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> Mpu oder sogar Doppelte Fragestellung
Laym
Beitrag 07.06.2025, 13:36
Beitrag #1


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Hey Leute,

mein Kumpel wurde am 29.01.2025 vom Provida Video erwischt. Im Video (selbst angeschaut) einmal 123km/h bei 60 km/h. Dann Abstandsverstoß (Dicht auffahren Nötigung ) & 120 Zone mit 240km/h dann Blaulicht an Auto etc Beschlagnahmt.

Vorstrafen / Ordnungswidrigkeiten

FE Erteilt März 2014

09.05.2015 Trunkenheit mit 1,57 Promille

Neuerteilung nach besonderem Aufbauseminar am 28.12.2015 (Tilgung 29.12.2025)

Strafbefehl erhalten April 2025 Strafe 50 TS , 10 M Sperre, Auto wird Eingezogen, deshalb Einspruch gelegt Verhandlung am 26.05.2025 folgendes kam Rechtskräftig raus Auto wird nicht Eingezogen, 6 M Sperre bis 25.11.2025 00:00 Uhr.
Verurteilt wurde wegen 315d Rennen gegen sich selber.

Folgende frage ergibt sich, MPU wegen Rennen ist 100% gebucht oder ? Wenn er den Antrag jetzt stellt muss er sich in der MPU wegen Trunkenheit noch Rechtfertigen oder Antrag am 29.12.2025 erst stellen ?

Mit freundlichen Grüßen

Laym
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corneliusrufus
Beitrag 07.06.2025, 17:26
Beitrag #2


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Hallo @Laym, herzlich willkommen im Verkehrsportal!

Was ist schon zu 100% sicher? Manchmal passieren Pannen. Dennoch, ich rechne fest mit einer verkehrsrechtlichen MPU. Womit ich zugleich ausdrücke, das Thema Alkohol ist weitgehend erledigt. Oder wurde da etwas festgestellt? Nun, am MPU-Tag sollten keinerlei Anzeichen für einen Alkoholmissbrauch vorliegen, denn schließlich untersucht einen der gutachterliche Arzt.

Mit einer gewissen Draufsicht gesprochen, Alkoholverstöße und Rasen haben doch eines gemeinsam: Beide drücken aus, dass das Rechtssystem einen selbst nicht geschert hat. Ein guter psychologischer Gutachter wird dazu fragen. Doch das sind andere Fragen als damals zu den Konsummotiven.

Seit Januar sind nun doch schon einige Tage vergangen, die hoffentlich zum Nachdenken genutzt worden sind. Was an und wie wurden die damaligen Begebenheiten denn aufgearbeitet? Mittels Selbstversuch oder mit professioneller Hilfe? Was sind die Gründe für das damalige Rasen? Gibt es noch mehr Verhaltensweisen, auch nicht geahndete oder nicht aktenkundige, die ausdrücken könnten, Vorschriften sind nur für andere da, damit ich deren Verhalten einschätzen kann? Gibt es im Vergleich zu anderen Besonderheiten in der persönlichen Entwicklung?

Liebe Greet-Ings Cornelius


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Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
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Laym
Beitrag 08.06.2025, 10:59
Beitrag #3


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Moin,

er war seit dem 30.04.25 4 Stunden bei einer Verkehrspsychologen.

Also kann er jetzt schon einen Antrag stellen und die Trunkenheitsfahrt taucht nicht auf in der MPU?

Lg
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Q-Treiberin
Beitrag 08.06.2025, 12:15
Beitrag #4


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Doch, auftauchen wird sie schon, da noch verwertbar.

In der MPU wird sie als weiterer „erheblicher Verstoß gegen Verkehrsvorschriften“ mit thematisiert werden, aber nicht als Alkoholfragestellung, das heißt keine AB-Nachweise o.ä.

Theoretisch kann er jetzt den Antrag auf Neuerteilung stellen (sechs Monate vor Ablauf der Sperrfrist), aber wie hat er sich vorbereitet, die Taten aufarbeitet?

Ein einfaches „ich weiß das war blöd und ich tu es nie wieder“ führt zu einem negativen Gutachten.


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corneliusrufus
Beitrag 08.06.2025, 20:25
Beitrag #5


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Mich überrascht, dass bei dem Thema vier Stunden bei einem Verkehrspsychologen ausgereicht haben (sollen).

Liebe Greet-Ings Cornelius


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Laym
Beitrag 09.06.2025, 07:42
Beitrag #6


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Wer hat den gesagt das er nur 4 Stunden nimmt ?
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Mannix
Beitrag 09.06.2025, 14:33
Beitrag #7


Neuling


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Zitat (Laym @ 07.06.2025, 14:36) *
mein Kumpel


Schöne Grüße, unbekannterweise..!

Zitat (Laym @ 07.06.2025, 14:36) *
120 Zone mit 240km/h dann Blaulicht an Auto etc Beschlagnahmt.


Was darf man darunter verstehen, bitte? Kann in Hinsicht auf die Problemstellung nützlich sein.

