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Beitrag
#51
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5676 Beigetreten: 08.06.2011 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 59720 ![]() |
Okay, wenn dann einer der Mods dann diesen speziellen Aspekt absplitten würde...
Zitat Kriterium M 1.3N Quelle: BuK, S.231f.Die ordnungsgemäße Einnahme der Arzneimittel hat keine die Fahrsicherheit beeinträchtigenden Auswirkungen auf die psychophysische Leistungsfähigkeit 1. Die Anforderungen aus Kap 2.5 (...) hinsichtlich der Leistungsfähigkeit werden erfüllt. 2. Die Überprüfung der relevanten Leistungsdimensionen (Aufmerksamkeit, Konzentration, Reaktion, Wahrnehmung und Belastbarkeit) erbrachten normgerechte Leistungen (...) Es sind somit keine überdauernden Auswirkungen der Erkrankung oder der Medikation auf das Leistungspotential festzustellen. 3. (...) 4. Eine Überprüfung des Leistungsvermögens erfolgte unter dem Einfluss der bestimmungsgemäß eingenommenen Medikation. 5. [Sinngemäß: Wird das Medikament nur unregelmäßig eingenommen, muss vor und bei der Untersuchung die Wirkstoffkonzentration im Blut/Serum/Plasma sichergestellt sein.] 6. (...) Eine Überprüfung des Leistungsvermögens erfolg möglichst unter einer mit der beabsichtigten Verkehrsteilnahme vergleichbaren Medikamentenwirkung. (...) 10. Kommt es im Zusammenhang mit der Grunderkrankung oder als unerwünschte Wirkung des eingenommenen Arzneimittels zu relevanten Schwankungen des Leistungsvermögens, ist der Klient in der Lage, entsprechende Beeinträchtigungen rechtzeitig zu bemerken und sein Verhalten darauf einzustellen. Er kann dies konkret an nachvollziehbaren Beispielen schildern. (...) Das Kriterium M 1.4N beschäftigt sich mit der Frage einer stabilen Substitution bei Opioidabhängigkeit, das wird zu umfangreich, finde ich. Man sieht, alles nicht so einfach, wenn man es in seiner Gesamtheit sieht. Die für die Klienten wichtigste Frage "Muss ich erst erwischt werden oder kann man in diesem Fall nicht proaktiv testen?" bleibt offen und den Fssten überlassen, die dann eventuell wieder zum Weben eines Flickenteppichs neigen. ![]() Ich hoffe, es hilft dir weiter, @andco -------------------- "Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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#52
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 13 Beigetreten: 02.02.2024 Mitglieds-Nr.: 91420 ![]() |
Habe noch ein Positionspapier vom TÜV-Verband von Dezember 2023 (also nachdem die geplanten Änderungen des ursprünglichen Gesetzesentwurf über lto.de geleaked wurden) gefunden, wo diese sich konkret darauf beziehen, wie es nach dem 01.04.24 wahrscheinlich praktiziert wird, sollte sich an diesen Punkten nichts mehr geändert haben.
Quelle: https://www.tuev-verband.de/fileadmin/user_..._CanG_final.pdf “Die Bundestagsfraktionen der Ampel-Koalition einigten sich auf eine Fassung des Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz – CanG). Der federführende Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags muss den Gesetzentwurf noch abschließend beraten und die Änderungsanträge beschließen. Die Änderungsanträge sehen auch eine Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung hinsichtlich des Konsums von Cannabis und das Führen eines Kraftfahrzeugs vor. So sollen die Regeln für die allgemeine Fahreignung für Alkohol- und Cannabiskonsumentinnen und -konsumenten angeglichen werden. Der Missbrauch von Cannabis sei wie bei Alkohol dann anzunehmen, „wenn die Betroffenen nicht zwischen dem Führen eines Kraftfahrzeugs und einem die Fahrsicherheit beeinträchtigenden Konsum hinreichend sicher trennen können.“1 Ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) soll nach vorliegenden Informationen aus Sicht der Bundestagsfraktionen der Ampel-Koalition zukünftig nicht mehr bei Cannabis-Besitz und bei gelegentlichem Konsum, sondern nur bei Hinweisen auf Abhängigkeit oder missbräuchlichem Gebrauch, allerdings erst bei einer wiederholten Verkehrsauffälligkeit angeordnet werden können. Um nachzuweisen, dass eine Person die Abhängigkeit von Cannabis überwunden habe, solle in der Regel ein Jahr Abstinenz nachgewiesen werden müssen. Dann solle auch das Autofahren wieder erlaubt sein. Bereits an dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass heute allein der Besitz und der gelegentliche Konsum in der Regel nicht direkt zu einer MPU führt. Die Verkehrsauffälligkeit mit THC ist die Begründung für die MPU und erfolgt aktuell zur Prüfung des Trennverhaltens nach einer Ordnungswidrigkeit mit Blutwerten ab 1 ng/ml. Auch bei Besitz wird bei Hinweisen auf regelmäßigen Konsum zuerst ein ärztliches Gutachten angeordnet, dass prüfen soll, ob ein gelegentlicher oder regelmäßiger Konsum vorliegt. Bei regelmäßigem Konsum erfolgt daraufhin eine MPU.“ |
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#53
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 28 Beigetreten: 02.07.2023 Mitglieds-Nr.: 90804 ![]() |
Und das canG kommt!
