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> Amphetaminbesitz und fachärztliches gutachten(THC auch)
AkaChopper
Beitrag 02.11.2011, 21:27
Beitrag #1


Neuling
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hallo, komme aus BAYERN. nur dass ihr bescheid wisst wegen der harten gesetze usw.
Bitte liest das, ist relativ dringend. Ist aber ne lange story geworden...

im Februar 2011 wurde ich mit 1,6 Gramm Amphe erwischt. Besitz. Bin im Fahrzeug gesessen. Am Beifahrersitz war ein grosses Buch, worauf das Amphetamin lag (in tütchen abgepackt), eine, wie im Bericht steht, 'gezogene Line' (glaub die meinen damit 'hergerichtete Line') und ein gerollter Geldschein und eine Bankkarte mit meinem Namen.
PS: Bin nicht gefahren, Auto ist stillgestanden. Keine Drogentests machen müssen.
Strafrechtlich alles OK 360 Euro Geldstrafe kein problem.
Da aber das Landratsamt von einem Konsum ausgeht,(habe natürlich KEINE KONSUMANGABEN gemacht), wegen der Line, muss ich ein fachärztliches Gutachten machen, welches die Frage beantwortet: Nehme ich denn Btm oder andere psychoaktive Stoffe?
Der Brief vom Amt kam am 14.10.2011, ich soll bis 19.12.2011 das gutachten fertig haben. Also muss bei denen liegen.

1.Frage) Wie wird das Gutachten verlaufen? Kann der Arzt eine Haaranalyse verlangen? Dann wär ich sowieso geliefert, weil ich in den letzen monaten immer wieder mal bissal gezogen habe.
Urin wär ja Quatsch, weil ja nach 4 tagen alles Amphe raus ist. Wird 1 oder 2 urinproben genommen werden? Weil hab irgendwo gelesen, dass 2 urinproben innerhalb von 3 wochen genommen werden oder so. Aber glaub das wird gemacht wenn jemand am steuer mit THC erwischt wurde. Frage deswegen weil bei zb 2 urinproben ich ja viel früher das gutachten machen müsste als ich eigentlich vor hab. Wegen THC Abbau.

Übrigens: das ist das eigentliche Problem. Ich kiffe seit jahren mal mehr mal weniger. mach auch mal zwischendurch pausen wegen studium.
Ausgerechnet aber vor dem Brief, also vor dem 14.10.2011, habe ich 3 oder 4 wochen lang fast täglich Gras geraucht. Nicht wenig, dh. ca 8 Töpfe pro tag plus paar joints pro tag. Da hat sich einiges an Abbauprodukten aufgestapelt.
Deswegen habe ich vor das Gutachten so spät wie möglich zu machen. Eine Beamtin vom Landratsamt meinte am Telefon, die Analyse des Arztes dauert ca 2 wochen.
Das bedeuted meiner meinung nach ich könnte spätestens am 4.12.2011 das Gutachten machen. Wobei ich noch keine ahnung habe ob der Arzt da einen Termin für mich haben wird.

Nun war ich kurz bei einem Anwalt. Der meinte, selbst wenn Abbauprodukte von THC im urin sein werden, spiele dies keine rolle, weil ich ja nicht im Zusammenhang mit 'Fahren unter Drogeneinfluss' erwischt wurde.
Frage 2.) Stimmt das?
Das glaub ich nicht. Wozu dann das Gutachten? Das Gutachten würde dann nur sinn machen, wenn die eine haaranalyse nehmen würden, um den Amphetaminkonsum nachzuweisen. Also: Ich gehe davon aus, dass nach 6 wochen immer noch THC abbauprodukte im Urin sein werden. Wie viel, weiss ich nicht.
Glaub hab gelesen zu haben, dass wenn ich dem arzt sagen werde ich habe noch nie im leben drogen konsumiert und er findet aber im nachhinein THC abbauprodukte, dann ist mein Lappen auch weg. Also dass man nicht lügen darf.
Andererseits werd ich wohl kaum dem arzt sagen, dass ich so und so viel konsumiert habe, weil:
1.) ich beim gespräch mit dem arzt nicht wissen werde ob Abbauprodukte im Urin sind.
2.) ich bestimmt nicht zugeben werde, ich konsumiert habe. dann ist der lappen ja auch weg. Aber lügen darf ich auch nicht, oder?

Bitte macht euch die mühe und gebt mir bitte anständige antworten, die mir weiterhelfen könnten.
Mit freundlichen Grüssen,

AkaChopper
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mir
Beitrag 02.11.2011, 22:09
Beitrag #2


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Na, heute dauert's aber ... rolleyes.gif

ich bin eher halbwissend, aber ein paar Dinge kann ich vorweg erklären: Bei "harten Drogen", wie Amphetaminen, genügt der Konsum für den Entzug der FE. Bei anderen kommt darauf an, ob der Betreffende sicher Konsum vom Straßenverkehr trennen kann. Anscheinend vermutet das Landratsamt aufgrund der vorgefundenen Situation Konsum von harten Drogen. Die Indizien sind ja schon deutlich, ob das rechtlich schon genügt, kann ich nicht sagen.

Anscheinend ist sich die Behörde aber noch nicht hundertprozentig sicher, sonst wäre die FE gleich entzogen worden, sondern sieht nur "begründete Zweifel" an Deiner Fahrfähigkeit. Es liegt dann an Dir, diese Zweifel durch ein entsprechendes Gutachten auszuräumen.

Inwieweit da nun der Graskonsum eine Rolle spielt, vermag ich leider auch nicht zu sagen. Es kommt aber sicher bald jemand vorbei, der sich besser auskennt.


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

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Mr.T
Beitrag 02.11.2011, 22:16
Beitrag #3


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Zitat (mir @ 02.11.2011, 23:09) *
ob das rechtlich schon genügt, kann ich nicht sagen.
Das genügt.


