles falsch verstanden? think.gif


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mit freundlichen Grüßen

Rainer
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corneliusrufus
Beitrag 04.11.2006, 00:11
Beitrag #14


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Das ÄG soll eine Entscheidungshilfe für die FEB darstellen. Dazu wird die vergangene und jetzige Konsumform festgestellt. Dabei wird sich medizinischer wie psychhologischer Erkenntnisse bedient.

Es ist grundsätzlich bedenklich, wenn im ÄG Drogenmetabolite gefunden werden; für Cannabis gibt es da eine Erleichterung, wenn die Konsumform (dennoch) eindeutig gelegentlcih mit Trennvermögen ergibt.

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Rainer P.
Beitrag 04.11.2006, 01:02
Beitrag #15


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Ok, warscheinlich nerv ich mittlerweile, aber was bedeutet das konkret für mich?

Ich bin, wie schon an anderer Stelle geschildert im Auto mit einer geringen Menge Haschisch (0,4 Gramm) erwischt worden, hatte nur 8,7 ng THC-Carbonsäure im Blut, hab aber vor der Aufforderung zum ÄG (Urin- und Blutprobe) schlauerweise wieder gegegentlich gekifft, weil ich nie mit soetwas gerechnet habe ranting.gif .

Das ÄG bestand wirklich nur aus den Proben; die an Daldrup persönlich gehen (wegen räumlicher Nähe; komm aus NRW). Ergebnis müsste die Tage eigentlich endlich mal kommen.

Wie auch schon von mir in diesem Forum beteuert kiff ich echt nur selten und meine von mir behaupten zu können in neun Jahren Autofahrerdasein NIE unter Cannabiseinfluss gefahren zu sein.

Bedeutet das jetzt für mich, fals mein Carbonsäure-Wert über 5 ng liegt MPU oder so ein Gespräch? Oder wieder inrgentwelche von mir zu bezahlenden Screenings und ein Gespräch?

Hab darüber echt noch nix gehört. Ich lese immer nur von Fällen, wo es gut gegangen ist, oder von welchen die über kurz oder lang zur MPU geführt haben.


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mit freundlichen Grüßen

Rainer
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corneliusrufus
Beitrag 04.11.2006, 21:43
Beitrag #16


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Bei einem Ärztlichen Gutachten soll die vergangene wie die gegenwärtige Konsumform festgestellt werden. Im Fall von Cannabis verläuft da die Grenze zwischen positivem und negativem Gutachten dort, wo nur Gelegenheitskonsum mit Trennvermögen vorliegt.

Dazu müssen zwei Dinge erforscht werden, nämlich die Konsumform und das Trennvermögen. Die Frage ist, wann ist was gegeben.

Gelegenheitskonsum ist eine Konsumform, in der die Zahl der Konsumerlebnisse (an den Händen) abzählbar ist. Konsumiert wird an-gelegentlich besonderer Anlässe. Der Konsum ist von Genuss geprägt, jedenfalls ist er nicht wahllos, gewohnheitsmäßig oder gar regelmäßig. Der Konsument ist jederzeit in der Lage, seinen Konsum zu steuern und zu regeln. Das bedeutet, er kann insbesondere beliebig lang auf Konsum verzichten und jederzeit während eines aktuellen Konsums aufhören weiter zu rauchen. Die Konsummenge bei Konsum ist gering, eine Dosisgewöhnung ist nicht eingetreten.

Trennvermögen hängt zunächst nicht mit der Konsumform zusammen, erst bei zunehmender Konsumhäufigkeit und erhöhten Konsumdosen entsteht zumeist eine zunehmende Kopplung so, dass Trennvermögen reduziert ist und schlussendlich nicht mehr möglich ist. Trennvermögen bedeutet, dass keine aktiven THC-Metaboliten während der Teilnahme am Straßenverkehr im Blut vorhanden sind. Der Konsument muss also direkt das notwendige Wissen um den Zusammenhang zwischen Konsum und Abbau haben oder durch seine Lebensführung sonst wie den notwendigen Zeitabstand nach einem Konsum abwarten im Bewusstsein, dass er sonst doch „trunken“ fährt.

