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> Nach einer MPU Cannabis konsumieren
GarlicZumKochen
Beitrag 27.09.2023, 17:05
Beitrag #1


Neuling
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Hallo, ich habe eine ganze Reihe Fragen zum Thema Cannabis und Führerschein. Da man hier offenbar sehr konstruktive Antworten bekommt, wollte ich euch mal meine Vorgeschichte schildern und euch dann fragen womit ich rechnen muss, wenn ich nach der Cannabis Legalisierung Cannabis konsumiere. Denn leider verfolgt mich das Thema bis heute, da ich nach der baldigen "Legalisierung" von Cannabis durchaus 2-5 Mal im Jahr komsumieren möchte - falls es mir denn noch gefällt. Ich hatte 2020 aufgehört auch weil ich es nicht mehr gut vertragen hatte.

2014 bin ich im Alter von 20 Jahren regelmäßig (im Grunde täglich) bekifft Auto gefahren. Ich wurde dann erwischt. Die Werte: 9,1 µg/l THC und 57 µg Carbonsäure. Aus heutiger Sicht sehe ich das natürlich ein. So oder so werde ich nie wieder bekifft fahren. Ich war dann als ich aufgehört hatte auch froh den "Anreiz" der MPU zu haben länger aufzuhören (das ganze inklusive Haar-, Urintests, Vorbereitung usw hätte trotzdem gern auch 500-1000€ günstiger ein können).

2018 von der Polizei mit ca 2g Cannabis erwischt worden. Die Info lag der FSS und dem Prüfer bei der MPU vor.

Ich habe erst Mai 2020 aufgehört zu konsumieren und dann auch Januar 2022 meinen FS wieder bekommen (wegen Corona hat alles länger gedauert und am Ende musste ich sogar 15 Monate Abstinenz nachweisen, weil die den Zwischenraum zwischen den 12 Monaten und dem Termin überbrücken wollten da die Urinprobe bei der MPU ja nur ca 6 Wochen abdeckt; es hat hier eigentlich nichts zu suchen, aber ich verstehe jeden der von "MPU-Mafia" spricht).

Mich belastet es einfach extrem, dass diese Sache von vor bald 10 Jahren heute noch so gravierende Auswirkungen hat. Dann habe ich diese MPU gemacht und weil ich damals nicht auf "kontrollierten Konsum" gesetzt habe, bin ich jetzt der Blöde, der den FS sofort verliert wenn ich zufuß erwischt werde, trotz Legalisierung - das fühlt sich extrem ungerecht an. Ich hatte neulich sogar einen Alptraum deswegen.

Ich würde mich sehr freuen wenn hier jemand meine Lage grob und natürlich nicht rechtssicher einschätzen kann. Was würde passieren, wenn ich am 03.04.24 mit 0,1g Cannabis bei einer zufälligen Kontrolle zufuß erwischt werden würde? Würde nach der Legalisierung überhaupt die Info noch an die FFS weitergegeben werden? Wird bei Alkohol-MPUlern an die FSS weitergegeben wenn die ein Bier im Rucksack haben bei einer Kontrolle? (Im Grunde eine kindische Frage, ich weiß)

Wie lange weiß die FFS, dass ich mit 18-20 (also von 2012-2014) kein Trennungsvermögen hatte?

Sollte ich im Kontakt mit der Polizei sagen, dass ich mal eine MPU wegen Cannabis am Steuer machen musste? Wird nach der Legalisierung der Carbonsäurewert überhaupt noch eine Rolle spielen?

Der Führerscheinentzug von 2014 ist bald 10 Jahre her, wann "vergisst" die FSS das ganze? Kann ich je wieder eine saubere Akte haben?

Werde ich das Thema je los? Ich habe gehört es gibt Leute die zB im Jahr 2000 eine MPU machen mussten und dann wieder 2015. Bei der FFS habe man die erste MPU aber gelöscht und so sei die zweite wie eine erste gewesen - eines von sehr sehr vielen Mythen rund um das Thema. Ich möchte einfach, falls es mir gefällt, gelegentlich Cannabis konsumieren ohne diese Ängste vor Jahre langen und sehr teuren Verfahren zu haben.

Soweit ich weiß wurde mir dann 2022 einfach ein neuer FS ausgestellt. Wie lange liegt das MPU-Gutachten dort rum? Wird das irgendwann vernichtet?

Ist leider sehr emotional für mich und zum Teil etwas konfus geschrieben, fürchte ich. Vielen Dank an jeden der bis hier gelesen hat. Wahrscheinlich werde ich sobald es handfeste neue Gesetze gibt zu einem Anwalt gehen und alles durchgehen, nur um Klarheit zu haben. LG
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MsTaxi
Beitrag 27.09.2023, 17:53
Beitrag #2


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Herzlich willkommen im VP,

ich taste mich jetzt mal von sicherem Grund zu den Wespennestern hin.

1. Im Kontakt mit der Polizei ist auch für dich eisernes Schweigen angesagt. Ist dein gutes Recht.

2. 10 Jahre nach Neuerteilung darf die MPU nicht mehr nachteilig verwertet werden.

3.
Zitat
Bei der FFS habe man die erste MPU aber gelöscht und so sei die zweite wie eine erste gewesen - eines von sehr sehr vielen Mythen rund um das Thema

Wahrheiten sind in der Regel keine Mythen. laugh2.gif

4. Sofern der GA 2022 die Sache von 2018 im Gutachten erwähnt hat, erfährt nach 2032 keiner mehr davon, dem du es nicht erzählst.

Kommen wir zu den Wespennestern...

Was auch immer manche Heißsporne erzählen, ob und was sich am Fahrerlaubnisrecht wirklich ändern wird, steht immer noch in den Sternen. Fertig. Alles andere ist aktuell Zukunftsmusik.



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John Dalton
Beitrag 28.09.2023, 01:46
Beitrag #3


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Wie @MsTaxi schon geschrieben hat, weiß niemand, was sich im Fahrerlaubnisrecht ändern wird und ob überhaupt. Meiner persönlichen Meinung und Erwartung nach werden etwaige Änderungen jedoch nur nicht MPU-vorbelasteten Konsumenten "helfen".

Soweit ich bisher alles richtig verstanden habe, bleiben MPU Gutachten 10 Jahre nach Neuerteilung in der Akte. Ergibt sich aus dem Gutachten eine Abstinenzpflicht oder ein Abstinenzvorhaben (weil man nicht in der Lage war und ist, den Konsum entsprechend zu kontrollieren), so führt jeder innerhalb dieser 10 Jahre erneute, nachgewiesene und aktenkundige Konsum, sofern der Sachbearbeiter der Fsst sich die Mühe macht, bei einem erneuten Vorfall das alte Gutachten zu lesen, ziemlich sicher zu einer neuen MPU Anordnung.

Ich denke, dass das auch nach möglichen Gesetzesänderungen so bleibt. Denn vermutlich wird Konsum ohne Trennungsvermögen auch dann noch zum automatischen Verlust der Fahreignung führen (nur mit einem möglicherweise erhöhtem Grenzwert, an dem das Trennungsvermögen festgemacht wird). Und genau darum geht es ja - das Trennungsvermögen wurde dem o.g. Personenkreis gutachterlich abgesprochen. Sprich: wird erneut konsumiert, muss aus psychologischer Sicht davon ausgegangen werden, dass das wieder aus dem Ruder läuft, da automatischer Kontrollverlust und damit kein Trennungsvermögen... Das wird auch kein Gesetz ändern.

Beweisen, dass man nun aber sehr wohl trennen kann, kann man dann in der anzuordnenden MPU.

Was den Fall betrifft, dass nur Besitz nachgewiesen wird, müsste auch nach aktueller Gesetzeslage zunächst ein ärztliches Gutachten vorgeschaltet werden, um überhaupt einen Beleg für den Konsum zu bekommen bzw. ebendiesen zu widerlegen. Erst danach könnten weitere Maßnahmen folgen.

Bei mir ist es zum Beispiel in Kurzfassung nun so: langjähriger, regelmäßiger Konsum, im Gutachten in D2 eingeordnet --> Abstinenzpflicht bzw. mit Abstinenz in die MPU gegangen. Behördliche Fragestellung wurde jedoch beantwortet mit: John Dalton kann zukünftig seinen gelegentlichen Konsum von der Teilnahme am Straßenverkehr trennen. Soweit, so unklar, was im Falle eines erneuten, aktenkundigen Konsums passieren würde (außerhalb des Straßenverkehrs bzw. bei einer etwaigen Blutentnahme ohne nachweisbares aktives THC).

