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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2501 Beigetreten: 21.04.2006 Wohnort: Pfalz Mitglieds-Nr.: 18634 ![]() |
-------------------- MfG
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13839 Beigetreten: 23.12.2004 Wohnort: HMS Lydia, Süd-Pazifik Mitglieds-Nr.: 7401 ![]() |
Ja.
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#3
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 ![]() |
Sicher, Käpt'n?
Woraus schließt Du, daß beide Autos in die gleiche Richtung fahren? ![]() lg ![]() c.s. |
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#4
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13839 Beigetreten: 23.12.2004 Wohnort: HMS Lydia, Süd-Pazifik Mitglieds-Nr.: 7401 ![]() |
Sicher, Käpt'n? Woraus schließt Du, daß beide Autos in die gleiche Richtung fahren? ![]() lg ![]() c.s. Bonsai, warum sagst Du denn nicht gleich, daß ich Dich beim nächsten Treffen gan liebevoll und langsam erwürgen soll? ![]() Grüße, H.H. Edit: Und nu wieder back to topic! ![]() -------------------- Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
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#5
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 ![]() |
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#6
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6545 Beigetreten: 25.07.2005 Wohnort: HH Mitglieds-Nr.: 11567 ![]() |
Jupps, ich war am Anfang auch irretiert. Die Beschreibung war ja gerade die eines Prototypenüberholens. Irgendetwas ungewöhnliches muß drin vorkommen.
Ich habe mich da dazu entschlossen, daß Wattestäbchen einen Überholvorgang meinte, bei dem zwischen den Fahrzeugen noch ein leerer Fahrstreifen liegt, erste und wenigstens dritte Spur also. -------------------- John F. Kennedy: "Nothing compares to the simple pleasure of a bike ride."
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#7
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 134 Beigetreten: 29.10.2006 Mitglieds-Nr.: 24643 ![]() |
Was ihr da so alles reininterpretiert!
![]() Zwei oder mehr Fahrstreifen in eine Richtung, innerorts und links vorbei an einem fahrenden Fahrzeug. Da wird man zwangsläufig in die gleiche Richtung fahren, wir sind doch nicht in England. ![]() Gruß Philix -------------------- Mehr Grip als Verstand! www.felix-und-der-swift.de
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#8
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13839 Beigetreten: 23.12.2004 Wohnort: HMS Lydia, Süd-Pazifik Mitglieds-Nr.: 7401 ![]() |
Nuja, es gibt da so nette Zeitgenossen, die fangen mit "G" an und hören auf mit "eisterfahrer"....
-------------------- Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
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#9
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2501 Beigetreten: 21.04.2006 Wohnort: Pfalz Mitglieds-Nr.: 18634 ![]() |
Ich meinte schon, dass beide in die selbe Richtung fahren :-)
Gut wenn diese Vorgang überholen bedeutet, dann wird das rechte Auto überholt. Sehe ich auch so. Jetzt kommt das Problem: Das Auto auf dem rechten Fahrstreifen muss aus irgendeinem Grund kurz anhalten. Sobald es nun wieder weiterfährt, also eine Geschwindigkeit > 0 hat wird es überholt. Jetzt kommt §5(6) StVO ins Spiel: Zitat Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. Das bedeutet, wenn ich mal angehalten habe komme ich nicht mehr in Gang, bis links von mir mal frei ist. Das Auto muss mit infinitesimaler Geschwindigkeit dahinrobben. Das bedeutet auch, an Ampeln werden nur die Fahrzeuge des linken Fahrstreifens anfahren können. ![]() -------------------- MfG
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#10
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15843 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Middle Fritham (bei North Cothlestone Hall) Mitglieds-Nr.: 3 ![]() |
Jetzt kommt das Problem: Wie hast du dieses "Problem" denn in der Fahrschule gehandlet? Ist ja nicht auszuschließen, dass du dort solche exotischen Verkehrslagen schon mal bewältigen musstest... ![]() -------------------- Bitte beachten: Nicht über boardeigene Kanäle erreichbar.
