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> Bußgeldbescheid an Ausländische Adresse falsch zugestellt, Rückschein wurde von Jemand anders unterschrieben /
BS-Löwe
Beitrag 21.06.2022, 15:25
Beitrag #1


Neuling
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Hallo liebe Foren Gemeinde,

Folgendes ist passiert:

Bußgeldbescheid soll wohl im November 2021 von der Bußgeldstelle versandt worden sein mit Einschreiben und
Roserfarbenen RÜCKSCHEIN.

Jetzt kam im Frühling 2022 plötzlich eine Mahnung an die ausländische Adresse mit Zahlungsaufforderung für einen angeblichen Bußgeldbescheid, der nicht am
15.November 2021 eingetroffen ist.

Nach tel. Rücksprache mit der Bußgeldstelle soll dieser aber am 15.November 2021 zugestellt worden sein, und man berief sich auf einen
Roserfarbenen RÜCKSCHEIN, der als Zustellnachweis dienen soll.

Auf Anforderung war die Bußgeldstelle dann so nett, und hat auch eine Copy dieses Roserfarbenen RÜCKSCHEIN zugesandt, so dass man auch die Unterschrift lesen konnte, die aber wie schon vorgenannt nicht vom eigentlichen Empfänger des Bußgeldbescheides ist.

In dem EU-Ausland, wohin der Bußgeldbescheid versandt worden ist, müßen Rückscheine immer Grundsätzlich (!) an den Empfänger ausgehändigt werden, welcher auch im Adressfeld steht! Dazu muß sich mit Personalausweis, Führerschein oder Passport ausgewiesen werden, und der Rückschein muß im Beisein des Postbeamten unterschrieben werden!

Nachdem der Betroffene dann wahrheitsgemäß angegeben hatte, den Bußgeldbescheid nicht erhalten zu haben, berief sich die Bußgeldstelle wieder auf den
Roserfarbenen RÜCKSCHEIN mit Hinweis, dass zugestellt worden sei, und die Einspruchsfrist abgelaufen sei, und der Bußgeldbescheid nunmehr rechtskräftig.

F r a g e :
Wie kann man nun dagegen vorgehen, zumal auch der streitbefangene Vorwurf in Flensburg bereits eingetragen und registered wurde.



Da vermutlich hier im Board jeder weiß, was mit der Farbe Rosa gemeint ist, habe ich die Farb-Formatierung mal zurückgebaut.
Was soll so ein Unsinn? dry.gif


Der Beitrag wurde von Hornblower bearbeitet: 27.06.2022, 19:02
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BS-Löwe
Beitrag 21.06.2022, 16:06
Beitrag #2


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Zum besseren Verständnis nachfolgend einmal ein "Beispielbild" eines solchen roserfarbenen RÜCKSCHEINES
dabei handelt es sich natürlich NICHT um den Original Rückschein in diesem Fall, sondern nur um ein "Sample" / Beispiel:


also ein Bild, welches aus dem Internet rausgesucht wurde
"Google-Bildersuche"
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Jens
Beitrag 22.06.2022, 04:40
Beitrag #3


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Die Deutsche Post schreibt zum Internationalen Rückschein:
Zitat
In einigen Ländern wird der Rückschein bei Aushändigung der Sendung nicht vom Empfänger, sondern von einem Angehörigen des ausländischen Postunternehmens unterschrieben und mit einem Stempelabdruck versehen.


--------------------
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Ernschtl
Beitrag 22.06.2022, 09:47
Beitrag #4


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- war die ausländische Adresse denn korrekt?
- war das geforderte Bussgeld denn korrekt, wurde der Verstoss begangen?


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Wer bremst hat Angst
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TAK
Beitrag 22.06.2022, 10:26
Beitrag #5


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ich sehe hier auch erstmal eine rechtmäßige Zustellung. Anschrift und Adressat scheinen richtig gewesen zu sein...

Ins Ausland wird für gewöhnlich mit Einschreiben und Rückschein zugestellt und der Rückschein ist ja ordnungsgemäß zurückgekommen...

