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> Mögliche MPU - Grenzwerte
bobson23
Beitrag 19.09.2023, 21:30
Beitrag #1


Neuling
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Hallo Liebe Community,


ich wurde am 23.07.23 bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle angehalten. Ich hatte 24 Stunden vor der Kontrolle eine geringe Menge Gras und Kokain zu mir genommen.
Ich konsumierte Gras vlt einmal im Monat in kleinen Mengen und der vorletzte Kokain Konsum liegt schon ein Jahr zurück.
Aufgrund meiner Pupillenreaktion wollten die Beamten einen Urin Test, jedoch konnte ich nicht pinkeln und habe einem Bluttest zugestimmt. Es gab bei mir keine Auffäligkeiten bis auf meine Pupillen.
Ich hatte während der Kontrolle auch 0,38 Promille Alkohol gepustet, das für die Poizei nicht weiter relevant war und haben mich nach der Blutentnahme auch weiterfahren lassen.
Der Arzt meinte das die verlangsamte Puppilenreaktion auch vom Alkohol kommen kann. Aussagen habe ich keine gemacht.

Im Forum habe ich viel über Nachweiszeiten gelesen und bin mir nicht sicher ob ich die Grenzwerte unterschreite, könnte mir das aber durchaus vorstellen.
In meinem Fall liegt kein häufiger Cannabis Konsum vor und auch das Kokain war in geringer Menge, dass sich vlt auch die Abbaustoffe abgebaut haben könnten.

Bis jetzt habe ich noch kein Schreiben bekommen, obwohl der Beamte meinte, das ich nach 4 Wochen Post bekomme.
Ich hatte seit der Tatzeit nichts mehr konsumiert und hatte mir knapp 6 Wochen später - Anfang September die Haare auf 9mm getrimmt.
Falls ich irgendwann ein Schreiben bekomme, könnte ich bis dahin schon einen Abstinenz Nachweis erbringen.
Im Internet habe ich gelesen, das der letzte Konsum noch 2 Wochen Später im Haar einwachsen kann und das 1cm einen Monat entspricht.
Sollte ich nochmal nachschneiden, oder kann ich davon ausgehen, das meine erste Haaranalyse in 5 Monaten keine Altlasten mehr aufweist ?
Ich hatte 2008 schonmal eine MPU bestanden, dabei ging es um 1,3 Promille und der Gutachter hatte mir als Widerholungstäter geraten, nie wieder Alkohl zu trinken
Ich bin danach auch nie wieder mit Alkohol aufgefallen und trinke auch recht selten an manchen Wochenenden 2 bis 3 Radler oder auch 2 Gläser Apfelwein.
Sollte daher die Haaranalyse gleichzeitig auch auf Alkohol getestet werden ?

Wäre für mich ein Alkohol und Drogenabstinenznachweis erforderlich ? Dann wäre ein Urin Screening vielleicht die günstigere Wahl. Oder könnte ich die beiden Haaranalysen auch auf Alkohol testen, um zumindest zwei mal 3cm mit einzubringen?

Wenn ich keine Aktiven Werte habe, wovon ich durchaus ausgehe, könnte es passieren das das Verfahren eingestellt wird und nicht an die Führerscheinstelle weitergeht ?
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Kai R.
Beitrag 19.09.2023, 21:36
Beitrag #2


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Bei Kokain reicht jeglicher Konsumnachweis, damit Dir die FSSt die Fahrerlaubnis entzieht. Bei THC kann es gut sein, dass Du unter die Schwelle von 1,0nG gerutscht bist. Du wirst noch weiter auf Post warten müssen.


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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Q-Treiberin
Beitrag 19.09.2023, 21:37
Beitrag #3


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Sollten auch nur Abbaustoffe des Kokains (was nach nur 24 Stunden durchaus realistisch ist) im Blut nachgewiesen werden ist Deine Fleppe Geschichten, Neuerteilung nur nach Vorlage eines positiven MPU-Gutachten für den Du 12 (15?) Monate Abstinenz vorweisen musst.


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oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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gruenerTeich
Beitrag 19.09.2023, 21:54
Beitrag #4


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Ferner würde ich mit deiner Alkoholvorgeschichte auch erstmal den Alkoholkonsum ganz sein lassen.
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MsTaxi
Beitrag 19.09.2023, 21:58
Beitrag #5


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Es ist sogar sehr wahrscheinlich aufgrund des gleichzeitig notwendig gewordenen Alkoholabbaus, dass Kokainabbauwerte gefunden werden.

Selbst wenn das Strafverfahren eingestellt wird, bekommt die Fsst Nachricht. Konsumenten harter Drogen sieht weder Polizei noch Führerscheinstelle gerne.


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"Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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bobson23
Beitrag 19.09.2023, 22:06
Beitrag #6


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Ich habe auch den Alkoholkonsum eingestellt und lebe seit 23. Juli komplett Abstinent.
Meine Frage ist nun, ob ich vlt lieber ein Urin Sreening starten sollte, um Alokol und Drogen zu testen, oder ob 2 Haaranalysen auf Alkohol und Drogen ausreichen ?
Bei Alkohol und Drogen werden normalerweise 4 Haaranlysen gefordert, da Alkohol nur 3 Monate nachweisbar ist.
Trotzdem gehe ich davon aus, das bei mir die Drogenabstinenz im Vordergrund steht und suche daher rat.
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bobson23
Beitrag 19.09.2023, 23:22
Beitrag #7


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Zitat (Kai R. @ 19.09.2023, 22:36) *
Bei Kokain reicht jeglicher Konsumnachweis, damit Dir die FSSt die Fahrerlaubnis entzieht. Bei THC kann es gut sein, dass Du unter die Schwelle von 1,0nG gerutscht bist. Du wirst noch weiter auf Post warten müssen.


Hatte 15 Monate bisher noch nicht in Erwähnung gezogen. Sollten Abbaustoffe von Kokain nachgewiesen werden, müsste ich dann 15 Monate Abstinenz nachweis belegen. Da Haaranalyse nur jeweils 6 Monate abdeckt, erscheint mir ein Urin Sreening für 15 Monate sinnvoller. Habe nicht viele Informationen bezüglich 12 oder 15 Monate. Ab wann muss man 15 Monate aufweisen und wann reichen 12 ? Im Internet steht, das die Gutachter das Unterschiedlich handhaben, oder gibt es hierfür feste Regeln oder Einstufungen.
Danke für den Hinweis.
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bobson23
Beitrag 20.09.2023, 11:10
Beitrag #8


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Ich versuche meine Fragen etwas konkreter zu formulieren
Nach folgender Quelle ist ein Abstinenznachweiß bei Harten Drogen 15 Monate oder 12 Monate mit einer begleitenden Therapie möglich.
Darin steht auch das bei einer Alkoholvergangenheit mindestens 6 Monate Alkohol Abstinenz erbracht werden müssen.
Sollte ich eine Verhaltenstherapie machen wären 2 Haaranylsen auf Alkohol und Drogen nach folgender Quelle ausreichend.

https://www.ibbk-gmbh.de/drogen.html

Ich habe hier viel im Forum gelesen und bin häufig darüber gestolpert, das Haaranylsen Positiv waren, und den Abstinenzler überrascht haben.
Auch streiten sich hier die Empfehlungen, wieviel Zeit vergehen muss, bis keine Altlasten mehr im Haar gefunden werden können. Diese Zeitspanne schwankt von 2 Wochen und 2 Monaten.
Hat jemand Erfahrung mit Haaranylse auf Alkohol und Drogen, müssen beide Test bezahlt werden, oder kann ich das als einen gemeinsamen Test beantragen ?
Sollte ich jewils Alkohol und Drogen bezahlen müssen, wäre eine Urinanalyse dann deutlich günstiger?

https://mpu.wisplinghoff.de/probenentnahme/...inem%20Nachweis.

