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> eScooter - Trunkenheit im Verkehr - 1.6
Krystel887
Beitrag 27.06.2024, 13:44
Beitrag #401


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Tausend mal entschuldigt…
Sie hat gesagt dass es mit Prio behandelt wird. Normalerweise dauern Korrekturen mehrere Wochen.

Ich hab ihr dann gesagt dass wir Menschen sind und Menschen machen Fehler.
Ärgerlich ist es natürlich trotzdem.

Irgendwie hatte ich dann noch die Hoffnung dass es so ein Verstehen Sie Spaß Moment wird.
Tadaaaa verarscht - hier das richtige Gutachten.

War’s aber nicht.

Wie geht’s jetzt dann weiter wenn ich das korrekte Gutachten habe?

1. Ich Scanne es
2. Ich gebe es bei LRA ab (bekomm ich das Original dann irgendwann zurück?)
3. Wie schnell bekomm ich dann die Pappe wieder?
4. Wenn ich jetzt Auto fahre, ist es dann trotzdem Fahren ohne Fahrerlaubnis?
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abstinent
Beitrag 27.06.2024, 13:57
Beitrag #402


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Solange du nicht wenigstens eine vorläufige FE hast, begehst du eine Straftat.

Das Gutachten gibst du im Original bei der Fsst. ab.

Ich hatte binnen zwei Tage meine vorläufige FE in der Hand. Hatte aber telefonisch ein bisschen nachgeholfen dass ich ihn dringend schon am Wochenende bräuchte und man kam mir dabei sehr entgegen.

Den Führerschein hatte ich gut 3 Wochen später im Briefkasten. (hatte die Option Postversand beim Antrag gewählt)

Das einzige doofe ist, dass das Datum der Ersterteilung weg ist. War immer relativ stolz, dass es der Tag meines 18. Geburtstags war.
Hab im ersten Jahr der neuen FE auch schon mal kein Mietauto bekommen, da ich noch kein Jahr eine FE vorweisen konnte 🙈

Dein neuer Führerschein wird bis ans Lebensende mit diesem Makel behaftet sein.
Und bei einer Verkehrskontrolle ist das auch gerne mal ein Grund näher hinzuschauen.
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Fietser
Beitrag 27.06.2024, 13:58
Beitrag #403


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- Gutachten scannen oder kopieren, sofern du es nicht eh in 2-facher Ausfertigung bekmmen hast, ist definitiv sinnvoll.
- scannen für den Upload hier (nach Anonymisierung) natürlich auch tongue.gif
- Du gibst das Gutachten bei der zuständigen Stelle ab, Ansprechpartner / Kontaktdaten siehe MPU-Anordnung
- das Original des Gutachtens bekommst du leider nicht zurück, das verbleibt beim Amt
- Die Behörde prüft das Gutachten, das kann sehr schnell gehen, muss aber leider nicht, von einem Werktag bis zu 2 Wochen kann da sicher alles drin sein.
- zum Resultat wirst du postalisch benachrichtigt
- zur Art der Rückgabe des Führerscheins kann ich nichts sagen, ich hatte meinen zum MPU-Zeitpunkt noch
- Fahren ohne Führerschein bleibt Fahren ohne Führerschein, fahren darfst du erst wieder, wenn du deinen Schein physisch wieder hast (oder eine vorläufige Version...)
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John Dalton
Beitrag 27.06.2024, 14:01
Beitrag #404


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zu 2) eigentlich solltest Du zwei "Originale" bekommen - eins für Dich, eins für die Behörde. Die Behörde braucht jedenfalls ein Original.
zu 3) wird unterschiedlich gehandhabt. Manchmal kannst Du am gleichen oder am Folgetag einen vorläufigen Führerschein bekommen und manchmal werden die gar nicht ausgestellt und Du musst warten bis der richtige gedruckt ist. Es unterscheidet sich auch von Behörde zu Behörde wie lange und gründlich das Gutachten geprüft wird.
zu 4) Ja! Keinesfalls fahren bis Du irgendwas in der Hand hast, das Dich dazu berechtigt. Vorläufige Führerscheine sind nur im Inland gültig!
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Julkus
Beitrag 27.06.2024, 14:21
Beitrag #405


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Unsere Führerscheinsstelle gibt alle Dokumente im Original zurück nachdem sie eingescannt sind. Mein Sohn hat sogar das Anschreiben des mpi an die Führerscheinsstelle bekommen in dem dieser mitgeteilt wurde, dass der Prüfauftrag gelöscht wird.

