![]() |
Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )
![]() ![]() |
![]() |
![]()
Beitrag
#1
|
|||||
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 8 Beigetreten: 10.11.2019 Mitglieds-Nr.: 86046 ![]() |
Ende 2017 wurde ich mit Alkohol am Steuer erwischt. Die Blutprobe ergab knapp 1 Promille. Ich kam mit einem blauen Auge davon und musste nur einen Monat laufen. Als ob dieser Schuss vor den Bug noch nicht genug gewesen wäre, habe ich mich nun zu einer wirklich unglaublichen Dummheit hinreißen lassen. Nach einem Fußballabend bei Freunden war ich zwar vernünftig genug, das Auto dort stehen zu lassen und den Heimweg zu Fuß anzutreten. Auf dem Weg stand jedoch einer dieser E-Scooter am Straßenrand. Ich bin noch nie zuvor mit einem solchen Gerät gefahren, aber es siegte leider die Neugier. Ich habe direkt daneben die entsprechende App heruntergeladen, mich registriert und bin anschließend damit losgefahren. Ich habe keine Ahnung, was ich mir dabei gedacht habe. Natürlich bin ich direkt erwischt worden. Gepustet habe ich etwas über 1,1 Promille, aber da das Trinkende bereits einige Stunden zurück lag stehen die Chancen nicht schlecht, dass es auch diemal bei einer Owi bleibt. Den Idiotentest habe ich durch diesen Blödsinn aber auf jeden Fall gebucht, oder? |
||||
|
|||||
|
![]()
Beitrag
#2
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7463 Beigetreten: 22.09.2014 Mitglieds-Nr.: 73950 ![]() |
![]() -------------------- |
|
|
![]()
Beitrag
#3
|
|
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 8 Beigetreten: 10.11.2019 Mitglieds-Nr.: 86046 ![]() |
Okay, das habe ich mir schon gedacht.
Für wie wahrscheinlich haltet ihr es, dass ich eine Ausnahme für die Führerscheinklasse L bekomme, damit ich wenigstens auf der Arbeit keine Probleme bekomme und weiterhin einen Gabelstapler führen darf? Und was müsste ich dafür tun? |
|
|
![]()
Beitrag
#4
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7463 Beigetreten: 22.09.2014 Mitglieds-Nr.: 73950 ![]() |
Wenn der Stapler außerhalb des öffentlichen Straßenverkehrs bewegt wird brauchst Du dazu keine Ausnahmegenehmigung.
Falls doch halte ich eine Ausnahmegenehmigung für möglich, aber nicht sehr wahrscheinlich -------------------- |
|
|
![]()
Beitrag
#5
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26835 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 ![]() |
Wenn es bei einer Owi bleibt, ist das Fahrverbot drei Monate. Zur MPU musst Du natürlich trotzdem.
-------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
|
|
![]()
Beitrag
#6
|
|
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 8 Beigetreten: 10.11.2019 Mitglieds-Nr.: 86046 ![]() |
Der Stapler wird auf einem Privatgrundstück bewegt, auf welchem allerdings Liefer- und auch Kundenverkehr herrscht. Somit gilt es wohl als öffentlicher Verkehrsraum. Ist es trotzdem so unwahrscheinlich, eine auf diesen Ort beschränkte Ausnahme zu erreichen?
Und was die MPU angeht... Sollte ich jetzt schon Abstinenznachweise sammeln, oder ließe sie sich wohl auch mit kontrolliertem Trinken bestehen? Im Prinzip habe ich meine Lektion gelernt. Mein Fehler war, dass ich diese E-Scooter als Spielzeug angesehen habe, und nicht als Kraftfahrzeug. Dass ich das bei einer MPU so nicht sagen darf, ist mir schon klar. Ich bitte um Nachsicht, da ich noch völlig am Anfang stehe. |
|
|
![]()
Beitrag
#7
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7463 Beigetreten: 22.09.2014 Mitglieds-Nr.: 73950 ![]() |
Dass ich das bei einer MPU so nicht sagen darf, ist mir schon klar. Klaro kannst Du das angeben. Das war der Istzustand zur Tatzeit. Es wird von Dir eine Änderung Deiner Einstellung erwartet. Du musst erklären warum Du nie wieder alkoholisiert fahren wirst und Roller auf der Straße nicht mehr als Spielzeug betrachtest. Mir ist noch nicht ganz klar ob der Stapler fahrerlaubnispflichtig ist. -------------------- |
|
|
![]()
Beitrag
#8
|
|
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 8 Beigetreten: 10.11.2019 Mitglieds-Nr.: 86046 ![]() |
Man kann sich das Gelände wie einen Supermarktparkplatz vorstellen.