Aufgrund der häufigen Kontamination, die hier einige Forum Teilnehmer überrascht haben (Labor Münschen) würde ich eine 12 monatige Urinkontrolle bevorzugen, um Fremdeinwirkungen auszuschließen.
Vielleich habe ich mir die Frage schon selbst beantwortet, oder mache ich mich zu sehr verrückt und kann einer Haaranalyse unbesorgt entgegen treten ?
Ich möchte im Falle eines Verlustes der Fahrerlauhbnis schnellstmöglich eine MPU bestehen, da mein Vater eine schwere Krebs Erkrankung hat und die Ärzte ihm noch 7 bis 20 Monate geben.
Bisher fahre ich ihn öfters ins Krankenhaus, wenn er an Fieber oder akuten Nierenversagen leidet und besuche ihn sehr häufig, sowohl bei ihm zu Hause als auch im Krankenhaus.
Letzes Jahr ist meine Mutter an Krebs verstorben, wo ich und mein Vater sie abwechselnd wegen Corona täglich besucht haben. Sie hatte ihre letzen 4 Monate im Krankenhaus verbracht.
Das Krankenhaus meines Vaters ist 45 Minuten Autofahrt entfernt und mit öffentlichen Verkehrsmittel würde ich die doppelte Zeit benötigen.

Ich habe etwas Hoffnung das sich die ein möglicher Verlust der Fahrerlaubnis noch etwas hinaus zögern kann und möchte die Zeit effektiv Nutzen und am liebsten schon an den 6 wöchigen Haarabstinenzzeitraum festhalten.
Gleichzeitig habe ich Bedenken, das eine Haaranylse auch unverschuldet etwas nachweisen kann (im Forum wurde von Alkohol, Cannabis und Kokain schon alles gefunden, obwohl derjenige seine Unschuld beteuerte)

Vielen Dank für eure Unterstützung, Empfehlungen und Anregungen.
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MsTaxi
Beitrag 20.09.2023, 11:52
Beitrag #9


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Ich möchte mal in mehreren Strängen antworten:

1. Da deine 1. MPU nicht mehr verwertbar ist, bist du offiziell kein WHT mehr. Jetzt kannst du noch in D2 eingeordnet werden. ME besteht bei dir ein polytoxes Konsumschema. D2 hat u.a. als Anforderung die Durchführung einer suchttherapeutischen Maßnahme bei einer Drogenberatungsstelle, einem Verkehrspsychologen, der Erfahrung in Drogentherapie haben muss, oder einem Psychotherapeuten. Bei letzterem wird zwischen ärztlich, psychologisch oder heilpraktisch nicht unterschieden.

Das Jahr nach Abschluss der Maßnahme muss mit AN belegt werden. Bei besonders günstigen Bedingungen - ob die bei dir vorliegen, keine Ahnung - sind 6 Monate AN Mindestanforderung. Aber das sind dann schon Details.

2. Nach der Stärke des Alkoholkonsumproblems richtet sich die Dauer des Alkohol-AN. Bei den dem MPI vorliegenden Informationen wirst du mit 6 Monaten direkt vor der MPU wahrscheinlich genug getan haben. Würde bekannt, dass du WHT in Sachen Alkohol bist, wären es 12 Monate.

3. Ob HA oder UK ist eigentlich egal, mittlerweile gelten für alle Labore dieselben Cut-off-Werte. Ansonsten gilt bei Haaranalysen für Alkohol, dass hier ein dreimonatiger Nachweis möglich ist.


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Philipp68
Beitrag 20.09.2023, 12:15
Beitrag #10


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Zitat (bobson23 @ 19.09.2023, 21:30) *
... das für die Poizei nicht weiter relevant war und haben mich nach der Blutentnahme auch weiterfahren lassen.


was ich nicht verstehe, warum man einen Verkehrsteilnehmer nach Blutentnahme und der damit verbundenen, vermuteten Trunkenheitsfahrt einfach weiterfahren läßt ? blink.gif

Das dürfte doch garnicht sein ?! think.gif
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bobson23
Beitrag 20.09.2023, 13:03
Beitrag #11


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Für die Poliizei ist das fahren unter 0,5 Promille nicht strafbar. Bei einem Unfall gelten 0,3 Promille
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Buchholzer
Beitrag 20.09.2023, 13:05
Beitrag #12


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da du pinkeln musstest, stand der verdacht einer berauschten fahrt (Btm) im Raum, das zieht normalerweise eine Untersagung der Weiterfahrt für mindestens 24h nach sich...
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bobson23
Beitrag 20.09.2023, 14:07
Beitrag #13


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Zitat (MsTaxi @ 20.09.2023, 12:52) *
Ich möchte mal in mehreren Strängen antworten:

1. Da deine 1. MPU nicht mehr verwertbar ist, bist du offiziell kein WHT mehr. Jetzt kannst du noch in D2 eingeordnet werden. ME besteht bei dir ein polytoxes Konsumschema. D2 hat u.a. als Anforderung die Durchführung einer suchttherapeutischen Maßnahme bei einer Drogenberatungsstelle, einem Verkehrspsychologen, der Erfahrung in Drogentherapie haben muss, oder einem Psychotherapeuten. Bei letzterem wird zwischen ärztlich, psychologisch oder heilpraktisch nicht unterschieden.

Das Jahr nach Abschluss der Maßnahme muss mit AN belegt werden. Bei besonders günstigen Bedingungen - ob die bei dir vorliegen, keine Ahnung - sind 6 Monate AN Mindestanforderung. Aber das sind dann schon Details.

2. Nach der Stärke des Alkoholkonsumproblems richtet sich die Dauer des Alkohol-AN. Bei den dem MPI vorliegenden Informationen wirst du mit 6 Monaten direkt vor der MPU wahrscheinlich genug getan haben. Würde bekannt, dass du WHT in Sachen Alkohol bist, wären es 12 Monate.

3. Ob HA oder UK ist eigentlich egal, mittlerweile gelten für alle Labore dieselben Cut-off-Werte. Ansonsten gilt bei Haaranalysen für Alkohol, dass hier ein dreimonatiger Nachweis möglich ist.


Ich hatte noch eine weitere MPU wegen Drogen Anfang 2016 bestanden, ich wurde Ende 2014 mit Amphetamin im Straßenverkehr erwischt und hatte nach einjähriger Abstinenz, Drogenberatung und Selbsthilfegruppe bestanden.
Für mich würde das die dritte MPU bedeuten, heißt das, dass ich D1 eingeschätzt werde?
Eine Abhängigkeit lag bei mir nicht vor, ich hatte seit meiner letzten MPU mein Verhalten Grundlegend geändert.
Ich habe viel Sport und Krafttraining betrieben und wollte daher meine Erfolge nicht mit Alkohol und Drogen Beinträchtigen.
Ich hatte während meiner Abstinenz sehr gute Erfahrungen sammeln können. Mir ging es zu dieser Zeit viel besser und ich wurd auch von Außen positiver wahrgenommen. Eine komplette Abstinenz konnte ich mir nach der MPU noch viele Jahre beibehalten.
Mir hat der Sport viel positive Energie und Erfahrungen gegeben. Ich habe einen guten Job und stehe gut im Leben.
Seit Corona und der Erkrankung meiner Mutter habe ich gelegentlich wieder Drogen genommen.
Meine Motivation war es dem Alltag zu entfliehen und an seltenen Wochenenden mal wieder etwas anderes mit meiner Partnerin zu erleben.
In meinem Umfeld ist es mir weiterhin auch in dieser Zeit leicht gefallen nein zu sagen, da ich noch den häufigeren Konsum aus meiner Verganheit vor 2014 mit starken Stimmungsschwankungen und Depressiven Verstimmungen kannte.
Auch habe ich das fahren und den Konsum getrennt. Ich hatte in den letzten 3 Jahren gelegentlich etwas am Vortag konsumiert und fühlte mich am nächsten Tag bei der Autofahrt sicher. Das diese Vergehen irgendwann mal in die Hose gehen, ist jetzt meine Quittung.
Nach meinen Vorstrafen mit 2 MPU mache ich mir Gedanken, wie mich ein Gutachter einstuft. Da mein Konsum in den letzten 3 Jahren sehr gering war, viel mir die komplette Abstinenz seit 23. Juli sehr leicht. Ich habe nicht das Gefühl irgendetwas zu vermissen. Aktuell steht bei mir der gesundheitliche Zustand meines Vaters im Vordergrund und ich möchte mit ihm noch sehr viel Zeit verbringen, da ich nicht weiß wie lange er noch hat.
Ich habe heute einen Verhaltenstherapeuten kontaktiert, bei dem ich die Aussicht nach den erstgesprächen auf eine Gruppentherapie habe. Ich bin seit Ende 2014 nicht mehr Auffällig mit Drogen gewesen und nicht mehr mit dem Gesetz in Konflikt geraten.
Für die Zukunft sehne ich mich nach Familie und Stabilität, was mit weiteren Konsum nicht zu vereinen ist.
Meine Partnerin raucht noch gelegentlich Cannabis, weswegen ich sie auch unter Druck setzte, sich zu entscheiden und mich von ihr trennen werde, wenn sie das nicht im Griff bekommt. Hierbei geht es mir nicht um meine MPU sondern um eine zukünftige Familienplanung die mir Sorgen bereiten würde.
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MsTaxi
Beitrag 20.09.2023, 21:10
Beitrag #14


