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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
Es wird immer wieder probiert, das zu unterbinden.
Wie schwierig das rechtlich ist, erkennst du ja an der Schilderung des Streits über das durchgestrichene D ![]() ![]() -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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#52
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2070 Beigetreten: 30.05.2020 Wohnort: Lüneburger Heide Mitglieds-Nr.: 86927 ![]() |
@ rapit
# 69 absolut großartig ![]() Noch eine persönliche Anmerkung: 2017 hatte auch ich die Idee, in Ungarn eine FE zu machen, um mich hier der MPU zu entziehen. Mir zumindest hat es nur Vorteile gebracht, den Weg zu einer neuen -unangreifbaren- FE in Deutschland auf mich zu nehmen. -------------------- faber est suae suisque fortunae
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#53
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14083 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 ![]() |
Ja, das Verhalten sehe ich genauso wie Du.
Zehn Jahre Vorteile genossen und verpennt sich um den Tag "10 Jahr + 1 Tag" zu kümmern... die 185 Tage Lebensmittelpunkt in Ungarn An dieser Zusammenfassung reibe ich mich etwas. 185 Tage pro Kalenderjahr Wohnsitznahme in Ungarn sind ein starkes Indiz für einen Lebensmittelpunkt. Es gibt aber auch andere Indizien. Wer zum Beispiel an den Plattensee auswandert, der hat ja ab Tag 1 seinen Lebensmittelpunkt in Ungarn, vor allem, wenn er dann noch die ungarische Staatsbürgerschaft beantragt. Außerdem habe ich ja in Deutschland keine Verpflichtung, meinen Wohnsitz abzumelden, wenn ich ins Ausland verziehe. Ich kann also über einen deutschen und einen ungerischen Wohnsitz verfügen. Treiben wir es noch weiter und schauen wir mal nach Waldshut-Tiengen: Dort genießen zahlreiche Schweizer die niedrigeren deutschen Lebenshaltungskosten. Arbeitsplatz in der Schweiz. Sportverein in der Schweiz. Stammtisch in der Schweiz. Wohnung in Deutschland. Lebensmitteleinkauf in Deutschland. Steuerlich ist der Lebensmittelpunkt in Deutschland. Doch ist der faktische Lebensmittelpunkt in Deutschland, wenn die sozialen Beziehungen eher in der Schweiz liegen? Die 185 Tage sind eine praktische Faustformel, die aber m.M.n. auch widerlegbar ist. |
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#54
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
Das ist im Zweifel sicher richtig.
Wer allerdings zB hier arbeitet, Steuern zahlt, seine Familie hier wohnen hat, die Kinder hier zur Schule gehen lässt, nur hier ein Bankkonto hat, der ist eher nur in Ungarn gemeldet, wohnt aber hier. Das beantwortet der TE alles nicht, er weiß zwar über seinen Sohn alles, aber wenn es in solch konkrete Fragen geht, weiß er es nicht, wenn ich das richtig gelesen habe. ![]() Allerdings weiß das VP es schon, weil er es früher mal gepostet hat: Mein Junior hat ebenfalls einen FS aus Ungarn, war genauso noch in Deutschland gemeldet
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14083 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 ![]() |
Zustimmung!
