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> Reform "Flensburg", Hat jemand schon genaue Informationen?
Mr.Eierhals
Beitrag 01.03.2012, 06:17
Beitrag #351


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Leute ich habs....wir führen die guten alten Stempelkarten wieder ein!

Für diejenigen, die es nicht kennen....

Es gab eine Zeit, da konnte jeder Polizist an Ort und Stelle eine "Eule" in die Stempelkarte der Fahrerlaubnis drücken....oder 2....mitunter auch 3 (Bei Rotlichtverstößen)

1-2 Stempel konnte man nach 3 Monaten auf dem VPKA wieder austragen lassen, beim Dritten bliebs ein halbes Jahr und beim 4. ein Jahr in der Karte drin. Der 5. und letze Stempel....nun da wurde die Fahrerlaubnis sofort an Ort und Stelle eingezogen, man musste zur Verkehrsteilnehmerschulung und dort wurde dann einem eröffnet, ob man 6 Monate oder ein ganzes Jahr zu Fuß gehen muss, ehe man den Lappen wiederbekommt.

eine unheimlich effektive Methode, spätestens beim 2. Stempel wurde man selber sehr sehr defensiv...und vorsichtig.


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Wer anderen eine Bratwurst brät, hat meist ein Bratwurst - Bratgerät !
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Jens
Beitrag 01.03.2012, 06:52
Beitrag #352


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Zitat (Mr.Mijagi @ 29.02.2012, 22:50) *
Welche Ordnungswidrigkeit hat denn eine längere Tilgungsfrist als 2 Jahre?

Es gibt auch andere Eintragungen, welche die Tilgung hemmen können. Im konkreten Fall ist es eine Trunkenheitsfahrt auf dem Fahrrad, welche vor der letzten Tat (Alkohol-Owi) begangen wurde (guckst du in Motzis Thread).


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columbo
Beitrag 01.03.2012, 08:53
Beitrag #353


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Zitat (Jigsaw1990 @ 28.02.2012, 21:34) *
Jedensfalls dürfte ja Rammsauer dann Schuld sein wenn es wieder mehr Arbeitslose gibt,da es ja mehr Führerscheinentzüge gibt.


Ja, die armen Kerle tun mir auch jetzt schon leid.
So völlig unschuldig um Fahrerlaubnis und Erwerb gebracht zu werden.
Wie eine Naturkatastrophe fallen diese Flensburger Punkte arme, ehrliche, hart arbeitende Familienväter an.

Mich komischerweise in über dreißig Jahren noch nicht. Toitoitoi.
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happy-driver
Beitrag 01.03.2012, 09:37
Beitrag #354


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ich hab jetzt die beiträge hier nicht gelesen! leider bekam ich erst kürzlich 3 punkte in flensburg weil ich einen zu geringen abstand hatte! (schäm) ich bin 75km/h gefahren hielt aber nur 27m abstand! ich hätte jedoch mit ´nem 12-tonner 50m abstand halten müssen! kann mir bitte einer sagen wieviel punkte das nach dem neuen system sind und wie lange diese punkte dann bleiben?
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ilam
Beitrag 01.03.2012, 09:39
Beitrag #355


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Einfache Antwort: Gab es ein Fahrverbot? Dann 2 Punkte (werden 5 Jahre nach Tatdatum getilgt). Gab es keines? Dann einer (Tilgung 2 Jahre nach Tatdatum).

Aber: Das gilt (nach aktuellem Stand) nur für Verstöße nach der Umstellung, das bestehende Konto wird grob 2:1 umgerechnet.
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uzs980
Beitrag 01.03.2012, 09:55
Beitrag #356


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Um es klar zu sagen: Es ist nicht klar, ob das Punktesystem geändert wird, wann das der Fall wäre und wie es genau geändert würde. Wir kennen bislang nur erste Vorschläge.
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happy-driver
Beitrag 01.03.2012, 10:13
Beitrag #357


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ah, OK! nein, ein fahrverbot bekam ich nicht! das beruhigt mich ein bisschen!
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ilam
Beitrag 01.03.2012, 10:17
Beitrag #358


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Für Deine "Altpunkte" ist das eh egal. Die werden nach diesem System hier
http://www.bmvbs.de/cae/servlet/contentblo...-der-punkte.pdf
umgerechnet. Aber bitte jetzt nicht nach den Verjährungen fragen.

Und: Wie uzs980 richtig sagt, ist das nur ein Vorschlag.
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Digo
Beitrag 01.03.2012, 11:02
Beitrag #359


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Zitat (columbo @ 01.03.2012, 08:53) *
Ja, die armen Kerle tun mir auch jetzt schon leid.
So völlig unschuldig um Fahrerlaubnis und Erwerb gebracht zu werden.
Wie eine Naturkatastrophe fallen diese Flensburger Punkte arme, ehrliche, hart arbeitende Familienväter an.

Mich komischerweise in über dreißig Jahren noch nicht. Toitoitoi.