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#11
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 352 Beigetreten: 19.01.2006 Wohnort: südliches OSL Mitglieds-Nr.: 16106 ![]() |
Das bedeutet, wenn ich mal angehalten habe komme ich nicht mehr in Gang, bis links von mir mal frei ist. Das Auto muss mit infinitesimaler Geschwindigkeit dahinrobben. Das bedeutet auch, an Ampeln werden nur die Fahrzeuge des linken Fahrstreifens anfahren können. ![]() ![]() Innerorts darf auch RECHTS überholt werden! Nach Deiner Logik müßten also alle an einer Ampel stehenbleiben Für immer und ewig... ![]() Hemminger -------------------- Smartfahrer sind die größten Gläubigen Deutschlands -> Sie glauben sie fahren ein Auto!
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#12
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2501 Beigetreten: 21.04.2006 Wohnort: Pfalz Mitglieds-Nr.: 18634 ![]() |
Was heißt schon wieder "nach deiner Logik".
Hier wurde doch von mehreren festgestellt, dass es überholen ist. Und wie soll ich denn die Vorschrift "Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen." anders interpretieren? Und das Problem tritt auch außerhalb geschlossener Ortschaften auf. Abgesehen davon dass es nix damit zu tun hat, dass man igO rechts schneller als links fahren darf. Verboten ist ja nur die Geschwindigkeit zu erhöhen, während man überholt wird. Wenn ich als erster losfahre (igO) und rechts überhole muss natürlich der linke warten. Ich bin übrigens nicht der Verfasser dieser Regel. -------------------- MfG
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#13
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19677 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 ![]() |
Es gibt ja durchaus auch innerorts verbotenes Rechtüberholen. Wird laut BKat mit einem VErwarngeld von 10 (15?) Euro geahndet.
-------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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#14
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1757 Beigetreten: 29.12.2006 Wohnort: Osnabrück Mitglieds-Nr.: 26908 ![]() |
man darf doch rechts innerorts überholen. Man hat doch frei Fharstreifenwahl, das würde ja bedeuten, das wenn jemand links fährt mit 45, alle auch nur 45 fahren dürfen?
-------------------- ![]() Nachtstute müsste korrekterweise eigentlich Nachtstüterich heißen :p |
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#15
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2501 Beigetreten: 21.04.2006 Wohnort: Pfalz Mitglieds-Nr.: 18634 ![]() |
Ich denke auch dass man igO rechts schneller fahren darf als links.
Aber das hat ja nix mit der ursprünglichen Frage zu tun. ![]() -------------------- MfG
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#16
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 20.03.2007 Mitglieds-Nr.: 29770 ![]() |
Hi,
wollte eigentlich nur mal antworten: IgO ist es dennoch u.U. möglich, verbotenerweise ein Fahrzeug RECHTS zu überholen. Generell ist jedoch, wie schon geschrieben, igO das Vorbeifahren rechts an Fahrzeugen, vorallem wegen der freien Fahrstreifenwahl erlaubt. Man muss ganz wichtigerweise zwischen zwei unterschiedlichen Begriffen unterscheiden: (1) das VORBEIFAHREN rechts und (2) das ÜBERHOLEN rechts Unterschieden wird auch anhand der Differenzgeschwindigkeit. So sollte man z.B. agO beim (Links-)Überholen eine deutlich höhere Geschwindigkeit als der Überholte haben. Zu der Höhe des Unterschieds- betrages der Geschwindigkeit wird in einschlägiger Rechtsprechung und ebenfalls einschlägiger Literatur von einer Geschwindigkeit von mindestens 20 km/h ausgegangen, alles darunter wird (im Falle eines Falles) als ungeeigneter Versuch eines Überholmanövers gesehen. Gleiches gilt natürlich umgekehrt auch für ein evtl. verbotenes Rechtsüberholen igO. Auch hier die relative Unterschiedsgeschwindigkeit von mind. etwa 20 km/h. Alles darunter wird ja als Vorbeifahren angesehen, da ja sowohl die freie Fahrtstreifenwahl erlaubt ist und auch die Fahrzeuge zueinander verschieden schnell fahren dürfen. Ebenfalls gilt es zu erwähnen, dass ein Überholvorgang ja nicht nur ein reines "Vorbeirollen" ist. Vorbeirollen habe ich deswegen gewählt, damit zwischen dem grammatikalisch/orthografisch richtigem Wort "Vorbeifahren" und den Verkehrsvorgang "Vorbeifahren" ein Unterschied zu erkennen ist. Für ein Linksüberholen gilt lt. Definition, das Ausscheren, das Vorbeifahren und das Wiedereinscheren. Analog kann man es fast auch auf die rechte Seite übertragen, obgleich es hier ungleich schwerer ist, dazwischen zu differenzieren. Ich kann auch unerlaubt rechts überholen, wenn