Scheint überall ein wenig anders. Er wurde auch am Tag nach Abgabe des Gutachtens angerufen, dass er vorbeikommen und den Führerschein abholen kann. Bei der Gelegenheit bekam er sein Original Gutachten zurück.
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corneliusrufus
Beitrag 27.06.2024, 20:18
Beitrag #406


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So langsam begreifen Politiker, dass Behörden wenn mit Geld ausgestattet, im Rahmen der Digitalisierung auch Geld sparen können. Hier die Archivkosten. Sind weniger die Regale, als der physische Lagerraum. Und schnell durchsuchbar sind derartige Archive auch noch.

Liebe Greet-Ings Cornelius


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Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
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*Francis*
Beitrag 28.06.2024, 00:30
Beitrag #407


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Zitat (Fietser @ 27.06.2024, 14:58) *
- Fahren ohne Führerschein bleibt Fahren ohne Führerschein
In diesem Fall wäre es Fahren ohne Fahrerlaubnis.


--------------------
Gruß Francis

Ich hasse Menschen, Tiere und Pflanzen. Steine? Steine sind okay!
Ich liebe die "englische" Sprache. Meine Favoriten: *Now we have the salad* *I see black for you* und *I think I spider* ;-)
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thobad2001
Beitrag 01.07.2024, 13:10
Beitrag #408


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Wie schnell du Ihn wieder hast kommt auf die Fsst an.

Bei meiner gab es keinen Vorläufigen Führerschein mehr.

Ich hatte die wahl vorab, wenn die Prüfung Positiv ist für 40 EUR innerhalb 1-2 Werktagen, oder nomal in 3-6 Wochen je nach Auftragslage in der Bundesdruckerei.

Die 40 EUR haben dann auch nichts mehr ausgemacht und ich hatte wirklich 4 Tage nach dem ich das Gutachten eingeschmissen habe (Montags Abends) , Freitags Morgens eine e-Mail das ich heute noch bis 12 Uhr
meine Fahrerlaubnis abholen kann.

Und wie hier schon geschrieben wurde, erst mit dem Aushändigen ist es dir wieder erlaubt zu Fahren.

Also mit dem Bus zur Fsst, abgeholt und mit dem Bus noch mal Heim.
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CLSgirl
Beitrag 01.07.2024, 15:19
Beitrag #409


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Zitat (thobad2001 @ 01.07.2024, 14:10) *
Bei meiner gab es keinen Vorläufigen Führerschein mehr.

Generell nicht oder nur bei Leuten nach MPU? Ich finde das etwas befremdlich, dass man entweder wochenlang warten oder extra bezahlen (und auch dann noch ein paar Tage warten) muss, wenn doch für solche Fälle der vorläufige Führerschein vorgesehen ist.


--------------------
Viele Grüße vom
CLSgirl
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Julkus
Beitrag 01.07.2024, 15:21
Beitrag #410


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Bei meinem Sohn lag der Führerschein schon fertig auf der fsst. Er hat das Gutachten Montag abgegeben, Dienstag ein Anruf, dass alles passt und Mittwoch abgeholt.
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thobad2001
Beitrag 02.07.2024, 08:29
Beitrag #411


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Zitat (CLSgirl @ 01.07.2024, 16:19) *
Generell nicht oder nur bei Leuten nach MPU? Ich finde das etwas befremdlich, dass man entweder wochenlang warten oder extra bezahlen (und auch dann noch ein paar Tage warten) muss, wenn doch für solche Fälle der vorläufige Führerschein vorgesehen ist.


Das weiß ich leider nicht.
als ich danach gefragt habe vor meinem MPU Termin, wurde mir die aussage geben das Sie keinen Vorläufigen FS mehr anbieten und ich nach Positiver MPU nur die 2 möglichkeiten habe
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CLSgirl
Beitrag 02.07.2024, 17:24
Beitrag #412


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Mich würde wirklich interessieren, ob eine Führerscheinstelle einfach so entscheiden darf, den vorläufigen Führerschein nicht anzubieten think.gif.


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Viele Grüße vom
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Krystel887
Beitrag 09.07.2024, 10:49
Beitrag #413


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Das MPI hat es immer noch nicht gebacken bekommen mir ein geändertes Gutachten zuzuschicken.

