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> MPU aufgrund Cannabis Psychosen und Psychatrie Aufnethalte, war: Führerschein Entzug wegen überfahren einer roten Ampel+Cannabis p
Saibot121
Beitrag 05.09.2024, 17:27
Beitrag #1


Neuling
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Hallo zusammen! Ich bin neu hier und heiße Tobias. Liest man meinen Vornamen rückwärts kommt man auf meinen Benutzernamen smile.gif

Ich bräuchte mal die Erfahrung der Community und deshalb habe ich mich dazu entschieden meinen Fall hier zu veröffentlichen.

Am 15 März wurde ich von der Polizei wegen überfahren einer roten Ampel angehalten. Dummerweise ist es so gewesen das die Polizei an der Ampel neben mir gestanden hat. Ich habe mir vorher einen Joint mit Holland Gras geraucht und war in dem Moment als die Polizei neben mir stand so überfordert, dass ich idiot einfach los gefahren bin und die Polizei mir natürlich direkt hinterher. Ich habe anfangs tatsächlich erst versucht Gas zu geben um abzuhauen, doch dies gelingte natürlich nicht und nach knapp einem oder zwei Kilometer bin ich dann angehalten.
Ab dem Zeitpunkt ging einfach nichts mehr bei mir, weil ich wusste nun ist der Lappen weg und ich war komplett irritiert.

Ich gebe mal wieder was im Strafbefehl steht:
Sie befuhren am 15.03.2024 gegen 00:35 mit einem PKW der Marke VW mit dem Kennzeichen XX XX 123 in alkoholbedingt fahruntüchtigem Zustand unter anderem die xyz Straße.
Die Untersuchung der Ihnen am 15.03.2024 um 1:39 Uhr entnommenen Blutprobe ergab den Nachweis berauschender Substanzen (THC) im Blut.
Die Fahruntüchtigkeit ergibt sich aus Ihren drogentypischen Ausfallerscheinungen.
Sie missachteten das Rotlicht einer Ampel und versuchten sich einer Polizeikontrolle zu entziehen.
Bei der polizeilichen Überprüfung hatten Sie keinen klaren Gedankenablauf, wirkten verwirrt und hatten starke Stimmungsschwankungen...
Die Fahruntüchtigkeit hätten Sie bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt erkennen können und müssen.
Durch diese Tat haben Sie sich als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen.


Nachdem die Polizei auf der Wache alle Tests mit mir absolviert hatte (Urintest und Blutabnahme) wurde ich vom Krankenwagen abgeholt und aufgrund meines verwirrten Zustandes in die Psychatrie Zwangseingewiesen, die ich nach zwei Wochen verlassen habe. Ich muss dazu sagen, dass ich nach drei oder vier Tagen eine freiwillige Unterlassung unterschrieben habe und erst geblieben bin.
Ich habe bis heute keine Testergebnisse erhalten, muss aber dazu sagen, dass ich Dauerkonsument bin/war. Das bedeutet das ich an manchen Tagen mehrere Joints geraucht habe. Als die Polizei mich anhielt, war ich zu dem Zeitpunkt arbeitslos und rauchte sowieso mehr als vorher. Es gab nur THC im Blut und keine anderen Substanzen oder Alkohol.
Wie bekomme ich mein Ergebnis? Ist das Ergebnis überhaupt wichtig? Was ist wichtig für den Moment? Kann ich nicht aufgrund meines Zustandes auf Unzurechnungsfähig plädieren?
Ich bin wirklich überfordert.

Ich habe eine Sperrfrist von neun Monaten erhalten und die würde im März 25 enden da mein Strafbefehl im Juni angekommen ist.
Meinen Führerschein könnte ich mittlerweile wieder beantragen, allerdings möchte ich noch etwas warten um meine Haare vom THC zu befreien. Wie lange dauert es bis alles wieder ok ist? Wieso möchte die Behörde ein polizeiliches Führungszeugnis?

Mich interessiert einfach nun wie ich vorgehen sollte.
Ich hatte ein kostenloses Gespräch mit einer MPU Vorbereitung und er hat mir gesagt ich solle die Akte bei der Behörde beantragen. Aber wieso? Kann mich das noch retten ? Steht in der Akte nicht das gleiche wie im Strafbefehl?

Falls die MPU angeordnet wird kann ich dagegen Einspruch einlegen mit der Begründung, dass die neun Monate vom Strafbefehl doch ausreichend waren und ich meinen Führerschein brauche, da ich wieder berufstätig bin.

Zu guter letzt möchte ich sagen das ich meinen Führerschein seit November 2011 habe. Nämlich seit dem 11.11.2011 dieses Datum vergesse ich nie. Ich fahre seitdem Unfallfrei und bin nie großartig mit der Polizei in Kontakt gekommen. Meinen Führerschein bestand ich mit 0 Fehlern und direkt bei der ersten praktischen Prüfung. Einmal musste ich meinen Führerschein für einen Monat abgeben das war im Jahr 2015 und dort war es ebenfalls eine rote Ampel an der ich dann auch geblitzt wurde. Wird das berücksichtig oder ist dies schon verfallen?

Welche Schritte sollte ich nun einleiten?

Ich hoffe das dies ausreichend beschrieben ist.
Falls nicht sagt was ihr wissen wollt und ich gebe euch die Einzelheiten.
Jetzt seid ihr dran.
Ich freue mich auf eure Antworten und ein großes Dankeschön im voraus!!!

smile.gif

Schöne Grüße aus der Nähe von Bielefeld.

Vielleicht kann mir ja jemand eine MPU Anlaufstelle empfehlen. Habe gehört das manche nicht so streng bewerten wie andere..

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Q-Treiberin
Beitrag 05.09.2024, 17:41
Beitrag #2


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Du solltest tatsächlich Akteneinsicht bei der FEB nehmen um Deine Werte (THC und Alk) zu erfahren, alles andere wäre zu diesem Zeitpunkt hier Kaffeesatzleserei….

Anrufen, einen Termin abmachen und lesen. Dafür brauchst Du weder Anwalt noch „Vorbereiter“.


Ansonsten, nein eine besonders „weiche“ Stelle gibt es nicht da alle Gutachter nach den gleichen Kriterien begutachten.