Regelmäßig wird bei einem Ärztlichen Gutachten dem Betroffenen Blut- und Urinproben abverlangt, gegebenenfalls auch eine Haarprobe. Weiterhin wird der Betroffene nach seinem Konsum befragt. Der Fragenkatalog ist dabei der einen MPU entsprechend mit Schwerpunkt Vergangenheit und Gegenwart.
Wird nun kein THC gefunden, keine weiteren Drogen, so stellt der Arzt fest, dass der gegenwärtiger Konsum nicht feststellbar ist. Hat die Befragung kein anderes Bild gegeben, dann lässt sich eine Behauptung/Vermutung gelegentlicher Konsum mit Trennvermögen zumindest ab Gegenwart nicht widerlegen. Vorausgesetzt, die Befragung in der Vergangenheit ergab keine Hinweise auf regelmäßigen oder gar abhängigen Konsum.

Wird aktives THC gefunden, so ist nachgewiesen, dass kein gelegentlicher Konsum vorliegt. Begründung: Ein gelegentlicher Konsument kann seinen Konsum voll steuern und regeln, s.o. Da er wissen muss, dass gerade diese Fähigkeit von Relevanz ist, wird erwartet, dass ein verständiger, vernunftgesteuerter Mensch dann bis zur Begutachtung auf seinen Konsum verzichtet und verzichten kann. Es wurde jedoch nicht verzichtet, trotz des Druckes der vorher anstehenden Begutachtung. Daher wird daraus abgeleitet, dass ein gelegentlicher Konsum nicht vorliegen kann, eben weil jederzeitiger Verzicht nicht mehr möglich scheint.

Wird inaktives THC gefunden, so wird widerlegbar vermutet, dass kein gelegentlicher Konsum vorliegt. Begründung: Wie zuvor. Dabei muss noch geprüft werden, ob die gefundene THC-COOH-Konzentration der erwarteten Abbaurate seit dem Tattag entspricht, wenn dabei von einem zwischenzeitlichen Konsumverzicht ausgegangen wird. Liegt die THC-COOH-Konzentration darüber, so beginnt wieder obige Begründung, dass ja noch nicht einmal bis zur Begutachtung verzichtet worden sein kann.

Hier kann der Arzt in seiner Beurteilung je nach ermitteltem THC-COOH-Wert nun entweder auf die Befragung zurückgreifen und gegebenenfalls noch Gelegenheitskonsum mit Trennvermögen diagnostizieren, er kann dieses ausschließen oder weitere Untersuchung anregen bzw. durchführen. Bsp. eine Haaranalyse durchführen oder empfehlen, oder eine MPU-Empfehlung aussprechen.

Es ist daher ungünstig mit belastenden Werten zur Begutachtung beim Arzt zu erscheinen.

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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Rainer P.
Beitrag 05.11.2006, 00:13
Beitrag #17


Neuling
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Danke für die ausführliche Auskunft!

Aber befragt hat man mich überhaupt nicht. Auch die FS hat mir auf Anfrage mitgeteilt, dass sich das ÄG nur auf die entnommenen Proben beschränkt. Heißt das, dass eine Solche Befragung erst noch durchgeführt wird, um zu einem Abschließenden Ergebnis zu kommen? Und was ist unter einer Psychologischen Teiluntersuchung zu verstehen?


--------------------
mit freundlichen Grüßen

Rainer
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corneliusrufus
Beitrag 05.11.2006, 14:06
Beitrag #18


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Je nach Werten kann die FEB auch noch das Gespräch einfordern, das ergibt im engeren Sinne erst das ÄG. Zuvor war es ein Screen, dessen Werte begutachtet werden. Im Grunde ist das Vorgehen nach Daldrup eine Erleichterung für die Betroffenen.

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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Rainer P.
Beitrag 05.11.2006, 22:10
Beitrag #19


Neuling
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Ok, so hatte ich das auch verstanden. Und mit wem wird das Gespräch gegebenenfalls geführt? Ist das dann so eine "psychologische Teiluntersuchung"?