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Gruß Mr.T

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AkaChopper
Beitrag 02.11.2011, 23:44
Beitrag #4


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Ich (AkaChopper) möchte die Fragen in dem von mir verfassten Beitrag zusammenfassen:

1.) Ist es möglich, dass der Facharzt eine Haaranalyse anfordert? (Wenn ja, kann ich doch alle Haare am Körper abrasieren...?)
Hat da jemand erfahrung oder weiss jemand ob das üblich bzw möglich ist?
WENN NEIN: URIN:
2.) Ist der FS weg, wenn THC Abbauprodukte festgestellt werden? (WICHTIG)
Auf meinen Fall bezogen, bitte. Wurde ja nicht beim Fahren unter Drogeneinfluss erwischt.
Gibt es irgendwelche Richtwerte? Z.B. unter 20 ng ok und so...?
3.) Welche Angaben sollte ich beim Arzt machen? Weil ich weiss ja nicht ob und wieviel noch im urin sein wird.
Soll ich sagen, ein paar mal gekifft zu haben, um die evtl relativ hohen Abbauprodukte zu erklären?
Weil durch 1 mal kiffen entstehen soweit ich weiss keine so hohen Abbauprodukte(THOOC?). Und nur 1 maliges kiffen würd durchgehen, soweit ich weiss.
4.) Was passiert, wenn meine Angaben beim Arzt nicht mit meinen Urinwerten übereinstimmen? (Lügen)
Also ich habe vor zu sagen, dass ich noch nie im Leben gekifft habe. Das Gespräch findet ja statt, bevor die Ergebnisse der Analyse da sind.
Gilt bei nicht übereinstimmung das Gutachten als nicht bestanden?
Ich hoff dass dann eine Abstinenz angeordnet wird, ohne den schein abgeben zu müssen. (wär logisch)
5.) Hat mein Anwalt evtl recht gehabt? Weil theoretisch 'darf' man ja kiffen, solange man nicht auto fährt.

Die Story oben ist halt zu lang geworden...aber besser ich schreib gleich alles hin bevor nachgefragt werden muss.

Bitte nochmals um Antworten. Grüsse!! AkaChopper
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mir
Beitrag 02.11.2011, 23:51
Beitrag #5


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Wie lautet denn eigentlich die Frage an den Gutachter, den das Gutachten beantworten soll? Das müßte in der MPU-Auflage eigentlich stehen.

Ansonsten: Stöber mal ein bißchen in den anderen Threads, wenn Du magst, da siehst Du, wie das so abläuft. Es ist nicht so, daß Du jetzt ein Gutachten erstellen lassen mußt, und man Dir darin irgendwas nachweisen müßte, sondern umgekehrt: Du mußt den Gutachter überzeugen, daß die Bedenken (dazu müßte man nun die genaue Fragestellung wissen) unbegründet sind.


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AkaChopper
Beitrag 03.11.2011, 00:00
Beitrag #6


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Ich muss keine MPU machen, sondern ein fachärztliches Gutachten in einer Begutachtungsstelle, welche über die verkehrsmedizinische Qualifikation verfügt.
Die Frage lautet:
Nimmt Herr ##### Betäubungsmittel im Sinne des BtmG oder andere psychoaktiv wirkende Stoffe ein, die die Fahreignung nach Anlage 4 FeV in Frage stellen?
Die haben ja keinen Beweis, dass ich Drogen nehme. Die haben nur einen Verdacht. Ich glaub nicht, dass ich beweisen muss, dass ich keine Drogen nehme.
PS: Alle Informationen stehen im 1. Bericht ganz oben den ich verfasst habe.
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mir
Beitrag 03.11.2011, 00:14
Beitrag #7


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Ah, sorry. Hattest Du ja eigentlich auch im ersten Beitrag reingeschrieben. Wo hab ich nur immer die Tomaten für meine Augen her ... thread.gif

Bei Cannabis hängt es lt. Anlage 4 FEV davon ab, ob regelmäßiger Konsum vorliegt - dann ist die FE weg - oder nur vereinzelter Gebrauch, solange "Trennung von Konsum und Fahren und kein zusätzlicher Gebrauch von Alkohol oder anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen, keine Störung der Persönlichkeit, kein Kontrollverlust" gegeben sind.

Keine Ahnung, was das für Deinen Einzelfall bedeutet. Interessante Frage. think.gif


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durban
Beitrag 03.11.2011, 00:21
Beitrag #8


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Der Konsum harter Drogen bzw. der regelmäßige Konsum von Canabis macht ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen.
Wenn das äG ein solches Ergebnis erbringt, wird die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis entziehen.

Einen festen Grenzwert gibt es da bezüglich THC nicht; es kommt eben darauf an, ob die Ergebnisse regelmäßigen Konsum belegen. Da kennen sich mit den Werten hier aber andere besser aus als ich.

Ich wage mal Deine Fragen zu beantworten, unter dem Vorbehalt, dass ich korrigiert werde:

Zitat
1.) Ist es möglich, dass der Facharzt eine Haaranalyse anfordert? (Wenn ja, kann ich doch alle Haare am Körper abrasieren...?)
Hat da jemand erfahrung oder weiss jemand ob das üblich bzw möglich ist?


Meines Erachtens findest beim äG eine Urin- bzw. Blutanalyse statt. Die Haaranalyse dient mehr als Abstinenznachweis bei einer MPU.

Zitat
2.) Ist der FS weg, wenn THC Abbauprodukte festgestellt werden? (WICHTIG)
Auf meinen Fall bezogen, bitte. Wurde ja nicht beim Fahren unter Drogeneinfluss erwischt.
Gibt es irgendwelche Richtwerte? Z.B. unter 20 ng ok und so...?


Der FS ist weg, regelmäßiger Konsum belegt wird; welche Werte darauf schließen lassen, kann ich Dir nicht sagen.

Zitat
3.) Welche Angaben sollte ich beim Arzt machen? Weil ich weiss ja nicht ob und wieviel noch im urin sein wird.
Soll ich sagen, ein paar mal gekifft zu haben, um die evtl relativ hohen Abbauprodukte zu erklären?
Weil durch 1 mal kiffen entstehen soweit ich weiss keine so hohen Abbauprodukte(THOOC?). Und nur 1 maliges kiffen würd durchgehen, soweit ich weiss.


Wie gesagt, das Zugeben von regelmäßigem Konsum ist schlecht.

Zitat
4.) Was passiert, wenn meine Angaben beim Arzt nicht mit meinen Urinwerten übereinstimmen? (Lügen)
Also ich habe vor zu sagen, dass ich noch nie im Leben gekifft habe. Das Gespräch findet ja statt, bevor die Ergebnisse der Analyse da sind.
Gilt bei nicht übereinstimmung das Gutachten als nicht bestanden?


Und wenn Du noch so sehr beteuerst, noch nie gekifft zu haben: Ergeben die Urinwerte regelmäßigen Konsum positiv (also für Dich schlecht).

Zitat
5.) Hat mein Anwalt evtl recht gehabt? Weil theoretisch 'darf' man ja kiffen, solange man nicht auto fährt.


Nein, das ist falsch.
Zugegeben, es liegt keine Ordnungswidrigkeit oder Straftat vor, aber der regelmäßige Konsum von THC ist mit der Fahrerlaubnis nicht vereinbar.