Diese gemeingefährlichen Punkte sind nur die Weiterentwicklung der übermüdeten, betrunkenden, telefonierenden Bäume, die sich bei Alleen viel zu schnell todesmutig vor fahrende Autos schmeißen. thread.gif
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columbo
Beitrag 01.03.2012, 14:20
Beitrag #360


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... und ganz weitläufig verwandt mit den Irren, die immer rückwärts auf Parkplätzen rumrasen und unschuldigen Leuten vorne reindonnern.

Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 01.03.2012, 15:36
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Polo79
Beitrag 02.03.2012, 19:42
Beitrag #361


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Hier versucht das BMVBS eine Gegenüberstellung der jeweiligen Tilgungssysteme. Sehe ich das richtig, dass die Darstellung des alten Systems falsch ist? unsure.gif

Wenn eine dritte OWi die Tilgung der zweiten OWi hemmt, wird die erste OWi nach Ablauf von fünf Jahren getilgt, und nicht wenn die zweite OWi die normale Tilgungsreife von zwei Jahren erreicht hätte. think.gif


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[A] [BE] [C1E] [CE] [D1E] [DE] [MSLT]

Da ich zu faul zum Acronymisieren bin, hier ein kleiner Service für Foren-Neulinge.
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 02.03.2012, 20:05
Beitrag #362


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Zitat (Polo79 @ 02.03.2012, 19:42) *
.Sehe ich das richtig, dass die Darstellung des alten Systems falsch ist? ...

Das siehst Du durchaus richtig.

Doc wavey.gif


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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Jens
Beitrag 02.03.2012, 21:12
Beitrag #363


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Zitat (Polo79 @ 02.03.2012, 19:42) *
Wenn eine dritte OWi die Tilgung der zweiten OWi hemmt, wird die erste OWi nach Ablauf von fünf Jahren getilgt, und nicht wenn die zweite OWi die normale Tilgungsreife von zwei Jahren erreicht hätte. think.gif

Ich finde keine Skalierung unsure.gif
Vielleicht soll ja bei der erstenTat der Balken "Tilgungsfrist" zwei Jahre lang und der Balken "Tilgungshemmung" drei Jahre lang sein? Dann würde es bei einer §24-Owi passen.

Für den Fall, daß alle drei Verstöße Straftaten sind, ist die Darstellung jedenfalls falsch, weil die alle drei gleichzeitig in die Überliegefrist gehen.


Wäre das derzeitige Tilgungssystem tatsächlich so einfach, daß man es mit einer simplen Balkengrafik erschlagen könnte, dann wäre die Idee einer Reform zur Vereinfachung überflüssig.


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Jens
Beitrag 03.03.2012, 15:07
Beitrag #364


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Ich hab die Diskussion über Rußpartikelfilter in einen eigenen Thread verschoben


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Polo79
Beitrag 03.03.2012, 16:02
Beitrag #365


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Zitat (Jens @ 02.03.2012, 21:12) *
Wäre das derzeitige Tilgungssystem tatsächlich so einfach, daß man es mit einer simplen Balkengrafik erschlagen könnte, dann wäre die Idee einer Reform zur Vereinfachung überflüssig.
Stimmt. Ich habe, vergessen dass diese diese "Broschüren" wohl eher für den weitestgehend uninteressierten und somit schlecht informierten Leser gemacht sind. Da kommt es auf Genauigkeit scheinbar nicht so sehr an.
Übrigens finde ich besonders den "Tacho" äußerst fragwürdig. Ein- bis drei Punkte als "grünen Bereich" zu bezeichnen ist für mich eine Bagatellisierung von wenigen Verstößen.

Auch der Sinneswandel bezüglich des Tattagsprinzips wundert mich. Scheinbar möchte man demnächst wieder taktische Einspuchsverfahren, die dann nach der Verjährung vorher begangener Delikte zurückgezogen werden, fördern.

Noch weniger nachvollziehbar finde ich das Vorhaben zukünftig nur noch "sicherheitsrelevante Verkehrsverstöße" mit Punkten zu belegen. Dann muss man auch konsequenter Weise die § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 FeV (MPU wegen Aggressionspotenzial bzw. Straftat im Zusammenhang mit Kfz), § 44 Abs. 1 StVG (Fahrverbot wegen Straftat im Zusammenhang mit Kfz) § 69 Abs. 1 StGB (FE-Entzug wegen Straftat im Zusammenhang mit Kfz) und § 25 Abs. 1 StVG (Fahrverbot wegen Beharrlichkeit) infrage stellen, da es ja nur noch um die Verkehrssicherheit gehen soll und das alles zunächst nichts mit Verkehrssicheriet zu tun hat. rolleyes.gif


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Jens
Beitrag 03.03.2012, 16:06
Beitrag #366


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Zitat (Polo79 @ 03.03.2012, 16:02) *
Übrigens finde ich besonders den "Tacho" äußerst fragwürdig. Ein- bis drei Punkte als "grünen Bereich" zu bezeichnen ist für mich eine Bagatellisierung von wenigen Verstößen.