Kann ich hier irgendwie Schadensersatz fordern oder sind mir da die Hände gebunden und außer einer schlechten Bewertung bei Google hab ich keinerlei Möglichkeiten?

Finds langsam echt frech. Am Anfang hieß es nach drei Wochen habe ich das Gutachten spätestens.
Jetzt sind fast sieben rum.
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corneliusrufus
Beitrag 09.07.2024, 11:45
Beitrag #414


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Theoretisch hast Du einen Schadenersatzanspruch. Praktisch eher nicht. Die Kosten des Autofahrens würden den Kosten des ÖPNV gegenübergestellt werden. Ohne Nachweis von entgangenem Gewinn durch den Zeitverlust kommt da kein Schaden hinzu. So betrachtet beträgt der rechnerische Schaden bei Dir wohl null. Fehlender Fahrspaß ist hier kein ökonomischer Wert.

Du kannst dem MPI eine Frist setzen. Ich halte hier 14 Tage für angemessen. Ein anderer Weg wäre Beschwerde bei der BASt einzulegen mit der Bitte um Ausübung der Aufsicht. Wenn da etwas in die Gange käme, dann dauert das wohl länger. Unbedingt angenehm für das MPI dürfte es dennoch nicht sein.

Liebe Greet-Ings Cornelius



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Krystel887
Beitrag 23.07.2024, 07:55
Beitrag #415


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Ich muss sagen, ich raste langsam aus.

Sind jetzt vier Wochen seit ich das Gutachten reklamiert habe…
Gestern kam Post vom LRA, dass ich noch eine Woche Zeit habe das GA abzugeben. Wenn ich das nicht mache, zählt es wie ein nicht bestandenes GA. Und ich müsste alle Gebühren nochmals zahlen. Wtf ey.

Gerade beim MPI angerufen und die verschicken das GA jetzt (angeblich) am Donnerstag. (Was ne Frechheit)!!!!

Was ist wenn das GA nicht rechtzeitig ankommt?
Kann ich die entstandenen Kosten, dem MPI in Rechnung stellen?
Finds nur noch Frech langsam. So schnell werden aus „Sie erhalten ihr GA dann vermutlich in 3 Wochen“, „Zwei Monate“

Zitat
wir haben Ihre Akte kommentarlos von der von Ihnen beauftragten Untersuchungsstelle zurückerhalten.

Bitte legen Sie uns ein Exemplar des Gutachtens bis spätestens XX. XX. 2024 vor, damit wir über Ihren Antrag auf (Neu)Erteilung der Fahrerlaubnis entscheiden können.

Für den Fall, dass Sie uns das Gutachten nicht innerhalb der oben genannten Frist vorlegen, gehen wir davon aus, dass es für Sie negativ ausgefallen ist bzw. dass Sie sich der Untersuchung nicht unterzogen haben. Ihren Antrag müssten wir in diesem Fall leider ablehnen. Hierzu können Sie sich innerhalb der oben genannten Frist äußern. Die Ablehnung ist gebührenpflichtig.

Auch im Falle, dass das Gutachten negativ für Sie ausgefallen ist, müssen wir Ihren Antrag leider ablehnen. Hierzu können Sie sich innerhalb der oben genannten Frist äußern. Die Ablehnung ist gebührenpflichtig.

Sie können den Antrag auch schriftlich - gerne per Email - zurücknehmen. Hier fallen keine weiteren Kosten für Sie an.
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corneliusrufus
Beitrag 23.07.2024, 09:22
Beitrag #416


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Eine große Wahl hast Du nicht. Du kannst das vorhandene Gutachten abgeben und der FEB schriftlich ausführen, warum und wie du dagegen vorgehst. Dazu wäre es auch hilfreich, wenn du eine Beschwerde an die BASt gesendet hättest. Das andere ist, du behältst es zurück, die FEB schließt auf Ungeeignetheit. Gegen den kommenden Verwaltungsakt legst Du Rechtsmittel ein und bringst in diesem verfahren das neue Gutachten ein.

Liebe Greet-Ings Cornelius


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gruenerTeich
Beitrag 23.07.2024, 09:36
Beitrag #417


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Hast du denn mal das Naheliegendste getan und dem LRA mitgeteilt, dass dir noch kein ordnungsgemäß erstelltes Gutachten vorliegt? Dann kommt nämlich höchstwahrscheinlich der Vorgang auf Wiedervorlage (also Fristverlängerung) bis es dir möglich ist, das Gutachten vorzulegen.

