... Bußgeldkatalog-Verordnung 2009 (BKatV) mit Punktbewertung nach Anlage 13 FeV

    
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Bußgeldkatalog

    Hinweis:
Bußgeldkatalog 2009
Status: Aktuell

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Bußgeldkatalog 2008
Gültig bei Tatbegehung
bis 31. Januar 2009

Abschnitt I - Fahrlässig begangene Ordnungswidrigkeiten

A. Zuwiderhandlungen gegen §24 StVG, a) Straßenverkehrs-Ordnung


Nr. Tatbestand Regelsatz
in Euro
und Punkte
Fahrverbot
in
Monate
Kategorie
zur
Fahrerlaubnis
auf Probe
  Straßenbenutzung durch Fahrzeuge      
2 Vorschriftswidrig Gehweg, Seitenstreifen (außer auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen und in den Fällen des § 7 Abs. 3a Satz 2 StVO), Verkehrsinsel oder Grünanlage benutzt 5 €    
2.1 - mit Behinderung 10 €    
2.2 - mit Gefährdung 20 €    
3 Gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen durch Nichtbenutzen      
3.1 der rechten Fahrbahnseite 10 €    
3.1.1  - mit Behinderung 20 €    
3.2 des rechten Fahrstreifens (außer auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen) und dadurch einen anderen behindert 20 €    
3.3 der rechten Fahrbahn bei zwei getrennten Fahrbahnen 25 €    
3.3.1  - mit Gefährdung 35 €    
3.4 eines markierten Schutzstreifens als Radfahrer 10 €    
3.4.1  - mit Behinderung 15 €    
3.4.2  - mit Gefährdung 20 €    
3.4.3  - mit Sachbeschädigung 25 €    
4 Gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen      
4.1 bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit und dadurch einen anderen gefährdet 80 €
2 Pkt.
  A
4.2 auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen und dadurch einen anderen behindert 80 €
1 Pkt.
  A
5 Schienenbahn nicht durchfahren lassen 5 €    
5a Ausrüstung eines Kraftfahrzeugs nicht an die Wetterverhältnisse angepasst 20 €    
5a.1  - mit Behinderung 40 €
1 Pkt.
  B
6 Als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei Sichtweite unter 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen oder bei Schneeglätte oder Glatteis sich nicht so verhalten, dass die Gefährdung eines anderen ausgeschlossen war, insbesondere, obwohl nötig, nicht den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufgesucht 140 €
3 Pkt.
   
7 Als Radfahrer oder Mofafahrer      
7.1 Radweg (Zeichen 237, 240, 241) nicht benutzt oder in nicht zulässiger Richtung befahren 15 €    
7.1.1  - mit Behinderung 20 €    
7.1.2  - mit Gefährdung 25 €    
7.1.3  - mit Sachbeschädigung 30 €    
7.2 Fahrbahn, Radweg oder Seitenstreifen nicht vorschriftsmäßig benutzt 10 €    
7.2.1  - mit Behinderung 15 €    
7.2.2  - mit Gefährdung 20 €    
7.2.3  - mit Sachbeschädigung 25 €    

 
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Nr. 2-7.2.3 BKatV: Weitergehende Informationen
Stand / Letzte Änderung ...
Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines Fahrverbots wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr (Bußgeldkatalog-Verordnung/BKatV) vom 13. November 2001 (BGBl. I 2001, Nr. 59, Seite 3033), einschl. Punktbewertung gemäß Anlage 13 zu § 40 FeV, in der Fassung des Inkrafttretens vom 01.09.2009. Letzte Änderung durch: Sechsundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 5. August 2009 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 52 S. 2631 Art. 2, ausgegeben zu Bonn am 13. August 2009).
Weitere Infos ...
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Links ...
Download: Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog
Stand: 01.09.2009, 8. Auflage, Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt (www.kba.de)
Hinweise ...
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