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> Unfall: nicht angepasste Geschwindigkeit
ccfuchs
Beitrag 08.03.2007, 21:28
Beitrag #1


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Hallo,

meine werte Freundin ist auf der BAB mit ihrem Fahrzeug ins schleudern gekommen und hat Bekanntschaft mit der Leitplanke gemacht.
Glücklicherweise ist außer Sachschaden nichts passiert (auch keine Airbags auf).
Jetzt kam der Bußgeldbescheid auf Grundlage der serienmäßig verbauten Glaskugel in Polizeiautos:
100€ + 3 Punkte wegen nicht angepasster Geschwindigkeit. Soweit so gut.

In der betreffenden Kurve herrscht eine Höchstgeschwindigkeit von 80. Aufgrund eines Augenblickversagens machte Sie eine Lenkbewegung die zu einem Aufschakeln des Fahrzeugs führte.
Kann bei vorhandenem Zeugen, der die Einhaltung der 80km/h bestätiget (Fahrer des nachfolgenden Fahrzeugs und Unfallhelfer) und der Tatsache dass an dieser Stelle etliche gleichartige Fahrzeuge problemlos durch die Kurve gekommen sind die nicht angepasste Geschwindigkeit als Ursache Bestand haben?
Klar wäre der Unfall bei beliebig langsamer Geschwindigkeit vermeidbar gewesen. Ursächlich ist für mein Dafürhalten jedoch eine einmalig falsche Reeaktion (plötzliches Lenkmanöver). Dass ausgerechnet IHR Fahrzeug die Kurve nicht mit 80 befahren könnte wäre ohnehin nicht vorhersehar.

Bestehen hier Chancen auf Widerspruch (bisher kein Verstoß, keine Punkte)


Gruß

Christian


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fritz440kombi
Beitrag 08.03.2007, 21:52
Beitrag #2


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... der geschilderte Unfalltyp des Alleinunfalles ist zusammen mit dem Überholunfall d e r Anfängerunfall schlechthin, in beiden Fällen ist der Grund: Fehleinschätzung der eigenen Möglichkeiten und Überaschung durch Unkalkuliertes ...

... nicht angepaßt heißt bei den meisten Fällen zu schnell für die eigenen Fähigkeiten, und da ist die Geschwindigkeit auf der Tafel irrelevant ...

...ein Großteil der Einzelabkommensunfälle vor allem junger Lenker in Kurven ereignet sich deutlich unter der erlaubten und sogar unter der technisch möglichen Geschwindigkeit , ein Teil der Unfalllenker fliegt nach Schleuderereignissen innen in die Kurve ...

... wen andere die Kurve mit 80 schaffen, ist das keine Entlastung oder Beweis für Augenblickversagen ...

... kann mir nicht vorstellen, daß die Fehlplanung einer Kurvenlinie, ein Vorgang der ja nicht in Bruchteilen von Sekunden erfolgt, mit einem Augenblickversagen erklär- oder entschuldbar sein wird ...

... klingt mir eher nach zu spätem einlenken, sowas ist meist ein Fehler in der Blickführung bzw. in der Vorbeurteilung der Kurve ....

... dann kommen die Querkräfte unvermutet und völlig überaschend und eine ungeplante hektische falsche unkontrollierte Nachkorrektur auf Verdacht (was hier offenbar als Augenblickversagen empfunden und bezeichnet wird) ... in dieser Notreaktion geht der Blick dann nur mehr kurz vor´s Auto und man verliert die Orientierung für Bewegungen komplett, es geht in die Planken ...

So gesehen glaube ich nicht, daß man den Tatbestand nicht angepaßte Geschwindigkeit vom Tisch kriegt, Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ist nicht gegeben, das würde den Vorwurf wohl noch verschärfen.
think.gif


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El Bestrafo
Beitrag 08.03.2007, 22:19
Beitrag #3


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Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, dass er sein Fahrzeug ständig beherrscht.

D.h. Anpassung der Geschwindigkeit an:

�� Straßenverhältnissen,
�� Verkehrsverhältnissen,
�� Sichtverhältnissen,
�� Wetterverhältnissen,
�� den persönlichen Fähigkeiten.


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Uwe W
Beitrag 08.03.2007, 22:20
Beitrag #4


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Zunächst sollte man hier das "Augenblicksversagen", welches zur fehlerhaften Lenkbewegung führt, mal konkreter beschreiben.

Davon abgesehen setzt allerdings ein Bußgeldbescheid im Punktebereich wegen nicht angepasster Geschwindigkeit eines der in Nr. 8.1. BKatV genannten Umstände voraus:

- war die Kurve durch ein Gefahrzeichen angekündigt?
- war die Stelle unübersichtlich?
- waren die Sicht- und Wetterverhältnisse so schlecht wie bei Nebel oder Glatteis?

Wenn keiner der in Nr. 8.1 genannten Umstände vorliegt, bleibt eine Ahndung nach Nr. 8.2. mit 35€ Verwarngeld. Ein Verwarngeld in dieser Höhe würde übrigens auch erhoben, wenn man durch Augenblicksversagen einen Unfall verursacht und damit lediglich gegen die Grundregel des § 1 (2) STVO verstößt. Insofern besteht keine Hoffnung, dass man völlig ungeschoren aus der Sache rauskommt.

Ich gehe mal davon aus, dass der Bußgeldbescheid sich zusammensetzt aus 75€ Geldbuße, 20€ Gebühren und ca. 5 €Zustellauslagen? Bei Sachschäden erhöht sich nämlich die in Nr. 8.1. genannte Regelgeldbuße von 50 auf 75 €.


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"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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fritz440kombi
Beitrag 08.03.2007, 23:06
Beitrag #5


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... der Deutsche Bußgeldkatalog ist aus meiner Sicht wie alle Strafbestimmungen auch bei uns daneben, keine der Strafen spiegelt das eigentliche Bedrohungspotential auch nur im Ansatz wider ...

.... und wie auch in Österreich fehlt der Tatbestand der Selbstüberlistung ....


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ccfuchs
Beitrag 09.03.2007, 00:24
Beitrag #6


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Ein Sachschaden wird postuliert, ob dieser aber bei bereits erkennbar als beschädigt MARKIERTER Leitplanke auch vorhandenist ist strittig.
Frau Doktor ist übrigens 27 und hat die Kurve bereits mehrfach mit der angegebenen Geschwindigkeit auch bei Regen befahren.
Ich halte diese Suche nach dem maximal möglichen Verstoß für fragwürdig.
Sichtverhältnisse (normale VFC), Fahrbahn nass aber kein Glatteis.
Wie gesagt bereits mehrfach befahren (Weg Arbeit -> Flughafen) daher war sowohl die Kurve als auch die eigenen Fähigkeiten bekannt. Kurze Unaufmerksamkeit und dann überreagiert.

Übrigens sind da über 100 bei Nässe auch problemlos möglich (nicht dass ich das probiert hätte)

Nach den von fritz postullierten Kriterien ist JEDER Unfall auf nicht angepasste Geschwindigkeit zurückzuführen. Eine nichtangepasste Geschwindigkeit ist ursächlich NACHZUWEISEN und nicht einfach wie von den Herren in Grün einfach anzunehmen.
Wäre Sie zu schnell gewesen hätten wir kein Problem die angemessene Strafe zu akzeptieren, hier ist aber KEIN Fehlverhalten festzustellen - abgesehen von einer kurzeitigen Überreaktion..


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El Bestrafo
Beitrag 09.03.2007, 01:10
Beitrag #7


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Ein Fehlverhalten liegt schon vor, sonst wäre es ja nicht zum Unfall gekommen.


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Bonsai-Brummi
Beitrag 09.03.2007, 01:17
Beitrag #8


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Zitat (ccfuchs @ 09.03.2007, 00:24) *
Nach den von fritz postullierten Kriterien ist JEDER Unfall auf nicht angepasste Geschwindigkeit zurückzuführen.

