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Beitrag
#1
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 56 Beigetreten: 25.11.2023 Mitglieds-Nr.: 91233 ![]() |
Nein. Entscheidend ist das FAER. Eine Fahrt unter Alkohol/-Drogeneinfluss darf, auch wenn sie im FAER getilgt ist trotzdem noch verwertet werden, wenn sie Grundlage der Entziehung der Fahrerlaubnis war und diese Entziehung noch im FAER eingetragen ist. Hallo Jens. Ist das denn immer und rechtssicher so? Nur das FAER ist entscheidend? Ich hatte im Mai 2007 eine TF mit 1,16 Promille BAK und bei Antrag auf Neuerteilung die Aufforderung zur MPU. Strafbefehl kam im Juli 2007. Laut ZFER ist meine FE am 06.07.2007 erloschen. Im FAER gibt es keine einzige Eintragung. Demnach könnte ich den Antrag auf Neuerteilung ohne MPU stellen? Wahrscheinlich müsste ich noch ein besonderes Aufbauseminar besuchen, da die TF in der Probezeit war. Gruß |
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Beitrag
#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30692 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
Nur das FAER ist entscheidend? Ja.Ich hatte im Mai 2007 eine TF mit 1,16 Promille BAK und bei Antrag auf Neuerteilung die Aufforderung zur MPU. Wann hast du den Antrag auf Neuerteilung gestellt? Und was hast du gemacht, als die MPU angeordnet wurde?-------------------- |
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Beitrag
#3
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 56 Beigetreten: 25.11.2023 Mitglieds-Nr.: 91233 ![]() |
Ich glaube das war Anfang 2009. Hatte eine Sperrfrist von 12 Monate. Ob ich den Antrag auf Neuerteiluing zurückgezogen habe, weiß ich nicht mehr. Die MPU hatte ich nicht bestanden. Meine Vorbereitung war ein Buch zu lesen und ein Jahr Abstinenznachweis vom Hausarzt per Blut-, bzw. Leberwerte. Die wollte die Psychologin aber nicht sehen.
Eine Versagung bzw. die Ablehnung der Neuerteilung wäre doch im FAER ersichtlich oder? Aber da steht lediglich: "Zu den Angefragten Personendaten: ist im Fahreignungsregister am Tag der Auskunftserteilung keine Eintragung erfasst." Natürlich habe ich auch versucht Einsicht in meine Fahrerlaubnisakte der Landkreisverwaltung zu nehmen. Aber dort habe ich niemanden ans Telefon bekommen. Hab über 2 Wochen über 60 mal da angerufen und wenn nicht besetzt war, dann gab es Rufzeichen, aber es ging nie jemand heran. E-Mails wurden ebenfalls nicht beantwortet. Deshalb hatte ich letzte Woche einen Anwalt beauftragt Akteneinsicht zu nehmen/zu ermöglichen. Damit ich sehe woran ich bin. Bin gespannt ob und wann eine Antwort kommt und was da drin steht. Gruß |
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Beitrag
#4
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30692 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
Ja, eine Versagung wäre im FAER eingetragen. Und wenn das Anfang 2009 war, dann noch bis 2024 (was ja auch nicht mehr lang hin ist). Da das FAER leer ist, wirst du vermutlich damals den Antrag zurückgezogen haben. Und dann steht einer MPU-freien Neuerteilung nichts im Weg.
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Beitrag
#5
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 56 Beigetreten: 25.11.2023 Mitglieds-Nr.: 91233 ![]() |
Danke für deine Antwort. Und die FEB kann so eine Eintragung zu tätigen auch nicht vergessen? In meiner jugendlichen Unwissenheit hatte ich damals das neg. MPU-Gutachten direkt von der Dekra zur FEB schicken lassen. Das dürfte die Behörde ja auch nicht mehr verwenden und müsste es löschen oder?
