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Beitrag
#1
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 36 Beigetreten: 25.03.2025 Mitglieds-Nr.: 92424 ![]() |
ich befinde mich momentan in einer schwierigen Situation und würde gerne eure Einschätzungen und Erfahrungen dazu hören. Ich habe Samstag Abend einen Fehler gemacht und bin unter Alkoholeinfluss mit dem Auto gefahren. Ich habe mich mit einer Freundin getroffen und wir haben ein paar Drinks zusammen getrunken. Als ich später nach Hause fuhr, habe ich nicht nachgedacht, was ich da tue. Ich habe leider auch einen Filmriss. Es ist richtig schlimm und ich schäme mich in Grund und Boden. Ich wurde von der Polizei gestoppt und unterzog mich freiwillig einem Atemalkoholtest, der einen Wert von 2,2 Promille zeigte. Der Blutalkoholwert steht noch aus. Ich war sofort kooperativ mit der Polizei, habe keine Widerworte gegeben und mich ruhig verhalten. Es gab keine gefährlichen Fahrmanöver oder Unfälle – es war eine relativ kurze Fahrt von etwa 3-4 Minuten nach Hause. Die Polizisten waren super lieb, haben mein Auto sogar noch bis vor die Haustür gefahren, mich nach dem KH nach Hause gefahren und mir gut zugeredet. Ich war schlimm aufgelöst. Nun mache ich mir Sorgen, ob ich möglicherweise eine Freiheitsstrafe oder sogar Bewährung erhalten könnte. Ich habe keine Vorstrafen und es war mein erster Vorfall dieser Art. Ich bereue zutiefst, was ich getan habe, und bin mir der Schwere meines Fehlers sehr bewusst. Kann mir jemand sagen, wie wahrscheinlich es ist, dass ich in diesem Fall eine Freiheitsstrafe bekomme? Oder besteht die Möglichkeit, dass es bei einer Geldstrafe und einem Führerscheinentzug bleibt? Ich möchte wirklich aus diesem Vorfall lernen und sicherstellen, dass sowas nie wieder passiert. Danke schon mal für eure Hilfe und eure Einschätzungen! |
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Beitrag
#2
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 625 Beigetreten: 24.05.2023 Mitglieds-Nr.: 90691 ![]() |
Freiheitsstrafe gibt es garantiert nicht, realistisch sind zwei Nettomonatsgehälter Geldstrafe (oder weniger wenn dein Gehalt schlecht geschätzt wird).
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Beitrag
#3
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30685 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
Ich wurde von der Polizei gestoppt und unterzog mich freiwillig einem Atemalkoholtest, der einen Wert von 2,2 Promille zeigte. Der Blutalkoholwert steht noch aus. Ab einem Blutalkoholwert von mindestens 1,6 ‰ wirst du vor Neuerteilung der Fahrerlaubnis eine MPU machen müssen. -------------------- |
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Beitrag
#4
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 36 Beigetreten: 25.03.2025 Mitglieds-Nr.: 92424 ![]() |
Vielen Dank für euere Antworten.
Ich habe mich durch die schlaflosen Nächte aktuell bereits gekümmert und werde bald schon ein Programm zum Nachweis von Alkoholabstinenz machen, werde einen Termin mit der Suchtberatung vereinbaren, an einer Selbsthilfegruppe teilnehmen ... das volle Programm halt. Es ist alles sehr sehr ärgerlich und aktuell auch nervig. Aber irgendwo ist es auch richtig. Was ich gemacht habe ich furchtbar schlimm. Und Dann muss ich den Weg nun eben gehen. Ach, entschuldigt bitte die Rechtschreibfehler. Ich bin seit 3 Tagen quasi dauerwach ![]() Ach, entschuldigt bitte die Rechtschreibfehler. Ich bin seit 3 Tagen quasi dauerwach ![]() |
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Beitrag
#5
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 9 Beigetreten: 22.03.2025 Mitglieds-Nr.: 92422 ![]() |
Hi,
ich bin ja aktuell in einer ähnlichen Situation wie du. Fast der selbe Wert, bei mir waren es 2,5 Promille. Braucht man denn unbedingt eine "Suchtberatung" und Selbsthilfegruppe? Also würdest du dich als alkoholabhängig oder so einschätzen? |
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Beitrag
#6
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 625 Beigetreten: 24.05.2023 Mitglieds-Nr.: 90691 ![]() |
Zumindest in Bayern stehen die Suchtberatungsstellen auch noch nicht alkoholabhängigen (im medizinischen Sinne) Menschen offen. Sie beraten auch im Rahmen der Gesundheitsfürsorge Menschen, die ihren Alkoholkonsum reduzieren oder ganz abstellen möchten.
In anderen Bundesländern ist es denke nicht anders. |
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Beitrag
#7
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5674 Beigetreten: 08.06.2011 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 59720 ![]() |
Es geht da vor allem darum, dass die Suchtberatung einem helfen kann, den Grad der Problemtiefe des Trinkens einzuschätzen. Merke: Suchtberatung ist nicht nur für Süchtige da. Eine realistische Problemeinschätzung ist unabdingbar, passende Strategien zum Umgang mit den Themen Alkohol, Trinken, Vermeidung, in altes Problemverhalten zu fallen etc.pp. entwickeln zu können. Das liefert einem kein Anwalt, ich schreib ja auch keine juristischen Schriftsätze.
Zu dieser Problemeinschätzung kann auch der stundenweise Besuch einer SHG gehören, in ernsteren Fällen kann man sie ohnehin anraten. Zudem kann es sein, dass @Cleopatra eventuell an einen Gutachter gerät, der von Frauen eher ein abstinentes Verhalten erwartet. Das ist unfair, so ein Geschlechternachteil, aber nach Erfahrungen aus meinem "Kundenstamm" kann es ihn geben. Er fußt zwar auf physiologischen Nachteilen des weiblichen Geschlechts mit Alkoholkonsum und hat somit nix mit dem Verhalten zu tun, aber egal. Außerdem sagt die Promillezahl einer TF wenig über die Problemtiefe aus. Ein Alkoholiker mag mit 0,9‰ getestet werden, während ein Freizeitkonsument mit 1,2 auffällig wird. Was etwas aussagt, sind die Antworten auf unseren Verkehrsportal-Kurzfragebogen zur MPU-Vorbereitung Edit: In anderen Bundesländern ist es denke nicht anders. So ist es. -------------------- "Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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Beitrag
#8
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 248 Beigetreten: 01.07.2023 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 90799 ![]() |
Nein, Suchtberatung und / oder Selbsthilfegruppe gehören nicht zu den "unbedingten" Anforderungen, vielmehr legen die BUK (siehe <hier> ) mittlerweile nahe, eine qualifizierte und professionelle Unterstützung nahe, bei Einstufung in höhere (bzw. numerisch niedrigere) Hypothesen ist diese irgendwann auch erforderlich.
