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> Ist das nun Überholen?
Wattestäbchen
Beitrag 20.03.2007, 14:12
Beitrag #1


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Wenn innnerhalb geschlossener Ortschaften, bei mehreren Fahrstreifen pro Fahrtrichtung ein Auto auf dem linken Fahrstreifen an einem Auto auf dem rechten Fahrst., das nicht steht, vorbeifährt, überholt es dann?


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Hornblower
Beitrag 20.03.2007, 14:16
Beitrag #2


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Ja.


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Bonsai-Brummi
Beitrag 20.03.2007, 14:18
Beitrag #3


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Sicher, Käpt'n?
Woraus schließt Du, daß beide Autos in die gleiche Richtung fahren? think.gif

lg wink.gif
c.s.
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Hornblower
Beitrag 20.03.2007, 15:02
Beitrag #4


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Zitat (Bonsai-Brummi @ 20.03.2007, 14:18) *
Sicher, Käpt'n?
Woraus schließt Du, daß beide Autos in die gleiche Richtung fahren? think.gif

lg wink.gif
c.s.


Bonsai,

warum sagst Du denn nicht gleich, daß ich Dich beim nächsten Treffen gan liebevoll und langsam erwürgen soll? wub.gif

Grüße,

H.H.

Edit:

Und nu wieder back to topic! wink.gif


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Bonsai-Brummi
Beitrag 20.03.2007, 15:21
Beitrag #5


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Zitat (Hornblower @ 20.03.2007, 15:02) *
Und nu wieder back to topic! wink.gif

Eben, Käpt'n:
Gerade die Wortwahl...
Zitat (Wattestäbchen @ 20.03.2007, 14:12) *
an einem Auto auf dem rechten Fahrst., das nicht steht

... läßt mich vermuten, hier sei nicht von in die gleiche Richtung fahrenden Kfz die Rede... think.gif

lg
c.s.
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Hane
Beitrag 20.03.2007, 15:26
Beitrag #6


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Jupps, ich war am Anfang auch irretiert. Die Beschreibung war ja gerade die eines Prototypenüberholens. Irgendetwas ungewöhnliches muß drin vorkommen.

Ich habe mich da dazu entschlossen, daß Wattestäbchen einen Überholvorgang meinte, bei dem zwischen den Fahrzeugen noch ein leerer Fahrstreifen liegt, erste und wenigstens dritte Spur also.


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Philix
Beitrag 20.03.2007, 15:31
Beitrag #7


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Was ihr da so alles reininterpretiert! rolleyes.gif

Zwei oder mehr Fahrstreifen in eine Richtung, innerorts und links vorbei an einem fahrenden Fahrzeug. Da wird man zwangsläufig in die gleiche Richtung fahren, wir sind doch nicht in England. wink.gif

Gruß Philix


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Hornblower
Beitrag 20.03.2007, 15:34
Beitrag #8


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Nuja, es gibt da so nette Zeitgenossen, die fangen mit "G" an und hören auf mit "eisterfahrer"....


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Wattestäbchen
Beitrag 20.03.2007, 15:46
Beitrag #9


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Ich meinte schon, dass beide in die selbe Richtung fahren :-)

Gut wenn diese Vorgang überholen bedeutet, dann wird das rechte Auto überholt. Sehe ich auch so.

Jetzt kommt das Problem:

Das Auto auf dem rechten Fahrstreifen muss aus irgendeinem Grund kurz anhalten. Sobald es nun wieder weiterfährt, also eine Geschwindigkeit > 0 hat wird es überholt.
Jetzt kommt §5(6) StVO ins Spiel:
Zitat
Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen.