Ich ertrage dieses wochenlange Warten nicht mehr. Zu mal da für mich auch die berufliche Perspektive eine große Rolle spielt. Bin da schon etwas neidisch, wenn ich lese, wie andere User davon berichten wie einfach sie einen Termin bekommen und den wahrnehmen können. Und weiß vielleicht irgendwer ob man sich behelfen kann, wenn eine Behörde bzw. die MA/SB über Wochen nicht erreichbar sind? Laut Google Rezensionen geht das bei - der für mich zuständigen - Landkreisverwaltung schon seit Jahren so. Taucht man übrigens persönlich dort auf, dann wird man gleich an der Eingangstür abgewiesen, mit der bitte telefonisch oder online einen Termin zu vereinbaren. Online gibt es aber keine Möglichkeit einen Termin für Akteneinsicht zu buchen. Bucht man einen Termin für ein anderes anliegen, wird man dann wiederum weggeschickt und soll tel. einen neuen Termin vereinbaren. Und ans Telefon geht ja bekanntlich dort niemand. Gruß |
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#6
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 48 Beigetreten: 28.11.2023 Mitglieds-Nr.: 91243 ![]() |
Per Telefon kannste sowas in aller Regel knicken.
Setz n Schreiben auf, mit dem du Akteneinsicht beantragst. Das schickst du vorab per Mail, per Einschreiben-Einwurf und bei Möglichkeit per Fax. Ein Anwalt könnte es darüber hinaus per beA versuchen, soweit deine FE-Behörde digitalisiert genug und per beBPo erreichbar ist. -------------------- Ey Malla, pheeew!
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#7
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 56 Beigetreten: 25.11.2023 Mitglieds-Nr.: 91233 ![]() |
Hallo an alle und ein frohes und gesundes neues Jahr.
Am 04.01.2024 habe ich nun mal endlich einen Termin. Den habe ich online gemacht und betrifft eine Ersterteilung, keine Neuerteilung. Bin gespannt ob man mich wieder wegschickt oder sich meinem Anliegen widmet. Der beauftragte Anwalt hat übrigens nach 40 Tagen auch keine Antwort von der FEB bekommen. Wie auch ich nicht nach 20 E-Mail's. Anrufe blieben bis zum 22. Dezember ebenfalls unbeantwortet. Ich habe hier nochmal eine kleine Frage zur Probezeit. Ich bekomme einfach die Rechnung nicht hin^^. Dazu werde ich mal die Daten vom ZFER posten. Wäre schön wenn mir jemand die Dauer der restlichen Probezeit mitteilen könnte. Erteilung: 31.01.2003 FE-erloschen: 03.07.2004 Nach Punkt durch Geschwindigkeitsübertretung und Versäumung der Teilnahme an einem Aufbauseminar Erteilung: 22.11.2004 FE-erloschen: 06.07.2007 Nach Trunkenheitsfahrt mit 1,16 Promille am 07.05.2007 Gruß |
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#8
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30692 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
Du hattest bisher nicht erwähnt, dass dir vor der Trunkenheitsfahrt schon mal die Fahrerlaubis entzogen worden war. Das ändert die Sachlage. In dem Fall muss die Führerscheinstelle vor Neuerteilung eine MPU anordnen (§ 2a Abs. 5 StVG).
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#9
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 56 Beigetreten: 25.11.2023 Mitglieds-Nr.: 91233 ![]() |
Das heißt, ich habe umsonst so lange gewartet? Und muss zwingend zur MPU? Für mich ist das nicht ersichtlich, nach dem von dir genannten Paragraphen vom StVG.