Den Begriff "Psychologische Teiluntersuchung" hab ich aus einem Erlass für das Land Bremen gefunden. Er Taucht da in der Daldrup Tabelle auf; unter anderem an der Szelle, wo sonst von einem persönlichen Gespräch die Rede ist.

zu finden unter:

[url=http://pages.jugendinfo.de/party-project/downloads/erlassfev.pdf]

Ich wohn zwar wie gesagt in NRW und der Erlass ist für Bremen, hab aber schon mehrmals gehört, dass NRW und Bemen nahezu einheitlich verfahren.


--------------------
mit freundlichen Grüßen

Rainer
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corneliusrufus
Beitrag 06.11.2006, 23:16
Beitrag #20


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Das Gespräch führt Gottvater mit sich selbst.

Mit Dir wird das Gespräch geführt, mit wem sonst? Es ist ein medizinisch-psychologisches Untersuchungsgespräch, welches auf den Sektor Straßenverkehr begrenzt ist.

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Rainer P.
Beitrag 06.11.2006, 23:44
Beitrag #21


Neuling
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Schlaumeier, ich wollte eigentlich nur wissen wer mei gegenüber ist.


--------------------
mit freundlichen Grüßen

Rainer
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corneliusrufus
Beitrag 06.11.2006, 23:59
Beitrag #22


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Gut, dann ist die Frage ja beantwortet. Also der DOC, der das ÄG erstellt.

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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Rainer P.
Beitrag 07.11.2006, 09:54
Beitrag #23


Neuling
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alles klar, wäre dann in meinem Falle also jemand aus der Daldrup-Abteilung in D-Dorf.

Danke auf jeden Fall Dich und alle anderen, die mich hier beraten!


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mit freundlichen Grüßen

Rainer
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Mr.T
Beitrag 07.11.2006, 13:52
Beitrag #24


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Zitat (Rainer P. @ 07.11.2006, 09:54) *
alles klar, wäre dann in meinem Falle also jemand aus der Daldrup-Abteilung in D-Dorf.

Nein. Das wird ein Arzt mit verkehrsmedizinischer Qualifikation sein, den du mit der Erstellung des ÄG beauftragen musst.


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Rainer P.
Beitrag 08.11.2006, 15:57
Beitrag #25


Neuling
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Na endlich, 3,0 ng THC-Carbonsäure; keine weiteren Maßnahmen. Bin also nochmal mit dem Schrecken davon gekommen.

Aber nochmal ein riesiges Dankeschön an die freundlichen und Sachverständigen Poweruser dieses Forums, die mir echt weitergeholfen haben! wavey.gif


--------------------
mit freundlichen Grüßen

Rainer
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ben-nevis
Beitrag 09.01.2007, 16:52
Beitrag #26


Neuling


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hallo rainer,

ich hoffe, du schaust noch ab und zu hier vorbei....

ist die sache bei dir damit gegessen gewesen?

wäre nämlich ein hoffnungsschimmer für mich, da ich eigentlich fast das gleiche problem jetzt hab,

sprich äg nach drogenfahrt.

hast du auch aktives thc gehabt oder nur thc-carbonsäure?
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darkstar
Beitrag 09.01.2007, 16:58
Beitrag #27


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Zitat (ben-nevis @ 09.01.2007, 16:52) *
hast du auch aktives thc gehabt oder nur thc-carbonsäure?
Er hatte nur THC-COOH siehe klick. Bei dir reicht die Menge problemlos auch für eine MPU.

edit: Utopista hatte 0,9 ng/ml des rauschwirksamen Stoffes THC sowie 4,0 ng/ml THC-COOH.

mfg
darkstar


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ben-nevis
Beitrag 09.01.2007, 16:59
Beitrag #28


Neuling


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gleiche frage auch an utopista:

nur carbonsäure oder auch aktives thc im blut gehabt?

think.gif

ich hatte 3,0 aktives und 14 carbonsäure und muss jetzt zum äg (in bayern) ...
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Utopista
Beitrag 09.01.2007, 17:02
Beitrag #29


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Ich hatte zum Glück nur 0,9 aktiv und 4,0 passiv, wobei das mit meinem Konsum eigentlich hätte höher liegen müssen...naja viel Glück gehabt...


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Du fragst mich, was soll ich tun? Und ich sage: Lebe wild und gefährlich, Utopista.