Jetzt gerade abgestimmt im Bundestag. ob 1.4 oder später, es kommt! Was heißt das für die laufenden fälle? Werden die (STA/FSST) weiter MPU'S anordnen und FE einsacken? werden offene fälle wegen Trunkenfahrt unter 3NG/Ml wo noch kein strafbefehl ist noch bearbeitet? Gibt es Amnestie? immer noch eine spannende situation, aber estmall ein Glückwunsc an alle betroffenen! |
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#54
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5676 Beigetreten: 08.06.2011 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 59720 ![]() |
Mein Tipp:
- Werden weiterhin FE eingesackt? Aber ja doch. - werden offene Fälle, gerade mit der genannten Grenzziehung verfolgt? Aber ja doch. Denn die FeV ist noch nicht geändert und ob und wie sich der Grenzwert ändert, muss Wissing noch prüfen und verlautbaren. Wird es eine Amnestie geben? Sorry, muss am sonnigen Wetter liegen, aber meine Glaskugel ist bewölkt. P.S.: Haben wir das hier in diesem Thread nicht alles schon diskutiert? ![]() ![]() -------------------- "Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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#55
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 471 Beigetreten: 02.05.2017 Mitglieds-Nr.: 81460 ![]() |
Hallo MsTaxi,
vermutlich wird es eine Amnestie geben. Deshalb sollte man aktuell alle Gerichtsverfahren die mit Cannabis zutuen haben möglichts lange verzögern. Egal ob OWi oder Straftat, die Rechtslage wird sich erheblich ändern. Bis das neue Gesetz umgesetzt wird, sollte aktuell kein Owi oder Strafverfahren rechtskräftig abgeschlossen werden. In absehbarer Zeit werden auch die Grenzwerte erheblich entschärft, zugunsten der Betroffenen. |
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#56
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5676 Beigetreten: 08.06.2011 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 59720 ![]() |
vermutlich (...) sollte man (...) wird sich erheblich ändern (...) In absehbarer Zeit Akute Konjunktivitis? Ich weise nur mal darauf hin: es gibt derzeit juristisch tragfähige Regeln sowohl im Owi wie im Straftatenbereich. Nur weil Politiker trotz monatelanger Vorbereitung es nicht hinkriegen, ihre Änderungen in einem Guss über die Bühne zu bringen, kann die Justiz nicht hingehen und nicht mehr Recht sprechen. Wie lange sollte die Pause denn dann sein? Einen Monat, sechs Monate, 3 Jahre 11 Monate und 12 Tage? Nee, die müssen und werden das durchziehen bis zu verbindlichen neuen Regelungen in der FeV. -------------------- "Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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#57
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 10 Beigetreten: 22.06.2022 Mitglieds-Nr.: 89722 ![]() |
Nee, die müssen und werden das durchziehen bis zu verbindlichen neuen Regelungen in der FeV. Moin! Also die FeV-Änderungen waren Teil des am Freitag verabschiedeten CanG und treten daher am 1.4.2024 in Kraft. Was in der Tat nicht Teil des Gesetzes ist, sind andere Grenzwerte. Da soll das Verkehrsministerium bis 31.3.2024 einen Vorschlag vorlegen, der derzeit von einer Arbeitsgruppe am BMDV erarbeitet wird. Wie dieser ausfallen wird und inwiefern die Politik ihn dann festschreibt (z.B. im StVG) bleibt abzuwarten.... Die FeV-Geschichte ist aber definitiv durch! |
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#58
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 273 Beigetreten: 30.08.2013 Wohnort: Badnerin in Norddeutschland Mitglieds-Nr.: 69774 ![]() |
Vorausgesetzt, das Gesetz tritt wie geplant zum 1.4. in Kraft. Der Bundesrat könnte es noch verzögern (wenn auch nicht verhindern), falls Bayern genug Mitstreiter für seinen Antrag finden sollte. Am 22.3. soll die entsprechende Abstimmung sein.
-------------------- Viele Grüße vom
CLSgirl |
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#59
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3974 Beigetreten: 08.01.2009 Wohnort: Munich County Mitglieds-Nr.: 46150 ![]() |
Aktuell heißt es, dass z.B. auch der grüne Justizminister von NRW genauso wie Hamburg, Bayern (sowieso) und noch andere das Gesetz in den Vermittlungsausschuss schicken wollen und dass es mindestens bis 1. Oktober (!) dauern soll, bis das Gesetz eingeführt wird.
