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> Drogen Fahrt Cannabis
Mysto 1199
Beitrag 19.09.2023, 17:08
Beitrag #1


Neuling
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Hallo und Guten Tag wavey.gif

Zu meiner Person :
Ich bin Männlich , 55 Jahre alt und komme aus NRW.
Bis zu meiner Auffälligkeit bin ich Polizeilich noch nie in Erscheinung getreten .

Auffälligkeit :
Mitte Januar (2023 an einem Montag ) kam ich in eine Polizei Kontrolle, wo bei mir 2 Joints und ca. 0,5 Gramm Weed gefunden wurden . Natürlich wurde ich aufgefordert mit zu kommen und es wurde eine Blutprobe genommen . Circa 4Stunden zu vor , sowie auch 5 min. vor der Kontrolle hatte ich jeweils einen Joint geraucht . Meine Blutwerte in der probe :39ng/ml THC Aktiv sowie 13 ng/ml 11-OH-THC und 200 ng/ml THC-COOH .

Konsum Muster :
Ende Februar Anfang März (2022) habe zum ersten mal Cannabis geraucht. Ich fand es gut ,so das ich anfing regelmäßig zu Kiffen (an Wochenenden ) .
Die Menge ist immer grösser geworden. Bis es in meinem Jahresurlaub (September 2022) dann komplett Überhand genommen hat . Jeden Tag 2-3 Joints (in der Woche) aber am Wochenende waren es deutlich mehr . whistling.gif Pro Woche waren es ab da ,100€ für hochpotentes Weed das ich von einem Bekannten bezog . Seit meiner Auffälligkeit habe ich nicht mehr konsumiert . Aus der Perspektive von heute verstehe ich mein Konsum selber nicht mehr think.gif

Briefe die ich bis jetzt bekommen habe:

Ende Januar (2023) Polizei Anhörungsbogen. Vorwurf Cannabis mit Zubereitung § 29 BtMG . Natürlich habe ich nur Angaben zur Person gemacht und der Vernichtung der bei mir gefundenen Drogen zugestimmt.

September (2023)Post von der Bußgeldstelle 750€ Strafe mit auslagen 2 Punkten und 1 Monat Fahrverbot .

Meine fragen sind :
1) Passen die werte zu meinem Konsum ? Finde die Werte sehr hoch think.gif
2) Kommt da noch etwas von der Staatsanwaltschaft ?
3) Wie lange Abstinenz Nachweise 6,12 oder 15 Monate?
4) Benötige ich einen Sucht Hilfe Nachweis ?
5) Ist eine MPU Vorbereitung nötig? Oder ist eine MPU nur mit einer guten Vorbereitung zu schaffen ?
6) In welche Hypothese werde ich bei der MPU landen ? D1,D2,D3 oder D4?

Das sich die Führerscheinstelle noch meldet und meinen Führerschein haben möchte ist mir klar. Das eine MPU kommen wird auch.
Mein Umgang mit der Droge und mein Leichtsinniges Verhalten damit, schockiert mich mit jeden Drogen freien Tag immer mehr ranting.gif

Danke für eure Hilfe im Voraus wavey.gif



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Im Leben kommen immer wieder unangenehme Dinge auf einen zu , man sollte lernen darauf vorbeireitet zu sein , damit man bereit ist diese zu nehmen .
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MsTaxi
Beitrag 19.09.2023, 17:25
Beitrag #2


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Zu deinen Fragen erstmal kurz und knapp:
1. Ja, voll und ganz. Deine Werte outen dich als Dauerkonsument. Absolute Spitzenklasse beim THC-COOH.
2. Keine Ahnung, wenn, dann nur Geldbuße, denke ich.
3. Abstinenznachweis mindestens 12 Monate, je nachdem, ob du noch in D2 landest. D1 ist möglich, aber da braucht es mehr Infos.
4. Bei D1 ja, bei D2 schadet er nicht. Dir bei deinem bisher geschilderten Konsum tut er auf alle Fälle gut.
5. Jede MPU ist nur mit einer guten Vorbereitung zu bestehen. D.h. nicht, dass eine Vorbereitung tausende von Euros kosten muss, ganz im Gegenteil. Aber du meinst hier wohl eher kommerzielle Anbieter, die mit großen Kursen und riesigen Erfolgsversprechen Geld scheffeln. Nee, die schaden eher.
6. D3 und D4 auf keinen Fall, Rest s.o.


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"Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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gruenerTeich
Beitrag 19.09.2023, 17:37
Beitrag #3


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Warst du bei der Fahrt nicht breit wie Snoop Dog? Wenn du fünf Minuten vor der Kontrolle geraucht hast?