Hintergrund ist, dass das LRA nur dann auf Nichteignung schließen darf (mit der Rechtsfolge Antragsablehnung), sofern der Betroffene sich
a) gar nicht untersuchen hat lassen
oder
b) das erstellte Gutachten nicht vorlegt (aus seinen zu vertretenden Gründen).

Beides ist hier offensichtlich nicht der Fall. Solltest du hier also sehenden Augen in einer Antragsablehnung schlittern, ohne dem FEB relevante Umstände mitzuteilen, verletzt du aus zivilrechtlicher Sicht deine Schadensminderungspflicht erheblich. Damit erlöschen dann auch etwaige Schadensersatzenasprüche gegen das MPI.

Weitere in Betracht zu ziehende Geltendmachung der Mängelansprüche (rein privatrechtliche Natur, damit hat das LRA nichts zu tun) gegen das MPI besprichst du bitte mit einem Rechtsanwalt aus dem Zivilrechtsbereich. Im Zivilrecht nur mit Anwalt, sonst gehst du baden. Die einzuhaltenden Formalitäten (Spielregeln) bekommst du schon im außergerichtlichen Verfahren nicht hin, im gerichtlichen Verfahren erst recht nicht. Hier bin ich so tollkühn und wage eine absolute Aussage, da ich noch keine Naturalpartei gesehen habe, die dort nicht an irgendeinem Punkt Nachteile erfahren hat oder gleich komplett baden gegangen ist.

Zitat (corneliusrufus @ 23.07.2024, 10:22) *
Eine große Wahl hast Du nicht. Du kannst das vorhandene Gutachten abgeben und der FEB schriftlich ausführen, warum und wie du dagegen vorgehst. Dazu wäre es auch hilfreich, wenn du eine Beschwerde an die BASt gesendet hättest.


Hätte ich schon längst gemacht, Beschwerde bei der BASt ist aber overkill, Korrespondenz mit MPI reicht.

Zitat (corneliusrufus @ 23.07.2024, 10:22) *
Das andere ist, du behältst es zurück, die FEB schließt auf Ungeeignetheit. Gegen den kommenden Verwaltungsakt legst Du Rechtsmittel ein und bringst in diesem verfahren das neue Gutachten ein.


Und bekommst mindestens die Kostentragungspflicht für die Antragsablehnung aufgedrückt. Im schlimmsten Fall, nämlich wenn der Rechtsbehelf lediglich die verwaltungsgerichtliche Klage ist, wird das eingereichte Gutachten für die Rechtmäßigkeit der Versagungsentscheidung keine Relevanz haben. Vielmehr wird hier im Kern lediglich zu prüfen sein, ob die verweigerte Gutachtensvorlage gerechtfertigt war, darauf aufbauend der Schluss auf Nichteignung rechtsfehlerhaft erfolgt ist und im Ergebnis die Anfechtungsklage einen (Teil-)Erfolg hat.
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Krystel887
Beitrag 23.07.2024, 10:09
Beitrag #418


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Zitat (gruenerTeich @ 23.07.2024, 10:36) *
Hätte ich schon längst gemacht, Beschwerde bei der BASt ist aber overkill, Korrespondenz mit MPI reicht.


Versteh ich nicht…Ich hab kein Gutachten mehr. Demnach kann ich auch nix abgeben. Die wollten das Orginal zurück, bevor ich es reklamieren kann.

Mit dem LRA hatte ich heute Kontakt. Fristverlängerung um 1.5 Wochen.

Schon dreist, dass ich mich jetzt outen musste ne MPU gemacht zu haben ohne dass ich ein GA in der Hand habe.
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gruenerTeich
Beitrag 23.07.2024, 10:27
Beitrag #419


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Dann bist du doch erstmal safe. Beim Tüv Life gibt es Gebietsleiter als internes Kontrollorgan. Ich habe schon erlebt, dass ein Anruf dort beim lokalen MPI für Gegebenheiten gesorgt hat, die ein paar Stunden zuvor noch als unmöglich deklariert wurden.