Jeder kann rein, es gibt keine Beschränkungen. Man kann das Gelände sogar nutzen, um einen Ampelstau zu umgehen, was auch geschieht. Also handelt es sich definitiv um öffentlichen Verkehrsraum. |
|
|
![]()
Beitrag
#9
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5160 Beigetreten: 27.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6966 ![]() |
Entscheidend für die Erlaubnis einen Gabelstapler zu führen ist nicht nur die gesetzliche Regelung, sondern genau so die Bestimmungen der zuständigen Berufsgenossenschaft und / oder des Betriebs. In denen wird der Besitz einer Fahrerlaubnis häufig vorgegeben, meist auch mit der Verpflichtung eine Führerscheinsperre oder einen Entzug der Fahrerlaubnis direkt zu melden.
Wenn es sich um einen Parkplatz wie von Moron beschrieben handelt ist sowieso eine passende Fahrerlaubnis erforderlich. Zitat Für wie wahrscheinlich haltet ihr es, dass ich eine Ausnahme für die Führerscheinklasse L bekomme, damit ich wenigstens auf der Arbeit keine Probleme bekomme und weiterhin einen Gabelstapler führen darf? Das ist extrem unwahrscheinlich. Ob du eventuell einen Job verlierst spielt dabei überhaupt keine Rolle, das ist eine übliche Folge einer Führerscheinsperre. Ausnahmen gibt es nur wenn Dritte nachweisbar durch deinem Führerscheinverlust extreme Nachteile erleiden würden. Zum Beispiel der Betrieb Pleite gehen würde. Das müsste dann aber dein Chef belegen. Also zum Beispiel erklären und nachweisen, warum der Betrieb nicht Pleite geht wenn du Urlaub hast oder krank bist. Und warum niemand anders deinen Job machen kann. Solche Ausnahmen gibt es deshalb eher in landwirtschaftlichen Familienbetrieben. Dort kann für die Zeit ohne Führerschein häufig niemand einfach so einspringen. Folge: Der gesamte Betrieb geht Pleite, die gesamte Familie rutscht in die Armut. Zitat Mein Fehler war, dass ich diese E-Scooter als Spielzeug angesehen habe, und nicht als Kraftfahrzeug. Nein, darum geht es überhaupt nicht. Durch deine Vergehen ist dir ein massives Alkoholproblem nachgewiesen worden. Und zwar so ausgeprägt, dass es sich mit dem Führen von Kfz nicht verträgt. Die Behörden kennen die Wahrheit. Entsprechend gibt dir die MPU die Gelegenheit nachzuweisen, dass du dein Alkoholproblem erkannt hast und dein Leben so verändert hast, dass eine weitere Alkoholfahrt mit ausreichender Wahrscheinlichkeit vermieden wird. Dazu musst du deine Lebensänderung hinreichend lange erfolgreich gemeistert haben. Dafür wird von einer Dauer von einem Jahr ausgegangen. Ausnahmsweise reichen auch sechs Monate seit der letzten Alkoholfahrt. Zitat Sollte ich jetzt schon Abstinenznachweise sammeln, oder ließe sie sich wohl auch mit kontrolliertem Trinken bestehen? Grundsätzlich kannst du mit deiner bislang bekannten Vorgeschichte eine MPU mit kontrolliertem Trinken bestehen. Entscheidend ist wie der Gutachter deine Problematik einordnet. |
|
|
![]()
Beitrag
#10
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26835 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 ![]() |
Durch deine Vergehen ist dir ein massives Alkoholproblem nachgewiesen worden. Und zwar so ausgeprägt, dass es sich mit dem Führen von Kfz nicht verträgt. Bullshit. Schade dass Murphy, auch wenn er richtige Dinge schreibt, sich mit solche einem Unsinn immer wieder selber disqualifiziert. -------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
|
|
![]()
Beitrag
#11
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5160 Beigetreten: 27.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6966 ![]() |
Das ist nicht meine Meinung sondern wissenschaftlich belegt. Entsprechend steht in ähnlichen Fällen wie dem von Moron im Gutachten:
Zitat Von Missbrauch ist insbesondere in folgenden Fällen auszugehen: - in jedem Fall (ohne Berücksichtigung der Höhe der Blutalkoholkonzentration), wenn wiederholt ein Fahrzeug unter unzulässig hoher Alkoholwirkung geführt wurde, Also selbst wenn sogar erheblich weniger Promille als bei Moron nachgewiesen werden. Eigentlich hätte er bereits nach seiner ersten nachgewiesenen Alkoholfahrt allein über seine erreichte Promillehöhe erschrecken müssen und sein Trinkverhalten ändern müssen. Personen, die im üblichen sozialen und gesellschaftlichen Rahmen trinken erreichen nur Promillehöhen von 0,7 bis 0,8 Promille, dann kommen eindeutige Abwehrmaßnahmen vom Körper. Und zwar vollkommen unabhängig vom seelischen Befinden oder äußeren Anlässen. Wer ein Promille und mehr erreicht hat ein Alkoholproblem und ist auf den graden Weg in den Mißbrauch und später in den Alkoholismus, wenn er sein Trinkverhalten nicht radikal für den Rest seines Lebens ändert. Das problematischer Alkoholkonsum in unserer Gesellschaft verharmlost wird ist leider die Regel, hilft den Betroffenen aber überhaupt nicht. |
|
|
![]()
Beitrag
#12
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7463 Beigetreten: 22.09.2014 Mitglieds-Nr.: 73950 ![]() |
Wer ein Promille und mehr erreicht hat ein Alkoholproblem und ist auf den graden Weg in den Mißbrauch und später in den Alkoholismus, wenn er sein Trinkverhalten nicht radikal für den Rest seines Lebens ändert. Das sehe ich anders und ich kann mir gut vorstellen dass auch andere User dieser Aussage nicht folgen. Ein Alkoholproblem beim Fragesteller anhand seiner Schilderungen festzumachen halte ich für sehr vermessen. -------------------- |
|
|
![]()
Beitrag
#13
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5160 Beigetreten: 27.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6966 ![]() |
Der Alkokolmißbrauch ist Moron wissenschaftlich und rechtlich nachgewiesen. Die Praxis zeigt das auch überdeutlich. Alles andere ist eine Verharmlosung. Ich schreibe also nur was wissenschaftlich belegt ist.
Wenn Moron kein Alkoholmißbrauch nachgewiesen worden wäre dürfte im doch überhaupt nicht die Fahrerlaubnis entzogen werden. Es ist schon erstaunlich wie unrealistisch Alkoholprobleme selbst von Dritten verharmlost oder gar geleugnet werden. Bei der MPU geht es für Moron deshalb auch nicht darum nachzuweisen, dass er überhaupt kein Alkoholproblem hat. Sondern darum, wie er es schafft trotz seines lebenslangen, nicht heilbaren, Alkokholproblems wieder Kfz ohne übermäßige Gefahr führen zu können. Die MPU gibt ihm die Gelegenheit eine entsprechende Lösung anzubieten. Entsprechend wird für eine MPU als erster Schritt auch gefordert, dass der Betroffene sein Alkoholproblem überhaupt erkannt hat. Und das nicht, um ihn zu ärgern oder zu demütigen. Sondern weil er ohne diese Einsicht sein Verhalten nicht stabil ändern kann. Die Sucht ist einfach zu stark. |
|
|
Gast_sNaj_* |
![]()
Beitrag
#14
|
Guests ![]() |
Personen, die im üblichen sozialen und gesellschaftlichen Rahmen trinken erreichen nur Promillehöhen von 0,7 bis 0,8 Promille, dann kommen eindeutige Abwehrmaßnahmen vom Körper. Und zwar vollkommen unabhängig vom seelischen Befinden oder äußeren Anlässen. Wer ein Promille und mehr erreicht hat ein Alkoholproblem Das halte ich für einen mutige Aussage. Eine 130kg Person wird bei 0,7 oder 0,8 keine „eindeutigen Abwehrmaßnahmen“ haben, ich arbeite auf der Psychiatrie und wir übernehmen für die Polizei die Ausnüchterung.. glaub mir es ist nicht so wie du sagst. Außerdem ist es sehr gewagt zu sagen, dass Personen die 1 oder mehr Promille erreichen, ein Alkoholproblem haben E: kp warum zitieren nicht geht Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 11.11.2019, 20:02
Bearbeitungsgrund: Zitat repariert
|
|
|
![]()
Beitrag
#15
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26835 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 ![]() |
Mr. Murphy hat leider nicht verstanden, dass es mehrere Definitionen von Alkoholmißbrauch gibt. Die verkehrsrechtliche Einstufung ist hinsichtlich der Frage, ob ein "Alkoholproblem" vorliegt, wenig hilfreich.
-------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
|
|
![]() ![]() |
![]() |
Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 30.04.2025 - 08:14 |