Da ich es da nicht drauf ankommen lasse, konsumiere ich nun äußerst selten und definitiv nicht in der Öffentlichkeit und fahre erst wieder, wenn 20 ng Urintests wieder negativ sind. Das wird auch nach wie auch immer gearteten Gesetzesänderungen so bleiben. Somit wähne ich mich halbwegs auf der sicheren Seite.
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ulm
Beitrag 28.09.2023, 05:26
Beitrag #4


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Vereinfacht mal die möglicherweise kommenden Gesetzesänderungen beleuchtet:
Eine Legalisierung des Cannabis-Konsum hat erst einmal keinen Zusammenhang mit der Fahrerlaubnisverordnung.

Selbst wenn man in Clubs oder öffentlich Cannabis konsumieren darf, so ist noch überhaupt nicht klar, wie das Thema "Cannabis und Führerschein" behandelt wird.
Und wie wird dann mit "Altfällen" umgegangen? Das steht in den Sternen...
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Kai R.
Beitrag 28.09.2023, 11:26
Beitrag #5


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Zitat (MsTaxi @ 27.09.2023, 18:53) *
2. 10 Jahre nach Neuerteilung darf die MPU nicht mehr nachteilig verwertet werden.

Oder 15 Jahre nach dem Datum des Entzugs. Das dürfte in Deinem Fall eher sein, 2029? Hol Dir einen Auszug aus dem Fahreignungsregister, das kostet nur eine Briefmarke.


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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perry
Beitrag 28.09.2023, 11:30
Beitrag #6


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Zitat (GarlicZumKochen @ 27.09.2023, 18:05) *
Dann habe ich diese MPU gemacht und weil ich damals nicht auf "kontrollierten Konsum" gesetzt habe, bin ich jetzt der Blöde, der den FS sofort verliert wenn ich zufuß erwischt werde, trotz Legalisierung - das fühlt sich extrem ungerecht an.


Wie kommst Du zu dieser Einschätzung? Wenn du zu Fuß (mit Dope in der Tasche, nicht direkt beim Konsum!) erwischt wirst und die Info tatsächlich bei der FB landet, wird dir nicht sofort die FE entzogen. Ich denke die FB könnte hier max. ein ÄG fordern, um dein aktuelles Konsumverhalten zu klären. Dieses könntest du auch mit deiner Vorgeschichte problemlos bestehen, wenn du bis dahin saubere UK abgeben kannst.

Das alles setzt natürlich voraus, dass du keine Aussagen gegenüber den kontrollierdenen Beamten machst, wie z.B. "Mein letzter Joint ist doch aber schon 3 Monate her..." o.ä. wink.gif
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GarlicZumKochen
Beitrag 28.09.2023, 12:13
Beitrag #7


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Zitat (John Dalton @ 28.09.2023, 02:46) *
[...]



Huch, habe das mit dem zitieren noch nicht so raus.

Jedenfalls erstmal vielen Dank für deine und eure Antworten. Ich habe nochmal in das Gutachten geschaut (hatte es damals kopiert) und da steht im Schlusssatz nur drin, dass nicht zu erwarten ist, dass Herr X künftig ein Kraftfahrzeug unter BTM Einfluss führen wird. Aber auch: "Es liegt als folge eines unkontrollieren Drogenkonsums keine Beeinträchtigung vor, die das sichere führen eines Kraftfahrzeugs der Klassen... in Frage stellt".

Allerdings würde ich meinen Konsum nicht unkontrolliert nennen, da ich 2 Jahre vor Ende schon aufgehört hatte draußen zu konsumieren, weil ich ja 2018 erwischt wurde. Im letzten halben Jahr vor Ende hatte ich den ersten Joint am Tag immer später konsumiert. Erst ab 18:00 Uhr bis zum Ende 22:00 Uhr. Das steht auch so im Gutachten.

Naja, habe jetzt immerhin mehr das Gefühl da nicht irgendeiner böswilligen Instanz hilflos ausgetzt zu sein.

Hatte auch schon überlegt, ob ich die Führerscheinstelle einfach frage. Möglicherweise anonym per E-Mail, möglicherweise über einen Antwalt falls es Gesetzenänderungen gibt. In einer anderen Antwort wurde ja geschrieben, dass es nur um diese Shops geht. Soweit ich weiß werden auch Führerscheinfragen neu geklärt und ich habe auch gehört, dass eine Amnestie im Raum steht. Kann leider nicht genau sagen wo ich das gehört habe oder auf wen sich die beziehen soll.

Der Beitrag wurde von Hornblower bearbeitet: 28.09.2023, 14:55
Bearbeitungsgrund: Vollzitat entfernt.
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MsTaxi
Beitrag 28.09.2023, 12:33
Beitrag #8


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Zitat
Soweit ich weiß werden auch Führerscheinfragen neu geklärt und ich habe auch gehört, dass eine Amnestie im Raum steht. Kann leider nicht genau sagen wo ich das gehört habe oder auf wen sich die beziehen soll.

Ich wiederhole mich ja nur ungern, weil das was so Besserwissendes hat. Ja, es gibt Referentenentwürfe und Überlegungen, eventuell den Grenzwert für TF moderat zu erhöhen. Das hätte den Vorteil, dass es eine gewisse Vereinheitlichung zwischen einzelnen europäischen Ländern bedeuten würde. Aber Achtung, mit "moderat" meine ich auf 3, maximal 5 ng/ml aktives THC.

Von den inaktiven Werten redet eigentlich kaum einer. Wenn aber vermehrt und vor allem besserer Kram konsumiert wird, könnten die sogar bedeutsamer werden. Mal abgesehen davon, wenn ich den Gelegenheitsraucher vom Dauerquarzer verlässlich(er) trennen will, müssten die sogar gesenkt werden.

Amnestie? Wieso? Es wird doch schon seit Jahren der Besitz kaum noch verfolgt. Typisch feuchter Haschtraum, sorry.

Und jetzt nochmal im Duett mit @ulm:
Zitat
Eine Legalisierung des Cannabis-Konsum hat erst einmal keinen Zusammenhang mit der Fahrerlaubnisverordnung.


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GarlicZumKochen
Beitrag 28.09.2023, 13:23
Beitrag #9


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Hast natürlich recht, dass eine "Legalisierung" erstmal nichts an dem Führerscheinrecht ändert. Ich meine aber gehört zu haben (kann das hier leider nicht belegen), dass auch im Führerscheinrecht mehr passiert als diese angedachte Anhebung des Grenzwerts.

Theoretisch ist es ja möglich, dass ich an zwei Tagen viel konsumiere und dann nach 7 Wochen einen Unfall verschulde. Dann wird THC-Carbonsäure in meinem Blut gefunden und die FSS verhängt eine MPU. Sowas ist zB derzeit schon meiner Meinung nach total sinnlos, einfach weil es den Zusammenhang zwischen dem Konsum und dem Unfall nicht gibt.

Ich bin auch kein Stoner. Viele Kiffer verstehen diese ganze Legalisierung eh falsch. Das Ziel dahinter ist weniger Konsum zu erreichen. Dennoch ist das ein guter Anlass um unsinnige Vorgänge (wie oben beschrieben) zu diskutieren. Es ist doch nur sinnvoll, den Carbonsäurewert gar nicht mehr zu erheben. Warum sollte man denn zwischen Gelegenheitskonsumenten und Dauerkiffern trennen? Ich sehe da keinen Mehrwert. Mein Hausarzt weiß nicht, was mein Facharzt mir verschreibt wegen Datenschutz - aber hier werden Daten (der Carbonsäurewert) föhlich erhoben ohne jeden Mehrwert. Entscheidend sollte doch sein, ob man mit einem THC-Wert (egal ob 0,5 µg oder 0,1) am Straßenverkehr teilgenommen hat.

Selbst falls ich mich irre und diese Fragen derzeit völlig ausgelassen werden, dann werden sie nach der Legalisierung kommen. Es wird sehr viele geben die sich nicht richtig informieren und einfach konsumieren und per Zufall in Unfälle geraten und plötzlich wird Cannabiskonsum von vor 2 Wochen für einen Unfall verantwortlich gemacht. Oder man gerät einpaar Tage nach einmaligen Konsum in eine Kontrolle, stimmt einem Urintest zu und der ist positiv - darauf folgt eine Blutuntersuchung und da finden sich dann 10 µg Carbonsäure - soweit ich weiß würde dies stand heute und daher auch wenn sich nichts ändert zu einer MPU führen. Das ist doch kein sinnvoller Umgang und das zu beheben hat doch nichts mit einem "feuchten kiffertraum" zutun. Ich möchte einfach fair behandelt werden. Wenn ich heute kiffe und in 10 Tagen einen Unfalll produziere, hat doch der Konsum nichts damit zu tun?