"Outen" hättest du dich früher oder später ohnehin müssen, sofern du dich wehrst.
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corneliusrufus
Beitrag 24.07.2024, 00:44
Beitrag #420


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Auch wenn das Gutachten fehlerhaft ist, ich hätte mir jedenfalls eine Kopie gemacht. Die wäre nun vorzeigbar gewesen. Und das Gutachten hätte ich dem MPI vor dem Erhalt eines neuen auch nicht geschickt. Denn sie benötigen es nicht, da sie ihren eigenen Inhalt kennen müssen.

Immerhin, nun besteht wieder eine Fristverlängerung seitens des LRA.

Liebe Greet-Ings Cornelius


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Krystel887
Beitrag 24.07.2024, 08:11
Beitrag #421


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Gerade mit dem MPI telefoniert… ich kann morgen das GA abholen.
Krass was auf ein mal geht wenn man sagt, dass man eine Frist vom LRA bekommen hat und dass man die entstehenden Kosten in Rechnung stellt, sollte man das GA nicht rechtzeitig bekommen.

Kann das korrigierte GA dann morgen auch gleich beim LRA abgeben.
Die Prüfen dann auch sofort ob alles passt für einen vorläufigen Führerschein.
Dann kann ich theoretisch ab Freitag meinen vorläufigen Führerschein abholen.
*crazy und dann ist die Odysee hoffentlich endlich vorbei
Werd auf jeden Fall gut auf das Schätzchen aufpassen

Kann es gar nicht glauben dass ich dann meine Perle wieder bewegen darf.

Original Führerschein gönn ich mir dann auch noch per Express (unnötig) aber auf die 30€ ist jetzt auch noch voll geschissen. 😂
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corneliusrufus
Beitrag 24.07.2024, 09:27
Beitrag #422


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Du darfst Dich gern mit Express belohnen. Ist auch wichtig im Leben.

Liebe Greet-Ings Cornelius


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Krystel887
Beitrag 25.07.2024, 09:00
Beitrag #423


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Ich fühle mich wie in Trance - ich halte es in den Händen das korrigierte, nun (soweit ich das jetzt in der kurze überblicken konnte) fehlerfreie Gutachten.
Bestimmt findet sich irgendwo noch ein Typo - aber mir ist das jetzt so egal.
Ich gebe es ab.
Keine Zweifel an meiner Fahreignung, ein dauerhafter Verzicht ist nicht notwendig und zukünftig werde ich auch nicht mehr unter Alkoholeinfluss ein KFZ bewegen.
Das ist eigentlich alles was ich lesen wollte.

Habe diesmal sogar direkt eine Kopie bekommen - wie zuvorkommend. biggrin.gif
Dadurch kann ich jetzt das Original erst mal abgeben und dann in Ruhe die Kopie für euch einscannen.
Mach das sobald ich Zeit dafür habe. Vermutlich am Wochenende. Kann aber durchaus auch bis Montag dauern.

Viele liebe Grüße und Danke für ALLES <3

Zum Abschluss noch ein paar ganz einfache Fragen:

1. ) Wie lange bin ich jetzt als MPU Sünder gebrandmarkt? 15 Jahre?
2. ) Für die Zeit in der ich als MPU Sünder gebrandmarkt bin, gilt: Jeder Verstoß >0.5 beim kfz fahren führt unweigerlich zu einer erneuten MPU?
3. ) Was würde passieren wenn ich mit > 3.5 THC erwischt werde? Auch direkt MPU beim ersten Vergehen?
4. ) Fahrrad: Was ist wenn ich mit 0.8 auf dem Fahrrad fahren würde und "erwischt" werde? MPU?

Nicht dass ich direkt vor hätte etwas in diese Richtung zu machen - aber es ist immer gut zu wissen was einen erwartet (vor allem als abschreckung es dann nicht zu tun)
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Kai R.
Beitrag 25.07.2024, 09:29
Beitrag #424


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Zitat (Krystel887 @ 25.07.2024, 10:00) *
1. ) Wie lange bin ich jetzt als MPU Sünder gebrandmarkt? 15 Jahre?
2. ) Für die Zeit in der ich als MPU Sünder gebrandmarkt bin, gilt: Jeder Verstoß >0.5 beim kfz fahren führt unweigerlich zu einer erneuten MPU?
3. ) Was würde passieren wenn ich mit > 3.5 THC erwischt werde? Auch direkt MPU beim ersten Vergehen?
4. ) Fahrrad: Was ist wenn ich mit 0.8 auf dem Fahrrad fahren würde und "erwischt" werde? MPU?

