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Beitrag
#1
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 34 Beigetreten: 25.12.2024 Mitglieds-Nr.: 92249 ![]() |
ich war lange Zeit stiller Mitleser und habe viele gute Dinge lernen können, die mir weitergeholfen haben. Ich möchte einen kleinen Beitrag zurückgeben, über den bisher hier wenig bekannt ist. Mittlerweile habe ich meine Fahrerlaubnis zurückerhalten und möchte über eine sehr schöne Möglichkeit berichten, wie es bei mir lief: Nach meiner Trunkenheitsfahrt (BAK>1,6) wandte ich mich als Erstes an einen guten Rechtsanwalt. Er beriet mich allumfassend und besprach mit mir sinnvolle Schritte. Diese umfassten: Abstinenznachweise sowie eine psychologische Verkehrstherapie. Wichtig war nicht lange gewartet zu haben, sondern wenige Tage nach der Auffälligkeit damit begonnen zu haben. Über viele Monate hinweg wurde konsequent daran gearbeitet, Abstinenznachweise gesammelt und psychologische Sitzungen absolviert. Dem Strafbefehl wurde widersprochen und somit eine Hauptverhandlung angestrebt. In dieser Hauptverhandlung konnte meine vermutete Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen widerlegt werden und mir wurde sogar mein Führerschein wieder ausgehändigt! Da das Gericht keine Ungeeignetheit mehr feststellen konnte, ist durch die Bindungswirkung auch die Fahrerlaubnisbehörde hieran gebunden und darf keine MPU anordnen. Ich möchte damit zeigen wie entscheidend wichtig es sein kann, am Anfang einen guten Rechtsanwalt an der Hand zu haben. Oftmals wird an vielen Stellen leider darauf verwiesen, ohne Rechtshilfe die Sache mehr oder weniger über sich ergehen zu lassen und auch den Strafbefehl zu akzeptieren. Sicherlich spielt die Konstellation im Einzelfall auch eine große Rolle. Ich denke aber mein Fall zeigt eindrücklich, dass es sich lohnen kann, eine Hauptverhandlung anzustreben und sich gut auf diese vorzubereiten ![]() |
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Beitrag
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13796 Beigetreten: 30.07.2004 Wohnort: Lübeck Mitglieds-Nr.: 4642 ![]() |
Willkommen hier im Verkehrsportal @mfswgdb und ein frohes Fest!
Danke für Deinen guten Hinweis! Und sei bitte nicht enttäuscht, er ist im Forum bereits bekannt. Wenn Du gestattest, ergänze ich ihn noch hie und da. In der Tat ist es wichtig, sich möglichst früh gut zu informieren. Damit Weichen vorteilhaft gestellt werden. Und in manchen Fällen die innere Befreiung von einem Suchtstoff bald einsetzt. Solche Anwälte, die so umfassend aufklären sind selten. Auch andere Berufsgruppen informieren oft lediglich aus ihrer Perspektive. Von der Theorie benötigt niemand um eine Hauptverhandlung anzustreben, dazu dem Strafbefehl zu widersprechen. Abstinenznachweise zu sammeln. Sich in einer der öffentlichen Suchtberatungsstellen über die Ursachen und die Konsumtiefe zu informieren, Wege zum Heraus zu hören, eine erfolgreiche Verhaltensänderung zu praktizieren. Dazu Hilfe anzunehmen durch Verkehrspsychologen, einen guten MPU-Berater, Selbsthilfegruppen. Am Ende, wenn geklotzt statt gekleckert wurde, entscheidet das Strafgericht. Manche Gerichte geben nie die FE zurück. Manche würdigen die zwar die Leistung, schreiben dennoch nicht die entscheidenden Sätze mit der Bindungswirkung ausdrücklich ins Urteil. Da muss man sich vor (Gerichts-)Ort gut auskennen. Liebe Greet-Ings und frohes Fest Cornelius -------------------- MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet. |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 114 Beigetreten: 07.12.2024 Mitglieds-Nr.: 92198 ![]() |
Kannst Du eventuell näher ausführen, was da alles für Faktoren den Ausschlag gegeben haben?
Immerhin ist bei einer Trunkenheitsfahrt im Sinne des § 316 StGB von einem Regelfall der Ungeeignetheit auszugehen. Nach meinem Verständnis müsste das Gericht also schon positiv darlegen, wieso ausgerechnet in Deinem Fall keine Ungeeignetheit vorliegt. Wie genau konnte die vermutete Ungeeignetheit widerlegt werden? Indem man seine Abstinenznachweise und Bescheinigungen der Therapiesitzungen vorlegt? Das klingt irgendwie so einfach, dass man annehmen muss, dass es bald keine ungeeigneten Kfz-Führer mehr geben wird. Zitat § 69 StGB (Entziehung der Fahrerlaubnis)
(1) Wird jemand wegen einer rechtswidrigen Tat, die er bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat, verurteilt oder nur deshalb nicht verurteilt, weil seine Schuldunfähigkeit erwiesen oder nicht auszuschließen ist, so entzieht ihm das Gericht die Fahrerlaubnis, wenn sich aus der Tat ergibt, daß er zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist. Einer weiteren Prüfung nach § 62 bedarf es nicht. (2) Ist die rechtswidrige Tat in den Fällen des Absatzes 1 ein Vergehen 1. der Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c), 1a. des verbotenen Kraftfahrzeugrennens (§ 315d), 2. der Trunkenheit im Verkehr (§ 316), 3. des unerlaubten Entfernens vom Unfallort (§ 142), obwohl der Täter weiß oder wissen kann, daß bei dem Unfall ein Mensch getötet oder nicht unerheblich verletzt worden oder an fremden Sachen bedeutender Schaden entstanden ist, oder 4. des Vollrausches (§ 323a), der sich auf eine der Taten nach den Nummern 1 bis 3 bezieht, so ist der Täter in der Regel als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen. (3) Die Fahrerlaubnis erlischt mit der Rechtskraft des Urteils. Ein von einer deutschen Behörde ausgestellter Führerschein wird im Urteil eingezogen. |
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#4
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19628 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 ![]() |
Hallo!