Das muss nun aber keine Suchtberatung sein, sondern können auch Verkehrspsychologen, oder entsprechende qualifizierte (!) professionelle Vorbereiter sein. Je nach Wohnort ist es aber oft so, dass die Suchtberatungen von Caritas, Diakonie etc. oftmals viel einfacher zu erreichen sind, und auch kostenlose Anfangsberatungen anbieten, um zunächst einen ersten Stand zu erhalten, auf welchem man überhaupt steht, sich selbst einschätzen ist meist keine sooo gute Idee, und führt oft zu abweichenden Resultaten (in beide Richtungen...). Anhand dieser Einschätzung kannst du dann die weiteren Schritte planen Ich zitiere der Einfachheit halber mal zur allgemeinen professionellen Vorbereitung aus einem ganz andere Thread... Zitat Noch ein wenig zur professionellen Hilfe bei der Vorbereitung.. die Beurteilungskriterien legen inzwischen professionelle Hilfe bei der Vorbereitung auf die MPU nahe, und ein solcher "externer Impuls" bei der Aufarbeitung, ein fremder, professioneller Blickwinkel, ist auch ohne Frage sehr hilfreich... dennoch ist eine professionelle Vorbereitung oder Beratung vor einer MPU keine Pflicht, sondern "lediglich" eine Empfehlung. Bei eher einfacherer gelagerten Fällen, und entsprechendem Einsatz, Selbstreflexion und -sicherheit desjenigen geht es auch ohne professionelle Vorbereitung, aber je intensiver die Konsumvorgeschichte gelagert ist, je höher (bzw. in der Nummerierung eher tiefer, sprich A2 oder gar A1, zusammengefasste Infos hierzu siehe <hier>) die Einordnung gemäß der BUKs ist, je komplexer die Motive gelagert sind, je sinnvoller bzw. irgendwann auch geforderter ist eine solche. Ansonsten ganz allgemein ist eine Bescheinigung einer professionellen und seriösen (!) Vorbereitung sicher im Rahmen der Begutachtung etwas, was dem Gutachter vorab bereits zeigt, das man versucht hat, sich mit seinem Problem auseinander zu setzen, und sich Hilfe dabei zu suchen... letzten Endes ist das aber auch "nur" ein Stück Papier, viel wichtiger sind die Erkenntnisse, die du im Rahmen der Vorbereitung mitgenommen hast, deine ganz persönliche Geschichte, deine Beschäftigung mit deiner Vergangenheit, deine Erkenntnisse über Konsummotive und Konsumfehler in der Vergangenheit, die Lehren, die du hieraus gezogen hast, kurzum.... dein aufrichtiger und authentischer Wandel. Möglichkeiten zur professionellen Vorbereitung gibt es viele.... und die allerersten Suchergebnisse bei Google sind in den seltensten Fällen die besten... Professionelle Hilfe ist möglich zum Beispiel in Form von Gesprächen mit einem Verkehrspsychologen, die großen Prüfinstitutionen (TÜV, Dekra etc.) bieten über offiziell unabhängige Partnerunternehmen verschiedene Kurse, und manchmal auch Individualberatung an, oftmals gibt es aber auch bei der lokalen Caritas, Diakonie etc. entsprechende Vorbereitungskurse, welche nebenbei den Vorteil haben, meist deutlich bezahlbarer zu sein, und aufgrund der täglichen Praxis in der Suchtbetreuung (ohne zu sagen, du seist süchtig..!) meist sehr viel Erfahrung mitbringen. Schau einfach mal, was da in der Nähe angeboten wird. Generell kann man das Ganze auch online machen, ich persönlich fand damals aber eine persönliche Beratung von Angesicht zu Angesicht irgendwie... hilfreicher, unmittelbarer... das ist aber immer eine Frage der individuellen Persönlichkeit, und natürlich auch der Möglichkeiten der individuellen Mobilität. Allgemein bieten dir solche Vorbereitungsmaßnahmen wertvolle Anregungen zu deinem Verhalten, einen Blick von außen, und können dich auf Dinge fokussieren, die du selbst vllt gar nicht so für dich gesehen hast, oder als unbedeutend erachtet hast. Darüber hinaus empfand ich es auch als durchaus hilfreich, vieles nicht nur zu schreiben, sondern auch einfach mal im persönlichen Gespräch auszusprechen... das gibt dir - abseits des eigentlichen Erkenntnisprozesses - auch etwas mehr Sicherheit für die spätere MPU. Das ist sicherlich auch mit einer der Gründe, warum die BUK seit ihrer letzten Überarbeitung im letzten Jahr eine entsprechende professionelle Vorbereitung empfehlen... Was du selbst letzten Endes in Anspruch nehmen willst, hängt auch von deiner eigenen Selbstsicherheit, und vor allem deinem Vermögen zur Selbstreflexion ab... hier werden dir die User sicher auch manche wertvollen Hinweise geben können, aber aus eigener Erfahrung denke ich, dass man durch entsprechende Hilfe von Außen doch noch deutlich weiter kommt, und viele wichtige und wertvolle Hinweise und Anregungen erhält, auf welche man selber gar nicht gestoßen wäre, gerade auch, wenn ich deinen ersten Fragebogen hier las.... Was die Erfahrungen hier allgemein angeht... Über die seitens der Tochterfirmen der großen Prüfinstitute angebotenen Gruppenkurse, wie das von dir genannte ANgebot des TÜV, sind die Meinungen hier eher verteilt, gerade auch, was das Preis-Leistungsverhältnis angeht, niederschwelliger und oft auch deutlich günstigere Angebote seitens Caritas, Diakonie & Co... haben ich meist als positiv bewertet hier gelesen, ebenso wie entsprechende individuellen Gespräche mit Verkehrspsychologen oder normalen Psychologen im Rahmen einer Therapie. Letzten Endes... nehme vllt ein, zwei kostenlose Info-Angebote an (die freilich bisweilen auch etwas werbelastig fürs eigene Produkt sind, was aber ja auch irgendwo verständlich ist...), erkundige dich bei der lokalen Caritas oder Diakonie etc., ob und welche Möglichkeiten angeboten sind, wenn du möchtest, und es eine entsprechende Möglichkeit gibt, frage ggf. auch noch bei einem lokalen Verkehrspsychologen (soweit verfügbar, im ländlichen Bereich ists ggf. schwierig) an, und entscheide dann, wo du dich am besten aufgehoben fühlst, und was dein finanzieller Rahmen erlaubt bzw. du diesem erlaubst... @Cleopatra88: Mach dich bitte nicht verrückt... Ja, du hast einen Fehler gemacht, ja, das ist Mist, da darf man sich ohne Frage sehr ärgern, das wird dich Geld und deine Mobilität kosten, dich wird ein gutes Stück Arbeit erwarten, und letztere wiederzuerlangen, aber das ist auch eine Chance... eine Chance zur Einsicht in dich selbst, und vielelicht auch zu einem besseren Leben... Viele vor dir (mich eingeschlossen) haben einen ähnlichen Fehler begangen, und haben daraus gelernt und sind daran gewachsen.... auch wenn es für dich gerade wie eine riesige, fast unüberwindliche Aufgabe ist, die auf dich wartet... versuch erst einmal, ein wenig zur Ruhe zu kommen, den Kopf von all den Sorgen, die über dich hineinbrechen, zumindest ein Stück weit frei zu bekommen, und dann kannst du ganz in Ruhe weitere Schritte angehen... den ersten, nämlich das Anschieben der erforderlichen Abstinenznachweise, hast du ja bereits getan... alles weitere können nun nach und nach folgen... das schaffst du, das haben viele vor dir, das ist kein Hexenwerk, nur ein gutes Stück Arbeit an dir, und Einsicht in dich... Wenn du, @Cleopatra, deine Geschichte mit uns teilen möchtest, und dir auch hier eine erste Einschätzung wünscht, kann ich dir den von @MsTaxi verlinkten Kurzfragebogen empfehlen, den bitte in Ruhe und bitte - anders als das Wort "kurz" suggeriert, nach Möglichkeit ausführlich und mit Sorgfalt beantworten... Und solltest du vor lauter Bäumen den Wald nicht mehr sehen, wird dir hier sicherlich auch immer mal jemand mit einem guten Rat oder Antwort zur Verfügung stehen... |
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Beitrag
#9
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 36 Beigetreten: 25.03.2025 Mitglieds-Nr.: 92424 ![]() |
Ihr seid so toll, ich danke euch für eure Unterstützung und euren Rat - das ist so kostbar.