1. 10 Jahre ab Neuerteilung
2. 0,3‰ reichen auch, wenn Ausfallerscheinungen, z.B. ein Unfall, dazukommen
3. auch MPU, das zählt als wiederholte Zuwiderhandlung
4. Fahrrad 0,3‰ mit Ausfallerscheinungen, sonst 1,6‰


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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Krystel887
Beitrag 25.07.2024, 10:27
Beitrag #425


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Ah okay. Die 15 Jahre sind dann die Verjährungsfrist, wenn man keine MPU macht?
Ich hab irgendwo mal 10 + 5 gelesen... ist das irgendwie besonders aufgeteilt?

Für den rest: good to know... .
Besser bei 0.0 bleiben.
Auch mit dem Fahrrad.

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Falo999
Beitrag 25.07.2024, 12:07
Beitrag #426


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Die Tilgungsfrist ist bei einen Entzug der FE immer 10 Jahre.

Aber zusätzlich gibt es noch eine Anlaufhemmung der Tilgungsfrist von 5 Jahren.
Der Grund ist das der Gesetzgeber meint wenn man keine FE hat kann man sich ja auch nicht bewähren weil man ja eh nicht mehr fahren darf.
Damit aber die Tilgung überhaupt jemals startet beträgt diese Anlaufhemmung 5 Jahre oder ab dem Tag der Neuerteilung fängt die Tilgung an.

Also bei dir 10 Jahre ab der neuerteilung.
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abstinent
Beitrag 25.07.2024, 13:35
Beitrag #427


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Weil's grad reinpasst...

Muss man den Entzug seiner Kfz Versicherung melden? Theoretisch laufen ja auch im Entzugszeitraum die Prozente runter.

Ich hab's bislang nicht gemacht, da mein Fahrzeug ja weiter durch die legitimierten Zweitfahrer bewegt und somit auch am Straßenverkehr (unfallfrei) teilgenommen hat.

Könnte dies bei Versicherungswechsel oder zukünftigen Schdensregulierungen ein Problem sein? Der Versicherung dürfte ja nur das Datum meiner Ersterteilung bekannt sein.

Danke!
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Krystel887
Beitrag 25.07.2024, 14:08
Beitrag #428


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Die Frage habe ich mir tatsächlich auch schon gestellt.

Aber ich hab mir dann gedacht, dass die Versicherung Fahrzeugbezogen und nicht personenbezogen ist - deshalb sollte es denen egal sein.
Deshalb habe ich es nicht gemeldet und aus dem Grund, dass meine Frau die Karre mal bewegen kann auch nicht abgemeldet.

Aber gute Frage - bin über fundierte Antworten gespannt.
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Krystel887
Beitrag 25.07.2024, 14:51
Beitrag #429


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*freude*
Ich kann heute noch meinen vorläufigen Führerschein abholen.

Das fühlt sich so irrational an.

Nach all der Wartezeit und all den Rückschlägen geht es jetzt ganz schnell.
Surreal.
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Energieberater_85
Beitrag 25.07.2024, 14:53
Beitrag #430


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Meinen Glückwunsch. thumbup.gif

Ich hoffe bei meiner Fsst geht es dann, wenn das Gutachten da ist, auch so flott wie bei deiner whistling.gif
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Fietser
Beitrag 25.07.2024, 17:27
Beitrag #431


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Auch meinen Glückwunsch, genieß die wiedererlangte Freiheit, und pass gut drauf auf...!
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corneliusrufus
Beitrag 25.07.2024, 20:09
Beitrag #432


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Ich würde den FE-Entzug nicht der Versicherung melden. In der Zeit ohne FE bist Du nicht gefahren, also war das jedenfalls nicht gefahrerhöhend. Und nach Neuerteilung stellst du keine Gefahr mehr dar die höher als üblich ist.

Liebe Greet-Ings Cornelius


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Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
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Krystel887
Beitrag 25.07.2024, 21:58
Beitrag #433


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Wie ist das jetzt eigentlich mit meinen Punkten?
Ich hab ja drei bekommen für die TF.
Die sind jetzt wieder bei null? Weil neuer Führerschein?

