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> Grüner Pfeil nach Links, Darf man dann bei Rot abbiegen?
Strepsil
Beitrag 03.12.2007, 22:41
Beitrag #1


Neuling


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Hallo!
Ich zerbreche mir gerade den Kopf, ob ich richtig gehandelt habe oder nicht.
Vielleicht kann mir jemand helfen.

An einer größeren Kreuzung mit Abbiegespuren nach Links und einer gemeinsamen für Geradeaus u. Rechts, befand ich mich auf der Linken Spur zum Links abbiegen. Als ich an die Ampel (alle ohne Pfeilzeichen) hinfuhr, hat sie auf Rot umgeschalten. Auf der Gegenüberliegenen Straßenseite (links) leuchtete aber ein Grüner Pfeil nach Links (es war ein Leuchtsignal - kein Schild). Im Hinterkopf hatte ich den Gedanke, bei Grünem Pfeil darf man vorsichtig abbiegen und habe dies auch getan - trotz der roten Ampel über mir. Habe ich nun richtig gehandelt oder gibt es den Grünen Pfeil nur nach rechts? Der Pfeil muss neu sein, da ich oft an dieser Kreuzung vorbeikomme und ich ihn davor noch nie gesehen habe.
Ich habe das Ampelgeschehen noch einmal beobachtet. Die Ampeln (links, rechts, geradeaus) schalten auf rot. Ca. 2 Sek. später schaltet der grüne Pfeil für ca. 3 Sek nochmal auf grün. In dieser Phase bin ich losgefahren.

Kleines Bild zum Verständnis:

Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt.

Vielen Dank
Strepsil

Der Beitrag wurde von Strepsil bearbeitet: 03.12.2007, 22:43
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Jens
Beitrag 03.12.2007, 22:48
Beitrag #2


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Zitat (Strepsil @ 03.12.2007, 22:41) *
Habe ich nun richtig gehandelt

Nein. Du hast einen Rotlichtverstoß begangen.
§37 Abs. 2 StVO
Zitat
Ein grüner Pfeil links hinter der Kreuzung zeigt an, daß der Gegenverkehr durch Rotlicht angehalten ist und daß Linksabbieger die Kreuzung in Richtung des grünen Pfeils ungehindert befahren und räumen können.


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Sinchen86
Beitrag 03.12.2007, 22:50
Beitrag #3


Neuling
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Mh, so wie ich dich verstehe war der grüne Pfeil auf der gegenüberliegenden Seite der Straße für die Linksabbieger. Und deine Ampel wurde rot und als der Pfeil grün wurde bist du gefahren?Dann hast du dich falsch verhalten,da DEINE Ampel schon rot war. Dieser Pfeil ist für die Linksabbieger die schon auf der Kreutzung stehen und warten das der Gegenverkehr rot bekommt und halten muss. Der Pfeil dient zur Sicherheit, damit es keine Unfälle gibt.
Ich glaube du verwechselst das mit diesem Pappschild "grüner Pfeil" der an den Ampeln auf der rechten Seite montiert ist und du so als rechtsabbieger unter Ausschluss von Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auch an der roten Ampel abbiegen kannst. Aber ist ja nicht so schlimm was dir passiert ist,solange es nicht gerumpst hat! wink.gif
Kann immer mal passieren
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Strepsil
Beitrag 03.12.2007, 22:55
Beitrag #4


Neuling


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Wäre ich schon auf der Kreuzung gestanden, dann hätte der grüne Pfeil mir gegolten?
Aber so nicht.
Sch.... .

Ja, ich muss das wohl mit dem Grüne Pfeil nach rechts verwechselt haben. Es ist zum Glück nichts passiert, aber ich habe Heiden Angst jetzt noch irgendein Bußgeld etc zu bekommen. Es hat zwar nirgends geblitzt, aber man weiß ja nie...
Aber danke. Jetzt weiß ich, wie ich das nächste Mal richtig handle!
Gute Nacht
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Jens
Beitrag 03.12.2007, 23:00
Beitrag #5


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Zitat (Strepsil @ 03.12.2007, 22:55) *
Wäre ich schon auf der Kreuzung gestanden, dann hätte der grüne Pfeil mir gegolten?
Genau

Zitat (Strepsil @ 03.12.2007, 22:55) *
ich habe Heiden Angst jetzt noch irgendein Bußgeld etc zu bekommen.
Halte ich für unwahrscheinlich. Wenn du von der Polizei beobachtet worden wärst, dann hätten die dich sofort angehalten. Denn um jemanden bestrafen zu können, muß man wissen wer gefahren ist.


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Butzemann
Beitrag 04.12.2007, 09:39
Beitrag #6


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Hallo,

Früher wurde das Teil auch Räumpfeil genannt.
Es signalisiert den sich auf der Kreuzung wartenden Fahrzeugen, daß sie gefahrlos nach links abbiegen können da die Ampel des Gegenverkehrs auf Rot geschaltet ist.

mfg Gert
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Oliver
Beitrag 04.12.2007, 15:55
Beitrag #7


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Zitat
Ja, ich muss das wohl mit dem Grüne Pfeil nach rechts verwechselt haben.

Es gibt auch grün leuchtende Linkspfeile, die sich direkt neben der Hauptampel vor der Kreuzung befinden. Die ermöglichen dann tatsächlich den vor der Kreuzung wartenden Linksabbiegern die Fahrt.


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Sei dabei! - der Film des ABC-Zugs München-Land
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Peter Lustig
Beitrag 04.12.2007, 16:06
Beitrag #8


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Diese Lichtzeichen, mit denen einzelne Fahrstreifen signalisiert werden (1), dürfen jedoch nicht mit dem zur Diskussion stehenden "Diagonalpfeil" (2) verwechselt werden.