Ist er letztlich, ccfuchs,
wenn keine andere Ursache erkennbar ist;
erst recht so ein Klassiker wie "aus der Kurve geflogen".
Zu den "persönlichen Fähigkeiten", denen die Geschwindigkeit anzupassen ist, zählt ja auch die Tagesform:
Müdigkeit oder auch Ablenkung (Den Spruch "Ich war mit den Gedanken woanders" hab' ich schon von einigen gehört, die mir jeweils ein Auto zusammengefahren haben ranting.gif ) tragen ihr Teil dazu bei, daß jemand auf bekannter, völlig übersichtlicher Strecke die Kontrolle über sein vertrautes Auto verliert.
Wenn Deine Süße also auf bekannter Strecke und bei nicht sonderlich risikoträchtigem Wetter abgeflogen ist, wird wohl irgendsowas die Ursache gewesen sein... think.gif
Oder ist eine technische Ursache denk- und im Idealfall nachweisbar?
Wegen der Leitplanke laß' mal den Anwalt machen:
Wenn da schon Vorbereitungen zum Austausch getroffen waren, müßte sich das imho nachweisen lassen.

lg
c.s.

EDIT: Was, bitte, ist "normale VFC"?
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JTH
Beitrag 09.03.2007, 07:16
Beitrag #9


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Zitat (Bonsai-Brummi @ 09.03.2007, 01:17) *
Wegen der Leitplanke laß' mal den Anwalt machen:
Wenn da schon Vorbereitungen zum Austausch getroffen waren, müßte sich das imho nachweisen lassen.


unabhängig von einer vorherigen Beschädigung wurde die Leitplanke beschädigt. Außer, du kannst nachweisen, da0 durch den o.g. Unfall keine weitere Beschädigung mehr eingetreten ist - was m.E. völlig unwahrscheinlich ist.


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Grüße aus dem Allgäu - JTH



Das Leben geht zu schnell zum Rasen
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lawie
Beitrag 09.03.2007, 09:01
Beitrag #10


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bei uns wird es wie folgt gehandhabt: ist eine schutzplanke (nicht leitplanke) kaputt (in der form, dass sie ersetzt werden muss) und es ballert noch einer rein ohne mehr teile zu "beschädigen" liegt kein fremdschaden vor.
wenn ich ein rohes ei auf den boden fallen lasse ist es ja auch kaputt. kaputter geht ja nicht.

es gibt bei diesen auf-/ausfahrten 2 typen: die gleichmäßig verlaufenden und die, die zum ende enger werden (hundeohren). bei letztgenannten ist die häufigkeit der unfälle wesentlich höher, da hier die geschwindigkeit dem beginnenden kurvenradius angepasst wurde und beim engerwerden eine HUCH lenkbewegung durchgeführt wird, die für die geschwindigkeit zu stark ist.

beispiel: A 2 aus dortmund kommend auf die A 7 richtung kassel fahrend. die schutzplanke sieht da immer aus wie zerknittertes staniolpapier.


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Ich übernehme mal eine Weisheit: Mehr Mut zum Blut!
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Bernhard1
Beitrag 09.03.2007, 09:30
Beitrag #11


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Zitat (El Bestrafo @ 09.03.2007, 01:10) *
Ein Fehlverhalten liegt schon vor, sonst wäre es ja nicht zum Unfall gekommen.

Das mag zwar richtig sein, die Frage ist aber, was das Bußgeld in diesem Fall bewirken soll, außer das Staatssäckel zu füllen!

Kommt mir jetzt nicht damit, daß es die Fahrzeuglenkerin zum Nachdenken über ihr Fehlfehalten bewegen und künfigen Fehlern abhalten soll. Das ist in so einem Fall völliger Quatsch!

Die Dame hat einen riesen Denkzettel bekommen, den sie wahrscheinlich ihr ganzes Leben nicht mehr vergißt. Ich gehe mal davon aus, daß sie einen Augenblick nicht aufmerksam war und dann erschrocken ist und doch eine Überreaktion den Unfall verursacht hat.

Ich habe einmal in meiner Autofahrerkarriere so einen Denkzettel bekommen: Sekundenschlaf am Steuer auf einer AB, Leitplanke gestreift - zum Glück nicht viel passiert, außer daß mein spießiger Opel ein paar sportliche Ralleystreifen bekommen hat. Den Denkzettel werde ich mein Leben lang nicht mehr vergessen. Ein Strafzettel hätte das bei mir nicht bewirkt, sondern nur das: ranting.gif

@ccfuchs
Zitat
Ich halte diese Suche nach dem maximal möglichen Verstoß für fragwürdig.

Tja, auch die Polizei * braucht im Berufsalltag einen Erfolg. Der scheint sich manchmal in der Höhe des erteilten Busgelds zu messen.

Ich kann gut verstehen, daß sich Deine Freundin durch den Tatvorwurf "Nichtangepaßte Geschwindigkeit" vera..... vorkommt.

@Uwe W
Zitat
Verwarngeld in dieser Höhe würde übrigens auch erhoben, wenn man durch Augenblicksversagen einen Unfall verursacht und damit lediglich gegen die Grundregel des § 1 (2) STVO verstößt.

Ich könnte mir vorstellen, daß die Dame mit diesem Vorwurf leben könnte und zwar nicht wegen des günstigeren Preises....

@fritz440kombi
Zitat
... der Deutsche Bußgeldkatalog ist aus meiner Sicht wie alle Strafbestimmungen auch bei uns daneben, keine der Strafen spiegelt das eigentliche Bedrohungspotential auch nur im Ansatz wider ...

Ja und nein. Ja, weil ich glaube, daß extreme Ausfälle, wie mit 170 durch die Ortschaft nicht hart genug bestraft werden. Nein, weil der durchschnittliche Autofahrer auch durch höhere Strafen sein Verhalten nicht ändern würde. Da müßte man dann schon Autofahren generell verbieten, weil es zu gefährlich ist.

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Mod-Edit:
* Wenn du mit dem ursprünglich verwendeten Begriff die Polizei meintest, dann bitte auch so formulieren. wavey.gif


Der Beitrag wurde von steveluke bearbeitet: 09.03.2007, 10:02
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Nachtstute
Beitrag 09.03.2007, 10:00
Beitrag #12


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hi, mein vater hat mal ne Fall gehabt, letztes jahr um diese zeit. Frau fährt mit nem neuen passat BAB, zwischen Bäumen her. es ist windig, merkt sie nicht, weil es Bäume links und recht gibt. Bäume hören auf, sie reißt das lenkrad rum, fährt in die Leitplanke.
ich finde den Fall ähnlich, zwar ohne Regen, aber trotzdem.


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Nachtstute müsste korrekterweise eigentlich Nachtstüterich heißen :p
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ccfuchs
Beitrag 09.03.2007, 10:10
Beitrag #13


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Bernhard hats erfasst :-)

Zitat
Ein Fehlverhalten liegt schon vor, sonst wäre es ja nicht zum Unfall gekommen.

Dieser ansatz wird leider sehr haäufig von der juristisch unterbelichetten Exekutive vertreten. Ein Fehler liegt vor, WELCHER ist gefälligst nachzuweisen und nicht einfach anzunehmen. Ebenso ob dieser auf einem schuldhaften Fehlverhalten beruht.
Vorhanden ist ein Lenkfehler, Keine überhöhte Geschwindigkeit. JEDER Unfall ist mit beliebig geringer Geschwindigkeit vermeidbar, wichtig ist was URSÄCHLICH für den Unfall war. Die Geschwindigkeit war sicher angemessen.

Mit einem dem Fehlverhalten angemessenen Tatvorwurf könen wir leben, es war nunmal ein einfacher Fahrfehler und sonst nix.

Zitat
unabhängig von einer vorherigen Beschädigung wurde die Leitplanke beschädigt. Außer, du kannst nachweisen, da0 durch den o.g. Unfall keine weitere Beschädigung mehr eingetreten ist - was m.E. völlig unwahrscheinlich ist.

Ob und in welcher Höhe ein schaden enstanden ist hat die Stadt München nachzuweisen. Augenscheinlich war die vorhandene Beschädigung schwerwiegender (Leitplanke nur zerkrazt, keine Durchbiegung).

Zitat
Was, bitte, ist "normale VFC"?

Sorry, wollte VMC schreiben: Visual Meterological Conditions. Eine Fahrt nach VFR- Visual Fahr Rules war möglich :-)

Im ernst: Sicht voraus 2km, freie Grundsicht (wenn die beim Auto fehlt ist es schon verdammt neblig)


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El Bestrafo
Beitrag 09.03.2007, 10:25
Beitrag #14


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Zitat (ccfuchs @ 09.03.2007, 10:10) *
Ein Fehler liegt vor, WELCHER ist gefälligst nachzuweisen und nicht einfach anzunehmen. Ebenso ob dieser auf einem schuldhaften Fehlverhalten beruht.