Ich Checks auch nicht ganz. Ich hab jetzt A und A1 mit dem Zusatz 79.03,79.04 was soll das?
Das sind irgendwie Dreiräder? Check ich nicht. Hab ich nie gemacht. Soll ich das melden oder bekommt man das jetzt umsonst?
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Kai R.
Beitrag 25.07.2024, 22:22
Beitrag #434


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Die Punkte wurden durch die Neuerteilung genullt.


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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CLSgirl
Beitrag 25.07.2024, 23:04
Beitrag #435


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Zitat (Krystel887 @ 25.07.2024, 22:58) *
Ich Checks auch nicht ganz. Ich hab jetzt A und A1 mit dem Zusatz 79.03,79.04 was soll das?
Das sind irgendwie Dreiräder? Check ich nicht. Hab ich nie gemacht. Soll ich das melden oder bekommt man das jetzt umsonst?

Die Trikes waren mal in B enthalten, sind bei irgendeiner Reform nach A gewandert und damit du weiterhin alles fahren darfst, was du zum Zeitpunkt des Führerscheinerwerbs fahren durftest, wird das über diese Schlüsselzahlen gelöst.


--------------------
Viele Grüße vom
CLSgirl
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abstinent
Beitrag 25.07.2024, 23:08
Beitrag #436


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Zitat (Krystel887 @ 25.07.2024, 22:58) *
Ich Checks auch nicht ganz. Ich hab jetzt A und A1 mit dem Zusatz 79.03,79.04 was soll das?
Das sind irgendwie Dreiräder? Check ich nicht. Hab ich nie gemacht. Soll ich das melden oder bekommt man das jetzt umsonst?


Das sind neue Klassen, die es zu Zeiten deines Führerscheins noch nicht gab, du die hättest damit fahren können und man dich durch die Neuerteilung nicht schlechter stellen möchte.

Weils auch grade passt die für mich bislang auch unbeantwortete Frage: kann man sich trotz Neuerteilung noch auf seine alte FE beziehen? Bspw. wenn man den B196 für 125er machen möchte?
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Krystel887
Beitrag 29.07.2024, 12:28
Beitrag #437


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Soooooo... Freunde biggrin.gif

Das GA ist gescannt. biggrin.gif Was wollt ihr hier alles?
Das komplette oder reichen der medizinische und psychologische Teil?

@cornelius du kannst das gescannte filtern? Kannst du auch das gescannte komplett in reintext umwandeln?
Wäre mir eigentlich fast am liebsten es euch in purer Textform zur Verfügung zu stellen.

Kannst mir gerne mal deine Mailaddresse per PN bereitstellen, wenn das für dich i.O. ist smile.gif

Viele Grüße
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Hornblower
Beitrag 06.08.2024, 11:40
Beitrag #438


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Krystel887 war so freundlich, uns sein Gutachten zur Verfügung zu stellen.

Hier also das GA:

Angehängte Datei  Krystel887_06.jpg ( 106.98KB ) Anzahl der Downloads: 36

Angehängte Datei  Krystel887_07.jpg ( 91.58KB ) Anzahl der Downloads: 22

Angehängte Datei  Krystel887_08.jpg ( 136.01KB ) Anzahl der Downloads: 15

Angehängte Datei  Krystel887_13.jpg ( 111.73KB ) Anzahl der Downloads: 13

Angehängte Datei  Krystel887_14.jpg ( 304.83KB ) Anzahl der Downloads: 9

Angehängte Datei  Krystel887_15.jpg ( 425.08KB ) Anzahl der Downloads: 1

Angehängte Datei  Krystel887_16.jpg ( 313.67KB ) Anzahl der Downloads: 1

Angehängte Datei  Krystel887_17.jpg ( 390.34KB ) Anzahl der Downloads: 0

Angehängte Datei  Krystel887_18.jpg ( 462.17KB ) Anzahl der Downloads: 0

Angehängte Datei  Krystel887_19.jpg ( 458.69KB ) Anzahl der Downloads: 0

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Krystel887
Beitrag 17.08.2024, 23:25
Beitrag #439


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Zitat (abstinent @ 26.07.2024, 00:08) *
Weils auch grade passt die für mich bislang auch unbeantwortete Frage: kann man sich trotz Neuerteilung noch auf seine alte FE beziehen? Bspw. wenn man den B196 für 125er machen möchte?