§ 37 Abs. 2 Nr. 1, 2. Absatz StVO: Grüner Pfeil: "(1) Nur in Richtung des Pfeiles ist der Verkehr freigegeben". (2) Ein grüner Pfeil links hinter der Kreuzung zeigt an, daß der Gegenverkehr durch Rotlicht angehalten ist und daß Linksabbieger die Kreuzung in Richtung des grünen Pfeils ungehindert befahren und räumen können.
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Franticek
Beitrag 04.12.2007, 18:41
Beitrag #9


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Ist das denn nicht gaaanz einfach? Man kommt an eine Ampel, - und diese zaehlt. Nach dieser muss man sich richten.
Du standest also an einer roten Ampel und die zaehlt fuer dich, - unabhanegig davon, ob da irgendwo ein Stueck weiter noch eine andere Ampel zu sehen ist, die etwas anderes anzeigen mag. Ob das nun die Ampel 100 m weiter an der naechsten Kreuzung ist oder nur die an der gleichen Kreuzung schraeg gegenueber mit diesem gruenen Pfeil. Die erlangen erst dann eine Bedeutung, wenn man an derjenigen Ampel, die man direkt vor sich hat, vorbei ist. So laesst sich das doch recht einfach merken, auch ohne Paragraphen auswendig zu lernen.


--------------------
Der Individualverkehr ist deshalb so gefährlich, weil viele Autofahrer nach ihren eigenen Regeln daran teilnehmen.
(Werner Mitsch, dt. Aphoristiker)
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Alex_04
Beitrag 04.12.2007, 22:03
Beitrag #10


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Mh, ist aber eine merkwürdige Schaltung. think.gif
Wo war das denn?
Der Räumpfeil sollte eigentlich nie ohne die zugehörige Hauptampel grün zeigen.

Wie lange zeigte denn der Räumpfeil ca. grün, als die Hauptampel schon rot war?
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Jens
Beitrag 04.12.2007, 22:10
Beitrag #11


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Zitat (Alex_04 @ 04.12.2007, 22:03) *
Der Räumpfeil sollte eigentlich nie ohne die zugehörige Hauptampel grün zeigen.
Wo ist das denn geregelt?


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Nerari
Beitrag 04.12.2007, 22:12
Beitrag #12


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Zitat (Alex_04 @ 04.12.2007, 22:03) *
Der Räumpfeil sollte eigentlich nie ohne die zugehörige Hauptampel grün zeigen.


Naja, er zeigt ja nicht "ohne", sondern nur länger als die Hauptampel. Der Pfeil soll doch dazu dienen, dass die Kreuzung geräumt wird. Der Verkehr wird also angehalten, und die Kreuzung geräumt....

Ich kenne (fast) nur Schaltungen, bei denen der Räumpfeil länger grün zeigt als die "Hauptampel".

Gruß
Nerari
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Crash
Beitrag 04.12.2007, 22:37
Beitrag #13


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Also in München gibt's mindestens eine Kreuzung, bei der der Räumpfeil erst dann aufleuchtet, wenn die dazugehörige Ampel schon mindestens 2 Sekunden Rot zeigt (für Ortskundige: B11 stadtauswärts, Solln, erste Kreuzung hinter der S-Bahn-Überführung). Ich bin da auch schon drauf reingefallen und bei Rot drüber - der Querverkehr hat nicht schlecht geschaut wink.gif. Zum Glück hat's die Rennleitung nicht gesehen, es kam auch nichts nach. Von daher, bleib' cool, laß' es dir eine folgenlose Lehre sein, und alles wird gut.


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Gruss
Crash
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swift
Beitrag 04.12.2007, 23:11
Beitrag #14


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Zitat (Crash @ 04.12.2007, 22:37) *
Also in München gibt's mindestens eine Kreuzung, bei der der Räumpfeil erst dann aufleuchtet, wenn die dazugehörige Ampel schon mindestens 2 Sekunden Rot zeigt (für Ortskundige: B11 stadtauswärts, Solln, erste Kreuzung hinter der S-Bahn-Überführung). Ich bin da auch schon drauf reingefallen und bei Rot drüber - der Querverkehr hat nicht schlecht geschaut wink.gif. Zum Glück hat's die Rennleitung nicht gesehen, es kam auch nichts nach. Von daher, bleib' cool, laß' es dir eine folgenlose Lehre sein, und alles wird gut.

Die Strecke fahr ich jeden Tag! rolleyes.gif
Muss aber dazu sagen, dass ich den Verkehr an dieser Kreuzung extrem schlecht geregelt finde.
Zum einen die stark versetzte Haltelinie, die es eigentlich immer nur zwei Fahrzeugen ermöglicht, nach links in die Sollner Straße abzubiegen (da der dritte schon wieder rot sieht).
Zum anderen die extrem kurze Ampelschaltung, wenn man von der Sollner Straße kommt.

wavey.gif

PS:
Immer wieder schön, Gleichgesinnte hier zu treffen. cheers.gif
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MickyMaus
Beitrag 05.12.2007, 10:09
Beitrag #15


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Zitat (Peter Lustig @ 04.12.2007, 16:06) *
daß Linksabbieger die Kreuzung in Richtung des grünen Pfeils ungehindert befahren und räumen können.

Da "befahren" und "räumen" beide aufgeführt wurden, muss ein Unterschied zwischen beidem bestehen. Räumen ist klar, also muss mit dem "befahren" auch das "einfahren" erlaubt sein.


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Viele Grüße,
MM
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Nebukad
Beitrag 05.12.2007, 10:24
Beitrag #16


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Zitat (Nerari @ 04.12.2007, 22:12) *
Ich kenne (fast) nur Schaltungen, bei denen der Räumpfeil länger grün zeigt als die "Hauptampel".


Hier gibts auch Schaltungen, wo der Räumpfeil nach der halben Grünzeit der Ampel ausgeht und der Gegenverkehr grün bekommt. Das ist manchmal auch nicht ganz ohne...
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SF6
Beitrag 05.12.2007, 19:07
Beitrag #17


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Zitat (MickyMaus @ 05.12.2007, 10:09) *
Zitat (Peter Lustig @ 04.12.2007, 16:06) *
daß Linksabbieger die Kreuzung in Richtung des grünen Pfeils ungehindert befahren und räumen können.

Da "befahren" und "räumen" beide aufgeführt wurden, muss ein Unterschied zwischen beidem bestehen. Räumen ist klar, also muss mit dem "befahren" auch das "einfahren" erlaubt sein.