Genau das war auch mein erster Gedanke beim Anblick dieses Teils.


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ilam
Beitrag 03.03.2012, 16:48
Beitrag #367


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Und 0 Punkte ist noch nicht mal grün... ranting.gif
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 03.03.2012, 17:03
Beitrag #368


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"Null Punkte" ist was für Anfäger - und für Streber thread.gif tongue.gif

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und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
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streber
Beitrag 03.03.2012, 18:36
Beitrag #369


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wavey.gif

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 02.05.2012, 17:56
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht


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"Die weltweite Nachfrage nach Kraftfahrzeugen wird 1 Million nicht überschreiten - allein schon aus Mangel an verfügbaren Chauffeuren."

Gottlieb Daimler im Jahr 1901.

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Polo79
Beitrag 03.03.2012, 19:20
Beitrag #370


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Da spricht doch der pure Neid. tongue.gif


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 03.03.2012, 20:08
Beitrag #371


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Zitat (Polo79 @ 03.03.2012, 19:20) *
Da spricht doch der pure Neid. tongue.gif

Wieso "Neid"?
Ich hab mir meine Punkte hart erkämpft - und teuer bezahlt... thread.gif



Ich hab mal meinen in den Rußpartikel-Thread verschobenen Beitrag teilweise kopiert, weil einiges auch HIER reingehört:
Zitat (Doc aus Bückeburg @ 03.03.2012, 12:11) *
Übrigens sehe ich für die "Punkte-Reform" eine ganz andere Motivation als vom BMVBS kommuniziert wird:
Bisher gab es für JEDE Owi einen Punkt, sofern sie nur mindestens 40,- € kostete.

Wenn "der Staat" so eine Bagatell-Owi nicht in Flensburg eintragen wollte, dann musste er die Strafen entsprechend niedrig halten.
Würden Parkknöllchen, kleine Geschwindigkeitsübertretungen & Co. teurer werden, müsste man gleichzeitig die Flensburg-Schwelle von 40,- auf beispielsweise 60,- oder gar 80,- € hochsetzen - und DAS könnte allgemein falsch verstandern werden.

Deshalb der Umweg über: "Nur SCHWERE Verstöße werden bepunktet" - und schon bald rasen die Gebühren für Bagatell-Verstöße nach oben.

WETTEN, DAS??? thread.gif


Doc


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Jens
Beitrag 03.03.2012, 20:23
Beitrag #372


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 03.03.2012, 20:08) *
und DAS könnte allgemein falsch verstandern werden.

Wie denn?


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 03.03.2012, 20:48
Beitrag #373


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Gesetzt den Fall, die "Flensburg-Schwelle" für Owis würde ganz allgemein von 40,- auf 80,- € angehoben werden und gleichzeitig das Verwarngeld für "i.g.O 16-20 km/h zu schnell" auf 75,- € festgesetzt,
- dann würden einige loszetern: "Punkteschwelle angehoben, Freibrief für Raser";
- und andere würden sagen: "Sauerei, jetzt auch schon Punkte für Bagatell-Delikte!"
Logo, BEIDES wäre falsch. Aber bring doch mal die Zeitungsschreiber dazu, etwas RICHTIG zu verstehen...

Da ist doch eine "Große Reform" mit eingelagerter gut versteckter Preiserhöhung wesentlich "pressefreundlicher"...

Doc


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ilam
Beitrag 03.03.2012, 21:00
Beitrag #374


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Ich denke, es ist schlichtweg geplant, die automatische Verbindung Punkte/Kosten der Ordnungswidrigkeit zu trennen, die ist ja nicht in Stein gemeißelt. Dann kann man z.B. die Umweltzonengeschichte richtig teuer machen, so dass sich ein Partikelfilter auch wirtschaftlich lohnt (siehe Parallelthread) und muss trotzdem keine Punkte verteilen.

Es gibt ja dafür dann wieder eine neue automatische Verbindung (mit Regelfahrverbot 2 Punkte, sonst 1 Punkt).
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Aloisius
Beitrag 03.03.2012, 21:02
Beitrag #375


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Zitat
Gesetzt den Fall, die "Flensburg-Schwelle" für Owis würde ganz allgemein von 40,- auf 80,- € angehoben werden und gleichzeitig das Verwarngeld für "i.g.O 16-20 km/h zu schnell" auf 75,- € festgesetzt,


Damit würde man aber ein Grundprinzip aushebeln, nämlich die Gerechtigkeit.


Grüße smile.gif


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Allerdings ... auf dem Sektkorken steht der Hersteller
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corneliusrufus
Beitrag 04.03.2012, 00:52
Beitrag #376


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Na ja, man könnte dann auch die eintragungspflichtigen OWi im korrektiven Nachgang preislich erhöhen.

Liebe Greet-Ings Cornelius


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Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 04.03.2012, 10:39
Beitrag #377


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Zitat (Aloisius @ 03.03.2012, 21:02) *
... Damit würde man aber ein Grundprinzip aushebeln, nämlich die Gerechtigkeit.