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*kopf tisch, kopf tisch*
Okay, noch eine MPU, die du vergessen hast? Ohne Scherz, du gehst irgendwann in die MPU mit vier Suchtstoffen, die du dokumentiert konsumiert hast. Die 2016 MPU hätte für dich - rein theoretisch- ei für alle Mal eine Warnung sein sollen.

Jetzt wirst du den GA mit einer gewissen Unbelehrbarkeit konfrontieren, die er gar nicht positiv sehen kann. Deine einzige Chance, dir dein Package zu erleichtern, wäre Zeit. Soviel Zeit vergehen lassen, bis deine letzte MPU ebenfalls aus der Akte gestrichen werden muss. Das wäre zwar immer noch kein Spaß, aber naja.

Bei allen positiven Entwicklungen, die bei dir sind, würde ich dir empfehlen, dieses Mal ernst zu machen mit den Bewältigungsmaßnahmen. Also volles Programm gehen mit Therapie, SHG und allem, was es da so gibt.


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gruenerTeich
Beitrag 20.09.2023, 21:17
Beitrag #15


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Ja, ohne volles Programm geht da nichts mehr.

Warum würdest du dich nicht als abhängig bezeichnen?
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Q-Treiberin
Beitrag 20.09.2023, 21:28
Beitrag #16


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Zitat (MsTaxi @ 20.09.2023, 22:10) *
*kopf tisch, kopf tisch*
Nimm den…


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bobson23
Beitrag 20.09.2023, 23:21
Beitrag #17


Neuling
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Zitat (gruenerTeich @ 20.09.2023, 22:17) *
Ja, ohne volles Programm geht da nichts mehr.

Warum würdest du dich nicht als abhängig bezeichnen?


Ich habe Drogen nur sporadisch in den letzten 3 Jahren genommen. Ich hatte weder bei Cannabis noch bei sonstigen Substanzen einen gehäuften Konsum.
Ich habe Cannabis manchmal 1 bis 2 mal im Monat konsumiert und auch einige Monate gar nichts. Alle anderen Substanzen kann ich für die letzten 3 Jahren noch an beiden Händen abzählen.
Ich mache viele Sport, wie klettern, boxen und schwimmen und auch in meinem Freundeskreis haben die Konsumenten stark abgenommen. Wir sind jetzt über 40, da spielen Drogen keine wichtige Rolle mehr in unserem Leben.
Ähnlich geht es mir auch beim Alkohol, ich kann mich an meinen letzten Kater schon nicht mehr erinnern, da es so lange her ist.
Ich hatte mit Cannabis nach meiner Schulzeit bis zum Studium einen häufigen Konsum. Zum Glück lebte ich zu dieser Zeit noch bei meinen Eltern, so musste ich ihnen meinen Konsum verheimlichen und traute mich nicht bekifft nach Hause.
Zu dieser Zeit hätte ich wie einige damalige Freunde auch weiter abrutschen können.
Mit der Zeit fühlte ich mich durch Cannabis immer introvertierter und hatte es dann fast komplett eingestellt. Danach folgte ein ausprobieren vieler andere Substanzen, und ich bin in dieser Zeit auch sehr oft berauscht Auto gefahren.
Wurde aber in dieser Zeit nicht mit Drogen, dafür aber mit Alkohol erwischt.
Nachdem ich meine erstes Studium abgebrochen hatte, sah ich mein zweites Studium als letzte Chance und habe den Konsum nach 2 Jahren wieder stark eingestellt. Allerdings brauchte ich Alkohol auf Partys um in Stimmung zu kommen und habe auch auf Partys noch Drogen genommen. 2012 habe ich nach erfolgreichem Studium dann einen sehr guten Job angenommen, der mir bis heute noch sehr gut gefällt. Ende 2014 wurde ich dann erwischt und ich sah die MPU als Chance etwas zu verändern. Bis zu dieser Zeit fühlte ich mich sicher und dachte ich hätte alles sehr gut im Griff. Allerdings ging es mir öfters nicht so gut, da die Drogen nach manch schönen Gefühlen auch ihre Kehrseite haben und depressive Verstimmungen fördern.
Die darauf folgende Abstinenz hat mir sehr viel Selbstwertgefühl gegeben, da ich nüchtern viel positiver und vernünftiger von meinem Umfeld wahrgenommen wurde. Nach meiner MPU hat mir der Sport sehr viel gegeben. Mir ging es nach einem harten Training sehr viel besser und ich habe auf Partys keine Substanzen mehr vermisst und konnte auch auf der Arbeit sehr viel selbstsicherer auftreten.

Ich werde morgen ein urinscreening starten, da mir die Haaranalyse etwas Sorgen bereitet. Zum einen ist nicht sicher wie lange ich abstinent sein muss, bis meine Haare komplett sauber sind. Hatte bisher mir darüber keine Gedanken gemacht da ich bei meinem geringen Konsum davon ausging, das mich das nicht mehr belastet. Zum anderen habe ich Angst vor einer kontamination, solange meine Freundin nicht komplett aufhört. Sie raucht draußen, trotzdem könnten sich Verunreinigungen ihrer Hände, etc. vlt durch Kissen, Couch, Handtücher etc in meinen Haaren einwachsen.

Eine Abhängigkeit sehe ich bei mir mit Zigaretten, obwohl ich in meinem Alter langsam die Nachteile wie Verschlechterung von Zahnfleisch und besonders bei der Kondition sehe, schaffe ich es trotz vieler Versuche nicht davon weg zu kommen.
So ein Problem hatte ich mit Alkohol und anderen Drogen noch nie. Auch zu meiner schlimmsten Zeit in der Jugend ist es mir nie schwer gefallen unter der Woche auf Drogen zu verzichten. Dafür hatte ich dann aber am Wochenende eine Regelmäßigkeit entwickelt und eine Zeit lang nur noch Partys im Kopf. Zu dieser Zeit hatte ich auch eine Freundin mit einem ähnlichen Konsum verhalten. Mir hat die MPU damals sehr geholfen einen neuen Weg einzuschlagen und auch wenn ich mich jetzt wieder etwas zurück versetzt fühle, sehe ich es als Chance mit meinen Problemen besser umzugehen.
Mich hat die Krebserkrankung meiner älteren sehr mitgenommen und möchte die Verhaltenstherapie in erster Linie nutzen um an meinen Problemen und selbstunsicherheiten zu arbeiten.