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Beitrag
#56
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
Offenbar gibt es ja Anhaltspunkte für das Erschleichen der Ungarischen Fahrerlaubnis:
All die Punkte, die du erwähnt hast, mit durchgehenden Wohnsitz in D, Nachschnüffeln in D wo mein Sohn gearbeitet hat, Nachweiße für Aufenthalt in Ungarn, wie Miete, Telefongebühren, Nachweiße für Arbeit usw. hat die Führerscheinstelle vor dem Aufkleben eines durchgestrichenen D auf dem Ungarischen FS auch verlangt. Haben Sie auch erstmal so durchgeführt. ![]() Im übrigen finde ich es bemerkenswert, wie der TE in anderen Themen mit Besitzern eines EU-Führerscheins umspringt, aber seinen angeblichen Sohn so verteidigt ![]() Ferner ist es extrem bemerkenswert, dass der Sohn sein Leben so toll im Griff hat, wärend de Papa, der sich laut diesem Faden hier seit 10 Jahren so rührend um alles kümmert, regelmäßig kifft! @Tom, mein Freund besucht mich meistens 1 mal die Woche. Dabei rauchen wir so 1-2 Joints. Er kommt mit seiner Freundin und lässt sich an diesen Abend fahren und ich bin ja eh zu Hause. Ansonsten rauche ich nicht mal eine Zigarette unter der Woche. Warum Tom werde ich dann vom Staat und von dir als kriminell abgestempelt??? Sollte es nicht mir überlassen sein, ob ich mir 3 oder 4 Bier oder einen Joint reinziehe?? Der einzige den das freut ist der Dealer und die Hintermänner, die sich teuerste Autos leisten können. Mittlewerweile habe ich daher akuten Trollalarm. Und bin ab sofort hier raus. Mir scheint der ganze Faden eine Art Werbung für den Missbrauch von EU-Fahrerlaubnissen und einen gewissen RA aus *** zu sein, der dem TE mal geholfen hat, jetzt aber auch nicht weiter kommt. ![]() Vielleicht sollten die Blauschreiber mal diesen Ortsnamen aus dem Faden eliminieren? Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 16.02.2023, 12:10
Bearbeitungsgrund: Anonymisiert
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Edit meint gerade, dass jener RA ja sogar VP-Mitglied ist. Er diese "Werbung" also gar nicht nötig hat
![]() Bin mal gespannt, ob er irgendwann mal wieder, vielleicht sogar hier, aufschlägt? -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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#58
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Wie sich aus der Schilderung in deinem Eingangspost ergibt, aber nur formal rechtlich nicht angreifbar, denn die 185 Tage Lebensmittelpunkt in Ungarn bestanden, das hast du ja quasi auch zugegeben, nur auf dem Papier. Materiell gefordert sind aber tatsächliche 185 Tage Aufenthalt, und zwischen April und August liegen nunmal weniger Tage. Weder die EU-Richtlinie, noch die FEV verlangen mMn, dass die 185 Tage abgeschlossen sein müssen. Es reicht, dass ein so langer Aufenthalt abzusehen ist. Anders wäre es auch Quatsch: dann dürfte ein Zuzügler aus dem Ausland erst nach 185 Tagen einen Führerschein erwerben.
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#59
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Die Thesen von sovofe und deren Diskussion habe ich in diesen Thread abgesplittet.
-------------------- Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
----------- "Gendern" - dat is, wenn dem Sachsen sein Boot umkippt. |
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#60
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Weder die EU-Richtlinie, noch die FEV verlangen mMn, dass die 185 Tage abgeschlossen sein müssen. Du weißt aber schon, dass das die drei Grundpfeiler unserer Verwalung vollends erschüttern würde? 1) Das haben wir doch schon immer so gemacht! 2) Da könnte ja jeder kommen! 3) Ja wö kämen wir denn da hin? ![]() -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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@rapit Kommt doch sehr auf die lokale Behörde an, nicht? Bei mir war es kein Problem, den deutschen FS vor Ablauf der 185 Tage zu erhalten.
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#62
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Ja hier ist das was anderes. Die anderen Länder sind die Bananenrepubliken! Da kann man kein Vertrauen haben...
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#63
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13799 Beigetreten: 23.12.2004 Wohnort: HMS Lydia, Süd-Pazifik Mitglieds-Nr.: 7401 ![]() |
sovefes Diskussionsfaden in seinen Thread verschoben.