Herzlichen Glückwunsch zum vorläufigen Erfolg! Gibt es das schriftliche Urteil schon? Was steht dort genau zur Ungeeignet? Eine MPU ist wegen der Bindungswirkung nur dann ausgeschlossen, wenn das Strafgericht im Urteil feststellt, dass man (wieder) geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist (eher unüblich). Wenn das Gericht „nur“ schreibt, dass nicht festgestellt werden kann, dass man ungeeignet ist, kann (und muss) die Fahrerlaubnisbehörde ab 1,6 Promille eine MPU anzuordnen - darf die FE aber nicht entziehen. Das wissen aber auch oft die Strafrichter*innen nicht. -------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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#5
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 34 Beigetreten: 25.12.2024 Mitglieds-Nr.: 92249 ![]() |
Meinem Rechtsanwalt nach ist der Führerschein sicher. Im Urteil steht geschrieben: "Von der Entziehung der Fahrerlaubnis gemäß § 69 Abs. 1 Satz 1 StGB konnte ungeachtet des Vorliegens einer Katalogtat nach § 69 Abs. 2 StGB abgesehen werden,
weil der Angeklagte die Regelvermutung seiner Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen widerlegen konnte. Dies ergibt sich aus dem vorgelegten und in der Hauptverhandlung verlesenen psychologischen Fahreignungsgutachten des Sachverständigen XXX." und im zitierten Gutachten des Sachverständigen hieß es: "Aufgrund der zuvor genannten, von XXX selbstständig erarbeiteten Voraussetzungen ist gemäß einschlägiger Beurteilungskriterien zur Fahreignungsbegutachtung eine positive Verkehrsprognose zu stellen. Es liegen als Folge eines riskanten Alkoholkonsums keine charakterlichen Bedenken vor, die das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges in Frage stellen. Somit ist nicht zu erwarten, dass XXX auch zukünftig ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss führen wird." |
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Beitrag
#6
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 114 Beigetreten: 07.12.2024 Mitglieds-Nr.: 92198 ![]() |
Meinem Rechtsanwalt nach ist der Führerschein sicher. Im Urteil steht geschrieben: "Von der Entziehung der Fahrerlaubnis gemäß § 69 Abs. 1 Satz 1 StGB konnte ungeachtet des Vorliegens einer Katalogtat nach § 69 Abs. 2 StGB abgesehen werden, weil der Angeklagte die Regelvermutung seiner Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen widerlegen konnte. Dies ergibt sich aus dem vorgelegten und in der Hauptverhandlung verlesenen psychologischen Fahreignungsgutachten des Sachverständigen XXX." Eigenartig! Hört sich nach einer vorgezogenen MPU an, die Du bestanden hast. |
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#7
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 34 Beigetreten: 25.12.2024 Mitglieds-Nr.: 92249 ![]() |
Genau so ist das zu interpretieren - inhaltlich entsprechend einer vorgezogenen MPU und in keinster Weise mal eben im Vorbeigehen umzusetzen.
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Beitrag
#8
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13796 Beigetreten: 30.07.2004 Wohnort: Lübeck Mitglieds-Nr.: 4642 ![]() |
Ja, und eben der eigene Verkehrspsychologe (bzw. das verkehrstherapeutisch arbeitende Institut), dass von den Anfängen an die Entwicklung initiieren und begleiten konnte. Wegen vieler Stunden auch besser die Stabilität des zukünftigen Konsums (oder der fortgeführten Abstinenz) beurteilen kann, als die Gutachter während einer MPU.
Und es kann durchaus vorteilhaft sein, wenn beim KBA in Flensburg kein Entzug der FE einzutragen ist. Auf der anderen Seite kann es durch den (vorläufigen) Entzug der FE sogar länger dauern, bis wieder gefahren werden kann, als wenn das übliche Verfahren durchlaufen worden wäre, auch dort die entsprechende Hilfe eingeholt werden würde. Obige Strategie muss dann auch im Timing klappen. Es nützt ja auch nichts, wenn in der Hauptverhandlung die FE durch den Strafrichter nach 15 bis 18 Monaten wiederhergestellt wird, wenn alternativ mit FE-Entzug die FE nach akzeptiertem Strafbefehl und nach Ende der Sperrfrist nach 12 Monaten hätte neuerteilt werden können. Und je nach Falllage entgeht Betroffenen sogar noch eine dritte Option, nämlich eine mögliche Sperrfristverkürzung. Straffbefehl akzeptieren, Mit der Hilfe parallel klotzen, Sperrfristverkürzung beantragen und gewährt bekommen. Damit beträgt die FE-lose Zeit dann so 9 bis 12 Monate, mit Schwerpunkt zu 12. Deswegen ist eine wegweisende und gründliche Beratung zu Beginn so wesentlich, um die passende Option zu finden. Wenn ich Geld hätte, juckte es mir in den Fingern, eine gemeinnützige Stiftung zu gründen, um Rechtsanwaltleistungen, Rechtsberatung, Verkehrstherapie, ärztliche Beratung und gegebenenfalls Probeentnahme für AN an einer Adresse zusammenzuführen. Endlich ein Angebot eines Gesamtpaketes, das hält, was es versprechen kann. Frohes Fest, liebe Greet-Ings Cornelius -------------------- MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet. |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13799 Beigetreten: 23.12.2004 Wohnort: HMS Lydia, Süd-Pazifik Mitglieds-Nr.: 7401 ![]() |
Ich würd' mal sagen: Der TE hatte das Glück, mal richtig gut beraten worden zu sein.
![]() Ansonsten kann ich corneliusrufus nur beipflichten. ![]() -------------------- Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
----------- "Gendern" - dat is, wenn dem Sachsen sein Boot umkippt. |
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#10
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 625 Beigetreten: 24.05.2023 Mitglieds-Nr.: 90691 ![]() |
Bei welcher Stelle konntest du so ein Gutachten erstellen lassen?
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#11
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 34 Beigetreten: 25.12.2024 Mitglieds-Nr.: 92249 ![]() |
Da habt ihr recht, von Anfang an war ich in den besten Händen und darüber bin ich unendlich dankbar. In Zeiten von Leuten wie „MPU King“ ist das keine Selbstverständlichkeit, gerade am Anfang als zunächst Ahnungsloser. Das Gutachten hatte mein Psychologe als früherer MPU-Gutachter erstellt über den Therapiezeitraum, im Grunde so wie es Cornelius angemerkt hat. Das Wertvolle daran ist eben, dass er meinen ganzen Werdegang von Anfang bis Ende miterleben konnte und dies natürlich eine präzise Beurteilung erlaubt. Für mich persönlich war dieser Weg sehr heilsam und ich genieße mein neues, gutes und alkoholfreies Leben
![]() Die FE jetzt wieder zu haben fühlt sich auch gar nicht danach an, ein gestecktes Ziel erreicht zu haben, sondern als Bestätigung der Lebensänderung - viel vieeel erfüllender. Von Grund auf zufrieden und glücklich - mein Psychologe hat einfach eine super Arbeit gemacht. |
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#12
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 145 Beigetreten: 14.09.2022 Mitglieds-Nr.: 89972 ![]() |
Verständnisfrage: du wurdest trotzdem wegen Trunkenheit im Verkehr verurteilt, richtig?