Das stimmt, aber das Einfahren in die Kreuzung ist nur erlaubt, wenn die Ampel vor der Kreuzung Grün zeigt.
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Ampelplaner
Beitrag 06.12.2007, 07:55
Beitrag #18


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Zitat (Crash @ 04.12.2007, 22:37) *
Also in München gibt's mindestens eine Kreuzung, bei der der Räumpfeil erst dann aufleuchtet, wenn die dazugehörige Ampel schon mindestens 2 Sekunden Rot zeigt (für Ortskundige: B11 stadtauswärts, Solln, erste Kreuzung hinter der S-Bahn-Überführung). Ich bin da auch schon drauf reingefallen und bei Rot drüber - der Querverkehr hat nicht schlecht geschaut wink.gif. Zum Glück hat's die Rennleitung nicht gesehen, es kam auch nichts nach. Von daher, bleib' cool, laß' es dir eine folgenlose Lehre sein, und alles wird gut.


"mindestens eine Kreuzung" ist gut rolleyes.gif

Das Räumsignal wird frühestens eine Sekunde nach Erlöschen des zugehörigen gelben Zufahrtsignals (= 1 Sekunde Rot) geschaltet, um das Verbot der Einfahrt in den Kreuzungsbereich deutlich zu machen.

Sinn des Räumsignals ist es,
  • unsicheren Fahrern zu zeigen, dass der Gegenverkehr und zu kreuzende Parallelverkehre jetzt "Rot" haben und sie abbiegen können
  • Das Abfließen von Linksabbiegern zu beschleunigen in dem man ihnen den gesicherten Abfluss anzeigt. Z.B. warten viele Linksabbieger, wenn sich Gegenverkehr nähert, da sie nicht sicher sind, ob der Fahrer nur zögert, oder halten wird.
  • Die Gefährdung von querenden Fußgängern und Radfahrern durch "verspätete" Abbieger zu minimieren
  • insgesamt die Leistungsfähigkeit zu erhöhen


Alle sicherheitsrelevanten Zwischenzeiten werden natürlich eingehalten.

Zitat (Nebukad @ 05.12.2007, 10:24) *
Zitat (Nerari @ 04.12.2007, 22:12) *
Ich kenne (fast) nur Schaltungen, bei denen der Räumpfeil länger grün zeigt als die "Hauptampel".


Hier gibts auch Schaltungen, wo der Räumpfeil nach der halben Grünzeit der Ampel ausgeht und der Gegenverkehr grün bekommt. Das ist manchmal auch nicht ganz ohne...



Die Richtlinien für Lichtsignalanlagen führen hier etwas schwächer (="soll") aus:

[...]
Wird in Ausnahmefällen eine Knotenpunktzufahrt früher freigegeben als die der Gegenrichtung und wird den Linksabbiegern diese Vorgabezeit durch einen Grünpfeil im Knotenpunkt angezeigt, dann muß die angezeigte Vorgabezeit (siehe Abschnitt 2.6.3) wenigstens der Mindestfreigabezeit entsprechen. Das Ende der Anzeigedauer ist durch eine Zwischenzeitberechnung zum Gegenverkehr zu bestimmen. Nach dem Verlöschen des Grünpfeils sollen die Linksabbieger durch ein gelbes Blinklicht, das über dem Richtungssignal angeordnet ist, vor dem einsetzenden Gegenverkehr gewarnt und auf gegebenenfalls freigegebene bevorrechtigte Fußgänger oder Radfahrer aufmerksam gemacht werden (siehe Abschnitt 9.3.5). Das gelbe Blinklicht soll so lange in Betrieb bleiben, wie mit Fahrzeugen des Gegenverkehrs und bevorrechtigten Fußgängern oder Radfahrern zu rechnen ist, d. h. für die Dauer der Freigabezeit bevorrechtigter Verkehrsströme und der rechnerischen Zwischenzeit
[...].

und in diesem Zusammenhang als Muss-Forderung (d.h. die Linksabbieger mit Vorlauf queren eine signalgesicherte Fußgängerfurt, welche nach Ende des Vorlauf-Diagonalgrüns freigegeben wird):

[...]
Nicht hinzugeschaltet werden darf ein bevorrechtigter Verkehrsstrom zu einem bereits freigegebenen bedingt verträglichen Abbiegestrom, z. B. Fußgänger in eine bereits laufende Phase mit bedingt verträglichen Abbiegern. Von dieser Forderung darf ausnahmsweise bei der Schaltung einer angezeigten Vorgabezeit für Linksabbieger abgewichen werden, wenn die Linksabbieger signaltechnisch, z. B. durch ein Hilfssignal (gelbes Blinklicht), auf die Freigabe bevorrechtigter Verkehrsströme hingewiesen und regelmäßig durch Fahrzeuge des Gegenverkehrs aufgehalten werden, so daß die Fußgänger oder Radfahrer ihren Vorrang wahrnehmen können
[...]


--------------------
Verkehr ist, wenn man trotzdem lebt. {Siegfried "Siggi" Sommer (1914-96), bay. Schriftsteller u. Journalist}
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FahrGo
Beitrag 06.12.2007, 07:59
Beitrag #19


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Zitat (Crash @ 04.12.2007, 22:37) *
Also in München gibt's mindestens eine Kreuzung, bei der der Räumpfeil erst dann aufleuchtet, wenn die dazugehörige Ampel schon mindestens 2 Sekunden Rot zeigt (für Ortskundige: B11 stadtauswärts, Solln, erste Kreuzung hinter der S-Bahn-Überführung). Ich bin da auch schon drauf reingefallen und bei Rot drüber - der Querverkehr hat nicht schlecht geschaut wink.gif. Zum Glück hat's die Rennleitung nicht gesehen, es kam auch nichts nach. Von daher, bleib' cool, laß' es dir eine folgenlose Lehre sein, und alles wird gut.



eine!!!!! hunderte.

Nochmal deutlich gesagt.
Der Pfeil dient (wie bereits beschrieben) nur zur Hilfe für Fahrzeuge die bereits in der Kreuzung sind!!

