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> Fahren ohne Fahrerlaubnis geblitzt
Hamburgerjunge9
Beitrag 29.12.2022, 00:34
Beitrag #1


Neuling


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Hey Leute,

undzwar habe ich folgendes Anliegen.
Ich wurde heute von nem mobilen Blitzer geblitzt eventuell über 21kmh, die genaue Zahl weiß ich leider nicht.
Das Problem ist, dass ich meine Fahrerlaubnis abgegeben habe, da ich eine MPU machen muss.
Ich weiß das ich selbst schuld bin und das richtig dumm von mir war, ich werde es auch nicht mehr tun.
Das Auto ist auf mich angemeldet.
Meine Frage ist, ob die Behörden nachhaken werden, wenn ich einen Kollegen angebe der mir ähnlich ist bzw
wird bei der bussgeldbehörde überprüft ob ich eine Fahrerlaubnis besitze?
Hatte schonmal jemand sowas Ähnliches?

Vielen Dank für eure Hilfe im Vorraus.
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Gast_Panzerkroete_*
Beitrag 29.12.2022, 01:22
Beitrag #2





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Einen anderen der Tat zu bezichtigen ist strafbar (falsche Verdächtigung). Wenn es Punkte gibt fällt auch sofort auf, dass du keine FE mehr hast.

Bei einer ausschließlichen Verwarnung könntest du noch unter dem Radar durchfliegen.

Welche Art der MPU steht denn an?
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Hamburgerjunge9
Beitrag 29.12.2022, 02:42
Beitrag #3


Neuling


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Eine drogen MPU

Schauen die wenn es um Punkt geht und die wissen ich habe keinen Führerschein extra genauer auf das Bild?
Wenn man beim normalen Blitzer einen anderen angibt auch wenn’s ein Punkt gibt geht das ja meistens durch, ich frage mich ob das anders ist wenn der Halter keine FE hat
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Jens
Beitrag 29.12.2022, 04:51
Beitrag #4


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Zitat (Hamburgerjunge9 @ 29.12.2022, 02:42) *
Wenn man beim normalen Blitzer einen anderen angibt auch wenn’s ein Punkt gibt geht das ja meistens durch
ist das so? Wie oft hast du das denn schon gemacht, dass du da solche erfahrungswerte angeben kannst?


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Schlepper
Beitrag 29.12.2022, 10:26
Beitrag #5


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Zitat (Hamburgerjunge9 @ 29.12.2022, 02:42) *
Schauen die wenn es um Punkt geht und die wissen ich habe keinen Führerschein extra genauer auf das Bild?
Ja. Das Verwarngeldangebot an den Halter des geblitzten Fahrzeugs erfolgt nur, wenn dieser unauffällig ist.

Hier wird wahrscheinlich direkt ein Ermittlungsverfahren eröffnet.

Achtung, Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat. Das "die Schuld auf sich nehmen" des Arbeitskollegen kann deshalb u.U auch strafbar sein.


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Etwaige Werbelinks in diesem Beitrag wurden durch die Forensoftware automatisch hinzugefügt. Ich distanziere mich davon ausdrücklich.

Internet ≠ Realität
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Kai R.
Beitrag 29.12.2022, 12:58
Beitrag #6


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Zitat (Schlepper @ 29.12.2022, 10:26) *
Ja. Das Verwarngeldangebot an den Halter des geblitzten Fahrzeugs erfolgt nur, wenn dieser unauffällig ist.

Das halte ich für ein Gerücht. Das Wesen des Verwarngeldangebots ist ja gerade, dass nichts geprüft wird. Bei einem Bußgeld erfolgt die Überprüfung eher.


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Grüße

Kai

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Hamburgerjunge9
Beitrag 29.12.2022, 15:36
Beitrag #7


Neuling


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Zitat (Jens @ 29.12.2022, 04:51) *
Zitat (Hamburgerjunge9 @ 29.12.2022, 02:42) *
Wenn man beim normalen Blitzer einen anderen angibt auch wenn’s ein Punkt gibt geht das ja meistens durch
ist das so? Wie oft hast du das denn schon gemacht, dass du da solche erfahrungswerte angeben kannst?



Habe ich noch nie, nur von anderen mitbekommen.

@schlepper

Was meinst du mit unauffällig?
Bei mir kam bis jetz immer ein Verwarngeldangebot wo ich angeben konnte ob jemand anderes gefahren ist, gibts auch ein direktes Bußgeld?

@kai R
Was meinst du mit Bußgeld?