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MsTaxi
Beitrag 05.09.2024, 18:24
Beitrag #3


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Einige Rückfragen müssen trotzdem sein:

1. Welche Diagnose bekamst du in der Psychiatrie? Welche Empfehlung bei der Entlassung?
2. Wann hast du das letzte Mal gekifft? Nachdem du aufgehört hast mit Kiffen, müssen bis zu drei Monate vergehen, bis dir unbelastete Haare wachsen. Ab dann kannst du 1 cm Haarwachstum pro Monat rechnen. Nach sechs Monaten lohnt dann eine Haaranalyse.


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"Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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Saibot121
Beitrag 05.09.2024, 18:32
Beitrag #4


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Die Akte werde ich bei der Behörde in naher Zukunft einsehen.



Ich weiß nicht welche Diagnose ich von der Psychatrie bekommen habe, weil ich bis heute nie darüber nachgedacht habe.

Gekifft habe ich das letzte mal am Wochenende und seit dem 1.9 nicht mehr.
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Oiltron
Beitrag 05.09.2024, 20:44
Beitrag #5


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Willst Du denn überhaupt dauerhaft mit dem Drogenkonsum aufhören?

Wenn Du gerade mal vier Tage Drogenabstinent bist und vorher Dauerkonsument warst, ist das aufhören möglicherweise eine ganz neue Herausforderung für Dich.

Wobei mit "Aufhören" dann auch wirklich KEIN Drogenkonsum mehr stattfinden sollte, wenn Du dauerhaft Deine irgendwann mal wiederbekommene Fahrerlaubnis behalten willst.
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Jens
Beitrag 06.09.2024, 03:50
Beitrag #6


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Zitat (Saibot121 @ 05.09.2024, 18:27) *
Falls die MPU angeordnet wird kann ich dagegen Einspruch einlegen mit der Begründung, dass die neun Monate vom Strafbefehl doch ausreichend waren und ich meinen Führerschein brauche, da ich wieder berufstätig bin.
Nein, die Argumentation zieht nicht.

Zitat (Saibot121 @ 05.09.2024, 18:27) *
Einmal musste ich meinen Führerschein für einen Monat abgeben das war im Jahr 2015 und dort war es ebenfalls eine rote Ampel an der ich dann auch geblitzt wurde. Wird das berücksichtig oder ist dies schon verfallen?
Das ist nicht mehr verwertbar.


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auchdasnoch
Beitrag 06.09.2024, 08:30
Beitrag #7


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Zitat (Saibot121 @ 05.09.2024, 18:27) *
Wieso möchte die Behörde ein polizeiliches Führungszeugnis?
Weil das der Gesetzgeber mal so festgelegt hat.



Zitat (MsTaxi @ 05.09.2024, 19:24) *
Nach weiteren sechs Monaten lohnt dann eine Haaranalyse.
Wobei eine Haaranalyse wohl kaum ausreichen dürfte, um die zu erwartende MPU zu bestehen.
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MsTaxi
Beitrag 06.09.2024, 09:18
Beitrag #8


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Wenn eine THC-Abhängigkeit festgestellt wurde in der Psychiatrie, reicht das natürlich nicht für eine positive MPU. Ich meine hier auch nur, dass nach sechs Monaten AB belegt werden kann. Falls kein Willen zur AB bestehen sollte, ist das wahrscheinlich ohnehin alles sinnlos.

@Saibot121
Wichtig ist deine psychiatrische Diagnose unter zwei Aspekten:
1. Sollte bei dir Cannabismissbrauch oder Abhängigkeit diagnostiziert worden sein, ist der Drops Fahreignung erstmal gelutscht. Dann musst du eine Abstinenz von mindestens 12 oder 15 Monaten durch Urinkontrollen oder Haaranalysen nachweisen. Desweiteren wäre eine (sucht-)therapeutische Maßnahme nachzuweisen. Grundsätzlich kann dir da die örtliche Drogenberatung mit Rat und Tat zur Seite stehen.
2. Sollte etwas anderes diagnostiziert worden sein, stellt sich die Frage, ob diese Diagnose deine Fahreignung in Frage stellt. Dann wäre mindestens ein ärztliches Gutachten fällig.


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Hornblower
Beitrag 06.09.2024, 12:22
Beitrag #9


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Zitat (Saibot121 @ 05.09.2024, 18:27) *
Schöne Grüße aus der Nähe von Bielefeld.



Aus der Nähe von - WAS??? thread.gif


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Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
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F117
Beitrag 06.09.2024, 14:38
Beitrag #10


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Achim Held lügt yes.gif


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It's a lie we don't believe anymore!"

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auchdasnoch
Beitrag 06.09.2024, 15:29
Beitrag #11


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Zitat (MsTaxi @ 06.09.2024, 10:18) *
Ich meine hier auch nur, dass nach sechs Monaten AB belegt werden kann.

Mir ist schon klar, wie Du das gemeint hattest. Ich hatte aber Bedenken, dass das anders beim TE ankommen könnte.
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Saibot121
Beitrag 06.09.2024, 15:53
Beitrag #12


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Ich persönlich möchte mit dem Konsum aufhören und der Zeitpunkt war bewusst gewählt.

Was bedeutet AB und TE?

Ist der Bericht der Psychatrie denn in der Führerscheinakte enthalten? Oder müsste ich mich mit der Psychatrie selbst in Verbindung setzen?

Würde der regelmäßige Besuch einer Selbsthilfegruppe als therapeutische Maßnahme ausreichen?
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MsTaxi
Beitrag 06.09.2024, 16:16
Beitrag #13


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AB = Abstinenz
TE = Threaderöffner

Wegen der psychiatrischen Diagnose solltest du deinen dortigen Psychiater kontaktieren.

Da du durch die Polizei dort hingebracht wurdest, dürfte die Führerscheinstelle durch den Polizeibericht erfahren, dass das so war. Dann werden sie höchstwahrscheinlich von dir Unterlagen (Arztbrief oder Entlassbericht) fordern, wenn du deine FE neu beantragst.

Edit: der Besuch einer SHG (= Selbsthilfegruppe) alleine reicht bei Personen mit Abhängigkeitsdiagnose nicht mehr. Sie wird nur als Motivationsfaktor angesehen.