Aber München--> Kreuzungen--> Kraftfahrer ist ein extra Thema wert.

Gruß
F
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MickyMaus
Beitrag 06.12.2007, 10:51
Beitrag #20


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Zitat (SF6 @ 05.12.2007, 19:07) *
Zitat (MickyMaus @ 05.12.2007, 10:09) *
Zitat (Peter Lustig @ 04.12.2007, 16:06) *
daß Linksabbieger die Kreuzung in Richtung des grünen Pfeils ungehindert befahren und räumen können.

Da "befahren" und "räumen" beide aufgeführt wurden, muss ein Unterschied zwischen beidem bestehen. Räumen ist klar, also muss mit dem "befahren" auch das "einfahren" erlaubt sein.

Das stimmt, aber das Einfahren in die Kreuzung ist nur erlaubt, wenn die Ampel vor der Kreuzung Grün zeigt.

Wo steht das? think.gif


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Viele Grüße,
MM
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SF6
Beitrag 06.12.2007, 11:14
Beitrag #21


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Zitat (MickyMaus @ 06.12.2007, 10:51) *
Zitat (SF6 @ 05.12.2007, 19:07) *
Zitat (MickyMaus @ 05.12.2007, 10:09) *
Zitat (Peter Lustig @ 04.12.2007, 16:06) *
daß Linksabbieger die Kreuzung in Richtung des grünen Pfeils ungehindert befahren und räumen können.

Da "befahren" und "räumen" beide aufgeführt wurden, muss ein Unterschied zwischen beidem bestehen. Räumen ist klar, also muss mit dem "befahren" auch das "einfahren" erlaubt sein.

Das stimmt, aber das Einfahren in die Kreuzung ist nur erlaubt, wenn die Ampel vor der Kreuzung Grün zeigt.

Wo steht das? think.gif


§ 37 (2) ... Rot ordnet an: "Halt vor der Kreuzung".
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MickyMaus
Beitrag 06.12.2007, 11:19
Beitrag #22


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Dann dürftest du bei grünem Pfeil ja auch nicht abbiegen.

Der Satz "Ein grüner Pfeil links hinter der Kreuzung zeigt an, daß der Gegenverkehr durch Rotlicht angehalten ist und daß Linksabbieger die Kreuzung in Richtung des grünen Pfeils ungehindert befahren und räumen können" ist genauso wie "Grüner Pfeil: "Nur in Richtung des Pfeiles ist der Verkehr freigegeben"" eine Alternative zu "Rot ordnet an: "Halt vor der Kreuzung"".


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MM
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SF6
Beitrag 06.12.2007, 11:45
Beitrag #23


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Zitat (MickyMaus @ 06.12.2007, 11:19) *
Dann dürftest du bei grünem Pfeil ja auch nicht abbiegen.

Der Satz "Ein grüner Pfeil links hinter der Kreuzung zeigt an, daß der Gegenverkehr durch Rotlicht angehalten ist und daß Linksabbieger die Kreuzung in Richtung des grünen Pfeils ungehindert befahren und räumen können" ist genauso wie "Grüner Pfeil: "Nur in Richtung des Pfeiles ist der Verkehr freigegeben"" eine Alternative zu "Rot ordnet an: "Halt vor der Kreuzung"".


Doch bei grünem Pfeil vor der Kreuzung darf ich abbiegen.
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Beitrag 06.12.2007, 11:55
Beitrag #24


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Zitat (Sinchen86 @ 03.12.2007, 22:50) *
Ich glaube du verwechselst das mit diesem Pappschild "grüner Pfeil"


Oh, sind die Dinger bei Euch noch Pappe? Bei uns wird immerhin schon Metall verwendet, das ist ein Wenig haltbarer...


<duckundwech>


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Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
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"Gendern" - dat is, wenn dem Sachsen sein Boot umkippt.
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MickyMaus
Beitrag 06.12.2007, 13:59
Beitrag #25


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Zitat (SF6 @ 06.12.2007, 11:45) *
Doch bei grünem Pfeil vor der Kreuzung darf ich abbiegen.

Nicht, wenn dort ein weiteres Rotlicht steht. Dann heißt es (nach deiner ersten Interpretation) "Halt vor der Kreuzung".


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SF6
Beitrag 06.12.2007, 14:21
Beitrag #26


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Zitat (MickyMaus @ 06.12.2007, 13:59) *
Zitat (SF6 @ 06.12.2007, 11:45) *
Doch bei grünem Pfeil vor der Kreuzung darf ich abbiegen.

Nicht, wenn dort ein weiteres Rotlicht steht. Dann heißt es (nach deiner ersten Interpretation) "Halt vor der Kreuzung".

Wieso?
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MickyMaus
Beitrag 06.12.2007, 14:32
Beitrag #27


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Ich zitiere dich mal:
Zitat (SF6 @ 06.12.2007, 11:14) *
§ 37 (2) ... Rot ordnet an: "Halt vor der Kreuzung".


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Beitrag 06.12.2007, 17:47
Beitrag #28


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@ MickyMaus: Ich versteh nicht was du meinst. Der Wortlaut ist doch eindeutig.

Bei Rot muss ich vor der Kreuzung halten.

Ein grüner Pfeil hinter der Kreuzung zeigt an, dass ich als Linksabbieger die Kreuzung ungehindert befahren und räumen kann. In anderen Worten, es ist eine Anzeige dafür, dass ich nicht durch den Gegenverkehr gehindert werde abzubiegen.
Woraus schließt du, dass aus dern Wörtern "ungehindert befahren" eine Aufhebung des Gebots "Bei Rot vor der Kreuzung halten" folgt?
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MickyMaus
Beitrag 07.12.2007, 09:59
Beitrag #29


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Also, fangen wir mal der Reihenfolge nach an:

Zitat
Rot ordnet an: "Halt vor der Kreuzung". Nach dem Anhalten ist das Abbiegen nach rechts auch bei Rot erlaubt, wenn rechts neben dem Lichtzeichen Rot ein Schild mit grünem Pfeil auf schwarzem Grund (Grünpfeil) angebracht ist. Der Fahrzeugführer darf nur aus dem rechten Fahrstreifen abbiegen. Er muß sich dabei so verhalten, daß eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist.