Ein Bußgeld kriegt man doch auch schon mit 10kmh?
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 29.12.2022, 17:18
Beitrag #8


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Nö.
bei geringen Überschreitungen heißt das Ding "Verwarngeld".

Bei einem Verwarngeld musst Du überhaupt nichts zugeben.
Du kannst entweder einen anderen Fahrer benennen, oder Du überweist einfach kommentarlos den geforderten Betrag.
Im letzteren Fall ist es der verwarnenden Behörde völlig schnuppe, ob Du selbst gefahren bist oder ob ein anderer am Steuer gesessen hat, von dem Du Dir danach "privat" den Betrag zurückholst - oder auch nicht...

Doc wavey.gif


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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haschee
Beitrag 29.12.2022, 19:40
Beitrag #9


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Früher *tm* war es im Fall eines Anhörungsbogen üblich, daß sich die sich selbst verdächtigende Person selbst in den Anhörungsbogen eingetragen und unterschrieben hat.

Auch eine einfache Überweisung würde mancher in der heutigen Fixiertheit einiger Richter auf Geldströme von der sich selbst verdächtigenden Person machen lassen.



Zusatzfrage:
Firmenwagen? Weil "Kollege"


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Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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Hamburgerjunge9
Beitrag 29.12.2022, 23:53
Beitrag #10


Neuling


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@haschee

Ne leider kein Firmenwagen^^

Würdest du eine einfache Überweisung bevorzugen?

@doc aus bückeburg.

Gibts bei höheren Geschwindigkeiten kein feld um den Fahrer einzutragen?
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Kai R.
Beitrag 30.12.2022, 00:10
Beitrag #11


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Das Eintragen eines falschen Fahrers erfüllt den Tatbestand der „falschen Verdächtigung“ (164 StGB). Das ist eine Straftat. Früher konnte man das umgehen, indem sich der falsche Fahrer selber eingetragen hat, aber das wird inzwischen als mittelbare Täterschaft auch bestraft.


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Grüße

Kai

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Lukasderfehler
Beitrag 30.12.2022, 01:10
Beitrag #12


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Ja das ist mir klar

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 30.12.2022, 06:08
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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Lukasderfehler
Beitrag 30.12.2022, 01:35
Beitrag #13


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Denkt ihr wenn ich unter 21kmh bin reicht es wenn ich das Bußgeld zahle oder soll ich noch den Fahrer angeben?
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uwe112
Beitrag 30.12.2022, 02:26
Beitrag #14


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Zitat (Lukasderfehler @ 30.12.2022, 01:10) *
Ja das ist mir klar


Irgendwie passt das nicht zusammen.Bist Du auch der Hamburgerjunge9,oder wie muss ich mir das erlären ?
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Kai R.
Beitrag 30.12.2022, 10:17
Beitrag #15


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Mehrfachaccounts sind hier im Board mit Grund unerwünscht und führen zum Rauswurf. Außerdem stellt sich die Frage, ob Du irgendwann wieder ein rechtschaffener Bürger werden willst. Du hast mit Deinen Drogenfahrten zwei dicke Ordnungswidrigkeiten begangen, bist ohne Fahrerlaubnis gefahren , hast dabei die nächste Owi begangen. Solchen Intensivtätern kann man eigentlich nur helfen, wenn sie selbst bereit sind, sich zu ändern. Das sehe ich aber bei Dir nicht, stattdessen fragst Du, ob es okay ist, wenn Du die nächste Straftat begehst.


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Grüße

Kai

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ulm
Beitrag 30.12.2022, 10:32
Beitrag #16


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Moderative Verwarnung @Hamburgerjunge9 und @Lukasderfehler:
Mehrfachaccounts sind nicht nur unerwünscht, sie sind nach unseren Nutzungsbedingungen nicht zulässig.
Klare Ansage:
Was soll der Blödsinn? Du willst Spuren verwischen, um unsere Hilfsbereitschaft auszunutzen? Dann bist Du hier vollkommen falsch!
Wir helfen definitiv gerne, aber wenn Du ehrliche Antworten willst, dann sei zuerst selbst ehrlich.
Der Account @Hamburgerjunge9 ist ab sofort gesperrt, für den Account @Lukasderfehler wird ausnahmsweise nur eine Verwarnung eingetragen, im Wiederholungsfall trennen sich unsere Wege.