Hab beim abholen vom Führerschein nachgefragt.
Aussage von dort: du musst deine Fahrerlaubnis fünf Jahre am Stück ohne Unterbrechung besitzen.
Das heißt, dass ich in 5 Jahren den B196 machen könnte.
Dann doch lieber den klassischen A.
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abstinent
Beitrag 18.08.2024, 09:12
Beitrag #440


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Danke für die Info! Erschließt sich mir zwar nur bedingt, wenn man vor Entzug schon Jahrzehnte ne FE hatte und mit Neuerteilung ja nicht schlechter gestellt werden soll, aber ist dann auch zu unbedeutend um sich darüber aufzuregen 😅

Mögen unsere neuen FE'en trotzdem länger Bestand haben, als Ulm in der 2. Liga 😅
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F117
Beitrag 18.08.2024, 13:41
Beitrag #441


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Ulm spielt Fußball? Ich dachte, der wäre hier Moderator... thread.gif


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Krystel887
Beitrag 21.04.2025, 21:11
Beitrag #442


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Servus 🖖🏻

Mal wieder was von mir. Aber nicht über mich. 😅

Ein Kumpel von mir wurde vor 2 Jahren gecasht.
1.95 mit dem Fahrrad. Freundin hinten drauf. Keine Ausfallerscheinungen.

Jetzt kam der Brief davon der FSS. MPU bis Ende Juli sonst Lappen weg.
Er hat jetzt schon geantwortet und das MPI mitgeteilt.
Kann er das noch ändern? Ja oder?
Sonst ist die Akte weg? Er will noch Akteneinsicht und das MPI ändern.

Hab ihm gesagt ansonsten (MPU) hat er noch zwei Möglichkeiten:
a) Pappe abgeben. Führerschein in 5 Jahren zurück ohne MPU
b) Nix tun. Führerschein wird eingezogen -> Pappe in 15 Jahren zurück

Stimmt das so weit? Die 5 Jahre starten ab freiwilliger Rückgabe oder?

Hab ihm gesagt er soll sich hier anmelden. Kann also sein dass die Fragen bald nochmal gestellt werden.

Viele grüße 🖖🏻
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thobad2001
Beitrag 22.04.2025, 08:04
Beitrag #443


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Huhu,

ich glaube bei Freiwillgen verzicht sind es 10 Jahre, zumindest wird die Trunkenheitsfahrt erst nach 10 Jahren aus dem FEAR gelöscht.
dafür haben wir aber andere Profis hier was das angeht.

an seiner stelle würde ich jetzt nicht lange fragen, sondern ganz schnell bei der FsSt anrufen, und mitteilen, das man doch gerne zu einem anderen MPI möchte und die Akte noch mal einsehen will.

Je nach dem wann er das schreiben abgeschickt hat, und wie schnell die FsSt , was hier sehr schnell sein kann wegen der Frist und weil er den Lappen noch hat, könnte die Akte schnell unterwegs sein.


Du hast Ihm aber von deiner erfahrung aus aber schon gesagt ~2 Promille, keine Ausfallerscheinung, dann noch die Freundin hinten drauf
das zeugt von sehr hoher Alkohltoleranz, ohne 12 Monate Absinenz wird das nichts werden.
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Krystel887
Beitrag 22.04.2025, 08:19
Beitrag #444


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Zitat (thobad2001 @ 22.04.2025, 09:04) *
Du hast Ihm aber von deiner erfahrung aus aber schon gesagt ~2 Promille, keine Ausfallerscheinung, dann noch die Freundin hinten drauf
das zeugt von sehr hoher Alkohltoleranz, ohne 12 Monate Absinenz wird das nichts werden.


Servus...

Hab ihm gesagt, dass er auf jeden Fall den Führerschein schon mal freiwillig abgeben kann weil das in der gegebenen Frist nix wird.
Außerdem bin ich mal mit mindestens 6 Monaten ins Rennen gegangen - hab aber auch darauf hingewiesen dass es erschwerend hinzukommt, dass seine Freundin hinten drauf gesessen ist und er das gut managen konnte.
Die "Bestandenen" Tests bei der Polizei fallen da vermutlich gar nicht mehr schwer ins Gewicht.

Aber trotzdem.. Fahrrad, < 2 Promille
Ich hab die vermutung dass es an nem Wochenende war.

Könnte klappen mit 6 Monaten. Wir werden sehen was dabei rauskommt wenn er sich hier ehrlich macht. (y)
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 30.04.2025 - 08:36