Damit haben wir die rote Ampel vor der Kreuzung erschlagen. Dieser Abschnitt enthält keine Aufhebung, wenn ein grüner Pfeil vorhanden ist, also ist die Aussage
Zitat
Grüner Pfeil: "Nur in Richtung des Pfeiles ist der Verkehr freigegeben".

gleichrangig mit dem Rotlicht vor der Kreuzung. Sprich: Der grüne Pfeil hebt das Rote Licht für die Fahrtrichtung auf.
Nun haben wir noch den nächsten Satz:
Zitat
Ein grüner Pfeil links hinter der Kreuzung zeigt an, daß der Gegenverkehr durch Rotlicht angehalten ist und daß Linksabbieger die Kreuzung in Richtung des grünen Pfeils ungehindert befahren und räumen können.

Da dieser keine Einschränkung auf eine rotes Ampel vor der Kreuzung enthält, ist er ebenso wie der grüne Pfeil gleichberechtigt mit dem Rotlicht. Sprich: Es hebt das Rotlicht auf.

Vielmehr noch, es gestattet explizit zwei Tätigkeiten: "befahren und räumen". Wenn du dich auf der Kreuzung befindest, und die Ampel hinter dir Rot wird, räumst du die Kreuzung. Dass du dafür die Kreuzungsfläche befahren musst, ist klar. Daher muss der Begriff "befahren" eine weitere Bedeutung haben. Da keine weitere Aktionen möglich ist außer dem befahren der Kreuzung über eine evtl. rote Ampel, wird genau das mit dem "befahren" erlaubt.


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SF6
Beitrag 07.12.2007, 11:29
Beitrag #30


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Zitat (MickyMaus @ 07.12.2007, 09:59) *
Al
Zitat
Ein grüner Pfeil links hinter der Kreuzung zeigt an, daß der Gegenverkehr durch Rotlicht angehalten ist und daß Linksabbieger die Kreuzung in Richtung des grünen Pfeils ungehindert befahren und räumen können.

Da dieser keine Einschränkung auf eine rotes Ampel vor der Kreuzung enthält, ist er ebenso wie der grüne Pfeil gleichberechtigt mit dem Rotlicht. Sprich: Es hebt das Rotlicht auf.

Vielmehr noch, es gestattet explizit zwei Tätigkeiten: "befahren und räumen". Wenn du dich auf der Kreuzung befindest, und die Ampel hinter dir Rot wird, räumst du die Kreuzung. Dass du dafür die Kreuzungsfläche befahren musst, ist klar. Daher muss der Begriff "befahren" eine weitere Bedeutung haben. Da keine weitere Aktionen möglich ist außer dem befahren der Kreuzung über eine evtl. rote Ampel, wird genau das mit dem "befahren" erlaubt.


Der Begriff des Befahrens der Kreuzung ist zu unterscheiden von dem Einfahren in eine Kreuzung, da der (geschütze) Kreuzungsbereich in der Regel hinter der Ampel beginnt . Deshalb gilt zunächst die Ampel vor der Kreuzung, anschließend dann der grüne Pfeil hinter der Kreuzung.
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MickyMaus
Beitrag 07.12.2007, 11:34
Beitrag #31


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Zitat (SF6 @ 07.12.2007, 11:29) *
Der Begriff des Befahrens der Kreuzung ist zu unterscheiden von dem Einfahren in eine Kreuzung,

Und was ist deiner Meinung nach mit dem Begriff "befahren" gemeint, wenn "räumen" schon erwähnt ist und "einfahren" verboten sein soll?

Zitat (SF6 @ 07.12.2007, 11:29) *
da der (geschütze) Kreuzungsbereich in der Regel hinter der Ampel beginnt

Der geschützte Bereich ist bei einem Diagonalgrün der Bereich, der hier "freigeschaltet wird" durch das Sperren des Gegenverkehrs.


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Peter Lustig
Beitrag 07.12.2007, 12:29
Beitrag #32


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Zitat (MickyMaus @ 05.12.2007, 10:09) *
Da "befahren" und "räumen" beide aufgeführt wurden, muss ein Unterschied zwischen beidem bestehen. Räumen ist klar, also muss mit dem "befahren" auch das "einfahren" erlaubt sein.

Aber nur dann, wenn die Ampel, die das Einfahren in den Kreuzungs-/Einmündungsbereich erlaubt, Grünlicht zeigt.
Zitat (SF6 @ 05.12.2007, 19:07) *
Das stimmt, aber das Einfahren in die Kreuzung ist nur erlaubt, wenn die Ampel vor der Kreuzung Grün zeigt.

So und nicht anders sehe ich das auch (s.o.) smile.gif
Zitat (MickyMaus @ 07.12.2007, 09:59) *
Also, fangen wir mal der Reihenfolge nach an:

Zitat
Rot ordnet an: "Halt vor der Kreuzung". Nach dem Anhalten ist das Abbiegen nach rechts auch bei Rot erlaubt, wenn rechts neben dem Lichtzeichen Rot ein Schild mit grünem Pfeil auf schwarzem Grund (Grünpfeil) angebracht ist. Der Fahrzeugführer darf nur aus dem rechten Fahrstreifen abbiegen. Er muß sich dabei so verhalten, daß eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist.

Damit haben wir die rote Ampel vor der Kreuzung erschlagen. Dieser Abschnitt enthält keine Aufhebung, wenn ein grüner Pfeil vorhanden ist, also ist die Aussage
Zitat
Grüner Pfeil: "Nur in Richtung des Pfeiles ist der Verkehr freigegeben".

gleichrangig mit dem Rotlicht vor der Kreuzung. Sprich: Der grüne Pfeil hebt das Rote Licht für die Fahrtrichtung auf.
Nun haben wir noch den nächsten Satz:
Zitat
Ein grüner Pfeil links hinter der Kreuzung zeigt an, daß der Gegenverkehr durch Rotlicht angehalten ist und daß Linksabbieger die Kreuzung in Richtung des grünen Pfeils ungehindert befahren und räumen können.