D.h. man sollte vielleicht mal nachforschen, wer den Rückschein unterschrieben hat und wohin der BGB gelangt ist...


Mit viel viel Glück könnte man ggf. eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen... hierfür müsste man aber glaubhaft machen können, dass man keine Dokumente erhalten hat...


--------------------
Bei Baustellen stellt sich nicht die Frage, ob sie schlecht abgesichert sind - sondern nur wie schlecht!
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Alex79
Beitrag 22.06.2022, 12:17
Beitrag #6


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Zitat (BS-Löwe @ 21.06.2022, 16:25) *
In dem EU-Ausland, wohin der Bußgeldbescheid versandt worden ist, müßen Rückscheine immer Grundsätzlich (!) an den Empfänger ausgehändigt werden,

Das Wort grundsätzlich in der Rechtssprache bedeutet etwas anderes, als im Verständnis eines normalen Bürgers.
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HaWeThie
Beitrag 23.06.2022, 06:35
Beitrag #7


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zumal "immer" und "grundsätzlich" sich widersprechen.


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Alle Angaben ohne MG, Pistole und Gewähr
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BS-Löwe
Beitrag 24.06.2022, 12:44
Beitrag #8


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Zitat (Jens @ 22.06.2022, 05:40) *
Die Deutsche Post schreibt zum Internationalen Rückschein:
Zitat
In einigen Ländern wird der Rückschein bei Aushändigung der Sendung nicht vom Empfänger,.



welchen aber auch der Empfänger unterschreiben muß.

Ansonsten wäre es ja so wie ein "Einwurf-Einschreiben" und dieses gibt es nicht im Ausland
Zitat (Jens @ 22.06.2022, 05:40) *
........sondern von einem Angehörigen des ausländischen Postunternehmens unterschrieben und mit einem Stempelabdruck versehen.



Richtig, der Postbeamte muß dann noch zusätzlich (!) unterschreiben

Zitat (Ernschtl @ 22.06.2022, 10:47) *
- war die ausländische Adresse denn korrekt?


Ja, die ausländische Adresse war korrekt, jedoch ist der Einschreibebrief mit Rückschein nie an denjenigen angekommen, an der er gerichtet war.

BEISPIEL: Ich kann ja a heute auch einen Einschreibe- Brief an Bundeskanzler Olaf Scholz verschicken, von mir aus auch mit Rückschein, und kenne die korrekte Adresse und schicke das ganze los, und dann kommt nach ein paar Tagen der Rückschein wieder unterschrieben zurück
.
Kann ich dann behaupten, dass Olaf Scholz den Einschreibebrief erhalten hat, nur weil die Adresse stimmt und korrekt ist, und auf dem Rückschein eine Unterschrift ist, die aber nachweislich NICHT von Olaf Scholz stammt think.gif think.gif
Zitat (Ernschtl @ 22.06.2022, 10:47) *
- war das geforderte Bussgeld denn korrekt, wurde der Verstoss begangen?


Nein!
ranting.gif ranting.gif
Der Verstoß wurde so in der Art wie vorgeworfen eben NICHT begangen


Zitat (TAK @ 22.06.2022, 11:26) *
D.h. man sollte vielleicht mal nachforschen, wer den Rückschein unterschrieben hat und wohin der BGB gelangt ist...


Ja -aber diese Nachforschungen kann doch nur eine Behörde anstrengen

Zitat (TAK @ 22.06.2022, 11:26) *
Mit viel viel Glück könnte man ggf. eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen... hierfür müsste man aber glaubhaft machen können, dass man keine Dokumente erhalten hat...


Bringt doch nichts, da der Verstoß sowieso schon in Flensburg eingetragen worden ist, und ab jetzt auch die Fristen zur Tilgung laufen

Zitat (Alex79 @ 22.06.2022, 13:17) *
Zitat (BS-Löwe @ 21.06.2022, 16:25) *
In dem EU-Ausland, wohin der Bußgeldbescheid versandt worden ist, müßen Rückscheine immer Grundsätzlich (!) an den Empfänger ausgehändigt werden,

Das Wort grundsätzlich in der Rechtssprache bedeutet etwas anderes, als im Verständnis eines normalen Bürgers.