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ujgm
Beitrag 09.09.2024, 07:39
Beitrag #14


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Zitat (auchdasnoch @ 06.09.2024, 08:30) *
Zitat (Saibot121 @ 05.09.2024, 18:27) *
Wieso möchte die Behörde ein polizeiliches Führungszeugnis?
Weil das der Gesetzgeber mal so festgelegt hat.

Wo hat der Gesetzgeber das festgelegt? think.gif
(von der Klasse D ist hier ja nicht die Rede)

Zitat (auchdasnoch @ 06.09.2024, 08:30) *
...um die zu erwartende MPU zu bestehen.

Warum ist hier eine MPU zu erwarten? think.gif
Wegen der einmaligen Zuwiderhandlung wohl nicht.
Und über die nicht bekannte psychiatrische Diagnose zu spekulieren, ist die Faktenlage noch ein bisschen dünn.
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Der_Veranstalter
Beitrag 09.09.2024, 09:04
Beitrag #15


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Zitat (ujgm @ 09.09.2024, 08:39) *
Wo hat der Gesetzgeber das festgelegt? think.gif


FEV, § 22, Abs 2

Zitat
(2) Die Fahrerlaubnisbehörde hat zu ermitteln, ob Bedenken gegen die Eignung des Bewerbers zum Führen von Kraftfahrzeugen bestehen und er bereits im Besitz einer Fahrerlaubnis ist oder war. Sie hat dazu auf seine Kosten eine Auskunft aus dem Fahreignungsregister und dem Zentralen Fahrerlaubnisregister einzuholen. Sie kann außerdem auf seine Kosten – in der Regel über das Kraftfahrt-Bundesamt – eine Auskunft aus den entsprechenden ausländischen Registern einholen und verlangen, dass der Bewerber die Erteilung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde nach den Vorschriften des Bundeszentralregistergesetzes beantragt.


Wird m.W. bei Ersterteilungen nicht gefordert, bei Neuerteilungen immer.


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MsTaxi
Beitrag 09.09.2024, 10:14
Beitrag #16


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Zitat (ujgm @ 09.09.2024, 08:39) *
Und über die nicht bekannte psychiatrische Diagnose zu spekulieren

Ich habe nicht spekuliert, das weise ich entschieden von mir. Dass eine Diagnose gestellt wurde, welcher Art auch immer, nehme ich nach einem zweiwöchigen Aufenthalt dort als gesichert an.


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ujgm
Beitrag 10.09.2024, 07:49
Beitrag #17


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Zitat (Der_Veranstalter @ 09.09.2024, 09:04) *
Zitat (ujgm @ 09.09.2024, 08:39) *
Wo hat der Gesetzgeber das festgelegt? think.gif


FEV, § 22, Abs 2

Das ist aber eine KANN-Bestimmung.
Wenn die FEB ein polizeiliches Führungszeugnis fordert mit der Begründung "Weil das der Gesetzgeber mal so festgelegt hat", ist das Ermessensnichtgebrauch und damit rechtswidrig und das wird jedes Gericht der FEB um die Ohren hauen.

Wenn die FEB argumentiert, weil sie es darf und im vorliegenden Fall sie eine begründete Notwendigkeit dafür sieht, dann wäre es etwas Anderes. Trotzdem ist die Wertung des VO-Gebers aus § 21 Abs. 3 Nr. 6 FeV zu beachten, wonach bei anderen Klassen außer D ein Führungszeugnis nicht vorgesehen ist.
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corneliusrufus
Beitrag 11.09.2024, 01:18
Beitrag #18


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Das sehe ich etwas anders. Die zitierte Rechtsquelle verpflichtet die FEB, bei den genannten Klassen ein Führungszeugnis einzufordern. Daraus ist jedoch kein Umkehrschluss abzuleiten. Dem Rest folge ich. Nur ist es eben leicht für eine FEB, eine Begründung für ein Führungszeugnis auch bei anderen FE-Klassen zu finden, insbesondere bei vorherigem FE-Entzug. Und eine derartige Ermessensausübung mit Sachgrund ist gerichtlich nicht überprüfbar.

Ohne Erklärung bei den im § 21 (3) Nr. 6 FeV ungenannten FE-Klassen ein Führungszeugnis zu fordern sehe ich gleichfalls als rechtswidrig an. Nur bringt es nichts die FEB darauf hinzuweisen, weil sie dann die Begründung unschwer nachholen kann und wird. Außer Zeitverlust.

Liebe Greet-Ings Cornelius


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Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
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Saibot121
Beitrag 11.09.2024, 16:26
Beitrag #19


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Ich habe mich nun mit der Psychatrie und der Staatsanwaltschaft auseinadergesetzt.

Die Staatsanwaltschaft wird mir meine Testergebnisse der Blutentnahme zukommen lassen.

Die Psychatrie die Berichte.

Gleichzeitig habe ich mich schlau gemacht und einen Antrag genehmigt bekommen, sodass ich in eine Entwöhnungsbehandlung aufgenommen werden kann.

Die Behandlung würde 22 Wochen gehen und ich gehe stark davon aus das der MPU Gutachter sowas gerne sieht. Deshalb werde ich dies Angriff nehmen.

Wenn ich meinen Führerschein dann neu beantrage könnte es ja sein das ich durch diese Maßnahme die MPU umgehen kann??
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MsTaxi
Beitrag 11.09.2024, 19:07
Beitrag #20


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Nee, so läuft das nicht.

Wer hat dir denn diese Entwöhnungsbehandlung vermittelt? Ist die ambulant oder stationär? Und das wichtigste... Wer hat die Diagnose "Abhängigkeit" gestellt? Sowas kriegst du ja nicht genehmigt, weil du hin und wieder mal gekifft hast.

Wenn die FEB von dieser Diagnose und/oder der Therapie erfährt (und das wird sie sehr wahrscheinlich), wärst du deine FE dauerhaft bis zu einer positiven MPU los oder du müsstest 15 Jahre warten.


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Saibot121
Beitrag 12.09.2024, 12:48
Beitrag #21


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@Ms Taxi

Die Entwöhnungsbehandlung hat tatsächlich die Psychatrie veranlasst und diese wäre stationär. Ich gehe stark davon aus das die Psychatrie die Diagnose auf Abhängigkeit gestellt hat. Ich muss mir da allerdings selbst nichts vor machen. Da ich zu diesem Zeitpunkt arbeitslos war und ich regelmäßig in Holland gewesen bin und dies natürlich auch noch dort in der Psychatrie erzählt habe wirkt sich das wahrscheinlich auf das Ergebnis aus.