Da dieser keine Einschränkung auf eine rotes Ampel vor der Kreuzung enthält, ist er ebenso wie der grüne Pfeil gleichberechtigt mit dem Rotlicht. Sprich: Es hebt das Rotlicht auf.

Vielmehr noch, es gestattet explizit zwei Tätigkeiten: "befahren und räumen". Wenn du dich auf der Kreuzung befindest, und die Ampel hinter dir Rot wird, räumst du die Kreuzung. Dass du dafür die Kreuzungsfläche befahren musst, ist klar. Daher muss der Begriff "befahren" eine weitere Bedeutung haben. Da keine weitere Aktionen möglich ist außer dem befahren der Kreuzung über eine evtl. rote Ampel, wird genau das mit dem "befahren" erlaubt.

Nein, der Diagonalpfeil (Räumpfeil) nach der Kreuzung/Einmündung hebt das Rotlicht vor der Einmündung/Kreuzung nicht auf. Das Grünlicht des Diagonalpfeils (Räumpfeils) hat primär die Bedeutung, den Kraftfahrern anzuzeigen, dass sie ungehindert und ungefährdet vom Gegenverkehr abbiegen können, und den Verkehrsfluss zu beschleunigen. Dieser Pfeil darf nicht mit einem Pfeil in einer Ampelscheibe verwechselt werden, mit der die Fahrspuren signalisiert werden und bei dem die Ampel vor der Kreuzung/Einmündung steht.

Siehe auch die Ausführungen von Ampelplaner etwas weiter oben:
Zitat
Das Räumsignal wird frühestens eine Sekunde nach Erlöschen des zugehörigen gelben Zufahrtsignals (= 1 Sekunde Rot) geschaltet, um das Verbot der Einfahrt in den Kreuzungsbereich - hier ist der Gegenverkehr gemeint (s.u.) (P.L.) -deutlich zu machen.

Sinn des Räumsignals ist es,

* unsicheren Fahrern zu zeigen, dass der Gegenverkehr und zu kreuzende Parallelverkehre jetzt "Rot" haben und sie abbiegen können
* Das Abfließen von Linksabbiegern zu beschleunigen in dem man ihnen den gesicherten Abfluss anzeigt. Z.B. warten viele Linksabbieger, wenn sich Gegenverkehr nähert, da sie nicht sicher sind, ob der Fahrer nur zögert, oder halten wird.
* Die Gefährdung von querenden Fußgängern und Radfahrern durch "verspätete" Abbieger zu minimieren
* insgesamt die Leistungsfähigkeit zu erhöhen


Der Beitrag wurde von Peter Lustig bearbeitet: 07.12.2007, 12:37
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MickyMaus
Beitrag 07.12.2007, 13:31
Beitrag #33


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Zitat (Peter Lustig @ 07.12.2007, 12:29) *
So und nicht anders sehe ich das auch (s.o.) smile.gif

So sah ich das Ganze bis vor kurzem auch. In der StVO steht es aber anders (und leider äußerst uneindeutig).

Zitat (Peter Lustig @ 07.12.2007, 12:29) *
Nein, der Diagonalpfeil (Räumpfeil) nach der Kreuzung/Einmündung hebt das Rotlicht vor der Einmündung/Kreuzung nicht auf. Das Grünlicht des Diagonalpfeils (Räumpfeils) hat primär die Bedeutung, den Kraftfahrern anzuzeigen, dass sie ungehindert und ungefährdet vom Gegenverkehr abbiegen können, und den Verkehrsfluss zu beschleunigen. Dieser Pfeil darf nicht mit einem Pfeil in einer Ampelscheibe verwechselt werden, mit der die Fahrspuren signalisiert werden und bei dem die Ampel vor der Kreuzung/Einmündung steht.

Was die primäre Aufgabe ist, ist mir klar. In der StVO steht aber "befahren und räumen". Wenn beide das gleiche meinen, warum steht es da doppelt drin?


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Oliver
Beitrag 07.12.2007, 13:56
Beitrag #34


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Befahren ist aber nicht einfahren. Das Wort "befahren" bedeutet für mich "auf eine*r* Fläche fahren" und nicht "auf eine Fläche fahren". Das Befahren der Kreuzung durch die Linksabbieger ist tatsächlich zulässig. In die Kreuzung darf aber nicht eingefahren werden.


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MickyMaus
Beitrag 07.12.2007, 14:02
Beitrag #35


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Und was ist der Unterschied zwischen Räumen und Befahren?


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Ampelplaner
Beitrag 07.12.2007, 14:19
Beitrag #36


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"Rot" bedeutet Halt vor der Kreuzung.

An Kreuzungen mit Diagonalgrün gibt es nur zwei Möglichkeiten:

a) das Zufahrtssignal korrespondiert mit dem Diagonalgrün und schaltet somit gleichzeitig (einmal am dreibegriffigen Zufahrtssignal und einmal am einbegriffigen Diagonalgrün) den grünen Signalbegriff.

b) das Zufahrtsignal zeigt schon rot, es darf also nicht mehr in die Kreuzung eingefahren werden, Den wartend aufgestellten Abbiegern wird Diagonalgrün zum Räumen und Befahren gezeigt. Beim Befahren handelt es sich um das befahren, von vorher noch durch Grün freigegebenen Konfliktflächen mit bedingt verträglichen Verkehrsströmen, welche zum Zeitpunkt des Aufleuchtens des Diagonalgrüns unter Einhaltung der einschlägigen Zwischenzeiten geräumt sein müss(t)en.

Ein kleiner Analogfall:
In aufgeweiteten Knoten kommt es manchmal zur Signalisierung des gleichen Fahrstromes in kurzen Abständen. Z.B. in kreisverkehrsähnlich angelegten Knotenpunkten. Die knoteninneren Signale zeigen in der Regel länger Grün, als die Zufahrtssignale. Auch hier kommt es des öfteren zu Verwechslungen und knallharten Rotlichtverstößen, wegen der großen "Anziehungskraft" der knoteninneren grünen Signale. In diesen Fällen ist es i.d.R. besser, im Knoteninneren zweifeldige Signalgeber mit der Farbfolge "dunkel - golb - rot - dunkel" zu verwenden.