dadurch der Zweck des reinen schnelleren Vorwärtskommens erfüllt wird (50 km/h igO, keine Stauerscheinungen, Fahrzeug fährt links bereits mit 50 km/h oder mehr und ein VT meint, es ginge noch schneller, wenn er rechts an dem vor ihm fahrenden Fahrzeug noch vorbeifährt, um in weiterer Folge wieder vor diesem einzuscheren). Wird natürlich der Vorgang der Vorbeifahrens rechts ohne Aus- bzw. Einschermanöver durch etwa zähfließenden Verkehr auf der linken oder einer der linken Fahrspur(en) ausgelöst, wird es dadurch sicher kein Überholen werden, jedoch sollte aber eine geeignete (logischerweise erheblich niedrigere) Geschwindigkeit gewählt werden. Erkennen kann man dies an funktionierenen Bremsleuchten! ![]() Also: Fragen fragen - es gibt nur dumme Antworten! Gruß eurotown (der es öfters mit Rechtsüberholern zu tun hat ![]() Der Beitrag wurde von eurotown bearbeitet: 20.03.2007, 20:31 -------------------- (1) Es gibt nicht Gutes - ausser man tut ES...
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#17
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 914 Beigetreten: 27.08.2006 Wohnort: Waldbröl Mitglieds-Nr.: 22556 ![]() |
Es ist noch gar nicht soooo lange her, da galt die freie Wahl der Fahrstreifen igO nur für PKW.
LKW und Motorräder mussten sich nach wie vor an das Rechts-Überholverbot halten, während Fahrspur-Auswähler die Vorschrift ignorieren durften. -------------------- Tent is out, 'cause ...
Grüße aus Waldbröl |
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#18
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2501 Beigetreten: 21.04.2006 Wohnort: Pfalz Mitglieds-Nr.: 18634 ![]() |
Nun ob man rechts schneller fahren darf ist ja nun geklärt.
Wie sieht es jetzt aus. Darf ich nun meine Geschwindigkeit erhöhen wenn ich überholt werde oder nicht? -------------------- MfG
Troll Diese Nachricht wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig. |
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#19
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 20.03.2007 Mitglieds-Nr.: 29770 ![]() |
Ganz klares:
NEIN ![]() weil dies deutlich durch § 5 Abs. 6 StVO geregelt ist. Man lese ![]() Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. Der Führer eines langsameren Fahrzeugs muß seine Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; das gilt nicht auf Autobahnen. Daraus lernt ![]() Gruß eurotown (der es häufig mit beschleunigenden Überholten zu tun hat) Der Beitrag wurde von eurotown bearbeitet: 21.03.2007, 19:07 -------------------- (1) Es gibt nicht Gutes - ausser man tut ES...
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#20
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 491 Beigetreten: 09.02.2006 Wohnort: Ducherow Mitglieds-Nr.: 16636 ![]() |
Für ein Linksüberholen gilt lt. Definition, das Ausscheren, das Vorbeifahren und das Wiedereinscheren. Aha, und was machen die Fahrer auf der Autobahn auf den linken Spuren, die mit höherer Geschwindigkeit als die Fahrzeuge rechts von Ihnen fahren, vorher aber nicht ausscheren und auch nicht nicht wiedereinscheren, sondern auf der Fahrspur bleiben? Deiner Meinung nach überholen die ja nicht. -------------------- Man lernt nie aus
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#21
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 ![]() |
Man muss ganz wichtigerweise zwischen zwei unterschiedlichen Begriffen unterscheiden: Diese Logik erschließt sich mir nicht ganz. Ich weiss nämlich nicht, unterwelchen Umständen ich an links fahrenden Fahrzeugen rechts vorbeifahren könnte (1) das VORBEIFAHREN rechts und (2) das ÜBERHOLEN rechts ![]() Wie sieht es jetzt aus. Darf ich nun meine Geschwindigkeit erhöhen wenn ich überholt werde oder nicht? Ja, wenn es sich um mehrere markierte Fahrstreifen handelt, darfst Du Deine Geschwindigkeit (mit der nötigen Vorsicht) auch erhöhen. Schutzzweck ist nämlich das normale Überholen bei einem Fahrstreifen pro Richtung.Ganz klares: NEIN ![]() weil dies deutlich durch § 5 Abs. 6 StVO geregelt ist. Man lese ![]() Und diese Antwort dürfte sich erledigt haben ![]() -------------------- |
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#22
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1534 Beigetreten: 18.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9346 ![]() |
Frage: ist es rechts überholen (verbotenes, da außerorts), wenn vor mir einer an einer 2spurigen Straße an der roten Ampel wartet und zwar unter missachtung des Rechtsfahrgebotes auf der linken Spur und ich mich daneben auf die rechte Spur stelle und den dann, wenn die Ampel grün wird abhänge, da er pennt oder ich schneller beschleunige?