Was ich nicht erzählt habe: Nachdem die Polizei mich dort zwangseingewiesen hat und ich nach zwei Wochen die Psychatrie verlassen habe bin ich in kürzester Zeit wieder dort gelandet weil ich rückfällig wurde und wieder total durcheinander war. Da hat meine Mutter verzweifelt den Krankenwagen gerufen und ich bin am nächsten Morgen wieder in der Psychatrie wach geworden.

Wird dies eventuell mit dem Führerschein in Verbindung gebracht? Beim Telefonat mit der Psychatrie sagte die gute Frau das meine Berichte momentan wohl noch für Unterschriften in der Umlaufbahn wären was mich verwundert weil das ganze schon lange her ist.

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Kai R.
Beitrag 12.09.2024, 12:58
Beitrag #22


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Geh mal davon aus, dass Du nach Abschluss der Entwöhnung noch 12 Monate AB nachweisen musst und dann zur MPU kannst.


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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MsTaxi
Beitrag 12.09.2024, 13:11
Beitrag #23


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Okay, dann ist die Diagnose Abhängigkeit gestempelt.

Die FEB wird durch den Polizeibericht von der Einlieferung in die Psychiatrie erfahren. Verständlicher Weise wollen die dann wissen, wie lange du dort weshalb in Behandlung warst. Darf man ihnen nicht verübeln, es gibt neben Alkohol- und Drogenabhängigkeit noch einige andere psychische Probleme, die die Fahreignung beeinträchtigen können. Da in dem Bericht der Psychiatrie die Diagnose Abhängigkeit samt Therapieempfehlung drinstehen wird, kriegst du deine FE erst wieder, wenn du irgendwann mal deine FE neu erteilt haben willst und dann der unweigerlich folgenden Anordnung einer MPU im positiven Sinn nachgekommen bist.

Für die MPU wirst du nicht nur eine abgeschlossene Suchttherapie samt Nachsorge und am besten SHG nachweisen müssen, sondern auch 12 bis 15 Monate AN. Von der geglückten Darstellung einer guten Aufarbeitung deines Verkehrsverhaltens mal nicht zu reden. Ein realistischer Zeitraum bis zum MPU-Termin ab jetzt liegt bei etwa 15 bis 18 Monaten, wenn alles klappt.

Wie sah denn eigentlich dein Konsum kurz vor der TF aus?


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Saibot121
Beitrag 12.09.2024, 17:05
Beitrag #24


Neuling
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Leider habe ich täglich konsumiert.
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MsTaxi
Beitrag 12.09.2024, 18:54
Beitrag #25


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Sieh es so... egal, wie besch...eiden dir manchmal zumute sein mag, ab jetzt kann es nur noch steil aufwärts gehen. laugh2.gif


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Oiltron
Beitrag 12.09.2024, 20:19
Beitrag #26


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Zitat (Saibot121 @ 12.09.2024, 18:05) *
Leider habe ich täglich konsumiert.


Warum ist Dir denn der Führerschein eigentlich so dermassen wichtig?

Du scheinst doch eigentlich ganz gut mit Deinem Drogenkonsum klarzukommen und ganz zufrieden damit zu sein, ohne eine wirkliche Notwendigkeit für den Führerschein zu haben.
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MsTaxi
Beitrag 13.09.2024, 06:42
Beitrag #27


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Zitat (Oiltron @ 12.09.2024, 21:19) *
Du scheinst doch eigentlich ganz gut mit Deinem Drogenkonsum klarzukommen und ganz zufrieden damit zu sein, ohne eine wirkliche Notwendigkeit für den Führerschein zu haben.

Was für eine moralinsaure Frage.

@saibot hat den Antrag auf eine Entwöhnung gestellt, da ist es doch verständlich, dass er sich informieren will, wie das mit seiner FE weiter läuft.


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shortie
Beitrag 14.09.2024, 07:21
Beitrag #28


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Zitat (Oiltron @ 12.09.2024, 20:19) *
Du scheinst doch eigentlich ganz gut mit Deinem Drogenkonsum klarzukommen und ganz zufrieden damit zu sein

Denkst du wirklich der TE ist nach zweimaligem Psychiatrieaufenthalt wegen seinem Konsum wirklich zufrieden?
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corneliusrufus
Beitrag 15.09.2024, 17:46
Beitrag #29


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Zitat (Oiltron @ 12.09.2024, 21:19) *
Du scheinst doch eigentlich ganz gut mit Deinem Drogenkonsum klarzukommen und ganz zufrieden damit zu sein, ohne eine wirkliche Notwendigkeit für den Führerschein zu haben.

Der Satz ist so nackt natürlich eine Unverschämtheit. Doch kann er auch hilfreich sein? Ich meine ja und erläutere das gerne.

In der Entwöhnungsbehandlung von Cannabis, einer Therapie sowie später in der MPU geht es um die Verhaltensänderung und ihre Motive. Als ein Detailpunkt welche Motive und Gedanken haben zum Entschluss der Hilfeannahme und dann weitergehend sogar der Abstinenz geführt. Denn der Konsum war ebenfalls mit Motiven und Vorteilen verbunden. Deren Vorteile gehen bei Abstinenz verloren, die Motive zum Konsum bleiben womöglich.

Es lohnt sich daher, immer wieder auf die Abstinenzgründe zu schauen, diese zu verstärken und zu vermehren.

Liebe Greet-Ings Cornelius


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Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
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Saibot121
Beitrag 16.09.2024, 15:11
Beitrag #30


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Meine Werte sind nun da:

Tetrahydrocannabinol 2,6 ng/ml
HO-THC 1,1 ng/ml
THC-COOH 38,5 ng/ml

Angehalten wurde ich am 15. März

Kann ich mir etwas Hoffnung mit diesen Werten machen?
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Krystel887
Beitrag 16.09.2024, 15:16
Beitrag #31


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Wird nix passieren, ist unter 3.5
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Mc.Klappstuhl
Beitrag 16.09.2024, 15:38
Beitrag #32


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Zitat (Saibot121 @ 05.09.2024, 18:27) *
[....]