Mei o mei, so viel Geschreibsel, aber vielleicht hilft es ja in der Diskussion weiter...


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Verkehr ist, wenn man trotzdem lebt. {Siegfried "Siggi" Sommer (1914-96), bay. Schriftsteller u. Journalist}
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MickyMaus
Beitrag 07.12.2007, 14:25
Beitrag #37


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Zitat (Ampelplaner @ 07.12.2007, 14:19) *
Beim Befahren handelt es sich um das befahren, von vorher noch durch Grün freigegebenen Konfliktflächen mit bedingt verträglichen Verkehrsströmen, welche zum Zeitpunkt des Aufleuchtens des Diagonalgrüns unter Einhaltung der einschlägigen Zwischenzeiten geräumt sein müss(t)en.

Du weißt genau wie ich, dass es für Signalzeitberechnungen ab der Haltlinie nur noch den Räumweg für die Räumzeit gibt. Warum sollten also zwei Begriffe für ein und dasselbe benutzt werden?


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Peter Lustig
Beitrag 07.12.2007, 14:42
Beitrag #38


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Bitte jetzt keine dem gemeinen Volk unverständliche Diskussion unter "Fachleuten" um des Kaisers Bart. scarey.gif

Ich denke, dass alle (außer MM sad.gif ) hier meine Auffassung teilen, dass ein grüner Räumpfeil keinesfalls noch das Einfahren in den Kreuzungs-/Einmündungsbereich und das Linksabbiegen erlaubt, wenn die vor der Kreuzung/Einmündung stehende Ampel bereits Rotlicht zeigt.
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MickyMaus
Beitrag 07.12.2007, 15:04
Beitrag #39


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Außer einem "das ist aber so" hab ich nur noch keine Begründung dafür gehört. Was soll der Unterschied zwischen Befahren und Räumend sein, dass sie beide genannt werden müssen?


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Peter Lustig
Beitrag 07.12.2007, 15:07
Beitrag #40


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Zitat (MickyMaus @ 07.12.2007, 15:04) *
Was soll der Unterschied zwischen Befahren und Räumend sein, dass sie beide genannt werden müssen?

Deine Wortklauberei. wink.gif
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MickyMaus
Beitrag 07.12.2007, 15:21
Beitrag #41


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Wenn sie beide das gleiche meinen, warum sind sie dann ergänzend zueinander aufgeführt?


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swift
Beitrag 07.12.2007, 16:01
Beitrag #42


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Zitat (Peter Lustig @ 07.12.2007, 15:07) *
Zitat (MickyMaus @ 07.12.2007, 15:04) *
Was soll der Unterschied zwischen Befahren und Räumend sein, dass sie beide genannt werden müssen?

Deine Wortklauberei. wink.gif


Um es noch zu ergänzen:

Zitat
Ein grüner Pfeil links hinter der Kreuzung zeigt an, daß der Gegenverkehr durch Rotlicht angehalten ist und daß Linksabbieger die Kreuzung in Richtung des grünen Pfeils ungehindert befahren und räumen können.


@MickyMaus
In welche Richtung zeigt denn der Pfeil?
Und weil der Pfeil nach links zeigt, gibt er dir nicht das Recht, die Kreuzung geradeaus zu befahren.

So viel zum Thema Wortklauberei. wavey.gif
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SF6
Beitrag 07.12.2007, 16:48
Beitrag #43


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Zitat (swift @ 07.12.2007, 16:01) *
Zitat (Peter Lustig @ 07.12.2007, 15:07) *
Zitat (MickyMaus @ 07.12.2007, 15:04) *
Was soll der Unterschied zwischen Befahren und Räumend sein, dass sie beide genannt werden müssen?

Deine Wortklauberei. wink.gif


Um es noch zu ergänzen:

Zitat
Ein grüner Pfeil links hinter der Kreuzung zeigt an, daß der Gegenverkehr durch Rotlicht angehalten ist und daß Linksabbieger die Kreuzung in Richtung des grünen Pfeils ungehindert befahren und räumen können.


@MickyMaus
In welche Richtung zeigt denn der Pfeil?
Und weil der Pfeil nach links zeigt, gibt er dir nicht das Recht, die Kreuzung geradeaus zu befahren.

So viel zum Thema Wortklauberei. wavey.gif

Ich will auch Wortklauben rolleyes.gif

"§ 37 (2) Nr. 1 Satz 12:Ein einfeldiger Signalgeber mit Grünpfeil zeigt an, daß bei Rot für die Geradeaus-Richtung nach rechts abgebogen werden darf." Warum wird extra darauf hingewiesen, bei ROT abbiegen zu können? Es gilt doch Satz 3: "Grüner Pfeil": "nur in Richtung des Pfeiles ist der Verkehr freigegeben." Vielleicht, weil ich erst geradeaus in die Kreuzung einfahre und dann erst auf der Kreuzung rechts abbiege?

Ich zerbrech mir noch den Kopf. think.gif
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swift
Beitrag 07.12.2007, 16:53
Beitrag #44


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Zitat (SF6 @ 07.12.2007, 16:48) *
Zitat (swift @ 07.12.2007, 16:01) *
Zitat (Peter Lustig @ 07.12.2007, 15:07) *
Zitat (MickyMaus @ 07.12.2007, 15:04) *
Was soll der Unterschied zwischen Befahren und Räumend sein, dass sie beide genannt werden müssen?

Deine Wortklauberei. wink.gif


Um es noch zu ergänzen:

Zitat
Ein grüner Pfeil links hinter der Kreuzung zeigt an, daß der Gegenverkehr durch Rotlicht angehalten ist und daß Linksabbieger die Kreuzung in Richtung des grünen Pfeils ungehindert befahren und räumen können.


@MickyMaus
In welche Richtung zeigt denn der Pfeil?
Und weil der Pfeil nach links zeigt, gibt er dir nicht das Recht, die Kreuzung geradeaus zu befahren.