Das bedeutet, wenn ich mal angehalten habe komme ich nicht mehr in Gang, bis links von mir mal frei ist. Das Auto muss mit infinitesimaler Geschwindigkeit dahinrobben. Das bedeutet auch, an Ampeln werden nur die Fahrzeuge des linken Fahrstreifens anfahren können.

think.gif


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steveluke
Beitrag 20.03.2007, 16:09
Beitrag #10


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Zitat (Wattestäbchen @ 20.03.2007, 15:46) *
Jetzt kommt das Problem:

Wie hast du dieses "Problem" denn in der Fahrschule gehandlet?
Ist ja nicht auszuschließen, dass du dort solche exotischen Verkehrslagen schon mal bewältigen musstest... wallbash.gif


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Hemminger
Beitrag 20.03.2007, 16:44
Beitrag #11


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Zitat (Wattestäbchen @ 20.03.2007, 15:46) *
Das bedeutet, wenn ich mal angehalten habe komme ich nicht mehr in Gang, bis links von mir mal frei ist. Das Auto muss mit infinitesimaler Geschwindigkeit dahinrobben. Das bedeutet auch, an Ampeln werden nur die Fahrzeuge des linken Fahrstreifens anfahren können.

think.gif


rofl1.gif Nur mal kurz zum nachdenken:

Innerorts darf auch RECHTS überholt werden!

Nach Deiner Logik müßten also alle an einer Ampel stehenbleiben

Für immer und ewig... crybaby.gif


Hemminger


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Wattestäbchen
Beitrag 20.03.2007, 17:16
Beitrag #12


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Was heißt schon wieder "nach deiner Logik".
Hier wurde doch von mehreren festgestellt, dass es überholen ist.

Und wie soll ich denn die Vorschrift "Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen." anders interpretieren?

Und das Problem tritt auch außerhalb geschlossener Ortschaften auf. Abgesehen davon dass es nix damit zu tun hat, dass man igO rechts schneller als links fahren darf. Verboten ist ja nur die Geschwindigkeit zu erhöhen, während man überholt wird. Wenn ich als erster losfahre (igO) und rechts überhole muss natürlich der linke warten.

Ich bin übrigens nicht der Verfasser dieser Regel.


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durban
Beitrag 20.03.2007, 18:00
Beitrag #13


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Es gibt ja durchaus auch innerorts verbotenes Rechtüberholen. Wird laut BKat mit einem VErwarngeld von 10 (15?) Euro geahndet.


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Proxima Estación: Esperanza.
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Nachtstute
Beitrag 20.03.2007, 18:37
Beitrag #14


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man darf doch rechts innerorts überholen. Man hat doch frei Fharstreifenwahl, das würde ja bedeuten, das wenn jemand links fährt mit 45, alle auch nur 45 fahren dürfen?


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AUDi A3 Ambition Bj. 99 1,8l 125 PS Weinrot Metallic

Nachtstute müsste korrekterweise eigentlich Nachtstüterich heißen :p
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Wattestäbchen
Beitrag 20.03.2007, 19:52
Beitrag #15


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Ich denke auch dass man igO rechts schneller fahren darf als links.

Aber das hat ja nix mit der ursprünglichen Frage zu tun. sad.gif


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eurotown
Beitrag 20.03.2007, 20:28
Beitrag #16


Neuling


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Hi,

wollte eigentlich nur mal antworten:

IgO ist es dennoch u.U. möglich, verbotenerweise ein Fahrzeug RECHTS zu überholen.
Generell ist jedoch, wie schon geschrieben, igO das Vorbeifahren rechts an Fahrzeugen, vorallem
wegen der freien Fahrstreifenwahl erlaubt.

Man muss ganz wichtigerweise zwischen zwei unterschiedlichen Begriffen unterscheiden:

(1) das VORBEIFAHREN rechts und
(2) das ÜBERHOLEN rechts

Unterschieden wird auch anhand der Differenzgeschwindigkeit. So sollte man z.B. agO beim (Links-)Überholen eine deutlich höhere Geschwindigkeit als der Überholte haben. Zu der Höhe des Unterschieds-
betrages der Geschwindigkeit wird in einschlägiger Rechtsprechung und ebenfalls einschlägiger Literatur
von einer Geschwindigkeit von mindestens 20 km/h ausgegangen, alles darunter wird (im Falle eines Falles)
als ungeeigneter Versuch eines Überholmanövers gesehen.