Was wäre daran denn "ungerecht"? think.gif

Doc


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Aloisius
Beitrag 04.03.2012, 11:07
Beitrag #378


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Wenn derzeit eintragungspflichte Delikte in Zukunft, statt mit Punkten und Bußgeld nur noch mit Bußgeld bewertet werden denkt so manch Bolidenfahrer, eher an das Auffüllen seiner Portokasse.
Die Gefahr, die FE zu verlieren tritt in den Hintergrund.
Es wurden zwar wenige FE wegen 18 oder mehr Punkte entzogen, aber dieses Gefühl immer im Hinterkopf zu haben verschwindet. die Hemmschwelle sinkt.
Ein angeordnetes Aufbauseminar kostet Geld aber auch Zeit und diese haben die wenigsten.......

Grüße smile.gif


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mir
Beitrag 04.03.2012, 11:12
Beitrag #379


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Bei Ordnungswidrigkeiten ist es aber schon ein wenig schwierig, von gerecht oder ungerecht zu reden. Die Frage ist für mich eher, ob die Maßnahmen zweckmäßig sind, um einen geordneten und sicheren Straßenverkehr zu erhalten, oder ob sie es nicht sind.


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 04.03.2012, 11:12
Beitrag #380


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Zitat (Aloisius @ 04.03.2012, 11:07) *
... Ein angeordnetes Aufbauseminar kostet Geld aber auch Zeit und diese haben die wenigsten...

Auch in Zukunft gibt es "angeordnete Aufbauseminare".
Nur die "freiwilligen Punkteabbau-Seminare" fallen weg.

Und bei "21 km/h" zu schnell gibt es weiterhin einen Punk- und der haut jetzt wesentlich mehr rein als früher..
Es entfällt lediglich die Zwangs-Bindung "ab 40 Euro gibt's Punkte". Das macht es möglich, auch Bagetell-Delikte (nach wie vor punktefrei) mit mehr als 40 Euro zu bestrafen.

Doc wavey.gif


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streber
Beitrag 04.03.2012, 11:42
Beitrag #381


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Eigentlich finde ich es schade, dass man weiterhin die Überschreitungen der zHg. in km/h bewerten will.
Ich fände eine Bewertung nach "% über zHg." deutlich sinniger.


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"Die weltweite Nachfrage nach Kraftfahrzeugen wird 1 Million nicht überschreiten - allein schon aus Mangel an verfügbaren Chauffeuren."

Gottlieb Daimler im Jahr 1901.

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dopero
Beitrag 04.03.2012, 12:00
Beitrag #382


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Zitat (streber @ 04.03.2012, 11:42) *
Ich fände eine Bewertung nach "% über zHg." deutlich sinniger.

Genau das finde ich nicht. Das erhöht nur den Anreiz für die Gemeinden sich bestimmte Stellen zum "Abkassieren" einzurichten.
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streber
Beitrag 04.03.2012, 12:10
Beitrag #383


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Zitat (dopero @ 04.03.2012, 12:00) *
Das erhöht nur den Anreiz für die Gemeinden sich bestimmte Stellen zum "Abkassieren" einzurichten.


Also ich sehe bei einer Überschreitung von z.B. 30 km/h auf der Autobahn bei erlaubten 120 km/h nicht unbedingt gefährdend an. Da hat sich halt jemand in einen Trichter ausrollen lassen.

Bei der gleichen Überschreitung in einer 30 Zone in einem Wohngebiet würde ich in den meisten Fällen wohl eher eine Gefährdung sehen.
Bis auf einen eventuellen "Vorsatzzuschlag" wäre es aber weiterhin der gleiche Verstoss und es gibt die gleichen Fleißspunkte in Flensburg.


Also warum sollte nicht auch in 30 Zonen geblitzt werden ?


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Gottlieb Daimler im Jahr 1901.

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Ernschtl
Beitrag 04.03.2012, 12:12
Beitrag #384


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Inwiefern hat die Berechnung der Überschreitung etwas mit dem Standort der Messung zu tun?

Ich fände eine prozentuale Skalierung der Überschreitung auch logischer. Aber da Prozentrechnen nicht gerade zu den Stärken der meisten Leute gehört hat man sich da wohl für die abstrakte Variante entschieden.


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 04.03.2012, 12:39
Beitrag #385


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Zitat (streber @ 04.03.2012, 11:42) *
Eigentlich finde ich es schade, dass man weiterhin die Überschreitungen der zHg. in km/h bewerten will.
Ich fände eine Bewertung nach "% über zHg." deutlich sinniger.

Also: Wer bei mit 160 Sachen (statt der ausgeschilderten "80") durch die Verschwenkung einer Autobahn-Baustelle brettert, der wird so bestraft, als ob er im verkehrsberuhigten Bereich mit doppelter Schrittgeschwindigkeit gefahren ist? blink.gif



Zitat (streber @ 04.03.2012, 12:10) *
. Also warum sollte nicht auch in 30 Zonen geblitzt werden?