Wie sollte der Fahrfehler besser nachgewiesen werden als wie durch den entstandenen Schaden....


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fritz440kombi
Beitrag 09.03.2007, 10:40
Beitrag #15


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Aus Sicht der Unfall und Risikobetrachtung, ist es definitiv so, daß offenbar eine nicht angepaßtes Verhalten zum Abflug in die Planken führte, das ist das eine, wie letztendlich der Gesetzgeber den Begriff "nicht angepaßt" in Paragrafen gießt, ist etwas anderes, so wie ich das sehe ist der sehr eng definiert, was vieleicht ganz gut sein kann für den Anlaßfall ....

BTW: Wird Frau Dr. vielleicht interessieren, auf Haus-, Stamm- und Pendlerstrecken fahren viele oft nicht mit dem Großhirn sondern unser Denkapparatus geht auf Sparfalamme und fährt aus dem Zwischenhirn, ist mit EEG nachgewiesen, und wenn dann die Amygdala zu hüpfenbeginnt, ist es zu spät ...

wie zu zeigen war. Wie sowas die Juristenbetrachten ist ein zweites paar Stiefel ....

Unfallhäufungstellen werden in hohem Maß von Leuten verursacht, die tagtäglich dort Fahren wie konditionierte Laborratten und da muß sich jeder selbst an der Nase nehmen, das kann jedem passieren ... der sich einfach ins Auto setzt und losfährt ...

Wenn die Planke immer wieder mal verbogen wird, gibt es statistisch gesehen offenbar öfter Probleme ...


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Uwe W
Beitrag 09.03.2007, 14:32
Beitrag #16


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Zitat (ccfuchs @ 08.03.2007, 21:28) *
Jetzt kam der Bußgeldbescheid auf Grundlage der serienmäßig verbauten Glaskugel in Polizeiautos:
100€ + 3 Punkte wegen nicht angepasster Geschwindigkeit. Soweit so gut.

Bestehen hier Chancen auf Widerspruch (bisher kein Verstoß, keine Punkte)

Ich würde mal sagen, es besteht die Chance, dass es bei einem Einspruch zu keinen Punkten kommt:
es könnte vor Gericht z.B. mit 35€ Geldbuße plus 50€ Gebühren und Auslagen ausgehen.

Auch wäre es möglich, dass das Verfahren ganz eingestellt wird, weil Ihr durch den Eigenschaden schon genug bestraft seid und weil es eventuell auch Beweisschwierigkeiten wegen des Schadens an der Leitplanke gibt.


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MickyMaus
Beitrag 09.03.2007, 15:33
Beitrag #17


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Zitat (ccfuchs @ 08.03.2007, 21:28) *
Aufgrund eines Augenblickversagens machte Sie eine Lenkbewegung die zu einem Aufschakeln des Fahrzeugs führte.

Eine einzige Lenkbewegung führt nicht zum Aufschaukeln des Fahrzeugs. Das passiert erst, wenn du dann immer wieder gegenlenkst und das sich Fahrzeug aufschaukelt.
Wenn du eine einzige ruckartige Lenkbewegung nicht auffangen kannst, dann warst du zu schnell für die Situation. Und was anderes wird deiner Freundin nicht vorgeworfen.

Zitat (ccfuchs @ 09.03.2007, 00:24) *
Ein Sachschaden wird postuliert, ob dieser aber bei bereits erkennbar als beschädigt MARKIERTER Leitplanke auch vorhandenist ist strittig.

Nicht wirklich. Streng genommen kannst du auch eine kaputte Planke weiter beschädigen. Wenn du in ein schon reichlich lädiertes Fahrzeug reinfährst, trägt es auch weitere Folgen davon.
Das ist eine Frage der Schadensregulierung. Wenn du eine bereits eingedellte Planke weiter beschädigst, musst du sicher nicht die komplette neue Planke bezahlen, sondern nur den Teil, den du kaputt gemachst hast.
Aber - und nur darauf kommt es zur Erfüllung dieses Tatbestandes an - du hast einen Sachschaden verursacht.

Zitat (ccfuchs @ 09.03.2007, 00:24) *
Nach den von fritz postullierten Kriterien ist JEDER Unfall auf nicht angepasste Geschwindigkeit zurückzuführen.

Jepp, sofern es nicht andere Gründe hatte. Wie zum Beispiel "es wurde die Vorfahrt genommen", "es ist ein Reifen geplatzt". Aber jeder Unfall ohne Fremdeinwirkung ist im Endeffekt auf nicht angepasste Geschwindigkeit zurückzuführen, ja.

Zitat (ccfuchs @ 09.03.2007, 00:24) *
Eine nichtangepasste Geschwindigkeit ist ursächlich NACHZUWEISEN und nicht einfach wie von den Herren in Grün einfach anzunehmen.

Der Abflug ist Beweis genug.

Zitat (lawie @ 09.03.2007, 09:01) *
bei uns wird es wie folgt gehandhabt: ist eine schutzplanke (nicht leitplanke) kaputt (in der form, dass sie ersetzt werden muss) und es ballert noch einer rein ohne mehr teile zu "beschädigen" liegt kein fremdschaden vor.

Was ist denn "bei uns"?

Zitat (lawie @ 09.03.2007, 09:01) *
wenn ich ein rohes ei auf den boden fallen lasse ist es ja auch kaputt. kaputter geht ja nicht.

Wenn die Tür eines Autos (ohne scharfe Kanten) eingedellt ist und du nochmal reintrittst, so dass eine scharfe Kante entsteht, hast du weiteren Sachschaden angerichtet. Und so siehts bei der Planke auch aus: Wenn das Teilstück, das die Freundin vom TE zielsicher getroffen hat, bereits kaputt war, sagt das nichts über Teilstücke nebendran aus. Die können beschädigt worden sein, ohne dass sie vorher kaputt waren. Und somit ist zusätzlicher Sachschaden entstanden...

Zitat (lawie @ 09.03.2007, 09:01) *
es gibt bei diesen auf-/ausfahrten 2 typen: die gleichmäßig verlaufenden und die, die zum ende enger werden (hundeohren).

Wenn du von Ausfahrten redest, gibt es nur den zweiten Typ. Der erste Typ bedarf sehr viel Platz und wird daher allenfalls für Übergänge von einer AB zur anderen gebaut. Selbst da nur äußerst selten.

Zitat (lawie @ 09.03.2007, 09:01) *
und beim engerwerden eine HUCH lenkbewegung durchgeführt wird, die für die geschwindigkeit zu stark ist.

Die Abfahrt wird nicht "huch"/schlagartig enger, sondern fließend. Wer also nicht völlig blind da reinfährt, wird von der Straße in die richtige Geschwindigkeit "geleitet". Und auch hier logischerweise die Schlussfolgerung: Diejenigen, die hier den Abflug machen, haben ihre Geschwindigkeit nicht angepasst.

Zitat (ccfuchs @ 09.03.2007, 10:10) *
Ob und in welcher Höhe ein schaden enstanden ist hat die Stadt München nachzuweisen. Augenscheinlich war die vorhandene Beschädigung schwerwiegender (Leitplanke nur zerkrazt, keine Durchbiegung).

Wie schon geschrieben. Es ist ausreichend, wenn ein (zum bestehenden) zusätzlicher Schaden entstanden ist.

Zitat (ccfuchs @ 09.03.2007, 10:10) *
VFR- Visual Fahr Rules

huh.gif


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Viele Grüße,
MM
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ccfuchs
Beitrag 09.03.2007, 16:47
Beitrag #18


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Zitat
Eine einzige Lenkbewegung führt nicht zum Aufschaukeln des Fahrzeugs. Das passiert erst, wenn du dann immer wieder gegenlenkst und das sich Fahrzeug aufschaukelt.

Und eben so war dies,...


Zitat
Der Abflug ist Beweis genug.

Das sehe ich anders (juristisch vogebildet). Zu beweisen ist dass der Abflug URSÄCHLICH durch eine nicht angepasste Geschwindigkeit zustande kam. Nicht mal eben wird schon so gewesen sein.

Angenommen ein LKW zieht vor Dir so raus dass du bei Richtgeschwindigkeit nicht mehr bremsen kannst und auffährst. bei geringerer Geschwindigkeit wäre sicher nix passiert, dennoch ist die geschwindigkeit nicht ursächlich, verständlich?