Und Lauterbach sprach am 12. April von Amnestieregelungen die auch Verlehrsdelikte betreffen würden. Finde dazu sonst leider auch nicht viel. Wie vielleicht aus meinem Subtext hervorgeht halte ich die Führerscheinfrage für essenziell. Viel wichtiger, als ob man nun 5 Pflanzen oder 3 anbauen darf.

(Edit: ich schreibe immer Legalisierung, natürlich ist es bestenfalls eine Teillegalisierung usw.)

PS: Ich hoffe das ganze weicht nicht zu sehr vom Themenbereich dieses Forums ab.
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MsTaxi
Beitrag 28.09.2023, 13:46
Beitrag #10


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Du übersiehst da was oder kennst es auch vielleicht nicht. Der inaktive THC-COOH-Wert ist deshalb wichtig, um bei den Dauerkiffern die potentiell Abhängigen herauszufiltern. Das wird auch weiterhin in Zukunft wichtig bleiben, auch unter dem Aspekt übrigens der Gleichbehandlung mit Alkoholkonsumenten.

Abhängigkeit und Fahreignung schließen sich aus. Das gilt für THC und Alkohol gleichermaßen. So wie ein Alkoholabhängiger die Fahreignung und damit seinen Führerschein verlieren kann, wenn er stark alkoholisiert in der Kneipe eine Prügelei anfängt, so gibt es ein Maß an THC-COOH-Wert, der THC Konsumenten mit demselben Schicksal bedroht. Und genau um diese geht es mir hier. Das von dir genannte Beispiel zwei Tage starken Konsums und dann nach 7 Wochen Pause ein Unfall, führt nicht zu Werten, die automatisch die Fahreignung in Frage stellen.


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GarlicZumKochen
Beitrag 28.09.2023, 14:56
Beitrag #11


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Zitat (MsTaxi @ 28.09.2023, 14:46) *
Du übersiehst da was oder kennst es auch vielleicht nicht. Der inaktive THC-COOH-Wert ist deshalb wichtig, um bei den Dauerkiffern die potentiell Abhängigen herauszufiltern. Das wird auch weiterhin in Zukunft wichtig bleiben, auch unter dem Aspekt übrigens der Gleichbehandlung mit Alkoholkonsumenten.

Das nehme ich sehr gern als Argument an, danke Dir.

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 28.09.2023, 16:23
Bearbeitungsgrund: Zitat repariert
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Hornblower
Beitrag 28.09.2023, 14:56
Beitrag #12


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Zitat (GarlicZumKochen @ 28.09.2023, 13:13) *
Huch, habe das mit dem zitieren noch nicht so raus.


Das lässt sich ändern:

Anleitung zur Benutzung der Zitierfunktion


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Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
-----------
"Gendern" - dat is, wenn dem Sachsen sein Boot umkippt.
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MsTaxi
Beitrag 28.09.2023, 15:10
Beitrag #13


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Da gibt es nix zu danken. laugh2.gif Ist halt einfach so.


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John Dalton
Beitrag 29.09.2023, 00:46
Beitrag #14


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Sorry, aber ich muss das jetzt auch nochmal sagen: Obwohl Du eine MPU wegen THC gemacht hast und Dich offensichtlich mit dem Thema auseinandergesetzt hast (wenn auch mit ebenso offensichtlich fragwürdigen Quellen) wiederholst Du beharrlich ein paar Halb- bzw. Unwahrheiten, die mit der Realität nichts zu tun haben. Woher kommt das? Allein hier im Forum gibt es so unzählbare viele Informationen, die Dir zeigen müssten, dass die "Hetzjagd" auf Kiffer lange nicht so extrem ist, wie Du es Dir offenbar ausmalst.

Du, ich und viele andere, die hier im Forum aufschlagen sind oder waren regelmäßige Konsumenten, die tatsächlich ihren Konsum nicht mehr unter Kontrolle haben/hatten. Auf die ein oder andere Weise. Und da zeigt ganz einfach die Erfahrung und gesunder Menschenverstand, dass man irgendwann auch mal breit wie ein Feldweg hinter dem Steuer sitzt. Und dann vielleicht auch mal immer öfter. Und natürlich wird man dann irgendwann auch mal erwischt. Ist doch völlig berechtigt, dass man dann zeigen muss, dass man die Kontrolle (und sei es durch (zumindest vorläufige) Abstinenz) zurück erlangt hat, oder nicht?

Niemand muss alleine wegen Abbauprodukten in der von Dir genannten Größenordnung Angst um seine Fahrerlaubnis haben. Niemandem wird vorgeworfen, dass ein Unfall durch Abbauprodukte verursacht wurde. Niemand, der verantwortungsvoll (sprich nicht täglich) konsumiert und zusätzlich sauber vom Fahren trennt, muss Angst um seine Fahrerlaubnis haben. Ok, das gilt natürlich alles für den Fall, dass man noch nicht vorbelastet ist. Ist man vorbelastet, so ist sogar mir klar, dass man unter sagen wir verschärfter Beobachtung steht. Und ich bin eigentlich schon eher der uneinsichtige Typ.

Und um @MsTaxis Antwort noch zu ergänzen: Jemand, der Abbauprodukte in einer Größenordnung im Blut hat, bei der die FEB davon ausgeht, dass regelmäßig konsumiert wird und damit die Fahreignung abspricht, kann sehr sicher tatsächlich nicht trennen, da dieser jemand dann dauerbreit ist und mit 99 %iger Wahrscheinlich auch ständig jeden Grenzwert für aktives THC knackt.
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shortie
Beitrag 30.09.2023, 07:35
Beitrag #15


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Zitat (GarlicZumKochen @ 27.09.2023, 17:05) *
da ich nach der baldigen "Legalisierung" von Cannabis durchaus 2-5 Mal im Jahr komsumieren möchte . . . .
. . . . Ich hatte 2020 aufgehört auch weil ich es nicht mehr gut vertragen hatte.

Denkst du, du würdest es nach der Legalisierung besser vertragen?

Zitat (GarlicZumKochen @ 27.09.2023, 17:05) *
Was würde passieren, wenn ich am 03.04.24 mit 0,1g Cannabis bei einer zufälligen Kontrolle zufuß erwischt werden würde?

Welches fußläufige Verhalten würdest du denn den Beamten zeigen wollen, dass du kontrolliert würdest?
Welche Verdachtsgründe würdest du ihnen denn obendrein auch noch liefern, dass du durchsucht werden dürftest?
Denk doch lieber darüber nach, dieses Verhalten nicht zu zeigen, anstatt jetzt schon den Vorsatz zu fassen, wieder zu kiffen.
Nicht alles was man darf, muss auch gemacht werden. Erfreu dich stets eines klaren Kopfes.

Glaubst du ernsthaft, dass (auch heute schon) irgendjemand 0,1 g interessiert?

Mein Mitleid für deinen Alptraum hält sich in Grenzen. Finde ich aber eher positiv. Könnte dein schlechtes Gewissen sein und dich vom Konsum abhalten - nach deiner Abstinenz.


Zitat (GarlicZumKochen @ 27.09.2023, 17:05) *
sobald es handfeste neue Gesetze gibt

Also abwarten und Füße still halten.
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GarlicZumKochen
Beitrag 30.09.2023, 15:01
Beitrag #16


Neuling
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Wie gesagt, das Thema emotionalisiert mich sehr, da die MPU sehr belastend für mich war.

Ich musste da zB falsche Angaben machen - ich hatte mich nicht von meinem Freundeskreis distanziert. Zwar von einigen Leuten, aber zwei meiner besten Freunde kiffen auch heute noch quasi täglich. Das sind aber auch Leute die mir immer sagen, wie froh ich sein soll dass ich so einfach aufhören konnte. Die sagen mir, ich solle es mir gut überlegen es wieder zu probieren usw. Genau wegen sowas sind mir sehr wertvolle Freundschaften die ich niemals aufgeben möchte. In der MPU habe ich aber lieber gesagt, dass das alles uneinsichtige dauerkiffer sind die nichst erreichen und mich zum kiffen verführen wollten ("nimm doch nur einen Zug!"), was nie passiert ist. Das glaubt der Psychologe natürlich sofort und ich wollte nicht das Risiko eingehen, ob er mir nun glaubt oder nicht.

Ich habe dem auch nicht erzählt, dass ich gern schweren Alkoholmissbrauch (Ironie!) in Form von Flunkyball oder Bierpong betreibe bzw vor einpaar Jahren noch betrieben habe. Wenn der glaubt das ein Student "zu feierlichen Anlässen 2 Glas Bier à 0,2l" trinkt kann ich dem auch nicht helfen. Ich sehe nunmal nicht ein, warum jeder Mensch auf offener Straße Flunkyball spielen kann, nur bei mir gefährdet das ein Gutachten und meinen Führerschein.