Bitte ienmal kurz erklären, was damit denn gemeint ist wavey.gif wavey.gif

Zitat (HaWeThie @ 23.06.2022, 07:35) *
zumal "immer" und "grundsätzlich" sich widersprechen.


Nö... widerspricht sich nicht, sondern ergänzt sich.

"Grunsätzlich" kommt von GRUNDSATZ, und wenn dieses immer eingehalten wird, so ist es immer grundsätzlich
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Falo999
Beitrag 24.06.2022, 13:07
Beitrag #9


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Zitat (BS-Löwe @ 24.06.2022, 13:44) *
Bringt doch nichts, da der Verstoß sowieso schon in Flensburg eingetragen worden ist, und ab jetzt auch die Fristen zur Tilgung laufen

Doch würdest du es schaffen eine 'Wiedereinsetzung in den vorigen Stand' durchzubekommen dann könntest du gegen den Bußgeldbescheid noch Einspruch einlegen.

Und dann könnte man halt angeben das der Verstoß so nicht begannen worden ist , und ist das strittig entscheidet am ende der Richter darüber.

Allerdings stelle ich es mir nicht so einfach vor mit einer 'Wiedereinsetzung' durchzukommen, wenn das Einschreiben an die richtige Person + Adresse rausgegengen ist.
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BS-Löwe
Beitrag 24.06.2022, 13:10
Beitrag #10


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Grundsätzlich möchte ich noch einmal folgendes festhalten UND betonen::

1.) Die Adresse im EU-Ausland stimmt so
2.) Der eigentliche Empfänger ist dort auch mit Hauptwohnsitz gemeldet
3.) zum Zeitpunkt des 15.Novermber 2021 ist er dort aber nicht anwesend gewesen
..... u n d ...... k a n n ....... s o m i t
4.) Auch den Rückschein gar nicht unterschrieben haben (da er nicht anwesend war)

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ilam
Beitrag 24.06.2022, 13:13
Beitrag #11


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Zitat (BS-Löwe @ 24.06.2022, 12:44) *
"Grunsätzlich" kommt von GRUNDSATZ, und wenn dieses immer eingehalten wird, so ist es immer grundsätzlich


Falsch.

In der Rechtssprache heißt "grundsätzlich", dass es Ausnahmen geben kann.

(Beispiel: Grundsätzlich darf man nicht bei rot über die Ampel fahren. Man darf es nämlich doch, wenn man nur so Polizei/Rettungdienst mit Blaulicht und Martionshorn freie Bahn machen kann.)

"Grundsätzlich immer" gibt es also nicht, denn immer heißt immer.

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BS-Löwe
Beitrag 24.06.2022, 13:33
Beitrag #12


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Zitat (Falo999 @ 24.06.2022, 14:07) *
Zitat (BS-Löwe @ 24.06.2022, 13:44) *
Bringt doch nichts, da der Verstoß sowieso schon in Flensburg eingetragen worden ist, und ab jetzt auch die Fristen zur Tilgung laufen

Doch würdest du es schaffen eine 'Wiedereinsetzung in den vorigen Stand' durchzubekommen dann könntest du gegen den Bußgeldbescheid noch Einspruch einlegen.

Und dann könnte man halt angeben das der Verstoß so nicht begannen worden ist , und ist das strittig entscheidet am ende der Richter darüber.

Allerdings stelle ich es mir nicht so einfach vor mit einer 'Wiedereinsetzung' durchzukommen, wenn das Einschreiben an die richtige Person + Adresse rausgegengen ist.


Mir geht es nicht um eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand, da die Sache sowieso schon vorschnell und voreilig in Flensburg eingetragen worden ist, ohne das ich davon überhaupt was wußte.