Da WIRD ja auch geblitzt. Ich muss das schließlich wissen... thread.gif
Es wird sogar im Verhältnis sehr häufig geblitzt.
UNd man ist-eine gewisse Unachtsamheit angenomen - leichter mal in einer "30"-Zone zu schnell als in einer "normalen" Ortschaft.

Doc


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streber
Beitrag 04.03.2012, 13:19
Beitrag #386


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Also wenn in "30 Zonen" wirklich 30 gefahren werden würde, bräuchten wir dann wirklich noch separate "verkehrsberuhigte" Bereiche in Wohngebieten mit angeordneter Schrittgeschwindigkeit? whistling.gif


Momentan wären deine 80 km/h zu schnell in der Baustelle : 680,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate wenn ich es richtig abgelesen habe.
Die 30 km/h zu schnell in der Tempo 30 Zone kommen auf : 100,- EUR, 3 Punkte.

Die Verschwenkungen der Baustellen würde ich als grösste Gefahrenpunkte der Baustellen sehen. Dazu würde wohl kaum jemand in einem Wohngebiet mit 60 km/h neben einer Gruppe von spielenden Kindern herfahren.
Wenn doch, könnten in meinen Augen aber auch beide Vergehen gleich bewertet werden.


Edit : Hier wird in "30 Zonen" kaum - bis zu wenig geblitzt.
Es gibt ein paar bekannte Stellen, an denen die Ortsunkündigen abgegriffen werden, sonst nichts.
Die letzte Tempokontrolle in einem Wohngebiet habe ich im letzten Jahrtausend gesehen.... rolleyes.gif


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nachteule
Beitrag 04.03.2012, 13:36
Beitrag #387


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Hallo, Dopero,

es gibt viele Bereiche, in denen aus Lärmschutzgründen und nicht wegen der Verkehrssicherheit nur 30 gefahren werden dürfen.

Es ist in vielen dieser Bereich wesentlich ungefährlicher, diese mit 60 km/h zu befahren, als so manche Baustelle, in der 60 km/h als zHG gilt, mit 110 km/h.

Warum soll dann, nach Deiner Prozentstrafe, das Befahren der Baustelle mit einer Überschreitung um 50 km/h billiger sein als die Überschreitung um 30 km/h?

Wie Du siehst, kann man für beide Systeme Vor - und Nachteile finden.

M. E. ist die Regelung, wie sie jetzt besteht, schon ganz in Ordnung, denn man hat feste Werte, nach denen man sich richten kann.

Viele Grüße,

Nachteule


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 04.03.2012, 13:41
Beitrag #388


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Zitat (streber @ 04.03.2012, 13:19) *
Dazu würde wohl kaum jemand in einem Wohngebiet mit 60 km/h neben einer Gruppe von spielenden Kindern herfahren.

Nun lass doch mal die spielenden DEFA-Kinder weg - und meinetwegen auch die von mir ins Spiel gebrachte "Zone".

Die Situation sei mal ganz einfach folgende:
Herr A fährt abends auf der Durchgangsstraße einer fremden Kleinstadt. Er konzentriert sich auf den Streckenverlauf, den nächsten Vorwegweiser und den entgegendkommenden Radfahrer.
Dabei rutscht seine Tachonadel gerade mal kurz über die "60" - und in dem Moment macht es "PLATSCH!". Herr A denkt noch, "Ui, sind HIER aber die Blitzer schaft eingestellt" - und erlebt beim Öffnen des Anhörungsbogens sein blaues Wunder: "61 km/h bei erlaubten "30".
Sch... das "30"-Schild muss man doch schlichtweg übersehen haben.

Folge für Herrn A: 160,- €, 3 Punkte, 1 Monat zu Fuß - für 3 Sekunden "pennen".

Ob das jetzt zu billig, zu teuer oder gerade richtig ist sei mal dahingestellt. Das tut auch nichts zur Sache.
ICH würde es aber für ungerecht halten, wenn es nur nach "Prozenten" ginge und Herr B, der mit mehr als 80 Sachen zu schnell in eine Baustelle brettert, ebenfalls mit 160,- €, drei Punkten und einem Monat Fahrverbot davonkäme.

Doc


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dopero
Beitrag 04.03.2012, 13:47
Beitrag #389


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Zitat (Ernschtl @ 04.03.2012, 12:12) *
Inwiefern hat die Berechnung der Überschreitung etwas mit dem Standort der Messung zu tun?