Ich verstehe nicht, wieso man dir keine strafrechtlich relevante TF vorgeworfen hat. Deine Werte passen nämlich dazu wie die Faust aufs Auge. Bei Konsum so kurz vor der Kontrolle sind die auch realistisch. Wie lange hat es denn zwischen Anhalten durch Polizei und Blutentnahme gedauert?
Von der StA kommt noch was wegen dem Besitz von Btm. Es ist aber wahrscheinlich, dass das wegen Geringfügigkeit eingestellt wird.
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Kai R.
Beitrag 19.09.2023, 17:48
Beitrag #4


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Die Werte lassen sich durch den Konsum kurz vor der Fahrt erklären. Wenn es bei der Fahrt keine Ausfallerscheinungen gab, gibt es auch keinen Grund für eine Verfolgung als Straftat.


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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gruenerTeich
Beitrag 19.09.2023, 19:00
Beitrag #5


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Deswegen frage ich ja ob er breit war.

Wenn er nicht breit war -> ungünstig für die MPU
Wenn er breit war -> StA hat Mist gebaut
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Mysto 1199
Beitrag 19.09.2023, 19:12
Beitrag #6


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Danke für die schnellen Antworten :-)

Die Blutentnahme fand ca. 1Stunde nach der Kontrolle statt .
Keinerlei Ausfall Erscheinungen wurden bei mir festgestellt ,lediglich hatte ich verengte Pupillen .
Deswegen durfte ich den Führerschein behalten und es wird mir nur eine Ordnungswidrigkeit nach §24 vorgeworfen.

Als ich die Polizei gesehen habe, war ich schlagartig wieder nüchtern und habe mich zusammen gerissen.
Klingt blöd....... hat sich aber genau so angefühlt think.gif obwohl die Werte etwas anderes aussagen....
Der Arzt hat bei den Test: Finger zur Nase, sowie auf den Strich gehen laugh2.gif nichts festgestellt . Datum ,Ort und Uhrzeit waren genau so wenig ein Problem wie , Augen zu und sagen wann 30sek. vergangen sind . "Tipp: langsam von ein und zwanzig ,zwei und zwanzig ....bis ein und fünfzig zählen und man ist ganz
nach an die geforderten 30 sek) rolleyes.gif


Wenn ich eins im Leben gut kann, rolleyes.gif ist es meine Defizite zu kaschieren whistling.gif


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MsTaxi
Beitrag 19.09.2023, 19:24
Beitrag #7


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Zitat
Wenn ich eins im Leben gut kann, rolleyes.gif ist es meine Defizite zu kaschieren whistling.gif


Tja, das dürfte im vorliegenden Fall zum Rohrkrepierer werden. Du warst lt. deinen Werten breit wie ein Feldweg. Jetzt hast du auch noch einen Arztbericht in deiner Akte, der dir unauffälliges Verhalten bescheinigt. Das wiederum weist dich noch mehr als trainierten Konsumenten aus.


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Mysto 1199
Beitrag 19.09.2023, 19:45
Beitrag #8


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Ausfallerscheinungen bedeuten doch ,Straftat nach §316 ......dann Gericht und Strafe think.gif Führescheinstelle und MPU
Dann doch besser ohne und § 24 mit nur Führerscheinstelle und MPU think.gif und Bußgeld

beides blöd aber Variant 2 ist doch besser


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Q-Treiberin
Beitrag 19.09.2023, 19:51
Beitrag #9


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Dein Problem sind dann die „höheren Anforderungen“ beim psychologischen Gespräch wenn keine Ausfallerscheinungen festgestellt wurden.

Zum Beispiel kann bei einer Alkoholfahrt schon ab 1,1 Promille bei fehlenden Ausfallerscheinungen eine MPU angeordnet werden obwohl sie erst ab 1,6 Promille zwingend ist.


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Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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MsTaxi
Beitrag 19.09.2023, 20:08
Beitrag #10


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Ich formuliere es mal mit der gebotenen Vorsicht: "fehlende Ausfallerscheinungen" sprechen dafür, dass du, um Rausch zu erleben, noch höhere Konsummengen brauchst. Das kann den Zeiger auf der Waage mehr zu Kategorie D1 neigen.