Unter abhängig verstehe ich Menschen, die Drogen oder Alkohol regelmäßig nehmen und der Konsum einen gewissen Platz in ihrem Leben einnimmt oder bestimmt. Alkohol wird hierbei in der Gesellschaft toleriert, von einer Abhängigkeit spricht man erst dann, wenn der Alkohol dem Konsumenten Probleme bereitet.
Auch wenn mir jetzt mein Konsum Probleme bereiten könnte, hatten die Drogen nicht mehr viel Platz in meinem Leben, sondern waren eine gelegentliche Abwechslung von meinem Alltag. Auch konnte ich Auto fahren und Konsum trennen, allerdings wird mir die null Toleranz gegenüber Abbau Produkte Vlt zum Verhängnis.
Es war nicht das erste mal das ich am Tag danach Auto gefahren bin und ich möchte auch nichts beschönigen oder verharmlosen.
Ich habe jetzt ein Jahr Zeit mir Gedanken zu machen, warum ich wieder zurück gefallen bin und muss die Verantwortung für mein handeln tragen. Ich habe die Hoffnung das ich trotz den Umständen meiner Eltern gestärkt aus diese Erfahrung gehe.
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bobson23
Beitrag 22.09.2023, 09:29
Beitrag #18


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Habe nochmal intensiv das Forum gelesen und bin darauf auf neue Grenzwerte im BuK4 gestoßen.
Heißt das, wo vorher keine Toleranz Grenze war und auch die kleinsten Mengen an abbaustoffen einen Konsumenten überführten, gibt es jetzt Grenzwerte im Labor bei Abstinenznachweis, als auch bei der Blutentnahme der Polizei, die beim unterschreiten als negativ gewertet werden?

Ich hatte am Freitag Abend zu dem Kokain, keinen Alkohol getrunken, sondern nur am nächsten Tag, wo ich dann in die Kontrolle kam. Habe auch 9 Stunden geschlafen, es war ein sehr geringer konsum.
Auch beim Cannabis an dem Vortag würde ich von 0,1 Gramm ausgehen, wo ich mir ein unterschreiten der Grenzwerte vorstellen kann.
Ich werde an meiner Abstinenz und der Verhaltenstherapie festhalten, auch wenn ich mit einem blauen Auge davon kommen sollte. Diese ganzen Sorgen, Ängste und Probleme möchte ich nicht erneut durchleben.
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Hornblower
Beitrag 22.09.2023, 11:34
Beitrag #19


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Zitat (bobson23 @ 22.09.2023, 10:29) *
Heißt das, wo vorher keine Toleranz Grenze war und auch die kleinsten Mengen an abbaustoffen einen Konsumenten überführten, gibt es jetzt Grenzwerte im Labor bei Abstinenznachweis, als auch bei der Blutentnahme der Polizei, die beim unterschreiten als negativ gewertet werden?

Ja.

HIER auch noch einmal erklärt.

Früher gab es bzgl. Drogen eine Mindestanforderung an die Leistungsfähigkeit der Analyse-Methode. Mit der 4. Auflage der BuK wurden auch für Drogen einheitliche Cut-Offs eingeführt.


--------------------
Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
-----------
"Gendern" - dat is, wenn dem Sachsen sein Boot umkippt.
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bobson23
Beitrag 22.09.2023, 12:04
Beitrag #20


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Vielen Dank, das gibt mir sehr viel Hoffnung. Ich hatte mich gestern für ein urin Nachweis beim TÜV auf Alkohol und Drogen angemeldet und werde daran erstmal fest halten, bis ich Klarheit habe, aber auch danach die Abstinenz für mich selbst fortführen. Mich hat der Vorfall sehr wach gerüttelt, die Ängste für meinen Vater nicht mehr vollumfänglich da sein zu können, wie es bisher war, haben mich schlecht schlafen lassen.

Kann es sein das beim unterschreiten der Werte von der Polizei nichts mehr kommt ?
Ich habe nach 10 Wochen immer noch nichts gehört.

Der Beitrag wurde von Hornblower bearbeitet: 22.09.2023, 12:19
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings entfernt.
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Buchholzer
Beitrag 22.09.2023, 13:29
Beitrag #21


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Der Cutoff ist so niedrig durch die Entwicklung der Analysetechnik, da ist kaum noch was drunter....

Die Polizei interessiert sich herzlich wenig für dich wenn Sie mit Ihrer Maßnahme fertig ist, die schreibt und telefoniert dir nicht hinterher, die gibt die Ergebnisse einfach weiter an die Bussgeldstelle, Staatsanwaltschaft und FSSt.
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bobson23
Beitrag 22.09.2023, 14:31
Beitrag #22


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Wenn ich richtig gelesen habe, ist der cutoff genauso wie bei der Ordnungswidrigkeit.
Bei THC 1ng/L
Bei Kokain 10ng/L und Benzoylecgonin 75ng/L

Bisher gab es hier häufig den Fall, das keine Ordnungswidrigkeit oder Straftat vorlag und jegliches Verfahren eingestellt wurde, die Werte aber trotzdem über die Führerscheinstelle zur MPU führten.
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Buchholzer
Beitrag 22.09.2023, 14:42
Beitrag #23


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Natürlich...denn es gibt 3 Verfahren bei BTM im Straßenverkehr

1.) Strafverfahren wegen Besitz von BTT -> denn wer genossen hat, hat auch besessen
2.) Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen einer berauschten Fahrt
3.) Verwaltungsverfahren wegen Eignung zum Führen von Kfz

3 Verfahren, 3 verschiedene Stellen und jede macht ihre eigenen Massnahmen...

und nein du hast nicht richtig gelesen.
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bobson23
Beitrag 22.09.2023, 15:31
Beitrag #24


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So wie ich die Grenzwerte gelesen habe, wurden Straftaten beim unterschreiten der Grenzwerte nicht weiter verfolgt.
In den meisten Foren Beiträge kam dann die Einstellung des Verfahrens und Wochen später meldete sich gelegentlich nochmal die Führerscheinstelle. Deswegen gab und gibt es feste Grenzwerte um eine Straftat zu verfolgen.
Auch würden diese Grenzwerte jetzt auch gar nicht mehr auftauchen, da das Labor schon beim unterschreiten mit negativ die Werte vermerkt.

Da die Analyse verfahren immer genauer wurden, sind auch viele passiv kiffer betroffen, die bspw. bei einem Konzert nur in der Nähe stehen und schon mit einem Verlust der Fahrerlaubnis rechnen konnten.
Viele Foren Mitglieder hatten hier Angst, das der Konsum vor einer Woche in einer Kontrolle zum Verhängnis werden könnte. Ich sehe hier schon einen riesigen Fortschritt, wenn man aktiven Konsum und die berauschte Verkehrsteilnahme von Abbau Produkten aus vergangenen Wochen und Tagen trennen kann. Dafür wird die Abstinenz Zeit auch gleichzeitig auf 15 Monate hoch gesetzt. Ich möchte genauso wenig das Leute unter drogen oder entsprechend viel Alkohol am Verkehr teilnehmen und nicht nur sich selbst gefährden. Aber einen Grenzwert wie beim Alkohol auf Drogen auszuweiten, sehe ich schon als einen Fortschritt der Rechtsprechung. Hier geht es nicht dabei einen Grenzwert von Fahrtüchtigkeit anhand von Restwirkung der Droge zu bestimmen. Aber eine klare Empfehlung lautete auch bereits schon immer das Auto mindestens 24 Stunden stehen zu lassen und dieser Grenzwert ist zumindest eine Annäherung an Alkohol.
Der Verlust der Fahrerlaubnis hat schon viele Existenzen zerstört. Wer berauscht fährt ist dafür selbst schuld und muss dafür die Verantwortung tragen. Wer aber bspw. Cannabis statt Alkohol trinkt kann auch noch Wochen später seinen Führerschein verlieren, obwohl keine aktiven Stoffe wie beim Alkohol noch nachgewiesen werden.
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Buchholzer
Beitrag 22.09.2023, 15:35
Beitrag #25


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Sag mal was muss man konsumieren um so nen Unfug zusammen zu schreiben wie du gerade?
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Hornblower
Beitrag 22.09.2023, 16:19
Beitrag #26


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Zitat (Buchholzer @ 22.09.2023, 14:29) *
Der Cutoff ist so niedrig durch die Entwicklung der Analysetechnik, da ist kaum noch was drunter....

Och - da geht schon noch was... whistling.gif

Nee, ernsthaft: Bei den Cut-Offs geht es darum, einerseits eine Mindestanforderung zu formulieren, andererseits aber auch mit Sinn für die (auch ökonomische) Verhältnismäßigkeit die Vergleichbarkeit des Urteils zu gewährleisten.