Ich gebe mal wieder was im Strafbefehl steht:
[...]
Die Fahruntüchtigkeit ergibt sich aus Ihren drogentypischen Ausfallerscheinungen.
Sie missachteten das Rotlicht einer Ampel und versuchten sich einer Polizeikontrolle zu entziehen.
[...]



Es sind aber "drogentypische Ausfallerscheinungen" protokoliert.
Das einfach nix passiert, wird in diesem Fall wahrscheinlich nicht so sein.

Auch wenn unter dem Grenzwert von 3.5ng/ml sind hier offensichtlich starke Ausfallerscheinungen vorhanden gewesen.

@Saibot121
War/ ist hier wirklich nur Cannabis im Spiel?
Zumal die Werte, besonders das THC-COOH, nicht für einen "extrem" hohe Cannabisaufnahme sprechen.
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Saibot121
Beitrag 16.09.2024, 18:06
Beitrag #33


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Ja es ist nur Cannabis (THC) im Spiel gewesen. Als die Polizei mich anhielt und durch dieses ganze Blaulicht ging vom Kopf her einfach nichts bei mir. Das steht auch so in der Ablichtung die ich heute erhalten habe.

Ich gebe das mal wieder:

Im polizeilichen Bericht wurde u.a. dokumentiert:
Fahrweise und Fahrzeugbedienung: Schlangenlinien (lt.Strafanzeige Fahrt in den Gegenverkehr), Geschwindigkeits-/Rotlichtverstoß
Verhalten am Anhalteort: distanzlos, aggressiv, depressiv, redselig, wechselnde Stimmung, unangemessen heiter
Aussteigen aus dem Fahrzeug: hyperaktiv
Verhalten auf der Dienststelle: distanzlos, aggressiv, depressiv, redselig, wechselnde Stimmung, unangemessen heiter
Sprache: verlangsamt
Augen/Pupillen: vergrößert, erweitert
Körperliche Auffälligkeiten: Unruhe, Schweißausbrüche
Bewusstsein/Auffnahmefähigkeit: verwirrt, desorientiert
Herr.... habe angegeben vor 12 Stunden THC konsumiert zu haben ( Ich kann mich nicht mehr an diese Aussage erinnern )
Atemalkoholkonzentration 0,00 Drogen Vortest positiv auf THC

Im ärztlichen Bericht anlässlich der Blutentnahme wurden folgende Auffälligkeiten dokumentiert:
Medikamente oder Drogen: THC
Pupillen: stark erweitert
Pupillenlichtreaktion: verzögert
Denkablauf: sprunghaft, verworren
Verhalten: redselig, abweisend
Stimmung: euphorisch, gereizt
Äußerlicher Anschein des Einflusses von Drogen stark bemerkbar.

Grenzwert 1,0 ng/ml
Überschreitung: Ja

THC 2,6 ng/ml Grenzwert 1,0 ng/ml Überschreitung Ja
HO THC 1,1 ng/ml
THC COOH 38,5 ng/ml

Beurteilung
Durch die hier vorgenommenen chemisch toxikologischen Untersuchungen wurde nachgewiesen, dass ein Konsum von Cannabisprodukten stattgefunden hat.
In der Serumprobe wurde THC und Hydroxy THC in Konzentrationen aufgefunden, die dafür sprechen, dass zum Zeitpunkt der Blutentnahme von einer Wirkung auszugehen ist.
Die festgestellten deutlichen Leistungsdefizite lassen sich durch die Wirkung und Mengen der aufgefunden Substanzen erklären und weisen auf eine erhebliche zentral nervöse Beeinträchtigung hin.
Andere Erklärungsmöglichkeiten ergeben sich aus den vorliegenden Informationen nicht.
Diese Befunde sprechen dafür dass man bedingt durch den Konsum vorgenannter berauschender Mittel nicht mehr in der Lage war ein Fahrzeug im Straßenverkehr sicher zu führen.

Was kann ich nun tun um die MPU zu umgehen? Mit diesen Werten kann ich doch überhaupt nicht auf d1 oder d2 aungestuft werden oder??
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MsTaxi
Beitrag 16.09.2024, 18:15
Beitrag #34


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Wurde auch dokumentiert, dass du in die Psychiatrie gebracht wurdest?


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Saibot121
Beitrag 16.09.2024, 18:21
Beitrag #35


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Nein davon steht nichts im Strafbefehl und auch nicht in der Ablichtung mit dem THC Ergebnissen die ich heute erhalten habe.

Wo könnte dies dokumentiert sein? Auf die Berichte der Psychatrie warte ich leider immer noch.
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Fietser
Beitrag 16.09.2024, 20:26
Beitrag #36


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Für den reinen Strafbefehl ist der Psychiatrieaufenthalt weniger von Belang, in diesem geht es sich primär um den eigentlichen Tatsachverhalt.

Für die potenzielle MPU sind alle Unterlagen, die in deiner Führerscheinakte archiviert sind, von Belang, hier können noch weitere für deine Fahreignung relevante Tatsachen archiviert sein. Wie einige bereits weiter oben angemerkt haben, solltest du - wie du bereits beabsichtigtest - hier entsprechende Einsicht beantragen, um in Erfahrung zu bringen, welche über den reinen Tatsachverhalt hinausgehenden Fakten dort abgelegt sind.
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Richard Rorty
Beitrag 18.09.2024, 00:25
Beitrag #37


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Zitat (Saibot121 @ 16.09.2024, 19:06) *
Ja es ist nur Cannabis (THC) im Spiel gewesen. Als die Polizei mich anhielt und durch dieses ganze Blaulicht ging vom Kopf her einfach nichts bei mir. Das steht auch so in der Ablichtung die ich heute erhalten habe.


Deine geringen Werte passen überhaupt nicht zu Deinem Konsummuster. Bist du sicher, dass du sauberes Cannabis bezogen hast und nicht THC-armes (CBD-)Cannabis, das mit synthetischen Cannabinoiden gestreckt wurde? Auf Grund der größeren Potenz und unerforschten Wirkung könnte dies zum Teil Deinen psych. Ausnahmezustand erklären.

Für den Führerschein ist dies aber egal, da bei einer Kontrolle das Blut nicht auf synthetische Cannabinoide getestet wird.