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Herbie56
Beitrag 30.12.2022, 10:42
Beitrag #17


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Ich könnte mir vorstellen, dass Hamburgerjunge001 auch dazu gehört whistling.gif


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faber est suae suisque fortunae
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Kai R.
Beitrag 30.12.2022, 12:40
Beitrag #18


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Sollte man die drei Threads von @Lukasderfehler und den beiden Hamburger Jungs nicht verbinden? Der Alkoholthread kann ja separat bleiben, das war ja für einen Freund.


--------------------
Grüße

Kai

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Hornblower
Beitrag 30.12.2022, 13:17
Beitrag #19


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Wir denken mal darüber nach. wink.gif


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Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
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"Gendern" - dat is, wenn dem Sachsen sein Boot umkippt.
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Lukasderfehler
Beitrag 30.12.2022, 18:20
Beitrag #20


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Ne ich bin nicht der Hamburger junge.
Mein Kollege hat über mein Handy geschrieben und sich nicht umgelogt.
Bitte den Hanburrjungen 9 entsperren, mit den anderen Hamburger jungs haben wir nichts zu tun
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Buchholzer
Beitrag 30.12.2022, 18:29
Beitrag #21


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Verkauf uns hier nicht für dumm…
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Q-Treiberin
Beitrag 30.12.2022, 21:27
Beitrag #22


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Vor allen Dingen was die Zeiten/Vorfälle angeht….. @Lukasderfehler, wir gehen nicht zum denken/lachen in den Keller…! dry.gif


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Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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Lukasderfehler
Beitrag 30.12.2022, 23:07
Beitrag #23


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Naja gut wenn ihr meint.

Kann man den Blitzer unter 21kmh einfach bezahlen oder heißt es direkt das wenn man es bezahlt man selber gefahren ist?
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uwe112
Beitrag 31.12.2022, 00:08
Beitrag #24


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Zitat (Lukasderfehler @ 30.12.2022, 23:07) *
Naja gut wenn ihr meint.


Kann sein.
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shortie
Beitrag 31.12.2022, 06:56
Beitrag #25


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Zitat (Hamburgerjunge9 @ 29.12.2022, 00:34) *
Das Problem ist, dass ich meine Fahrerlaubnis abgegeben habe, da ich eine MPU machen muss.

Das musst du anders Formulieren, dann wird ein Schuh draus:
"Du musst eine MPU machen, weil deine Fahrerlaubnis wegen Drogenkonsum entzogen wurde."

So wie du es schreibst, klingt das so verniedlichend, so harmlos und freiwillig.
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bartdude
Beitrag 31.12.2022, 08:33
Beitrag #26


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Zitat (Lukasderfehler @ 31.12.2022, 00:07) *
Kann man den Blitzer unter 21kmh einfach bezahlen oder heißt es direkt das wenn man es bezahlt man selber gefahren ist?

Bei Verwarngeldern (bis 55€) achtet da keiner groß drauf, das ist Massengeschäft, und da zahlen oft die Halter der Einfachkeit halber selber, auch wenn tatsächlich Ehepartner oder Kind gefahren sind.
Bei "echten" Bußgeldverfahren, also schon ab 16 km/h drüber (auch wenn's den Treuepunkt erst ab 21 km/h gibt), ist die Behörde aber prinzipiell schon gehalten, den korrekten Betroffenen zu ermitteln, dazu gibt's ja als erstes Schreiben dann auch noch die Anhörung, bevor der gelbe Umschlag kommt. In dem Fall könnte schon jemand mal neugierig fragen, warum Du als "falscher Betroffener" dann widerstandslos den Geldbeutel aufgemacht hast, zumal die 98,50€ auch keine Peanuts mehr sind.
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Lukasderfehler
Beitrag 03.01.2023, 02:25
Beitrag #27


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Kann man die Sperrfrist verkürzen wenn das Urteil erst in einem Jahr kommt?
Und gibt es Anwälte die einen da raus holen können, obwohl das Bild gut ist?
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Kai R.
Beitrag 03.01.2023, 08:10
Beitrag #28


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2*Nein.

1. Eine Sperrfrist hast Du doch gar nicht, nur einen langen Weg zur MPU.
2. Aus eigener Erfahrung: auch Anwälte können nicht zaubern.


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Grüße

Kai

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Lukasderfehler
Beitrag 03.01.2023, 14:35
Beitrag #29


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Kann man ohne Führerschein keine Sperrfrist erhalten?

Ich habe eine Anhörung im Bußgeldverfahren erhalten, leider über 21kmh.

Wenn sich der Fahrer selbst einträgt ist dies keine Straftat?