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ben-nevis
Beitrag 09.01.2007, 17:09
Beitrag #30


Neuling


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Zitat (darkstar @ 09.01.2007, 16:58) *
. Bei dir reicht die Menge problemlos auch für eine MPU.



deswegen bin ja erstaunt huh.gif und unsicher think.gif obs sinn macht, das äg zu machen...

lg
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Rainer P.
Beitrag 10.01.2007, 16:54
Beitrag #31


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Hi,

wie schon von Darkstar richtig dargestellt hatte ich in beiden Fällen (Kontrolle und ÄG) kein aktives THC, sondern nur THC-Carbonsäure (8,7 in der Kontrolle und 3,0 im ÄG). Damit war die Sache dann auch gegessen.

Wie waren denn Deine genauen Werte?


--------------------
mit freundlichen Grüßen

Rainer
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Rainer P.
Beitrag 10.01.2007, 17:08
Beitrag #32


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ok, da stehen Deine Werte;

nach allem was ich hier im Forum gelesen habe glaube ich, dass es generell ein gutes Zeichen ist, "nur" zum ÄG aufgefordert wird, weil das in der Regel bedeutet, dass die Führerscheinstelle (noch) nicht von einer mangelnden Fahrtauglichkeit ausgeht. Aber um ehrlich zu sein wundert mich das bei Deinen Werten. Bei 3,0 mg aktivem THC ist der Schein in der Regel sofort weg und die MPU sicher, so hart dass auch sein mag.

Ob die rechtliche Bewertung von Cannabis nun richtig oder übertrieben ist, sei dahingestellt, aber im Straßenverkehr haben berauschene Mittel, egal welcher Art, sicherlich nichts zu suchen. Das hat der Gesetzgeber mit seiner Forderung nach der Gewährleistung des Trennvermögens auch so manifestiert. Mit 3,0 mg aktivem THC beweist man eigentlich sofort, dass dieses Trennvermögen offensichtlich nicht gegeben ist, so Hart das auch ist.


--------------------
mit freundlichen Grüßen

Rainer
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ottilie
Beitrag 10.01.2007, 18:53
Beitrag #33


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Zitat (ben-nevis @ 09.01.2007, 16:59) *
gleiche frage auch an utopista:

nur carbonsäure oder auch aktives thc im blut gehabt?

think.gif

ich hatte 3,0 aktives und 14 carbonsäure und muss jetzt zum äg (in bayern) ...


ich denk halt, dass baxern bei deinem ÄG erst klären will, ob es einmalig/erstmalig war..

denn ab gelegendlich ohne trennvermögen(was 3,0 ng in der regel belegt..) ist eine mpu abgedeckt.

soweit ich noch weiss...ist Rainer aus NRW, und das ÄG bestand nur aus einem überprüfungsscreen Blut und urin ,innerhalb 8 tage,..auswertung nach der daldruptabelle,.. stimmts Rainer? wavey.gif

LG


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Lexus
Beitrag 10.01.2007, 19:03
Beitrag #34


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Zitat (ottilie @ 10.01.2007, 18:53) *
ich denk halt, dass baxern bei deinem ÄG erst klären will, ob es einmalig/erstmalig war..

denn ab gelegendlich ohne trennvermögen(was 3,0 ng in der regel belegt..) ist eine mpu abgedeckt.


... ist in Bayern eindeutig die Entziehung abgedeckt. MPU gibt es in Bayern, wenn der Aktivwert zwischen 1,0 und 2,0 ng/ml liegt.

Und zu dem "nur" ein ärztliches Gutachten: In Bayern wird vielfach das sog. "abgestufte" Verfahren angewandt; d. h. bevor man den Probanden zum schwereren Eingriff der psychologischen Untersuchung schickt, schaltet man ein äG vor.

Beispiel für eine Aufspaltung

Man ist sich also letztlich bei der Anordnung eines äG nie ganz sicher, ob nicht noch was nachkommt.


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corneliusrufus
Beitrag 10.01.2007, 21:49
Beitrag #35


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Deshalb sollte auch die (verwaltungss)rechtliche Intention herausfinden durch Nachfrage bei der FEB. Je nachdem ist es besser, dann auf ein eh negativ (werdend)-es ÄG zu verzichten und sich lieber gleich der MPU zu stellen. Das spart ca. 250 Euro (Arzt) und ggf. weitere Untersuchungskosten.