Auch wenn ein Richter das vielleicht anders sieht, welchen Handlungsspielraum hat denn die Fsst. bei über 1,6 Promille? Gibt ja hier genügend Beispiele wo trotz eingestellter Verfahren eine MPU gefordert wurde. So ganz verstehe ich das noch nicht, bzw. fehlt mir der Punkt, wo die MPU mit über 1,6 vom Tisch sein soll. Hattest du bei deiner MPU light auch das volle Programm? Arzt, Reaktionstest etc? So ganz kann ich es nämlich bei der Promillezahl nicht glauben, dass da unterm Strich außer paar Monate des vorläufigen Entzugs dir gar nichts mehr passiert. Wie lange war die Dauer zwischen Tat und Urteil? Auch da braucht man ja normalerweise eher 9-12 Monate um kT oder Abstinenz BuK-konform nachzuweisen. Ich bin im Moment noch skeptisch, freue mich aber über etwaige Aufklärung. 🤓 |
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#13
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 34 Beigetreten: 25.12.2024 Mitglieds-Nr.: 92249 ![]() |
informativ einmal eine Zusammenfassung von Herrn Himmelreich (äquivalent zu meinem Fall):
„Aufgrund einer erfolgreich durchgeführten Verkehrstherapie und nachgewiesenen Abstinenz liegt zum Zeitpunkt der Hauptverhandlung keine charakterliche Ungeeig- netheit i.S.d. § 69 StGB mehr vor, sodass der/die Angeklagte wieder zum Führen von Kfz geeignet ist. Der nachfolgende Beitrag enthält eine Übersicht der wichtigsten Urteile zum Wegfall der Maßregel der Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund einer IVT-Hö Verkehrsthera- pie. Bei allen aufgeführten Entscheidungen besteht die gesetzliche Bindungswirkung der Entscheidung des Strafrichters für die Fahrerlaubnisbehörden gem. § 3 Abs. 4 StVG, sodass durch diese keine medizinisch-psychologische Begutachtung gem. § 13 FeV mehr angeordnet wurden oder angeordnet werden konnten, u.a. auch bei Wiederho- lungstätern oder in Verfahren, wo eine Tatzeit-BAK von 1,6 Promille oder mehr (bzw. Wiederholungstaten mit z.B. jeweils 0,5 oder mehr Promille) festgestellt wurde (vgl. dazu auch: Himmelreich , Bindungswirkung einer strafgerichtlichen Eignungs-Beurtei- lung gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde bei einem Trunkenheitsdelikt mit einer BAK ab 1,6 Promille in NZV 2005, 337–344). Bei den Entscheidungen, in denen ein deklaratorisches Fahrverbot verhängt worden ist, handelt es sich um Fahrverbote gem. § 44 Abs. 1 S. 3 StGB, bei denen das Fahrverbot durch die Dauer der vorläufigen Entziehung oder Beschlagnahme des Führerscheins gem. § 51 Abs. 5 StGB als bereits vollständig verbüßt gilt.“ Mit vielen Beispielen hier: https://aelteste-verkehrstherapie-in-deutsc...Praxisforum.pdf https://aelteste-verkehrstherapie-in-deutsc...Praxisforum.pdf |
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Beitrag
#14
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 34 Beigetreten: 25.12.2024 Mitglieds-Nr.: 92249 ![]() |
Noch ein Beispiel gefunden: „Keine (rechtskräftige) Entziehung der Fahrerlaubnis und keine MPU trotz 1,6 Prom.: Mit Urteil vom 29.08.2012 hat das AG Frankfurt/Oder aufgrund einer 6,5-monatigen IVT-Hö Verkehrstherapie und 6-monatiger nachgewiesener Abstinenz 7,5 Monate nach der Trunkenheitsfahrt mit 1,60 Prom. (gemäß Polizeiarzt "nicht merkbar" unter Alkohol) den vorläufig entzogenen Führerschein im Gerichtstermin wieder zurückgegeben; keine MPU im Straf- und Verwaltungsrecht!“ https://aelteste-verkehrstherapie-in-deutsc...hrstherapie.pdf
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Beitrag
#15
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 34 Beigetreten: 25.12.2024 Mitglieds-Nr.: 92249 ![]() |
Und noch ein Beitrag eines Rechtsanwaltes zum Thema:
„Auch ohne MPU gibt es Wege zurück zur Fahrerlaubnis. Das ist die gute Nachricht. Diese ist umso wichtiger, weil die Möglichkeiten der Anordnung der MPU durch die Führerscheinstellen jüngst erweitert wurden (vgl. Urteil Bundesverwaltungsgericht Aktenzeichen: BVerwG 3 C 3.20). Aber der Reihe nach. Am Ende eines Strafverfahrens wegen einer nachgewiesenen Trunkenheitsfahrt (§ 316 StGB) kommt es zunächst zu einer strafgerichtlichen Verurteilung. Im Rahmen dieses Urteils wird in aller Regel eine Sperrfrist angeordnet, vor deren Ablauf keine Neuerteilung der Fahrerlaubnis erfolgen darf (§ 69a StGB). Und dann stellt sich für viele erst das eigentliche Problem: die Fahrerlaubnisbehörde ordnet an, dass erst nach Beibringung einer MPU die Neuerteilung der Fahrerlaubnis erfolgen darf. Dies ist eine beträchtliche Hürde, die für viele als noch einschneidender empfunden wird, als die strafrechtliche Verurteilung selber. Doch es gibt Möglichkeiten, die MPU zu umgehen. Im Wesentlichen sind dies zwei Wege. Heute will ich Ihnen erläutern, wie die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis erfolgen kann, ohne dass die MPU absolviert werden muss. 1.) Weg Nr.1: Feststellung der Fahreignung im Urteil Der eine Weg führt über das strafgerichtliche Urteil. Was viele nicht wissen: § 3 III und IV StVG besagt, dass die Behörde an den Inhalt dieses Urteils gebunden ist. Denn § 3 StVG geht als formelles Gesetz der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) vor. Die hier angeordnete Bindungswirkung gilt nicht nur für die Maßnahme der Entziehung selbst, sondern auch für das gesamte Entziehungsverfahren, so dass in diesen Fällen die Behörde schon die Beibringung der MPU nicht anordnen darf. Dies hat u.a. das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 15.7.88 (A.Z. 7 C 46/87 = NJW 1989, 116-118) bestätigt. Die Begründung: die Entziehung der Fahrerlaubnis i.S.v. §§ 69, 69a StGB ist eine Maßnahme zur Sicherung des Straßenverkehrs. Die Anordnung und Dauer einer Sperrfrist hängen ausschließlich von der Prognose zur Ungeeignetheit ab. Deswegen spricht § 69 II StGB auch von Ungeeignetheit „in der Regel“. Nun zum Vorgehen. Wenn der Betroffene durch eine Verkehrstherapeutische Maßnahme die Fahreignung nachweisen kann, muss das (Straf)Gericht überzeugt werden, dass Fahreignung vorliegt. Dies gelingt durch entsprechenden Vortrag, eine Verkehrstherapeutische Stellungnahme oder auch einen Beweisantrag. Dieser kann gerichtet sein auf Vernehmung des Verkehrstherapeuten. Wenn im Urteil des Strafgerichts also die Geeignetheit festgestellt wurde, ist die Behörde hieran gebunden. Die Folge: Keine MPU, die Fahrerlaubnis muss neu erteilt werden.