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> MPU liegt zwar schon hinter mir aber trotzdem ein paar Fragen
Motzi
Beitrag 18.04.2011, 09:44
Beitrag #1


Neuling
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Moin moin Ihr lieben Leute wavey.gif
ich muss sagen,seitdem ich dieses Forum hier entdeckt habe, lese ich furchtbar gern und viel hier smile.gif
Auch wenn bei mir nichts "Akutes" vorliegt, beschägftigen mich einige Fragen, die ich hier mal gerne loswerden möchte. Bitte nicht "schimpfen" oder verärgert sein, wenn aus Sicht der Profis meine Fragen etwas naiv bzw. blauäugig erscheinen, - ich weiß es nun mal nicht besser blushing.gif sorry, aber ich bin noch im lernfähigen Alter
Nun aber zu "meinem Fall":
Ich habe vor ca. einem Jahr (genau genommen war es der 15.04.2010) meine MPU (wegen Alkohol) absolviert und bin aus dieser mit einer Kursauflage nach §70(?) herausgegangen... Zu dieser Maßnahme bin ich "eingeladen" worden, weil ich innerhalb eines Jahres zwei Mal mit Alkohol aufgefallen bzw. angehalten wurde, - das erste Mal war ich mit dem Rad unterwegs (wurde als Straftat geahndet), das zweite mal (mit um die 0,6 Promille) mit dem Auto. So weit so gut oder eben auch schlecht. Mir ist der FS nicht entzogen worden, das wäre nur passiert, wenn ich die Frist zur Beibringung eines positiven Gutachtens nicht eingehalten hätte.
Wie gesagt, ist das ganze pi mal Daumen ein Jahr her. Da so ein Gutachten so um die 14 Tage braucht, denke ich mal, dass ich es Ende April bei der Führerscheinstelle eingereicht habe und dass alles in allem (also mit Kursbescheinigung) spätestens Mitte/Ende Juni abgegolten war.
Das ganze beeindruckt mich auch Monate später noch sehr, ist also ausgesprochen nachhaltigm, auch wenn ich im Vergleich zu manch anderem noch mit einem tiefblauen Auge davon gekommen sein mag. Ich hab auch nicht vor, diesen Fehler, den ich damals begangen habe, zu wiederholen. Mit meinem damaligen "Freundeskreis" hab ich so gut wie keinen Kontakt mehr, und wenn es doch mal zu einem Wiedersehen kommt, ist das Verhältnis sehr abgekühlt, nicht zuletzt, weil diese "Freunde" damals keine Skrupel hatten, mich von jetzt auf gleich fallen zu lassen.
Nun aber wirklich mal zu meiner / meinen Fragen:

Das MPU-Gutachten wird ja in doppelter Form ausgehändigt, so dass ein Exemplar in meinem Besitz bleibt. Wie lang muss man dieses aufbewahren? Oder muss man es gar nicht aufbewahren? Eines liegt ja den zuständigen Behörden vor. Und wie lange verweilt das Gutachten bei den Behörden? 10 Jahre oder 15 Jahre? Und wann beginnt diese Frist zu laufen? Ab Rechtskräftigkeit des Strafbefehls bzw. Bußgeldbescheids? Oder aber ab dem Tag, ab dem der Führerscheinstelle diese Unterlagen vorliegen? Ich frag nur, weil es ja einen Unterschied von mehreren Wochen und Monaten darstellen würde.