Überschreitungen Innerorts werden für die Gemeinden mit kommunaler Verkehrsüberwachung dann sehr lukrativ. So sind es bei 50 km/h bei zulässigen 30 km/h ja immerhin 67%. Es werden dann verstärkt Kontrollen an Stellen durchgeführt an denen zwar 30 gelten, dies aber durch die Umgebung und Beschilderung nicht so ohne weiteres für jeden erkennbar ist. Daraus wird sich ergeben das es noch weniger Kontrollen an wirklich sicherheitsrelevanten Stellen geben wird als jetzt schon.
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 04.03.2012, 14:00
Beitrag #390


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Zitat (dopero @ 04.03.2012, 13:47) *
... Daraus wird sich ergeben das es noch weniger Kontrollen an wirklich sicherheitsrelevanten Stellen geben wird als jetzt schon.

Das Thema hatten wir doch schon öfter:
Warum sollte man ausgerechnet an "sicherheitsrelevanten" Stellen prüfen?

Wenn
- das Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit "teuer" wird";
- es mehr Messstellen an allen möglichen (und "unmöglichen") Stellen gibt;
- diese Messstellen dann auch noch gut getarnt sind;
dann werden die meisten Autofahrer halt aus Angst vor den Folgekosten ÜBERALL eiigermaßen StVO-konform fahren.

Und wer ÜBERALL StVO-konform fährt (ohne nach Messstellen zu suchen, denn die sind ja eh zu gut getarnt...), der fährt - logo - auch an "sicherheitsrelevanten Stellen" StVO-konform.

Somit erreicht man das, was man erreichen will: ÜBERALL StVO-konforme Geschwindigkeiten.

Doc


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Digo
Beitrag 04.03.2012, 14:19
Beitrag #391


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 04.03.2012, 13:41) *
Die Situation sei mal ganz einfach folgende:
Herr A fährt abends auf der Durchgangsstraße einer fremden Kleinstadt. Er konzentriert sich auf den Streckenverlauf, den nächsten Vorwegweiser und den entgegendkommenden Radfahrer.
Dabei rutscht seine Tachonadel gerade mal kurz über die "60" - und in dem Moment macht es "PLATSCH!". Herr A denkt noch, "Ui, sind HIER aber die Blitzer schaft eingestellt" - und erlebt beim Öffnen des Anhörungsbogens sein blaues Wunder: "61 km/h bei erlaubten "30".
Sch... das "30"-Schild muss man doch schlichtweg übersehen haben.

Folge für Herrn A: 160,- €, 3 Punkte, 1 Monat zu Fuß - für 3 Sekunden "pennen".

Ob das jetzt zu billig, zu teuer oder gerade richtig ist sei mal dahingestellt. Das tut auch nichts zur Sache.
ICH würde es aber für ungerecht halten, wenn es nur nach "Prozenten" ginge und Herr B, der mit mehr als 80 Sachen zu schnell in eine Baustelle brettert, ebenfalls mit 160,- €, drei Punkten und einem Monat Fahrverbot davonkäme.


Dann erzähle ich dir mal eine Geschichte, die mir live passiert ist.
Leere 3 spurige Autobahn, nur auf der rechten Spur ein paar LKW. Ich auf der linken Spur 250. Die Autobahn macht eine minimale Linkskurve. Auf einmal steht auf der linken Spur ein Baustellen LKW.
Erklärung des Ganzen, ich habe im Rückspiegel auf dem Standstreifen so einen Anhänger gesehen, der anscheinend gerade nur einen LKW verdeckt wurde, als ich vorbei bin. Ob da jetzt 60, 80 oder 100 galt weiß ich nicht.
Natürlich könnte man sich drauf berufen, dass man das Schild, da es nur rechts einmalig und ohne Trichter stand, nicht sehen konnte, aber vor Gericht und auf hoher See...
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Pistenteufel
Beitrag 04.03.2012, 14:26
Beitrag #392


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Und dann gibts ja noch die berühmten Mini-Baustellen, bestehend aus 3 Baken am Rand, Tempo 80 (ohne Geschwindigkeitstrichter) gilt für 100 m und danach wieder freie Fahrt. --> Kaum einer fährt dort langsamer als 120 durch.
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mir
Beitrag 04.03.2012, 15:34
Beitrag #393


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 04.03.2012, 13:41) *
Herr A fährt abends auf der Durchgangsstraße einer fremden Kleinstadt. Er konzentriert sich auf den Streckenverlauf, den nächsten Vorwegweiser und den entgegendkommenden Radfahrer.
Dabei rutscht seine Tachonadel gerade mal kurz über die "60" - und in dem Moment macht es "PLATSCH!". Herr A denkt noch, "Ui, sind HIER aber die Blitzer schaft eingestellt" - und erlebt beim Öffnen des Anhörungsbogens sein blaues Wunder: "61 km/h bei erlaubten "30".
Sch... das "30"-Schild muss man doch schlichtweg übersehen haben.

Folge für Herrn A: 160,- €, 3 Punkte, 1 Monat zu Fuß - für 3 Sekunden "pennen".


Was spräche denn dagegen? Wenn man nicht in der Lage ist, Verkehrsschilder wahrzunehmen, weil man sich auf den Verkehr konzentrieren muß, fährt man sowieso deutlich zu schnell, und ohne Kenntnis der Höchstgeschwindigkeit ist das halt Glückssache, was dabei herauskommt. Es käme mir auch im Vergleich zu anderen Bußgeldsätzen angemessen vor.