Sehr gerne arbeite ich den Fragenkatalog durch. Ich habe mich die letzten Tage viel belesen und auch die Fragenkataloge studiert. Aktuell habe ich keine Zeit und ich glaube, ich muss auch noch etwas Zeit verstreichen lassen, um das alles sacken zu lassen und zu realisieren, was da passiert ist. Eine kurze Vorstellung kann ich aber geben: Ich bin Ende 30 und habe neben einem kleinen, sehr anstrengenden Kind, auch noch einen verantwortungsvollen Beruf. Bin Lehrerin (ja, das auch noch, verbeamtet - mal schauen, was da dann noch kommt), habe aktuell einen Abiturjahrgang und muss die Prüfungen generieren. Der Kindsvater nimmt sich immer mehr zurück, meine Eltern leben nicht mehr - ich wuppe also seit 2 Jahren alles alleine (seitdem würde ich auch von einem problematischen Trinkverhalten sprechen). Ich merke eigentlich seit einem Jahr etwa, dass es so nicht weiter geht. Und zwar nicht nur ich, sondern auch Freunde, meine Schulleitung, meine Schwester. Alle raten mir, kürzer zu treten, obwohl ich schon nur Teilzeit arbeite. Ich halse mir viel Arbeit auf (suche Bestätigung durch Anerkennung), will eine tolle Bindung zu meinem Kind haben, muss natürlich im Elternrat der Kita sowie ein Vorstandsmitglied sein. Nachdem sowohl ich als auch mein Kind Ende letzten Jahres fies krank waren und ich keinerlei Kraft mehr hatte, habe ich bereits eine Kur für uns beide beantragt, die wir auch in ein paar Monaten antreten werden. Ich brauche unbedingt Strategien, Mechanismen, wie ich mir selbst Auszeiten einräume und mir auch einmal genehmige. Dann ist das Kind eben mal 7 statt 5 Stunden in der Kita (was ich eigentlich nicht will) und ich gehe eine Runde Schwimmen, solange ich gesund bleibe. Aktuell bin ich 12 Tage nonstop am Durchpowern und wenn er dann alle zwei Wochen ein Wochenende bei seinem Papa ist, drehe ich förmlich durch und trinke dann auch exzessiv - quasi als Ventil (jetzt auch nicht immer, aber es kam die letzte Zeit schon gehäuft vor) Das ist sicherlich problematisch, weil ich zugeben muss, dass ich mich manchmal schon richtig auf das Kind-freie WE gefreut habe, wenn ich dann wieder Alkohol trinken und "runter kommen" kann. Auch wenn ich mich schäme, das hier zu schreiben, aber ich will euch und vor Allem auch mir nichts vormachen. Wenn ich mein Kind dann wieder habe, rühre ich nichts an - dazu habe ich weder das Verlangen noch die Zeit. Aber die paar Tage, die er dann mal nicht bei mir ist, habe ich es seit guten 4-5 Monaten schon immer sehr übertrieben - auch wenn es schmerzt und mir peinlich ist, das so zuzugeben. Gewissermaßen bin ich fast froh, dass das nun passiert ist und ich somit gezwungen bin, an meinem ungesunden Lebensstil zu arbeiten. Wer weiß, wie es sonst geendet wäre. Danke für euer offenes Ohr! Das kam hier gerade nicht so raus: Der Kindsvater und ich sind seit 2 Jahren getrennt, am Umzugswochenende ist dann mein Papa unerwartet gestorben. |
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#10
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 497 Beigetreten: 02.10.2023 Mitglieds-Nr.: 91073 ![]() |
Aktuell habe ich keine Zeit und ich glaube, ich muss auch noch etwas Zeit verstreichen lassen, um das alles sacken zu lassen und zu realisieren, was da passiert ist. Beim Verkehrsportal-Kurzfragebogen zur MPU-Vorbereitung geht es nicht darum arg ins Detail zu gehen. Um so frischer die Informationen sind um so besser. Es ist auch für dich wichtig alles so früh wie möglich aufzuschreiben damit es noch frisch ist und nicht in Vergessenheit gerät. Nur als kleiner Tipp! Nimm dir die Zeit und beantworte die Fragen im Fragebogen! Das hilft uns und dir am meisten ![]() Und mach dich nicht weiter verrückt! Du schaffst das! Das haben schon andere vor dir geschafft! |
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#11
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 145 Beigetreten: 14.09.2022 Mitglieds-Nr.: 89972 ![]() |
Kann mir jemand sagen, wie wahrscheinlich es ist, dass ich in diesem Fall eine Freiheitsstrafe bekomme? Oder besteht die Möglichkeit, dass es bei einer Geldstrafe und einem Führerscheinentzug bleibt? Ich möchte wirklich aus diesem Vorfall lernen und sicherstellen, dass sowas nie wieder passiert. Danke schon mal für eure Hilfe und eure Einschätzungen! Rechne mal mit einem Strafbefehl so um die 30-40 Tagessätze. Die magischen 90, vor der du als verbeamtete Lehrerin Angst haben müsstest, werden mit Sicherheit nicht erreicht werden. |
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#12
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 36 Beigetreten: 25.03.2025 Mitglieds-Nr.: 92424 ![]() |
Danke für deine Antwort. Meinst du, weil ich dann vorbestraft wäre? Ins Melderegister wird es doch aber so oder so eingetragen - eine Straftat bleibt es ja trotzdem. So wie ich mich belesen habe, sollte das wohl aber (hoffentlich) trotzdem keine große Auswirkung haben, da auch hier: Ersttäter und außerdienstlich (auch wenn man mit nun Charakterschwäche und so unterstellen könnte). Da gab es wohl auch schon einige Urteile dazu, da ja kein direkter dienstlicher Bezug besteht. Blöd ist es natürlich trotzdem.
Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 25.03.2025, 18:50
Bearbeitungsgrund: Doppelposting gelöscht
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 88 Beigetreten: 12.02.2023 Mitglieds-Nr.: 90405 ![]() |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 103 Beigetreten: 09.01.2024 Mitglieds-Nr.: 91345 ![]() |
12-15 Monate Sperrfrist sind locker drin bis zur Neuerteilung der Fahrerlaubnis.