MfG
Durban smile.gif


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Mr.T
Beitrag 03.11.2011, 00:43
Beitrag #9


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Zitat (durban @ 03.11.2011, 01:21) *
Meines Erachtens findest beim äG eine Urin- bzw. Blutanalyse statt. Die Haaranalyse dient mehr als Abstinenznachweis bei einer MPU.
Auch beim äG kann eine Haaranalyse gefordert werden. Das äG soll ja schließlich einen möglichen Konsum von Drogen in der Vergangenheit feststellen.


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Gruß Mr.T

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durban
Beitrag 03.11.2011, 00:53
Beitrag #10


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Ok, dann erweitere ich meine obige Aussage:
Wenn man sich vorher alle Haare abrasiert, kann keine Haaranalyse durchgeführt werden. wavey.gif


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Uwe W
Beitrag 03.11.2011, 01:17
Beitrag #11


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Bezüglich Cannabis: bei einer vorher angekündigten Untersuchung geht man davon aus, dass ab einem Wert von 75 ng/ml des Abbauproduktes THC-COOH regelmäßiger Konsum vorliegt.

Bei der von Dir genannten Konsummengen wird der Wert gegenwärtig vermutlich deutlich höher liegen. Insofern solltest Du mit dem Gutachten noch einige Wochen warten und bis dahin nichts konsumieren. Der THC-COOH Wert soll sich dann jede Woche halbieren, so dass auch ein gegenwärtig sehr hoher Wert in einigen Wochen unter die genannte Grenze fallen sollte.

Auch sollte bei der Untersuchung kein aktives THC mehr vorgefunden werden: das gilt dann nämlich als Kontrollverlust, weil man nicht in der Lage ist, vor der Untersuchung den Konsum einzustellen.


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"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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AkaChopper
Beitrag 03.11.2011, 01:28
Beitrag #12


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ok werde solange warten wie es geht.
ich hoffe, dass innerhalb von 6 wochen (längste mögliche zeitspanne) das meiste weg geht.
gibt es verlässliche tests in apotheken, welche anzeigen, ob man über oder unter 75...gramm ist?
nur aus interesse eine woche vor dem äG ausprobieren...
glaubst du 6 wochen reichen aus? was ich so gelesen hab reicht das nicht aus...
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Uwe W
Beitrag 03.11.2011, 01:43
Beitrag #13


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6 Wochen reichen zwar nicht aus, um frei von THC Rückständen zu werden, wenn man vorher intensiv konsumiert hat.
Um nicht mehr als regelmäßiger Konsument zu gelten, sollten 6 Wochen Abstinenz aber ausreichen.


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"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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AkaChopper
Beitrag 03.11.2011, 01:51
Beitrag #14


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und wie schauts aus, wenn ich unter 75 ng/ml sein werde, aber zb. 30 ng/ml nachgewiesen werden wird?
ich muss doch irgendwelche angaben machen, oder?
Was wenn ich sag, habe noch nie im leben konsumiert, aber auf dem papier steht 30 ng/ml?
Gilt dann das Gutachten als nicht bestanden, oder spielt das keine rolle?
Inwiefern ist es wichtig was man sagt? kann ja nicht die wahrheit sagen.
Bzw was soll ich deiner Meinung nach sagen?
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Jens
Beitrag 03.11.2011, 06:45
Beitrag #15


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Zitat (AkaChopper @ 03.11.2011, 01:51) *
und wie schauts aus, wenn ich unter 75 ng/ml sein werde, aber zb. 30 ng/ml nachgewiesen werden wird?

Dann wäre es wohl denkbar, daß du gelegentlich Cannabis konsumierst. Gelgentlicher Konsum ist für die Fahrerlaubnis aber unschädlich, solange du Trennvermögen besitzt, d.h. nicht unter dem Einfluß von THC ein Kraftfahrzeug führst.


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Kai R.
Beitrag 03.11.2011, 09:21
Beitrag #16


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die Forderung einer Haaranalyse wäre meiner Meinung nach (korrigiert mich wenn ich falsch liege) von der Führerscheinstelle gekommen. Aus eigenem Antrieb wird der Arzt beim äG die nicht veranlassen.

Grüße

Kai


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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Hornblower
Beitrag 03.11.2011, 09:52
Beitrag #17


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Gefühlsmäßig stimme ich Kai zu, würde mich aber darauf nicht verlassen. think.gif

Haare abrasieren: Sofern ein längerer Abstinenz-Nachweis gefordert wird, würdest Du Dich mit solch einer Aktion der Möglichkeit berauben, genau diesen zu liefern.

Daß Deine Haare ihn derzeit nicht liefern *können*, ist eine andere Frage.

Meines Erachtens halte ich die Rasieren-Taktik aber schlicht für überflüssig - abgesehen davon, daß danach das Barett besser sitzt.

Grüße,

H.H.


Edit:

Zitat (Mr.T @ 03.11.2011, 00:43) *
Zitat (durban @ 03.11.2011, 01:21) *
Meines Erachtens findest beim äG eine Urin- bzw. Blutanalyse statt. Die Haaranalyse dient mehr als Abstinenznachweis bei einer MPU.
Auch beim äG kann eine Haaranalyse gefordert werden. Das äG soll ja schließlich einen möglichen Konsum von Drogen in der Vergangenheit feststellen.


Mr.T weiß das bstimmt: Kommen Ärzte von allein darauf?


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Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
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"Gendern" - dat is, wenn dem Sachsen sein Boot umkippt.
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AkaChopper
Beitrag 03.11.2011, 15:17
Beitrag #18


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Zitat (AkaChopper @ 03.11.2011, 01:51) *
und wie schauts aus, wenn ich unter 75 ng/ml sein werde, aber zb. 30 ng/ml nachgewiesen werden wird?
ich muss doch irgendwelche ANGABEN machen, oder?
Was wenn ich sag, habe noch NIE im leben konsumiert, aber auf dem papier steht 30 ng/ml?
Gilt dann das Gutachten als NICHT BESTANDEN, oder spielt das KEINE ROLLE?
Inwiefern ist es wichtig was man sagt? kann ja nicht die wahrheit sagen.


1.)Das kapier ich halt nicht. Kann mir jemand explizit darauf antworten?
2.)Auch wenn die FE bei z.b. 30 ng/ml bleibt, kann es sein dass mir trotzdem eine MPU verdonnert wird, um eine Sucht auszuschliessen?

Danke, AkaChopper
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durban
Beitrag 03.11.2011, 15:35
Beitrag #19


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Zitat (AkaChopper @ 03.11.2011, 15:17) *
1.)Das kapier ich halt nicht. Kann mir jemand explizit darauf antworten?