“ https://www.anwalt.de/rechtstipps/ohne-mpu-...t-s-189373.html Auch ein sehenswertes, schönes aufklärendes Video: https://youtu.be/0eOz9pr5a-I?si=AqAfFg2BVxNv3fG4 |
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Beitrag
#16
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19628 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 ![]() |
Auch wenn ein Richter das vielleicht anders sieht, welchen Handlungsspielraum hat denn die Fsst. bei über 1,6 Promille? Gibt ja hier genügend Beispiele wo trotz eingestellter Verfahren eine MPU gefordert wurde. So ganz verstehe ich das noch nicht, bzw. fehlt mir der Punkt, wo die MPU mit über 1,6 vom Tisch sein soll. Bei einem eingestelltem Strafverfahren hat das keine Bindungswirkung für die Fahrerlaubnisbehörde. Wenn aber ein Strafgericht die Fahreignung im Urteil ausdrücklich feststellt, ist die Fahrerlaubnisbehörde daran gebunden und darf keine MPU mehr fordern. Die Regelung dazu versteckt sich in § 3 Abs. 4 S. 1 StVG: Zitat Will die Fahrerlaubnisbehörde in einem Entziehungsverfahren einen Sachverhalt berücksichtigen, der Gegenstand der Urteilsfindung in einem Strafverfahren gegen den Inhaber der Fahrerlaubnis gewesen ist, so kann sie zu dessen Nachteil vom Inhalt des Urteils insoweit nicht abweichen, als es sich auf die Feststellung des Sachverhalts oder die Beurteilung der Schuldfrage oder der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bezieht. Das ist aber selten: Eher schreibt ein Strafgericht mal ausnahmsweise, dass entgegen des Regelfalls das Gericht nicht sicher feststellen kann, dass jemand ungeeignet ist (d.h. es ist zwar möglich, aber nicht sicher, und beim Strafgericht gilt "Im Zweifel für den Angeklagten"). Aber dass das Strafgericht feststellt, dass die Kraftfahreignung besteht, geht eigentlich nur, wenn man eben eine MPU absolviert hat. -------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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#17
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 34 Beigetreten: 25.12.2024 Mitglieds-Nr.: 92249 ![]() |
Das ist aber selten: Eher schreibt ein Strafgericht mal ausnahmsweise, dass entgegen des Regelfalls das Gericht nicht sicher feststellen kann, dass jemand ungeeignet ist (d.h. es ist zwar möglich, aber nicht sicher, und beim Strafgericht gilt "Im Zweifel für den Angeklagten"). Aber dass das Strafgericht feststellt, dass die Kraftfahreignung besteht, geht eigentlich nur, wenn man eben eine MPU absolviert hat. daher bin ich ja so froh, dass in meinem Urteil unzweifelhaft die Ungeeignetheit „widerlegt“ wurde. |
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Beitrag
#18
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 8 Beigetreten: 10.11.2019 Mitglieds-Nr.: 86046 ![]() |
Vor einigen Jahren bin ich hier ebenfalls mal mit meinem Fall aufgeschlagen:
http://www.verkehrsportal.de/board/index.p...howtopic=127617 Nachdem ich von einem gewissen Mitglied ziemlich angegangen worden bin, hatte ich mir eigentlich geschworen, hier nie wieder etwas zu schreiben. Ich hatte mich damals nur gefragt, warum ihr den nicht längst rausgeschmissen habt. Nun ja, ein stiller Mitleser bin ich trotzdem geblieben. Und es sieht so aus, als wäre besagtes Mitglied nicht mehr aktiv. Jetzt bin ich also auf diesen Thread hier gestoßen, und ich möchte dann doch nochmal meinen Senf dazu geben. Exakt so, wie es hier beschrieben wurde, ging es dann nämlich auch bei mir weiter! Ich machte mich auf die Suche nach einem Anwalt für Verkehrsrecht. Der schickte mich dann gleich weiter zu einem Psychologen, mit dem er zusammen arbeitet. Jener Psychologe genießt ein hohes Ansehen bei allen beteiligten Institutionen. Vor allem, weil er dafür bekannt ist, keine Gefälligkeitsgutachten zu erstellen. Hätte er auch nur die geringste Vermutung gehabt, dass ich das Ganze nicht ernst nehme, hätte er es beendet. Neben den regelmäßigen Einzelsitzungen nahm ich auch an einem Abstinenzprogramm teil. Am Ende, als es in die Verhandlung ging, hatte ich das durchweg positive Gutachten des Psychologen, sowie die Abstinenznachweise in der Tasche. Die Verhandlung dauerte nur etwa 15 Minuten, und ich ging mit dem Führerschein in der Hand aus dem Gerichtssaal. Denn nicht einmal der Staatsanwalt forderte noch den Entzug der Fahrerlaubnis. Ich bekam nur ein Fahrverbot auferlegt, das durch den Zeitraum bis zur Verhandlung inzwischen als verbüßt galt. Nun ging es in meinem Fall bloß um einen E-Scooter, erschwert durch die vorangegangene Owi. Jedoch hat diese Methode auch bei Verstößen mit einem Auto häufig zum Erfolg geführt, habe ich mir sagen lassen. Der Nutzer @Schwachzocker hat schon Recht. Im Prinzip war es eine vorgezogene MPU. Es gab natürlich keine Erfolgsgarantie. Das Ziel der Sitzungen beim Psychologen war zunächst einmal auch nur die MPU-Vorbereitung. Dass es schon in der Gerichtsverhandlung zum Ausräumen der Eignungszweifel gereicht hat, war der Bonus, den wir angestrebt haben. Aber selbst, wenn das Gericht zu einer anderen Entscheidung gekommen wäre, hätte ich mich mit dieser Vorbereitung direkt in die MPU getraut. Ich bin jedenfalls froh, dass es so gelaufen ist, wenn es auch nicht gerade billig war. Mit dem Psychologen konnte ich das Ganze in freundschaftlicher Atmosphäre aufarbeiten. Eine richtige MPU wäre mit Sicherheit weitaus unangenehmer gewesen. |