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
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Rainer P.
Beitrag 11.01.2007, 21:50
Beitrag #36


Neuling
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@Lexus,

aber widerspricht nicht ein solches abgestuftes Verfahren den grunsätzlichen Prinzipien des Verwaltungsverfahrens? Wenn Werte vorliegen, die eine MPU und die damit verbundenen Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte in jedem Fall zur Folge haben, wozu dann noch ein ÄG? Ich würde denken, dass ein ÄG in diesem Fall weder der Zweckmäßigkeit dient, noch bei der zügigen Durchführung des Verfahrens hilft. think.gif


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mit freundlichen Grüßen

Rainer
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ben-nevis
Beitrag 12.01.2007, 19:34
Beitrag #37


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also die dame von der fsst hat mir glaubhaft versichert, dass die sache gegessen wäre, wenn sich ein einmaliger konsum herausstellt...
das nächste mal würde ich dann aber nicht so glimpflich davonkommen...

ich habe nämlich auch gehört, dass oftmals (früher immer) auf ein äg eine mpu folgt und man fast froh sein soll, gleich die mpu aufgedrückt zu bekommen... mad.gif
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Utopista
Beitrag 26.03.2007, 10:14
Beitrag #38


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Hallo Leute,

so habe heute das insgesamt 4 Screening hinter mich gebracht! 1mal bei der ärztlichen Untersuchung und dann 3 weitere male. Die Screens sind(zwar noch nicht bestätigt) alle clean, ich hoffe nur das nicht wie hier im Forum gelesen irgendwelche Eiweisswerte zu hoch waren... hatten wir ja mal hier bei USer X(fällt mir gerade nicht ein). Also ich denke aber das alles in Ordnung sein müsste. Ich muss sagen ich bin stolz auf mich das ich jetzt fast ein Jahr abstinent gelebt habe, auch war ich in dem Jahr nur einmal betrunken und habe maximal 3 mal Alk getrunken, das für einen 23 jährigen ne gute Leistung finde ich.

Heute bei der Urinprobe war das Problem das nur sehr wenig Urin abgegeben werden konnte, der Kerl meinte erst da müsste noch mehr rein, als ich meinte das geht nicht meinte er dann naja dann muss es so gehen, hoffentlich reicht das und nicht das ich nochmal hin muss!

Kosten insgesamt: 99+3x53= 252Euro ganzschön heftig aber zur Orientierung


Meine Fragen zum Abschluss: Die Frau auf der Führerscheinstelle meinte das sie mir jetzt die Ergebnisse zuschicken. Wie lange dauert sowas ca? Will natürlich so schnell es geht erfahren wie es ausgegangen ist? Wenn eine Probe positiv gewesen wäre(was ja gar nicht sein kann) dann hätte ich ja heute nicht mehr hingemusst oder?

Wenn ich dann die Ergebnisse habe was mache ich damit? Muss ich die zur Feb bringen??

Lieben Gruss an alle treuen User hier und an die StammCrew...

das Forum hat mir im letzten Lahr sehr geholfen meinen teils problematischen Umgang mit Canabis zu reflektieren und hat mich sehr gestärkt!

1000 Dank dafür!!


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corneliusrufus
Beitrag 26.03.2007, 22:59
Beitrag #39


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In zwei bis drei Wochen sollten die Werte vorliegen, ggf. auch früher.

Sind die Werte für Dich günstig, so gebe sie der FEB bekannt. Sind sie ungünstig, so behalte das Wissen um die Werte.

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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Utopista
Beitrag 26.03.2007, 23:13
Beitrag #40


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thx Conny.. werden aber positiv für mich sein!! Ich freue mich und halte euch auf dem laufenden!

Gute Nacht erstmal!


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Utopista
Beitrag 31.03.2007, 14:34
Beitrag #41


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Hallo liebes Forum,

ich schreibe nicht in meinem alten Threat weiter weil der ja öfter mal verlinkt wird und ich den nicht unnötig füllen möchte!