Wie gesagt, wenn regelmäßiger Konsum durch die Werte belegt wird, dann ist das äG nicht bestanden. Dann kannst Du noch so sehr beteuern, noch nie gekifft zu haben; die Werte zeigen dann ja, dass das eine Lüge ist.

Zitat (AkaChopper @ 03.11.2011, 15:17) *
2.)Auch wenn die FE bei z.b. 30 ng/ml bleibt, kann es sein dass mir trotzdem eine MPU verdonnert wird, um eine Sucht auszuschliessen?


Wenn das Gutachten ergibt, dass Du "nur" gelegentlich konsumierst (und Trennvermögen vorliegt), folgt keine MPU.


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AkaChopper
Beitrag 03.11.2011, 16:01
Beitrag #20


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Zitat (durban @ 03.11.2011, 15:35) *
Wie gesagt, wenn regelmäßiger Konsum durch die Werte belegt wird, dann ist das äG nicht bestanden. Dann kannst Du noch so sehr beteuern, noch nie gekifft zu haben; die Werte zeigen dann ja, dass das eine Lüge ist.


Ich meinte nicht bei regelmäßigem Konsum.
Beispiel: Habe 30 ng/ml, was bedeuted gelegentlicher Konsum. Nun sage ich aber habe noch nie im Leben Drogen genommen.(Vor der Analyse)
Macht es das noch schlimmer, weil ich den Arzt angelogen habe? Oder sollte ich gleich am Anfang zugeben, das eine oder andere mal konsumiert zu haben?
Kann er sagen: Angaben stimmen mit den Werten nicht überein, also durchgefallen.
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Hornblower
Beitrag 03.11.2011, 16:11
Beitrag #21


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Schätzungsweise wird der Arzt eh nicht erwarten, daß Du ihm die Wahrheit erzählst. Es geht aber darum, welchen Eindruck er aus Deinen Erzählungen gewinnt (er kann Dich ja auch für ehrlich halten, wenn Du ihm Dein Herz ausschüttest), und was er Dir *nachweisen* kann.

Nachweisen kann er Dir gute oder schlechte Körperfunktionen, ggf. offensichtliche geistige Einschränkungen und Laborwerte.

Es ist Dir ja nun bekannt, daß Du mit Drogen auffällig geworden bist. Nun sollte man erwarten, daß Du, wenn Du "Einmal-Konsument" bist, die Finger von dem Zeug lässt. Demnach sollte man in Deinen Laborwerten auch nichts mehr sehen können. Sieht man doch etwas, steckt somit bei Dir mehr dahinter.

30 ng/ml THC-COOH ist nun nicht gerade wenig. Damit ist belegt, daß Du wahrscheinlich nicht Einmalkonsument bist.


Wenn Du Hintergrund-Infos suchst, dann folge den Links:

Infos zu THC, THC-OH und THC-COOH gibt es hier und in den unmittelbar dort folgenden Postings!

THC-Rechtsprechung in den Bundesländern, Versuch eines Überblicks (FAQ von Lexus)

Viele Grüße,

H.H.


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Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
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"Gendern" - dat is, wenn dem Sachsen sein Boot umkippt.
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AkaChopper
Beitrag 03.11.2011, 17:10
Beitrag #22


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puh bin grad dabei die links zu lesen...ist ziemlich viel...aber sehr informativ. hast haufen arbeit investiert.
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Mr.T
Beitrag 03.11.2011, 22:10
Beitrag #23


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Zitat (Kai R. @ 03.11.2011, 10:21) *
die Forderung einer Haaranalyse wäre meiner Meinung nach (korrigiert mich wenn ich falsch liege) von der Führerscheinstelle gekommen.
Warum? IdR wird doch ein Gutachten eines Arztes einer BfF zur Frage angeordnet, ob der Betroffene Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes oder andere psychoaktiv wirkende Stoffe einnimmt, die die Fahreignung nach Anlage 4 FeV in Frage stellen. In welcher Form der Gutachter dann diese Frage klärt, also möglicherweise auch durch eine Haaranalyse, bleibt dem Arzt überlassen.

Zitat (Kai R. @ 03.11.2011, 10:21) *
Aus eigenem Antrieb wird der Arzt beim äG die nicht veranlassen.
S.o.

Zitat (AkaChopper @ 02.11.2011, 22:27) *
muss ich ein fachärztliches Gutachten machen
Welcher Arzt soll denn das Gutachten erstellen?


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Gruß Mr.T

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AkaChopper
Beitrag 04.11.2011, 01:00
Beitrag #24


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Zitat (Mr.T @ 03.11.2011, 22:10) *
Welcher Arzt soll denn das Gutachten erstellen?

Ein fachärztliches Gutachten in einer Begutachtungsstelle, welche über die verkehrsmedizinische Qualifikation verfügt.
Den Arzt kann ich mir aussuchen. Er muss diese Kriterien erfüllen.
Habe einen Zettel mit bekommen, aber da steht bloss ein Arzt pro Stadt. Glaub alles TÜV-Stellen.
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AkaChopper
Beitrag 06.11.2011, 07:54
Beitrag #25


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hi leute, also ich habe mir das ganze durch den kopf gehen lassen und einige Sachen verstehe ich nicht.

Wenn ich beim ärztlichen Gutachten angenommen 30ng/ml Thc COOH haben werde, dann bin ich gelegenheitskiffer, trennvermögen vorausgesetzt, um den schein nicht zu verlieren. Das weiss ich. wenn nicht, korrigiert mich.
Ich hatte ja keine Trunkenheitsfahrt. Soweit ich verstehe, wenn ich eine gehabt hätte, dann hätte ich bei 30ng automatisch kein Trennvermögen, oder? weil ich ja schon mal bekifft gefahren wär. soweit so gut. bitte um korrektur wenn das nicht stimmt.

Seids ihr auch ein forum, welches auch ratschläge gibt, um zu bestehen? ps ab jetzt wenn ich irgendwann was kiffen werde, dann 3 tage kein auto fahren!

1. Annahme: ich will nicht zugeben, jemals gekifft zu haben, weil auch ein kleinerer wert rauskommen könnte. Der Arzt schliesst aber zb bei 30 oder 20 ng pro ml daraus, dass ich gelegenheitskiffer bin. nun müsste ich aber trennvermögen beweisen? wie? und vor allem, könnte es sein, dass ich gar kein trennvermögen nachweisen könnte, weil sich meine angaben widersprechen? "hab noch nie drogen genommen...ach obwohl, da fällt mir ein, dass WENN ich gelegentlich gekifft habe, ich das auto 3 tage stehen gelassen hab, wegen dem aktiven thc, doc"

der brief kam ja mitte oktober, bis zum mitte dezember soll ich äG abgeben.