-------------------- zu vermieten
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#23
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 ![]() |
Kurz und kanpp: JA
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#24
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2501 Beigetreten: 21.04.2006 Wohnort: Pfalz Mitglieds-Nr.: 18634 ![]() |
Wie sieht es jetzt aus. Darf ich nun meine Geschwindigkeit erhöhen wenn ich überholt werde oder nicht? Also ist es bei mehreren Fahrstreifen kein überholen mehr? Die ersten Antworten waren hier doch ganz klar, dass es überholen sei. Und wenn man überholt wird darf man seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. Das ist auch ganz klar und ohne weitere Einschränkungen geregelt. Bin jetzt verwirrt ![]() -------------------- MfG
Troll Diese Nachricht wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig. |
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#25
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 ![]() |
Bin jetzt verwirrt ![]() Dann solltest du das Führen von Fahrzeugen sicherheitshalber bleiben lassen. ![]() -------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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#26
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 ![]() |
Frage: ist es rechts überholen (verbotenes, da außerorts), wenn ...? Kurz und kanpp: JA An solchen Ampeln ist es ja nicht selten, daß man beim Ausrollen überholt wird, der Überholer vor der Ampel zum Stehen kommt und man selbst ohne anzuhalten durchstarten Muß man da wirklich ggf. trotz grüner Ampel anhalten; auf die Gefahr hin, daß ein allfälliger Hintermann auffährt, weil er damit nun gar nicht rechnet? ![]() lg c.s. |
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Gast_Georg_g_* |
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Beitrag
#27
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Guests ![]() |
Bin jetzt verwirrt ![]() Es ist ja im VP nichts Neues, dass Spitzfindigkeiten bis aufs Äußerste getrieben werden, was ja zugegebenermaßen auch mal Spaß machen kann. Aber bist du jetzt wirklich "verwirrt"? Du hast recht, das geschilderte Verhalten ist ein Überholen. Und ja, du hast auch recht, nach dem exakten Wortlaut der StVO dürfte man nicht anfahren und beschleunigen, wenn sich auf dem linken Fahrstreifen Fahrzeuge befinden. Der Buchstabe des Gesetzes steht aber nicht höher als der Geist des Gesetzes, und dieser Geist ist die beabsichtigte Funktion, der Schutzzweck, der gesetzgeberische Wille. Und dieser will verhindern, wie Achim schon schrieb, dass du auf einer Straße mit einem Fahrstreifen für jede Richtung beim Überholen in Bedrängnis gerätst, weil der Überholte plötzlich Gas gibt, du an ihm nicht vorbeikommst, und plötzlich Gegenverkehr auftaucht. |
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#28
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2501 Beigetreten: 21.04.2006 Wohnort: Pfalz Mitglieds-Nr.: 18634 ![]() |
Bin jetzt verwirrt ![]() Es ist ja im VP nichts Neues, dass Spitzfindigkeiten bis aufs Äußerste getrieben werden, was ja zugegebenermaßen auch mal Spaß machen kann. Aber bist du jetzt wirklich "verwirrt"? Du hast recht, das geschilderte Verhalten ist ein Überholen. Und ja, du hast auch recht, nach dem exakten Wortlaut der StVO dürfte man nicht anfahren und beschleunigen, wenn sich auf dem linken Fahrstreifen Fahrzeuge befinden. Der Buchstabe des Gesetzes steht aber nicht höher als der Geist des Gesetzes, und dieser Geist ist die beabsichtigte Funktion, der Schutzzweck, der gesetzgeberische Wille. Und dieser will verhindern, wie Achim schon schrieb, dass du auf einer Straße mit einem Fahrstreifen für jede Richtung beim Überholen in Bedrängnis gerätst, weil der Überholte plötzlich Gas gibt, du an ihm nicht vorbeikommst, und plötzlich Gegenverkehr auftaucht. An einer roten Ampel soll ich doch auch warten bis grün ist. Auch wenn ich ganz alleine bin und die ganze Kreuzung überblicken kann. Da darf ich komischerweise nicht sagen "Die Ampel gilt dem Schutz der Verkehrteilmehmer und im Moment bin ich der einzige und muss also auch auf niemand anderen Rücksicht nehmen" und trotzdem fahren. Warum darf ich nicht fahren? Ich käme dem Geist doch nach und würde niemand behindern. Weil ich die StVO wörtlich nehmen soll nach der das verboten ist. Ich habe nichts gegen deine Methode, aber dann ziehen wir die bitte auch konsequent durch. Nicht einmal nach Geist des Gesetzes (den sich eh jeder selbst raussuchen kann) und danach dann wieder wörtlich. Und spitzfindig ist hier ja mal garnix. Wenn ich überholt werde und es eine Vorschrift gibt nach der ich dann nicht schneller werden darf, wo ist denn da eine Spitzfindigkeit zur Spitze getrieben? -------------------- MfG
Troll Diese Nachricht wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig. |
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Beitrag
#29
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 ![]() |
Nicht einmal nach Geist des Gesetzes (den sich eh jeder selbst raussuchen kann) und danach dann wieder wörtlich. Mach's doch einfach, o Freund der wörtlichen Auslegung: Niemand hindert Dich daran, an der oben beschriebenen Ampel stehenzubleiben oder nach einer BAB-Baustelle mit 60 km/h weiterzuzuckeln, bis Dein Gewissen Dir das Weiterfahren bzw. Beschleunigen erlaubt. ![]() scnr c.s., der trotz fast 25 Jahren anderer Auslegung immer noch den FS hat... ![]() |
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#30
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2501 Beigetreten: 21.04.2006 Wohnort: Pfalz Mitglieds-Nr.: 18634 ![]() |
Nicht einmal nach Geist des Gesetzes (den sich eh jeder selbst raussuchen kann) und danach dann wieder wörtlich. Mach's doch einfach, o Freund der wörtlichen Auslegung: Niemand hindert Dich daran, an der oben beschriebenen Ampel stehenzubleiben oder nach einer BAB-Baustelle mit 60 km/h weiterzuzuckeln, bis Dein Gewissen Dir das Weiterfahren bzw. Beschleunigen erlaubt. ![]() scnr c.s., der trotz fast 25 Jahren anderer Auslegung immer noch den FS hat... ![]() Ja natürlich mache ich es wenn es so richtig ist. Ich wollte ja nur wissen ob ich das falsch verstanden habe und es vielleicht sein kann dass das eben nicht als überholen zählt. Diese Regelung kam mir halt nicht sinnvoll vor. Aber wenn es wirklich so ist, dann halte ich mich daran. So wie ich mich daran halte, dass ich das komplizierte Radio und Navigationssystem programmieren darf, aber das Mobiltelefon nicht mal in die Hand nehmen darf um die Zeit abzulesen. Ich hab schon nach meinem Verstand gehandelt, wurde dafür bestraft und es hieß ich soll nicht denken sondern die Gesetze befolgen. -------------------- MfG
Troll Diese Nachricht wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig. |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 ![]() |
Diese Regelung kam mir halt nicht sinnvoll vor. Ist sie ja in solchen Situationen auch nicht, Wattestäbchen, ähnlich wie das Handyverbot oder auch mein Lieblings-§ 9(5)... ![]() Ist denn auch nur ein Fall bekannt, in dem ein VT in Fällen wie z.B. von automatix beschrieben, wo... Zitat ...einer an einer 2spurigen Straße an der roten Ampel wartet und zwar unter missachtung des Rechtsfahrgebotes auf der linken Spur und ich mich daneben auf die rechte Spur stelle und den dann, wenn die Ampel grün wird abhänge, da er pennt oder ich schneller beschleunige...? wegen verbotenen Rechtsüberholens bestraft worden wäre? ![]() ![]() lg c.s. |
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#32
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2066 Beigetreten: 16.09.2003 Wohnort: Nordhessen Mitglieds-Nr.: 71 ![]() |
Wenn innnerhalb geschlossener Ortschaften, bei mehreren Fahrstreifen pro Fahrtrichtung ein Auto auf dem linken Fahrstreifen an einem Auto auf dem rechten Fahrst., das nicht steht, vorbeifährt, überholt es dann? §7 StVO = nein Fährst du aber Zick-Zack um dir einen Vorteil zu verschaffen gilt das als Überholen -------------------- ...sing mei Sachse sing....
