... Bußgeldkatalog-Verordnung 2010 (BKatV) mit Punktbewertung nach Anlage 13 FeV

    
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  BKatV: Nr. 2-7.2.3 | Nr. 8-11.3 | Nr. 12-15  ]

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Bußgeldkatalog

    Hinweis:
Bußgeldkatalog 2010
Status: Aktuell

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Bußgeldkatalog 2008
Gültig bei Tatbegehung
bis 31. Januar 2009

Abschnitt I - Fahrlässig begangene Ordnungswidrigkeiten

A. Zuwiderhandlungen gegen §24 StVG, a) Straßenverkehrs-Ordnung


TIPP: Nutzen Sie zur Sanktionsermittlung gem. Tabelle 1 doch einfach unseren Bußgeldrechner ...


Nr. Tatbestand Regelsatz
in Euro
und Punkte
Fahrverbot
in
Monate
Kategorie
zur
Fahrerlaubnis
auf Probe
  Geschwindigkeit      
8 Mit nicht angepasster Geschwindigkeit gefahren      
8.1 trotz angekündigter Gefahrenstelle, bei Unübersichtlichkeit, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen, Bahnübergängen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen (z. B. Nebel, Glatteis) 100 €
3 Pkt.
  A
8.2 in anderen als in Nummer 8.1 genannten Fällen mit Sachbeschädigung 35 €    
9 Festgesetzte Höchstgeschwindigkeit bei Sichtweite unter 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen überschritten 80 €
3 Pkt.
  A
9.1 um mehr als 20 km/h mit einem Kraftfahrzeug der in § 3 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe a oder b StVO genannten Art
Anmerkung:
...z.B. für KFZ über 3,5t sowie für alle KFZ mit Anhänger
Tabelle 1
Buchstabe a
   
9.2 um mehr als 15 km/h mit kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugen der in Nummer 9.1 genannten Art mit gefährlichen Gütern oder Kraftomnibussen mit Fahrgästen Tabelle 1
Buchstabe b
   
9.3 um mehr als 25 km/h innerorts oder 30 km/h außerorts mit anderen als den in Nummer 9.1 oder 9.2 genannten Kraftfahrzeugen
Anmerkung:
...z.B. PKW sowie andere KFZ bis 3,5 t
Tabelle 1
Buchstabe c
   
10 Als Fahrzeugführer ein Kind, einen Hilfsbedürftigen oder älteren Menschen gefährdet, insbesondere durch nicht ausreichend verminderte Geschwindigkeit, mangelnde Bremsbereitschaft oder unzureichenden Seitenabstand beim Vorbeifahren oder Überholen 80 €
3 Pkt.
  A
11 Zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten mit      
11.1 Kraftfahrzeugen der in § 3 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe a oder b StVO genannten Art
Anmerkung:
...z.B. für KFZ über 3,5 t sowie für alle KFZ mit Anhänger
Tabelle 1
Buchstabe a
  A
11.2 kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugen der in Nr. 11.1 genannten Art mit gefährlichen Gütern oder Kraftomnibussen mit Fahrgästen Tabelle 1
Buchstabe b
  A
11.3 anderen als den in Nr. 11.1 oder 11.2 genannten Kraftfahrzeugen
Anmerkung:
...z.B. PKW sowie andere KFZ bis 3,5 t
Tabelle 1
Buchstabe c
  A

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Änderungsbegründung:

Begründung des Verordnungsgebers zur Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), Inkraftgetreten am 01. April 2004.

Zu Buchstabe a (Nrn. 8, 8.1, 8.2 BKat)

Die bisherige Nr. 8 BKat enthält einen Bußgeldregelsatz für das Fahren mit unangepasster Geschwindigkeit an bestimmten Gefahrenstellen. Eine Regelung für den Fall der unangepassten Geschwindigkeit an anderen Stellen ist bislang nicht enthalten. Ein Regelungsbedarf wird von der Praxis insoweit für den Fall für erforderlich gehalten, dass die unangepasste Geschwindigkeit dort zu Unfällen führt. Zwar gilt hierfür bereits die Zumessungsregel der Nr. 1.4 BKat, die Auffangtatbestand ist. Dieser Tatbestand gilt aber generell, also bei der Verursachung eines Sachschadens unabhängig von dem ihn verursachenden konkreten Verhalten. Wegen der erheblichen Fallzahlen, die speziell die Unfallursache unangepasste Geschwindigkeit betreffen, ist - auch wegen der wünschenswerten Signalwirkung - eine spezielle Regelung erforderlich, auf die die Bußgeldbehörden sich bei der Ahndung beziehen können. Das dient außerdem der Vermeidung fehlerhafter Entscheidungen. Die bisherige Nr. 8 BKat wird deshalb aufgegliedert in Nr. 8.1, die unter Beibehaltung der bisherigen Sanktionshöhe den Fall der unangepassten Geschwindigkeit an Gefahrenstellen regelt und unabhängig von der Unfallfolge gilt, und die Nr. 8.2 BKat, die die unangepasste Geschwindigkeit an anderen Stellen mit Unfallfolge regelt, wobei die Sanktionshöhe hierfür aus Nr. 1.4 BKat übernommen wird. Änderungen bei der Sanktionshöhe im Vergleich zur bisherigen Regelung gehen mit den Neuregelungen nicht einher.


 
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Nr. 8-11.3 BKatV: Weitergehende Informationen
Stand / Letzte Änderung ...
Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines Fahrverbots wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr (Bußgeldkatalog-Verordnung/BKatV) vom 13. November 2001 (BGBl. I 2001, Nr. 59, Seite 3033), einschl. Punktbewertung gemäß Anlage 13 zu § 40 FeV, in der Fassung des Inkrafttretens vom 01.01.2011. Letzte Änderung durch: Fünfte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 17. Dezember 2010 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 67 S. 2279 Art. 1, ausgegeben zu Bonn am 27. Dezember 2010).
Weitere Infos ...
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Links ...
Download: Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog
Stand: 01.02.2009, 7. Auflage, Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt (www.kba.de)
Hinweise ...
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