Und wie sieht’s aus wenn ich sage das es ein Verwandter aus Amerika war, wie läuft das dann ab
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Herbie56
Beitrag 03.01.2023, 14:48
Beitrag #30


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Zitat (Lukasderfehler @ 03.01.2023, 14:35) *
Und wie sieht’s aus wenn ich sage das es ein Verwandter aus Amerika war, wie läuft das dann ab


rofl1.gif

Der meldet sich dann bitte auch hier -im selben WLAN (!)- an unter dem Namen -Vorschlag- bostonboy007… yahoo.gif


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Kai R.
Beitrag 03.01.2023, 14:52
Beitrag #31


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Zitat (Lukasderfehler @ 03.01.2023, 14:35) *
Kann man ohne Führerschein keine Sperrfrist erhalten?

eine Sperrfrist bekommst Du in einem Strafverfahren. Bisher bist Du die Fahrerlaubnis wegen Drogen los, das ist in der Regel eine Ordnungswidrigkeit. Ein Entzug durch die Fahrerlaubnisbehörde zieht keine Sperre nach sich. Wenn gegen Dich ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis läuft, wird so lange sowieso kein Antrag auf Neuerteilung bearbeitet werden. In dem Verfahren wegen FoFE kann es dann auch eine Sperrfrist geben, auch wenn das eher unwahrscheinlich ist.

Zitat (Lukasderfehler @ 03.01.2023, 14:35) *
Wenn sich der Fahrer selbst einträgt ist dies keine Straftat?

doch, falsche Verdächtigung in mittelbarer Täterschaft, übrigens für Dich und den falschen Fahrer.

Zitat (Lukasderfehler @ 03.01.2023, 14:35) *
Und wie sieht’s aus wenn ich sage das es ein Verwandter aus Amerika war, wie läuft das dann ab

das ist originell, das haben die Bußgeldstellen sicher noch nie gehört. laugh.gif Im Ernst: dann wird der richtige Fahrer erst recht ermittelt.

Zitat (Lukasderfehler @ 03.01.2023, 14:35) *
Ich habe eine Anhörung im Bußgeldverfahren erhalten, leider über 21kmh.

dann hat man Dich als Fahrer schon identifiziert. Sieht nicht so gut aus.

Ich sage Dir, was ich machen würde: keine Aussagen, nichts zurückschicken und einen Bußgeldbescheid schnell bezahlen. Vielleicht merkt es niemand. Falls doch: zu meinem Mist stehen, den reuigen Sünder geben und weniger Zeit auf Ausflüchte verwenden. Stattdessen mal ernsthaft an mir arbeiten, damit nicht immer so ein Mist passiert.


--------------------
Grüße

Kai

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Lukasderfehler
Beitrag 03.01.2023, 14:57
Beitrag #32


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Wieso hat man mich schon identifiziert, auf dem Zettel steht wenn jemand anderes gefahren ist soll ich den angeben.

Für fahren ohne Fahrerlaubnis kriegt man doch mindestens 6 Monate Sperre?
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Kai R.
Beitrag 03.01.2023, 15:05
Beitrag #33


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weil Du als Betroffener (=Täter) angehört wirst. Sonst hätte man Dir einen Zeugenfragebogen geschickt. Sperrfrist für FoFE muss nicht sein, für Ersttäter eher nicht, in Deinem Fall möglicherweise schon wegen der Vortaten.


--------------------
Grüße

Kai

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Gast_Panzerkroete_*
Beitrag 03.01.2023, 15:28
Beitrag #34





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Und bitte bitte trage hier keinen anderen Fahrer ein. Das kommt zu 99% raus und dann ist die Messe bei dir wirklich gelesen.

Da ist dann eine Freiheitsstrafe zwischen einem und zwei Jahren realistisch, wahrscheinlich noch ausgesetzt zur Bewährung. Aber Führungszeugnis ist nicht mehr sauber und die MPU wird nicht gerade leichter.
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MsTaxi
Beitrag 03.01.2023, 17:23
Beitrag #35


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Für mich bietet sich folgendes Bild: @Lukasderfehler steht an einer Wegscheide. Entweder bringt er sein Verhalten in Zukunft in Einklang mit den herrschenden Gesetzen oder der Ärger wird sich ausbreiten.