50-60 Tagessätze Geldstrafe auch, d.h. nicht vorbestraft, aber 2 Bruttomonatsgehälter. Sommer 2026 kannst du dann wieder frühestens legal Autofahren. Daneben halt noch die MPU, was zeitaufwendig und teuer wird. Alternative zur MPU ist ein Umzug ins EU-Ausland. Dort musst du allerdings dann mindestens ein halbes Jahr leben und kannst nach Ablauf der deutschen Sperrfrist einen ausländischen Führerschein erhalten, der dann auch hier anerkannt werden muss. Dazu müsstest du aber dort erneut Prüfungen ablegen und auch bestehen. Das sind die legalen Optionen. |
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#15
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 145 Beigetreten: 14.09.2022 Mitglieds-Nr.: 89972 ![]() |
12-15 Monate Sperrfrist sind locker drin bis zur Neuerteilung der Fahrerlaubnis. 50-60 Tagessätze Geldstrafe auch, d.h. nicht vorbestraft, aber 2 Bruttomonatsgehälter. Sommer 2026 kannst du dann wieder frühestens legal Autofahren. Daneben halt noch die MPU, was zeitaufwendig und teuer wird. Klingt für eine Ersttäterin und im Vergleich zu den Urteilen anderer hier bei einer ähnlichen Alkoholisierung ein Stück zu weit drüber. Und Frühsommer '26 seh ich als absolut realistisch, wieder im Besitz einer FE zu sein. Natürlich wenn jetzt im Fragebogen keine Überraschungen warten und auch sonst die Hausaufgaben gemacht werden. Man muss der guten Frau nicht Angst, sondern kann ihr auch bisschen Mut machen ;-) |
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#16
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 103 Beigetreten: 09.01.2024 Mitglieds-Nr.: 91345 ![]() |
Ja ok, vielleicht hat sie ja Glück, aber mindestens 12 Monate Sperrfrist ist schon relativ wahrscheinlich.
Die Geldstrafe könnte vielleicht geringer ausfallen, aber unter 40-45 Tagessätze wird es wohl kaum. Sind dann halt eineinhalb Bruttomonatsgehälter, was auch ziemlich viel ist als Lehrerin. Abwarten, was rauskommt. Trotzdem viel Glück. Edit: Will niemandem den Mut nehmen oder so, aber wir reden hier von vermutlich über 2 Promille. Das ist etwas anderes als mit 1,0 oder 1,2 Promille unterwegs zu sein. 2 Promille oder mehr ist schon wirklich mehr als gefährlich, was Reaktionsfähigkeit angeht. Aber wer weiß, vllt gibt es ja mildernde Umstände als Ersttäterin mit Kind + Lehrerin. Abwarten. |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 497 Beigetreten: 02.10.2023 Mitglieds-Nr.: 91073 ![]() |
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#18
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 103 Beigetreten: 09.01.2024 Mitglieds-Nr.: 91345 ![]() |
Ja netto
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 625 Beigetreten: 24.05.2023 Mitglieds-Nr.: 90691 ![]() |
60 TS halte ich -je nach Lage der Staatsanwaltschaft- bei BAK >2 nicht für abwegig.
Ungeachtet dessen wäre es mit Blick auf die Gesamtstrafe aussichtsreicher, wenn den Ermittlungsbehörden die Beamteneigenschaft nicht offenbart wird. Denn in die Besoldungstabelle hineinschauen wird auch der unmotivierteste Staatsanwalt, sodass die Höhe der Tagessatz realistisch veranlagt wird. Da tut es dann auch als Gesamtstrafe richtig weh. Wenn die das schon wissen, tja dann wird die Geldstrafe (Zwei Nettomonatsgehälter, s.o.) saftig. Die sonstigen disziplinarischen Folgen aus dem Beamtenverhältnis indes wären vernachlässigbar. Allenfalls wird es ein vertrauliches Gespräch mit der Vorgesetzen geben, indem auf Hilfsangebote für alkoholkranke Personen des Dienstherren verwiesen wird. Das gebietet sich auch mit Blick auf die gesetzlich vorgeschrieben Fürsorgepflicht. Für dein förmliches Disziplinarverfahren ist kein Raum, dies käme erst bei Wiederholungstätern in Betracht. Ich persönlich kann die Suchtberatungsstelle als niedrigschwelliges Beratungsangebot nur empfehlen. Geht oft auch online, die Berate haben ohnehin Schweigepflicht. Falls deine Sorge wäre, dass Staatsanwaltschaft, Dienstherr oder neugierige Mitmenschen davon etwas mitbekommen. |
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#20
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 103 Beigetreten: 09.01.2024 Mitglieds-Nr.: 91345 ![]() |
Guter Hinweis.
Normalerweise überprüfen Gerichte bei einfachen Fällen nicht die Angaben bezüglich Beruf und Höhe des Gehalts, sofern es nachvollziehbar und durchschnittlich ist. Daraus kann jeder jetzt selbst folgern, was er möchte. Klar, wenn du Jens Lehmann bist oder Bushido kannst du kein Nettogehalt von 2500 Euro im Monat angeben, aber als Normalo wird es normalerweise nicht geprüft. Ob das verboten ist oder bestraft werden kann, weiß ich nicht. Alles auf eigenes Risiko. |
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 36 Beigetreten: 25.03.2025 Mitglieds-Nr.: 92424 ![]() |
Ihr glaubt gar nicht, wie unheimlich dankbar ich bin, dass ihr mir alle zur Seite steht und meine Fragen beantwortet. Das ist anfangs ein ganz schöner Berg, der einem da bevorsteht.
Ich möchte nun gerne planen, welche Schritte ich wann gehen sollte: 1. Abstinenznachweise: Gibt es da einen Rat, ob Urin-o. Haarnachweise besser sind? Dann zusätzlich dazu noch alle paar Wochen Blut bezüglich der Leberwerte? Oder würde auch nur Urin reichen? Wir fahren Ende des Jahres für 3 Wochen zur Kur, kann man die Nachweise (beispielsweise Urin) dann aussetzen? 2. Suchtberatung: Das sollte in der Regel kostenlos sein?! 3. Lohnt sich ein verkehrspsychologisches Gutachten bzw. ein ärztliches Gutachten? Das ist sicher nicht clever, das jetzt bereits zu buchen sondern erst, wenn ich Genaueres weiß, oder? Bezüglich der Kosten: Es hieß, ich solle lieber nicht sagen, dass ich verbeamtet bin. Wie erfahren sie denn überhaupt, was für einen Beruf ich ausübe und wieviel ich dementsprechend verdiene? Ich gehe, aufgrund meines Kindes, nur 50 % arbeiten. Das ist als Lehrer zwar immer noch ein ordentlicher Nettolohn, aber haut nicht ganz so rein, wie wenn ich Vollzeit arbeiten gehen würde. Wenn das Schreiben dann kommt, kann man dann auch Ratenzahlung vereinbaren? Versteht mich nicht falsch, dass ich nun so viel Geld zahlen muss, nervt mich richtig, aber dennoch ist mir das Wichtigste, dass niemand verletzt wurde. Ich denke, es ist ein gerechter Preis, den ich nun zu zahlen habe. Was mich dennoch verwundert: Im Internet lese ich immer wieder, dass bei dem Promillewert auch eine Freiheitsstrafe drohen kann. Dieser Gedanke lässt mich nicht los. Ich schlafe seit Samstag nicht, lief heute in der Schule wie Falschgeld rum, kann mich nicht mehr konzentrieren, verlege ständig Sachen ... diese Ungewissheit ist furchtbar. Und dann hört man immer wieder, dass der Strafbefehl gerne auch erst nach 3-4 Monaten kommt. Wie hält man diese Ungewissheit aus? Etwas Anderes: Irgendwann müsste ja auch das Schreiben der Polizei kommen, in dem ich erfahre, wie viel Promille ich im Blut hatte. Ich lese immer wieder, dass ich darauf (also eine Stellungnahme) nicht reagieren sollte, weil ich mich nur selbst belasten würde. Wäre es an dieser Stelle aber eventuell angebracht, auf meine