Gleiches gilt natürlich umgekehrt auch für ein evtl. verbotenes Rechtsüberholen igO. Auch hier die relative Unterschiedsgeschwindigkeit von mind. etwa 20 km/h. Alles darunter wird ja als Vorbeifahren angesehen, da ja sowohl die freie Fahrtstreifenwahl erlaubt ist und auch die Fahrzeuge zueinander verschieden schnell fahren dürfen.
Ebenfalls gilt es zu erwähnen, dass ein Überholvorgang ja nicht nur ein reines "Vorbeirollen" ist. Vorbeirollen habe ich deswegen gewählt, damit zwischen dem grammatikalisch/orthografisch richtigem Wort "Vorbeifahren" und den Verkehrsvorgang "Vorbeifahren" ein Unterschied zu erkennen ist.
Für ein Linksüberholen gilt lt. Definition, das Ausscheren, das Vorbeifahren und das Wiedereinscheren.
Analog kann man es fast auch auf die rechte Seite übertragen, obgleich es hier ungleich schwerer ist, dazwischen zu differenzieren.
Ich kann auch unerlaubt rechts überholen, wenn dadurch der Zweck des reinen schnelleren Vorwärtskommens erfüllt wird (50 km/h igO, keine Stauerscheinungen, Fahrzeug fährt links bereits mit 50 km/h oder mehr und ein VT meint, es ginge noch schneller, wenn er rechts an dem vor ihm fahrenden Fahrzeug noch vorbeifährt, um in weiterer Folge wieder vor diesem einzuscheren).

Wird natürlich der Vorgang der Vorbeifahrens rechts ohne Aus- bzw. Einschermanöver durch etwa zähfließenden Verkehr auf der linken oder einer der linken Fahrspur(en) ausgelöst, wird es dadurch sicher kein Überholen werden, jedoch sollte aber eine geeignete (logischerweise erheblich niedrigere) Geschwindigkeit gewählt werden. Erkennen kann man dies an funktionierenen Bremsleuchten! tongue.gif )

Also: Fragen fragen - es gibt nur dumme Antworten!

Gruß
eurotown (der es öfters mit Rechtsüberholern zu tun hat shutup.gif )

Der Beitrag wurde von eurotown bearbeitet: 20.03.2007, 20:31


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(1) Es gibt nicht Gutes - ausser man tut ES...
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vn-mini
Beitrag 20.03.2007, 20:29
Beitrag #17


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Es ist noch gar nicht soooo lange her, da galt die freie Wahl der Fahrstreifen igO nur für PKW.
LKW und Motorräder mussten sich nach wie vor an das Rechts-Überholverbot halten, während Fahrspur-Auswähler die Vorschrift ignorieren durften.


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Tent is out, 'cause ...
Grüße aus Waldbröl
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Wattestäbchen
Beitrag 21.03.2007, 18:52
Beitrag #18


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Nun ob man rechts schneller fahren darf ist ja nun geklärt.

Wie sieht es jetzt aus. Darf ich nun meine Geschwindigkeit erhöhen wenn ich überholt werde oder nicht?


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eurotown
Beitrag 21.03.2007, 19:05
Beitrag #19


Neuling


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Ganz klares:

NEIN cop.gif

weil dies deutlich durch § 5 Abs. 6 StVO geregelt ist. Man lese book.gif dazu:

Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. Der Führer eines langsameren Fahrzeugs muß seine Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; das gilt nicht auf Autobahnen.


Daraus lernt smile.gif der unwissende Kraftfahrer sogar, dass er notfalls sogar LANGSAMER werden muss oder sogar ANHALTEN muss, wenn es nötig ist/wird.