Mal was an die Experten: Gehe ich richtig davon aus, dass wenn jemand einen Joint raucht, dann mehr oder weniger sofort eine Wirkung verspürt? Eine "Anflutungsphase" wie beim Alkohol (Aufnahme über den Verdauungstrakt etc.) gibts ja nicht, beim inhalieren wird der Wirkstoff ja fast verzögerungsfrei aufgenommen, oder? D.h. Joint konsumieren und sagen wir mal eine halbe Stunde danach Auto fahren wird immer unmöglich sein? -------------------- Firefighter im Ruhestand....
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#60
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 626 Beigetreten: 24.05.2023 Mitglieds-Nr.: 90691 ![]() |
Ja.
Bei Alkohol kommt es übrigens bereits auf die konsumierte Menge im Körper an. Man kann sich nicht damit exkulpieren, der Alkohol sei noch nicht im Blut angekommen da man ihn erst eine Minute vor der Trunkenheitsfahrt im Sturztrunk zu sich genommen hat und deshalb noch gar keine Alkoholwirkung gespürt hat. |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1612 Beigetreten: 30.10.2008 Mitglieds-Nr.: 45094 ![]() |
Redaktionsnetzwerk Deutschland:
Warum die Cannabis-Legalisierung doch noch scheitern könnte Zitat Im Vermittlungsausschuss könnten die Länderampelvertreter ihre Bundestagskolleginnen und ‑kollegen dazu zwingen, weitreichende Änderungen am Gesetz vorzunehmen. Andernfalls besteht die Möglichkeit, die Beratungen im Ausschuss zu verschleppen – im Zweifel auch bis zum Ende der Wahlperiode, wodurch das Gesetz nicht mehr in Kraft treten kann. Denn es gibt keine verfassungsrechtliche oder gesetzliche Frist für den Abschluss der Verhandlungen.
Nach einer gewissen Zahl von Einigungsversuchen kann allerdings von einem Mitglied des Ausschusses der Abbruch beantragt werden. Eine Sitzung später endet das Vermittlungsverfahren dann ohne Einigungsvorschlag. Jetzt ist wieder der Bundesrat am Zug. Findet sich bei der Abstimmung keine Mehrheit für einen Einspruch, kann das Gesetz in seiner (ursprünglichen) Form doch noch wirksam werden. Wahrscheinlicher ist in diesem Fall aber, dass die Länderkammer Einspruch einlegt. Passiert das mit einfacher Mehrheit, kann ihn die Ampel mit Kanzlermehrheit zurückweisen – auch dann kann das Gesetz unverändert in Kraft treten. Nicht ausgeschlossen ist aber, dass der Einspruch der Länderkammer mit Zweidrittelmehrheit beschlossen wird. In diesem Fall fehlt der Ampelkoalition die entsprechende Mehrheit im Bundestag, um den Einspruch zu kassieren. Dann ist das Gesetz in dieser Wahlperiode endgültig gescheitert. |
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#62
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3974 Beigetreten: 08.01.2009 Wohnort: Munich County Mitglieds-Nr.: 46150 ![]() |
Einige Personen hier im Forum erwarten den 1. April ja wie kleine Kinder den Weihnachtsabend... Das wird dann sicher sehr hart für die.
Ich kann nicht verstehen, dass man nicht mal die Einwände aus der eigenen Partei zur Kenntnis nimmt, insbesondere wenn diese ein Gesetz noch scheitern lassen könnten. Bei Alkohol kommt es übrigens bereits auf die konsumierte Menge im Körper an. Man kann sich nicht damit exkulpieren, der Alkohol sei noch nicht im Blut angekommen da man ihn erst eine Minute vor der Trunkenheitsfahrt im Sturztrunk zu sich genommen hat und deshalb noch gar keine Alkoholwirkung gespürt hat. Das verstehe ich nicht. Denkst du nicht, dass es möglich wäre, sagen wir mal eine halbe Flasche Wodka zu exen, sich ins Auto zu setzen, zwei Kilometer zu fahren und dann noch unter 0,5 ./.. zu sein? Dann kann man nur hoffen, dass die ![]() -------------------- Firefighter im Ruhestand....
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5676 Beigetreten: 08.06.2011 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 59720 ![]() |
Naja, auch mit viel Training könnte es sein, dass du andere Probleme als deinen Promillewert bekommst nach einer halben Flasche auf Ex. Mit etwas Pech landest du in der Rechtsmedizin. Edit: allerdings nicht zur Blutentnahme.
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3974 Beigetreten: 08.01.2009 Wohnort: Munich County Mitglieds-Nr.: 46150 ![]() |
Doch, die schauen da sogar ganz sicher das Blut an. Aber nicht nur.