2.Annahme: ich gehe am 4.12 zum arzt, und weiss ungefähr, dass zb 30 ng rauskommen werden. kann ich dann sagen, dass ich ein oder 2 tage davor den ersten joint im leben geraucht habe? zählt das dann als kontrollverlust? weisst scho, dass ich die 30 ng als probierkonsum erklären kann.

3.Annahme: ich erzähl ihm gleich von meinem gelegenheitskonsum. es kommen zb 30ng/ml raus. wie schauts dann aus mit trennvermögen? Da ich noch nicht erwischt wurde beim bekifft fahren, wie schauts es dann aus? was muss ich sagen, um trennvermögen zu beweisen oder zu vermitteln?

Die 3. annahme lässt mich nicht in ruhe. weil einerseits könnte der wert auch sehr gering sein. dann wäre es doch riskant gelegenheitskonsum zuzugeben, oder?
Andererseits gibt mir die 1.Annahme keine ruhe, weil ich angst habe mich zu widersprechen, dann wär die FE evtl futsch, nur durch den widerspruch.

Was glaubt ihr? ich will nachts wieder schlafen können...indem ich weiss was ich dort angeben soll.

ps werden eigentlich immer 2 urinproben gemacht(innerhalb von 2 wochen meistens), oder kommt es auf den facharzt an, oder auf den jeweiligen fall?
bzw ist es üblicher, dass 1 urinprobe gemacht wird? auch wichtige frage für mich, wegen der zeit.

übrigens ich freue mich mehr über ausführliche antworten evtl mit erklärung. ich bin ja kein profi. und wenns geht nicht so allgemeine floskeln hinschreiben. die bringen mich nicht wirklich weiter. das wär sehr nett. danke
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mir
Beitrag 06.11.2011, 11:37
Beitrag #26


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Kniffelig, wir wissen ja auch nicht vorher, was bei der Untersuchung rauskommt.

Der THC-Abbau ist, gerade bei längerfristigem Konsum, sehr schlecht berechenbar. Wie hatten einen Fall, da war der Wert nach 104 h noch ausreichend zum Entzug der FE.


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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durban
Beitrag 06.11.2011, 12:29
Beitrag #27


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Zitat (AkaChopper @ 06.11.2011, 07:54) *
Ich hatte ja keine Trunkenheitsfahrt. Soweit ich verstehe, wenn ich eine gehabt hätte, dann hätte ich bei 30ng automatisch kein Trennvermögen, oder? weil ich ja schon mal bekifft gefahren wär. soweit so gut.


Korrekt.

Zitat (AkaChopper @ 06.11.2011, 07:54) *
Seids ihr auch ein forum, welches auch ratschläge gibt, um zu bestehen?


Es gibt keinen "Pauschaltrick" um zu bestehen. Hier gibt es aber auch viele, die bei der Aufarbeitung des Konsumproblems helfen; oft auch ehemals Betroffene.


Zitat (AkaChopper @ 06.11.2011, 07:54) *
ps ab jetzt wenn ich irgendwann was kiffen werde, dann 3 tage kein auto fahren!


Das geht auf lange Sicht meistens früher oder später schief. sad.gif

Zu den anderen Fragen gibt es hier qualifiziertere Leute als mich. wavey.gif


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Proxima Estación: Esperanza.
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Uwe W
Beitrag 06.11.2011, 14:33
Beitrag #28


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Insgesamt gesehen halte ich es für vernünftiger, den gelegentlichen Cannabiskonsum zuzugeben. Hier sollte der Zeitpunkt des letzten Konsums auch nicht allzu lange in die Vergangenheit zurückgeschoben werden, d.h. wenn man z.B angibt, am vorletzten Wochenende das letzte mal konsumiert zu haben, dann könnten über den Daumen gepeilt die im Blut gefundenen THC-COOH Werte mit denen eines seit 6 Wochen abstinent lebenden ehemaligen regelmäßigen heftigen Konsumenten übereinstimmen.

Was eine mögliche Haaranalyse angeht: mir ist in der Rechtsprechung kein Fall bekannt, in dem aus den im Haar gefunden Werten auf die Konsumform geschlossen wurde. Eine Frage an die Experten (z.B. Chemiker und Mitarbeiter von Fahrerlaubnisbehörden): wird sowas überhaupt gemacht? Oder wird die Haaranalyse immer nur im Zusammenhang mit einem Abstinenznachweis eingesetzt? D.h. wird nur überprüft, ob irgendein Limit überschritten wurde ohne dass die Abbauprodukte dann quantitativ bestimmt werden?


--------------------
"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Mr.T
Beitrag 06.11.2011, 15:54
Beitrag #29


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Zitat (Uwe W @ 06.11.2011, 14:33) *
Was eine mögliche Haaranalyse angeht: mir ist in der Rechtsprechung kein Fall bekannt, in dem aus den im Haar gefunden Werten auf die Konsumform geschlossen wurde.
Mir auch nicht.

Zitat (Uwe W @ 06.11.2011, 14:33) *
Eine Frage an die Experten (z.B. Chemiker und Mitarbeiter von Fahrerlaubnisbehörden): wird sowas überhaupt gemacht?
Nö.

Zitat (Uwe W @ 06.11.2011, 14:33) *
Oder wird die Haaranalyse immer nur im Zusammenhang mit einem Abstinenznachweis eingesetzt? D.h. wird nur überprüft, ob irgendein Limit überschritten wurde ohne dass die Abbauprodukte dann quantitativ bestimmt werden?
Ja.

Im vorl. Fall sollte aber die Ausgangslage nicht außer Acht gelassen werden:
Zitat (AkaChopper @ 02.11.2011, 21:27) *
Im Februar 2011 wurde ich mit 1,6 Gramm Amphe erwischt. Besitz. Bin im Fahrzeug gesessen. Am Beifahrersitz war ein grosses Buch, worauf das Amphetamin lag (in tütchen abgepackt), eine, wie im Bericht steht, 'gezogene Line' (glaub die meinen damit 'hergerichtete Line') und ein gerollter Geldschein und eine Bankkarte mit meinem Namen.
PS: Bin nicht gefahren, Auto ist stillgestanden. Keine Drogentests machen müssen.
Und wenn bei einer Haaranalyse Amphetamin festgestellt werden, ist es ja völlig wurscht, in welcher Art und Weise THC konsumiert wird. shutup.gif


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Hornblower
Beitrag 06.11.2011, 19:08
Beitrag #30


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Zitat (Uwe W @ 06.11.2011, 14:33) *
Was eine mögliche Haaranalyse angeht: mir ist in der Rechtsprechung kein Fall bekannt, in dem aus den im Haar gefunden Werten auf die Konsumform geschlossen wurde.
Wäre mir auch neu.
Zitat (Uwe W @ 06.11.2011, 14:33) *
Eine Frage an die Experten (z.B. Chemiker und Mitarbeiter von Fahrerlaubnisbehörden): wird sowas überhaupt gemacht?
Mir nicht bekannt bei Drogen. Bei EtG gibt es dazu aber wohl Einschätzungen.