Folgende Frage sollte er sich stellen: Was bringt mich dazu, wenn ich schon ein knackiges Fahrverbot laufen habe, nicht nur ohne FE Auto zu fahren, sondern auch wohl so wenig Überlebensinstinkt zu haben, dass ich nicht wie ein Schießhund aufpasse, dass ich wenigstens bei dieser, hoffentlich, einzigen Fahrt unter dem Radar bleibe? Denn, sorry, mit Dussligkeit, doppelsorry, ist das in meinem Augen nicht mehr erklärt. Ich weiß nicht, ob das ein falsches Gefühl von Unbesiegbarkeit ist oder aber eine Art Ohrfeige in Richtung Regeln fürs Zusammenleben, jedenfalls ist es in meinen Augen eindeutig dysfunktional und bringt @Lukas nicht wirklich voran.


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"Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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Lukasderfehler
Beitrag 03.01.2023, 18:00
Beitrag #36


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Wenn ich behaupte es war ein Verwandter außerhalb der EU ist das doch keine Straftat oder?
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Gast_Panzerkroete_*
Beitrag 03.01.2023, 18:20
Beitrag #37





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Du wirst hier keinen finden, der dich bei semi-legalen bis klar illegalen Handlungen unterstützt, um deine persönlichen Verfehlungen zu verschleiern.
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Ninini
Beitrag 03.01.2023, 18:32
Beitrag #38


Neuling
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Sag mal "hörst" oder liest du den anderen nicht zu?????? DU hast Scheisse genaut und DU.... nur DU solltest dazu stehen.... so wie viele andere an uns. DU versuchst nur Deinen Kopf aus der Schlinge zu ziehen. Und ich denke. hoffe aber auch, das Forum wird ihm / Dir dabei nicht helfen. Diese ganzen Lügen...... Verwandzer aus USA ist gefahren (what a bullshit. Glaubst Du die sind so blöd) oder irgendwer aus Nicht-EU Land.... Was soll das? Wir mussten alle zu dem stehen, was wir getan haben, aber DU.... Der ohne Fahrerlaubbnis in ne Blitze rauscht mit evt >21km/h....... Entweder das ist Verarsche, oder aber...... Rest verkneife ch mir

Zitat (MsTaxi @ 03.01.2023, 17:23) *
Folgende Frage sollte er sich stellen: Was bringt mich dazu, wenn ich schon ein knackiges Fahrverbot laufen habe, nicht nur ohne FE Auto zu fahren, sondern auch wohl so wenig Überlebensinstinkt zu haben, dass ich nicht wie ein Schießhund aufpasse, dass ich wenigstens bei dieser, hoffentlich, einzigen Fahrt unter dem Radar bleibe? Denn, sorry, mit Dussligkeit, doppelsorry, ist das in meinem Augen nicht mehr erklärt. Ich weiß nicht, ob das ein falsches Gefühl von Unbesiegbarkeit ist oder aber eine Art Ohrfeige in Richtung Regeln fürs Zusammenleben, jedenfalls ist es in meinen Augen eindeutig dysfunktional und bringt @Lukas nicht wirklich voran.


Das habe ich mich auch gefragt..... wenn ich schon die "Nerven" und das fehlende Unrechtsbewusstsein habe, dann bin ich auch noch extra "sportlich" unterwegs um möglichst schnell erwischt zu werden..... Was soll das ganze ? blink.gif
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Q-Treiberin
Beitrag 03.01.2023, 18:48
Beitrag #39


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Zitat (Lukasderfehler @ 03.01.2023, 18:00) *
Wenn ich behaupte es war ein Verwandter außerhalb der EU ist das doch keine Straftat oder?
Doch, ist es, genauso wie bei jeder anderen unschuldig angegebenen Person.
Wenn nämlich ein Gutachter anhand des Bildes feststellt, dass Du das doch bist.

Ach ja, so ein anthroposophisches Gutachten (vom Gericht angeordnet) kostet Dich gerne mal eine vierstellige Summe….


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Hornblower
Beitrag 03.01.2023, 19:36
Beitrag #40


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Zitat (Panzerkroete @ 03.01.2023, 15:28) *
Da ist dann eine Freiheitsstrafe zwischen einem und zwei Jahren realistisch, wahrscheinlich noch ausgesetzt zur Bewährung.