Ich habe auch über meine Hobbys gelogen, weil mir in der Vorbereitung gesagt wurde das Gaming wahrscheinlich nicht gut ankommt. "Besser irgendwas draußen" - Im Jahr 2020. Sich dafür schämen zu müssen / es verstecken zu müssen das ich eben introvertiert bin, lieber Nachts wach bin weil mich da keiner nervt/anspricht usw und eben nicht gut in Sport oder Handwertk bin habe ich in der Schule genug machen müssen. Wenn ein Master-Psychologe (wahrscheinlich plus Fortbildungen) auch sowas hören will frage ich mich wirklich, was an Unis eigentlich gelehrt wird.

Für mich besteht der psychologische Teil der zu weiten Teilen aus einem veralteten Weltbild das irgendwie die Realität von Beamtenstuben von vor 50 Jahren wiederspiegelt. Ich musste mich verdrehen ohne Ende um durch zu kommen, obwohl ich keine Gefahr bin. Seit 2014 nicht bekifft oder berauscht Auto gefahren, seit 2020 kein Cannabis Konsum - ich habe ein absolut reines Gewissen. Ich möchte aber die Freiheit haben Cannabis zu konsumieren, wenn es legal ist, ohne wieder durch dieses Theater zu müssen wo einem ein Arzt in den Mund schaut wie einem Esel auf einem Basar oder ob mein Urin auch gelb genug ist weil ich sonst ja schummele.

"Sie müssen 12 Monate abstinent bleiben!" - mache ich und weise dies durch Haarproben nach. "Oh, wir haben leider erst in 4 Monaten einen Termin. Diese Zeit müssen Sie mit einer dritten Haarprobe überbrücken - 300€ bitte!". So einen Umgang kann sich niemand erlauben, aber der TüV, weil die Leute alles mitmachen würden um an den FS zu kommen.

Ich sehe natürlich ein, dass es Menschen gibt die man nicht hinters Steuer lassen darf, weil sie zu viel konsumieren und insgesamt die Kontrolle verloren haben. Für mich fühlt es es sich aber so an, dass die Behörden diese Grenze sehr weit unten anlegen und mmn zu weit unten. Aber dieses Verfahren der MPU ist mmn ungeiegnet sowas festzustellen. Klar, härtefälle werden zurecht aussortiert, dass kann dieses Verfahren. Aber ich fühle mich zu hart unter Kontrolle gesetzt wegen Vergehen die 1. bald 10 Jahre sind und für die ich 2. denke ich ausreichend geblutet habe.

Hatte auch schonmal den Gedanken, ob ich kiffen soll und mich dann selbst bei der Behörde anzeige um dann eine neue MPU zu machen und in dieser ganz klar den Fokus auf "kontrollierten Konsum" zu legen. Ist natürlich unsinn, aber die Aussicht noch 8 Jahre zu warten bis die MPU aus meiner Akte verschwindet belastet mich nunmal sehr. Ich will nicht wieder hohen Puls bekommen, wenn ich ein Polizeiauto sehe. Ich genieße es derzeit sehr, wenn ein Polizeiwagen neben mir steht ich die doof anstarren kann ohne Ende und wenn die mich raus ziehen wird nichts passieren. Als Kiffer war es die Hölle zB an einer Ampel im Rückspiegel den Blick eines Polizisten zu treffen.

Jetzt habe ich sehr viel geschimpft, die MPU hatte aber tatsächlich auch gute Seiten. Ich habe tatsächlich Hobbys entwickelt wie zB Kochen, die ich dann dem Gutachter Präsentieren konnte. Heute mache ich ausgesprochen gutes veganes Seitan-Gualsch. Und ohne den Anreiz 12-Monate nicht zu konsumieren hätte ich wahrscheinlich nicht so lange aufgehört. Trotzdem fallen bei einer Legalisierung 99% der negativen Aspekte des Konsums weg, weswegen ich es einfach gern wieder ausprobieren möchte. Ich hatte zum Ende den Eindruck gestrecktes Cannabis zu bekommen. Insgesamt hat mich der Konsum belastet, weil es Geld und Zeit gekostet hat und ich in der Uni nicht vorran kam. Aufzuhören war damals eine echte Erleichterung.

Aber gut, wenn mir hier gesagt wird, dass man mit geringen Carbonsäurewerten keine Angst zu haben braucht, dann will ich das mal glauben und meine Ängste (die auch in Wut münden, weil ich mich eben an sehr vielen Punkten ungerecht behandelt fühle) versuchen in Griff zu bekommen. Ich werde mich hier im Forum weiter belesen und versuchen mehr Verständnis zu entwickeln. Danke, dass ihr euch die Zeit für mich nehmt.
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Buchholzer
Beitrag 30.09.2023, 16:05
Beitrag #17


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Wenn das alles so Drama für dich ist, dann gib doch einfach deine FE ab und kiff dir die Birne weg, niemand hindert dich....
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GarlicZumKochen
Beitrag 30.09.2023, 17:56
Beitrag #18


Neuling
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Ja, dass ist genau das Weltbild was ich mit den Beamtenstuben meinte. Verfahrensweisen von deutschen Behörden sind in Stein gemeißelt oder naturgegeben und man hat sich zu beugen. Probleme ansprechen? Negative Erfahrungen nenen und sich wünschen dass diese geändert werden? Nein. Schön gehorsam die Füße stillhalten. Es gibt nämlich nichts zwischen keinem Konsum und Drogensucht. Ich kann einem langen Text eine ganze Menge Dinge nennen dich mich stören und dann kommt so ein Spruch, als hätte ich gesagt: "ich will kiffen und autofahren!!!". Genau so einen Umgang erwarte ich nämlich von der Führerscheinstelle und MPU-Gutachtern. Immerhin verlangst du nicht 2000€ von mir für deinen Beitrag.

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 30.09.2023, 18:47
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ulm
Beitrag 30.09.2023, 18:54
Beitrag #19


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Das Weltbild der Beamten hat mit der MPU weniger als gar nichts zu tun, denn es sind eben genau keine Beamten, die Dir in einer MPU gegenüber sitzen.
Ich lese hier sehr vieles, was mir zeigt, dass Du weder das Prinzip einer MPU verstanden hast noch die Gefahren, die durch Drogenmissbrauch für andere Menschen entstehen.
Das Trennen von einem drogenkonsumierenden Freundeskreis ist wichtig, um die Rückfallgefahr zu verringern.
Und ein mäßiger Alkoholkonsum ist für einen ehemaligen Drogenkonsumenten wichtig, um nicht dem Suchtgedächtnis eine Suchtverlagerung anzubieten.

Was Dich persönlich an "kiffen oder Autofahren" stört, ist dem Gesetzgeber übrigens relativ egal. Er hat ziemlich klare Regeln aufgestellt. Die gelten für alle und damit auch für Dich.
Du kannst diese Regeln auf zwei Wegen ändern: Juristisch durch Klage gegen die Regeln oder politisch durch Dein Engagement in Lobbygruppen oder Parteien. Bis zu Deinem Erfolg gelten die Regeln weiter.
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GarlicZumKochen
Beitrag 01.10.2023, 00:14
Beitrag #20


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(Wir rutschen hier ein wenig vom Thema ab, wenn ihr als Mod das zu machen wollt ist das völlig fein.)

Wenn ich mich unklar ausdrücke, tut mir das leid. Ich weiß dass der Tüv-Gutachter kein Beamter ist. Ich weiß auch, dass in Behörden keineswegs nur Beamte arbeiten. Ich weiß auch wie Gesetze entstehen. Ich weiß auch, dass Behörden auch nach Verfahren handeln, die nicht 1:1 kleinst vorgeschrieben sind und das sie gewisse Entscheidungsfreiheiten haben. Es gibt auch sowas wie eingeübte Wege. Dazu gehört, dass in Bayern jedes Gramm Cannabis verfolgt wird und in anderen Bundesländern es unterschiedliche Grenzen gibt. Trotzdem kann jeder Staatsanwalt immer einzeln entscheiden.

Dass man zB mit 1,0 Promille fahren kann, ohne zwangsläufig eine MPU machen zu müssen, führen ich zB auf gewisse Einstellungen in Staat, Verwaltung und Gesellschaft zurück. Diese hatten vor 50 Jahren auch noch ein ganz anderes Bild von Cannabis und dieses schiefe Bild der Droge spiegelt sich in diesem Verfahren und den sehr niedrigen Hürden wieder, die es braucht um es in gang zu setzen. Hab dazu unten einen Link, vielleicht schenkt man einem Anwalt mehr glauben als einen anonymen User. Justiz und Verwaltung handeln nach einem veralteten Bild.