Zitat (Uwe W @ 06.11.2011, 14:33) *
Oder wird die Haaranalyse immer nur im Zusammenhang mit einem Abstinenznachweis eingesetzt? D.h. wird nur überprüft, ob irgendein Limit überschritten wurde ohne dass die Abbauprodukte dann quantitativ bestimmt werden?
Im Zusammenhang mit der Fahrerlaubnis: Meines Wissens ja.

Zitat
Im vorl. Fall sollte aber die Ausgangslage nicht außer Acht gelassen werden:
Zitat (AkaChopper @ 02.11.2011, 21:27) *
Im Februar 2011 wurde ich mit 1,6 Gramm Amphe erwischt. Besitz. Bin im Fahrzeug gesessen. Am Beifahrersitz war ein grosses Buch, worauf das Amphetamin lag (in tütchen abgepackt), eine, wie im Bericht steht, 'gezogene Line' (glaub die meinen damit 'hergerichtete Line') und ein gerollter Geldschein und eine Bankkarte mit meinem Namen.
PS: Bin nicht gefahren, Auto ist stillgestanden. Keine Drogentests machen müssen.
Und wenn bei einer Haaranalyse Amphetamin festgestellt werden, ist es ja völlig wurscht, in welcher Art und Weise THC konsumiert wird.

yes.gif


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Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
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"Gendern" - dat is, wenn dem Sachsen sein Boot umkippt.
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Uwe W
Beitrag 07.11.2011, 00:04
Beitrag #31


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Insofern muss man also bei einer Haaranalyse wegen des Cannabiskonsums nichts befürchten, wenn gelegentlicher Konsum für den Betreffenden zulässig ist.

Bezüglich Amphe sollten die Haare dann also so kurz sein, dass nichts mehr nachgewiesen werden kann. Da Amphe relativ schnell aus dem Körper verschwindet, reicht es bei einer 6 Monaten Abstinenz seit dem letzten Konsum also z.B. aus, die Haare auf 4 cm zu kürzen, um die Haaranalyse zu bestehen.


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AkaChopper
Beitrag 07.11.2011, 01:30
Beitrag #32


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Zitat (AkaChopper @ 06.11.2011, 07:54) *
1. Annahme: ich will nicht zugeben, jemals gekifft zu haben, weil auch ein kleinerer wert rauskommen könnte. Der Arzt schliesst aber zb bei 30 oder 20 ng pro ml daraus, dass ich gelegenheitskiffer bin. nun müsste ich aber trennvermögen beweisen? wie? und vor allem, könnte es sein, dass ich gar kein trennvermögen nachweisen könnte, weil sich meine angaben widersprechen? "hab noch nie drogen genommen...ach obwohl, da fällt mir ein, dass WENN ich gelegentlich gekifft habe, ich das auto 3 tage stehen gelassen hab, wegen dem aktiven thc, doc"


wär die FE evtl futsch, nur durch den widerspruch und demzufolge kein Trennvermögen weil nicht schlüssige angaben?
ich will diese angaben beim arzt nicht unbedingt machen, mir geht es eher um die theorie um bescheid zu wissen.






Zitat (AkaChopper @ 06.11.2011, 07:54) *
3.Annahme: ich erzähl ihm gleich von meinem gelegenheitskonsum. es kommen zb 30ng/ml raus. wie schauts dann aus mit trennvermögen? Da ich noch nicht erwischt wurde beim bekifft fahren, wie schauts es dann aus? was muss ich sagen, um trennvermögen zu beweisen oder zu vermitteln?


ich muss doch trennvermögen in so einem fall verfügen, oder? bzw nachweisen? was muss ich dann sagen?

Zitat (AkaChopper @ 06.11.2011, 07:54) *
ps werden eigentlich immer 2 urinproben gemacht(innerhalb von 2 wochen meistens), oder kommt es auf den facharzt an, oder auf den jeweiligen fall?
bzw ist es üblicher, dass 1 urinprobe gemacht wird? auch wichtige frage für mich, wegen der zeit.



Zitat (Uwe W @ 06.11.2011, 14:33) *
Insgesamt gesehen halte ich es für vernünftiger, den gelegentlichen Cannabiskonsum zuzugeben. Hier sollte der Zeitpunkt des letzten Konsums auch nicht allzu lange in die Vergangenheit zurückgeschoben werden, d.h. wenn man z.B angibt, am vorletzten Wochenende das letzte mal konsumiert zu haben, dann könnten über den Daumen gepeilt die im Blut gefundenen THC-COOH Werte mit denen eines seit 6 Wochen abstinent lebenden ehemaligen regelmäßigen heftigen Konsumenten übereinstimmen.


wieder muss ich wegen trennvermögen fragen.
...steigere ich mich eigentlich zu sehr rein wegen dem trennvermögen?

... zitat nicht zu sehr in die vergangenheit geschoben werden. logisch. aber zählt es als kontrollverlust, wenn ich in der zeit zwischen brief vom landratsamt und äG kiffe?
bei kontrollverlust müsste auch ohne entzug der FE eine MPU angeordnet werden, oder? oder wird bei kontrollverlust die FE sowieso entzogen?



Zitat (Uwe W @ 07.11.2011, 00:04) *
Insofern muss man also bei einer Haaranalyse wegen des Cannabiskonsums nichts befürchten, wenn gelegentlicher Konsum für den Betreffenden zulässig ist.


wie mache ich es, dass gelegentlicher konsum für mich zulässig ist?
kann mir jemand jede einzelne frage bitte beantworten?
danke
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Gast_Tanna_*
Beitrag 07.11.2011, 11:00
Beitrag #33





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Hallo AkaChopper,

bisher habe ich in deinem Thread nur mitgelesen, nun muss ich aber doch einmal etwas fragen: Du wurdest mit Amphetamin erwischt, oder? Das Thema THC hast allein du hier aufs Tapet gebracht, weil du denkst, dass dein regelmäßiger Konsum zum Entzug deiner FE führen könnte.