Zitat (Laym @ 07.06.2025, 14:36) *
Blaulicht an Auto


Insbesondere das hier..? blink.gif

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Hornblower
Beitrag 09.06.2025, 14:40
Beitrag #8


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Was verstehst Du daran nicht? think.gif


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"Gendern" - dat is, wenn dem Sachsen sein Boot umkippt.
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Mannix
Beitrag 09.06.2025, 15:02
Beitrag #9


Neuling


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Wenn man ohne Punkt und Komma formuliert, dann passiert so etwas zwangsläufig.

Hat der "Kumpel" denn nun
  1. nach der 240-statt-120 Blaulicht angehen sehen, oder hat er
  2. "Blaulicht am Auto" gehabt, d.h. Sonderrechte missbraucht??

Und wieso sollte das Auto beschlagnahmt werden?

Mich würde interessieren, welche der Faktoren in welcher Kombination auch konkret relevant für eine MPU wären.
Auch, aber nicht nur als Fahranfänger mit 1,5+ Promille.
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Jens
Beitrag 09.06.2025, 16:04
Beitrag #10


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Zitat (Mannix @ 09.06.2025, 16:02) *
Und wieso sollte das Auto beschlagnahmt werden?
Nicht beschlagnahmt sondern eingezogen, vermutlich als Tatmittel (§ 74 StGB).


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corneliusrufus
Beitrag 09.06.2025, 16:51
Beitrag #11


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Zitat (Laym @ 08.06.2025, 11:59) *
er war seit dem 30.04.25 4 Stunden bei einer Verkehrspsychologen.

Dann ist ja gut, wenn mittlerweile mehr Stunden genommen worden sind. @Laym, Du bist es doch, der Hilfe wünscht, es ist Dein Thread. Wenn es Informationen gibt, dann sorge bitte dafür, dass diese auch hier vorliegen. Wenn seit dem April zum Juni mehr Stunden bei der VP vorliegen, dann lasse es Dir nicht aus der Nase pulen. Es sei denn, Du wünscht kein mitdenken.

Liebe Greet-Ings Cornelius


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Q-Treiberin
Beitrag 09.06.2025, 17:28
Beitrag #12


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Zitat (corneliusrufus @ 09.06.2025, 17:51) *
@Laym, Du bist es doch, der Hilfe wünscht, es ist Dein Thread.
Nach eigener Aussage handelt es sich nur *hüstel* um einen Kumpel…..


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Mannix
Beitrag 09.06.2025, 17:39
Beitrag #13


Neuling


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Man stelle fest: Es werden Einschätzungen/Information benötigt für eine anonyme dritte Person, bei deren Vergehen nähere Umstände verschwiegen oder durch Weitergabe verfälscht oder verzögert werden...
Deshalb schlüge ich vor, verschärft durch die radebrechende Ausdrucksweise des TE, den Thread erst einmal so lange auf Eis zu legen, bis eine klare Formulierung der Lage durch den TE - und zwar in eindeutiger Ausdrucksweise - erfolgt ist.

Wer von euch hat denn hier Lust, seine Zeit fürs Spielen von "stille Post" zu verschwenden? ranting.gif
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Laym
Beitrag 10.06.2025, 09:00
Beitrag #14


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Mannix die nr.1 trifft zu.

Ja, liebe Frau, es handelt sich um ein Kumpel können uns gerne auf ein Kaffee treffen, und du erhältst sein BZR und mein BZR und obendrauf noch unsere FAER Auskünfte. (QTreiberin im Raum Köln-Koblenz)

Nein Cornelius, er hat sich 4 Stunden genommen, um es bei der Hauptverhandlung vorzuzeigen der MPU geht er jetzt mit Ihr ran, er fragt sich halt nur Antrag jetzt abgeben oder am 29.12.2025 deshalb frage ich ja.

Wenn er die MPU mit der Trunkenheitsfahrt angeht, wird Sie dann nach Neuerteilung weiter 10 Jahre gespeichert? Er weiß, dass es keine ALK-MPU ist.

Mit freundlichen Grüßen

Laym
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Jens
Beitrag 10.06.2025, 09:13
Beitrag #15


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Zitat (Laym @ 10.06.2025, 10:00) *
Wenn er die MPU mit der Trunkenheitsfahrt angeht, wird Sie dann nach Neuerteilung weiter 10 Jahre gespeichert?
Nein


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corneliusrufus
Beitrag 10.06.2025, 12:27
Beitrag #16


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Ich würde die MPU in Abhängigkeit der Fortschritte bei der VP beantragen. Die Aufarbeitung gibt das Tempo vor und nicht die Aufarbeitung hat einem Termin zu folgen.

Liebe Greet-Ings Cornelius


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Laym
Beitrag 14.08.2025, 14:00
Beitrag #17


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Hey Leute,

Kumpel hat heute den Brief erhalten es wird keine MPU verlangt.

LG
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TAK
Beitrag 14.08.2025, 15:53
Beitrag #18


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Das ist überraschend... ich gehe recht in der Annahme, dass wir von NRW reden, in dem das passiert ist?


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Bei Baustellen stellt sich nicht die Frage, ob sie schlecht abgesichert sind - sondern nur wie schlecht!
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Laym
Beitrag 14.08.2025, 16:00
Beitrag #19


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Nein Tatort und Führerscheinstelle RLP aber nur 30 km von NRW entfernt wink.gif

LG
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 25.08.2025 - 15:39