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Krystel887
Beitrag 18.09.2024, 09:42
Beitrag #38


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Zitat (MsTaxi @ 16.09.2024, 19:15) *
Wurde auch dokumentiert, dass du in die Psychiatrie gebracht wurdest?


Ist das nicht komplett egal? Er hatte unter 3.5.
Selbst wenn die irgendwelche Ausfallerscheinungen dokumentieren kann man sich da safe mit "nervös weil erste Verkehrskontrolle" oder ähnlichem rausreden.
Am 15. März gab es noch die 1.0 Regelung.
Er könnte dann auch sagen, dass er am Tag vorher einen geraucht hat (würde zu den Werten passen) und Panik bekommen hat.

Zu deiner Aussage:

Zitat (Saibot121 @ 05.09.2024, 18:27) *
vorher einen Joint mit Holland Gras geraucht


lol - hast das selber eingekauft oder hat die jemand erzählt, dass es Hollandgras ist?
@Richard Rorty hat schon recht. Die Werte passen nicht zusammen. Vor allem nicht wenn du vorher einen geraucht hast. Also direkt vor Fahrtantritt.
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MsTaxi
Beitrag 18.09.2024, 09:53
Beitrag #39


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Zitat (Krystel887 @ 18.09.2024, 10:42) *
Zitat (MsTaxi @ 16.09.2024, 19:15) *
Wurde auch dokumentiert, dass du in die Psychiatrie gebracht wurdest?

Ist das nicht komplett egal? Er hatte unter 3.5.

Es geht dabei nicht um Ausfallerscheinungen oder den aktiven Wert. Wenn die FEB von einer krisenhaften Einlieferung in die Psychiatrie erfährt, muss sie nachhaken, weshalb das der Fall war. Es gibt psychische Störungen, die die Fahreignung in Frage stellen (können). Das muss geklärt werden. Der aktive THC-Wert ist dabei irrelevant.

Da die Psychiatrie eine mehrmonatige Entwöhnungstherapie empfohlen hat - zumindest verstehe ich @saibot so - hat sie zuvor eine Abhängigkeitsdiagnose gestellt. Ohne eine solche Diagnose keine solche Empfehlung. Eine solche Diagnose zwingt die Fsst aber zum Handeln.


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Saibot121
Beitrag 19.09.2024, 19:42
Beitrag #40


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Also zuerst mal danke an eure ganzen Antworten. Der ein oder andere Beitrag konnte mir helfen.

@Krystel887 Ich war zu dem Zeitpunkt arbeitslos und habe wesentlich mehr gekifft.
@Richard Rorty Ich beschaffte mir mein Gras mit der deutschen Bahn aus Hengelo u.a. Cannabis mit 28% THC


Ich habe habe heute meine Führerschein Akte einsehen dürfen und ich gebe das ganze mal wieder:

Vorne weg; Es waren keine Ergebnisse der Blutentnahme in der Akte enthalten.


Sehr geehrte Damen und Herren,
folgende Erkenntnisse zur Person werden hiermit ergänzend mitgeteilt:

....vom 14.3.24 Tankbetrug (wurde eingestellt)
....vom 13.3.24 Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz mit Cannabis und Zubereitungen. (wurde eingestellt)
....vom 12.3.24 Sonstige Sachbeschädigung auf Straßen, Wegen oder Plätzen. (noch keine Info)
....vom 24.4.23 Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz mit Cannabis und Zubereitungen. (wurde eingestellt)
....vom 4.6.22 Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz als Fahrzeugführer.


Über die Person liegen Informationen über Tatsachen vor, die auf nicht nur vorübergehende Mängel hinsichtlich der Eignung bzw. der Befähigung zum Führen von Kfz schließen lassen

Feststellungen erfolgten aus folgenden Anlass:
Freitag 15.3.23 00:35 (Der Abend an dem ich mein Führerschein verloren habe)
Und die zwei Straftaten mit dem Betäubungsmittelgesetz die allerdings eingestellt wurden.

1.Allgemeines
Am 15.3.24 gegen 0:35 befuhren die Beamten xx die Straße. Auf Höhe der Straße xx kam den Beamten ein PKW entgegen. Im Rückspiegel konnte der Beamte wahrnehmen dass de o.g. PKW über die durchgezogene Linie in den Gegenverkehr fuhr. Hierbei wurde kein Verkehrsteilnehmer gefährdet. (Ich fuhr den Beamten entgegen und der Beamte bemerkte im RÜCKSPIEGEL das ich über die durchgezogene Linie fuhr??????? Wie hat er das geschafft?)

2.Anhaltesituation
Der Beamte wendete den FustKw aufgrund dessen und näherte sich der rotlichtanzeigenden Lichtanzeige an der Straße auf der Fahrspur gerade Richtung Stadt. Der Beschuldigte stand mit seinem o.g PKW auf der Linksabbiegerspur an der Ampel. Als die Beamten mit dem FustKw direkt neben dem Beschuldigten hielten fuhr der Beschuldigte über die rotlichtanzeigende LZA und bog link ein.Daraufhin fuhren die Beamten dem BES hinterher und gaben Anhaltezeichen. Der BES hielt auf Höhe der Hausnummer 4 am Fahrbanrand. Als die Beamten aus dem FzstKw aussteigen setzte der BES seine Fahrt vor und bog links in die Straße ein. (Geschw. 40km/h) Auf Höhe der Hausnummer 17 bremste der BES und hielt mit seinem PKW am Fahrbahnrand woraufhin der BES von den Beamten auf den Boden gesprochen und mittels dienstlich gelieferten Handfesseln fixiert wurde.
(Tut mir leid aber das was hier steht stimmt nicht ich bin nicht zweimal angehalten dann hätte ich doch abhauen können wundert mich wirklich diese Formulierung)
***Ich gebe alles genau so wieder wie es in der Akte geschrieben wurde!