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#33
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5139 Beigetreten: 15.09.2003 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 45 ![]() |
Wenn innnerhalb geschlossener Ortschaften, bei mehreren Fahrstreifen pro Fahrtrichtung ein Auto auf dem linken Fahrstreifen an einem Auto auf dem rechten Fahrst., das nicht steht, vorbeifährt, überholt es dann? §7 StVO = nein Fährst du aber Zick-Zack um dir einen Vorteil zu verschaffen gilt das als Überholen Wo hast Du denn diese Information her? ![]() In § 7 steht nur, daß "Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen" dürfen und "rechts schneller als links gefahren werden" darf. Überholen tut er in diesem Fall trotzdem, nur halt legal. Und das mit dem "Zickzack-Fahren", wie leitest Du einen Verstoß ab? Das sind lediglich mehrere aufeinanderfolgende Überholvorgänge mit dazwischen stattfindenden Spurwechseln. Nichts von beiden ist verboten. -------------------- Leben und leben lassen....
Ich weiß, daß ich nichts weiß. (Sokrates) |
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#34
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 65 Beigetreten: 20.03.2007 Wohnort: Raum Celle Mitglieds-Nr.: 29751 ![]() |
Wenn innnerhalb geschlossener Ortschaften, bei mehreren Fahrstreifen pro Fahrtrichtung ein Auto auf dem linken Fahrstreifen an einem Auto auf dem rechten Fahrst., das nicht steht, vorbeifährt, überholt es dann? Hallo Wattestäbchen ! Möglicherweise findest du eine Antwort auf diese Frage hier: http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=3592]FAQ: Verkehrsrechtliche Begriffe und Definitionen Zitat In § 7 steht nur, daß "Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen" dürfen und "rechts schneller als links gefahren werden" darf. Überholen tut er in diesem Fall trotzdem, nur halt legal. Und das mit dem "Zickzack-Fahren", wie leitest Du einen Verstoß ab? Das sind lediglich mehrere aufeinanderfolgende Überholvorgänge mit dazwischen stattfindenden Spurwechseln. Nichts von beiden ist verboten. Würde sagen: Korrekt ! Natürlich wird in diesem Fall gerne implementiert, dass da jemand sich ohne Rücksicht "vordrängelt". Dem muss aber nicht so sein. Wenn einer auf ner zwei Spurigen Piste im Ort links weit unter der erlaubten Geschwindigkeit vor sich hin nuckelt ziehe ich auch rechts vorbei. -------------------- mfG
Jemmy Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. ( Mahatma Ghandy ) |
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Beitrag
#35
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2501 Beigetreten: 21.04.2006 Wohnort: Pfalz Mitglieds-Nr.: 18634 ![]() |
Hallo Wattestäbchen ! Möglicherweise findest du eine Antwort auf diese Frage hier: http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=3592]FAQ: Verkehrsrechtliche Begriffe und Definitionen Danach ist es ganz klar überholen. Schade, jetzt ist es doch so wie ich befürchtete. ![]() -------------------- MfG
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Beitrag
#36
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 ![]() |
Schade, jetzt ist es doch so wie ich befürchtete. ![]() Kommt noch Wenn an einer agO-Ampel ein einsamer Lkw auf der rechten Spur auf grün wartet, dürften sich max. 3-4 Pkw links daneben aufreihen; spätestens der fünfte verstieße damit gegen das Rechtsfahrgebot- und die nachfolgend Auflaufenden mußten sich abwechselnd rechts und links anstellen... Auch müßte ein VT, der beim Herannahen an ebendiese Ampel rechts den Lkw und links mehr als diese max. 4 Pkw vor sich hat, ganz genaugenommen rechts hinter dem letzten Pkw anhalten statt bis an den Lkw heranzurücken... UND JETZT SAG' MIR BITTE JEMAND, DASS ICH DUMMES ZEUG ![]() lg c.s. |