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#19
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13796 Beigetreten: 30.07.2004 Wohnort: Lübeck Mitglieds-Nr.: 4642 ![]() |
Mit dem Psychologen konnte ich das Ganze in freundschaftlicher Atmosphäre aufarbeiten. Eine richtige MPU wäre mit Sicherheit weitaus unangenehmer gewesen. Allein dieser Umstand sollte vielen Betroffenen ein Grund sein, sich sofort an qualifizierte Hilfe zu wenden. So ein Psychologe kennt einen selbst im Laufe mehrerer Sitzungen auch besser, als ein MPU-Gutachter während ca.30 Minuten. Ersterer fragt nach, beim zweiten kann das auch mal unterbleiben. Dann wird eine zweideutige oder unerwartete Antwort ohne weitere Erklärung zu negativ, statt sie korrekt einordnen zu können. Als Stichwort nenne ich die berühmte Frage, können Sie sich nochmals vorstellen, zu konsumieren? Mit der ebenso berüchtigten Antwort nein. Aha, der kennt keine Rückfallgefahren. Einmal nachgefragt, weshalb Betroffene zu einem nein kommen, kann da Welten ändern. Liebe Greet-Ings Cornelius -------------------- MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet. |
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 34 Beigetreten: 25.12.2024 Mitglieds-Nr.: 92249 ![]() |
An der Stelle mal ein aktuelles Beispiel einer Verfahrenseinstellung, weil das oben einmal angesprochen wurde:
Fall 2: In Kamen-Heeren-Werve soll Martin T. am späten Abend des 5. Juli 2024 eine Runde mit seinem BMW-SUV gedreht haben, und zwar unter Einfluss von 1,8 Promille Blutalkohol. Vorausgegangen war wohl ein Streit unter Nachbarn in Zusammenhang mit einem Open-air-Biertrinken beim EM-Spiel Deutschland - Spanien. Alles recht undurchsichtig: T. wurde angeschwärzt; er selbst beteuerte im Prozess, nicht betrunken gefahren zu sein. Klar beweisen ließ sich nichts. Ende vom Ganzen: Das Verfahren wurde eingestellt. Seinen Führerschein, den er seinerzeit auf der Polizeiwache lassen musste, bekommt T. zurück. https://www.kamen-web.de/index.php/nachrich...bewaehrung.html D.h. aus Mangel an Beweisen erhielt er seinen Führerschein zurück. Thematisch also ganz anders einzuordnen als die obigen Fälle in diesem Thread, wo es um den Ausschluss der Ungeeignetheit ging. |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 145 Beigetreten: 14.09.2022 Mitglieds-Nr.: 89972 ![]() |
Was mir noch keiner beantwortet hat: wurdet ihr trotzdem mit einem Strafbefehl verurteilt, nur wurde eben die Geeignetheit festgestellt?
Wie lange hat es zwischen Tat und Prozess/ Rückgabe gedauert? |
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 34 Beigetreten: 25.12.2024 Mitglieds-Nr.: 92249 ![]() |
Einen Strafbefehl gab es natürlich, aber nicht rechtswirksam, weil Einspruch eingelegt wurde. Nach 9 Monaten war Hauptverhandlung, wo dann die neuen Tatsachen vorgetragen wurden.
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#23
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 27.11.2024 Mitglieds-Nr.: 92185 ![]() |
Da hat dein Anwalt ja super Arbeit gemacht, wenn man betrachtet, dass zur Tatzeit über 1,6 BAK Fakt ist.
Dann bei der Hauptverhandlung nicht mehr als 9Monate Entzug der FE dabei rauskommen... Sehr gut gemacht 👍 Bei mir versucht mein Anwalt auf einen Strafbefehl aus zu kommen um die evtl anfallenden Gerichtskosten zu sparen, da in meinem Fall die Beweislage klar ist. Glückwunsch und LG |
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Beitrag
#24
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 8 Beigetreten: 10.11.2019 Mitglieds-Nr.: 86046 ![]() |
Was mir noch keiner beantwortet hat: wurdet ihr trotzdem mit einem Strafbefehl verurteilt, nur wurde eben die Geeignetheit festgestellt? Wie lange hat es zwischen Tat und Prozess/ Rückgabe gedauert? Zunächst kam natürlich der Strafbefehl. Mit einigen Tagessätzen Geldstrafe, Entzug der Fahrerlaubnis, Sperrfrist usw. Gegen diesen Strafbefehl hat mein Anwalt aber Einspruch eingelegt, so dass es zu einer Verhandlung kam. Auch in der Gerichtsverhandlung bin ich natürlich schuldig gesprochen worden. Die Geldstrafe blieb unverändert bestehen. Strafe muss sein. Aber der Entzug der Fahrerlaubnis war eben vom Tisch. Bei mir hat es vom Tattag bis zur Verhandlung etwa ein halbes Jahr gedauert. |
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Beitrag
#25
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 75 Beigetreten: 07.07.2024 Mitglieds-Nr.: 91873 ![]() |
Normalerweise kann man sich einen Anwalt gekonnt sparen und der Strafbefehl ist auch ohne Anwalt bei einer TF ein sehr wahrscheinliches Szenario. Der Strafbefehl ist eine sehr gängige Methode und in den seltensten Fällen kommt es direkt zu einer Gerichtsverhandlung. Diese Erfahrung musste ich auch machen. Anderseits sind diese hier so beschriebenen Fälle ebenfalls eine Seltenheit. Das glaube ich auch alles, dass man durch den Ergriff von sofortigen Rehabilitationsmaßnahmen seine Eignung zum Führen von KFZ wiedererlangt. Wie man aber eine Strafe abwenden soll, erschließt sich mir aber nicht ganz, wenn doch klar nach StGB 316 die Fakten vorliegen. Da fehlt mir die Phantasie, wie man da ungestraft davon kommt.