Die Fristen zur Tilgung laufen sowieso schon, und wenn ich jetzt eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand erreichen könnte und dann verliere, dann fangen die Fristen zur Tilgung wieder von vorne an.

Eintrag in Flensburg im Dezember 2021 und da sind jetzt schon 7 Monate vergangen, und im Dezember 2023 ist die Sache sowieso schon in Flensburg getilgt.


Zitat (ilam @ 24.06.2022, 14:13) *
Zitat (BS-Löwe @ 24.06.2022, 12:44) *
"Grunsätzlich" kommt von GRUNDSATZ, und wenn dieses immer eingehalten wird, so ist es immer grundsätzlich


Falsch.

In der Rechtssprache heißt "grundsätzlich", dass es Ausnahmen geben kann.

(Beispiel: Grundsätzlich darf man nicht bei rot über die Ampel fahren. Man darf es nämlich doch, wenn man nur so Polizei/Rettungdienst mit Blaulicht und Martionshorn freie Bahn machen kann.)

"Grundsätzlich immer" gibt es also nicht, denn immer heißt immer.



Ja danke, die Erklärung mag ja gut und richtig sein, hilft mir aber was Tipps & Ratschläge anbetrifft in meiner Sache absolut nicht weiter
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Falo999
Beitrag 24.06.2022, 13:39
Beitrag #13


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Zitat
Mir geht es nicht um eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand, da die Sache sowieso schon vorschnell und voreilig in Flensburg eingetragen worden ist, ohne das ich davon überhaupt was wußte.
Die Fristen zur Tilgung laufen sowieso schon, und wenn ich jetzt eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand erreichen könnte und dann verliere, dann fangen die Fristen zur Tilgung wieder von vorne an.

Wenn du den Bußgeldbescheid akzeptierst ist ja alles OK.

Nur was willst du denn nun überhaupt erreichen, meinst du das nur weil evtl. bei der Zustellung bei dir was schief gegangen der Bußgeldbescheid nichtig ist ?


Zitat
Eintrag in Flensburg im Dezember 2021 und da sind jetzt schon 7 Monate vergangen, und im Dezember 2023 ist die Sache sowieso schon in Flensburg getilgt.

Seit 8 Jahren gibt es keine 2 jährige Tilgung mehr es sind 2,5/5/10 Jahre je nachdem um was es sich genau handelt.


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BS-Löwe
Beitrag 24.06.2022, 13:45
Beitrag #14


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I

Zitat (Falo999 @ 24.06.2022, 14:39) *
Nur was willst du denn nun überhaupt erreichen, meinst du das nur weil evtl. bei der Zustellung bei dir was schief gegangen der Bußgeldbescheid nichtig ist ?


Ist doch sonst auch so, selbst bei einem fehlerhaften Rubrum wurden schon ganze Klagen wegen dieses Formfehlers gekippt.

In einem anderen Fall hatte die Bußgeldstelle ein falsches Kennzeichen aufgeschrieben, da erging dann auch kurz vor Ablauf der Verfolgungsverjährung nach fast 3 Monaten ein Bußgeldbescheid, gegen den man dann lediglich OHNE Begründung Einspruch einlegte, und ein paar Tage nach der 3 Monatigen Frist dann auf den Fehler des falschen Kennzeichens hingewiesen hatte, woraufhin die Bußgeldstelle das denn auch sofort eingestellt hatte.

Zitat
Seit 8 Jahren gibt es keine 2 jährige Tilgung mehr es sind 2,5/5/10 Jahre je nachdem um was es sich genau handelt.