Man kann die Empfindlichkeit durchaus noch ein ganzes Stück unter den Cut-Off drücken, aber das hat seinen Preis. Und für die Massen-Analytik ist das halt irgendwann nicht mehr verhältnismäßig.

Zitat (bobson23 @ 22.09.2023, 15:31) *
Wenn ich richtig gelesen habe, ist der cutoff genauso wie bei der Ordnungswidrigkeit.
Bei THC 1ng/L
Bei Kokain 10ng/L und Benzoylecgonin 75ng/L

Hast Du dafür eine Quelle? wavey.gif
Zu beachten ist hier, dass die OWi im Blöut gemessen wird, die AN in der Regel über Haare oder Urin. wink.gif


Zitat (bobson23 @ 22.09.2023, 16:31) *
So wie ich die Grenzwerte gelesen habe, wurden Straftaten beim unterschreiten der Grenzwerte nicht weiter verfolgt.
In den meisten Foren Beiträge kam dann die Einstellung des Verfahrens und Wochen später meldete sich gelegentlich nochmal die Führerscheinstelle. Deswegen gab und gibt es feste Grenzwerte um eine Straftat zu verfolgen.

Ouh, hier geht aber einiges durcheinander.

Die OWi ist gegeben, wenn Deine Blutkonzentrationen so hoch sind, dass eine berauschte Fahrt anzunehmen ist. Entweder Du liegst über dem Grenzwert, dann wird es verfolgt; oder liegst darunter, dann gibt es keine OWi, die zu verfolgen wäre.

Straftat wird Verstoß gegen das BtmG sein, also Besitz, Handel, etc. Hier kommt es auf Randbedingungen an, wie z.B. "geringe Menge", usw. Bei einem Kiffer, der nicht im Besitz von Gras angetroffen wird, KANN zwar angenommen werden, dass er mal besessen hat; i.d.R. passiert da aber nicht viel. Bei einem Händler sieht das schon anders aus. Wie dem auch sei: Hier geht es nicht um Konzentrationen in Körperflüssigkeiten, sondern um Masse an Wirkstoff außerhalb des Körpers.

Und dann kommt das Verwaltungsverfahren hinsichtlich Fahrerlaubnis: Sobald bsp. Konsum harter Drogen nachgewiesen ist, ist die FE Geschichte. Und ein solcher Beweis kann auch vorliegen, wenn Kokain im Blut gefunden wird, der Grenzwert zur Owi aber nicht überschritten ist.


Zitat
Auch würden diese Grenzwerte jetzt auch gar nicht mehr auftauchen, da das Labor schon beim unterschreiten mit negativ die Werte vermerkt.

Bei Abstinenznachweisen i.d.R., ja, wenn der Cut-Off unterschritten ist. Der Cut-Off liegt aber niedriger als der Grenzwert zur OWi.

Zitat
Da die Analyse verfahren immer genauer wurden, sind auch viele passiv kiffer betroffen, die bspw. bei einem Konzert nur in der Nähe stehen und schon mit einem Verlust der Fahrerlaubnis rechnen konnten.

Unsinn.

Zitat
Viele Foren Mitglieder hatten hier Angst, das der Konsum vor einer Woche in einer Kontrolle zum Verhängnis werden könnte.

Ja, die Angst hatten viele. Nur in wenigen Fällen war die Angst berechtigt - nämlich bei Hardcore-Usern.

Zitat
Ich sehe hier schon einen riesigen Fortschritt, wenn man aktiven Konsum und die berauschte Verkehrsteilnahme von Abbau Produkten aus vergangenen Wochen und Tagen trennen kann.

Das kommt halt immer etwas an auf die Menge, die konsumiert wurde, und die Art der Verstoffwechselung. I.d.R. klappt das bei harten Drogen ganz gut. Cannabis stellt einen Sonderfall dar, wegen der Eigenschaft, nachhaltige Depots zu bilden.


Zitat
Dafür wird die Abstinenz Zeit auch gleichzeitig auf 15 Monate hoch gesetzt.

Hä?

Zitat
Aber einen Grenzwert wie beim Alkohol auf Drogen auszuweiten, sehe ich schon als einen Fortschritt der Rechtsprechung.

Leider ist das Abbauverhalten von Alkohol grundsätzlich ganz anders als bei Cannabis.

Und harte Drogen werden überhaupt nicht toleriert. Und das ist auch gut so.


Zitat
Wer aber bspw. Cannabis statt Alkohol trinkt kann auch noch Wochen später seinen Führerschein verlieren, obwohl keine aktiven Stoffe wie beim Alkohol noch nachgewiesen werden.

Wo steht das? blink.gif



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bobson23
Beitrag 22.09.2023, 17:04
Beitrag #27


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Hatte das ganze so verstanden, das jetzt auch die Blutuntersuchung einer Polizeikontrolle über Grenzwerte bewertet werden.
Die Cutoffs hatte ich deiner Quelle entnommen. Bzgl Serum

.../mpu-beratu...timmungsgrenze/

Sind die Grenzwerte jetzt einheitlich für Labore und unterliegen auch Blutentnahmen bei Polizeikontrolle den Grenzwerten, oder gelten diese nur für Abstinenznachweise ?

Ich möchte hier nicht für Verwirrung sorgen, aber ich habe das so verstanden, dass früher die genauen Werte genannt wurden und seit dieser Änderung wird ein unterschreiten als negativ erfasst.



https://www.bussgeldkatalog.org/passivrauchen/

Der Beitrag wurde von Hornblower bearbeitet: 23.09.2023, 00:39
Bearbeitungsgrund: Namen entfernt.
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bobson23
Beitrag 22.09.2023, 18:23
Beitrag #28


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Hatte das hier gefunden wo Hornblower die Cutoffs bei Polizei Blutennahmen im unteren Abschnitt erwähnte:

http://www.verkehrsportal.de/board/index.p...6&hl=kokain


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Richard Rorty
Beitrag 23.09.2023, 00:02
Beitrag #29


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Zitat (Buchholzer @ 22.09.2023, 15:42) *
1.) Strafverfahren wegen Besitz von BTT -> denn wer genossen hat, hat auch besessen


Ob ein Strafverfahren wegen BTM eingeleitet wird unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland und teilweise von Dienststelle zu Dienststelle. Kann sein, ist aber kein Automatismus, vor allem sollte nur Cannabis nachgewiesen werden.

Zitat (Hornblower @ 22.09.2023, 17:19) *
Wo steht das? blink.gif


Hier ist ein Beispiel für eine Konstellation, bei dem der Nachweis von Alkohol eine Woche später definitiv nicht möglich wäre, je nach Konsummuster des Cannabis dieser mit allen führerscheinrechtlichen Folgen hingegen schon: http://www.verkehrsportal.de/board/index.p...howtopic=134437


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John Dalton
Beitrag 23.09.2023, 00:28
Beitrag #30


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Zitat (bobson23 @ 22.09.2023, 18:04) *
Ich möchte hier nicht für Verwirrung sorgen, aber ich habe das so verstanden, dass früher die genauen Werte genannt wurden und seit dieser Änderung wird ein unterschreiten als negativ erfasst.


Hatte ich um ehrlich zu sein beim Überfliegen der genannten Quellen auch mal so verstanden (was natürlich nichts heißt). Hornblowers Erläuterungen oben lesen sich jetzt aber anders. Fest steht ja eh: Sobald die Fsst irgendwas von Abbauprodukten von harten Drogen im Blut erfährt, gibt's Probleme. Würde mich halt deswegen auch sehr wundern, wenn was nachgewiesen wird und dann einfach nicht ins toxikologische Gutachten aufgenommen, weil unterhalb des Grenzwerts.

Was allein die Owi betrifft, natürlich nachvollziehbar, ebenfalls evtl. bei den Abstinenznachweisen.
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Hornblower
Beitrag 23.09.2023, 00:44
Beitrag #31


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Zitat (bobson23 @ 22.09.2023, 18:04) *
Hatte das ganze so verstanden, das jetzt auch die Blutuntersuchung einer Polizeikontrolle über Grenzwerte bewertet werden.
Die Cutoffs hatte ich deiner Quelle entnommen. Bzgl Serum

Du verwechselst "Cut-Off" mit "Grenzwert": Für das Owi-Verfahren ist der Grenzwert zum "berauschten Fahren" relevant, der Oberhalb des Cut-Offs für AN liegt.