Situation (alleinerziehend, keine Eltern etc.) zu verweisen, in der Hoffnung, dass der Staatsanwalt Gnade walten lässt? (Ich weiß, ich kenne die Antwort bereits, wollte aber dennoch mal fragen ![]() Ich danke euch bereits jetzt für die Zeit, die ihr für das Lesen meines Beitrages aufbringt. Ihr seid wirklich toll! Unsere Beiträge haben sich überschnitten. Die Polizisten waren ja total nett (mein Alter, sehr zugewandt): Die haben mein Auto sogar noch nach Hause gefahren (ich wurde nur etwa 200 m vor meinem Haus abgefangen), mich nach dem KH nach Hause gefahren, einer hielt sogar meine Hand, als ich dann schluchzend im KH saß und kurz vorm Zusammenbruch war. Der Arzt war eine Katastrophe: Fragte, wie es sich so anfühlen würde, dass ich jetzt die Blutprobe auf Staatskosten abnehmen lassen muss, weil ich ein Suffi bin. Ich antwortete nicht. Ein Polizist nahm mich dann zur Seite und steckte mir einen Zettel mit dem Namen des Arztes zu: "Das würde ich mir nicht gefallen lassen!". Auf dem Rückweg im Auto entschuldigte ich mich dann tausend Mal bei den Polizisten für die Umstände und sagte, dass ich kein Suffi und sogar selbst Staatsdiener, also Lehrerin, bin. SO EIN MIST! Wir unterhielten uns dann etwa 10Minuten über den Lehrerberuf. Ich bereue es gerade ungemein. Das wird doch hundertpro irgendwo stehen, dass ich Lehrerin bin. |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5674 Beigetreten: 08.06.2011 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 59720 ![]() |
@2024
Du wirst vor Erlass eines Strafbefehls doch gar nicht nach der Höhe deiner Einkünfte gefragt. -------------------- "Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 36 Beigetreten: 25.03.2025 Mitglieds-Nr.: 92424 ![]() |
Edit: Es wird doch aber immer empfohlen auf das Schreiben der Polizei nicht zu reagieren. Woher erfahren die dann also, wie viel ich verdiene? Von den Polizisten wurde ich das (glaube ich) nicht gefragt. Ich kann mich auch nicht mehr an alles erinnern. Vor der Polizei habe ich einen langen Filmriss. Ich erinnere mich ab dem Moment, als die Polizei hinter mir fuhr und ich zur Seite fahren sollte. Das muss dann wohl das Adrenalin gekickt haben,
Die schätzen dann also ganz allgemein? Sprich, wenn ich nur 1000 € verdiene und die dann aber von einem Gehalt von 2.500 € ausgehen, hätte ich Pech (oder muss Widerspruch einlegen) und wenn ich tatsächlich 2.500 € verdiene (kommt etwa hin), dann ist das einfach gut geschätzt von den Behörden? |
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Beitrag
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5674 Beigetreten: 08.06.2011 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 59720 ![]() |
1. An deiner Stelle würde ich Haaranalysen machen, wenn es geht, du würdest nicht überraschend einbestellt werden, was dann wiederum eventuell Stundenvertretung nötig macht. Von der Aussagekraft sind beide Methoden allerdings gleichwertig. Und so lange im Voraus kannst du bei Urinkontrollen natürlich deine Abwesenheit bekannt geben, dann ruft dich in dem Zeitraum keiner.
2. Suchtberatung bei der Caritas oder einem ähnlichen Träger ist kostenlos. 3. Eine MPU kannst du jetzt noch gar nicht buchen. Oder welche verkehrspsychologische Untersuchung meinst du? Zum Rest: du bist, soll nicht abwertend klingen, ein Standardfall. Gerade in den Augen der Justiz. Es hat hier mal ein entsprechend Kundiger geschrieben, dass man ausgerechnet hat, dass ein Staatsanwalt mit einem Ersttäter-Fall wie deinem vom ersten Aufschlagen der Akte bis einschließlich Diktieren eines Strafbefehlsentwurf keine 15 Minuten braucht. Was die Behauptung "Haftstrafe" angeht, ist das für hartnäckigste Wiederholungstäter gedacht. Es gibt in dem Ding namens Internet jede Menge Müll und nur selten so was Gutes wie uns (sorry, der musste jetzt sein, dieser Spruch ![]() Und ja... bitten um Gnade ist eher sinnlos. Dem Arzt allerdings würde ich einen Einlauf verpassen lassen, der sich gewaschen hat. Ich denke, du weißt noch, welche Abteilung es war, wo man dir Blut abgenommen hat. Da würde ich mich an den Chef wenden und mit der vollen Wucht deiner Lehrformulierungen zuschlagen und solche Schmuckvokabeln wie "Unprofessionalität", "Beleidigung" und eine Bluff, dass sich einer der Beamten als Zeuge angeboten hat, verwenden. Selbst wenn du ein "Suffi" wärst, stünde dir immer noch Respekt zu und ob es in seinem Hause Einstellungsvoraussetzung sei, dass Ärzte Patienten wie Dreck behandeln. Edit und wenn ich tatsächlich 2.500 € verdiene (kommt etwa hin), dann ist das einfach gut geschätzt von den Behörden? Jupp. -------------------- "Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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#25
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 103 Beigetreten: 09.01.2024 Mitglieds-Nr.: 91345 ![]() |
Man kann während der Fall läuft über einen Anwalt Akteneinsicht einholen
und seine persönlichen Verhältnisse wie bspw. Gehalt, Beruf oder mildernde Umstände der Staatsanwaltschaft mitteilen. Normalerweise wird das ohne Nachweise akzeptiert, aber ist halt auf eigenes Risiko. Wenn du keine Angaben machst oder nichts mitteilst, schätzen sie dein Einkommen. Sollte die Schätzung günstig sein, also ein geringes Einkommen, akzeptier es. Ist die Schätzung zu hoch, könntest du dein wahres Einkommen angeben. Da du nur 50% arbeitest, wird es sowieso nicht so teuer und falls die dein Einkommen zu hoch schätzen, teilst denen halt mit, dass du nur 50% arbeitest und den Betrag X netto verdienst. Insofern wirkt es sich positiv aus, dass du halbtags arbeitest. Glück gehabt. |
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#26
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5674 Beigetreten: 08.06.2011 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 59720 ![]() |
Das ist doch Bullshit, was du hier erzählst. Jegliche etwaige Minderung der Anzahl der TS würde durch das Anwaltshonorar mehr als aufgefressen. Und ein Anwalt muss die Wahrheit sagen über den Beruf seines Mandanten, der darf im Gegensatz zum Beschuldigten nicht lügen.
So sehr viel Ahnung hast du nicht, dafür jede Menge Sendungsbewusstsein. -------------------- "Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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#27
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 145 Beigetreten: 14.09.2022 Mitglieds-Nr.: 89972 ![]() |
Und ein Anwalt muss die Wahrheit sagen über den Beruf seines Mandanten, der darf im Gegensatz zum Beschuldigten nicht lügen. Naja, Strenggenommen ist der Beruf auch eine Pflichtangabe. Genau um eben Tagessätze berechnen zu können 😉 Ob das bei so einem Massendelikt immer erhoben wird, sei mal dahingestellt. |
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#28
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 273 Beigetreten: 30.08.2013 Wohnort: Badnerin in Norddeutschland Mitglieds-Nr.: 69774 ![]() |
Bei Wahl der Haaranalyse noch beachten, dass die Haare nicht gefärbt/gebleicht sein dürfen.