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Mysto 1199
Beitrag 19.09.2023, 23:18
Beitrag #11


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Ok ,
Gehe jetzt davon aus das ich in die Hypothese D1 komme unsure.gif
Für eine erfolgreiche MPU benötige ich also :
1)Sucht Hilfe Nachweis ( gehe morgen zur Suchtberatung und kläre das)
2)Abstinenz Nachweise 12 Monate ( 3cm lange haare habe ich = sind für 3 Monate rückwirkende Abstinenz + 9 Monate Pippi und ich bin am ziel)
3)Eine gute MPU Vorbereitung ( Um meine " sucht " auf zu Arbeiten und tief genug zu hinterfragen )


Zum Thema fehlende Ausfallerscheinungen :
Ich habe eine diagnostizierte Stoffwechsel Erkrankung unsure.gif vielleicht liegt es auch daran das ich keine hatte und meine werte so hoch gewesen sind think.gif

Danke für eure Hilfe


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John Dalton
Beitrag 19.09.2023, 23:38
Beitrag #12


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Ich denke, an der Stoffwechselerkrankung (was für eine denn, wenn ich fragen darf?) liegt es nicht, sondern vielmehr an einer tatsächlichen starken Gewöhnung an hochpotentes Material. Mal abgesehen davon, dass Deine Werte schlicht und einfach extrem hoch sind (da schwebt man normal auf geschätzt Wolke 28), scheint der diesbezügliche Stoffwechsel ganz gut zu funktionieren: zwar hoher THC-Wert (aber passend zu einer Stunde nach Konsum), aber das erste wichtige und gleichwohl sehr psychoaktive Abbauprodukt THC-OH ebenfalls sehr hoch. Der THC-COOH Wert spricht bei Deinen Konsumangaben ebenfalls für einen "normalen" Stoffwechsel.

Am besten verabschiedest Du Dich von derartigen Erklärungsversuchen und stehst einfach dazu, dass Du offenbar ein Hardcorekiffer warst, der selbst an so hohe Werte einfach gewöhnt war (und wahrscheinlich tatsächlich durch den Schock der Kontrolle in der Lage war, sich zusammenzureißen).
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Mysto 1199
Beitrag 20.09.2023, 00:43
Beitrag #13


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Zitat (John Dalton @ 20.09.2023, 00:38) *
Am besten verabschiedest Du Dich von derartigen Erklärungsversuchen und stehst einfach dazu, dass Du offenbar ein Hardcorekiffer warst, der selbst an so hohe Werte einfach gewöhnt war

Das mit der Erkrankung ist Gestrichen und ja ich war heftig drauf shutup.gif Das Weed kam von Leuten die Indoor Anbau betreiben und für 100€ bekam ich , sicher mehr wie beim Dealer an der Straßenecke rolleyes.gif

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 20.09.2023, 04:37
Bearbeitungsgrund: Zitat und Antwort erkennbar gemacht


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MsTaxi
Beitrag 20.09.2023, 20:33
Beitrag #14


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Da ich davon ausgehe, dass du in D1 landen wirst, ist die Suchtberatung nur der 1. Schritt. Du brauchst eine abgeschlossene Maßnahme, also Sucht- bzw. Psychotherapie und mindestens 12 Monate AN.

Es wäre per se eine gute Idee, wenn du den Gedanken an eine MPU etwas ernster nehmen würdest. Wenn du in D1 eingeordnet werden solltest, ist für den GA der Unterschied zwischen dir und jemandem, der jeweils Freitag und Samstag gründlich kokst und das seit Monaten, nicht mehr so wirklich groß. Du magst gut sein im Kaschieren von Schwächen, das ist für das P in MPU keine wirklich taugliche Strategie.



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Mysto 1199
Beitrag 20.09.2023, 22:09
Beitrag #15


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Zitat (MsTaxi @ 20.09.2023, 21:33) *
Da ich davon ausgehe, dass du in D1 landen wirst, ist die Suchtberatung nur der 1. Schritt. Du brauchst eine abgeschlossene Maßnahme, also Sucht- bzw. Psychotherapie und mindestens 12 Monate AN.


Hi,
Habe heute den 1. Schritt gemacht und Kontakt Daten bekommen .
Um Sucht- bzw. Psychotherapie möglichkeiten abzuklären, werde ich Morgen die erhaltenen Kontakt Daten nutzen .
Gehe auch von D1 aus und mindestens 12 Monate AN ,aber nach den neuen Kriterien besser 15 Monate AN think.gif



Zitat (MsTaxi @ 20.09.2023, 21:33) *
Es wäre per se eine gute Idee, wenn du den Gedanken an eine MPU etwas ernster nehmen würdest. Wenn du in D1 eingeordnet werden solltest, ist für den GA der Unterschied zwischen dir und jemandem, der jeweils Freitag und Samstag gründlich kokst und das seit Monaten, nicht mehr so wirklich groß. Du magst gut sein im Kaschieren von Schwächen, das ist für das P in MPU keine wirklich taugliche Strategie.


Das Kaschieren von Schwächen bezog sich nur auf die Ausfallerscheinungen unsure.gif Die MPU nehme ich sehr ernst think.gif Bis vor 2 Tagen wäre meine Antwort auf die frage ........ in welche Hypothese wirst du landen ..... D3 und mit viel Pech D2 gewesen rolleyes.gif Seit Gestern ..... ganz klar D1 und mit viel Glück D2 .
Bis zur MPU vergehen noch viele Monate und ich werde bis dahin noch viele Termine haben, wo ich lernen werde das "P" zu überzeugen.