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Beitrag
#37
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2501 Beigetreten: 21.04.2006 Wohnort: Pfalz Mitglieds-Nr.: 18634 ![]() |
Schade, jetzt ist es doch so wie ich befürchtete. ![]() Kommt noch Wenn an einer agO-Ampel ein einsamer Lkw auf der rechten Spur auf grün wartet, dürften sich max. 3-4 Pkw links daneben aufreihen; spätestens der fünfte verstieße damit gegen das Rechtsfahrgebot- und die nachfolgend Auflaufenden mußten sich abwechselnd rechts und links anstellen... Auch müßte ein VT, der beim Herannahen an ebendiese Ampel rechts den Lkw und links mehr als diese max. 4 Pkw vor sich hat, ganz genaugenommen rechts hinter dem letzten Pkw anhalten statt bis an den Lkw heranzurücken... UND JETZT SAG' MIR BITTE JEMAND, DASS ICH DUMMES ZEUG ![]() lg c.s. Stimmt glaub alles bis auf das Heranrücken. Zitat §7 Man darf also langsam und vorsichtig ranrücken.
Wenn auf der Fahrbahn für eine Richtung eine Fahrzeugschlange auf dem jeweils linken Fahrstreifen steht oder langsam fährt, dürfen Fahrzeuge diese mit geringfügig höherer Geschwindigkeit und mit äußerster Vorsicht rechts überholen. -------------------- MfG
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Beitrag
#38
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1585 Beigetreten: 29.09.2005 Mitglieds-Nr.: 13348 ![]() |
Zitat ist es rechts überholen (verbotenes, da außerorts), wenn vor mir einer an einer 2spurigen Straße an der roten Ampel wartet und zwar unter missachtung des Rechtsfahrgebotes auf der linken Spur und ich mich daneben auf die rechte Spur stelle und den dann, wenn die Ampel grün wird abhänge, da er pennt oder ich schneller beschleunige? Bedeutet "Wo Lichtzeichen den Verkehr regeln, darf nebeneinander gefahren werden, auch wenn die Verkehrsdichte das nicht rechtfertigt" (§ 37 (4) StVO) nicht auch, dass man rechts schneller fahren darf als links? -------------------- Sei dabei! - der Film des ABC-Zugs München-Land
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Beitrag
#39
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 243 Beigetreten: 06.06.2006 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 20064 ![]() |
[Bedeutet "Wo Lichtzeichen den Verkehr regeln, darf nebeneinander gefahren werden, auch wenn die Verkehrsdichte das nicht rechtfertigt" (§ 37 (4) StVO) nicht auch, dass man rechts schneller fahren darf als links? Ja, aber nur wenn mindestens 2 Fahrstreifen in einer Richtung vorhanden sind, dann ist rechts überholen gestattet. |
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Beitrag
#40
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2501 Beigetreten: 21.04.2006 Wohnort: Pfalz Mitglieds-Nr.: 18634 ![]() |
[Bedeutet "Wo Lichtzeichen den Verkehr regeln, darf nebeneinander gefahren werden, auch wenn die Verkehrsdichte das nicht rechtfertigt" (§ 37 (4) StVO) nicht auch, dass man rechts schneller fahren darf als links? Ja, aber nur wenn mindestens 2 Fahrstreifen in einer Richtung vorhanden sind, dann ist rechts überholen gestattet. Und dann darf der Fahrer auf der linken Seite nicht mehr beschleunigen. -------------------- MfG
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 08.10.2025 - 18:20 |