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Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 18.03.2025 Mitglieds-Nr.: 92416 ![]() |
Ich habe mich eben bezüglich meines Verfahrens angemeldet, da ich online recht wenig zu der ganzen Sache finde. Folgendes: Ich wurde im Oktober 2023 positiv auf THC angehalten. Urintest wurde damals verweigert. Im Darauffolgenden Bluttest wurde nun 18 ng aktive THC und ca. 120 passiv festgestellt. Direkt an dem Tag aufgehört und kein Cannabis mehr angefasst. Seitdem war ich auch schon proaktiv meine Abstinenznachweise machen und habe mittels 2 Haarproben von jeweils 6 Monaten auch mittlerweile eine lückenlose Abstinenz von einem Jahr. (Theoretisch länger, wenn nötig) Ich habe später einen Gerichtstermin gehabt bei dem mir das einmonatige Fahrverbot Angehängt wurde, welches ich vor ca. 28 Tagen begonnen habe. Nun habe ich den Führerschein heute im Briefkasten aufgefunden und dürfte theoretisch in 3 Tagen wieder fahren. Interessant ist aber, dass ich seit den 1,5 Jahren nicht einmal etwas von der Führerscheinstelle mitbekommen habe. Das lief bisher alles über die Polizei und Stadt ab. Wenn ich nun also in den nächsten 3 Tagen keine Aufforderung zur MPU bekomme bin ich dann aus dem Schneider oder kann der noch längere Zeit danach kommen? Ist es normal, dass ich noch nicht erhalten habe von der Führerscheinstelle oder hätte es schon lange gesehen müssen? Gelernt habe ich aus der ganze Sache allemal, jedoch habe ich noch nirgendwo meine Abstinenznachweise eingereicht (wurde bisher ja noch nicht danach gefragt). Ist es möglich nach dem Ablauf des Fahrverbots noch einen Brief von der Führerscheinstelle? zu erhalten mit Aufforderung zur MPU? Oder hätte das schon längst geschehen müssen und ich bin somit nicht in Gefahr einer MPU ausgesetzt zu sein? |
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Beitrag
#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13809 Beigetreten: 30.07.2004 Wohnort: Lübeck Mitglieds-Nr.: 4642 ![]() |
Willkommen @Hansiiiii hier im Verkehrsportal.
Nun, da ist vieles möglich. Von dass sich die FEB nun meldet, erst in ein paar Jahren oder nie. Es kommt häufiger vor, dass sie sich erst mit Ablauf des Fahrverbots meldet. Gut ist, dass bisher ein Jahr vorüber ist, du darüber sogar AN hast. Damit darf die FEB jedenfalls nicht mehr sofort entziehen, sondern vor solcher Umsetzung gibt es immer eine MPU. Die ist schaffbar. Wegen der mittlerweile geänderten Gesetzeslage kann es durchaus sein, dass sich die FEB nicht mehr meldet. Erst eine Wiederholung riefe sie auf den Plan. Da du nicht mehr konsumierst, hoffentlich auch an und in dir gearbeitet hast, sollte ein neuer Konsum nicht mehr vorkommen. Liebe Greet-Ings Cornelius -------------------- MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet. |
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Beitrag
#3
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13804 Beigetreten: 23.12.2004 Wohnort: HMS Lydia, Süd-Pazifik Mitglieds-Nr.: 7401 ![]() |
Zitat Wegen der mittlerweile geänderten Gesetzeslage kann es durchaus sein, dass sich die FEB nicht mehr meldet. Erst eine Wiederholung riefe sie auf den Plan. Genau das vermute ich. ![]() -------------------- Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
----------- "Gendern" - dat is, wenn dem Sachsen sein Boot umkippt. |
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Beitrag
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 239 Beigetreten: 16.02.2023 Mitglieds-Nr.: 90413 ![]() |
Ich möchte ja nicht den Teufel an die Wand malen, aber vor allem der aktive Wert ist schon recht hoch. Wir hatten hier doch kürzlich erst einen Fall, wo die FEB bei knapp über 10 ng/ml aktivem THC im Erstdelikt einen Hinweis auf Missbrauch sah und weitere Überprüfung im Sinne einer MPU wollte. Hängt wohl sehr vom Bundesland und der speziellen FEB, wenn nicht sogar dem Sachbearbeiter, ab.
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Beitrag
#5
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 18.03.2025 Mitglieds-Nr.: 92416 ![]() |
Danke für die Beiträge. Mich wundert es, dass bis dato noch nich voll n der FEB kam. Ich habe auch keine Lust nach 2 weiteren Jahren mit einer MPU Anordnung „überrascht“ zu werden. Es gibt also keine Möglichkeit zu prüfen ob noch eine Anordnung kommt?
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Beitrag
#6
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30694 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
Du könntest bei der zuständigen Führerscheinstelle nachfragen, ob dort die Anordnung einer MPU geplant ist.
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Beitrag
#7
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 18.03.2025 Mitglieds-Nr.: 92416 ![]() |
Ist das so, ich habe die Sorge, dass ich dann vllt. schlafende Akten aufwecke. Oder ist das gar nicht möglich, dass Sie sich aufgrund dessen erst wieder meines falls annehmen?
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Beitrag
#8
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13809 Beigetreten: 30.07.2004 Wohnort: Lübeck Mitglieds-Nr.: 4642 ![]() |
Richtig, du wirst dich entscheiden müssen, was du möchtest. Planungssicherheit mit gegebenenfalls erhöhter Wahrscheinlichkeit eines MPU-Erfordernisses oder die Wahrung der größeren Chancen zur Vermeidung einer MPU.
Liebe Greet-Ings Cornelius -------------------- MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 13.05.2025 - 01:43 |