Aber nun gehe doch einmal zur Ausgangsfrage zurück - die doch auch in dem äG gelöst werden soll: Bist du Amphetamin-Konsument? Oder warst du es? Wann hast du das letzte Mal Amphetamin konsumiert?

Vielleicht habe ich es überlesen, aber dazu hast du keine genauen Angaben gemacht, oder?

Wenn ich hier meinen Verstand einsetze (der hoffentlich nicht gerade Kapriolen schlägt rolleyes.gif), dann erwarte ich, dass der Arzt, bei dem du das äG bestehen willst, dich auf Amphetamine untersucht. Bis Dezember wird wohl nichts mehr an Abbaustoffen im Urin sein, wenn ich das richtig weiß.
Von daher fände ich es ganz verständlich, wenn der Arzt mittels Haaranalyse deinem Amphetamin-Konsum auf die Spur zu kommen versuchen sollte.

Rasierst du deine Haare ab, dann nimmst du dir die Chance, nachzuweisen, dass du das Zeugs nicht konsumierst - wenn denn dem so sein sollte. think.gif

Sei herzlich gegrüßt,
Tanna
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Uwe W
Beitrag 07.11.2011, 16:16
Beitrag #34


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Das fehlende Trennvermögen bei THC muss von der Behörde bewiesen werden, wenn sie mit dieser Begründung eine FE entziehen will. Das geschieht eigentlich immer dadurch, dass eine Fahrt unter THC-Einfluss stattgefunden hat.
Wenn so etwas in Deinem Fall nicht aktenkundig ist, dann brauchst Du auch nicht zu befürchten, dass ein gelegentlicher Cannabiskonsum zum Entzug der FE führt.

Die Frage nach dem (letzten) Amphe-Konsum ist natürlich berechtigt.


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AkaChopper
Beitrag 07.11.2011, 20:20
Beitrag #35


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danke uwe w für die antwort.
zu dem amphetaminkonsum ist folgendes zu sagen:
im februar ist das passiert. nein, ich habe keine angaben bei der polizei gemacht.
das problem ist aber, dass ich nicht gedacht hätte, dass ein brief vom landratsamt kommen wird...
ich habe von märz bis zum 14.10.2011 (der tag, an dem der brief kam) manchmal amphetamin konsumiert. am 14.10.2011 das letze mal.
das ist schlecht, falls eine haaranalyse anstünde.
welche haarlänge kann der arzt verlangen, wenn ich angenommen am 1.12.2011 das gutachten machen will?
am 19.12.2011 soll das gutachten bei der behörde liegen.
wenn man logisch denkt, dann ca 1,5 cm, weil ich den brief ja erst am 14.10.2011 bekommen hab, oder? (ca 1,5 monate)
er kann ja keine 6 cm haare verlangen, weil ich ja nicht wissen konnte dass es so kommt, oder?
übrigens: nehmen die haare nur von der kopfhaut, oder auch von anderen stellen? ...zb arsch... laugh2.gif
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Uwe W
Beitrag 07.11.2011, 20:44
Beitrag #36


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Naja, solange noch Amphe im Blut ist bzw. im Urin nachweisbar ist, wird auch noch welches in den Haaren gespeichert. Da das mit den 1 cm/Monat nur eine ungefähre Angabe ist, ist man meines Erachtens nur mit 1 cm langen Haaren auf der sicheren Seite, wenn der letzte Konsum 7 Wochen zurückliegt.


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Gast_Tanna_*
Beitrag 07.11.2011, 21:03
Beitrag #37





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Aber welche Haarlänge kann der Arzt denn verlangen? think.gif
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Uwe W
Beitrag 07.11.2011, 22:07
Beitrag #38


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Der Arzt hat sich meines Erachtens mit der vorgefundenen Haarlänge zu begnügen.
Es geht ja um ein Entzugsverfahren, und da hat die Behörde die sogannte objektive Beweislast.
Wenn jemand dann mit 1 cm langen Haaren ankommt, kann man daraus nicht schließen, dass er Amphetamin konsumiert, wenn dieses in den Haaren nicht nachgewiesen werden kann.


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AkaChopper
Beitrag 08.11.2011, 23:50
Beitrag #39


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Sagt mal, wäre es besser für mich eine woche vor dem äG bei meinem hausarzt oder so den THC COOH Wert von einem labor feststellen zu lassen?
dann könnt ich mich nach dem wert richten und so eine passende aussage machen.
ps: wenn ich zugeben werde, zb 2 wochen vor dem äG ein paar mal gekifft zu haben(um nachvollzierbar den Wert zu erklären, ohne dass regelmäßiger Konsum in Verdacht kommt), wird der arzt einen kontrollverlust feststellen? weil ich ja wusste, dass ein äG ansteht und trotzdem gekifft hab.
ich frage nur um wirklich keinen fehler zu machen. danke
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Uwe W
Beitrag 09.11.2011, 01:01
Beitrag #40


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Zitat (AkaChopper @ 09.11.2011, 00:50) *
Sagt mal, wäre es besser für mich eine woche vor dem äG bei meinem hausarzt oder so den THC COOH Wert von einem labor feststellen zu lassen?

Das wäre in meinen Augen nicht verkehrt, wenn Du die damit verbundenen Kosten nicht scheust.


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AkaChopper
Beitrag 17.11.2011, 00:40
Beitrag #41


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hallo

kann mir jemand einen URIN-SCHNELLTEST empfehlen, zur ermittlung von THC-COOH Werten?
Am besten cut off 20.
Name oder noch besser einen Link.
Weil keine Apotheke es hat...

Danke, ihr euer AkaChopper
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Ichtyos
Beitrag 17.11.2011, 01:20
Beitrag #42


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Empfehlen kann ich Dir nichts. Aber schau mal auf dieses Suchergebnis. wavey.gif

Edit: Mit der PZN 3923610 (habe ich aus einem verlinkten Angebot rauskopiert) sollte das jede Apotheke besorgen können.

Ich habe vor etwa zwei Jahren mal mit dem Cheffe meiner Stammapotheke geplaudert. Der kannte derartige Schnelltests, aber sein Umsatz lag da bei null. Dass die Schnelltests nicht hinter der Theke liegen, ist mir verständlich.