Gruß
eurotown (der es häufig mit beschleunigenden Überholten zu tun hat)

Der Beitrag wurde von eurotown bearbeitet: 21.03.2007, 19:07


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(1) Es gibt nicht Gutes - ausser man tut ES...
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martin09
Beitrag 21.03.2007, 19:10
Beitrag #20


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Zitat (eurotown @ 20.03.2007, 20:28) *
Für ein Linksüberholen gilt lt. Definition, das Ausscheren, das Vorbeifahren und das Wiedereinscheren.


Aha, und was machen die Fahrer auf der Autobahn auf den linken Spuren, die mit höherer Geschwindigkeit als die Fahrzeuge rechts von Ihnen fahren, vorher aber nicht ausscheren und auch nicht nicht wiedereinscheren, sondern auf der Fahrspur bleiben? Deiner Meinung nach überholen die ja nicht.


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Man lernt nie aus
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Achim
Beitrag 21.03.2007, 19:37
Beitrag #21


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Zitat (eurotown @ 20.03.2007, 20:28) *
Man muss ganz wichtigerweise zwischen zwei unterschiedlichen Begriffen unterscheiden:

(1) das VORBEIFAHREN rechts und
(2) das ÜBERHOLEN rechts
Diese Logik erschließt sich mir nicht ganz. Ich weiss nämlich nicht, unterwelchen Umständen ich an links fahrenden Fahrzeugen rechts vorbeifahren könnte think.gif

Zitat (Wattestäbchen @ 21.03.2007, 18:52) *
Wie sieht es jetzt aus. Darf ich nun meine Geschwindigkeit erhöhen wenn ich überholt werde oder nicht?
Ja, wenn es sich um mehrere markierte Fahrstreifen handelt, darfst Du Deine Geschwindigkeit (mit der nötigen Vorsicht) auch erhöhen. Schutzzweck ist nämlich das normale Überholen bei einem Fahrstreifen pro Richtung.

Zitat (eurotown @ 21.03.2007, 19:05) *
Ganz klares:

NEIN cop.gif

weil dies deutlich durch § 5 Abs. 6 StVO geregelt ist. Man lese book.gif dazu:

Und diese Antwort dürfte sich erledigt haben wink.gif


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automatix
Beitrag 21.03.2007, 19:38
Beitrag #22


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Frage: ist es rechts überholen (verbotenes, da außerorts), wenn vor mir einer an einer 2spurigen Straße an der roten Ampel wartet und zwar unter missachtung des Rechtsfahrgebotes auf der linken Spur und ich mich daneben auf die rechte Spur stelle und den dann, wenn die Ampel grün wird abhänge, da er pennt oder ich schneller beschleunige?


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zu vermieten
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Achim
Beitrag 21.03.2007, 19:43
Beitrag #23


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Kurz und kanpp: JA


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Wattestäbchen
Beitrag 21.03.2007, 21:33
Beitrag #24


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Zitat (Achim @ 21.03.2007, 19:37) *
Zitat (Wattestäbchen @ 21.03.2007, 18:52) *

Wie sieht es jetzt aus. Darf ich nun meine Geschwindigkeit erhöhen wenn ich überholt werde oder nicht?
Ja, wenn es sich um mehrere markierte Fahrstreifen handelt, darfst Du Deine Geschwindigkeit (mit der nötigen Vorsicht) auch erhöhen.

Also ist es bei mehreren Fahrstreifen kein überholen mehr? Die ersten Antworten waren hier doch ganz klar, dass es überholen sei. Und wenn man überholt wird darf man seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. Das ist auch ganz klar und ohne weitere Einschränkungen geregelt.

Bin jetzt verwirrt blink.gif


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Mr.T
Beitrag 21.03.2007, 21:57
Beitrag #25


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Zitat (Wattestäbchen @ 21.03.2007, 21:33) *
Bin jetzt verwirrt blink.gif

Dann solltest du das Führen von Fahrzeugen sicherheitshalber bleiben lassen. unsure.gif


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Bonsai-Brummi
Beitrag 21.03.2007, 22:13
Beitrag #26


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Zitat (automatix @ 21.03.2007, 19:38) *
Frage: ist es rechts überholen (verbotenes, da außerorts), wenn ...?