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Ich wärme den Faden gerade kurz wieder auf, weil mir ein Paradebeispiel deutscher (falscher) Verwaltungspraxis auf den Tisch geflattert ist:
Alkoholfahrt in D eines im EU-Ausland lebenden nichtdeutschen EU-Bürgers, der aber auch immer fast 1/2 Jahr in D ist, dort auch selbständig arbeitet (aber eben nicht nur hier), seine Familie noch im Ausland hat. => Strafbefehl, die ausländische EU-Fahrerlaubnis wird entzogen ![]() (Man hat also schon gemerkt, dass da irgendwas wohl irgendwie anders laufen sollte). Der Betroffene hört auf zu trinken. Und beantragt nach anderthalb Jahren in seinem EU-Ausland eine Fharerlaubnis. Was zu Schwierigkeiten führt, weil seine Behörde nicht ganz verstehen will, dass Deutschland die Fahrerlaubnis entzogen hat. Aber nach Vorlage des Urteils und Kontaktaufnahme von dort mit hiesigen Behörden bekommt man bestätigt, dass der Führerschein geschreddert wurde. Also bekommt er eine neue FE. Wird damit dann kontrolliert, und bekommt von der Polizei gesagt, er müsse die umtauschen. Nein, wir haben nicht den 1. April, das ist leider bittere Realität... Er geht also brav zur hiesigen Führerscheinstelle, die dafür kein Formular findet, eines für eine Neuerteilung nimmt, "Umtausch nach Entzug" drüberschreibt, und eine MPU anordnet. Die MPU bestätigt eine mindestens einjährige Abstinenz, endet aber mit dem Satz, er müsse noch daran arbeiten seine BtM-Problematik in den Griff zu bekommen. ![]() ![]() Jetzt sucht er sich erstmals rechtlichen Beistand. Denn er hatte noch nie ein Drogenproblem. Das war auch gar nicht Fragestellung bei der MPU. Bei erstem Kontakt mit der MPU-Stelle entschuldigt man sich für den falschen Textbaustein, will das Gutachten nach Rückgabe "korrigieren", aber nun doch kein positives Ergebnis daraus machen. Der Betroffene will nun nach anwaltlicher Beratung aber gar kein Gutachten mehr, nachdem ein RA ihm im Beratungsgespräch, zu dem er sich hat fahren lassen, mitgeteilt hat, er könne mit seienm EU-Führerschein selbst die Heimreise antreten. Die Kreisverwaltung tobt angesichts des Vorwurfes, die MPU-Anordnung sei Nonsens und rechtswidrig. Und will den Antrag auf Neuerteilung trotz zwischenzeitlich erfolgter Rücknahme desselben gerne versagen, weil keine MPU vorgelegt wurde. ![]() -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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Welches Erteilungsdatum steht denn auf dem neuen Führerschein?
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#66
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2022.
Entzug war 2020. Vorläufige Entziehung schon 2019, die auch nicht angerechnet wurde, aber egal, Vergangenheit. Sperrzeit war dicke abgelaufen ![]() -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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Um Sperre gings mir nicht sondern darum, dass nach einer Sperre normalerweise das Recht beantragt werden muss, mit der ausländischen Fahrerlaubnis im Inland wieder fahren zu dürfen. Aber das entfällt natürlich wenn die ausländische Behörde mit neuem Erteilungsdatum neu erteilt hat.
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#68
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
Das Problem der Behörde ist, dass sie fälschlich 2020 die ausländische EU-Fahrerlaubnis entzogen hat. Nicht "nur" die Nutzung hier untersagt hat.
Was ja auch zu Irritationen bei der ausländischen Behörde geführt hat. Bis diese auf Nachfragen hin das von der Staatsanwaltschaft so bestätigt bekam. Daraufhin wurde neu erteilt. ![]() Und diese Erteilung ist jetzt umfassend. Jetzt versucht man, den damaligen Fehler über eine rechtswidrige "trotzdem-MPU-Anordnung" zu heilen. -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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Au weia, das sieht nach einem Schadenersatz aus, der fällig wird...
![]() ![]() Ich hätte da als Behörde ganz schnell alles zurückgezogen und gehofft, dass da nie ein Anwalt Kenntnis bekommt. Vor allem wird ja dann auch der Oberbürgermeister berechtigterweise stocksauer, wenn er dann das Urteil in der Tageszeitung lesen muss. Einmal am Anfang mit dem Entzug falsch abgebogen und nie jemanden gefragt, der sich mit sowas auskennt. ![]() |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
Da sind mehrere falsch abgebogen.