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der von Nebenan
Beitrag 21.09.2023, 21:00
Beitrag #16


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vielleicht eine doofe frage aber darfst Du denn im Anlauf zur MPU dein Führerschein behalten?
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Mysto 1199
Beitrag 21.09.2023, 22:04
Beitrag #17


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Hi,
Es gibt keine doofe Fragen nur doofe Antworten think.gif Denn die Beeinflussen das zukünftige handeln des Fragestellers whistling.gif

Zu deiner frage : Bisher habe ich nur einen Bußgeldbescheid bekommen rolleyes.gif Die Führerscheinstelle wird sich erst nach Abschluss des Bußgeldverfahrens bei mir melden .
Habe vom Tag Heute an unsure.gif noch 3 Wochen zeit um mein Bußgeld zu überweisen und so das Verfahren zum Abschluss zu bringen .
Erst dann geht meine Akte zur Führerscheinstelle und die werden meinen Führerschein einziehen . Um einen Neuen Führerschein zu bekommen ,werde ich eine MPU machen müssen .
Neben der Geldstrafe ( Bußgeld )habe ich 2 Punkte und ein Fahrverbot von 4 Wochen bekommen, wobei ich 4 Monate Zeit habe das Fahrverbot anzutreten .

Frage an das Forum :
Wenn ich mein Fahrverbot in z.B. 4 Monaten antreten möchte ...... die Führerscheinstelle mir den Führerschein in z.B. in 1 Monat abnimmt unsure.gif ist das Fahrverbot dann noch Relevant ? think.gif



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MsTaxi
Beitrag 21.09.2023, 22:45
Beitrag #18


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Falls du mit "relevant" meinst, ob du das FV nach der Neuerteilung absitzen musst... nö, das FV läuft während du keine FE hast.


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Mysto 1199
Beitrag 22.09.2023, 11:33
Beitrag #19


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Hi,

Danke MsTaxi für deine kompetenten Antworten , haben mir echt weiter geholfen .


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MsTaxi
Beitrag 22.09.2023, 12:07
Beitrag #20


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Danke, gelernt ist halt gelernt. laugh2.gif


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abstinent
Beitrag 22.09.2023, 13:31
Beitrag #21


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Zitat (MsTaxi @ 19.09.2023, 20:24) *
Jetzt hast du auch noch einen Arztbericht in deiner Akte, der dir unauffälliges Verhalten bescheinigt. Das wiederum weist dich noch mehr als trainierten Konsumenten aus.


Ist das Standard? In meiner Führerscheinakte war lediglich der 1/1/2 seitige Strafbefehl aus dem mal null Sachverhalt und oder Details zur TF hervorgingen.
In der polizeilichen Akte war der Arztbericht etc. vorhanden.
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MsTaxi
Beitrag 22.09.2023, 14:08
Beitrag #22


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Das scheint mir von der Sorgfalt von Polizei und Arzt, dito der Fsst, abzuhängen. Außerdem dürfte es da auch noch örtliche "Bräuche" geben, was den Infofluss angeht.

Edit:
Dass im Vorgehen Unterschiede bestehen, merkst du ja auch an den ärztlichen Untersuchungen (wo welcher Arzt Blut abnimmt, Uni-Klinik oder Arzt auf dem Polizeirevier). Dann gibt es Unterschiede, welche Daten weiter gegeben werden, wann die Fsst überhaupt informiert wird usw.usf.


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Mysto 1199
Beitrag 27.09.2023, 15:11
Beitrag #23


Neuling
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Hallo wavey.gif
Kleines Update:

1) Habe mich für ein akkreditiertes forensisches Toxikologie inkl. Fahreignungsdiagnostik Institut entschieden um meine Abstinenz nachzuweisen .Werde
mich Morgen dort anmelden, da das Preis und Leistungs Verhältnis einfach passen.

2) Werde ab Freitag zu einer Selbsthilfegruppe gehen und das alle 2 Wochen. Bekomme dort später einen Sucht Hilfe Nachweis, den ich gut gebrauchen
kann.

3) Sucht- bzw. Psychotherapie Gespräch findet im November statt, um zu klären, ob es medizinisch gesehen ,eine Sucht bzw. nur eine exzessive Phase
war. Meiner bescheidenden Meinung nach ist bei Sucht D1 fällig und bei exzessiver Phase komme ich vielleicht mit D2 davon think.gif


In 2 Wochen werde ich mein Bußgeld bezahlen und auf das Schreiben der Führerscheinstelle warten .Sollten die sich bis Januar noch nicht bei mir gemeldet haben ,werde ich mein Fahrverbot (von der Bußgeldstelle) antreten. Ansonsten können die mein Fahrverbot mit dem Führerschein Entzug verrechnen whistling.gif laugh2.gif

Danke an das Forum und allen die mir geholfen haben wavey.gif werde hier immer wieder über den Verlauf und Stand der Dinge berichten, bis ich meine MPU bestanden habe. In diesem Sinne gehabt euch wohl und bleibt sauber.