Der Beitrag wurde von Ichtyos bearbeitet: 17.11.2011, 01:32


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_/ _/_/_/_/_/_/_/_/_/_/
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pechvogel72
Beitrag 17.11.2011, 07:19
Beitrag #43


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hallo Aka,

du kannst es bei jeder Apotheke bestellen.
Gabmed Drogentest Thc 20 Spezial Teststreifen .
Ich selber habe es noch diesem Monat bestellt und das in einer kleinen Dorf Apotheke.
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AkaChopper
Beitrag 17.11.2011, 17:52
Beitrag #44


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ok vielen Dank!

hab heut erfahren, wieviel das äG kosten wird...schlappe 450 euro ca.
weil 2 urin screenings gemacht werden müssen, meinten die.
da sag ich nur: keine macht den drogen!
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AkaChopper
Beitrag 19.11.2011, 00:46
Beitrag #45


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hab die schnelltests bestellt, werden morgen kommen.
übrigens: Das Amt meinte, dass wenn so eine Frage beantwortet werden muss "Nimmt Herr .... Betäubungsmittel oder andere psychoaktive Stoffe?", werden in der Regel 2 Urin-Screenings gemacht im Abstand von ein paar Wochen. Bei mir wird das auf jeden Fall so sein.
Ich muss ja das äG bis 19.12.2011 fertig haben. Da 2 Screenings gemacht werden und a Zeit dazwischen vergehen muss, hatte ich erstmal Angst es nicht rechtzeitig zu schaffen. Dann müsste ich ja schon in den nächsten Tagen das 1.Screening machen.
Nun ist es aber so, dass das Amt mit der Frist gar nicht so streng ist.
Ich könnt zb am 04.12.2011 das 1.Screening machen, am 19.12.2011 das 2. Screening, und dann dauert es wieder etwas, bis die Analyse des 2.Screenings kommt.
Die meinte auf jeden Fall, auch wenns in der 1.Januarwoche fertig ist, ist auch nicht schlimm. Wichtig ist nur, dass ich den Termin innerhalb der Frist wahrnehme.
Das sind sehr gute nachrichten für mich...noch mehr zeit zum clean werden laugh2.gif
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AkaChopper
Beitrag 19.11.2011, 22:10
Beitrag #46


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schnelltest cut off 20 negativ! blink.gif
is ja super
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mir
Beitrag 19.11.2011, 23:48
Beitrag #47


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Ähm, was heißt das? Der Test ging negativ aus, konnte also keine Spuren feststellen? Oder der Test war nicht vorrätig? Oder der Test ging negativ für Dich aus, es wurden noch Spuren festgestellt?


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AkaChopper
Beitrag 20.11.2011, 11:06
Beitrag #48


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Der test konnte keine Spuren feststellen

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 20.11.2011, 15:26
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht
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AkaChopper
Beitrag 05.12.2011, 22:04
Beitrag #49


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hi leute da bin ich wieder.

also ich war bei dem besagten gutachten vor ein paar tagen.
die ärztin fragte mich wie ich den Vorfall erklären kann, wo Amphe und eine Line in meinem auto gefunden wurde.
Da mir nichts besseres eingefallen ist, habe ich gesagt es gehört einem kumpel, der 1 minute, bevor die polizei kam, im auto saß und sich diese line gemacht hat. dann ist er kurz auf klo in ein gebüsch und genau in diesem moment ist die polizei gekommen.
was hätte ich denn sonst sagen sollen...
Die ärztin meinte es sei unglaubwürdig, woraufhin ich erwiderte, dass es doch genauso passiert hätte sein können.
Weiterhin wunderte sie sich darüber, dass ein 25 jähriger(ich) jemanden in seinem auto drogen nehmen lässt. also ebenfalls unglaubwürdig, ihrer meinung nach.
ich sagte ich sei in der stadt, wo es passiert ist, aufgewachsen und habe viele freunde im drogenmileau. das war einer von denen. ein guter, alter freund.
ich selber habe aber noch nie im leben drogen genommen, sagte ich.
weiss nicht, ob ich richtig gehandelt habe...jetzt kann sie alles mögliche schreiben, von wegen zb. ich bin eine gefahr für den strassenverkehr, weil ich mit drogenabhängigen rumhäng und das risiko besteht, dass ich auch mal probieren will. keine ahnung was ist denn eure fach-meinung?

Noch etwas, was mich beunruhigt: ich wollt mir vorsichtshalber die haare kurz schneiden, vor dem äG. Aber da urin-screenings angekündigt wurden, dachte ich das passt schon.
Die Ärztin hat aber unerwarteterweise meine haarlänge notiert, für den Fall, dass "die Führerscheinstelle einen langfristigen abstinenznachweis der letzten monate verlangt".
blink.gif 4 bis 5 cm hat sie notiert. bin aber erst seit dem 15.10.2011 clean, also ca 1,5 cm sind sauber, wenn nicht 1 cm.
ich meinte, dass ich morgen sowieso zum haare schneiden wollte. Sie meinte "ich empfehle ihnen, die haare hinten so zu lassen wie sie sind, da sieht man es ja nicht so".
und weiter "es ist nur zu ihrem vorteil, dass sie der Führerscheinstelle beweisen können, dass sie clean waren"

Wozu dann das 555 euro teure gutachten, frag ich mich!?!
1.)Ist das überhaupt rechtens?
2.)ich werde mir jetzt die haare auf jeden fall auf 12 mm abschneiden lassen mit der maschine. Haltet ihr das für richtig?
3.)Die können doch nicht von mir verlangen, 5 cm lange haare zu haben und zu behalten, oder? Die haben doch keinen konkreten Zeitintervall, auf den sie sich beziehen können! schliesslich war der vorfall vor 10 monaten.

Was sagt ihr dazu?

grüße AkaChopper
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Uwe W
Beitrag 05.12.2011, 22:20
Beitrag #50


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Meiner Meinung nach solltest Du die Haare dran lassen.

Es geht bei Dir ja auch um Amphetaminkonsum, und wenn Du in den letzten 5 Monaten nichts von dem Zeug konsumiert hast, dann lässt sich das nur mit einer Haaranalyse beweisen.

Gelegentlicher THC-Konsum ist ja nicht schädlich. Insofern kann es nicht schaden, wenn man in Deinen Haaren noch Rückstände von THC finden kann.

Wobei Du das Gutachten ja erst am 19.12. abgeben musst. Wenn die Führerscheinstelle dann eine Haaranalyse verlangen sollte, vergehen wohl noch ein paar Tage, bis Du die Aufforderung bekommst. Und bis dahin sollte der THC-Gehalt Deiner Haare dann weiter gesunken sein, weil ja immer mehr THC-freie Haare nachwachsen. Kannst Dir dann ja über Weihnachten die Haare auch wieder auf 4 cm stutzen lassen.


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"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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