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 28 Beigetreten: 02.07.2023 Mitglieds-Nr.: 90804 ![]() |
Einige Personen hier im Forum erwarten den 1. April ja wie kleine Kinder den Weihnachtsabend... Das wird dann sicher sehr hart für die. ja ganz sicher haben wir Hoffnung auf ein ende der Cannabis prohibition und die Stigmatisierung von Cannabis Liebhaber, und Ich würde mich ganz klar Freuen wenn das mit der MPU abzocke und die Existenzvergewaltigung von harmlosen Konsumenten dann bald ein ende hat in diesem land. Es wird hier, und später den Gutachtern, in vielen fällen doch nur was vorgegaukelt über Einsicht, Problemtiefe und ewige Abstinenz vorhaben von Leute die, oftmalls nicht mal im direkten Zusammenhang mit Verkehrsteilnahme, einfach lust hatten ein paar Sportzigaretten zu rauchen. Ein bisschen Rausch, wie Millionen von anderen das auch relativ problemfrei machen, fuhrt seit Jahrzehnten zu so ein Theater und so viel Stress, das ist doch albern, das soll schnellstmöglich aufhören! Zum gluck sehen das viele anderen auch. Prost, auf Weihnachten! |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1176 Beigetreten: 20.06.2013 Wohnort: Green Hell Mitglieds-Nr.: 68944 ![]() |
Das verstehe ich nicht. Denkst du nicht, dass es möglich wäre, sagen wir mal eine halbe Flasche Wodka zu exen, sich ins Auto zu setzen, zwei Kilometer zu fahren und dann noch unter 0,5 ./.. zu sein? Dann kann man nur hoffen, dass die ![]() Das geht nur in die Hose wenn man (Ganz abgesehen davon wie clever so eine Aktion an sich ist ![]() |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3974 Beigetreten: 08.01.2009 Wohnort: Munich County Mitglieds-Nr.: 46150 ![]() |
ja ganz sicher haben wir Hoffnung auf ein ende der Cannabis prohibition und die Stigmatisierung von Cannabis Liebhaber, und Ich würde mich ganz klar Freuen wenn das mit der MPU abzocke und die Existenzvergewaltigung von harmlosen Konsumenten dann bald ein ende hat in diesem land. Es wird hier, und später den Gutachtern, in vielen fällen doch nur was vorgegaukelt über Einsicht, Problemtiefe und ewige Abstinenz vorhaben von Leute die, oftmalls nicht mal im direkten Zusammenhang mit Verkehrsteilnahme, einfach lust hatten ein paar Sportzigaretten zu rauchen. Ein bisschen Rausch, wie Millionen von anderen das auch relativ problemfrei machen, fuhrt seit Jahrzehnten zu so ein Theater und so viel Stress, das ist doch albern, das soll schnellstmöglich aufhören! Zum gluck sehen das viele anderen auch. Prost, auf Weihnachten! Also Cannabis schadet schon mal ganz klar den Rechtschreibfähigkeiten. "Sportzigaretten" dient hier wohl als Synonym für einen Joint. Diese Umschreibung war mir neu... Musste sehr lachen über die "Schreib eine Email an deinen Grünen-Abgeordneten"-Aktion vom Deutschen Hanfverband, der aktuell tatsächlich extrem in Panik gerät (haben übrigens ein geiles Logo, eine Kombination aus dem Bundesadler und einem Hanfblatt...). Laut LTO besteht ja eine echte Chance, dass das Gesetz so lange verzögert werden kann, bis wir eine neue Regierung haben. Das würde ich persönlich sehr begrüßen. Da das CanG ja etwas tun soll gegen die Drogenproblematik, insbesondere gegen Schwarzmarkt, Beimischungen, etc., überlege ich seit geraumer Zeit alternative Formen des Kampfes gegen Drogen: Person wird mit Cannabis aufgegriffen oder hat Abbauprodukte über dem Cutoff im Blut: Sofort und unmittelbar 1 Monat Haft. Keine Bewährung oder so Firlefanz. Pro Wiederholungsfall plus 1 Monat. Person wird mit einer anderen illegalen Droge aufgegriffen oder hat Abbauprodukte nachweisbar: Sofort und unmittelbar 6 Monate Haft. Einzige Ausnahme: Verschreibung von med. Cannabis durch einen Arzt. Für die Zeit wird aber das Autofahren verboten. So eine Gesetzgebung wäre ein nicht minder hilfreiches Mittel gegen die Drogenproblematik. Die im Mittleren und Fernen Osten beliebten Körperstrafen bei Drogenbesitz werden dann als zweite Stufe eingeführt. Ich wäre ein guter Politiker, glaube ich. Um diese Gesetze durchzusetzen, gründe ich notfalls eine eigene Partei, die "Germanische RevolutionsAllianz für Suchtbekämpfung", abgekürzt GRAS. Wer mitmachen und sich meiner Bewegung anschließen möchte, drückt auf den Like-Button. -------------------- Firefighter im Ruhestand....
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#68
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![]() Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 23 Beigetreten: 02.12.2023 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 91250 ![]() |
Alkohol meide ich, seit ich damals mit 1,9 Promille von der Kanzel gefallen bin und der Bischof meinte, das dürfe nicht mehr passieren. Ich hoffe, das du keine bleibenden Schäden davongetragen hast. -------------------- Respekt ist zumutbar, immer.