Habe mir in meinem Leben persönlich auch nie was zu schulden kommen, bis auf eine TF. Davor habe ich schon 6 Jahre Lehramt studiert und strebte eine Beamtenkarriere an. Diese Strafe von 40 TS tauchen im zwar Führungszeugnis nicht auf, doch allerdings im BZR, was die Behörden zumindest für die nächsten 5 Jahre sehen könnten. Hätte ich das eher gewusst, hätte ich womöglich alles dafür getan, um eine Strafe abzuwenden. Aber dafür ist es wohl leider zu spät ![]() |
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#26
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 625 Beigetreten: 24.05.2023 Mitglieds-Nr.: 90691 ![]() |
Hier besteht wohl ein Missverständnis:
Der TE wurde trotzdem zu einer Geldstrafe verurteilt, nur vom Fahrerlaubnisentzug wurde abgesehen. |
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#27
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 145 Beigetreten: 14.09.2022 Mitglieds-Nr.: 89972 ![]() |
Zumal es bei Beamten unter 90 Tagessätzen ja trotzdem egal sein sollte, grade auch als Lehrer. Oder verhinderte deine TF die Verbeamtung?
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#28
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 75 Beigetreten: 07.07.2024 Mitglieds-Nr.: 91873 ![]() |
Naja es ist schon so, dass man unter 90 Tagessätzen nicht vorbestraft ist, da es nicht im polizeilichen Führungszeugnis auftaucht, auch nicht im erweiterten. Allerdings ist es zumindest in Bayern so, dass man bei der Anmeldung zum Referendariat wahrheitsgemäße Angaben machen muss. Und auf die Frage, ob man "gerichtlich vorbestraft" ist müsste man in dem Fall mit "ja" ankreuzen, da damit auch Vorstrafen unter 90 Tagessätzen gemeint sind, also theoretisch alles über einem Tagessatz. Wenn man "nein" ankreuzt, ist das nicht wahrheitsgemäß und man ist noch schneller außen vor, wenn man lügt. Denn die Behörden können diesen Eintrag im BZR einsehen. Das BZR ist das einzige, wo die TF aufgelistet ist. Wenn es jetzt schlecht läuft, können die Behörden eine Übernahme ins Beamtenverhältnis untersagen, da dieser Eintrag die charakterliche Eignung für die Beamtenlaufbahn anzweifeln könnte. Ob es wirklich so ist, weiß ich nicht zu 100%, habe aber schon ähnliche Fälle gelesen, deren Beamtenlaufbahn auch aufgrund von unter 90 TS und charakterlicher Nichteignung abgelehnt wurden.
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#29
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 103 Beigetreten: 09.01.2024 Mitglieds-Nr.: 91345 ![]() |
Wenn du nicht gerade Beamter beim Verfassungsschutz oder so etwas wirst,
wird maximal ein normales Führungszeugnis oder ein erweitertes Führungszeugnis verlangt. Beides enthält keine einmaligen Verurteilungen bis 90 Tagessätze. Solltest du also nur diese einmalige Verfehlung bis 90 Tagessätze drin haben, hast du eine weiße Weste. Einsicht ins Bundeszentralregister haben Behörden nur in besonderen Fällen und auch nicht jede Behörde darf das, sondern nur: - Gerichte - Staatsanwaltschaft - Behörden des Verfassungsschutzes - Oberste Bundes- und Landesbehörden - Behörden, die für die Einbürgerung von Ausländern zuständig sind - Gnadenbehörden Also wenn du ein normaler Lehrer an einer normalen deutschen Schule wirst, ein sauberes aktuelles erweitertes Führungszeugnis vorlegst und nicht gerade der Cousin von Marsalek oder diesem Typ aus Magdeburg bist, wird die Behörde das sehr wahrscheinlich akzeptieren. Ansonsten wartest du 5-6 Jahre, dann ist es sowieso getilgt bei kleineren Strafen. Edit: Unabhängig davon weiß ich nicht, ob eine einfache fahrlässige Alkoholfahrt ausreicht, um dir die charakterliche Eignung als Beamter abzusprechen, d.h. selbst dann wäre es vermutlich kein Problem. |
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#30
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 75 Beigetreten: 07.07.2024 Mitglieds-Nr.: 91873 ![]() |
Hoffe mal, dass du da recht behältst. Wobei das Staatsministerium für Unterricht und Kultus zu den obersten Landesbehörden in Bayern zählt. Ergo hätten sie auch Einsicht. Aber ja, vielleicht habe ich da nochmal Glück und die machen mir keinen Strick daraus
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#31
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 103 Beigetreten: 09.01.2024 Mitglieds-Nr.: 91345 ![]() |
Garantiert ist es nicht, aber es ist sehr unwahrscheinlich.
Ansonsten müssten sie ja jeden einzelnen angehenden Beamten standardmäßig beim Bundeszentralregister überprüfen. In kritischen Bereichen passiert das vielleicht, aber nicht für alle "normalen" Beamten. Ansonsten könnten die sich das Einreichen vom Führungszeugnis ja direkt sparen, wenn sie sowieso selbst noch einmal Nachforschungen anstellen standardmäßig. |
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#32
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 75 Beigetreten: 07.07.2024 Mitglieds-Nr.: 91873 ![]() |
Verzeihung schon mal für den kleinen Exkurs, da er mit dem Thread an sich nichts mehr zutun hat. Hoffe trotzdem, dass es mir ausnahmsweise gestattet wird. Denn die hier geschilderten Fälle haben gezeigt, dass die Vermeidung des Führerscheinentzug zwar erstrebenswert ist, genauso wichtig halte ich aber die Vermeidung einer Strafe, die sich besonders bei jungen Menschen negativ auf die berufliche Zukunft auswirken kann und sich wie ein Rattenschwanz durchs weitere Leben ziehen kann.