Ich sach' ma' so:

Wenn er bei mir landen würde, keinen sehr cleveren Verteidiger hätte und ich in der Verhandlung erführe, was wir jetzt hier gesehen haben, dann

  • Sähe ich keine wirkliche Reue;
  • hätte ich keine Hoffnung, dass der TE sich allein durch ein Urteil in die Schranken weisen lässt und ohne Einwirkung des Strafvollzuges keine Straftaten mehr begeht;
  • wüsste ich nicht, wo sein Vorleben, die Umstände seiner Tat oder sein Verhalten nach der Tat positiv Berücksichtigung finden könnten;
  • hätte ich keine Phantasie, wie sich eine Aussetzung vorteilhaft auswirken könnte.


think.gif


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Lukasderfehler
Beitrag 03.01.2023, 21:05
Beitrag #41


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Okay sagen wir mal ich gebe die Tat zu.

Was habe ich zu berfürchten bzg. Meines Führerscheins.

Ich bin bald mit der Abstinenz fertig und hätte meine MPU im Sommer machen.

Bis das Gericht eine Entscheidung fällt dauert das ja so ein Jahr vllt früher.

Meine Abstiennz müsste ich verlängern oder?

Und die Sperrzeit wird erst nach dem Urteil anfangen oder?
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Q-Treiberin
Beitrag 03.01.2023, 21:25
Beitrag #42


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Wenn Du die Tat zugibst gibt es eine Geldstrafe und ggf. isolierte Sperrfrist.

Die AN müsste verlängert werden bis zu dem Zeitpunkt wo Du die MPU machen „darfst“ (s. „Sperrfrist“), denn die erneute Straftat darfst Du bei der MPU nicht verschweigen.

Auch muss Du Dich darauf einstellen dass die MPU-Fragestellung um den verkehrsrechtlichen Teil erweitert wird.


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uwe112
Beitrag 03.01.2023, 21:28
Beitrag #43


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Zitat (Lukasderfehler @ 03.01.2023, 21:05) *
Okay sagen wir mal ich gebe die Tat zu.

Was habe ich zu berfürchten


Das wirst Du dann schon erfahrern.

Was ändert es wenn Du schon vorher weist,was auf Dich zukommt ?

Du solltest eh AB bleiben und keinen Blödsinn mehr machen.

Gruß

Uwe
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Kai R.
Beitrag 03.01.2023, 23:44
Beitrag #44


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Ich rechne nicht mit einer Gerichtsverhandlung. Den Strafbefehl solltest Du in den ersten drei Monaten nach dem Bußgeldbescheid bekommen.


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Kai

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Lukasderfehler
Beitrag 04.01.2023, 00:13
Beitrag #45


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Ich habe gelesen das das blitzeemodell in einem Bundesland verboten ist, wenn es mein Anwalt schafft gegen den Blitzer zu klagen. Würde dann nicht raus kommen, dass ich keine Fahrerlaubnis habe? Und wenn es doch rauskommt, ist dann das Bild noch ein Beweis?
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Buchholzer
Beitrag 04.01.2023, 00:41
Beitrag #46


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Wenn du dich auf deine MPU vorbereiten möchtest, dann bist du hier, richtig....

den Rest besprich doch einfach mit deinem Anwalt.
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Kai R.
Beitrag 04.01.2023, 10:15
Beitrag #47


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ob es rauskommt, wenn Du vor Gericht gehst, kann Dir niemand sagen. Generell erhöhst Du damit Deine Sichtbarkeit.


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Kai

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MsTaxi
Beitrag 04.01.2023, 10:27
Beitrag #48


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Wie wahrscheinlich ein Erfolg in einem solchen Verfahren, den Blitzer für ungültig erklären zu lassen, ist, kann keiner sagen. 8b es dann automatisch ein Verwertungsverbot des Fotos nach sich zieht?


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Gast_Panzerkroete_*
Beitrag 04.01.2023, 10:46
Beitrag #49





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Zitat (Lukasderfehler @ 04.01.2023, 00:13) *
Ich habe gelesen das das blitzeemodell in einem Bundesland verboten ist, wenn es mein Anwalt schafft gegen den Blitzer zu klagen.


Jetzt nur mal aus Interesse: Um welchen Blitzertyp handelt es sich und wie lautet die Quelle für deine Aussage?
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Kai R.
Beitrag 04.01.2023, 11:06
Beitrag #50


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Zitat (MsTaxi @ 04.01.2023, 10:27) *
8b es dann automatisch ein Verwertungsverbot des Fotos nach sich zieht?

das Foto ist auf jeden Fall ein Beweis für das Fahren ohne Fahrerlaubnis und würde als solches auch verwertbar sein. So lange jemand auf den Gedanken kommt, zu prüfen, ob eine Fahrerlaubnis bestand. Je mehr der TE sichtbar wird, umso wahrscheinlicher ist das.


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Kai

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