Zitat (Achim @ 21.03.2007, 19:43) *
Kurz und kanpp: JA

An solchen Ampeln ist es ja nicht selten, daß man beim Ausrollen überholt wird, der Überholer vor der Ampel zum Stehen kommt und man selbst ohne anzuhalten durchstarten kan öhm... na ja: könnte...
Muß man da wirklich ggf. trotz grüner Ampel anhalten; auf die Gefahr hin, daß ein allfälliger Hintermann auffährt, weil er damit nun gar nicht rechnet? unsure.gif

lg
c.s.
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 22.03.2007, 08:39
Beitrag #27





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Zitat (Wattestäbchen @ 21.03.2007, 21:33) *
Bin jetzt verwirrt blink.gif

Es ist ja im VP nichts Neues, dass Spitzfindigkeiten bis aufs Äußerste getrieben werden, was ja zugegebenermaßen auch mal Spaß machen kann. Aber bist du jetzt wirklich "verwirrt"?
Du hast recht, das geschilderte Verhalten ist ein Überholen. Und ja, du hast auch recht, nach dem exakten Wortlaut der StVO dürfte man nicht anfahren und beschleunigen, wenn sich auf dem linken Fahrstreifen Fahrzeuge befinden.

Der Buchstabe des Gesetzes steht aber nicht höher als der Geist des Gesetzes, und dieser Geist ist die beabsichtigte Funktion, der Schutzzweck, der gesetzgeberische Wille. Und dieser will verhindern, wie Achim schon schrieb, dass du auf einer Straße mit einem Fahrstreifen für jede Richtung beim Überholen in Bedrängnis gerätst, weil der Überholte plötzlich Gas gibt, du an ihm nicht vorbeikommst, und plötzlich Gegenverkehr auftaucht.
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Wattestäbchen
Beitrag 22.03.2007, 09:49
Beitrag #28


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Zitat (Georg_g @ 22.03.2007, 08:39) *
Zitat (Wattestäbchen @ 21.03.2007, 21:33) *

Bin jetzt verwirrt blink.gif

Es ist ja im VP nichts Neues, dass Spitzfindigkeiten bis aufs Äußerste getrieben werden, was ja zugegebenermaßen auch mal Spaß machen kann. Aber bist du jetzt wirklich "verwirrt"?
Du hast recht, das geschilderte Verhalten ist ein Überholen. Und ja, du hast auch recht, nach dem exakten Wortlaut der StVO dürfte man nicht anfahren und beschleunigen, wenn sich auf dem linken Fahrstreifen Fahrzeuge befinden.

Der Buchstabe des Gesetzes steht aber nicht höher als der Geist des Gesetzes, und dieser Geist ist die beabsichtigte Funktion, der Schutzzweck, der gesetzgeberische Wille. Und dieser will verhindern, wie Achim schon schrieb, dass du auf einer Straße mit einem Fahrstreifen für jede Richtung beim Überholen in Bedrängnis gerätst, weil der Überholte plötzlich Gas gibt, du an ihm nicht vorbeikommst, und plötzlich Gegenverkehr auftaucht.

An einer roten Ampel soll ich doch auch warten bis grün ist. Auch wenn ich ganz alleine bin und die ganze Kreuzung überblicken kann. Da darf ich komischerweise nicht sagen "Die Ampel gilt dem Schutz der Verkehrteilmehmer und im Moment bin ich der einzige und muss also auch auf niemand anderen Rücksicht nehmen" und trotzdem fahren. Warum darf ich nicht fahren? Ich käme dem Geist doch nach und würde niemand behindern. Weil ich die StVO wörtlich nehmen soll nach der das verboten ist.

Ich habe nichts gegen deine Methode, aber dann ziehen wir die bitte auch konsequent durch. Nicht einmal nach Geist des Gesetzes (den sich eh jeder selbst raussuchen kann) und danach dann wieder wörtlich.