-------------------- Viele Grüße vom
CLSgirl |
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#29
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2178 Beigetreten: 29.11.2006 Wohnort: Niedersachsen Mitglieds-Nr.: 25926 ![]() |
Das ist doch Bullshit, was du hier erzählst. Jegliche etwaige Minderung der Anzahl der TS würde durch das Anwaltshonorar mehr als aufgefressen. Es geht hier nicht um die Anzahl der Tagessätze, sondern nur um die Höhe. Wenn du gegen die Anzahl der TS oder die Dauer der Sperre im Strafbefehl, Einspruch erhebst, geht das über den Anwalt und dann vor Gericht. Damit hättest du Recht. Gegen die Höhe kannst du isoliert und ohne Anwalt Einspruch erheben Wenn das Gehalt zu niedrig, geschätzt wurde einfach freuen. Wenn es zu hoch angesetzt wurde der Höhe widersprechen und die entsprechenden Nachweise beilegen. -------------------- Gruss
![]() Wanderer |
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#30
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 36 Beigetreten: 25.03.2025 Mitglieds-Nr.: 92424 ![]() |
3. Eine MPU kannst du jetzt noch gar nicht buchen. Oder welche verkehrspsychologische Untersuchung meinst du? Mit Gutachten meine ich einen Termin mit einem Verkehrspsychologen oder ein ärztliches Gutachten, was ich nicht jetzt, aber dann in Vorbereitung auf die MPU machen sollte. Gibt es sonst noch etwas, das ratsam wäre, anzugehen? Suchtberatung, SHG, AN, ärztl. Gutachten?! Nochmal zu den AN: Wenn ich mich für die Haaranalyse entscheide, brauche ich dann trotzdem noch regelmäßige Leberwerte? Das habe ich hier manchmal gelesen, dass man dann trotzdem noch alle 6 Wochen zum Hausarzt geht und die Blutwerte nehmen lässt. Tut das Not? Liebe Grüße und danke für die sehr hilfreichen Antworten! |
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#31
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5674 Beigetreten: 08.06.2011 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 59720 ![]() |
Du kannst jetzt die Leberwerte nehmen lassen. Das empfiehlt sich, weil es sein kann, dass deine Leberwerte zu hoch sind. Das muss nix mit dem Alkohol zu tun haben, sollte dann aber beobachtet und behandelt werden. Entweder bleiben deine Leberwerte dann dauerhaft hoch, dann kannst du in der MPU begründen, warum so ist (Bericht des Arztes) und dass das nichts mit dem Alkohol zu tun tun hat (Abstinenznachweise). Alles besser als in der MPU auf dem falschen Fuß erwischt werden.
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#32
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 36 Beigetreten: 25.03.2025 Mitglieds-Nr.: 92424 ![]() |
Vielen Dank! Aber ich müsste dann nicht regelmäßig alle 6 Wochen erneut Blut abnehmen lassen sondern es wird dann erst zur MPU wieder notwendig? Dass ich nun keinen Alkohol mehr trinke, sollte selbsterklärend sein.
Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 27.03.2025, 16:20
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5674 Beigetreten: 08.06.2011 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 59720 ![]() |
Gibt es sonst noch etwas, das ratsam wäre, anzugehen? Suchtberatung, SHG, AN, ärztl. Gutachten?! Mach nicht zuviel auf einmal, du überlastest dich sonst. Du hast genug Zeit, baue erstmal dein Leben in Richtung "Mobil mit Rad, Bus und Bahn" um. Edit: Dann müsstest du schon aus Gründen der Erfolgskontrolle einer Behandlung regelmäßig Blut lassen. Wenn die Leberwerte jetzt okay sind, kannst du kurz vor der MPU nochmal nachschauen lassen. -------------------- "Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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#34
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 36 Beigetreten: 25.03.2025 Mitglieds-Nr.: 92424 ![]() |
Mir wurden die Blutwerte im Rahmen einer anderen Geschichte (Anämie) vor etwa 3 Monaten genommen. Reicht das aus? Da war alles unauffällig, habe die Blutwerte sogar zu Hause. Generell waren meine Blutwerte (und auch Leberwerte) immer unauffällig. Ich habe ein problematisches Trinkverhalten, aber bin hoffentlich kein Säufer. Hartes Zeug habe ich generell nie getrunken, auch am Tattag nicht. Da waren es Wein und Bier.
Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 27.03.2025, 16:21
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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#35
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2095 Beigetreten: 05.01.2022 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 89096 ![]() |
[Offtopic]
Du solltest nicht immer das Vorposting zitieren. Schreib Deine Antwort einfach in das Antworten-Feld, dafür ist es da. [/Offtopic] -------------------- "There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!" aus "Russians" - Sting 1986 |
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#36
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13796 Beigetreten: 30.07.2004 Wohnort: Lübeck Mitglieds-Nr.: 4642 ![]() |
Ich würde jetzt nochmals die Leberwerte nehmen lassen. Weil, wenn jungfräulich, diese sich gut mit denen vor drei Monaten vergleichen lassen. Bedeutung dann etwa auch in der zu erwartenden Höhepunktszeit des problematischen Konsumverhaltens ist die Konsumproblematik noch nicht so weit fortgeschritten, als dass die Leber angegriffen wurde. Dann würde ich die Leberwerte zur Vorsicht nach einem halben Jahr erneut prüfen lassen. Und etwa 6 Wochen vor der MPU. Falls sie über den Grenzwerten liegen, das hier zurückmelden; doch eine Überschreitung erwarte ich nicht bei dir.