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#69
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 312 Beigetreten: 23.10.2006 Mitglieds-Nr.: 24392 ![]() |
Einige Personen hier im Forum erwarten den 1. April ja wie kleine Kinder den Weihnachtsabend... Das wird dann sicher sehr hart für die. Andere wiederum wachen scheinbar morgens schweiß gebadet auf, bei dem Gedanken dass die bösen Cannabiskonsumenten demnächst nicht mehr so einfach verfolgt werden können, und binden die Hoffnung, dass es doch noch gecancelt wird, in ihr verzweifeltes Morgengebet. Auch für die wird der 1. April möglicherweise hart. Zitat (Kaikoura) Ich hoffe, das du keine bleibenden Schäden davongetragen hast. Wenn man das Geschreibsel von dem Kollegen liest erübrigt sich die "Frage". |
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#70
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5676 Beigetreten: 08.06.2011 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 59720 ![]() |
Ich weiß nur eins, im VP ist es normalerweise nicht üblich, sich so zu beharken. Ob und für wen der 01.04. eine Enttäuschung sein wird, zeigt sich am 22.03., da wird das CanG entweder in den Vermittlungsausschuss geschickt oder auch nicht. Die Tagesordnung für die Bundesratssitzung steht am 12.03. fest.
-------------------- "Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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#71
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1486 Beigetreten: 18.12.2004 Wohnort: Oberbayern Mitglieds-Nr.: 7324 ![]() |
Wie dieser ausfallen wird und inwiefern die Politik ihn dann festschreibt (z.B. im StVG) bleibt abzuwarten.... Die FeV-Geschichte ist aber definitiv durch! Das kann man jetzt schon sagen. Die Grenzwerte werden in der jetzigen Form zu 99% bleiben. Von den Grenzwerten wurde nicht grundlos die Finger gelassen. Hätte man die Grenzwerte mit ändern wollen, wäre aus dem Einspruchsgesetz ein zustimmungspflichtiges Gesetz geworden. Das wollte die Regierung auf jedenfall verhindern, denn einfach nicht zustimmen ist im Bundesrat leichter als gegen ein Gesetz Einspruch erheben. |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6463 Beigetreten: 18.10.2007 Wohnort: irgendwo in Sachsen zw. A14/A4/A17/A13 Mitglieds-Nr.: 37650 ![]() |
Da ja hier scheinbar einige hoffen, dass das Gestz schnell in Kraft tritt, Einfach mal zum Überlegen
Gesetzesänderungen und neue Gesetze gelten in Deutschland ab festgelgtem Datum bzw wenn nix anderes festgelegt ist, ab dem Tag nach der Verkündung im BGBL. Nicht umsonst gibt es auch das Recht der sog. Besitzstandswahrung. Ja und da es ja scheinbar einige im STraßenverkehr übertreiben, hier noch was zum Nachlesen, aus der Rubrik dumm gelaufen https://www.tag24.de/justiz/polizei/eine-wo...verkehr-3116624 -------------------- Blue Knights Law Enforcement Motorcycle Club
www.blueknights.de www.blueknights.org Blue Knights Germany 19 Saxonia (eines von 41 in Deutschland, über 600 weltweit mit weit über 40000 Mitgliedern) |
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#73
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5676 Beigetreten: 08.06.2011 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 59720 ![]() |
Mir schießt dabei nur der Gedanke durch den Kopf: "Hat der Fahrlehrer das nicht gemerkt, nicht merken wollen oder ist stoned sein in manchen Gegenden Normalzustand?"
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6463 Beigetreten: 18.10.2007 Wohnort: irgendwo in Sachsen zw. A14/A4/A17/A13 Mitglieds-Nr.: 37650 ![]() |
ich vermute mal
er hat gepetzt ![]() -------------------- Blue Knights Law Enforcement Motorcycle Club
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5676 Beigetreten: 08.06.2011 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 59720 ![]() |
Na sowas aber auch.
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19631 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 ![]() |
Da ja hier scheinbar einige hoffen, dass das Gestz schnell in Kraft tritt, Einfach mal zum Überlegen Gesetzesänderungen und neue Gesetze gelten in Deutschland ab festgelgtem Datum bzw wenn nix anderes festgelegt ist, ab dem Tag nach der Verkündung im BGBL. Genau deshalb würde es - wenn möglich - Sinn ergeben, die Rechtskraft einen Bußgeldbescheides bis zu diesem Zeitpunkt aufzuschieben, wenn nach dem (bisher fiktiven) Grenzwert eine Fahrt nicht mehr ordnungswidrig wäre. -------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1486 Beigetreten: 18.12.2004 Wohnort: Oberbayern Mitglieds-Nr.: 7324 ![]() |
Der Grenzwert wird aber nicht geändert.
Sollte das Gesetz widererwarten doch zum 01.04. in Kraft treten, ändert sich an den 1nG genau gar nichts. Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 03.03.2024, 13:06
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5676 Beigetreten: 08.06.2011 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 59720 ![]() |
Was ich ziemlich heftig finde: sollte das Gesetz zum 01.04. nicht in Kraft treten, wurde für die Social Clubs auch ne Menge Geld versenkt. Immobilien anmieten, Equipment kaufen, Verhandlungen mit Energieversorgern geführt kostet ja alles nicht nur Nerven, sondern auch Kohle, um im worst case dann in der Luft zu hängen.