Gruß |
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#10
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30692 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
Die letzten beiden Sätze des Abs. 5:
Zitat Auf eine mit der Erteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung gemäß Absatz 1 Satz 7 beginnende neue Probezeit ist Absatz 2 nicht anzuwenden. Die zuständige Behörde hat in diesem Fall in der Regel die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung anzuordnen, sobald der Inhaber einer Fahrerlaubnis innerhalb der neuen Probezeit erneut eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat. Du hast nach der Neuerteilung innerhalb der Probezeit erneut eine schwerwiegende Zuwiderhandlung (die Trunkenheitsfahrt) begangen. Deshalb ist "die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung" (= MPU) anzuordnen. -------------------- |
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#11
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1458 Beigetreten: 22.09.2010 Mitglieds-Nr.: 55769 ![]() |
Zitat name='Backo' date='02.01.2024, 18:51' post='1058239757']Ich habe hier nochmal eine kleine Frage zur Probezeit. Ich bekomme einfach die Rechnung nicht hin^^. Dazu werde ich mal die Daten vom ZFER posten. Wäre schön wenn mir jemand die Dauer der restlichen Probezeit mitteilen könnte. Erteilung: 31.01.2003 FE-erloschen: 03.07.2004 Hier hattest du die FE 15 Monaten und 3 Tage. Gleichzeitig wurde die Probezeit einmalig von 24 auf 48 Monate verlängert. Zitat Erteilung: 22.11.2004 FE-erloschen: 06.07.2007 Nach Trunkenheitsfahrt mit 1,16 Promille am 07.05.2007 Hier hattest du die FE 31 Monate und 14 Tage Das macht dann zusammen ca. 46,5 Monate du hast also nach der Neuerteilung noch ca. 1,5 Monate Restprobezeit. |
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#12
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 56 Beigetreten: 25.11.2023 Mitglieds-Nr.: 91233 ![]() |
Also selbst wenn die Tat getilgt wurde, wird sie mir zum Verhängnis? Oder anders formuliert, in der Probezeit verjähren die Taten nicht - habe ich das so richtig verstanden?
Das trübt nun natürlich meine Stimmung extrem. Und ich wüsste auch nicht wie ich nach so langer Zeit eine MPU bestehen sollte. Das meiste was damals war habe ich vergessen und teilweise auch die Beweggründe. Eine Argumentation ala "Ich war dumm, unreif, den Konsequenzen nicht bewusst etc.." wird wohl nicht ausreichen. Danke @Falo99 für die Erklärung. Gruß |
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#13
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13799 Beigetreten: 23.12.2004 Wohnort: HMS Lydia, Süd-Pazifik Mitglieds-Nr.: 7401 ![]() |
Eine Argumentation ala "Ich war dumm, unreif, den Konsequenzen nicht bewusst etc.." wird wohl nicht ausreichen. Ja. -------------------- Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
----------- "Gendern" - dat is, wenn dem Sachsen sein Boot umkippt. |
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#14
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 151 Beigetreten: 21.03.2014 Mitglieds-Nr.: 71963 ![]() |
Erteilung: 31.01.2003 FE-erloschen: 03.07.2004 Nach Punkt durch Geschwindigkeitsübertretung und Versäumung der Teilnahme an einem Aufbauseminar Hier hattest du die FE 15 Monaten und 3 Tage. Gleichzeitig wurde die Probezeit einmalig von 24 auf 48 Monate verlängert. Nach meiner Rechnung sind es von Ende Jan. 2003 bis Anfang Juli 2004 = 17 Monate + 3 Tage, der TE dürfte somit aus der Probezeit raus sein (was aber nichts an der MPU-Auflage ändert) ![]() -------------------- Gruß Francis
Ich hasse Menschen, Tiere und Pflanzen. Steine? Steine sind okay! Ich liebe die "englische" Sprache. Meine Favoriten: *Now we have the salad* *I see black for you* und *I think I spider* ;-) |
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#15
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1458 Beigetreten: 22.09.2010 Mitglieds-Nr.: 55769 ![]() |
Stimmt da habe ich mich verrechnet, die Probezeit ist abgelaufen, aber der Tattag lag noch in der Probezeit = MPU.
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#16
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 56 Beigetreten: 25.11.2023 Mitglieds-Nr.: 91233 ![]() |
So, ich war ja nun heute bei der Landkreisverwaltung bzw. Ordnungsamt/Fahrerlaubnisbehörde.