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gruenerTeich
Beitrag 27.09.2023, 16:01
Beitrag #24


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Klingt nach einem guten Plan.
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Mysto 1199
Beitrag 04.11.2023, 14:08
Beitrag #25


Neuling
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Hallo wavey.gif
Kleines Update:

1)Ich habe mein Bußgeld bezahlt und bis Februar Zeit meinen Führerschein für 4 Wochen abzugeben .

2) Die Führerscheinstelle hat sich gemeldet und ich habe bis Dezember Zeit eine Stellungnahme abzugeben .

Werde in der Stellungnahme mein Vergehen zugeben und den Konsum Zeitraum benennen . Dazu werde ich erwähnen ,das meine Verkehrsakte
seit Jahrzehnten makellos ist .
Des weiteren werde ich auf den Verlust meines Arbeitsplatzes durch den Entzug der Fahrerlaubnis hinweisen (100 Km täglich mit dem Pkw) .
Dazu werde ich meinen Abstinenz Nachweise und den dazugehörigen Vertrag einreichen (rückwirkend bis Mai ,bin ich clean).
Weiter einen Beleg , das ich an einer Selbsthilfegruppe teilnehme und ein Beratungsgespräch bei einer Suchtambulanz hatte.

In der Hoffnung das es einen Ermessensspielraum gibt think.gif und mein Vergehen milder geahndet wird, und nicht mit der vollen Härte der Möglichkeiten
zu bestrafen ist. whistling.gif Schreibe ich der Führerscheinstelle .
Die Hoffnung stirbt zuletzt laugh2.gif

Angenehmen Tag euch allen wavey.gif


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Q-Treiberin
Beitrag 04.11.2023, 22:09
Beitrag #26


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Zitat
Dazu werde ich erwähnen ,das meine Verkehrsakte
seit Jahrzehnten makellos ist .
Des weiteren werde ich auf den Verlust meines Arbeitsplatzes durch den Entzug der Fahrerlaubnis hinweisen (100 Km täglich mit dem Pkw) .
Beides für die FEB völlig egal.
Wenn Du Deinen Job verlierst macht ihn eben zukünftig ein anderer….

Zitat
In der Hoffnung das es einen Ermessensspielraum gibt
Gibt es in dem Fall nicht.

Zitat
Die Hoffnung stirbt zuletzt
…. aber sie stirbt trotzdem.


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oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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John Dalton
Beitrag 04.11.2023, 23:40
Beitrag #27


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Mir ist natürlich auch klar, dass es hier keinerlei Ermessenspielraum seitens der Führerscheinstelle gibt, finde es aber gerade deswegen spannend, dass die eine Stellungnahme wollen. Oder ist das nur das übliche "Sie haben die Gelegenheit sich zur Sache zur äußern "? Wäre interessant, was die antworten. Vermutlich aber die üblichen Textbausteine mit regelmäßiger Konsum, keine Fahreignung, sofortiger Entzug der Fahrerlaubnis. Stellungnahme kann man sich also wahrscheinlich auch sparen.
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Q-Treiberin
Beitrag 04.11.2023, 23:55
Beitrag #28


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Vor einem (geplanten) Entzug oder einer anderen Maßnahme musst Du nunmal immer angehört werden…


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MsTaxi
Beitrag 05.11.2023, 01:54
Beitrag #29


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Es ist ja nicht schädlich, der Fsst die ganze Sache so wie geplant darzulegen. Nur, welchen Ermessensspielraum soll sie haben? Sie ist es ja nicht, die über den Entzug bzw. dessen Länge entscheidet. Und welche andere Maßnahme als eine MPU soll sie ergreifen? Es gibt da keine Alternative. Das wird nix mit einem überraschenden Weihnachtsgeschenk.


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"Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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Oiltron
Beitrag 05.11.2023, 03:53
Beitrag #30


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Zitat (Mysto 1199 @ 19.09.2023, 17:08) *
Die Menge ist immer grösser geworden. Bis es in meinem Jahresurlaub (September 2022) dann komplett Überhand genommen hat . Jeden Tag 2-3 Joints (in der Woche) aber am Wochenende waren es deutlich mehr . whistling.gif Pro Woche waren es ab da ,100€ für hochpotentes Weed das ich von einem Bekannten bezog . Seit meiner Auffälligkeit habe ich nicht mehr konsumiert . Aus der Perspektive von heute verstehe ich mein Konsum selber nicht mehr think.gif


Könnte man nicht genau den Aspekt als temporäre spätpubertäre Phase bezeichnen, der dich aufgrund jahrzehntelanger durch starke authoritäre Erziehung unterdrückter Auslebeimpulse in der Jugend dazu verleitet hat, diese Erfahrungen als Drogensüchtiger unbewusst erleben zu wollen?