Zitat
Sind die Grenzwerte jetzt einheitlich für Labore und unterliegen auch Blutentnahmen bei Polizeikontrolle den Grenzwerten, oder gelten diese nur für Abstinenznachweise ?

Die Cut-Offs der BuK sind für alle Labore jetzt verbindlich. Ein Wert unterhalb des Cut-Offs für AN wird als "negativ" angegeben (bis auf Ausnahmen).

Der Grenzwert für §24a ist nicht Sache des Labors, sondern Sache der Bußgeldstelle/der Gerichte. Das Labor muss nur sicherstellen, dass die Bestimmungsgrenze der Methode sicher tiefer geht, als der Grenzwert.

Zitat
Ich möchte hier nicht für Verwirrung sorgen, aber ich habe das so verstanden, dass früher die genauen Werte genannt wurden und seit dieser Änderung wird ein unterschreiten als negativ erfasst.

Das ist richtig. Für AN.

Zitat
/passivrauchen/


In dem Artikel steht:
Zitat
Dafür mussten acht Personen, vier Männer und vier Frauen, für drei Stunden in einem niederländischen Coffeeshop ausharren.

Zu mehreren Zeitpunkten wurde das passiv Rauchen durch Blut- und Urinproben dokumentiert. Im Ergebnis konnten weder kritische Blut- noch verkehrsrechtlich problematische urinwerte ermittelt werden.


Auf diese Studie verweisen auch die BuK. Passiv-Rauch gilt also i.d.R. nicht als Verkehrsrelevant.

Ferner Berichtet Deine Quelle von einem Fall, in dem ein Betroffener vor Gericht eine hanebüchene Story geltend zu machen versucht. Das Gericht umgeht eine Feststellung, ob nun doch Passivrauchen derartige fahrfähigkeitsbeeinflussende Wirkungen hervorrufen kann und kommt zu dem Schluss, dass, wenn dem so sein sollte, der Proband jedenfalls Exposition und/oder Wirkung hätte entsprechend kritisch beurteilen müssen, um deshalb sich nicht hinter das Steuer zu setzen.

Zitat (Richard Rorty @ 23.09.2023, 01:02) *
Hier ist ein Beispiel für eine Konstellation, bei dem der Nachweis von Alkohol eine Woche später definitiv nicht möglich wäre, je nach Konsummuster des Cannabis dieser mit allen führerscheinrechtlichen Folgen hingegen schon: http://www.verkehrsportal.de/board/index.p...howtopic=134437

Ja, in dieser besonderen Konstellation ist das richtig.


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bobson23
Beitrag 23.09.2023, 10:01
Beitrag #32


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Ich glaube ich habe das jetzt besser verstanden.

Ich hatte mich in meiner Verzweiflung, ob mich die Grenzwerte überführen können zu sehr verrückt gemacht.
In folgenden Beitrag hat Hornblower am Ende des Beitrags erwähnt, das seit November 2022 ein neuer Grenzwert bei der Blutentnahme vom BuK4 auch für harte Drogen festgelegt wurde.
Dabei hatte der TE Angst nach 72 Stunden über minimale nachweisreste doch noch überführt zu werden und bekam dann seinen Führerschein zurück, vermutlich weil der Restwert zu klein oder nicht mehr vorhanden war.

http://www.verkehrsportal.de/board/index.p...6&hl=kokain


Daraufhin bin ich davon ausgegangen das seit Ende 2022 auch bei der Blutentnahme jetzt ein einheitlicher Grenzwert existiert, ab wann ein Ergebnis positiv und belastend oder negativ ist.

Das der Grenzwert dem Grenzwert einer OWi entspricht, habe ich nur vermutet, da das BuK den Wert dadurch begründet:




3.1.4Unterschreiten von Grenzwerten

Wird der Grenzwert nicht erreicht, bedarf es der Feststellung von Umständen, aus denen sich die mögliche Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit trotz der geringen Betäubungsmittelkonzentration ergibt.Dazu gehören insbesondere drogenbedingte Verhaltensauffälligkeiten oder rauschmitteltypische Ausfallerscheinungen, die es als möglich erscheinen lassen, dass der Betroffene am Straßenverkehr teilgenommen hat, obwohl seine Fahrtüchtigkeit durch die Wirkung des berauschenden Mittels eingeschränkt war.

Für einen sicheren Nachweis von Benzoylecgonin (BZE) belegt der Grenzwert von 75 ng/ml, dass innerhalb der letzten 24 Stunden Kokain aufgenommen wurde. Ab diesem Wert besteht zugleich die überwiegende Wahrscheinlichkeit einer Beeinträchtigung der Fahrtauglichkeit. Bei tiefer liegenden Messwerten ist die Annahme eines zeitnahen Konsums zunehmend weniger gerechtfertigt. Zu den notwendigen Urteilsfeststellungen gehört daher auch die Mitteilung der Benzoylecgonin-Konzentration im Blut des Betroffenen. Zum Zeitpunkt der Aufnahme sind genaue Feststellungen erforderlich. Nur bei einem besonders hohen Messwert kann die Vorhersehbarkeit der Tatbestandsverwirklichung ohne weiteres angenommen werden. Bei einer verhältnismäßig geringen Überschreitung ist dies jedoch nicht möglich. Bleibt die Zeitbestimmung insgesamt vage, kann nicht auf einen Rauschmittelkonsum in zeitlicher Nähe zum Fahrtantritt geschlossen werden. Nicht näher konkretisierte polizeiliche Feststellungen am Kontrollort zum Zustand der fahrzeugführenden Person, etwa über einen zittrigen Eindruck oder auffällige Pupillen belegen noch keinen zeitnahen Drogenkonsum. Die Rechtsprechung orientiert sich an den analytischen Grenzwerten nach Empfehlung der forensisch-medizinischen Grenzwertkommission vom 22.5.2007:
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Hornblower
Beitrag 23.09.2023, 11:32
Beitrag #33


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bobson23,

ich habe den verdacht, Du hast noch nicht realisiert, dass die Ordnungswidrigkeit und der FE-Verwaltungsakt zwei von einander *unabhängige* Verfahren sind?!

Auch wenn Du nicht berauscht gefahren bist, kann Dir die FE entzogen werden, der Konsum harter Drogen bekannt ist.

Hast Du dies verstanden? think.gif


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bobson23
Beitrag 23.09.2023, 11:56
Beitrag #34


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Hallo Hornblower doch das habe ich verstanden und auch viele Beiträge gelesen wo die TE bei werten unter den Grenzwerten die Ordnungswidrigkeit eingestellt wurde und sich danach die Führerscheinstelle gemeldet hat.

Ich hatte jetzt etwas Hoffnung das sich seit November 22 der Grenzwert für eine Analyse der Blutentnahne geändert hat und zukünftig geringe Werte der Polizei nicht mehr mitgeteilt werden, da sie parallel zu den Abstinenznachweisen nicht mehr mindestmengen aufzeigen, sondern diese jetzt als negativ vermerken.

Hier bin ich wohl etwas in einer Wunschvorstellung abgerutscht und habe falsch interpretiert

Vielen Dank für deine Geduld, Zeit und Mühe mir das begreiflich zu machen
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Hornblower
Beitrag 23.09.2023, 12:45
Beitrag #35


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Die Thematik ist verwirrend genug, insofern ist jede Frage berechtigt. Es gibt keine "dummen" Fragen. (Naja - manchmal doch whistling.gif )
Was aber Dich betrifft: Gut, dass Du solange nachfragst, bis Du es verstanden hast. wavey.gif


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MsTaxi
Beitrag 23.09.2023, 12:55
Beitrag #36


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Zitat (bobson23 @ 23.09.2023, 12:56) *
und zukünftig geringe Werte der Polizei nicht mehr mitgeteilt werden,

Entweder ein Formulierungs- oder, wie ich vermute, Verständnisfehler. Bei einer einmal beauftragten Analyse bekommt die Polizei immer das Ergebnis, egal wie es lautet, übermittelt.