Beim Durchlesen vieler Beiträge habe ich schon einiges erfahren und lernen können, so zum Beispiel auch, dass mir als MPU-"Absolvent" schon u.U. ab 0,3 Promille auf dem Fahrrad für eine gewisse Zeitspanne eine erneute MPU drohen könnte. Wie viele Jahre beträgt diese Zeitspanne? So wie ich es verstanden habe, sind es 10 Jahre, oder habe ich da etwas falsch verstanden? Und ab wann beginnt dann diese Frist? Ich muss dazu sagen, dass es sich hier wirklich nur um theoretische Fragen handelt, die ich stelle, weil mich diese Thematik beschäftigt und interessiert. Ich habe wie gesagt nicht vor, jemals wieder wie in der Vergangenheit alkoholisiert am Straßenverkehr teilzunehmen. Ich hab meine Lektion wirklich gelernt. Abgesehen davon wohne ich sehr ländlich, brauche meinen FS. Ich hätte auch mittlerweile viel zu viel Schiss meinen schönen rosa Lappen noch mal zu gefährden, zumal ich denke, dass, das was , als "Ausfallerscheinungen" doch sehr dem subjektivem Empfinden, des jeweiligen Ordnungshüters unterliegt. Bestes Beisoiel war das Erlebnis letzte Woche. Aufgrund es schönen Wetters (und der hohen Spritpreise) habe ich mich entschieden mit dem Rad zur Arbeit zu fahren. Aufgrund von Überstunden, musste ich im spätabends zurück und bin auch prompt in eine Verkehrskontrolle gekommen. Fehlendes Licht war weder das Problem noch der Grund, dass man mich angehalten hat. Dies tat man, weil ich angeblich sehr geschwankt und Schlangenlinien gefahren sei. Letzteres stimmt nur bedingt, hatte aber nichts mit Alkohol zu tun, sondern viel mehr mit dem Zustand der Straße huh.gif huh.gif Es war mir aber selbst mit gepusteten 0,00000 Promille nicht möglich den Herren begreiflich zu machen, dass es aufgrund Anzahl und Tiefe der Schlaglöcher nahezu unmöglich ist, mit Sportbereifung schnurgerade der Huckelpiste zu folgen. Ich frage mich, was passiert wäre wenn ich auch nur den Hauch von Alk zu mir genommen hätte...
Egal. Was ich ganz ehrlich auch nicht verstehe, ist, warum ich irgendwann (ab wann eigentlich genau??) mal wieder als "Ersttäter" gelte, - denn de facto bin ich es ja nicht mehr.
Fragen über Fragen.... entschuldigt bitte die Länge meines Textes, ich bemühe mich demnächst kürzer zu fassen, versprochen ;-)
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Jens
Beitrag 18.04.2011, 09:58
Beitrag #2


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Zitat (Motzi @ 18.04.2011, 10:44) *
das erste Mal war ich mit dem Rad unterwegs (wurde als Straftat geahndet), das zweite mal (mit um die 0,6 Promille) mit dem Auto.

Die beiden Fahrten bleiben zehn Jahre lang, gerechnet ab dem Datum des Strafbefehls/Urteils für die Straftat, im VZR eingetragen und verwertbar.


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Motzi
Beitrag 18.04.2011, 10:06
Beitrag #3


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Hallo Jens,
danke für die super-schnelle Antwort. Dat ging ja echt fix.
Die Straftat habe ich als erstes begangen, die Ordnungswidrigkeit folgte 7 Monate später. Aber auch wenn ich mich da manchmal echt ramdösig anstelle, denke ich mal, ich gehe recht in der Annahme, dass wenn der Bußgeldbescheid Ende Januar letzten Jahres rechtskräftig war, die 10 jahre dann laufen. Und nach dieser Zeitspanne schreddern die auch mein MPU-Gutachten? Oder muss man die dazu auffordern?
Muss ich mein Exemplar auch so lange aufheben, oder ist das egal was ich damit mache? Würde es nämlich jetzt schon gerne durch den Reisswolf jagen, um es endlich mal aus dem Kopf zu bekommen oder ist das weniger ratsam?
Und ergo wären die dafür kassierten Punkte auch nach 10 Jahren weg, gell, - oder gibt es da noch eine zusätzliche Anlaufhemmung, so dass die 15 Jahre in Flensburg vermerkt bleiben?

Danke noch mal, beste Grüße von Motzi ;-))
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Jens
Beitrag 18.04.2011, 10:18
Beitrag #4


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Zitat (Motzi @ 18.04.2011, 11:06) *
Die Straftat habe ich als erstes begangen, die Ordnungswidrigkeit folgte 7 Monate später. Aber auch wenn ich mich da manchmal echt ramdösig anstelle, denke ich mal, ich gehe recht in der Annahme, dass wenn der Bußgeldbescheid Ende Januar letzten Jahres rechtskräftig war, die 10 jahre dann laufen.
Die Straftat hat eine Tilgungsfrist von 10 Jahren, gerechnet ab dem Datum des Urteils/Strafbefehls. Die Ordungswidrigkeit hat eine Tilgungsfrist von zwei Jahren, gerechnet ab dem Datum der Rechtskraft des Bußgeldbescheids, allerdings wird die Tilgung durch die eingetragene Straftat gehemmt, deshalb werden beide Eintragungen getilgt, wenn die Straftat tilgungsreif ist.