Zitat
Nicht wirklich. Streng genommen kannst du auch eine kaputte Planke weiter beschädigen. Wenn du in ein schon reichlich lädiertes Fahrzeug reinfährst, trägt es auch weitere Folgen davon.

Doch wirklich! Ob eine an genau dieser Stelle bereits weit stärker beschädigte Planke weiteren Schaden und in welcher Höhe davon getragen hat MUSS die stadtverwaltung (oder der Bund) beweisen und sonst niemand. Ich vermute es ist kein merkantiler Schaden enstanden, eine forderung ist noch nicht erhoben (außer der Schätzung der Kristallkugelfraktion)



Zitat
Eine einzige Lenkbewegung führt nicht zum Aufschaukeln des Fahrzeugs. Das passiert erst, wenn du dann immer wieder gegenlenkst und das sich Fahrzeug aufschaukelt.

Und eben so war dies,...


Zitat
Der Abflug ist Beweis genug.

Das sehe ich anders (juristisch vogebildet). Zu beweisen ist dass der Abflug URSÄCHLICH durch eine nicht angepasste Geschwindigkeit zustande kam. Nicht mal eben wird schon so gewesen sein.

Angenommen ein LKW zieht vor Dir so raus dass du bei Richtgeschwindigkeit nicht mehr bremsen kannst und auffährst. bei geringerer Geschwindigkeit wäre sicher nix passiert, dennoch ist die geschwindigkeit nicht ursächlich, verständlich?

Zitat
Nicht wirklich. Streng genommen kannst du auch eine kaputte Planke weiter beschädigen. Wenn du in ein schon reichlich lädiertes Fahrzeug reinfährst, trägt es auch weitere Folgen davon.

Doch wirklich! Ob eine an genau dieser Stelle bereits weit stärker beschädigte Planke weiteren Schaden und in welcher Höhe davon getragen hat MUSS die stadtverwaltung (oder der Bund) beweisen und sonst niemand. Ich vermute es ist kein merkantiler Schaden enstanden, eine forderung ist noch nicht erhoben (außer der Schätzung der Kristallkugelfraktion)


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Mr.T
Beitrag 09.03.2007, 17:48
Beitrag #19


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Warst du eigentlich beim Unfall dabei? Oder schilderst du hier die Schilderung des Vorfalles von deiner Freundin?
Zum Schaden: du vermutest, dass kein merkantiler Schaden entstanden ist. Die juristisch unterbelichtete Exekutive vermutet wohl was anderes. Resultiert diese Vermutung deinerseits aus deiner juristischen Vorbildung oder hast du auch eine Kristallkugel zu Hause?


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Uwe W
Beitrag 09.03.2007, 18:28
Beitrag #20


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Es kann doch bei vernünftiger Betrachtung keinen Zweifel daran geben, dass die Freundin ein OWi begangen hat: Du hast doch selbst eingeräumt, dass sie infolge eines Augenblicksversagens (unnötiges Verreißen des Lenkrads) den Unfall verursacht hat.

Auch wenn der merkantile Schaden an der Leitplanke möglicherweise gering ist, handelt es sich trotzdem um eine fahrlässig begangene Schädigung eines dritten nach § 1 (2) STVO.

Meiner Ansicht nack kann es hier doch nur um die Frage gehen, ob es um einen Verstoß im Punktebereich (wegen nicht angepasster Geschwindigkeit unter einer der in 8.1. genannten Umstände) oder um einen im Verwarngeldbereich geht.


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"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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ccfuchs
Beitrag 09.03.2007, 19:21
Beitrag #21


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Es geht lediglich darum dass hier OHNE Beweise eine schweres Verkehrsvergehen unterstellt wird. dies vertößt gegen die Rechtsstaatlichkeit. Es geht keineswegs darum zu bestreiten dass sie einen Fehler gemacht hat.

Die Kristallkugelfraktion ist weder fachlich noch rechtlich in der Lage einen entstandenen Schaden zu beurteilen. Leider wird dies gerne übersehen.
Diese Kompetenzüberschreitung der Herrschaften ist mir mehrfach (auch in ernsteren Fällen) untergekommen und wurde bisher glücklicherweise immer durch richterlichen Beschluss zurechtgewiesen.


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Nicht-Hase
Beitrag 09.03.2007, 19:43
Beitrag #22


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Was bedeutet eigentlich dieses "juristisch vorgebildet"?
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Gast_Gerhard_*
Beitrag 09.03.2007, 20:31
Beitrag #23





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Zitat (Nicht-Hase @ 09.03.2007, 19:43) *
Was bedeutet eigentlich dieses "juristisch vorgebildet"?


Vermutlich mal die StVo gelesen cool.gif

Nun hör mal auf mit deinen Rechtsstaatlichen Gerüchten.
Klipp und klar, so wie es dir schon verschiedene zu erklären versucht haben, ist es durchaus durch nicht angepaßte Geschwindigkeit zu dem Unfall gekommen.
Den Beweis dafür kannst du an dem Karren deiner Freundin bewundern!

An anderer Stelle würde auch schon darauf verwiesen wie es sich mit dem Schaden verhält.
Nun speziell für dich erklärt.......

Du hast ne Karre, dir hat einer ne Beule reingefahren.
Du hattest aber, aus welchen Gründen auch immer, noch keine Zeit (oder Lust) den Schaden beheben zu lassen.
Tja, und gerade eben ist dir schon wieder einer an genau der selben Stelle reingerauscht.

Was machst du jetzt?

Ach lieber Herr, da war ja schon ne Beule drinne, den Schaden ersetzt mir ihr Vorgänger?

Also manchmal frag ich mich schon was sich so mancher denkt ranting.gif
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Uwe W
Beitrag 09.03.2007, 20:43
Beitrag #24


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Zitat (Gerhard @ 09.03.2007, 20:31) *
Ach lieber Herr, da war ja schon ne Beule drinne, den Schaden ersetzt mir ihr Vorgänger?

Das entspricht aber im wesentlichen der Rechtslage: eine weitere Beschädigung eines ohnehin schon stark beschädigten Gegenstandes führt nur zu einem sehr geringen Schadensersatzanspruch.

Ordnungsrechtlich ist es aber trotzdem als Schädigung anzusehen.

Bezüglich der Schadensverursachung:

man kann nicht jeden Unfall auf überhöhte (nicht angepasste Geschwindigkeit) zurückführen:
wenn jemand infolge Unaufmerksamkeit eine rote Ampel übersieht, die er im Schleichtempo noch gesehen hätte, dann handelt es sich doch um einen Rotlicht- und nicht um einen Geschwindigkeitsverstoß.
Ebenso wenn jemand das Lenkrad verreißt, kann man doch nicht sagen: bei Schrittgeschwindigkeit hätte es keinen Unfall gegeben.


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Gast_Gerhard_*
Beitrag 09.03.2007, 20:50
Beitrag #25





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Lieber Uwe.
Das die Rechtslage beim Schaden so ist will ich gar nicht bestreiten.
Aber ich gehe nun mal eben vom Menschlichen (Gierschlund) Verhalten aus.
Und das wird sich so darstellen daß das Herrchen in einem solchen Fall Lauthals nach doppelter Entschädigung schreien wird.
Nur wenns ihn dann mal selbst treffen sollte dann wird man plötzlich widerspenstig.
Und das kanns ja nun wirklich nicht sein crybaby.gif

Und nicht alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich, es gibt Leute die haben den größeren Geldbeutel *lacht*
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lawie
Beitrag 09.03.2007, 22:11
Beitrag #26


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@mickymaus:

ich meinte mit dem eier-vergleich folgendes:

wenn wir bereits im rahmen einer unfallaufnahme ein stück der planke rot markiert haben, wurde dieser schaden einem bestimmten fall zugewiesen. falls dort nochmals reingebügelt wird und lediglich diese teile getroffen werden entsteht nicht derselbe schaden ein weiteres mal. wenn dann natürlich die beiden heilen teilstücke daneben verbogen werden, gilt das halt als schaden.