Nach einer SHG würde ich bei der Suchtberatung fragen. nach den ersten Gesprächen. Weil dann eine vorläufige Konsumeinschätzung besteht. Jemand, der Alkoholmissbrauch betrieben hat, wird sich in einer SHG für Alkoholiker (A1) eher nicht wohlfühlen. Jedoch in einer SHG für konsumauffällige Kraftfahrer. Auch bieten die Suchtberatungen oft geführte Gesprächskreise an, die ähnliches und gleiches leisten. Diese sind dann jedoch bezahlbar kostenpflichtig. Liebe Greet-Ings Cornelius -------------------- MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet. |
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#37
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 497 Beigetreten: 02.10.2023 Mitglieds-Nr.: 91073 ![]() |
Gibt es sonst noch etwas, das ratsam wäre, anzugehen? Suchtberatung, SHG, AN, ärztl. Gutachten?! Was ich wirklich wärmstens empfehlen kann ist ein "Kurs" bei der Caritas als Gruppensitzung. Das waren bei mir ca. 4 Tage zu 3 oder 4 Stunden und ein abschließendes Einzelgespräch. Hat ungefähr 700€ gekostet. Der Gruppenkurs hat mir extrem gut getan, weil ich da noch andere gesehen habe die ähnliche oder noch größere Problematik hatten wie ich. Auch hat die Gruppenleiterin das wirklich gut gemacht. Die ist auf jeden eingegangen und hat jeden ernst genommen, E-Mails nach Feierabend beantwortet, ... Nochmal zu den AN: Wenn ich mich für die Haaranalyse entscheide, brauche ich dann trotzdem noch regelmäßige Leberwerte? Du brauchst keine Leberwerte. Das ist vollkommener Quatsch. Dass du die jetzt nehmen sollst ist nur um sicher zu gehen, dass da kein Problem vorliegt. Wenn die schlecht wären wärst du in der MPU darauf vorbereitet und könntest mit deinem Arzt an einer Lösung arbeiten und erörtern warum die Werte zu hoch sind. In der MPU werden nämlich immer deine Leberwerte bestimmt um auszuschließen, dass du trotz AN gesoffen hast. Zu den AN: Haare haben den Vorteil dass es geplant stattfindet, du kannst ohne Probleme in den Urlaub fahren musst halt an den Terminen da sein und hast einen (für mein empfinden) relativ hohen Cut-Off. Da brauchst dir um Wein in der Soße oder Apfelsaft keine Gedanken machen. Urin hat den Vorteil, dass es sofort los geht und auch für Menschen mit gefärbten Haaren eine adequate Lösung bietet. Nachteil ist, dass die Termine spontan erfolgen (min. 4 Termine pro halbes Jahr) und der Arzt dir beim pinkeln zuschauen wird. (Urinabgabe unter Sichtkontrolle) Man kann glaube ich 2 Wochen am Stück im Urlaub sein. Theoretisch ist es möglich, dass du Montags zum pinkeln musst und am Dienstag oder Mittwoch gleich wieder. und dann 8 Wochen gar nicht mehr. Ist aber sehr unwahrscheinlich. Hier ist die Nachweiszeit relativ begrenzt (ich glaube maximal 3 Tage) gibt also sicher eine hohe Dunkelziffer die AN haben und trotzdem trinken. Haare beweisen praktisch, dass du über einen langen Zeitraum nicht viel getrunken hast. Urin beweist praktisch, dass du über einen kurzen Zeitraum (24-72h) nichts oder sehr wenig getrunken hast. In beiden Fällen wird das alkoholfreie Bier oder Apfelsaft oder oder oder nicht zu einem positiven Ergebnis führen |
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#38
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 36 Beigetreten: 25.03.2025 Mitglieds-Nr.: 92424 ![]() |
Ich kann es nur noch einmal sagen, ihr seid so toll! Ihr nehmt mir mit jedem Beitrag etwas Last von den Schultern und gebt mir das Gefühl zurück, dass ich da schon irgendwie durch kommen werde. Auch danke für den Tipp mit der Selbsthilfegruppe! Ich denke auch, mal ganz von der MPU abgesehen, dass es hilfreich ist, sich mit Betroffenen auszutauschen und wie sie damit umgehen.
Tatsächlich merke ich, dass ich jetzt, wo so langsam alles realisiert wird, psychisch stark damit zu tun habe. Ich kann mir nicht verzeihen - und allein die Vorstellung, was hätte passieren können. Wie geht man mit dieser Schuld um? Ich fühle mich gerade wie ein Straftäter und laufe noch immer wie Falschgeld durch die Gegend. Ich bin froh, dass ich meinen Sohn habe, der mir Kraft gibt. Ich habe nun einen Vertrag zur AN (Urin) abgeschlossen. Warum Urin? Ich habe gefärbte Haare und musste aktiv werden, um mich besser zu fühlen. Es geht also direkt los damit. Man hat dort 58 Tage, die man abwesend sein darf und auch durchaus 30 Tage am Stück (meine Kur geht 21 Tage). Ich fühle mich gut damit. Zeitgleich habe ich in 2 Wochen einen Termin zur Suchtberatung, nur 3-4 Minuten von mir entfernt. Der Mann war ganz nett und verständnisvoll, musste am Telefon direkt weinen. Wir schauen dann erstmal, was überhaupt passiert ist und wie es nun für mich weitergehen sollte. Das fühlt sich gut an - diese beiden großen "Themen" sind somit erstmal - organisatorisch - abgehakt. Nun eine Sache noch: Ich erinnerte mich heute, dass der Polizist im KH ganz beiläufig fragte, ob ich mich erinnern kann/gemerkt habe, dass ich die eine Fahrradfahrerin wohl übersehen habe/ihr nahe kam (ich kann mich nicht an den genauen Wortlaut erinnern). Und nein, ich kann mich nicht erinnern, ein Unfall ist aber definitiv nicht passiert, auch keine Vollbremsung oder Ähnliches. Als mir der Gedanke kam, wurde mir plötzlich ganz heiß. Nun war ich also eine konkrete Gefährdung - hat das schlimme Auswirkungen auf mein Strafmaß? Ich habe da was von Paragraph 315c und 316 gelesen, die sich ja unterscheiden. Objektiv gesehen kann ich mir auch hier nicht vorstellen, dass ich deshalb ins Gefängnis komme, aber man liest so viel. Ich werde total kirre. |
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#39
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17504 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 ![]() |
Tatsächlich merke ich, dass ich jetzt, wo so langsam alles realisiert wird, psychisch stark damit zu tun habe. Ich kann mir nicht verzeihen - und allein die Vorstellung, was hätte passieren können. Wie geht man mit dieser Schuld um? Ich fühle mich gerade wie ein Straftäter und laufe noch immer wie Falschgeld durch die Gegend. Ohne Wertung, Du bist eine Straftäterin, denn Du hast eine Straftat (Trunkenheit im Verkehr) begangen.Nur, Du bist weder die Erste, noch die Einzigste, noch die Letzte der das passiert! Wichtig ist nur, dass es nie wieder passiert und Du Dich dieser Erkenntnis stellst. Trunkenheitsfahrten passieren täglich zu Hunderten in Deutschland (leider!), Du hast Dich jetzt aber in die richtige Richtung begeben dass es zumindest Dir nicht noch einmal passiert. Komme etwas zur Ruhe, was passiert ist kannst Du nicht rückgängig machen, aber Du kannst nach vorne schauen! Hinsichtlich Deines Jobs… rede mit Deinem Vorgesetzten (falls menschlich möglich) darüber oder mit dem Personalrat, denn durch MiStra https://de.wikipedia.org/wiki/Anordnung_%C3..._in_Strafsachen erfahren sie meist sowieso davon. -------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 36 Beigetreten: 25.03.2025 Mitglieds-Nr.: 92424 ![]() |
Danke für deine Nachricht!
Bezüglich meiner Arbeit will ich aktuell erstmal die Füße still halten. Meine beste Freundin ist im Personalrat meiner Schule, die weiß als Einzige davon. Sie hält aber auch erstmal den Mund. Sie kennt mich und verurteilt mich auch nicht - sie kennt meine Situation und weiß ja aber auch, dass ich ein verantwortungsvoller Mensch bin, meist zumindest. Meinst du, es hat schlimme disziplinarische Folgen? Ich habe mich da auch etwas eingelesen. In den meisten Fällen kommt wohl nicht viel, außer vielleicht ein vertrauliches Gespräch, wo man kurz Stellung beziehen soll. Ich habe mir dort in 7 Jahren auch nie was zu Schulden kommen lassen, bin eine geschätzte und verlässliche Kollegin. So oder so will ich erstmal das Strafmaß abwarten. |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17504 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 ![]() |
„Füße stillhalten“ bringt gar nichts wenn die Mitteilung Deiner TF über MiStra bei Deinem Vorgesetzten eingeht. Von daher solltest Du dahingehend proaktiv agieren.