Die zuständige Sachbearbeiterin war sehr freundlich und zuvorkommend. Sie hat natürlich auch die damalige MPU Anordnung nach Antragstellung auf Neuerteilung 2009 gesehen und meinte, dass ich den Antrag - nach negativer MPU - 2010 zurückgezogen habe. Ansonsten hätte eine Versagung bekanntlich die Tilgung gehemmt bzw. verzögert. Da nun alles verjährt ist und getilgt wurde, muss ich keine MPU machen. Auch auf meine Nachfrage hin, da das ja in der Probezeit passierte, meinte sie das man die Tat, welche ja getilgt ist, nicht mehr verwenden darf. Neben Sehtest, Erste Hilfe und biometrisches Passbild, muss noch das behördliche Führungszeugnis beigebracht werden. Dann darf ich die Prüfungen ablegen und bekomme nach bestehen dann meine Fahrerlaubnis erteilt. Ich fragte auch nach ob ich das besondere Aufbauseminar machen muss, das verneinte sie, weil ich schon ein Aufbauseminar absolviert hatte. Zum Schluss fragte ich noch, ob sie noch ein lokales Register haben. Sie meinte im Keller liegen noch einige Akten, die aber nach und nach zerstört werden und nun bzw. bei Antragstellung auch meine alte Akte. Das hat mich natürlich ganz schön happy gemacht vorhin. Da ich damals wohl die lebensrettenden Sofortmaßnahmen gemacht habe, muss ich den Erste Hilfe Kurs machen. Schaden kann das ja nicht und es wird sich sicherlich auch etwas geändert haben in 20 Jahren. Danke an alle, die sich die zeit genommen und hier geantwortet haben. Ich werde natürlich berichten wie es weitergeht. Gruß |
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#17
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 56 Beigetreten: 25.11.2023 Mitglieds-Nr.: 91233 ![]() |
Hallo an alle,
mal ein kleines Update. Nächste Woche habe ich endlich meine theoretische Prüfung. Ich werde weiter berichten. Gruß |
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#18
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 56 Beigetreten: 25.11.2023 Mitglieds-Nr.: 91233 ![]() |
Heute habe ich die theoretische Prüfung mit 0 Fehlerpunkten bestanden.
Gruß |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14077 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 ![]() |
Glückwunsch!
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 56 Beigetreten: 25.11.2023 Mitglieds-Nr.: 91233 ![]() |
Danke
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#21
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 92 Beigetreten: 12.02.2023 Mitglieds-Nr.: 90405 ![]() |
Wie siehts denn generell so mit Deinem Alkohol- bzw. Drogenkonsum aus?
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 56 Beigetreten: 25.11.2023 Mitglieds-Nr.: 91233 ![]() |
Sehr mager. Keine Drogen, keine Zigaretten und Alkohol 1 mal im Monat 2 Bier oder auch mal nur aller 2 Monate. Zum Essen gehen wie Grieche eben ein paar Ouzo, aber dann kein Bier dazu. Je nach Lust und Laune trinke ich auch mal 1, 2 Jahre komplett keinen Alkohol.
Gruß |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 56 Beigetreten: 25.11.2023 Mitglieds-Nr.: 91233 ![]() |
Hallo an alle Interessierte.
Heute morgen hatte ich endlich meine praktische Prüfung. Laut Prüfer bin ich vorbildlich gefahren und dementsprechend wurde sie auch bestanden. Allen in einer ähnlichen Situation kann ich mitgeben, dass das alles schaff- und machbar ist. Gruß |
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#24
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5678 Beigetreten: 08.06.2011 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 59720 ![]() |
Dazu herzlichen Glückwunsch und danke für die Ermutigung anderer.
![]() -------------------- "Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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Beitrag
#25
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 56 Beigetreten: 25.11.2023 Mitglieds-Nr.: 91233 ![]() |
Danke MsTaxi
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 09.05.2025 - 11:57 |