Damit warst Du ja quasi ein Opfer Deiner selbst und dürftest möglicherweise straflos davonkommen, weil dein inneres Ich dir eigentlich nur unbewusst einen Streich gespielt hat, der eigentlich niemals so geplant war und eher als straffreier "Lausbubenstreich" zu werten wäre.
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John Dalton
Beitrag 05.11.2023, 05:15
Beitrag #31


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Da der Entzug der Fahrerlaubnis keine Strafe ist, fällt Deine Argumentation in sich zusammen. Das ist eine Maßnahme, die dem Schutz der Allgemeinheit dient. Dafür ist es erst einmal egal, wie und warum es zu dem konkreten Konsumverhalten gekommen ist. Fakt ist, dass das Konsumverhalten bestand und damit keine Fahreignung besteht. Alles weitere kann man dann in der MPU erläutern. Da ist die Führerscheinstelle schlicht der falsche Ansprechpartner. Die nehmen nur die Fakten und handeln gemäß den gesetzlichen Vorgaben, die eindeutig sind.
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Hornblower
Beitrag 05.11.2023, 10:49
Beitrag #32


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Zitat (Oiltron @ 05.11.2023, 03:53) *
Könnte man nicht genau den Aspekt als temporäre spätpubertäre Phase bezeichnen, der dich aufgrund jahrzehntelanger durch starke authoritäre Erziehung unterdrückter Auslebeimpulse in der Jugend dazu verleitet hat, diese Erfahrungen als Drogensüchtiger unbewusst erleben zu wollen?


rofl1.gif


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Mysto 1199
Beitrag 05.11.2023, 11:54
Beitrag #33


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wavey.gif Hallo,

Mein Hauptziel ist es Zeit zu gewinnen bis mir der Führerschein entzogen wird.
DAS Sekundär Ziel ist , mehr Zeit zum bestehen einer MPU zu erhalten ( Ermessensspielraum),
um meine Zeit ohne Führerschein zu minimieren unsure.gif

Zitat aus dem Brief der Führerscheinstelle :
"Sollten Ihre Äußerungen nicht bis zum vorgenannten Termin vorliegen, unterstelle ich,
dass Sie von Ihrem Anhörungsrecht keinen Gebrauch machen wollen und entscheide nach Aktenlage "

Also ergänze ich die Aktenlage mit Fakten ,in der Hoffnung die Entscheidung (wenn auch minimal ) beeinflussen zu können .
Auch wenn die Hoffnung stirbt ,gewinne ich Zeit und die ist auf meiner Seite wavey.gif


Schönen Tag noch wavey.gif




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John Dalton
Beitrag 05.11.2023, 18:55
Beitrag #34


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Könnte sein, dass ich mich irre, aber bei regelmäßigem Konsum (> 150 ng THC-COOH / ml Blutserum) gibt es keine Fristsetzung, bis zu der ein positives MPU Gutachten eingereicht werden muss, sondern die Fahrerlaubnis darf/muss sofort entzogen werden. Die (in der Regel glaub ich Dreimonats-) Frist gibts nur bei gelegentlichem Konsum ohne Trennvermögen.
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Oiltron
Beitrag 05.11.2023, 19:05
Beitrag #35


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@mysto_1199:

Eventuell ein schriftliches Gnadengesuch stellen, in dem sämtliche persönlichen Gründe, die gegen einen Entzug der Fahrerlaubnis sprechen, umfassend aufgeführt werden.

Damit könnte dann möglicherweise weitere wertvolle Zeit gewonnen werden, da jeder Grund ebenfalls intensiv in der Behörde geprüft wird.

Du kannst ja mal ein Grundkonzept ausarbeiten und wir schauen dann mal gemeinsam drüber.
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MsTaxi
Beitrag 05.11.2023, 20:17
Beitrag #36


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Darf ich fragen, wodurch deine Schwierigkeiten mit dem Konzept "kein Ermessensspielraum" verursacht sind, Oiltron? Eine MPU ist keine Strafe, also gibt es keine Begnadigung (allenfalls nach max. 15 Jahren) und auch keine Amnestie zu Weihnachten. Aber bitte, mach @Mysto und dir die Arbeit. Halte uns bitte auf dem Laufenden.