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MsTaxi
Beitrag 23.09.2023, 14:01
Beitrag #37


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Ich habe jetzt mal das CTU-Kapitel der BuK nochmal kursorisch überflogen. Ich habe nirgendwo expressis verbis gefunden, dass die neu festgelegten Cut-off-Werte eine Aussage über die Strafbarkeit einer Fahrt nach Suchtmittelkonsum ermöglichen. Ist aber auch irgendwie logisch. Die BuK haben nur indirekt mit der Justiz zu tun, können also auch nicht entscheiden, ob eine Fahrt eine berauschte Fahrt ist oder nicht.

Heißt für @bobson: Findet man Abbaustoffe von Koks, ist die FE weg und er muss zur MPU. Findet man bei einem AN weniger als 20ng/ml Benzoylecgonin im Urin, kann er sich glücklich schätzen, weil der AN immer noch in seinem Sinne ausfällt.

Richtig, Admiral *mal nervös in Seemannsrichtung schielt*


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Hornblower
Beitrag 23.09.2023, 20:34
Beitrag #38


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Genau so sehe ich es auch. wavey.gif


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bobson23
Beitrag 23.07.2024, 17:22
Beitrag #39


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Liebe Community.
Wie mir bereits prophezeit wurde konnte das Abbauprodukt von Kokain mit 0,04 ng/ml am Tag danach noch nachgewiesen werden. Zusätzlich war im Blut auch noch 0,005 ng/ml Methamphetamin.
Methamphetamin habe ich noch nie ausprobiert, jedoch hatte ich bereits Erfahgrung mit Amphetamin.
Im Oktober bekam ich ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft, die mir mitteilte das Kokain und Amphetamin in geringen Mengen in meinem Besitz beschlagnahmt wurden und es keine weitere Interessen für die Verfolgung einer Straftat besteht und das Verfahren damit eingestellt wurde. Im schreiben stand nicht das ich Drogen konsumiert habe, sondern es las sich als wurden Drogen in geringfügigen Mengen beschlagnahmt. Das Schreiben erweckte ein wenig die Hoffnung, das die Führerscheinstelle sich nicht mehr meldet und so verging fast ein Jahr bis dann irgendwann der Brief kam. Ich hatte nur Kokain und kein Amphetamin genommen, machte mir aber hierzu wenig Gedanken. Nach Akteneinsicht stieß ich dann auf Methamphetamin aus der Laborauswertung.
Ich kann mir das nur damit erklären, das das Koks damit vermischt war. Mir selber ist das nicht aufgefallen.

Das Schreiben der Führerscheinstelle sieht vor, das ich bis Oktober ein positives Gutachten brauche und geht auch auf meine letzte bestandene MPU von Ende 2015 ein.

Ich habe seit September 23 einen Abstinenz Nachweis gestartet, der diesen September endet.
Benötige ich 15 oder 12 Monate Abstinenz ?

Ich habe seit September gleichzeitig eine Verhaltenstherapie als wöchentliche Gruppensitzung bei einem Psychologen gestartet.
Wirkt sich das auf die Dauer aus der Abstinenzzeit aus ?
Schwerpunkt sind hier nicht Drogen, sondern die Auswirkungen : Soziale Phobie und Selbstwert / selbstbewusstsein.

Seit diesem Monat gehe ich wöchentlich in Drogenberatung.

Ich musste 2007 meine erste MPU machen wegen Alkohol (1,3 Promille als Wiederholungstäter)
Im Jahr 2012 hat die Polizei eine geringe Menge chemische Drogen in meinem Besitz gefunden.
2014 wurde ich dann beim Fahren auf amphetamine erwischt und hatte 2015 die zweite MPU bestanden.
2023 wurde ich in einer Verkehrskontrolle raus gezogen, wo in einer Blutentnahme die 2 Nasen Kokain am Vortag belegt wurden.

Meine Drogenlaufbahn hatte ich in vorhergen Posts letztes Jahr beschrieben, hier nochmal paar Eckpunkte.
Ich hatte nach meiner letzten MPU einen Rückfall zu chemischen Drogen, fühlte mich darauf jedoch besonders am runterkommen sehr unwohl.
Auch das Feedback von neuen Freunden, die mich Abstinent kennen lernten half mir zur Einsicht auf Drogen komplett zu verzichten. Ich war von 2014 bis 2020 Abstinent bis auf einen Ausrutscher Ende 2015.
Durch Sport wie klettern, kraftraining, wandern, schwimmen und boxen konnte ich mein selbstwertgefühl steigern und echte schöne Gefühle erleben und Leistungen erreichen auf die man Stolz sein kann.
2020 hatte ich dann im Zuge von Corona wieder ein gegentlicher Konsum von Extasy statt gefunden, um mich einem Mädchen anzunähern.
Ich war bei Frauen immer sehr schüchtern, war Jahre lang alleine und fühlte mich dadurch mit ihr verbunden.
Als dann 2021 meine Mutter an Krebs erkrankte, suchte ich mir wieder eine Freundin die Drogen nahm und flüchtete mich Gelegentlich an manchen Wochenenden mit ihr zusammen auf Drogen.
Ich hatte Angst meine Mutter zu verlieren, übernahm in der Zeit auch viel Verantwortung, pflegte sie und besuchte sie mit meiner Familie täglich, abwechselnd im Krankenhaus.
Hier waren die gelegentlichen Abende mit meiner Freundin ein Flucht aus der Realität, auch um wieder etwas "schönes" erleben zu können.
Ende 2022 starb meine Mutter an den Folgen der Chemo
Ich verbrachte viel Zeit mit meinem Vater um ihn abzulenken. Leider wurde bereits ein halbes Jahr später bei meinem Vater auch ein sehr ungünstiger Krebs diagnostiziert.
Auch ihn musste ich oft mit 40 Grad Fieber ins Krankenhaus fahren und ich versuchte noch soviel Zeit wie möglich mit ihm zu verbringen.
2 Monate nach der Diagnose wurde ich dann von der Polizei nach einer Party raus gezogen und mir wurde das Kokain vom Vortag in einer sehr geringen Menge nachgewiesen.
Für mich war das zu dieser Zeit das schlimmste Szenario: Wie ich mich um meinen Vater ohne Führerschein kümmern kann.
Ich sprach mit Freunden die mir Hilfe anbaten und öffnete mich dann auch meinem Vater.
Mein Vater ist leider im März 2023 an den Folgen der Behandlung verstorben und ich bin Froh, das ich seit Juli 23 keine Drogen mehr nehme.
Ich habe den Tod meines Vaters abstinent besser verkraften können, als den Tod meiner Mutter mit den depressiven Nachwirkungen.
Wenn ich auf mein Leben zurück blicke, war meine Drogenfreie Zeit am schönsten. Mein Rückfall 2020 bis 2023 war seltener Konsum. Auch bin ich nicht mehr berauscht Auto gefahren. 2021 bis 2023 habe ich mich hauptsächlich um meine Eltern gekümmert und hatte wenig Zeit für Freunde, Party und Drogen.
Der gelegnetliche Konsum war eine Flucht / Ablenkung aus meinen Problemen und Verlustängsten der Eltern.