Zitat (Motzi @ 18.04.2011, 11:06) *
Und nach dieser Zeitspanne schreddern die auch mein MPU-Gutachten?
Nein, das Gutachten wird nicht automatisch vernichtet. Aber wenn die FSST sich irgendwann in der Zukunft wieder mit dir beschäftigen müsste, wird dann deine Akte um alle nicht mehr verwertbaren Eintragungen bereinigt.

Zitat (Motzi @ 18.04.2011, 11:06) *
Muss ich mein Exemplar auch so lange aufheben,
Nein

Zitat (Motzi @ 18.04.2011, 11:06) *
oder ist das egal was ich damit mache?
Ja

Zitat (Motzi @ 18.04.2011, 11:06) *
Und ergo wären die dafür kassierten Punkte auch nach 10 Jahren weg,
Ja

Zitat (Motzi @ 18.04.2011, 11:06) *
oder gibt es da noch eine zusätzliche Anlaufhemmung, so dass die 15 Jahre in Flensburg vermerkt bleiben?
Nein


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Kai R.
Beitrag 18.04.2011, 10:19
Beitrag #5


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Hallo,

die Tilgung der Owi wird durch die Straftat gehemmt. Die Frist beginnt also mit dem Datum des Strafbefehls für die Straftat. Nach 10 Jahren werden beide Taten zusammen getilgt. So lange würde ich auch das Gutachten aufheben - sollte doch noch eine weitere MPU kommen (glaubt ja niemand!) brauchst Du es für die Vorbereitung. Es gibt keine Anlaufhemmung, da Du ja Deinen FS noch hast.

Grüße

Kai


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Grüße

Kai

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Motzi
Beitrag 18.04.2011, 10:31
Beitrag #6


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Hallo Kai, hallo Jens,
ganz lieben Dank an Euch beide.
Ihr seid klasse, ehrlich laugh2.gif Endlich mal Leute, die es so erklären können, dass selbst ich es verstehe wink.gif blushing.gif
Nochmals lieben Gruß,
Motzi
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Adino
Beitrag 18.04.2011, 17:25
Beitrag #7


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Ich frage auch mal blöd. Ich bekomme ja auch einen Strafbefehl. Steht das irgendwie im polizeilichen Führungszeugnis drin? Oder eher nicht...
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Kai R.
Beitrag 18.04.2011, 17:29
Beitrag #8


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Zitat (Adino @ 18.04.2011, 18:25) *
Ich frage auch mal blöd. Ich bekomme ja auch einen Strafbefehl. Steht das irgendwie im polizeilichen Führungszeugnis drin? Oder eher nicht...

bei Ersttätern nicht.

PS: bitte nimm Deinen eigenen Thread für Deine Fragen-

Grüße

Kai


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Grüße

Kai

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Motzi
Beitrag 03.05.2011, 08:30
Beitrag #9


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Moin moin,
irgendwie kommen bei mir die (Nach)Fragen nur peu à peu, da es aktuell wirklich nur Fragen sind, die ich interessehalber stelle (steht also keine MPU oder ähnliches an, weil ich eben seit meiner "Mistbauerei" nicht aufgefallen bin/konnte da nix gemacht) belebe ich mal meinen guten alten Thread wieder.
Nun zu meiner Frage:
Wenn ich alles richtig verstanden habe, bleiben meine (beiden) Taten (FS war wurde nicht entzogen, ich hatte "nur" ein 3monatiges FV) 10 Jahre nach Gültigkeit des Strafbefehls gepeichert und verwertbar. Das heißt, wenn ich ab einem Wert von 0,3 Promille mit Fahrauffälligkeiten kontrolliert oder angehalten werde, ist erneut eine MPU gebucht, - so weit so gut.... oder eben auch nicht.
Jetzt nur mal angenommen ich würde im Jahr 2028 erneut mit Alkohol - mit sagen wir 0,98 Promille - am Steuer auffällig und angehalten, dann würde ich als Ersttäter gelten und behandelt werden?? blink.gif Versteh ich nicht so ganz, denn ich wäre ja keiner, aber nun gut das ist wohl "grad" die gängige Gesetzeslage, die man nicht unbedingt verstehen sondern nur so hinnehmen muss. Aber würde ichz in eben genanntem Fall dann auch "nur" die Geldbuße eines Ersttäters zu erwarten haben + 1 Monat FV?
Ich möchte es wirklich nur interessehalber wissen, habe nicht vor diesen blöden Fehler ein 3. Mal zu begehen. Ich schäme mich eigentlich schon genug dafür, dass ich erst vor kurzem für mich allein beschlossen habe, die Finger gänzlich vom Alk zu lassen und bis dato KT für mich anders ausgelegt habe als es wahrscheinlich ein Gutachter macht, denn ich habe es praktisch und nicht theoretisch gelebt.... blushing.gif blushing.gif Für mich hieß es , dass ich fahren und trinken tatsächlich und konsequent trenne, ob es nun drei oder vier oder vierzehn Trinkanlässe pro Jahr gab, das war für mich nicht von allzu großer Wichtigkeit und ich würde auch nicht unter Eid aussagen wollen, dass es immer bei < 0,3 Promille geblieben ist, wollt soll ich mir da selbst einen in die Tasche lügen ? Komasaufen war da aber auch nicht angesagt. Mittlerweile ist es auch egal, denn wie gesagt, mittlerweile ist Alkohol überhaupt kein Thema mehr, (Kekse üben da schon eine wesentlich höhere Suchtgefahr aus wink.gif ), ich frag mich manchmal nur, warum es wirklich so lange gedauert hat, bis der Groschen gefallen ist, dass gänzlich alkfrei besser ist. Maybe, weil ich lieber was aus freien Stücken mache, - wird es von "oben" aufdiktiert, schalt ich mal schnell auf stur... leider sad.gif sad.gif
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Mr.T
Beitrag 03.05.2011, 08:41
Beitrag #10