So viel zum Thema Wortklauberei. wavey.gif

Ich will auch Wortklauben rolleyes.gif

"§ 37 (2) Nr. 1 Satz 12:Ein einfeldiger Signalgeber mit Grünpfeil zeigt an, daß bei Rot für die Geradeaus-Richtung nach rechts abgebogen werden darf." Warum wird extra darauf hingewiesen, bei ROT abbiegen zu können?

Eben. Genau das untermauert doch meine These. laugh2.gif
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SF6
Beitrag 07.12.2007, 16:59
Beitrag #45


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Zitat (swift @ 07.12.2007, 16:53) *
Eben. Genau das untermauert doch meine These. laugh2.gif

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Franticek
Beitrag 07.12.2007, 18:23
Beitrag #46


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Zitat
...."§ 37 (2) Nr. 1 Satz 12:Ein einfeldiger Signalgeber mit Grünpfeil zeigt an, daß bei Rot für die Geradeaus-Richtung nach rechts abgebogen werden darf."....

Geht es da nicht um eine andere Situation? think.gif


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Der Individualverkehr ist deshalb so gefährlich, weil viele Autofahrer nach ihren eigenen Regeln daran teilnehmen.
(Werner Mitsch, dt. Aphoristiker)
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SF6
Beitrag 07.12.2007, 18:26
Beitrag #47


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Zitat (Franticek @ 07.12.2007, 18:23) *
Zitat
...."§ 37 (2) Nr. 1 Satz 12:Ein einfeldiger Signalgeber mit Grünpfeil zeigt an, daß bei Rot für die Geradeaus-Richtung nach rechts abgebogen werden darf."....

Geht es da nicht um eine andere Situation? think.gif

Es geht nur ums Wortklauben wavey.gif
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swift
Beitrag 07.12.2007, 22:09
Beitrag #48


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Zitat (SF6 @ 07.12.2007, 18:26) *
Zitat (Franticek @ 07.12.2007, 18:23) *
Zitat
...."§ 37 (2) Nr. 1 Satz 12:Ein einfeldiger Signalgeber mit Grünpfeil zeigt an, daß bei Rot für die Geradeaus-Richtung nach rechts abgebogen werden darf."....

Geht es da nicht um eine andere Situation? think.gif

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experience
Beitrag 07.12.2007, 23:30
Beitrag #49


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Mir war bislang noch nicht einmal aufgefallen, dass die grünen Lichtpfeile hinter den Kreuzungen weiterleuchten können, wenn die "Hauptampel" schon Rot hat. Ich kenne es nur so, dass der grüne Lichtpfeil die Wirkung der "pfeillosen" grünen Hauptampel auf die Bedeutung einer Pfeilampel ausweiten soll. Damit soll dann aber letztlich nicht mehr die grüne Scheibe vor der Kreuzung gelten, sondern der grüne Pfeil hinter der Kreuzung. So hatte ich es bislang verstanden.

Wenn dem so ist, dann müsste aber auch allgemein gelten, dass Pfeilampeln die Wirkung pfeilloser Scheiben aufheben - ob sie nun vor oder hinter der Kreuzung stehen. Denn wenn die "Hauptampel" Grün (ohne Pfeil) zeigt, tun sie es ja auch.

Zwar würde ich intutiv auch davon ausgehen, dass man nicht mehr in die Kreuzung einfahren darf, sobald die Ampel vor der Kreuzung auf Rot springt. Nur würde ich es nicht mehr für besonders logisch halten, wenn ich darüber nachdenke.

Wenn Pfeilampeln die Wirkung pfeilloser Ampeln für die VT aufheben, die in Richtung des Pfeiles fahren, dann ist das ja erst einmal ganz allgemein so. Hier wird es aber nun, wie folgt, interpretiert: "Pfeilampeln, die vor der Kreuzung stehen, heben die Wirkung der pfeillosen Ampeln grundsätzlich auf. Stehen die Pfeilampeln aber hinter der Kreuzung, heben sie die Wirkung einer pfeillosen Ampel vor der Kreuzung praktisch nur dann auf, wenn Letztere auch Grün zeigt - denn dann gilt der grüne Pfeil, und nicht die grüne Scheibe. Zeigt die Scheibenampel vor der Kreuzung hingegen Rot, kann ihre Wirkung nur durch eine entsprechende Pfeilampel vor der Kreuzung aufgehoben werden - nicht aber durch einen Ampelpfeil hinter der Kreuzung". Ich meine zumindest, dass eine derart umständliche Interpretation einer (viel) eindeutige(re)n rechtlichen Grundlage bedürfte, die über eine bloße Gewöhnung an die Praxis hinausgeht. Der Mensch gewöhnt sich an alles, was er im praktischen Alltag erlebt, und hält es dann im Nachhinein für logisch naheliegend. Insofern würde ich instinktiv auch davon ausgehen, dass man bei Rot gar nicht mehr in die Kreuzung einfahren "dürfen soll". Aber wie gesagt: Dürfen "soll". Ich finde Mickys Argumentation ziemlich schlüssig - und für mich gibt der zitierte § auch semantisch gar nichts anderes her.

Wenn grüne Ampelpfeile hinter Kreuzungen bei Rot das Einfahren nicht mehr ermöglichen sollen, dann sollte man auch die rechtliche Grundlage dafür schaffen - und einen § reformulieren, der so IMHO bislang das genaue Gegenteil besagt.

LG wavey.gif
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Nebukad
Beitrag 08.12.2007, 17:00
Beitrag #50


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Zitat (experience @ 07.12.2007, 23:30) *
Wenn grüne Ampelpfeile hinter Kreuzungen bei Rot das Einfahren nicht mehr ermöglichen sollen, dann sollte man auch die rechtliche Grundlage dafür schaffen - und einen § reformulieren, der so IMHO bislang das genaue Gegenteil besagt.


StVO §37 (2) 1. :
Zitat
Rot ordnet an: "Halt vor der Kreuzung".


Mehr ist dazu einfach nicht zu sagen.
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