In meiner ersten Beziehung von 2007 bis 2014 waren Drogen als was schönes und aufregendes verbunden. Die Schattenseiten erkannte ich erst in meiner Abstinenz, bzw wollte ich sie vorher nie wahr haben, da ich "Alles im Griff" hatte - Ich habe einen sehr guten Job und auch mein Studium zu dieser Zeit sehr gut abgeschnitten.
Hatte nie unter Woche konsumiert und für Studium, Familie und später Arbeit auch sehr oft auf Drogen verzichtet.
Das aufregende und schöne an Drogen war bspw. der Sex. Aber auch Musik, Party und sehr empathische Gespräche auf Extasy hatten etwas reizvolles und schönes.
Zu den Schattenseiten gehörten dann die Streitereien in einer Beziehung und die Erkentniss, das das meiste von dem Liebevollen und verständnisvollen Gesprächen nur heiße Luft waren.
Hinzu kamen depressive Verstimmungen und unangenehme Gefühle am runter kommen. Wenn man bspw. 24 Stunden wach bleibt, hat man 6 Stunden Spaß und fühlt sich die restlichen 12 bis 18 Stunden unwohl, introvertiert und die Stimmung kippt ins Gegenteil.
Die ganzen Komplikationen waren dann auch in meiner neuen Beziehung ein Problem. Daher war mein Konsum sehr selten, da es mir in der Regel schlechter als besser ging.
Heute möchte ich nicht mehr diese Komplikationen, streitereien und unreifes Verhalten in einer Beziehung, sondern ich möchte Sicherheit, Beständigkeit und eine Familie Gründen. Meinen Kindern möchte ich ein Vorbild sein und das geht nur wenn ich ihnen das auch so vorlebe mit einer Patnerin, die ebenso mit Drogen nichts am Hut hat. Ich möchte nicht mehr in alte Muster zurück fallen, sondern Verantwortung übernehmen und mit 40 Jahren endlich mal Erwachsen werden.

War jetzt ein längerer Text, aber ich hoffe ihr könnt mir ratschläge geben, ob ich 12 oder 15 Monate Abstinenz machen soll.
Ich möchte auch gerne die Fragen beantworten und hoffe dann auf weiteres Feedback.
In meiner Abstinenz seit Juli 23, habe ich auch endlich mit dem Zigaretten rauchen aufgehört. Im Gegensatz zu Alkohol und Drogen ist mir das Rauchen aufhören sehr schwer gefallen und ich habe mehrere Versuche gebraucht um endlich mit dem Rauchen aufhören zu können. Bei Alkohol und Drogen habe ich von Anfang an nichts vermisst und das Nikotin fehlt mir mittlerweile auch nicht mehr.
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ulm
Beitrag 23.07.2024, 17:47
Beitrag #40


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Kurz vorab: Richte Dich auf 15 Monate ein.
Aber das Ganze muss zu Deiner Aufarbeitung passen.
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bobson23
Beitrag 08.02.2025, 13:32
Beitrag #41


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Liebes Foruim, ich möchte mich nochmal nach längerer Zeit zurück melden.

Ich habe jetzt einen Abstinenz Nachweis von 15 Monate und habe das ganze mit einer Verhaltentherapie begleitet. Seit Sommer 2024 gehe ich wöchentlich noch in die Drogen und Suchtberatung und in eine MPU Selbsthilfe Gruppe. Jetzt bin ich dabei meine MPU zu machen und möchte mir Feedback holen.

Die anderen Fragen zu meiner Verganhgenheit, hatte ich bereits beantwortet und es hat nochmal eine Entwicklung stattgefunden.
Beim erneuten lesen meiner Verganheit erkenne ich, das ich verharmlost habe und mir meine Rückfallproblematik nicht richtig eingesthen konnte.
Es spielt keine Rolle ob ich weniger als vor 2014 genommen habe, sondern ich bin erneut Rückfällig geworden und muss diesmal den Gutachter davon überzeugen, warum mir das nicht mehr passieren wird.

5. Wie wird sichergestellt, dass es nie wieder zu einer Auffälligkeit kommt?

Ich habe in dieser Zeit reflektiert warum ich trotz längerer Abstinenz wieder rückfällig wurde.
Ich trage seit meiner Kindheit ein Problem mit mir rum, das ich unsicherheiten und teilweise mangelndes Selbstbewusstsein habe.
So fällt es mir schwer auf Frauen zu zugehen oder allgemein neue Kontakte zu knüpfen, da ich oft verschlossen bin.
Mit Drogen hatte ich mich in meiner Vergangenheit selbst therapiert und konnte zwei mal in eine langjährige toxische Beziehung rutschen, die mich von meinem eigentlichen Ziel eine Familie zu gründen distanzierte.
Die Angst vor Einsamkeit und die gemeinsame Zeit auf Drogen, hatten mich verblendet. Ich habe jedesmal alleine versucht meine Probleme zu lösen, anstatt mir Fremde Hilfe zu suchen.
Ich bin jetzt an einem Punkt angekommen, wo ich in 10 Jahren nicht erneut auf verpasste Chancen zurück blicken möchte und nehme zukünftig Hilfe in Anspruch.
Ich habe eine weitere Tiefenpsychologie gestartet die sich auf meine sozialen Ängsten und Unsicherheiten bei Frauen fokusiert.

In meiner Verganheit konnte ich immer einen längeren Zeitraum stabil bleiben, wenn es darum ging mein Studium abzuschließene, eine Abstinenz für eine MPU zu machen und auch längere Zeit keine Drogen nehmen, weil es mir damit nicht gut ging. Der letzte Rückfall hatte mit der schweren Krankheit meiner Mutter zu tun und mir wurde der Sport als Ausgleich während des Lockdons genommen.
Das zeigt mir das ich keine stabile Langzeitliche Bewältigungsstrategie hatte, sondern alles dem Zufall überlies.
Ich möchte diesmal meine Verganheit endgültig hinter mir lassen, da mir der Rückblick gezeigt hat, das ich mir damit nicht selbst helfen konnte und mich mein ganzes Leben im Kreis gedreht habe.
Durch Achtsammkeit möchte ich zukünftige Probleme nicht mehr in mich rein fressen, sondern mich besser reflektieren um zu deuten, wann ich mir Hilfe suchen sollte.
Die Drogen waren ein Trostpflaster um verschiedene Wunden zu kompensieren, aber nicht heilen konnten.
Eine Therapie muss nicht gleich zum Ziel führen, hilft aber langfristig daran zu arbeiten um eine Veränderung herbei zu führen.
Wenn mir die nächste Therapie nicht hilft, kann ich weitere Therapien versuchen oder auch spezielle Coachings ausprobieren, um bspw. besser auf Frauen zu zugehen.
Ich will dieses Problem für mich selbst lösen und mir ist klar geworden das ich es über 20 Jahre lang, nie allein lösen konnte. Ich habe darüber Bücher gelesen, aber meine Komfortzone nur selten verlassen.
Für mich waren Alkohol und Drogen ein bewährtes Mittel um meine Schüchternheit und Unsicherheiten zu überspielen.
Wenn ich Frauen dadurch kennen lernte, war das dann nicht ich gewesen, sondern sie konnten leicht hinter meiner Fassade schauen.
Ich bin in mich gegangen und habe mein eigentliches Problem erkannt, warum ich immer Drogen nahm und warum das nie zum Erfolg führte.
Für mich war der Schmerz der Einsamkeit, die Angst vor Ablehnung, als auch der Glaubenssatz ich bin nicht gut genug der eigentliche Auslöser warum ich Drogen nahm.
Ich habe mich dabei gefragt, was müsste passieren, oder was müsste ich ändern, damit ich keine Drogen mehr brauche.
Ich habe mich auch gefragt, wie wäre mein Leben verlaufen, wenn ich keine Drogen genommen hätte und sehe meine heutigen Defizite nicht nmur in der strengen autoritären Erzihung meines Vaters, sondern bin mir sicher das mein Drogenmissbrauch einen deutlichen Anteil dazu beigetragen hat.
Meine jetzige Erkenntniss bietet mir keine sofortige Lösung meiner Probleme, aber eine strategie und langzeitliche Maßnahme, in kleinen Schritten meine Ängste abzubauen, anstatt mich weiter von ihnen kontrollieren zu lassen.

Für die MPU muss ich nicht perfekt sein und alle Probleme bereits gelöst haben, ich ergreife die Maßnahmen für mich selbst um endlich anzukommen.
Ich möchte nicht noch mehr Zeit verlieren um endlich offener auf fremde Menschen zuzugehen. Ich habe viele Freunde und sehe mich nicht als Hoffnungsloser Fall,
sondern als jemand der nicht alles allein lösen kann und sich auch mal Hilfe holen kann.


Ich würde mich über Feedback freuen, meine Frage ist bin ich schon soweit, oder sollte ich neue Maßnahmen, bezüglich meines Kernproblems, bereits erprobt haben ?

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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 13.12.2025 - 23:45