Ich glaube jedenfalls das Thema MPU sehr gut verstanden zu haben. Ich zweifle eben einige Praktiken darin an. Ich halte diese für überzogen. Cannabis ist kein Heroin. Wenn Du dir die Zeit nehmen magst, kannst Du mich gern aufklären. Findest Du echt keinen der Punkte die ich oben nannte auch nur einwenig nachvollziehbar?

Und welche Gefahr Cannabiskonsum für andere Menschen haben soll wüsste ich auch gern. Nur falls das unklar ist: Konsum. Nicht nach Konsum Auto fahren.

Kleines Fazit von meiner Seite: Ich hatte einen problematischen Cannabiskonsum. Ich bin unter Drogeneinfluss gefahren und habe so mich und andere in Gefahr gebracht. Ich habe dieses Verhalten aber auch seit 9 Jahren nicht mehr an den Tag gelegt und seit 3,5 Jahren nicht gekifft. Ich finde es da unverhältnissmäßig, dass mir das Trennungsvermögen immer noch abgesprochen wird. Wäre ich zB Wiederholungstäter, sähe das anders aus. Bin ich aber nicht. Ich finde es relativ offensichtlich, dass man mit 20 einen anderen Umgang mit Drogen und Risiken hat als mit 30. Ich möchte auch nicht, dass man bekifft Auto fahren dürfen sollte. Ich möchte, dass Cannabiskonsumenten bestraft werden, wenn sie unter Drogeneinfluss fahren, nicht, wenn sie Abbauprodukte im Blut haben. Das dies aber vorkommt kann man sich im Video unten anhören.


https://youtu.be/McihSX_5RlA
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ulm
Beitrag 01.10.2023, 06:52
Beitrag #21


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Du vermischt hier einiges.
Die Verfolgung jedes Gramm Cannabis in Bayern ist keine fahrerlaubnisrechtliche Sache, sondern da geht es um das Betäubungsmittelgesetz. Ganz andere Baustelle.


Nochmal grob den Ablauf:
Das Autofahren unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln ist zum Schutz anderer Verkehrsteilnehmer verboten. Dazu gibt es auch Grenzwerte für Alkohol und Cannabis.
Du hast vorsätzlich gegen diese Dir bekannten Spielregeln verstoßen und wurdest dabei erwischt.
Der Fahrerlaubnisentzug ist die Folge.
Der Gesetzgeber ist aber nachsichtig und gibt Dir eine neue Chance in der MPU.
DU hast in der MPU zugesagt, dass Du nicht mehr konsumierst, man hat Dir geglaubt und Dir im Vertrauen auf Deine Ehrlichkeit eine neue Fahrerlaubnis erteilt. Und Du hast dabei bewusst gelogen! Über fünf Jahre weitergekifft.
Was erwartest Du eigentlich?
Die zehn Jahre ab der letzten MPU, in der man Dich beim Wort nimmt, sollten eigentlich für Dich Ehrensache sein. Stattdessen ist Dir Dein Drogenkonsum wichtiger.
Kein Problem, Du kannst Deine Fahrerlaubnis jederzeit gebührenfrei zurückgeben und dann so viel kiffen wie Du magst. Nur halte Dich vom motorisierten Straßenverkehr fern, damit Du nicht unschuldige Menschen in Deinem Drogenrausch in Gefahr bringst.

Wenn Du nun noch darauf hinaus willst, dass Du ja immer nach dem Kiffen 48 Stunden wartest:
Vergiss es, denn der Wirkstoffgehalt Deiner Drogen ist nicht klar definiert, das Abbauverhalten nicht linear und die Depotwirkung nicht hinreichend erforscht.
Bei Alkohol dagegen steht der Wirkstoffgehalt auf der Flasche, ist der Abbau nach der Anflutungsphase sauber linear und eine Depotwirkung gibt es nicht.

Zitat (GarlicZumKochen @ 01.10.2023, 01:14) *
Ich bin unter Drogeneinfluss gefahren und habe so mich und andere in Gefahr gebracht. Ich habe dieses Verhalten aber auch seit 9 Jahren nicht mehr an den Tag gelegt und seit 3,5 Jahren nicht gekifft. Ich finde es da unverhältnissmäßig, dass mir das Trennungsvermögen immer noch abgesprochen wird. Wäre ich zB Wiederholungstäter, sähe das anders aus. Bin ich aber nicht.

Was bist Du denn anderes als ein Wiederholungstäter? Du hast Drogen wiederholt konsumiert. Und wie willst Du sicher ausschließen, dass Du in diesen 5,5 Jahren eben nicht doch einmal stoned ins Auto gestiegen bist?
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GarlicZumKochen
Beitrag 01.10.2023, 14:28
Beitrag #22


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Nagut, ich dachte mir schon dass kein Konkreter Satz kommt, wie mein Cannabiskonsum andere Menschen gefährdet hätte. Ich habe dann auch keine Lust mehr besonders höflich zu schreiben, wenn dauernd solche Sprüche kommen "dann gib halt ab und kiff dich weg!". Habe auch mehrmals betont, dass es nicht um berauschtes fahren geht. Nie habe ich gesagt, ein Grenzwert von 0,5 µg aktiven THC sei zu wenig oder sowas. Hier geht es die ganze Zeit um den Abbauwert, nicht um berauschtes fahren. Eine absolute Sicherstellung, dass Menschen nicht betrunken oder bekifft fahren wirst du nie haben.

Natürlich sind Fahrerlaubnisrecht und Strafverfolgung verschiedene Baustellen, genau so habe ich es ja auch beschrieben. Ist auch nicht so schwer zu begreifen. Der Punkt ist, dass Behörden (wir könnten auch das Gesundheitsamt oder was auch immer nehmen) in vielen Bereichen einen gewissen Ermessenspielraum haben. Der wird zu ungunsten von Cannabiskonsumenten genutzt, bei Alkohol ist man zB viel nachsichtiger. Nicht falsch verstehen: gern kann man auch ab 0,6 Promille sofort eine MPU anordnen. Es kommt aber keine auf die Idee, jemanden der 0,4 Promille pustet gleich Blut abzunehmen und die Leberwerte zu checken, weil der könnte ja Alkoholiker sein. Bei Cannabis, wie ich hier ja erfahre, völlig akzeptiert, weil es ist ja eine böse Droge - anders als Alkohol, gell?

Ich habe auch keinen Funken Dankbarkeit dem Staat gegenüber, dass er mir nicht lebenslang den Führerschein weg nimmt. Ich denke ich habe mir eine zweite Chance redlich erarbeitet und habe für meine Fehler auch reichlich geblutet. Es ist schon eine sehr seltsame Mentalität "Ehrensache" - das ist genau diese gehorsame Einstellung von der ich sprach.

Du stellst es so dar, als hätte ich mich nicht geändert, nicht an mir gearbeitet und einfach alle böswillig getäuscht. Das ist nicht der Fall, ich musste lügen, weil die MPU ein viel zu scharfes Schwert und Dinge wie "Kontakt zu Konsumenten" im Fall Cannabis viel zu Stark gewichtet. Der Punkt ist nicht natürlich absolut unerheblich, er sollte aber nicht nahezu automatisch zu einem negativen Gutachten führen. Der Satz wird mir wahrscheinlich eh wieder im Mund umgedreht. Genauso wie die Frage, ob ich nun Altherren konformen Hobby nachgehe oder nicht.

Irgendwie scheint der Eindruck entstanden zu sein, ich wollte wieder zum Dauerkiffer werden. Es geht um eine Handvoll Konsumtage im Jahr. Und da kann es eben den Fall geben, dass sich 10-20 µg Carbonsäure im Körper ansammeln und dies würde zu einer Überreaktion seitens der Führerscheinstelle führen - um mehr geht es gar nicht.

Für mich ist an der Stelle nun alles gesagt. In der zweiten Oktoberwoche geht es im Bundestag um das Thema Cannabis, mal sehen was dabei rum kommt.
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ulm
Beitrag 01.10.2023, 14:43
Beitrag #23


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Der konkrete Satz zur Gefährdung ist relativ einfach: Du hast keinerlei Anhalt, wie viel THC gerade in Deinem Körper aktiv ist, und genau diese Unkontrollierbarkeit ist die Gefahr. Ein 0,33-Liter-Bier ist dagegen sehr berechenbar.

Die Sicherheit, dass jemand nicht betrunken oder bekifft fährt, hat man in der Regel nicht. Du hast es jedoch damals bewiesen, dass Du es tust und dafür wurde Dir die Fahrerlaubnis abgenommen.