3.Angaben des BES
Der BES gab in einer Spontanäußerung an dass er nicht angehalten habe da er zuvor einen Joint geraucht habe. Nach qualifizierter Beschuldigtenbelehrung machte der BES wiederholt widersprüchliche Angaben. Erst gab er an dass er vor ca. 13 Stunden einen Joint geraucht hat anschließend gab er an bei der Fahrt einen Joint geraucht zu haben. Zudem soll er Alkohol konsumiert haben und noch weitere Drogen zu sich genommen zu haben. Der BES machte zunehmend zusammenhanglose Angaben.
(Nein ich war nicht alkoholisiert)

4.Auffinden des Grinders
Da die Personalien des BES noch nicht feststanden wurde der BES nach seinem Ausweis gefragt. Er gab an dass sich dieser in der Sporttasche befindet. Bei der Durchsuchung der Sporttasche konnte ein Grinder mit vermutlich Cannabisresten aufgefunden werden.

5.Blutprobenentahme
Der BES wurde mittels FustKw der Polizeiwache xx zwecks Blutprobenentnahme zugeführt. Der BES gab an Alkohol konsumiert zu haben jedoch verlief der Atemalkoholtest negativ. Da der BES angab diverse Betäubungsmittel konsumiert zu haben wurde ein freiwilliger Urintest durchgeführt. Dieser verlief jedoch NUR positiv auf THC. Aufgrund des Zustands des BES kann nicht ausgeschlossen werden dass er Medikamente eingenommen habe.
(Nein war einfach nur überfordert mit dem ganzen kann ich da nicht irgendwie gegen vorgehen mittels einen Anwalt und sagen es war das erste mal?)

6. Verhalten auf der Dienststelle
Der BES verhielt sich zunehmend psychisch auffälliger. Seine Stimmung war wechselhaft von redselig und euphorisch zu depressiv aggressiv. Er machte zusammenhanglose Angabgen.

7.Einlieferung in die Psychatrie
Der BES gab an freiwillig in die Psychatrie zu wollen. Daraufhin wurde ein RTW mittels Transport angefordert. Die Beamten begleiteten den RTW.

8.Angaben zum BTM Konsum in der Klinik
Der BES gab im Klinikum an dass er schon seit Erlangen seines Führerscheines (2011) immer unter Betäubungsmittel Auto fahren würde. Zudem würde er jeden Tag Cannabis konsumieren.
(Das ich diese Angabe so getätigt habe bezweifel ich wirklich sehr weil ich den Leuten dort so misstrauisch war und nicht dort sein wollte was kann ich dagegen tun)

Polizeiliche Maßnahmen
Da der PKW des BES ungünstig auf der Fahrbahn stand wurde dieser auf eigenen Wunsch des BES abgeschleppt.

Grinder wurde sichergestellt.

Der Führerschein des BES wurde sichergestellt. Dem BES wurde das Führen fahrerlaubnispflichtiger Fahrzeuge untersagt.


Das war meine Akte. Die Frau der ich auch ein paar Fragen stellen durfte sagte mir das der Bericht der psychatrie wichtig sein kann und ich den bitte einreichen solle. Falls die mir eine Abhängigkeit diagnostiziert haben gibt es kein Weg um die MPU.
Wieso muss ich diese Berichte dort einreichen? Ist es so das die Berichte der Psychatrie nicht dort landen? Sie sagte mir wenn ich die Neuerteilung stelle wird meine Akte automatisch dicker weil sie sich die ganzen Informationen holen wird und ich mich dann nochmal bei ihr melden soll.

Wieso soll ich ihr meine Berichte der Psychatrie zukommen lassen wenn die mich eventuell als abhängig eingestuft haben? Oder hat sie die Akten der Psychatrie sowieso? Wundert mich das sie will das ich dies einreiche.


Kann ich nun irgendwie noch mit einem Anwalt dagegen vorgehen? Ich bin wirklich nicht auffällig im Straßenverkehr gewesen und sie haben dort nicht angegeben das ich zu dem Zeitpunkt als das alles passierte meinen Job verloren habe aufgrund der Kurzarbeit und ich arbeitslos war. Zugleich ist mein Papa krank im Pflegeheim. Dies erzählte ich im Klinikum doch darüber machten sie keine Ansagen.

Hoffe auf eure Unterstützung


Fahrt vorsichtig und niemals über Rot




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chris72
Beitrag 19.09.2024, 19:44
Beitrag #41


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Zitat (Ms Taxi)
Es geht dabei nicht um Ausfallerscheinungen oder den aktiven Wert. Wenn die FEB von einer krisenhaften Einlieferung in die Psychiatrie erfährt, muss sie nachhaken, weshalb das der Fall war.

...vor allem wurden da nicht "irgendwelche" Ausfallerscheinungen dokumentiert, der TE wurde zwangseingewiesen, das passiert nicht wenn man nur etwas nervös war, auch nicht wenn man sehr nervös war.
Die festgestellten Werte und der dokumentierte Zustand inkl. Zwangseinweisung machen mich aber auch stutzig.
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chris72
Beitrag 19.09.2024, 20:07
Beitrag #42


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Auch auf die Gefahr hin dir zu nahe zu treten, aber ich persönlich finde dich nicht sehr glaubwürdig.
Dafür dass du seit Führerscheinerhalt "nie großartig mit der Polizei" in Kontakt gekommen bist, finde ich das hier schon heavy:
Zitat (Saibot121 @ 19.09.2024, 20:42) *
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....vom 24.4.23 Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz mit Cannabis und Zubereitungen. (wurde eingestellt)

Die bisherigen Straftaten mit Cannabis und Zubereitung (was immer das heißen mag) kommen auf jeden Fall bei der FEB nicht gut an.
Die protokollierte Aussage von dir dass du täglich konsumierst ebenfalls.
Für mich ist es auch nachvollziehbar dass du dich nicht an alles erinnern kannst, was im Protokoll steht über dein Verhalten und deine Aussagen.

Mich würde interessieren: warum hast du seinerzeit eine freiwillige Unterlassung (?, Entlassung) unterschrieben und bist dann doch in der Psychiatrie geblieben?
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Saibot121
Beitrag 19.09.2024, 20:17
Beitrag #43


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@chris72

Ich wurde nicht zwangseingewiesen. Laut meiner Akte wollte ich freiwillig dorthin. Ich war noch nie vorher in so einer Klinik oder Psychatrie das steht auch auf einem anderen Zettel das "der betroffene zuvor keine Klinikaufenthalte hatte".

Ich habe im Januar meinen Job verloren. Hatte zwar noch zwei Vorstellungsgespräche die nicht positiv verlaufen sind. Mein Papa liegt im Pflegeheim und ihm geht es wirklich sehr schlecht.