Es ist nämlich so, dass ich beim Antrag auf die Zulassung zum Vorbereitungsdienst zur Erklärung von Straf- und Ermittlungsverfahren folgendes ankreuzen musste. "Ich bin gerichtlich vorbestraft." Könnte ich normalerweise verneinen, da unter 90 TS. Zwei Fragen weiter steht folgendes wortwörtlich: "Es wird darüber belehrt, dass das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus nach § 41 Abs. 1 Nr. 2 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) ein Recht auf uneingeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister hat. Eine gerichtliche Verurteilung ist daher auch dann zu offenbaren, wenn diese Verurteilung nicht in ein Führungszeugnis oder nur in ein Führungszeugnis für Behörden aufzunehmen wäre (§ 53 Abs. 2 BZRG). Nicht zu offenbaren sind dagegen Verurteilungen, wenn sie aus dem Bundeszentralregister noch zu tilgen sind oder bereits getilgt sind (§§ 51 Abs. 1, 53 Abs. 1 Nr. 2 BZRG) Mit anderen Worten. Leider habe ich die Arschkarte gezogen, zumindest bis zum 20. Juli 2029, da erst dann alles getilgt ist. Hab den Antrag dann eh wieder zurückgezogen, da ich mein Examen nicht bestanden habe. Muss mal schauen, wie es dieses Jahr aussieht, da ich vorhabe im Frühjahr nochmal anzutreten. Vielleicht werde ich mich da nochmal anwaltlich beraten lassen. |
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#33
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 625 Beigetreten: 24.05.2023 Mitglieds-Nr.: 90691 ![]() |
Mach dir da keine Sorgen, fahrlässige Taten wirken sich selten ernennungshinderlich aus.
Und der Tipp von 2024 ist einfach falsch. Freilich wird das BZR gesichtet und unwahres Vorbringen ist eine Straftat an sich, da regelmäßig die Angaben eidesstattlich zu versichern sind. Wenn das später raus kommt, hat man also ein weiteres Problem und die Verbeamtung ist trotz Ernennung auch so in akuter Gefahr. |
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#34
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 238 Beigetreten: 16.02.2023 Mitglieds-Nr.: 90413 ![]() |
Auch wenn das hier jetzt, sorry, noch weiter ins off topic führt, hätte ich dazu dann doch auch mal eine kurze Frage. Vielleicht wäre @gruener Teich so nett, sie zu beantworten.
Ich stecke gerade in einer Situation, in der ich sagen wir sicherheitsüberprüft werde. In dem zugehörigen Antrag wurde auch nach Vorstrafen gefragt, was ich verneint habe, da bei mir "nur" eine Strafe von 40 TS wegen Widerstands im BZR eingetragen ist. Eine zusätzliche Belehrung wie oben, dass auch Strafen unter 90 TS anzugeben sind, gab es nicht. Wohl aber die Frage, ob es in den letzten 5 Jahren staatsanwaltliche Ermittlungen gab, was ich wahrheitsgemäß bejaht habe. Habe ich mir damit jetzt ein Ei gelegt? Mein Kenntnisstand war, dass ich mich mit nur einer Strafe unter 90 TS auch ggü. Behörden als nicht vorbestraft bezeichnen darf. Jetzt geht mir gerade etwas der Stift. |
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#35
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 75 Beigetreten: 07.07.2024 Mitglieds-Nr.: 91873 ![]() |
Zunächst hoffe ich sehr, dass gruenerTeich recht behält.
Und John Dalton, vielleicht kriegen wir da noch ne Info, ich würde jetzt auf Anhieb aber sagen, dass dir das nicht zum Verhängnis wird. Hättest du jetzt beides nein angekreuzt, dann wäre es was anderes. Unwissenheit schützt bekanntlich nicht vorm Gesetz, aber da es keine zusätzliche Belehrung gab, darfst du dich mM auch als nicht vorbestraft bezeichnen |
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#36
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 103 Beigetreten: 09.01.2024 Mitglieds-Nr.: 91345 ![]() |
Ihr habt Recht. So wie es aussieht, wird vor einer Verbeamtung auf Lebenszeit im Bundeszentralregister
abgefragt, ob Vorstrafen vorliegen, im Referendariat allerdings noch nicht. Die Vorstrafen dürfen allerdings nicht zur Tilgung vorgesehen oder bereits getilgt sein, in deinem Fall sind das 5 Jahre. Das bedeutet, dass es herauskommen wird, wenn du innerhalb der nächsten 5 Jahre nach dem Urteil auf Lebenszeit verbeamtet werden möchtest. Ob es irgendeinen Umweg gibt, z.B. erstmal Lehrer ohne Beamtenstatus zu sein, weiß ich nicht. In manchen Bundesländern gibt es aber Lehrer in normalem Angestelltenverhältnis. |
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#37
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 75 Beigetreten: 07.07.2024 Mitglieds-Nr.: 91873 ![]() |
Exakt den gleichen Kenntnisstand habe ich auch. Also rauskommen wird das auf jeden Fall. Jetzt ist halt die Frage, ob die Behörden mir da einen Strick drausmachen oder ob eine fahrlässige Vorstrafe überhaupt ins Gewicht fällt. Des Weiteren habe ich auf einer Seite für Beamten gelesen, dass nur gerichtliche Strafen angegeben werden müssen, Strafbefehle angeblich nicht. Aber k.A. ob das stimmt oder vielleicht muss ich mich da nochmal anwaltlich beraten lassen. Und ja es würde auch die Möglichkeit bestehen, als angestellter Lehrer zu arbeiten. Aber da sind die Gehaltseinbussen drastisch und es gibt meist nur befristete Verträge, so dass ich unter diesen Umständen vielleicht eher hinschmeißen würde und was anders mache..
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#38
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5674 Beigetreten: 08.06.2011 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 59720 ![]() |
Wie wäre es, wenn du jemanden von der GEW fragst oder deinen Referendarsausbilder?