Und wie Du auf die Idee kommst, dass man gegenüber dem Alkoholmissbrauch nachsichtiger ist, ist mir vollkommen schleierhaft. Schaue doch einmal hier im Forum, wie viele Menschen hier Hilfe suchen, weil sie mit zu viel Alkohol erwischt wurden. Trotz berechendarem Abbauverhalten.
Die Leberwerte haben damit auch überhaupt nichts zu tun, um Alkoholmissbrauch festzustellen. Es wird lediglich der Alkoholgehalt im Blut bestimmt und daraus die Folgen abgeleitet.

Deine zweite Chance, die Du Dir redlich erlogen hast, war die MPU. Und Du hast danach weiter gekifft trotz Deines Versprechen, nicht mehr zu kiffen.
Du redest also gerade um Deine dritte Chance.
Es geht auch nicht einmal um Gehorsam, es geht um die von Dir gegebene Zusage, nicht mehr zu kiffen. Die hast Du wohl unmittelbar nach der MPU gebrochen und willst sie wieder brechen. Daran ist niemand außer Dir selbst schuld.

Wenn es dann im Bundestag um Cannabis geht, dann geht es erst einmal um den Konsum. Das hat aber noch nichts mit dem Bundesrat zu tun, der auch noch mitreden darf.
Wenn dann vielleicht der Konsum legalisiert wird, dann bist Du auf dem Level von Alkohol. Der darf auch konsumiert werden.
Anschließend kommen aber noch sämtliche Fragestellungen zum Thema Fahrerlaubnisrecht. Da ist noch alles offen bzw. noch keinerlei Veränderung zuverlässig absehbar.
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MsTaxi
Beitrag 01.10.2023, 17:03
Beitrag #24


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Eines muss man noch sagen: wenn es einen verlässlichen, rechtssicheren und finanziell einigermaßen vertretbaren Weg gäbe, festzustellen an Ort und Stelle, ob diese schwankende, nach Alkohol stinkende, lallende Gestalt, die vorm Polizisten in der Kontrolle steht, Dauerhochkonsument ist, könntest du deinen Hintern verwetten, würde der durchgeführt werden.


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Beitrag 01.10.2023, 17:07
Beitrag #25


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Zitat (ulm @ 01.10.2023, 15:43) *
Wenn es dann im Bundestag um Cannabis geht, dann geht es erst einmal um den Konsum. Das hat aber noch nichts mit dem Bundesrat zu tun, der auch noch mitreden darf.


Nein, das ist ja das Problem: Der BR hat überhaupt nichts mitzureden in dieser Sache. Wurde bereits von allen Bundesländern anerkannt.


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durban
Beitrag 01.10.2023, 21:31
Beitrag #26


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Zitat (Buchholzer @ 30.09.2023, 17:05) *
Wenn das alles so Drama für dich ist, dann gib doch einfach deine FE ab und kiff dir die Birne weg, niemand hindert dich....


Anmerkung Moderation:

Solche Postings entsprechen nicht dem Umgangston, auf den wir hier im Forum Wert legen. Mit anderen Worten: Solche Beiträge kannst Du Dir sparen.



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der von Nebenan
Beitrag 01.10.2023, 21:40
Beitrag #27


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Zitat (ulm @ 01.10.2023, 15:43) *
Und wie Du auf die Idee kommst, dass man gegenüber dem Alkoholmissbrauch nachsichtiger ist, ist mir vollkommen schleierhaft. Schaue doch einmal hier im Forum, wie viele Menschen hier Hilfe suchen, weil sie mit zu viel Alkohol erwischt wurden. Trotz berechendarem Abbauverhalten.
Die Leberwerte haben damit auch überhaupt nichts zu tun, um Alkoholmissbrauch festzustellen. Es wird lediglich der Alkoholgehalt im Blut bestimmt und daraus die Folgen abgeleitet. .


Der unterschied ist doch Schonmal klar indem nach einen alk TF nicht immer eine Meldung an de FSS geht und eine ganze MPU machinerie angeleiert wird. Da gibt es dann ein bis ein paar Monaten Fahrverbote die man sich aussuchen darf wann die angetreten werden, Bußgelder und basta.

Das gibt es bei (geringe mengen) THC leider nicht soweit ich das einschätzen kann. Der unterschied ist also sehr real und mMn nicht gerechtfertigt.
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Buchholzer
Beitrag 01.10.2023, 21:52
Beitrag #28


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geht bei THC ja auch nicht, so lange du unter der 0,5Promille äh 1,0ng aktivem THC im Blutserum bleibst beweist du ja Trennvermögen außer dein THC-COOH-Abbauwert ist so hoch das er auf regelmäßigen Konsum (und damit Abhängigkeit) schließen lässt...
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der von Nebenan
Beitrag 01.10.2023, 22:06
Beitrag #29


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Es geht ja auch um den fall das man eben knapp über die toleranz werte kommt. bei 0.5 alk passiert natürlich gar nichts, der darf einfach weiter fahren.

bei 0.7-1 Promille alk aber ist doch oftmals nur etwas Bußgeld und ein Monat Fahrsperre angesagt.

bei <1ng THC oder +50ng THC OOH kann trotzdem ein Riesen problem kommen, und bei >1ng ist fast immer Führerschein Verlust und MPU mit tausenden euronen angesagt.

ist das noch logisch in 2023?
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durban
Beitrag 01.10.2023, 22:11
Beitrag #30


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Der mit "0.5 alk" darf natürlich nicht weiterfahren, sondern muss sein Auto stehen lassen und zahlt 500 Euro Bußgeld und bekommt einen Monat Fahrverbot. Aber das nur nebenbei.


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der von Nebenan
Beitrag 01.10.2023, 22:13
Beitrag #31


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0.49 BAK sind aber okay oder?
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shortie
Beitrag 02.10.2023, 06:01
Beitrag #32


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Zitat (der von Nebenan @ 01.10.2023, 22:13) *
0.49 BAK sind aber okay oder?

Nein.
Schon ab 0,3 ‰ in Verbindung mit Ausfallerscheinungen können sanktioniert werden.

guckst du:
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durban
Beitrag 02.10.2023, 06:45
Beitrag #33


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Sonst ja.

So ist es auch bei 0,99 ng/ml THC. Ohne Weiteres kommt da nix nach.


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GarlicZumKochen
Beitrag 02.10.2023, 12:41
Beitrag #34


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Genau dieser Bußgeldkatalog zeigt doch wie nachsichtig man mit Alkohol am Steuer ist. Es ging hier nie darum, dass die gar nicht bestraft werden. Denen wird eben nicht sofort diese MPU an den Hals gehängt, die einen Jahre verfolgt. Ich würde mir einen gleichen Umgang wünschen, entweder ab 0,5 Promille Fahrerlaubnisentug, Fahrverbot, Ordungswidreigkeits- oder Strafverfahren oder bei erstmaligen bekifften fahen 500€ und einen Monat fahrverbot. Bevor wir hier wieder in die alte Diskussion kommen, gehen wir mal davon aus, dass in beiden Fällen die Leute nicht süchtig sind.

Aber nein, bei 0,6 bis 1,09 Promille ohne Ausfallerscheinungen (was soweit ich weiß ein Hinweis auf häufigeren Konsum sein kann, Stichwort Sucht) bloß 500€ und 4 Wochen Fahrverbot. Dass ist einfach ein "Kann ja mal vorkommen, Fehler macht jeder. Strafe und lern draus!" - was durchaus vertretbar wäre, wenn man diesen Maßstab überall anlegen würde.

PS: Irgendwo weiter oben hatte jemand gemeint, ich hätte nach meiner MPU gekifft. Das habe ich nirgendwo geschrieben, ich denke auch, dass ich mich mehrmals recht klar ausgedrückt habe. Es geht hier die ganze Zeit darum, dass ich beabsichtige nach der "Legalisierung" einpaar Mal im Jahr zu konsumieren. Aber es gibt irgendwie Leute, die hören Cannabis und sehen rot.
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durban
Beitrag 02.10.2023, 13:18
Beitrag #35


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Rein rechtlich wirfst Du da Dinge durcheinander. Aber ich weiß was Du meinst. Es gibt zwei Seiten: Die bußgeld- und strafrechtlich Seite - da geht es um die "Strafe" für eine berauschte Fahrt und die fahrerlaubnisrechtliche Seite. Da geht es im weiteren Sinne um Gefahrenabwehr und ob jemand akut berauscht fährt, ist nur sekundär relevant.

Bußgeldrechtlich ist eine Fahrt mit 0,5 o/oo und 1,0 ng/ml THC vollkommen gleichgestellt (§ 24a StVG). Eine absolute Grenze, wann es sich bei einer Fahrt unter THC um eine Straftat handelt (§ 316 StGB) gibt es bei THC, anders als bei Alkohol, nicht.