Als ich dann arbeitslos war fing ich an immer mehr zu kiffen. Ich habe gelesen das umso höher der THC Gehalt ist umso wahrscheinlicher ist es das man hallizunationen auslösen kann. Ich befand mich in einem Stoned sein das ich den Bezug zur Reslität etwas verloren hatte. Ich hatte Schlafmangel Essstörungen und kiffte nur noch. Das hat mein Körper und mein Hirn nicht verarbeiten können. Selbst gemerkt habe ich nichts das da was nicht stimmt. Erst heute wenn ich zurück denke was da eigentlich los war.

Die ganze Situation wie sie gewesen ist.
Welcher normale Mnesch fährt über eine rote Ampel wenn die Polizei neben einem steht?

Bei mir im Kopf dagegen spielte sich totale Nervösität ab weil ich wusste ich bin stoned die stehen neben mir und in meinem Kopf war Chaos.

Sehr schade ist das ich mich bis heute nicht erklären durfte. Das das ganze eine Ausnahmesituation war und ich bin den Umständen die zu der Zeit geherrscht haben nicht zurechtgekommen bin. Ich habe meine Anforderungen sn mich selbst nicht erfüllen können und flüchtete mich intensiv in die Droge.


Ich weiß selbst nicht wieso ich das unterschrieben habe. Hätte niemals gedacht das es wichtig für den Führerschein wird. Ich bereue es im Nachhinein

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MsTaxi
Beitrag 19.09.2024, 20:23
Beitrag #44


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Naja, mit den Unterlagen, die die Sachbearbeiterin sich selbst holt, meinte sie nicht deinen Bericht aus der Psychiatrie. Da hilft auch kein Anwalt, entweder du lieferst die Unterlagen oder du bleibst Fußgänger. Das nennt man Mitwirkungspflicht. Basta.

Arbeitslosigkeit und kranke Angehörige haben in Sachen deines Führerscheines keine Aussagekraft. Im psychiatrischen Bereich fällt das unter den Begriff 'Stressor" oder "Belastungsfaktor". Aber das haben viele Leute auch durchzustehen, die nicht kiffen und nicht in der Psychiatrie landen.

Du kannst natürlich einen Anwalt einschalten, aber wirklich reißen tut der nix, außer dir das Geld aus der Tasche.


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Saibot121
Beitrag 19.09.2024, 20:30
Beitrag #45


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@MsTaxi

Was wäre denn wenn ich diese Berichte bei der Neuerteilung nicht einreiche?


Ich muss dazu sagen das die Sachbearbeiterin sich eine Notiz gemacht hat. Das hat sie mir netterweise gesagt und mich drauf hingewiesen.
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chris72
Beitrag 19.09.2024, 20:39
Beitrag #46


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Zitat (Saibot121 @ 19.09.2024, 21:17) *
@chris72

Ich wurde nicht zwangseingewiesen.

Okay verstehe, nur laut deinem Eingangspost wurdest du zwangseingewiesen, so hast du es jedenfalls geschrieben.
Ich bin kein Psychiater oder Psychologe, aber ich empfinde es so dass du noch ganz andere, schlimmere Probleme hast als nur eine drohende MPU, die du unbedingt in Angriff nehmen solltest.
Es gab Vorfälle in deinem Leben die dich verzweifeln lassen haben (arbeitslos, Vater Pflegefall) und du hast dich in die Drogen geflüchtet. THC kann aber halt nicht nur positiv und erheiternd wirken, sondern auch negativ, und zwar in dem Maße dass eine eh schon angeschlagene Psyche noch mehr ruiniert wird.
Dass sind dann halt nicht nur Halluzinationen, die nach der akuten THC Wirkung normalerweise wieder vorbei sind, sondern eben auch halt so ernsthafte Folgen wie eine Psychose. Nicht falsch verstehen, ich will dir nichts einreden. Aber da du, wie du selber sagst, dich ein weiteres mal in eine Psychiatrie begeben hast, scheint etwas im argen zu sein. Ist die Entwöhnungsbehandlung über 22 Wochen, die du angehen möchtest, stationär?
Bist du nach wie vor "clean"? Und wie alt, wenn ich fragen darf?

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ulm
Beitrag 19.09.2024, 20:42
Beitrag #47


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Du hattest vom 12. bis zum 15. März "einen Lauf".
Was waren die Auslöser für Deinen täglichen Polizeikontakt?
Gab es danach weitere Straftaten?
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Q-Treiberin
Beitrag 19.09.2024, 20:43
Beitrag #48


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Zitat (Saibot121 @ 19.09.2024, 21:30) *
@MsTaxi

Was wäre denn wenn ich diese Berichte bei der Neuerteilung nicht einreiche?
Ggf. kein positives Gutachten („mangelnde Mitwirkung“), somit 15 Jahre Wartezeit für eine neue Fahrerlaubnis..


Meinst Du mit „laut meiner Akte“ die Akte bei der FEB?

Wenn nein, welche meist Du?


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Saibot121
Beitrag 19.09.2024, 20:52
Beitrag #49


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@chris72 ja die Behandlung würde 22 Wochen gehen und wäre stationär. Ich bin clean und bin 33.


@ulm Nein ich hatte nur in diesen kurzen Zeitraum unangenehmen Kontakt mit der Polizei.
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chris72
Beitrag 19.09.2024, 21:08
Beitrag #50


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Okay, das ist gut.
Hört sich leicht gesagt an, wenn man selbst nicht betroffen ist, aber ich empfehle dir, dir erstmal nicht zu viele Gedanken darüber zu machen, ob eine MPU fällig wird oder nicht, sondern erstmal diese Entwöhnungsbehandlung anzugehen. Alles andere wird sich zeigen, und ich denke und hoffe dass du das ganze aus einem anderen Sichtwinkel betrachten kannst wenn die Behandlung beendet ist. Ich selber hatte zwar noch keine MPU, aber war auch schon 12 Monate ohne Führerschein, und weiß wie einschneidend das sein kann.
Ich denke die Entwöhnungsbehandlung wird dir auch helfen können, dich ein Stück weit auf eine mögliche MPU vorzubereiten, Stichwort Selbstreflexion und Vermeidungsstrategien vor Rückfällen.
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