Es begann mit der vorläufigen Entziehung 2019 und ging dann weiter mit der Entziehung per Strafbefehl 2020. Durch das Gericht. Da war das aber noch nicht so definitiv rechtlich abgeklärt. Schlimmer finde ich das aktuelle Agieren der Kreisverwaltung mit der MPU-Anordnung jetzt. Das allerdings will man partout nicht wahrhaben. Und am liebsten jetzt die "Neuerteilung versagen", obwohl der Antrag zurückgezogen wurde. Wahrscheinlich weil man ganz genau weiß, dass man gegen die Gebrauchmachung der EU-Fahrerlaubnis nichts machen kann. Obwohl, ich wette fast, man wird es versuchen... ![]() -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
Update: heute wurde von der Autobahnpolizei Görlitz/Bautzen ein Verfahren wegen FoFE eingeleitet, "weil im System" stünde, dass der Betroffene keine FE habe. Dass diese vorlag, interessierte nicht.
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...und den vorgelegten Führerschein durfte er behalten?
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#73
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
Ja.
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#74
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14083 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 ![]() |
Uiuiui, da der Delinquent laut System keine Fahrerlaubnis hat und einen Führerschein vorlegt, muss doch der Polizeibeamte, der seinen Schuh-Klettverschluss eigenverantwortlich schließen kann, merken, dass folgerichtig der Führerschein eine Fälschung sein muss. Lässt er dem Sohn den Führerschein, würde ich mit einer Anzeige wegen Strafvereitelung im Amt antworten.
![]() ![]() Da muss doch JEDEM klar sein, dass hier irgendwas gewaltig nicht stimmt: Ich muss die Eintragung im System hinterfragen. Aber erst mal ein Strafverfahren eröffnen... ![]() ...und dann keine Untersagung der Weiterfahrt? ![]() |
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#75
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
Mittlerweile habe ich mit der
![]() ![]() Daher die Auskunft, er dürfe in D nicht fahren (man kennt sich im Grenzgebiet zu Polen etwas besser mit EU-Fahrerlaubnissen aus, als das Gericht seinerzeit, und kann sich gar keine Entziehung einer EU-Führerlaubnis vorstellen, sondern deutet das als Untersagung der Gebrauchmachung in D). Habe ihm am Telefon gesagt, bei der nächsten rast kann er wieder ans Steuer. ![]() ...und dann keine Untersagung der Weiterfahrt? ![]() Oh, noch ein Erwin, das stand vorhin noch nicht da! => Das war nicht nötig, weil der Beifahrer angeboten hat, weiterzufahren, damit war man zufrieden. -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14083 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 ![]() |
Weniger Erwin, doch das eigene Posting überdacht und ein weiteres Problem erkannt.
Aber auch bei einem Fahrerwechsel muss doch eine Untersagung der Weiterfahrt erfolgen. Die zwei Dinge haben doch nichts miteinander zu tun. |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
In den zweisprachig überlassenen Unterlagen steht nichts von Untersagung der Weiterfahrt.
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 12.08.2023 Mitglieds-Nr.: 90934 ![]() |
Ich stoße wohl etwas spät zu dieser Diskussion hinzu.
Die Zweifel an der Rechtmäßigkeit der ungarischen FE mal außen vor und unter der Annahme, dass die ungarische EU-FE unter Einhaltung der 185-Tage Regelung und außerhalb einer Sperrfrist erworben wurde, verstehe ich nicht, wieso bei einer Umschreibung in eine deutsche FE eine MPU drohen sollte? Sollte der EU-FS legal erworben worden sein, dann wurde doch die Fahreignung in Ungarn erneut geprüft und festgestellt. Wenn der Betroffene seit dem nicht mehr auffällig geworden ist, hätte die FEB doch gar keinen Grund an der Fahreignung zu zweifeln und wäre doch gezwungen sie umzutauschen? Sehe ich das falsch? |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 09.05.2025 - 22:18 |