Erst bei der fahrerlaubnisrechtlichen Seite - die von der "Strafe" juristisch strikt zu trennen ist - ist das Gesetz bei THC sehr viel strenger als bei Alkohol.

Sollte der jetzige Entwurf zum Cannabisgesetz in Kraft treten, wird sich bußgeld- und fahrerlaubnisrechtlich nichts ändern.


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sartre
Beitrag 03.10.2023, 18:49
Beitrag #36


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@Garlic Kennst Du den Konstantin Grubwinkler? Ein erfahrener Strafrechtler mit Schwerpunkt BTM und sehr kritisch gegenüber der aktuellen BTM-Gesetzgebung, auch was die Grenzwerte im Strassenverkehr betrifft. Ich bin auch der Meinung, dieser sollte auf mindestens 3ng angehoben werden.

Hier mal das neueste Video von ihm auf Youtube. Sind nur 7min.

Gibt natürlich noch viel mehr auf seinem Kanal. Ab und zu auch Live-Schalten, wo direkt Fragen gestellt werden können.


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Captaintsubasa
Beitrag 26.11.2023, 18:32
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Ich kann dir sagen, das mich jemand hier im Forum sehr unterstützt hat auch mit persönlichen Nachrichten. Nach meiner erfolgreichen MPU hatte ich auch ein paar Rückfalle und keine Ahnung was mit meinem Körper los ist, der 50 ng Urintest war, nach 3 Wochen immer noch positiv.

Anderer Rückfall über 2 Wochen positiv.

Wir reden hier von einem Joint, keine Ahnung.

Als ich erwischt worden bin war ich extrem Konsument. Ich hatte nach einer Woche noch 3,3 ng aktiv und komischerweise nur 14ng passiv. Ich dachte eigentlich müsste 1400ng passiv sein, vielleicht spinnt das Gerät dann aber bei so hohen Werten.

Ich hatte wochenlang Paranoia und hab hunderte von Euros in der Apotheke liegen lassen für Urintest. Manchmal 3 Liter Wasser getrunken und trotzdem positiv nach 2 Wochen.

Lass es einfach sein. Lohnt sich nicht die Paranoia ich kann mir vorstellen wie du dich fühlst, wenn du kiffst.


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ulm
Beitrag 26.11.2023, 19:36
Beitrag #38


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Zitat (sartre @ 03.10.2023, 18:49) *
Ein erfahrener Strafrechtler mit Schwerpunkt BTM und sehr kritisch gegenüber der aktuellen BTM-Gesetzgebung, auch was die Grenzwerte im Strassenverkehr betrifft. Ich bin auch der Meinung, dieser sollte auf mindestens 3ng angehoben werden.

Kritisch zu sein, ist zum einen sein Job und zum anderen eine geschickte Möglichkeit, Werbung für sich zu betreiben.
Das war es dann aber auch schon.
Die Rechtsprechung orientiert sich am Gesetz und eine Änderung der bestehenden Grenzwerte ist noch nicht einmal geplant. Daher ist es derzeit vollkommen sinnlos, sich darüber Gedanken zu machen oder gar Hoffnungen zu wecken.
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MsTaxi
Beitrag 26.11.2023, 20:11
Beitrag #39


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Ich finde in diesem Zusammenhang viel interessanter, ob die Einmalkonsumhypothese abgeschafft wird. Die ist schließlich ungerecht gegenüber Leuten, die alkoholisiert fahren. whistling.gif


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Richard Rorty
Beitrag 27.11.2023, 04:58
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Das wäre sehr sinnig! Die Bedingung für Gleichheit wäre aber, dass wissenschaftliche Studien durchgeführt werden, ab welchem THC-/THC-COOH-Wert der Cannabismissbrauch so groß ist, dass in Similarität zur 1,6 Promille-Grenze (1,1 Promille ohne Ausfallerscheinungen) angenommen werden muss, dass ein erheblicher, längerer Missbrauch besteht. So lange diese Erkenntnisse nicht vorliegen, oder falls dies nicht verallgemeinerbar ist, kann auch nicht die Einmalkonsumhypothese abgeschafft werden, um irgendeine Ungerechtigkeit zu beenden. Denn das würde dazu führen, dass man sich bis 1,5 Promille regelmäßig die Hucke voll saufen kann, nur einmal erwischt wird und im Zweifel seinen Führerschein ohne MPU widerbekommt, jedoch derjenige, der vor Fahrtantritt ein Mal an einem Joint gezogen und sonst nur sporadisch konsumiert zur MPU muss. Daher müsste es, wie beim Alkohol zwischen 0,5-1,6/1,1 Promille einen Spielraum über dem THC-Grenzwert geben, bei denen ein Konsument bei der ersten Trunkenheitsfahrt nicht zur MPU muss, auch wenn er bereits mehrfach konsumiert hat.

Die Aussage von @Ulm zu den geplanten Grenzwerten ist außerdem falsch. Die Grenzwerte sind im parlamentarischen Verfahren der Ampel-Koalitonäre beschlossen worden und als Bedingung zur Zustimmung fraktionsübergreifend dem BMG und dem BMDV zugesendet worden. Die Grenzwerterhöhung steht einzig auf Grund von Widerständen bzw. Hinhaltetaktiken des BMDVs und des BMGs nicht im Referentenentwurf und wird im Zweifel nach den derzeitigen Plänen mittels eines Änderungsantrags eingefügt. Ob diese aktuellen Widerstände von den jeweiligen Ministern oder den bürokratischen Fachabteilungen ausgehen, kann aber nur das Kabinett sagen, da rätseln selbst die meisten MdBs. Alle Prohibitionisten dieses Forums können somit voraussichtlich nur noch auf ein vorzeitiges Ende der Ampel hoffen, um die Legalisierung und die Grenzwertheraufsetzung zu verhindern.

Ansonsten handelt es sich bei den Aussagen von RA Grubwinkler wie @Ulm meint nicht einfach um eine Einzelmeinung, das ist einfach Wunschdenken. Man schaue sich die Ergebnisse des Verkehrsgerichtstag 2022, dem auch Richter angehören, die Stellungnahme der Neuen Richtervereinigung oder auch der beim BMDV angesiedelten Grenzwertkommission an, die allesamt eine Erhöhung befürworten. Nur weil die obersten Gerichte dem noch nicht gefolgt sind, heißt das nicht, dass nicht ein größerer Teil gesellschaftlich relevanter fachkundiger Personen eine Anhebung befürworten und lediglich irgendwelche unbedeutenden Kifferverbände dies fordern.

Ich bediene jetzt mal die unsichere Glaskugel, aber wenn man sich die veränderte gesellschaftliche Wahrnehmung von Cannabis anschaut und die derzeitige Einstellung einer überragenden Mehrzahl der Nachwuchs- & und Jungjuristen betrachtet, so wird die gesellschaftliche Entwicklung der nächsten Dekaden deutlich wahrscheinlicher zu einer Heraufsetzung des Grenzwerts führen als dass es bei einer Beibehaltung bleibt. Alles andere wäre auch nicht sachgerecht wink.gif

Zur weiteren Lektüre der Ungleichbehandlung von Alkohol und Cannabis nach bestandener MPU mit Abstinenzvorsatz lege ich jedem diesen Thread ans Herz: http://www.verkehrsportal.de/board/index.p...howtopic=134437

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 27.11.2023, 07:10
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Beitrag 27.11.2023, 07:08
Beitrag #41


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Das ist Deine Auslegung.
Ich habe definitiv keine Lust, Dir das erneut zu erklären.
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Beitrag 27.11.2023, 10:47
Beitrag #42


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(1)ab welchem THC-/THC-COOH-Wert der Cannabismissbrauch so groß ist, dass in Similarität zur 1,6 Promille-Grenze (1,1 Promille ohne Ausfallerscheinungen) angenommen werden muss, dass ein erheblicher, längerer Missbrauch besteht. (2)So lange diese Erkenntnisse nicht vorliegen, oder falls dies nicht verallgemeinerbar ist, kann auch nicht die Einmalkonsumhypothese abgeschafft werden, um irgendeine Ungerechtigkeit zu beenden.

Zu (1) Gibt es doch. Wenn sich zwischen zwei Konsumzeitpunkten die inaktiven Werte nicht mehr auf Null zurückbilden können, wobei die Grenze bei 100 ng/ml gelegt wurde, liegt bei THC wahrscheinlich längerer Missbrauch vor. Bei Alk wären es 16 Stunden, die es braucht, was ziemlich dem Abstand zwischen zwei Abendessen gleicht. Und wenn dann nicht mehr als risikoarmer Konsum betrieben wird, ist alles im Lack.
Zu (2) Was haben die Ergebnisse zu (1) damit zu tun, dass ich mit 1,1 Promille mit Ausfallerscheinungen bestraft werde, wenn ich aber als THC-Konsument außerhalb NRWs lüge, dass sich die Balken biegen, beim ersten Mal praktisch ungestraft davon komme. Denn die Kosten eines äG sind weniger belastend als Führerscheinverlust.