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Ich übernehme mal eine Weisheit: Mehr Mut zum Blut!
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ccfuchs
Beitrag 10.03.2007, 09:00
Beitrag #27


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Was wollt ihr ständig mit der Beule im Auto? Mir ist durchaus bewusst dass beschädigte Teile einen Wert haben, aber in diesem Fall gehe ich davon aus dass keine Rechnung kommen wird. Der von der Polizei angesetzte Betrag bezieht sich auf den Autausch eine INTAKTEN Planke - dies wäre schlicht Betrug. Da die Herren aber weder fachlich noch rechlich in der Lage sind einen Schaden zu beweten wundern mich hier die Gegenstimmen schon. Nur weil die Polizei was sagt stimmt das noch lange nicht.
Außerdem wird der Schaden lediglich für die Erhöhung des Bußgeldes angesetzt. Die Rechnung zahlt eh der Arbeitgeber da Dienstfahrt.

[/quote]
Zitat
Klipp und klar, so wie es dir schon verschiedene zu erklären versucht haben, ist es durchaus durch nicht angepaßte Geschwindigkeit zu dem Unfall gekommen.
Den Beweis dafür kannst du an dem Karren deiner Freundin bewundern!

Eben dieser Schluss erschließt sich mir nicht. Der Schaden ist offensichtlich aber WIESO ist allein dies ein Beweis für den Tatvorwurf " nicht angepasste Geschwindigkeit"?
Dass der Unfall durch eine nicht angepasste Geschwindigkit verursacht worden sein könnte bestreite ich auch nicht. Das muss aber von der Gegenseite gefälligst beweisen werden. Die Indizien sprechen für mein Dafürhalten dagegen. Scheiß drauf soll sich der Staatsawalt und notfalls ein Richter damit rumschlagen.

Ach ja: blaue Markierung des neuen Schadens (keine Veformung erkennbar) inerhalb der markierten Grenzen des Altschadens (orange). So doof bin ich auch nicht,...


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Bernhard1
Beitrag 10.03.2007, 11:54
Beitrag #28


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Zitat
Klipp und klar, so wie es dir schon verschiedene zu erklären versucht haben, ist es durchaus durch nicht angepaßte Geschwindigkeit zu dem Unfall gekommen.
Den Beweis dafür kannst du an dem Karren deiner Freundin bewundern!

Und wenn es noch 5 Leute machen, wird es auch nicht einsichtiger. Im übrigen rennen hier lauter Übermenschen rum, die nie einen Fehler machen.

Ich würde mal davon ausgehen, daß nicht ohne Grung eine Unzahl von Delikten im Busgeldkatalog aufgeführt sind. Wenn man der Argumentation mancher Leute hier folgt, braucht es nur ein Delikt: Nicht angepaßte Geschwindigkeit! Denn wenn man mit 0 km/h gefahren wäre, hätte man garantiert keinen Unfall verursacht, schließlich hätte man die heimische Garage gar nicht verlassen!

Die Frage ist doch, was den Unfall ausgelöst hat. Die Dame war einen Augenblick unaufmerksam und nicht zu schnell unterwegs. Einige sagen "nicht angepaßte Geschwindigkeit" weil bei geringerer Geschwindikeit nix passiert wäre. Im Umkehrschluß folgt daraus, daß man im Straßenverkehr ruhig unaufmerksam sein darf, man muß nur entsprechend langsam fahren! Im Standgas über den Mittleren Ring und dabei legal Zeitung lesen - oder wie?
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ccfuchs
Beitrag 10.03.2007, 15:21
Beitrag #29


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Nun, nehmen wir ein Gleichnis für unsere monokausale Fraktion (Bitte Hand hoch wer von diesen Verkehrspolizist ist, die können es nicht besser wissen).

Meine Freundin kann auch schwimmen.
Jetzt sieht sie der Inquisor Karl Bulle beim Baden im Königssee.
Natürlich schließt er messerscharf wer schimmen kann muss eine Hexe sein!
Nun gibt es Zeugen die sagen dass sie das mühsam im Alter von 6 von ihren Eltern gelernt hat.
Das interessiert den Inquisor nur nicht, denn dass sie zaubern widerlegt das nicht.
Und dass sie Zaubern kann sieht man schließlich an der Schwimmerei!

Jetzt klar?

Ach ja die juristische Vorbildung hab ich aus "Recht für Dummies" und dem VHS Kurs "Wie streite ich wegen nichts mit dem Nachbarn" :-)
Gar keine Hilfe war hingegen das Nebenfach Privatrecht,...

Und jetzt schreib ich den Widerspruch,...


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Michael_
Beitrag 10.03.2007, 15:27
Beitrag #30


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Lass uns wissen wie der Fall ausgeht wavey.gif


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MickyMaus
Beitrag 11.03.2007, 19:21
Beitrag #31


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Zitat (ccfuchs @ 09.03.2007, 16:47) *
Zitat
Eine einzige Lenkbewegung führt nicht zum Aufschaukeln des Fahrzeugs. Das passiert erst, wenn du dann immer wieder gegenlenkst und das sich Fahrzeug aufschaukelt.

Und eben so war dies,...

Schön, dass du meine Aussage aus dem Zusammenhang reißt. Denn der Satz danach macht eine völlig andere Aussage draus, als die die du haben willst. Denn wenn du einen Lenkruck nicht ohne Folgen abfangen kannst, warst deine Geschwindigkeit eben nicht angepasst.

Zitat (ccfuchs @ 09.03.2007, 16:47) *
Angenommen ein LKW zieht vor Dir so raus dass du bei Richtgeschwindigkeit nicht mehr bremsen kannst und auffährst. bei geringerer Geschwindigkeit wäre sicher nix passiert, dennoch ist die geschwindigkeit nicht ursächlich, verständlich?

Entweder du hast bei deinem Beispiel zu wenig Abstand gehalten oder der Lkw hat seinen Rückschaupflichten nicht genüge getan. Der Fall deiner Freundin war aber anders gelagert: Kein Lkw, der rausgezogen ist.
Was ist denn deiner Meinung nach Unfallursache?

Zitat (ccfuchs @ 09.03.2007, 16:47) *
Doch wirklich! Ob eine an genau dieser Stelle bereits weit stärker beschädigte Planke weiteren Schaden und in welcher Höhe davon getragen hat MUSS die stadtverwaltung (oder der Bund) beweisen und sonst niemand. Ich vermute es ist kein merkantiler Schaden enstanden, eine forderung ist noch nicht erhoben (außer der Schätzung der Kristallkugelfraktion)

Wie schon mehrfach angedeutet, ist es egal, wie gering der merkantile Schaden bei der Aktion ist. Sobald du einen Schaden hinterlassen hast, ist es ordnungsrechtlich ein Sachschaden. Ebenfalls egal ist, wer den Schaden trägt oder ob von dir überhaupt Schadenersatz gefordert wird.

Zitat (ccfuchs @ 09.03.2007, 19:21) *
Die Kristallkugelfraktion ist weder fachlich noch rechtlich in der Lage einen entstandenen Schaden zu beurteilen. Leider wird dies gerne übersehen.

Sie muss ihn nicht beurteilen. Selbst wenn du einen Abflug auf den Acker machst und diesen durchpflügst, ist bereits ein Fremdschaden entstanden. Denn die Instandsetzung des Ackers kostet auch schon Geld. Für die ordnungsrechtliche Seite ist die Schadenshöhe völlig irrelevant. Allein die Frage Schaden "ja/nein".

Zitat (lawie @ 09.03.2007, 22:11) *
wenn wir bereits im rahmen einer unfallaufnahme ein stück der planke rot markiert haben, wurde dieser schaden einem bestimmten fall zugewiesen. falls dort nochmals reingebügelt wird und lediglich diese teile getroffen werden entsteht nicht derselbe schaden ein weiteres mal. wenn dann natürlich die beiden heilen teilstücke daneben verbogen werden, gilt das halt als schaden.

Mir war völlig klar, was du mit den Eiern meintest, bei den Eiern hast du ja auch Recht. Bei Leitplanken ist es aber nicht so einfach wie bei den Eiern, so dass der Vergleich hinkt.

Zitat (ccfuchs @ 10.03.2007, 09:00) *
Ach ja: blaue Markierung des neuen Schadens (keine Veformung erkennbar) inerhalb der markierten Grenzen des Altschadens (orange). So doof bin ich auch nicht,...

Das hat mit doof wenig zu tun, nur einfach mit Unkenntnis. Schutzplanken wirken wie ein Gummiband, nehmen die kinetische Energie auf und verteilen sie in Längsrichtung. Weiterhin haben die Dinger Sollbruchstellen, damit die Planke von den Stelzen abreißt und sich nicht etwa in ein ankommendes Auto bohren.