Größere disziplinarische Folgen sehe nicht und wenn dann nur im Rahmen der „kleinen“ disziplinarischen Gewalt, also „missbilligende Äußerung“ o.ä. In Deiner Personalakte (Teil 2?) wird es aber stehen und bleiben, da kenne ich mich aber mit Löschfristen nicht aus. -------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13799 Beigetreten: 23.12.2004 Wohnort: HMS Lydia, Süd-Pazifik Mitglieds-Nr.: 7401 ![]() |
-------------------- Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
----------- "Gendern" - dat is, wenn dem Sachsen sein Boot umkippt. |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 210 Beigetreten: 01.03.2019 Mitglieds-Nr.: 84911 ![]() |
![]() Lies nicht soviel im WWW. ![]() Elvis lebt dort immer noch und die Erde ist für manche immer noch eine Scheibe. ![]() ![]() |
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 36 Beigetreten: 25.03.2025 Mitglieds-Nr.: 92424 ![]() |
Zwei Neuigkeiten gibts:
Ich habe heute auf der Polizeidirektion angerufen: Ich habe 2,2 gepustet, im Blut lag der Promillewert bei 2,03. Immer noch zu viel, keine Frage, aber ich bin trotzdem erleichtert. Habe nämlich oft gelesen, dass der Blutwert oft höher ist und hatte richtig Angst diesbezüglich. Da ich ja in einem vorherigen Post Angst hatte, dass mir die Gefährdung im Straßenverkehr (315c oder so) vorgeworfen wird: ich habe eben auf dem Zettel der Polizisten, den sie mir am Samstag mit gaben, gesehen, dass bezüglich 316 ermittelt werden soll. Das bedeutet, dass ich die Fahrradfahrerin nicht gesehen habe, scheint hier keine Auswirkung gehabt zu haben. Die Gesamtsituation ist trotzdem mehr als bescheiden, aber bezüglich des Promillewertes bin ich trotzdem unendlich erleichtert, dass er nicht bei über 3 oder so liegt. |
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#45
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 625 Beigetreten: 24.05.2023 Mitglieds-Nr.: 90691 ![]() |
Für "kleinere" förmliche Diszimaßnahmen (Verweis etc.) ist bei Geldstrafe kein Raum, vgl. Art. 15 Abs.1 BayDG; in anderen Bundesländern soweit ich weiß identisch. Mit Blick darauf würde ich nicht mal darauf wetten, dass es überhaupt zu einem Gespräch kommt.
Sonst @Cleopatra: Du hast Angst. Das merkt man. Angst ist kein guter Ratgeber. Dein Fall ist juristisch als auch tatsächlich absolut unspektakulär. Du hast nichts zu befürchten außer Geldstrafe. Kümmere dich um deinen Alkoholkonsum und lasse den überlasteten Justizapparat seine Arbeit machen. In absehbarer Zeit kommt ein gelber Brief, da ist dann das Strafmaß drinnen und fertig. Paar Tage nach Rechtskraft kommt die Rechnung und falls bezahlt kommt der Vorgang in den Keller. Klappe zu. Hör auf Dinge im Internet zu lesen, da steht so viel Juraquatsch drinnen, das bringt dich nicht weiter, erst Recht gibt dir das Lesen keine Kontrolle über deine Situation. Das gibt dir nur die Abstinenz, bzw. fachliche Hilfe eines Psychologen, Suchtberaters etc. |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13799 Beigetreten: 23.12.2004 Wohnort: HMS Lydia, Süd-Pazifik Mitglieds-Nr.: 7401 ![]() |
Sonst @Cleopatra: [...] Hör auf Dinge im Internet zu lesen, da steht so viel Juraquatsch drinnen, das bringt dich nicht weiter, erst Recht gibt dir das Lesen keine Kontrolle über deine Situation. Das gibt dir nur die Abstinenz, bzw. fachliche Hilfe eines Psychologen, Suchtberaters etc. Als Moderator hier im MPU-Board muss ich das jetzt mal sagen: Ich bin echt froh, dass sich hier trotz aller technischer und menschlicher Schwierigkeiten noch immer User finden, die mit ihrer umfangreichen und fundierten Erfahrung den Hilfesuchenden zur Verfügung stehen. Explizit an @gruenerTeich, aber stellvertretend auch für viele Andere: Danke! ![]() -------------------- Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
----------- "Gendern" - dat is, wenn dem Sachsen sein Boot umkippt. |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 210 Beigetreten: 01.03.2019 Mitglieds-Nr.: 84911 ![]() |
Damit wollte ich Ihr nur begrifflich machen, dass wenn man sich zu sehr, auf alles was möglich wäre und im allerallerschlimmsten Fall. passieren könnte oder auch nicht, den Blick fürs wesentliche verliert.
Im momentanen Zustand des Schocks und der Wut auf sich selber, zwar nachvollziehbar, aber eher hinderlich. Das Wichtigste hat Sie ja schon mal in Angriff genommen. Sich hier im Forum angemeldet und zu AN angemeldet. @gruener Teich hat es ja sehr schön beschrieben. |
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Beitrag
#48
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5674 Beigetreten: 08.06.2011 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 59720 ![]() |
Eines sollte man noch erwähnen: Der Weg zu einer erfolgreichen MPU mag lang und auch oft beschwerlich sein, aber er ist machbar. Absolut jede MPU ist bestehbar und ich sehe bei @Cleopatra mehr als ausreichend Möglichkeit zur Selbstreflektion, die es ihr ermöglichen wird, eine gründliche und positive Aufarbeitung zu leisten.
Kommt Zeit, kommt Rat, kommt FE wieder zurück. ![]() -------------------- "Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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Beitrag
#49
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 210 Beigetreten: 01.03.2019 Mitglieds-Nr.: 84911 ![]() |
![]() @Captain Wo ist denn Deine Frage hingekommen? Dann kann mein oben geschriebenes natürlich gelöscht werden. |
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Beitrag
#50
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 36 Beigetreten: 25.03.2025 Mitglieds-Nr.: 92424 ![]() |
Aktuell rettet ihr mich tatsächlich über den Tag. Ich bin seit Tagen wie im Schwebezustand, habe ganztags Migräne, kann mich gar nicht konzentrieren, vergesse ständig, was ich tun wollte, fühle mich verfolgt/beobachtet (da ich ja nun kriminell bin) - ist das normal bzw legt sich das auch wieder?
Vor der MPU habe ich aktuell noch keine Angst. Ich werde mich gewissenhaft darauf vorbereiten und habe die ersten Schritte ja auch in die Wege geleitet. Ich denke der Rest hat erstmal Zeit. Nun erstmal AN und Suchtberatung. Für eventuelle MPU Kurse ist, denke ich, noch Zeit, die ich auch brauche, um zu reflektieren und mich zu sortieren. Es tut aber gut, aktiv zu werden. Ich habe heute nun Post der Polizei gehabt: Es wird wegen Paragraph 316, also Trunkenheit im Straßenverkehr, ermittelt. 2,03 Promille. Wegen einer drohenden Gefährdung stand dort nichts. Ich sollte auf den Brief nun nicht antworten, richtig? Oder wäre ein etwaiger kurzer Brief, in dem ich (ohne direkt Schuld einzugestehen) darauf verweise, dass ich mich bereits für die AN sowie eine Beratung angemeldet habe sowie alleinerziehend bin, förderlich? Ich will nur nichts falsch machen. Um die 12 Monate komme ich aber nicht drum herum, das weiß ich. Deshalb ist es eigentlich egal. Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 28.03.2025, 12:45
Bearbeitungsgrund: Doppelposting entfernt
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 30.04.2025 - 13:29 |