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30688 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
Das ist dannn wohl das unternehmerische Risiko.
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#80
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![]() Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 23 Beigetreten: 02.12.2023 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 91250 ![]() |
Von den Grenzwerten wurde nicht grundlos die Finger gelassen. Hätte man die Grenzwerte mit ändern wollen, wäre aus dem Einspruchsgesetz ein zustimmungspflichtiges Gesetz geworden. Vielen Dank für den Hinweis. -------------------- Respekt ist zumutbar, immer.
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 17 Beigetreten: 01.11.2017 Mitglieds-Nr.: 82559 ![]() |
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 15 Beigetreten: 11.11.2022 Mitglieds-Nr.: 90146 ![]() |
Zitat (MsTaxi) Mich würde dann der Titel der Studie interessieren, noch besser ein link, dass man diese Studie mal lesen kann. Link Einige Stimmen ließen die Tage verlauten, dass es schwierig werden könnte den Führerschein zurück zu bekommen wenn einem dieser in der Vergangenheit durch die Behörde entzogen wurde, auch wenn man unter den neuen Grenzwerten lag bzw. es nur einen Verstoß gibt. Wegen §14 Abs. 2 Nr. 1 FeV. Wenn man freiwillig auf seine Fahrerlaubnis verzichtet kann man dies jedoch umgehen. Auch wird es sollte das CanG schon im April kommen, noch keinen gesetzlich festgelegten Grenzwert geben, was heikel werden dürfte weil es zurzeit auch keinen gesetzlich festgelegten Wert gibt. Nur den bei der Rechtsprechung eingebürgerten 1,0 ng. Dazu hat aber das Bundesverfassungsgericht gesagt, die Anwendung ist nur rechtmäßig solange die neusten Wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Fahrtüchtigkeit gewürdigt werden. Legt die Arbeitsgruppe vom Verkehrsministerium nun neue Erkenntnisse vor könnte es sein das sich an den Werten bereits orientiert wird bzw. werden müsste bevor sie überhaupt gesetzlich festgeschrieben sind. |
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Beitrag
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5676 Beigetreten: 08.06.2011 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 59720 ![]() |
Der link funktioniert nicht.
Edit: stellt sich dann die Frage, wer festlegt, was "wissenschaftliche Erkenntnisse" sind. Da gibt es ja schließlich harte und weiche Kriterien dafür. -------------------- "Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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#84
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 15 Beigetreten: 11.11.2022 Mitglieds-Nr.: 90146 ![]() |
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#85
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30688 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
Warum? Was gibts denn dort zu lesen? Solche "Klick mich"-Beiträge ohne zu wissen, was sich dahinter verbirgt finde ich echt blöd.
Die CSC‘s unterliegen dem Vereinsrecht und dürfen keine Gewinne erzielen. Ändert nichts an meiner Meinung, dass es dumm ist, Investitionen auf Grundlage von Luftschlössern statt sicheren rechtlichen Grundlagen zu tätigen.
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#86
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 38 Beigetreten: 01.02.2024 Mitglieds-Nr.: 91419 ![]() |
Das ist die Antwort auf die Frage nach der Studie eine Seite vorher bzw eine Korrektur des links 2 Beiträge vorher
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#87
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17510 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 ![]() |
@Jens, eine englischsprachige Studie von 2008, also 16 Jahre alt…
-------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
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#88
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5676 Beigetreten: 08.06.2011 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 59720 ![]() |
Hab jetzt nur das Fazit überflogen (zu mehr keine Lust im Moment): heavy User können in nüchternen Phasen THC-Konzentrationen aufweisen, die denen gleich kommen, die Gelegenheitsuser kurz nach akutem Konsum aufweisen können. Und dass es geboten erscheint, bei heavy Usern den Verlauf der Laborwerte während kürzerer und längerer Nüchternheitsphasen kritisch zu beobachten.
-------------------- "Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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#89
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13799 Beigetreten: 23.12.2004 Wohnort: HMS Lydia, Süd-Pazifik Mitglieds-Nr.: 7401 ![]() |
Puh, und ich dachte schon, ich hätte heute Abend ein kognitives Defizit für englische Texte.
![]() Mehr habe ich auch nicht herausgelesen - und das predige ich ja schon seit 15 Jahren: Ein THC-Grenzwert für die berauschte Fahrt ist nur bedingt sinnvoll, weil es keine klare Ursachen-Wirkungs-Beziehung zwischen THC-Blutspiegel und fahrerischen Defiziten gibt. Wesentlich gewichtiger ist dagegen der Zeitraum nach dem Konsum, und der THC-Wert von 1 ng ist so gewählt, dass ein gelegentlicher User nach 24 Stunden darunter liegen sollte. -------------------- Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
----------- "Gendern" - dat is, wenn dem Sachsen sein Boot umkippt. |
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#90
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 312 Beigetreten: 23.10.2006 Mitglieds-Nr.: 24392 ![]() |
Meine ich das nur, oder ist hier viel Halbwissen widergegeben?