Zitat (ccfuchs @ 10.03.2007, 15:21) *
(Bitte Hand hoch wer von diesen Verkehrspolizist ist, die können es nicht besser wissen).

So viel Arroganz auf einem Haufen hab ich selten gesehn. Was ist denn dein Hauptfach, wenn ich fragen darf?

Zitat (ccfuchs @ 10.03.2007, 15:21) *
Gar keine Hilfe war hingegen das Nebenfach Privatrecht,...

Vielleicht wäre Verkehrsrecht hilfreicher whistling.gif Das haben hier im Gegensatz zu dir einige Leute intus.

Zitat (ccfuchs @ 10.03.2007, 15:21) *
Und jetzt schreib ich den Widerspruch,...

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JTH
Beitrag 11.03.2007, 19:46
Beitrag #32


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Wer es unbedingt wissen will kann sich ja darauf einlassen, sich die Rechtslage in der Urteilsbegründung erklären zu lassen. laugh2.gif


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ccfuchs
Beitrag 11.03.2007, 20:10
Beitrag #33


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Zitat
Schön, dass du meine Aussage aus dem Zusammenhang reißt. Denn der Satz danach macht eine völlig andere Aussage draus, als die die du haben willst. Denn wenn du einen Lenkruck nicht ohne Folgen abfangen kannst, warst deine Geschwindigkeit eben nicht angepasst.


Mangelnde Übung gepaart mit dem Zustand der Hinterreifen. Sache des Richters.

Zitat
Entweder du hast bei deinem Beispiel zu wenig Abstand gehalten oder der Lkw hat seinen Rückschaupflichten nicht genüge getan. Der Fall deiner Freundin war aber anders gelagert:


Ohh Du hast erfasst worauf ich hinaus will. Ohne Zeugen wäre es dann aber überhöhte Geschwindigkeit des Jungen tiefergelegten Golffahrers, oder? (nein ich habe keinen tiefergelegten Golf und ja, ich meine den Fahrer)

Mir ist durchaus bewusst dass es entsprechende Entscheidungen zu dem diffusen Tatbestand überhöhte Geschwindigkeit existieren. In diesem Fall war die NICHT die Ursache sondern ein Lenkfehler. Punkt.
Andernfalls hätten wir kein Problem die Strafe zu akzeptieren.
Mir geht nur der Kausalschluss ohne Beweise auf den Sack. Recht haben und recht kriegen sind 2 paar Schuhe,...
Die einfachste Lösung (unter Bußgeldoptimierung) ist nicht immer die Richtige.
Es wurden auch genug Frauen als Hexen verbrannt.

Zitat
(Bitte Hand hoch wer von diesen Verkehrspolizist ist, die können es nicht besser wissen).

Leider Erfahrung auch im Strafrechtsbereich (nicht gegen mich). Ich habe leider noch keinen kompetenten Polizisten getroffen, sorry,...
Selbst lesen können ist nicht mehr selbstverständlich,...

Zitat
Wer zu viel Geld hat, bitte. Aber halte uns auf dem Laufenden, auch wenn ich nicht glaube, dass da noch was kommen wird.


Daran solls nicht liegen.

Zitat
Wer es unbedingt wissen will kann sich ja darauf einlassen, sich die Rechtslage in der Urteilsbegründung erklären zu lassen.


Auch die Rechtsprechung wird der Rechtslage nicht immer gerecht :-)

Zitat
Das hat mit doof wenig zu tun, nur einfach mit Unkenntnis.

Eine zum Austausch markierte stark beschädigte Planke wird durch einen leichteren Anprall nicht weiter in ihrem Wert vermindert. Dies ist aber Sache eine evl. Zivilverfahrens.
Die Polizei hat keinerlei Möglichkeit zur beurteilung. Der postulierte Schaden bezieht sich auf eine unbeschädigte Planke und demnach auch für Polizisten erkennbar falsch.

Was bist Du eigentlich? Dass Du so indifferenzert große Töne spuckst? Jurist sicher nicht.
Gruß an Minnie


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JTH
Beitrag 11.03.2007, 20:18
Beitrag #34


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Selbst wenn die rechtsprechung der Rechtslage nicht immer gerecht wird, hat sie für den Verurteilten solange rechtliche Bindung, bis eine höhere Instanz etwas anderes feststellt...

Daher heist das Ganze auch Rechtsprechung: Was sie feststellt und spricht ist Recht.


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Michael_
Beitrag 11.03.2007, 20:21
Beitrag #35


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Zitat (ccfuchs @ 11.03.2007, 20:10) *
Mangelnde Übung gepaart mit dem Zustand der Hinterreifen.


Dann ist vielleicht dies hier noch was für euch:

Zitat (BKat 108)
Als Fahrzeugführer nicht dafür gesorgt, dass das Fahrzeug, der Zug, die Ladung oder die Besetzung vorschriftsmäßig war, wenn dadurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war oder die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung wesentlich litt
50 € 3 Pkt. B


biggrin.gif


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MickyMaus
Beitrag 11.03.2007, 22:48
Beitrag #36


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Zitat (ccfuchs @ 11.03.2007, 20:10) *
In diesem Fall war die NICHT die Ursache sondern ein Lenkfehler. Punkt.

Lenkfehler führen nicht zum Abflug von der Straße. Nicht wenn die Geschwindigkeit angepasst ist. Punkt.

Zitat (ccfuchs @ 11.03.2007, 20:10) *
Ich habe leider noch keinen kompetenten Polizisten getroffen, sorry,...

Da hast du wohl die falschen getroffen... Kenne genügend...

Zitat (ccfuchs @ 11.03.2007, 20:10) *
Auch die Rechtsprechung wird der Rechtslage nicht immer gerecht :-)

Die Rechtsprechung spricht Recht. Wenn es dir nicht passt, hast du Pech gehabt.

Zitat (ccfuchs @ 11.03.2007, 20:10) *
Eine zum Austausch markierte stark beschädigte Planke wird durch einen leichteren Anprall nicht weiter in ihrem Wert vermindert. Dies ist aber Sache eine evl. Zivilverfahrens.

Für die Erfüllung des OWi-Tatbestandmerkmals "Sachschaden" ist kein Schadenswert erforderlich.

Zitat (ccfuchs @ 11.03.2007, 20:10) *
Die Polizei hat keinerlei Möglichkeit zur beurteilung. Der postulierte Schaden bezieht sich auf eine unbeschädigte Planke und demnach auch für Polizisten erkennbar falsch.

Wo hat denn die Polizei einen Schaden postuliert? Selbst wenn, dann wäre das ein Thema für das Zivilverfahrens, wie du schon selbst geschrieben hast.

Zitat (ccfuchs @ 11.03.2007, 20:10) *
Was bist Du eigentlich? Dass Du so indifferenzert große Töne spuckst? Jurist sicher nicht.

Verkehrstechnikingenieur, ebenfalls Recht im Nebenfach. Allerdings im Gegensatz zu dir Verkehrsrecht. Was du im Hauptfach studierst, hast du leider ja noch nicht geschrieben...
Aber worauf bezieht sich dein "indifferenziert"?


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Carterarch
Beitrag 11.03.2007, 23:18
Beitrag #37


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Zitat (ccfuchs @ 11.03.2007, 20:10) *
Ohh Du hast erfasst worauf ich hinaus will. Ohne Zeugen wäre es dann aber überhöhte Geschwindigkeit des Jungen tiefergelegten Golffahrers, oder? (nein ich habe keinen tiefergelegten Golf und ja, ich meine den
Leider Erfahrung auch im Strafrechtsbereich (nicht gegen mich). Ich habe leider noch keinen kompetenten Polizisten getroffen, sorry,...
Selbst lesen können ist nicht mehr selbstverständlich,...