Ich habe gerade vom Gesundheitsamt Post bekommen:
-----------------------------------------------------------------------------------------
Überprüfung der Eignung zum Führen von KFZs
-Drogenscreenings-

Sehr geehrter Utopista,

gemäss unserem Schreiben vom 12.9.06 stellten sie sich vereinbarungsgemäss am .... sowie am10.01. und 26.3. im Gesundheitsamt vor!

Da in allen von Ihnne abgegebenen Urinproben KEINE SZENEÜBLICHEN DROGEN nachgewiesen wurden, kann davon ausgegangen werden, dass bei ihnen derzeit kein regel- oder gewohnheitsmässiger Drogenkonsum vorliegt.

Amtsärztlich bestehen keine Bedenken dagegen, die Fahrerlaubnis zu belassen.

Mfg

Ärztin
------------------------------------------------------------------------------------------


Jippie...also soweit habe ich ja damit gerechnet, aber was mich schon wieder etwas verunsichert ist der letzte Satz: Amtsärztlich bestehen keine Bedenken dagegen, die Fahrerlaubnis zu belassen. Amtsärztlich schonmal nicht, aber können von der FeB nochmal bedenken auftauchen? Nochmal zur Erinnerung, meine Werte waren 0,9aktiv und 3,5 passiv....

Vielleicht kann das ja jmd von der Fsst beantworten..aber ich denke ich bin mit dem ÄG fertig und ne MPU droht nicht mehr!

Schönen Gruss

Uto

Anmerkung Moderator: Damit der Bezug nicht verloren geht, halte ich es für besser, dass dein Thread fortgeführt wird. Deshalb habe ich beide Threads zusammengeführt.

Der Beitrag wurde von Expert bearbeitet: 31.03.2007, 15:05


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Bo47
Beitrag 01.04.2007, 02:26
Beitrag #42


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Dann schonmal Glückwunsch von mir.

Besonders dein Tread ist auch für mich mehr als nur interessant. whistling.gif
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Jens
Beitrag 18.05.2010, 06:21
Beitrag #43


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Ich hab die Frage von @mito in einen eigenen Thread verschoben.


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SamsonSamsonov
Beitrag 19.11.2010, 10:21
Beitrag #44


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Krass, ich habe gerade mal wieder im VP gestöbert und ich dachte mal, ich krame mal meinen alten Threat (ja ich bin Utopista) hervor.

Mit erstaunen habe ich festgestellt, dass die ganze Chose schon 3-4 Jahre her ist. Krass wie schnell die Zeit vergeht sad.gif Oder ist das vielleicht gar nicht so schlimm? Gibts die Stammuser noch? (Coyota, Rufus, darkstar(?), etc)??? Geht es euch gut? Dat will ich doch mal stark hoffen.

Mir gehts mittlerweile wieder sehr gut. Mein ÄG hat sich ja bis Anfang 2007 reingezogen. Ein Jahr später habe ich mich von meiner Freundin getrennt, mit der ich 2 Jahre zusammen war und bin seit Anfang 2008 mit meiner neuen Freundin zusammen. In der ganzen Zeit habe ich so gut wie nicht mehr gekifft, vielleicht 2 mal im Jahr noch auf irgendwelchen Parties, und dann bin ich zur Sicherheit die naechsten 5-7 Tage kein Auto mehr gefahren.

Am 8.1.2009 ist ganz plötzlich mein Vater viel zu jung gestorben (mit 61 an einem Herzinfarkt). Ich habe ihn morgens im Badezimmer liegend gefunden und war mir beim ersten Blick schon sicher, das alles weitere zu spät ist, habe aber trotzdem schnell den SOS gerufen und wie befürchtet war auch nach 20min Widerbelebung nichts mehr zu machen. Das naechste Halbe Jahr war bestimmt von Trauer, aber auch sehr viel organisatorischen Dingen, Erbschein da und da hin schicken, das abmelden, den Grabstein aussuchen und noch ne Menge mehr. Und paralell ganz fleissig studieren, da mein Dad immer sagte, "werde doch mal endlich fertig mit dem Studium". Ja und nun mache ich Examen und bin im März etwa durch mit meinem Studium (Haupt+Real Lehramt). Und wie gesagt immer noch so gut wie nie am Kiffen.