Artikel aus Auto Motor Sport Insbesondere stutzig machen mich die folgenden Aussagen: Zitat [...]Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet zudem eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) an. Dies macht sie übrigens auch, wenn der Cannabiskonsum gar nichts mit einer Teilnahme im Straßenverkehr zu tun hatte – es reicht, dass die Behörde, beispielsweise im Rahmen von Strafverfahren, vom Cannabiskonsum eines Betroffenen erfährt. Zitat Wer regelmäßig Cannabis konsumiert, muss damit rechnen, dass THC noch länger als drei Monate in seinem Körper nachweisbar ist. Baut der Betroffene also beispielsweise nach drei Monaten Cannabis-Abstinenz einen Unfall und die Untersuchungsbehörde entdeckt in einer Blutprobe die THC-Abbauprodukte, dann ist der Führerschein weg, es gibt Punkte in Flensburg, mindestens 500 Euro und eine MPU sind fällig. Also nachdem was ich hier so gelesen habe, denke ich dass wichtige Faktoren hier außen vorgelassen wurden, und dass einfach mal so pauschal behauptet wird, dass wenn die Führerscheinstelle von Cannabiskonsum erfährt, unabhängig jeglicher Werte oder von möglichen Konsumangaben eine MPU anliegt. Liege ich richtig dass die Behauptung Unfug ist, dass eine Unfallbeteiligung und das reine Vorliegen von Abbauwerten einen Führerscheinentzug und MPU rechtfertigen, unabhängig davon wie hoch die Abbauwerte sind? |
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#91
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 281 Beigetreten: 22.08.2018 Wohnort: Im Herzen von Europa Mitglieds-Nr.: 84034 ![]() |
Ja, das ist völliger Blödsinn (außer ein Betroffener erzählt, das er (fast) jeden Tag konsumiert, aber dann müßte er ja auch aktive Werte haben)
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#92
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5676 Beigetreten: 08.06.2011 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 59720 ![]() |
Zur letzten Frage: stimmt, ist so in dieser Form Blödsinn.
Davor: vielleicht hat da jemand "Kokain" und "Kannabiss" verwechselt, fängt ja beides mit "K" an. ![]() -------------------- "Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13799 Beigetreten: 23.12.2004 Wohnort: HMS Lydia, Süd-Pazifik Mitglieds-Nr.: 7401 ![]() |
Es grünt so grün.....
![]() -------------------- Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
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#94
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 281 Beigetreten: 22.08.2018 Wohnort: Im Herzen von Europa Mitglieds-Nr.: 84034 ![]() |
wenn Spaniens Blüten blühen ...
![]() (sollte/müßte man "My fair Lady" heutzutage neu bewerten?) |
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#95
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3974 Beigetreten: 08.01.2009 Wohnort: Munich County Mitglieds-Nr.: 46150 ![]() |
Wenn nach der Cannabis-Legalisierung weniger Cannabis konsumiert wird, werden alle anderen Drogen auch legalisiert, dann werden die ja in Folge auch weniger konsumiert.
Also ist es eigentlich egal, was man sich künftig reinpfeift. -------------------- Firefighter im Ruhestand....
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5676 Beigetreten: 08.06.2011 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 59720 ![]() |
Ich bin ja keine Juristin und würde daher bitten, dass unsere Gesetzeskenner mal in der hier verlinkten
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/1042/to-node.html Tagesordnung der Bundesratssitzung die Ausschussempfehlung lesen und meinen Eindruck verifizieren oder auch nicht, dass es keine Amnestie geben soll. Edit: ich beziehe mich hier auf S. 6ff des Dokuments. Edit 2: Inkrafttreten des Gesetzes soll auf den 01.10.24 verschoben werden. -------------------- "Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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![]() Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 23 Beigetreten: 02.12.2023 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 91250 ![]() |
Tagesordnung der Bundesratssitzung die Ausschussempfehlung lesen und meinen Eindruck verifizieren oder auch nicht, dass es keine Amnestie geben soll. Ich bin zwar kein Jurist, aber diese Forderung gibt es seitens der Ausschüsse im Bundesrat. Es gibt mehrere Anträge für einen Vermittlungausschuss,mit verschiedenen Forderungen. Die Amnestie bezieht sich aber nicht auf das Verkehrsrecht sondern auf Besitzmengen u. anderem. Der Verkehrsausschuss rät übrigens nicht für einen VA. Am 22.03 tagt der BR, dann ist klar ob der VA einberufen wird oder nicht. Wenn er angerufen wird, tritt es das Gesetzt nicht am 1.04 in Kraft, dann steht der 1.10 im Raum. -------------------- Respekt ist zumutbar, immer.