-------------------- "Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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#39
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 75 Beigetreten: 07.07.2024 Mitglieds-Nr.: 91873 ![]() |
Berechtigter Einwand! Mein Gedanke ist es gewesen, mich mit diesem Szenario weiter zu beschäftigen, wenn ich mein 1. Staatsexamen bestanden habe. Bin ja das erste mal durchgefallen 1 Monat nach der TF. Jetzt mit einem hoffentlich besseren Ausgang und wenn ich tatsächlich fürs Ref zugelassen werde ist es wieder was anderes. Aber ich bin da für den Moment noch vorsichtig über die TF zu sprechen. Denn wenn meine Vorgesetzten jetzt schon in Kenntnis sind, bevor ich überhaupt das erste Examen geschafft habe, macht es die Gesamtsituation nicht besser schätze ich.
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 497 Beigetreten: 02.10.2023 Mitglieds-Nr.: 91073 ![]() |
1. Der Diskussion vielleicht einen eigenen Thread spendieren?
2. Meine Erfahrung sagt mir dass sich Ehrlichkeit immer lohnt! Das zeigt, dass du dich damit auseinander gesetzt hast und dir im klaren darüber bist, dass du Scheiße gebaut hast und auch nichts unter den Tisch kehren möchtest! Vorgesetzte sehen so etwas zumeist positiv! Und werden versuchen dich zu schützen und alles in die Wege zu leiten, dass du deinen Abschluss hinbekommst. Vermutlich hast du ja auch schon Vorkehrungen getroffen, damit dir so etwas nicht mehr passiert. Abstinenznachweise gesammelt, mit einer Psychologin gesprochen, ... vielleicht eine MPU bestanden? Das sind dann alles Plus Punkte auf deiner Seite. Einfach ehrlich sein - das kommt immer am besten an. (Meine Meinung) |
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#41
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2095 Beigetreten: 05.01.2022 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 89096 ![]() |
Außerdem hast Du den Pluspunkt "Lehrermangel" vergessen. Im Moment scheint jeder Lehrer werden zu können, der unfallfrei bis 10 zählen kann. Ich tu mich schwer damit zu glauben, dass wegen einer nicht angegebenen nicht-mal-Vorstrafe ein potentieller Lehrerstellenbesetzer abgelehnt wird.
-------------------- "There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!" aus "Russians" - Sting 1986 |
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#42
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 103 Beigetreten: 09.01.2024 Mitglieds-Nr.: 91345 ![]() |
Ja, aber bei einer Verbeamtung auf Lebenszeit durchleuchten sie die Personen halt schon ausgiebig.
Die Frage ist, wie schwer wiegend so eine Verurteilung ist und ob man das Verheimlichen dann als fahrlässig oder vorsätzlich ansieht. Denke wir sind uns einig, dass so ein einmaliger Ausrutscher kein Hindernisgrund sein sollte, aber keine Ahnung, wie die Behörden das machen. Vielleicht gibt es dann eine längere Probephase, bevor du auf Lebenszeit verbeamtest wirst? Du musst mit jemanden sprechen, der sich besser auskennt. |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 625 Beigetreten: 24.05.2023 Mitglieds-Nr.: 90691 ![]() |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 238 Beigetreten: 16.02.2023 Mitglieds-Nr.: 90413 ![]() |
Es geht um die Beantragung eines Jagdscheins. Ich denke aber, dass ich schon längst eine negative Rückmeldung bekomme hätte, wenn es ein Problem gäbe. Ich warte jetzt seit 7 Wochen. Nach letzter Auskunft von Mitte Dezember wird noch auf die LKA/BKA Abfrage gewartet.
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#45
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30684 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
Nach § 17 BJagdG gilt in der Regel als nicht zuverlässig zur Erteilung eines Jagscheins, wer zu einer Geldstrafe von mindestens 60 Tagessätzen verurteilt wurde.
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#46
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 238 Beigetreten: 16.02.2023 Mitglieds-Nr.: 90413 ![]() |
Danke, ja das war mir bekannt. Aber kann mir ein Strick daraus gedreht werden, dass ich angekreuzt habe "nicht vorbestraft"? Weil technisch bin ich vorbestraft, darf mich aber nach Bundeszentralregistergesetz - meines Wissens auch ggü. Behörden - als nicht vorbestraft bezeichnen. Und das ja sogar bis 90 TS. Da ergibt sich dann die Frage, was die Frage nach Vorstrafen überhaupt soll, wenn 60 TS die Regelunzuverlässigkeit schon auslösen, aber erst 90 TS angegeben werden müssten nach BZRG. OK, ab 90 ist wohl auch absolute Unzuverlässigkeit gegeben. Vielleicht deshalb.
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#47
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 34 Beigetreten: 25.12.2024 Mitglieds-Nr.: 92249 ![]() |
wenn wir grad beim Thema Akten sind... habe mal beim KBA meine Eintragungen abgefragt. Die Trunkenheitsfahrt sowie der vorläufige Entzug der Fahrerlaubnis wurden gelöscht und der Punktestand ist bei null. Ich bin immer wieder jeden Tag dankbar und glücklich über mein neues Leben
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Beitrag
#48
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 8 Beigetreten: 10.11.2019 Mitglieds-Nr.: 86046 ![]() |
Also das kann ich jetzt nicht nachvollziehen.
Bei mir sind wegen dieser Sache zwei Punkte eingetragen, für die Dauer von fünf Jahren. Es sei denn natürlich, die Sache ist bei dir schon so lange her. |
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Beitrag
#49
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 154 Beigetreten: 26.06.2023 Mitglieds-Nr.: 90777 ![]() |
Aber kann mir ein Strick daraus gedreht werden, dass ich angekreuzt habe "nicht vorbestraft"? Weil technisch bin ich vorbestraft, darf mich aber nach Bundeszentralregistergesetz - meines Wissens auch ggü. Behörden - als nicht vorbestraft bezeichnen. In diesem Falle darf man sich solange als "nicht vorbestraft" bezeichnen, wie man nicht von einer Behörde mit uneingeschränktem Auskunftsrecht darüber belehrt wurde, dass alle Verurteilungen anzugeben sind, § 52 II BZRG. -------------------- “There is nothing deep down inside us except what we have put there ourselves.”
"Truth is what your contemporaries let you get away with." |
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Beitrag
#50
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 238 Beigetreten: 16.02.2023 Mitglieds-Nr.: 90413 ![]() |
Ah! Danke! Diese Stelle kannte ich bisher nicht. Das klärt dann meine Frage und ich bin beruhigt
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 30.04.2025 - 04:47 |