Und spitzfindig ist hier ja mal garnix. Wenn ich überholt werde und es eine Vorschrift gibt nach der ich dann nicht schneller werden darf, wo ist denn da eine Spitzfindigkeit zur Spitze getrieben?


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Bonsai-Brummi
Beitrag 22.03.2007, 09:54
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Zitat (Wattestäbchen @ 22.03.2007, 09:49) *
Nicht einmal nach Geist des Gesetzes (den sich eh jeder selbst raussuchen kann) und danach dann wieder wörtlich.

Mach's doch einfach, o Freund der wörtlichen Auslegung:
Niemand hindert Dich daran, an der oben beschriebenen Ampel stehenzubleiben oder nach einer BAB-Baustelle mit 60 km/h weiterzuzuckeln, bis Dein Gewissen Dir das Weiterfahren bzw. Beschleunigen erlaubt. wink.gif

scnr
c.s.,
der trotz fast 25 Jahren anderer Auslegung immer noch den FS hat... rolleyes.gif
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Wattestäbchen
Beitrag 22.03.2007, 10:04
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Zitat (Bonsai-Brummi @ 22.03.2007, 09:54) *
Zitat (Wattestäbchen @ 22.03.2007, 09:49) *
Nicht einmal nach Geist des Gesetzes (den sich eh jeder selbst raussuchen kann) und danach dann wieder wörtlich.

Mach's doch einfach, o Freund der wörtlichen Auslegung:
Niemand hindert Dich daran, an der oben beschriebenen Ampel stehenzubleiben oder nach einer BAB-Baustelle mit 60 km/h weiterzuzuckeln, bis Dein Gewissen Dir das Weiterfahren bzw. Beschleunigen erlaubt. wink.gif

scnr
c.s.,
der trotz fast 25 Jahren anderer Auslegung immer noch den FS hat... rolleyes.gif

Ja natürlich mache ich es wenn es so richtig ist. Ich wollte ja nur wissen ob ich das falsch verstanden habe und es vielleicht sein kann dass das eben nicht als überholen zählt. Diese Regelung kam mir halt nicht sinnvoll vor.

Aber wenn es wirklich so ist, dann halte ich mich daran. So wie ich mich daran halte, dass ich das komplizierte Radio und Navigationssystem programmieren darf, aber das Mobiltelefon nicht mal in die Hand nehmen darf um die Zeit abzulesen. Ich hab schon nach meinem Verstand gehandelt, wurde dafür bestraft und es hieß ich soll nicht denken sondern die Gesetze befolgen.


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Bonsai-Brummi
Beitrag 22.03.2007, 10:20
Beitrag #31


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Zitat (Wattestäbchen @ 22.03.2007, 10:04) *
Diese Regelung kam mir halt nicht sinnvoll vor.

Ist sie ja in solchen Situationen auch nicht, Wattestäbchen,
ähnlich wie das Handyverbot oder auch mein Lieblings-§ 9(5)... ranting.gif
Ist denn auch nur ein Fall bekannt, in dem ein VT in Fällen wie z.B. von automatix beschrieben, wo...
Zitat
...einer an einer 2spurigen Straße an der roten Ampel wartet und zwar unter missachtung des Rechtsfahrgebotes auf der linken Spur und ich mich daneben auf die rechte Spur stelle und den dann, wenn die Ampel grün wird abhänge, da er pennt oder ich schneller beschleunige...?

wegen verbotenen Rechtsüberholens bestraft worden wäre? smartass.gif book.gif

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Sachse
Beitrag 22.03.2007, 10:25
Beitrag #32


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Zitat (Wattestäbchen @ 20.03.2007, 14:12) *
Wenn innnerhalb geschlossener Ortschaften, bei mehreren Fahrstreifen pro Fahrtrichtung ein Auto auf dem linken Fahrstreifen an einem Auto auf dem rechten Fahrst., das nicht steht, vorbeifährt, überholt es dann?