Dies ist auch der Grund warum ich eigentlich hier schreibe. Zu der Zeit von meinem ÄG hatte ich ein richtiges Suchtproblem, auch wenn ich mir das nicht eingestehen wollte. Aber durch das Forum wurde es mir nach und nach klar, insbesondere durch solche Beiträge wie von Rufus und Hornblower (den ich oben vergessen hatte zu erwähnen - aber ich lese hier immer mal wieder was von Dir *grins*) die mich teils getroffen hatten und ich dachte die spinnen doch. Aber am Ende kam dann doch die späte Einsicht und eine Verhaltensumkehr. Ich bin froh, dass kein Stoff (das Wort klingt komisch) über mich bestimmt, ich mittlerweile 2 mal im Jahr einen rauchen kann und dann am nächsten Tag nichts vermisse. Früher "musste" ich jeden Tag rauchen. Damals glaube ich aber auch, dass mein Konsumverhalten eher durch eine Allgemeine Unzufriedenheit bestimmt war, die die Sucht gestärkt hat. Ich war unzufrieden mit meinem Studium, unzufrieden mit meiner Ex-Freudin und hatte in Teilen die falschen Freunde (wobei es heute nicht leichter ist gute Freunde zu finden).

Nach dem Tod meines Vaters habe ich als Einzel- und Scheidungskind ein großes schönes Haus und Geld geerbt. Nach der Zeit wo ich nur traurig war, habe ich mit meiner Freundin begonnen das Haus umzubauen und zu verschönern. Sie ist dann relativ schnell hier eingezogen und Ich bin zum Heimwerker geworden biggrin.gif , haben jetzt seit nem Monat einen Kaminofen und sitzen abends wie ein altes Ehepäarchen vor dem Feuer und unserem neuen 104cm Plasma TV. Und gekifft wird auch immer noch nicht, wobei ich seit 7 Monaten noch nen Gramm gutes Hasch hier liegen habe, aber irgendwie ist der Drang zu rauchen nicht mehr vorhanden wavey.gif

Danke wie gesagt noch mal an Alle, die mir damals durch das ÄG geholfen haben. Habe sicher ein paar vergessen zu erwähnen, aber ist natürlich keine Absicht whistling.gif

Danke Euch! rolleyes.gif


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veda
Beitrag 06.12.2013, 09:47
Beitrag #45


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Hallo,

habe auch ein ÄG vor mir - kleine Frage:

Hast du den Termin bewusst spät gelegt, ziemlich kurz vor Ablauf der Frist, zu dem das ÄG bei der FsSt sein soll ?


Gruß
veda
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Ichtyos
Beitrag 06.12.2013, 12:48
Beitrag #46


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Da wirst Du vergeblich auf eine Antwort warten. Der Autor des Beitrages vor Dir wurde aus dem Forum gegangen.


--------------------
_/ _/_/_/_/_/_/_/_/_/_/
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typ x
Beitrag 02.02.2015, 05:49
Beitrag #47


Neuling


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Wird bei einer ärztlichen untersuchung auch eine haarprobe gemacht oder nur urinproben?
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Hornblower
Beitrag 02.02.2015, 12:29
Beitrag #48


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Das kommt darauf an. wink.gif


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Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
-----------
"Gendern" - dat is, wenn dem Sachsen sein Boot umkippt.
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Lotte 2
Beitrag 02.02.2015, 14:59
Beitrag #49


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.......auf das was die FSST sich wünscht (ähm) fordert bzw erforderlich erachtet. whistling.gif


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Jedes Ding hat drei Seiten: Eine, die Du siehst, eine, die ich sehe und eine, die wir beide nicht sehen. (aus China)
https://www.youtube.com/watch?v=oZyyaRyoTyk
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Uwe W
Beitrag 02.02.2015, 20:00
Beitrag #50


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In Bayern soll die Führerscheinstelle in der Tat dem Untersuchungsinstitut Vorgaben machen. In anderen Bundesländern kommt es zwar auch zu solchen Vorgaben, oft wird es dem Untersuchungsinstitut überlassen.

Es kommt auch darauf an, um welche Substanzen es geht, und welche Fragestellung im Gutachten beantwortet werden soll.
Eine Haaranalyse setzt im Übrigen voraus, dass hinreichend lange Haare vorhanden sind.


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"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 30.04.2025 - 16:44