Ich wünsche mir jedenfalls keine Autofahrer auf der Straße, die im Stadtverkehr mal eben 3 Sekunden "pennen".


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haschee
Beitrag 04.03.2012, 16:01
Beitrag #394


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Zitat (Enrico @ 29.02.2012, 20:50) *
Hierbei ist mir nicht klar, wieso man bei +31 im Ort pauschal stärker bestraft wird, als wenn man auf der Autobahn in die falsche Richtung fährt, wenn auch "nur" auf dem Standstreifen. Bei übersehen eines 30-km/h-Schildes ist man ganz schnell auf +31. Das ist zwar trotzdem zu schnell, aber völlig unverhältnismäßig. ranting.gif

Nein, genauso wie bei Doc, nein.
Das kann nicht sein.

Wenn du wenigstens ein übersehenes 70 Schild genommen hättest. wavey.gif
Oder von mir aus 100 ohne Trichter auf der AB.


Denn in dem vorgestellten Fall wart ihr zu 95 % schon vorsätzlich zu schnell mit +11 km/h unterwegs.
Eher mehr lt. Tacho und Toleranz die doch meist zu unseren Gunsten ist.

Da ist es nur gerecht, daß ihr 2 Punkte kassiert.


Es gibt kein Szenario - außer 5 % Unaufmerksamkeit - daß man bei 30 mit 61 geblitzt wird.
Und auch das wäre schon doppelt unaufmerksam und man sollte mal ne Pause machen.


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Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 05.03.2012, 09:11
Beitrag #395


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Zitat (haschee @ 04.03.2012, 16:01) *
Da ist es nur gerecht, daß ihr 2 Punkte kassiert...

Öh, wie DAS jetzt?
Ich schrieb nicht von MIR SELBST, sondern ich brachte lediglich als Beispiel die Freveltaten von Herrn A und Herrn B zur Sprache...
Ich selbst habe mir noch NIE in hinter einem 30-Schild einen Punkt eingefangen - und mein letzter innerörtlicher Punkt überhaupt liegt auch schon mehr als 10 Jahre zurück... hypocrite.gif


Ich hatte hier ein vergleichendes Beispiel konstruiert, weil hier einige der Meinung sind, man solle die Strafen für zu schnelles Fahren nicht nach der Überschreitung in km/h staffeln, sondern nach der Überschreitung in Prozent.

Ich behaupte auch nicht, dass Herr A mit seinen 61 km/h im "30"-Bereich ein reiner Engel ist.
31 km/h zu schnell ist schon ein ganz schöner "Klops" - egal ob hier 30 oder 130 km/h erlaubt sind. Und deshalb halte ich eine einmonatige Besinnungs-Pause für Herrn A auch durchaus für angebracht.

Bei einer Sanktionierung nach "Prozent" würde es aber darauf hinauslaufen, dass Herr B, der mit 162,7 km/h eine 80er BAB-Baustelle brettert, NUR genau so bestraft würde wie Herr A, der hinter einem 30-Schild 61 km/h gefahren ist.

Und da würde ich sagen: NIX MIT "PROZENT"!
- Herr A hat ein wenig zu sehr gepennt. Ein Monat Fahrverbot ist "hart, aber gerecht".
- Herr B dagegen ist ein gefährlicher Irrer. Man sollte ihn sofort aus dem Verkehr ziehen.



In unserm Rechtssystem geht es bei der Überschreitung von Geschwindigkeiten NICHT darum, wie "potentiell gefährlich" die Überschreitung war - es sei denn, es wurde jemand KONKRET gefährdet.
Es verhält sich manchmal eher gegenteilig.

Beispiel: Mobile Geschwindigkeitskontrolle hinter einer "30" wegen "Kindergarten".
Nacheiander werden die Herren X und Y rausgezogen, die beide genau 20 km/h zu schnell waren.
Auf den Vorwurf, an einem Kindergarten 20 km/h zu schnell gefahren ist, sagen
  • Herr X: "Oh, war ich zu schnell? Ich hab gar nicht auf den Tacho geguckt". ===> 35,- €, kein Punkt.
  • - Herr Y: "Ich kenn doch die Stelle. Der Eingang vom Kindergarten liegt 20 m von der Straße. Ich hab auf 30 runtergebremst, und nachdem ich zweifelsfrei erkennen konnte, dass weit und breit kein Kind zu sehen ist, hab ich wieder Gas gegeben." ===> Verdoppelung der Strafe wegen Vorsatz, zusätzlich ein Treuepunkt.

Gerecht?

Aus DIESEM - zugegebenermaßen etwas extremen - Beispiel KÖNNTEN böswillige Menschen schließen: "Dus sollst weder gucken noch denken, du sollst nur dieses verdammte Blech-Teil beachten..."