Ganz schön arrogant,mein Lieber! wavey.gif

Ob einer hier richtig lesen kann,muss ich anhand der jeweils gegebenen Antwort schlussfolgern !
Ob einer hier richtig schreiben kann (sowohl sinngemäß als auch orthografisch) kann man allerdings direkt sehen!
Was,zum Teufel,ist im Zusammenhang mit einer Leitplankenbeschädigung ein kaufmännischer Schaden ? Denn merkantil heisst doch wohl im Deutschen "kaufmännisch"?
An dem "Inquisor " rätsele ich auch noch 'rum! think.gif

Carterarch


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(Lisa Fitz, Kabarettistin )
-Nichts ist so unwissend wie die Unwissenheit der Gewissheit (Aldous Huxley)
-Seitdem mich Rechte als "links" und Linke als "rechts" bezeichnen,weiß ich,dass ich richtig liege!
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ccfuchs
Beitrag 11.03.2007, 23:23
Beitrag #38


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Zitat
Selbst wenn die rechtsprechung der Rechtslage nicht immer gerecht wird, hat sie für den Verurteilten solange rechtliche Bindung, bis eine höhere Instanz etwas anderes feststellt...


Dann muss man es wohl akzeptieren auch wenn es einem nicht passt. Solange aber nur rechtlich ungebildete Polizisten das beurteilen akzeptiere ich es nicht.
Zitat
Lenkfehler führen nicht zum Abflug von der Straße. Nicht wenn die Geschwindigkeit angepasst ist. Punkt.

Steuerfehler führen nicht zum Absturz, kenne ich zu Genüge.
Wenn Du Verkehrsing. bist brauch ich Dir über die Destabilisierung durch falsche Regler wohl nix erzählen.
Die Frage ist ob die Geschwindigkeit erkennbar der Situation angepasst war. Zudem ist fraglich ob erkennbar dass die gebotenen 80km/h (mehrfach an dieser Stelle bei gleichen Witterungsverhältnissen gefahren) in diesem Fall nicht sicher waren. Dies war erkennbar nicht der Fall. Dafür gibt es einen Zeugen.
monakuasale Erklärungen sind meist falsch. Ebenso wie JEDE Prognose.
Ein Sicherheitstraining hätte den Unfall wohl verhindern können.

War die bedauernswerte Dame vor Raser Rolf zu schnell? Sie hat in einer Schrecksituation falsch reagiert, mit fatalen Folgen. Auslöser dafür war in diesem fall Nötigung, dennoch war der Unfall vermeidbar (bei niedrigerer Geschwindigkeit?)

Ich demonstriere Dir gern mit Deinem Fahrzeug dass auch bei trockener Fahrbahn bei 50km/h ein unkontrollierter Fahrzustand durch falsche Steuereingabe möglich ist (selbstverständlich nur auf einer abgesperrten Strecke).

By the way: BWL und E-Tech als Vollstudium, im Moment in der Wissenschaft hängengeblieben.

Zitat
Da hast du wohl die falschen getroffen... Kenne genügend...

Dein Wort in Gottes Ohr, ich erhebe keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit.
Du würdest nicht glauben was ich schon erlebt hab, gerne per PN.
Ach ja: Bei einem Unfall mit Unfallflucht im fließenden Verkehr (Schaden 3000€, hat ordentlich gerumst) hatten die Herrschaften lediglich die Sorge welches Bußgeld sie denn mir aufdrücken können und sich über das Herkunftsland meiner Freundin auszulassen statt die Straftat zu verfolgen.
Wie gesagt den Strafrechtsfall nur per PN.


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Beitrag 11.03.2007, 23:46
Beitrag #39


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Zitat
Was,zum Teufel,ist im Zusammenhang mit einer Leitplankenbeschädigung ein kaufmännischer Schaden

Ob ein technisch relevanter Schaden an der defekten Leitplanke enstanden ist lässt sich schwer ermitteln. Hier kommt es auf die Minderung des Wertes der Sache an. Der Wert war bereits herabgesetzt wie stark ist herauszufinden. Schließlich wird der Wert ersetzt nicht die Planke (wenn sie die technische Funktion noch erfüllt meinetwegen auch die Wertminderung)
Wenn es dich stört nenn es global Schaden.

Zitat
An dem "Inquisor " rätsele ich auch noch 'rum!


Korrekt sollte Inquisitor heißen, sorry


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MickyMaus
Beitrag 13.03.2007, 09:28
Beitrag #40


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Zitat (ccfuchs @ 11.03.2007, 23:23) *
Zitat
Lenkfehler führen nicht zum Abflug von der Straße. Nicht wenn die Geschwindigkeit angepasst ist. Punkt.

Steuerfehler führen nicht zum Absturz, kenne ich zu Genüge.

Meine (provokante) Aussage war auf deine Provokante Aussage
Zitat
In diesem Fall war die NICHT die Ursache sondern ein Lenkfehler. Punkt.

bezogen.

Zitat (ccfuchs @ 11.03.2007, 23:23) *
Wenn Du Verkehrsing. bist brauch ich Dir über die Destabilisierung durch falsche Regler wohl nix erzählen.

Brauchst du nicht, solltest du lieber auch nicht. Denn erstens war es kein falscher Regler und zweitens erfolgt die Destabilisierung erst durch mehrere aufeinanderfolgende falsche Regeleingriffe. Die lassen das Fahrzeug dann aufschaukeln.

Zitat (ccfuchs @ 11.03.2007, 23:23) *
Die Frage ist ob die Geschwindigkeit erkennbar der Situation angepasst war.

Du siehst die "Situation" zu sehr auf den Zustand der Fahrbahn und die Witterungsverhältnisse bezogen. Sieh es doch einfach mal auf den Satz der StVO bezogen:
Zitat (§3(1)StVO)
(1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, so darf er nicht schneller als 50 km/h fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Er darf nur so schnell fahren, daß er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, daß dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muß er jedoch so langsam fahren, daß er mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke halten kann.

Sprich: Wenn deine Freundin nicht in der Lage ist, einen Lenkfehler wieder "auszubügeln" und statt dessen einen Abflug macht, war ihre Geschwindigkeit nicht ihren persönlichen Fahrfähigkeiten angepasst. Da mag dann noch so sehr die Sonne geschienen haben.

Zitat (ccfuchs @ 11.03.2007, 23:23) *
War die bedauernswerte Dame vor Raser Rolf zu schnell? Sie hat in einer Schrecksituation falsch reagiert, mit fatalen Folgen. Auslöser dafür war in diesem fall Nötigung, dennoch war der Unfall vermeidbar (bei niedrigerer Geschwindigkeit?)

Du ziehst immer wieder Beispiele mit Fremdeinfluss heran. Das war doch hier nicht der Fall, oder verstehe ich dich falsch?

Zitat (ccfuchs @ 11.03.2007, 23:23) *
Ich demonstriere Dir gern mit Deinem Fahrzeug dass auch bei trockener Fahrbahn bei 50km/h ein unkontrollierter Fahrzustand durch falsche Steuereingabe möglich ist (selbstverständlich nur auf einer abgesperrten Strecke).

Wenn du es drauf anlegst und nach dem ersten Regeleingriff nicht (oder bewusst zu viel) gegenlenkst, kannst du natürlich einen Abflug machen. Das ist aber nicht die Realität. Auf einen drohenden Kontrollverlust reagierst du im Normalfall. Und wenn du dann nicht richtig reagierst, warst du für deine Fahrfähigkeiten zu schnell.

Zitat (ccfuchs @ 11.03.2007, 23:23) *
By the way: BWL und E-Tech als Vollstudium, im Moment in der Wissenschaft hängengeblieben.

Und Zivilrecht als Nebenfach? Woher nimmst du die Kenntnisse, hier detailtief mitreden zu können?

Zitat (ccfuchs @ 11.03.2007, 23:23) *
Dein Wort in Gottes Ohr, ich erhebe keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit.

Das klang aber vorher ganz anders:
Zitat
Ich habe leider noch keinen kompetenten Polizisten getroffen, sorry,...


Zitat (ccfuchs @ 11.03.2007, 23:46) *
Ob ein technisch relevanter Schaden an der defekten Leitplanke enstanden ist lässt sich schwer ermitteln.

Es ist einfach die Frage, ob ein rechtlich relevanter Schaden entstanden ist.

Zitat (ccfuchs @ 11.03.2007, 23:46) *
Hier kommt es auf die Minderung des Wertes der Sache an.

Eben nicht. Die Schadenshöhe ist eine Frage des Zivilstreites über den Schadenersatz. Hier ist lediglich die Entscheidungsfrage "Sachschaden entstanden" mit ja oder nein zu beantworten.