§7 StVO = nein

Fährst du aber Zick-Zack um dir einen Vorteil zu verschaffen gilt das als Überholen


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cheffe
Beitrag 22.03.2007, 10:36
Beitrag #33


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Zitat (Sachse @ 22.03.2007, 10:25) *
Zitat (Wattestäbchen @ 20.03.2007, 14:12) *

Wenn innnerhalb geschlossener Ortschaften, bei mehreren Fahrstreifen pro Fahrtrichtung ein Auto auf dem linken Fahrstreifen an einem Auto auf dem rechten Fahrst., das nicht steht, vorbeifährt, überholt es dann?



§7 StVO = nein

Fährst du aber Zick-Zack um dir einen Vorteil zu verschaffen gilt das als Überholen

Wo hast Du denn diese Information her? unsure.gif

In § 7 steht nur, daß "Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen" dürfen und "rechts schneller als links gefahren werden" darf. Überholen tut er in diesem Fall trotzdem, nur halt legal.

Und das mit dem "Zickzack-Fahren", wie leitest Du einen Verstoß ab? Das sind lediglich mehrere aufeinanderfolgende Überholvorgänge mit dazwischen stattfindenden Spurwechseln. Nichts von beiden ist verboten.


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Jemmy
Beitrag 22.03.2007, 12:24
Beitrag #34


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Zitat (Wattestäbchen @ 20.03.2007, 14:12) *
Wenn innnerhalb geschlossener Ortschaften, bei mehreren Fahrstreifen pro Fahrtrichtung ein Auto auf dem linken Fahrstreifen an einem Auto auf dem rechten Fahrst., das nicht steht, vorbeifährt, überholt es dann?


Hallo Wattestäbchen ! Möglicherweise findest du eine Antwort auf diese Frage hier:
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=3592]FAQ: Verkehrsrechtliche Begriffe und Definitionen


Zitat
In § 7 steht nur, daß "Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen" dürfen und "rechts schneller als links gefahren werden" darf. Überholen tut er in diesem Fall trotzdem, nur halt legal.

Und das mit dem "Zickzack-Fahren", wie leitest Du einen Verstoß ab? Das sind lediglich mehrere aufeinanderfolgende Überholvorgänge mit dazwischen stattfindenden Spurwechseln. Nichts von beiden ist verboten.


Würde sagen: Korrekt !

Natürlich wird in diesem Fall gerne implementiert, dass da jemand sich ohne Rücksicht "vordrängelt".
Dem muss aber nicht so sein. Wenn einer auf ner zwei Spurigen Piste im Ort links weit unter der erlaubten Geschwindigkeit vor sich hin nuckelt ziehe ich auch rechts vorbei.


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Jemmy


Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. ( Mahatma Ghandy )
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Wattestäbchen
Beitrag 22.03.2007, 13:26
Beitrag #35


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Zitat (Jemmy @ 22.03.2007, 12:24) *
Hallo Wattestäbchen ! Möglicherweise findest du eine Antwort auf diese Frage hier:
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=3592]FAQ: Verkehrsrechtliche Begriffe und Definitionen

Danach ist es ganz klar überholen. Schade, jetzt ist es doch so wie ich befürchtete. crybaby.gif


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Bonsai-Brummi
Beitrag 22.03.2007, 13:39
Beitrag #36


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Zitat (Wattestäbchen @ 22.03.2007, 13:26) *
Schade, jetzt ist es doch so wie ich befürchtete. crybaby.gif

Kommt noch sinnlo... öhm... besser, Wattestäbchen:
Wenn an einer agO-Ampel ein einsamer Lkw auf der rechten Spur auf grün wartet, dürften sich max. 3-4 Pkw links daneben aufreihen; spätestens der fünfte verstieße damit gegen das Rechtsfahrgebot-
und die nachfolgend Auflaufenden mußten sich abwechselnd rechts und links anstellen...
Auch müßte ein VT, der beim Herannahen an ebendiese Ampel rechts den Lkw und links mehr als diese max. 4 Pkw vor sich hat, ganz genaugenommen rechts hinter dem letzten Pkw anhalten statt bis an den Lkw heranzurücken...
UND JETZT SAG' MIR BITTE JEMAND, DASS ICH DUMMES ZEUG RED... SCHREIBE!!! shutup.gif