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Zitat (Motzi @ 03.05.2011, 09:30) *
Jetzt nur mal angenommen ich würde im Jahr 2028 erneut mit Alkohol - mit sagen wir 0,98 Promille - am Steuer auffällig und angehalten, dann würde ich als Ersttäter gelten und behandelt werden?
Ja. Die Begründung steht weiter oben.


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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darkstar
Beitrag 03.05.2011, 08:41
Beitrag #11


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Zitat (Motzi @ 03.05.2011, 09:30) *
Jetzt nur mal angenommen ich würde im Jahr 2028 erneut mit Alkohol - mit sagen wir 0,98 Promille - am Steuer auffällig und angehalten, dann würde ich als Ersttäter gelten und behandelt werden?? blink.gif
Ja.
Zitat (Motzi @ 03.05.2011, 09:30) *
Aber würde ichz in eben genanntem Fall dann auch "nur" die Geldbuße eines Ersttäters zu erwarten haben + 1 Monat FV?
Ja, sofern die aktuelle Rechtslage dann auch "nur" noch ein 1 Monat FV vorsieht.

mfg
darkstar


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Motzi
Beitrag 03.05.2011, 09:11
Beitrag #12


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Ok danke für die Antwort smile.gif
hm.... tut mir echt leid, aber ich habe noch eine klitze kleine Frage, - aber danach erst mal keine mehr, glaub ich.
Also: Ich weiß von Euch, dass die Punkte einer Straftat (in Verbindung mit Alk), die Tilgung von Punkten einer Ordnungswidrigkeit (leider auch mit Alk) hemmen, ist das anders herum ebenso der Fall?
Die Straftat habe ich ca. 7 Monate vor der Ordnungswidrigkeit begangen, erstere im Mai und letztere im Dezember desselben Jahres begangen.
Nicht böse sein, wenn einer von Euch mir die Antwort im Grunde schon gegeben hat und ich sie jetzt überlesen habe ider aber wenn es eine blöde Frage sein sollte. Auch wenn ich es selbst schuld bin, mich drücken die 11 Punkte und ich schone meinen FS wo immer es geht, - sprich im Sommer ist eher das Rad gefragt, da läuft man wenigstens nicht Gefahr geblitzt zu werden.... Ich hab's als Freiberufler nicht allzu dicke um jetzt noch Geld für ein Seminar locker zu machen, um 2 Punkte abzubauen. 7 Monate Zeitdifferenz für den Beginn der 10 Jahre-Tilgungsfrist beginnt, würde zumindest für mich schon einiges ausmachen.
Vielen Dank noch mal, auch für Eure Geduld,
liebe Grüße von Motzi
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Mr.T
Beitrag 03.05.2011, 09:18
Beitrag #13


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Zitat (Motzi @ 03.05.2011, 10:11) *
ist das anders herum ebenso der Fall?
Nein.


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Gruß Mr.T

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