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kanake
Beitrag 13.03.2007, 09:42
Beitrag #41


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ich habe auch eine bußgeldbescheid bekommen

98,45 euro + 3 punkte in flensburg


ich bin in ein aquaplaning geraten, dann direkt in die leitplanken gefahren.
was bitte kann ich dafür wenn es regnet? das könnte auch mit 50km/h passieren.

ich kann ja nicht auf der autobahn mit 40km/h fahren wenn es leicht regnet
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Bonsai-Brummi
Beitrag 13.03.2007, 09:46
Beitrag #42


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Zitat (kanake @ 13.03.2007, 09:42) *
ich kann ja nicht auf der autobahn mit 40km/h fahren wenn es leicht regnet

Wenn es dermaßen stark regnet und/oder Deine Reifen so abgefahren (oder einfach nur breit? rolleyes.gif ) sind, daß das Auto aufschwimmt: Warum nicht? think.gif

scnr blushing.gif
c.s.
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AMenge
Beitrag 13.03.2007, 09:53
Beitrag #43


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Zitat (kanake @ 13.03.2007, 09:42) *
ich bin in ein aquaplaning geraten, dann direkt in die leitplanken gefahren.
was bitte kann ich dafür wenn es regnet? das könnte auch mit 50km/h passieren.

ich kann ja nicht auf der autobahn mit 40km/h fahren wenn es leicht regnet

Au weia. Ich versuche mal, das auseinander zu dröseln.

Zunächst mal bist du nicht in ein Aquaplaning reingeraten. Aquaplaning bedeutet, dass das auf der Fahrbahn befindliche Wasser nicht von den Reifen verdrängt werden kann und das Fahrzeug aufschwimmt. Der Reifen hat also keinen Kontakt mehr zur Fahrbahn sondern schwimmt auf einem Wasserpolster. Dadurch bedingt kann der Reifen keinerlei Kräfte (Lenken, Bremsen) mehr übertragen, das Fahrzeug ist also nicht mehr kontrollierbar.

Wodurch wird nun Aquaplaning verursacht? Hier spielen 3 Faktoren rein:
- Wasserhöhe auf der Fahrbahn
- Profiltiefe und Güte der Reifen
- Geschwindigkeit

Auf die Wasserhöhe auf der Fahrbahn hat man als Fahrer nur bedingt Einfluss. Man kann zwar Spurrillen meiden, wenn aber bei starkem Regen die ganze Fahrbahn gleichmässig nass ist, dann hat man keinen Einfluss mehr.

Auf die Bereifung hat man natürlich grossen Einflüss, allerdings muss man bei einem Regenschauer mit dem leben, was gerade aktuell am Fahrzeug montiert ist.

Also bleibt als direkt zu beeinflussende Grösse nur noch die Geschwindigkeit. Und wenn man die nicht entsprechend reduziert, dann wird einem zu Recht der Vorwurf gemacht, für die Situation zu schnell gewesen zu sein.

Um es ganz deutlich zu sagen: Aquaplaning passiert nicht so einfach sondern es ist das Resultat einer massiven Fehleinschätzung seitens des Fahrers.

Und nebenbei bemerkt: Selbstverständlich kann man auf der Autobahn seine Geschwindigkeit bis auf 40 km/h oder auch darunter reduzieren, wenn die Umstände es erfordern.
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MickyMaus
Beitrag 13.03.2007, 10:04
Beitrag #44


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Zitat (kanake @ 13.03.2007, 09:42) *
ich bin in ein aquaplaning geraten, dann direkt in die leitplanken gefahren.
was bitte kann ich dafür wenn es regnet? das könnte auch mit 50km/h passieren.

ich kann ja nicht auf der autobahn mit 40km/h fahren wenn es leicht regnet

Aquaplaning "passiert" auch erst bei Geschwindigkeiten ab ca. 80km/h. Wenn du also 50km/h gefahren wärst, wäre nichts passiert...


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ccfuchs
Beitrag 13.03.2007, 10:44
Beitrag #45


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Zitat
ich bin in ein aquaplaning geraten, dann direkt in die leitplanken gefahren.
was bitte kann ich dafür wenn es regnet? das könnte auch mit 50km/h passieren.


Du kannst natürlich nix dafür dass es regnet. In diesem Fall ist besteht ein direkter Zusammenhang zwischen erkennbar schlechtem Fahrbahnzustand und Geschwindigkeit. Wie schnell warst Du wirklich?


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Bonsai-Brummi
Beitrag 13.03.2007, 10:54
Beitrag #46


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Zitat (MickyMaus @ 13.03.2007, 10:04) *
Aquaplaning "passiert" auch erst bei Geschwindigkeiten ab ca. 80km/h.

Bist Du sicher, Micky,
daß ein 800kg-Kleinwagen auf abgefahrenen >205er-Reifen erst oberhalb von 80 km/h Wasserski fährt? rolleyes.gif

lg
c.s.
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MickyMaus
Beitrag 13.03.2007, 11:09
Beitrag #47


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Deswegen habe ich ja "ca." geschrieben. Das kann bei leichtem Fahrzeug und schlechten Reifen auch schon mal 70 sein. Aber dass bei ~50 nix passiert wäre, da bin ich mir zu 90% sicher wink.gif


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shocktrooper
Beitrag 13.03.2007, 11:26
Beitrag #48


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Zu Aquaplaning kann ich nur sagen, dass ich schon weit unterhalb von 80 km/h die Bodenhaftung verloren habe (mit recht gut profilierten 245ern). Und an der reinen Lehre, nach der so gut wie jeder Unfall durch angepasste Geschwindigkeit vermieden werden kann, möchte ich leise Zweifel anmelden.

So habe ich schon einen dreifach eingeschwungenen Rittberger mit anschließender erheblicher Kaltverformung meines Wagens hingelegt, weil in einer Landstrassenkurve von irgendeinem Bäuerchen Gülle auf der Bahn verteilt war - schmierseifenglatt und in der Abenddämmerung fast nicht erkennbar...

Und ich bin auch schon mal im Stop and Go im Stau auf den Vordermann draufgerollt. Einfach für einen Moment geträumt und aus dem Fenster in den Himmel geschaut... tja, eigene Dummheit. Die kann schon mal die unangepasste Geschwindigkeit ersetzen - ist im Gegensatz dazu aber nicht unbedingt strafbewehrt.


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Hornblower
Beitrag 13.03.2007, 11:31
Beitrag #49


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Hallo Shocktrooper,

von der reinen Lehre her hättest Du im geschilderten Falle ohnehin nur so langsam fahren dürfen, daß Du die Gülle rechtzeitig hättest erkennen können, oder aber so langsam, daß Dein Wagen nicht ausgebrochen wäre. Es hätte ja immerhin auch ein Kind auf der Straße liegen können, daß der Motorradfahrer vor Dir versehentlich verloren hat, ohne es zu merken, und das mußt Du ja auch in der Dämmerung sehen und noch rechtzeitig bremsen können.

Von der reinen Lehre her würde das *schon* gehen. Allein, irgendwann wird es abstrus und nicht mehr sinnvoll.

Viele Grüße,

H.H.


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Gast_Gerhard_*
Beitrag 13.03.2007, 19:17
Beitrag #50





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Zitat (Hornblower @ 13.03.2007, 11:31) *
Es hätte ja immerhin auch ein Kind auf der Straße liegen können, daß der Motorradfahrer vor Dir versehentlich verloren hat, ohne es zu merken


Der ist echt gut rofl1.gif

Spaß beiseite....
Micky hats dir ja schon ausführlich erklärt und in anderen Beiträgen wurde es dir ja auch schon erklärt.

Wenn deine Freundin nicht Yolanda Surer ist dann hat sie Pech gehabt.
Sie war für die Verhältnisse und ihr eigenes Fahrvermögen an diesem Tag einfach zu schnell.

Und unterlaß bitte die Gerüchte das man eine Karre mit nur einer Lenkbewegung nicht wegwerfen kann.
Ich hab in der Kundschaft minimum zwei Leute die durch EINE falsche Drehung die Kiste sogar aufs Dach geschmissen haben.
Das geht schneller als man denkt und ist im Grunde eine ganz normale Situation .

Und weil ich die Antwort vom Fuchs schon ahne......
Versuch nicht mit mir darüber zu diskutieren.....
Erstens marschiere ich schon ganz streng auf die Million Kilometer zu, zweitens bin bzw. war ich im Motorsport aktiv.
Ich weiß also durchaus was man falsch machen kann bzw. was normalerweise falsch gemacht wird denn ich war ja auch mal jung whistling.gif
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