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Mysto 1199
Beitrag 09.12.2023, 12:45
Beitrag #37


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Hallo wavey.gif Hier ein kleines update ,

Seit 2 Wochen ist mein Brief bei der Führerscheinstelle und vor einer Woche war der genannte Termin ,wo nach Aktenlage entschieden werden sollte .
Also warte ich entspannt auf Post ,wo mir die Entscheidung mitgeteilt wird . 7 Monate Abstinenz kann ich nachweisen , brauche nur noch 9 Monate ,
um eine MPU in Angriff nehmen zu können .
Die Zeit arbeitet für mich wavey.gif auch wenn kommt was kommen muss , der Entzug der Fahrerlaubnis blink.gif

Liebe Grüße und ein schönes Wochenende




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Mysto 1199
Beitrag 01.11.2024, 22:30
Beitrag #38


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Hallo wavey.gif

Ich bekomme meinen Führerschein ohne MPU wieder laugh2.gif rolleyes.gif

Im Januar wurde mir der Lappen entzogen .
Im April sind die gezetze geändert worden rolleyes.gif Ersttäter keine MPU mehr laugh2.gif
Antrag auf Neuerteilung gestellt und gestern lag mein Führerschein im Briefkasten laugh2.gif
Führerscheinstellen können auch nett sein wavey.gif laugh2.gif
Die Zeit war auf meiner seite wavey.gif

Liebe Grüße und ein schönes Wochenende


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Darko1234
Beitrag 01.11.2024, 22:44
Beitrag #39


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Zitat (Mysto 1199 @ 01.11.2024, 22:30) *
Führerscheinstellen können auch nett sein wavey.gif laugh2.gif


Ich bezweifle dass es mit "Nettigkeit" zu tun hat.

Gute fahrt!
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Mysto 1199
Beitrag 02.11.2024, 20:29
Beitrag #40


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Hallo wavey.gif

Mal etwas zum Thema Führerschein zurück : https://tr.ee/9r58RZdPFL Deutschland Übersicht

Manuel Cran hat zu diesem Thema gute Infos zusammen getragen .
Jede Führerscheinstelle macht was sie will ranting.gif Trotz Gesetz und Handlungsanweisung !

Ich hoffe der link ist erlaubt rolleyes.gif

Have a nice Day


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Philipp68
Beitrag 02.11.2024, 20:55
Beitrag #41


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und nun think.gif ???
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Mysto 1199
Beitrag 02.11.2024, 21:05
Beitrag #42


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Jetzt kann jeder in der Deutschlandübersicht nachsehn ,wie die für den eigenen Fall zuständige Führerscheinstelle entscheidet . wavey.gif laugh2.gif


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Q-Treiberin
Beitrag 02.11.2024, 21:40
Beitrag #43


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Zitat (Philipp68 @ 02.11.2024, 20:55) *
und nun think.gif ???
Ein „nachtreten“ ggü. der FEB die ihm doch „einfach so“ seinen FS wieder zugeschickt hat… dry.gif


Und dazu noch ein zusätzlicher Thread der in einem anderen **** bereits ausführlich besprochen wurde….



Yep - habe verbunden. wavey.gif

Der Beitrag wurde von Hornblower bearbeitet: 03.11.2024, 11:41


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Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
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ulm
Beitrag 02.11.2024, 22:40
Beitrag #44


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Zitat (Mysto 1199 @ 02.11.2024, 20:29) *
Manuel Cran hat zu diesem Thema gute Infos zusammen getragen .
Jede Führerscheinstelle macht was sie will ranting.gif Trotz Gesetz und Handlungsanweisung !

Ich halte die Tabelle für kompletten Blödsinn, da sie weder ein Datum der jeweiligen Entscheidung enthält noch in irgendeiner Form validiert ist.
Eine Entscheidung im Mai sieht wohl anders aus als im September, da vieles erst im Entstehen war.
Und schreibt jeder Einsender die Wahrheit? think.gif

Im Ergebnis hilft so einem Tabelle keinem Antragsteller.
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Mysto 1199
Beitrag 02.11.2024, 23:17
Beitrag #45


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Die tabelle basiert auf live Telepfonate ( im Youtube Stream) und Original Dokumente von Betroffene .
Da ich jeden stream Live gesehen habe , kann ich sagen das die Tabelle kein Fake ist sondern auf Fakten basiert .
Aber natürlich ist es nur eine moment aufnahme wavey.gif

Es soll auch nur zeigen ranting.gif das jede Führescheinstelle frei entscheidet ,was Missbrauch ist und welche Werte zu bestraffen sind . think.gif

wavey.gif


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ulm
Beitrag 02.11.2024, 23:18
Beitrag #46


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So ein Quark.
Darauf verschwendest Du Zeit?