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Wattestäbchen
Beitrag 22.03.2007, 13:53
Beitrag #37


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Zitat (Bonsai-Brummi @ 22.03.2007, 13:39) *
Zitat (Wattestäbchen @ 22.03.2007, 13:26) *
Schade, jetzt ist es doch so wie ich befürchtete. crybaby.gif

Kommt noch sinnlo... öhm... besser, Wattestäbchen:
Wenn an einer agO-Ampel ein einsamer Lkw auf der rechten Spur auf grün wartet, dürften sich max. 3-4 Pkw links daneben aufreihen; spätestens der fünfte verstieße damit gegen das Rechtsfahrgebot-
und die nachfolgend Auflaufenden mußten sich abwechselnd rechts und links anstellen...
Auch müßte ein VT, der beim Herannahen an ebendiese Ampel rechts den Lkw und links mehr als diese max. 4 Pkw vor sich hat, ganz genaugenommen rechts hinter dem letzten Pkw anhalten statt bis an den Lkw heranzurücken...
UND JETZT SAG' MIR BITTE JEMAND, DASS ICH DUMMES ZEUG RED... SCHREIBE!!! shutup.gif

lg
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Stimmt glaub alles bis auf das Heranrücken.
Zitat
§7
Wenn auf der Fahrbahn für eine Richtung eine Fahrzeugschlange auf dem jeweils
linken Fahrstreifen steht oder langsam fährt, dürfen Fahrzeuge diese mit geringfügig
höherer Geschwindigkeit und mit äußerster Vorsicht rechts überholen.
Man darf also langsam und vorsichtig ranrücken.


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Oliver
Beitrag 07.08.2007, 09:35
Beitrag #38


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Zitat
ist es rechts überholen (verbotenes, da außerorts), wenn vor mir einer an einer 2spurigen Straße an der roten Ampel wartet und zwar unter missachtung des Rechtsfahrgebotes auf der linken Spur und ich mich daneben auf die rechte Spur stelle und den dann, wenn die Ampel grün wird abhänge, da er pennt oder ich schneller beschleunige?

Bedeutet "Wo Lichtzeichen den Verkehr regeln, darf nebeneinander gefahren werden, auch wenn die Verkehrsdichte das nicht rechtfertigt" (§ 37 (4) StVO) nicht auch, dass man rechts schneller fahren darf als links?


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SF6
Beitrag 07.08.2007, 19:15
Beitrag #39


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Zitat (Oliver @ 07.08.2007, 11:35) *
[Bedeutet "Wo Lichtzeichen den Verkehr regeln, darf nebeneinander gefahren werden, auch wenn die Verkehrsdichte das nicht rechtfertigt" (§ 37 (4) StVO) nicht auch, dass man rechts schneller fahren darf als links?

Ja, aber nur wenn mindestens 2 Fahrstreifen in einer Richtung vorhanden sind, dann ist rechts überholen gestattet.
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Wattestäbchen
Beitrag 07.08.2007, 19:40
Beitrag #40


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Zitat (SF6 @ 07.08.2007, 21:15) *
Zitat (Oliver @ 07.08.2007, 11:35) *

[Bedeutet "Wo Lichtzeichen den Verkehr regeln, darf nebeneinander gefahren werden, auch wenn die Verkehrsdichte das nicht rechtfertigt" (§ 37 (4) StVO) nicht auch, dass man rechts schneller fahren darf als links?

Ja, aber nur wenn mindestens 2 Fahrstreifen in einer Richtung vorhanden sind, dann ist rechts überholen gestattet.

Und dann darf der Fahrer auf der linken Seite nicht mehr beschleunigen.


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