Aber wenn hier schon Vorschläge gemacht werden, nicht nach "Überschreitung in km/h" zu bestrafen, sondern nach "Überschreitung in Prozent", dann mache ich mal den Gegenvorschlag: "Bestrafung nach Überschreitung in Kilojoule".
Auf den ersten Blick erscheint das logisch: ein 20 km/h zu schneller 40tonner zahlt deutlich mehr als ein 20 km/h zu schneller Kleinwagen.

Wenn man hier jedoch mal ins "Eingemachte" guckt, stellt man für den Kleinwagen fest:
- eine Tonne bei 30km/h: 17,4 kJ
- eine Tonne bei 50 km/h: 48,2 kJ ==> Differenz = 30,8 kJ
- eine Tonne bei 100 km/h: 192,9 kJ
- eine Tonne bei 120 km/h: 277,8 kJ, ===> Differenz = 84,9 kJ
Also: Je schneller man fährt, desto strikter muss man sich an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halten... whistling.gif

Doc wavey.gif


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Pistenteufel
Beitrag 05.03.2012, 13:58
Beitrag #396


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 05.03.2012, 09:11) *
Aber wenn hier schon Vorschläge gemacht werden, nicht nach "Überschreitung in km/h" zu bestrafen, sondern nach "Überschreitung in Prozent", dann mache ich mal den Gegenvorschlag: "Bestrafung nach Überschreitung in Kilojoule".


Und die Punkte gäbs dann nicht mehr in Flensburg sondern bei Weight-Watchers? laugh2.gif thread.gif
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mir
Beitrag 05.03.2012, 14:46
Beitrag #397


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Ich fände so eine Regelung auch nicht verkehrt, denn die Unfallfolgen und auch der Bremsweg sind ja linear von der Bewegungsenergie abhängig. Der Verordnungsgeber ist sicher frei, das auf beliebige Art zu regeln, solange es einigermaßen sachgerecht ist. Die derzeitige Regelung hat halt den Vorteil, einfacher zu sein.

Ich fände bzgl. der Punktetilgung ja eher gleitende Regelungen interessant. Zum Beispiel könnte man man die Punkte gewichtet addieren, etwa jeden bis zu einem Jahr zurückliegenden Punkt voll, die 1-2 Jahre zurückliegenden Punkte zur Hälfte, die 2-3 Jahre zurückliegenden Punkte zu einem Drittel usw., wobei man nach zehn Jahren zur Vereinfachung löschen kann. Damit kann man sowohl Fahrer erreichen, die innerhalb kurzer Zeit relativ viele Punkte ansammeln, als auch solche, die immer wieder auffallen. Die Quotienten und die Punktegrenzen kann man dann je nach Wunsch justieren.

Ramsauer scheint aber eher die Einfachheit zu lieben, auch wenn sie nur scheinbar ist (wie bei den Gefahrzeichen).


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Kai R.
Beitrag 05.03.2012, 14:53
Beitrag #398


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Zitat (mir @ 05.03.2012, 14:46) *
Die derzeitige Regelung hat halt den Vorteil, einfacher zu sein.

jetzt kommst Du an und erklärst uns, dass einfachere Regeln ein Vorteil sind? whistling.gif

Das war noch nie so ranting.gif

Grüße

Kai


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Grüße

Kai

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mir
Beitrag 05.03.2012, 15:09
Beitrag #399


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Das kommt auf die Perspektive an. Einfachheit hat den Vorteil, daß man die Regeln leichter verstehen und anwenden kann, meist wird die Regelung dadurch allerdings weniger gerecht. Es ist aber unumstritten, daß der es sachgerecht sein kann, Einfachheit der umfassenden Gerechtigkeit vorzuziehen. Die Beurteilung darf der Normgeber nach eigenem Ermessen vorgeben.

Was ich selber davon halte? Ich finde an der aktuellen Regelung des Bußgelds an der Geschwindigkeitsdifferenz im Grunde nichts auszusetzen, kann mir aber auch eine andere Regelung vorstellen. Es ist mir relativ egal. Ich würde mir aber generell höhere Bußgelder im Bereich ab 10 km/h Überschreitung wünschen. Das dürfte auch durchaus einen Punkt geben.

Zur Tilgungsregelung habe ich ja schon genügend Senf dazugegeben ...


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Kühltaxi
Beitrag 05.03.2012, 15:44
Beitrag #400


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Zitat (mir @ 05.03.2012, 14:46) *
Ich fände so eine Regelung auch nicht verkehrt, denn die Unfallfolgen und auch der Bremsweg sind ja linear von der Bewegungsenergie abhängig.

Dem wird aber schon dadurch Rechnung getragen daß die Bremsen entsprechend dimensioniert sind. An den Bremsvergleich Vierzigtonner gegen VW-Bus mit praktisch gleichem Ergebnis erinnerst du dich doch bestimmt auch noch. Für den Rest trotzdem noch höherer Betriebsgefahr gibt's ja jetzt schon die drei Tabellen im Bußgeldkatalog.


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