Ansonsten geht es mir wie @ulm. Ich hab auch keine Lust mehr, beständig Grundlagen gerade rücken zu müssen oder für unbelegte Behauptungen Nachweise zu fordern o.ä.


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Richard Rorty
Beitrag 27.11.2023, 15:47
Beitrag #43


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Das unter (1) geschriebe stimmt einfach nicht. Wenn mehrfacher Konsum gegeben ist, wird ein Alkoholkonument beim erstmaligen Fahren mit über 0,5 aber unter 1,1/1,6 Promille nicht zur MPU müssen, bei einer erstmaligen Überschreitung des 1 ng/ml und bekanntem mehrmaligem Konsum ein THC-Konsument hingegen schon.

Und zu (2) kann man nur sagen, dass man die unsichere Notwendigkeit zum Lügen und das Absolvieren eines ÄGs wohl kaum mit der Regelung bei Alkohol vergleichen kann, bei dem das im vergleichbaren Fall nicht notwendig ist.

Ich finde es zunehmend überheblich und der Qualität dieses Forums mehr als abträglich, wenn mir immer wieder vorgenommen wird, das Grundlagen erklärt werden müssten, obwohl das objektiv einfach nicht zutreffend ist.


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ulm
Beitrag 27.11.2023, 16:49
Beitrag #44


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Tja, wenn man Äpfel mit Birnen vergleicht und sich über die Geschmacksunterschiede echauffiert, ist man vielleicht auch selbst schuld.

Ein mehrmaliger Alkoholkonsum ist eben nicht im Blut nachweisbar, ein Cannabiskonsum dagegen mehrere Wochen.
Wobei das noch nicht einmal eine Ungerechtigkeit ist, sondern sogar den positiven Effekt hat, dass so auch das unkalkulierbare nichtlineare Abbauverhalten von THC und THC-COOH anders berücksichtigt wird als das nahezu lineare Abbauverhalten von Alkohol.
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Captaintsubasa
Beitrag 28.11.2023, 08:06
Beitrag #45


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Ja, hast du Recht, ABER Abbauverhalten hin oder her nach einer Woche hat niemand mehr irgendwelche Flashbacks oder verhindertes Reaktionsvermögen aufgrund eines Joint und trotzdem kann man im aktiven Bereich noch die magische 1ng Grenze knacken. Diese 1 ng sind einfach zu niedrig angesetzt. Vom passiven Wert brauchen wir garnicht reden, dieser sollte gänzlich wegfallen, weil es interessiert auch keinen, ob du jeden Freitag und Samstag 2 Kästen Bier trinkst.

Der Unterschied ist einfach, das Alkohol vom Körper wirklich als Gift behandelt wird und direkt ein Abbbau stattfindet.

Cannabis hingegen, bauen sich Werte auf und lagern sich Abbaustoffe ein. Liegt daran, weil der Körper ein eigenes Cannabinoidsystem besitzt.

Zu meiner MPU Zeit nach 1x Woche 3,3 ng aktiv, ja ich war heavyuser jedoch glaube ich nicht, das jemand der z.b überhaupt nicht kifft und etwas von 3 ng spüren wird, das geht meines Erachtens eher in Placebobereich und es gibt genug freiwillige in Deutschland die solche Tests mit sich machen lassen würden.

Nichtsdestotrotz hat mir die MPU nun auf lange Sicht mehr geholfen als geschadet, weil ich habe tatsächlich Cannabis missbraucht.

Hätte ich aber Alkohol missbraucht übers Wochenende und nach Feierabenden wäre das ganze nie aufgefallen und da liegt auch die Ungerechtigkeit und ist auch schlimmer anzusehen.

Obwohl ich nicht mehr Kiffe spende ich seit geraumer Zeit monatlich an den deutschen Hanfverband.

Es liegt auf der Hand, das die Grenzwerte zu niedrig sind und das ist eine Geldmaschinerie und wenn ich meiner Mutter ihre 17 jährigen Alkoholsucht betrachte, wäre es mir deutlich lieber gewesen, sie hätte jeden Abend einen Joint geraucht, statt einer Flasche Sekt oder Wein.

Das sind nur meine persönlichen Ansichten und Erfahrungen.

Es wäre auch möglich passiven Alkohol zu testen, wie wäre es mit ETG Urintests? wenns tatsächlich der Verkehrssicherheit dienen soll, dann wird es auch Zeit für das.

https://self-diagnostics.com/de/etg-ethylgl...ststreifen.html

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Krystel887
Beitrag 28.11.2023, 09:13
Beitrag #46


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Zitat (Captaintsubasa @ 28.11.2023, 09:06) *
Es wäre auch möglich passiven Alkohol zu testen, wie wäre es mit ETG Urintests? wenns tatsächlich der Verkehrssicherheit dienen soll, dann wird es auch Zeit für das.


"Urin mit einem Cutoff Wert (Entscheidungsgrenze) von 500 ng/ml"

Wie viel muss man denn Saufen um auf solche Werte von > 500 ng zu kommen biggrin.gif
Das erscheint mir dann doch relativ hoch und würde vermutlich nur schwerstalkoholiker "enttarnen", die dann vermutlich sowieso aktuell betrunken sind.
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Captaintsubasa
Beitrag 28.11.2023, 10:09
Beitrag #47


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Nein, glaube nicht, das du soviel trinken musst wie ein schwerst Alkoholiker damit dieser positiv ist.

Weil 1 Weizen hat schon 20 g Alkoholgehalt. Ergo kannst du diese Urintests für Alkohol nicht in Relation setzten mit Cannabisurintests.

Denk nochmal darüber nach

Fakt ist man könnte auch einen Alkoholiker enttarnen auch wenn der Atemalkohol bei 0 ist.
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MsTaxi
Beitrag 28.11.2023, 10:58
Beitrag #48


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Der Cut-off-Wert für EtG im Urin liegt bei 100 ng/ml. Den überschreitet man bei einem Konsum ca. von mehr als 0,5 l Bier in den letzten 24 Stunden. Die von @Captaintsubasa vorgeschlagenen EtG-Teststreifen würden also in etwa ab einem Konsum von 5 x 0,5 l Bier in den letzten 24 Stundrn positiv im Nachweis werden. Noch kein Schwerstalkoholiker, nicht mal unbedingt im Suchtbereich, aber, sofern häufiger vorkommend, vom risikoarmen Konsum auch schon weiter weg.

Ich würde es trotzdem vorziehen, auf die Einführung von ambulanten PEth-Nachweisen im Speichel zu warten.


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Krystel887
Beitrag 28.11.2023, 12:50
Beitrag #49


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Zitat (MsTaxi @ 28.11.2023, 11:58) *
Ich würde es trotzdem vorziehen, auf die Einführung von ambulanten PEth-Nachweisen im Speichel zu warten.


Und wie stellt man sich das dann vor?
Jemand gerät Nachmittags in eine Verkehrskontrolle, er hat 0.0 Promille.
Die Polizei bittet einen einen Speicheltest zu machen.
Dieser zeigt an, dass jemand gerne mal 3-4 halbe trinkt.
Vielleicht zimmert man sich auch gerne mal am Wochenende ordentlich die Lichter aus.

Dann wird einem vorsorglich der Führerschein weggenommen, weil der Autofahrer gerne 3-4 Bier am Abend trinkt oder auch mal 10 am Wochenende?
Ob das gesund ist, steht auf einem anderen Blatt. Aber man hat ja im Moment gegen keine Regel verstoßen und nichts falsch gemacht.

Das wäre doch hart unfair - und eine Bestrafung ohne Straftat.
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Captaintsubasa
Beitrag 28.11.2023, 12:58
Beitrag #50


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@Krystell kommst du in eine Verkehrskontrolle und dein Urintest auf Cannabis ist positiv, aber dein aktiver Wert im Blut unter 1 ng bekommst du unter Umständen auch den Führerschein weg, wenn der passive Wert THC COOH zu hoch ist.

Ergo sehe ich da keine Ungerechtigkeit, weil als ich noch viel Wochenends getrunken habe, war ich am Tag und am übernächsten Tag von Alkohol, viel fertiger als von Cannabis.

Aber sind nur meine persönlichen Ansichten und komm jetzt bitte nicht mit Argmuenten ja, Cannabis ist auch illegal.

Ich hab noch niemand Wodka oder Bier in der Apotheke holen sehen, Cannabis aber schon, welches von beiden die härtere Droge ist liegt schon lange auf der Hand.
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