Zitat (ulm @ 02.11.2024, 22:40) *
Eine Entscheidung im Mai sieht wohl anders aus als im September, da vieles erst im Entstehen war.
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Jens
Beitrag 03.11.2024, 06:16
Beitrag #47


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Zitat (Mysto 1199 @ 02.11.2024, 20:29) *
Handlungsanweisung

Von wem kommt diese Handlungsanweisung? Gibts die irgendwo im Netz zum Nachlesen?


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Mysto 1199
Beitrag 03.11.2024, 13:19
Beitrag #48


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Die kommt vom Bund bzw von den Landesregierungen . think.gif
Die Führerscheinstellen sind auch geschult worden . Auch die BASt (Bundesanstallt für Strassenwesen) sowie,
das BMVD (Bundes Ministerrium für Digitales und Verkeher ) sagen ,das hohe Werte bei Ersttätern kein Anzeichen mehr für Missbrauch sind.
Da die Führerscheinstellen keine einheitliche Linie fahren, sind Mithilfe des Hanfverbandes Klagen am laufen . Ziel ist es Urteile (Grundsatzurteile) zu erwirken ,die Führerscheinstellen dazu bewegen (Zwingen) sich daran zu orientieren. wavey.gif


Bei mir : 39ng/ml THC Aktiv sowie 13 ng/ml 11-OH-THC und 200 ng/ml THC-COOH und keine Ausfall Erscheinungen .
Vier gründe bei der gesagt werden kann 'Missbrauch' aber meine Führerscheinstelle setzt die Anwiesung um .
Andere Führerscheinstellen nehmen geringere Werte und sagen 'Missbrauch' und somit MPU.
Wilkommen in Absurdistan laugh2.gif


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Mysto 1199
Beitrag 03.11.2024, 14:08
Beitrag #49


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Hier noch ein link zum Thema: https://www.youtube.com/watch?v=_b_c98-tanQ&t=445s
In dem Video wird das meiste erklärt whistling.gif
Have a nice Day wavey.gif


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Jens
Beitrag 03.11.2024, 15:05
Beitrag #50


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Zitat (Mysto 1199 @ 03.11.2024, 13:19) *
Die kommt vom Bund bzw von den Landesregierungen .
Bund und Länder haben also gemeinsam eine Handlungsanweisung erlassen? Kennst du diese Anweisung? Hast du sie gelesen? Nochmal meine Frage: Gibts die irgendwo im Netz zum Nachlesen?

Zitat (Mysto 1199 @ 03.11.2024, 13:19) *
Die Führerscheinstellen sind auch geschult worden
Und dass alle Mitarbeiter aller Führerscheinstellen geschult wurden, weißt du woher?

Zitat (Mysto 1199 @ 03.11.2024, 13:19) *
Auch die BASt (Bundesanstallt für Strassenwesen) sowie, das BMVD (Bundes Ministerrium für Digitales und Verkeher ) sagen ,das hohe Werte bei Ersttätern kein Anzeichen mehr für Missbrauch sind.
Was die sagen, ist für die Mitarbeiter in den Führerscheinstellen ziemlich bedeutungslos, weil weder BMDV noch BASt ihnen gegenüber weisungsbefugt sind.

Zitat (Mysto 1199 @ 03.11.2024, 13:19) *
Da die Führerscheinstellen keine einheitliche Linie fahren, sind Mithilfe des Hanfverbandes Klagen am laufen . Ziel ist es Urteile (Grundsatzurteile) zu erwirken ,die Führerscheinstellen dazu bewegen (Zwingen) sich daran zu orientieren. wavey.gif
Schön. Ich hab ja schon vor Monaten geschrieben:
Zitat (Jens @ 09.07.2024, 19:32) *
Das Problem ist doch, dass die Behörden quasi "im luftleeren Raum" hängen. Die jahrelang gängige und durch diverse Gerichtsentscheidungen gefestige Praxis beim Umgang mit Cannabiskonsumenten funktioniert so nicht mehr, und solange keine Weisungen von berechtigten Stellen kommen bzw. es keine Rechtsprechung gibt, wird so entschieden, wie man es vor Ort für richtig hält. Das ist blöd, war doch aber in der Vergangenheit auch nicht anders, dass es unterschiedliche Vorgehensweisen in den einzelnen Bundesländern gab – warum wurde denn bei Hilfesuchenden im Forum zuerst immer gefragt, aus welchem Bundesland sie kommen?


Zitat (Mysto 1199 @ 03.11.2024, 14:08) *
Hier noch ein link zum Thema: https://www.youtube.com/watch?v=_b_c98-tanQ&t=445s
In dem Video wird das meiste erklärt
Mir wären Rechtsquellen lieber als Videos von einem MPU-Berater.


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