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 10 Beigetreten: 22.06.2022 Mitglieds-Nr.: 89722 ![]() |
Tagesordnung der Bundesratssitzung die Ausschussempfehlung lesen und meinen Eindruck verifizieren oder auch nicht, dass es keine Amnestie geben soll. Zu dieser Meinung vom Bundesrat muss der Bundesgesetzgeber in einem Vermittlungsauschussverfahren Stellung beziehen, kann sie aber überstimmen. Der Bundesrat kann es nur verzögern, aber nicht verhindern, da er für die im Gesetz behandelten Rechtsbereiche nicht zuständig ist. Zitat Ein THC-Grenzwert für die berauschte Fahrt ist nur bedingt sinnvoll, weil es keine klare Ursachen-Wirkungs-Beziehung zwischen THC-Blutspiegel und fahrerischen Defiziten gibt. Wesentlich gewichtiger ist dagegen der Zeitraum nach dem Konsum, und der THC-Wert von 1 ng ist so gewählt, dass ein gelegentlicher User nach 24 Stunden darunter liegen sollte. Ich würde mal behaupten, dass das auch mit Forschungsdefiziten zu tun hat: Es stimmt sicher, dass jeder Mensch anders auf die Einwirkungen von psychoaktiven Substanzen reagiert und nicht jeder bei exakt dem gleichen Wert im Blut exakt die selben Defizite hat, aber bei genug Probanden sähe ich keinen Grund, warum sich nicht eine Normalverteilung ableiten lassen sollte, welche Einschränkungen typischerweise zu erwarten sind. Das ist ja bei fast allen gut erforschten medinzinsichen Sachverhalten der Fall und bei Alkohol auch nicht anders, auch da gibt es Ausreißer nach oben und unten (s.z.B. diese Betrunken Fahrradfahren Studie von Daldrup) aber man hat sich trotzdem auf einen Wert für die Praxis geeinigt. Schade ist halt, dass man anstatt die letzten Jahre mal dazu genutzt hätte, das zu erforschen, lieber eine komplette Blockadehaltung gewählt hat. Mal schauen, was die Abreitsgruppe dazu am 31.3. verkünden wird. Und nochmal kurz OT zu dieser Einlassung: So eine Gesetzgebung wäre ein nicht minder hilfreiches Mittel gegen die Drogenproblematik. Die im Mittleren und Fernen Osten beliebten Körperstrafen bei Drogenbesitz werden dann als zweite Stufe eingeführt. Deine "Vorschläge" , die ich gar nicht erst zitieren will zeigen für mich ein sehr fragwürdiges Verhältnis zum Rechststaat und eine noch viel problematerische Einstellung zum ersten Artikel unserer Verfassung: Der Menschenwürde. Da würde ich von einem "stolzen Feuerwehrmann" irgendwie anderes erwarten. Darüber hinaus würde ich dir mal empfehlen die Schlagwörter "Crystal Meth" und "Irak" in eine Suchmaschine deiner Wahl einzugeben, um festzustellen, dass selbst drakonischste Strafen nicht dafür sorgen, dass eine Gesellschaft drogenfrei wird. Es ist aber auch nicht so, dass alle Menschen, die Drogen konsumieren oder schonmal konsumiert haben, direkt in eine Abhängigkeit rutschen (Von Ausnahmen wie Crack oder Crystal vielleicht abgesehen). Ich finde deshalb den Umgang mit Drogen in unserer Geselllschaft daher ehrlich gesagt sehr fragwürdig: Wir lassen alle möglichen Arten von potenziell selbstschädigendem Verhalten unter der Prämisse der perönlichen Freiheit zu (Motorrad fahren, Downhill-Biking, Bergsteigen, Sado-Maso-Clubs) aber sobald es darum geht, sich psychoaktive Substanzen abseits von Ethanol zuzuführen, nehmen wir lieber in Kauf, dass unbedarfte Konsumenten sich tödliche Überdosen zuführen, organisierte Kriminelle Milliarden verdieden, bürgerliche Existenzen zerstört und die Umwelt durch illegale Drogenküchen verseucht wird, anstatt auch diese Art von der Suche nach dem Kick in staatlich geordnete Bahnen zu lenken. Das verstehe ich nicht und finde es auch falsch. |
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Beitrag
#99
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Der Verkehrsausschuss rät übrigens nicht für einen VA. Aber nur, weil im ganzen CanG nichts konkretes steht zum Thema "Can im Straßenverkehr". Die Absicht, die FEV zu ändern, kann keinen Widerspruch hervorrufen, wenn man noch nicht weiß, wie sie geändert werden soll. Das hat einen rechtlichen Hintergrund. -------------------- Firefighter im Ruhestand....
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Beitrag
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 38 Beigetreten: 01.02.2024 Mitglieds-Nr.: 91419 ![]() |
Die Änderung der FeV mit löschen von "cannabis" aus §14 und Schaffung von §13a FeV ist Teil des aktuellen Entwurfs der vom BT beschlossen wurde.
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 03.05.2025 - 04:17 |