Gut, dann sind es eben 2 1/2 Jahre, bzw. 30 Monate.
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Jens
Beitrag 24.06.2022, 13:49
Beitrag #15


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Was genau möchtest du eigentlich? Du weißt doch eh schon alles, und das sogar besser als alle anderen hier Schreibenden. think.gif


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BS-Löwe
Beitrag 24.06.2022, 13:51
Beitrag #16


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Zitat (Jens @ 24.06.2022, 14:49) *
Was genau möchtest du eigentlich? think.gif


Ich möchte gerne und einzig und alleine wissen, wie ich dagegen vorgehen kann, dass irgendjemand einen Rückschein unterschrieben hat, und somit quasi meine Unterschrift gefälscht hatte, bzw dadurch den Eindruck erweckt hatte, ich hätte diesen Einschreibebrief mit inhaltlichem Bußgeldbescheid erhalten.

Ich unterschriebe doch auch nicht irgendwelche Rückscheine, alleine schon aus dem Grund, weil ich weiß, welche Rechtsnachteile das gegen eine Person haben kann.
Zitat (Jens @ 24.06.2022, 14:49) *
Du weißt doch eh schon alles, und das sogar besser als alle anderen hier Schreibenden. think.gif


Ne, besser weiß ich es nicht.

Aber besser weiß ich, dass eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand nicht unbedingt was bringen muß.

Es kann auch keine Verbesserung bzw. Verwerfung des Bußgeldbescheides zur Folge haben, und dann fangen die Fristen wieder von vorne an zu laufen, während dessen man hier schon 7 Monate quasi "ausgesessen" hat, was die Tilgung in Flensburg anbetrifft.
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Jens
Beitrag 24.06.2022, 13:55
Beitrag #17


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Dabei wird dir aber ein deutsches Straßenverkehrsrechtsforum nicht wirklich helfen können. Denn die falsche Unterschrift wurde ja im (nicht weiter benannten) EU-Ausland geleistet, also wirst du wohl nachforschen müssen, ob falsche Unterschriften in diesem EU-Ausland strafbar sind und was du machen musst, damit der Täter von der Justiz dieses EU-Auslandes verfolgt wird.


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BS-Löwe
Beitrag 24.06.2022, 14:01
Beitrag #18


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Was nützt es mir, wenn der Täter bestraft wird, aber der Bußgeldbescheid nicht gelöscht wird.

Ich sehe das sehr pragmatisch.

Aber da habe ich mal eine andere Frage....:
Was wäre eigentlich passiert, wenn niemand diesen Rückschein unterschrieben hätte.
Dann hätte der Postbeamte doch den Einschreibebrief wieder mitgenommen, und dieser wäre unverrichteter Dinge wieder zurückgeschickt worden nach Deutschland. wavey.gif wavey.gif


Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 24.06.2022, 15:56
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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Jens
Beitrag 24.06.2022, 15:57
Beitrag #19


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Zitat (BS-Löwe @ 24.06.2022, 15:01) *
Was nützt es mir, wenn der Täter bestraft wird, aber der Bußgeldbescheid nicht gelöscht wird.

Keine Ahnung, ist doch aber auch egal, denn das "Löschen des Bußgeldbscheids" willst du doch garnicht:
Zitat (BS-Löwe @ 24.06.2022, 14:51) *
Ich möchte gerne und einzig und alleine wissen, wie ich dagegen vorgehen kann, dass irgendjemand einen Rückschein unterschrieben hat, und somit quasi meine Unterschrift gefälscht hatte, bzw dadurch den Eindruck erweckt hatte, ich hätte diesen Einschreibebrief mit inhaltlichem Bußgeldbescheid erhalten.




Zitat (BS-Löwe @ 24.06.2022, 15:01) *
Aber da habe ich mal eine andere Frage....:
Was wäre eigentlich passiert, wenn niemand diesen Rückschein unterschrieben hätte.
Dann hätte der Postbeamte doch den Einschreibebrief wieder mitgenommen, und dieser wäre unverrichteter Dinge wieder zurückgeschickt worden nach Deutschland. wavey.gif wavey.gif

Wozu stellst du die Frage, wenn du die Antwort doch eh schon kennst?


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Alex79
Beitrag 24.06.2022, 19:39
Beitrag #20


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Zitat (BS-Löwe @ 24.06.2022, 14:33) *
Ja danke, die Erklärung mag ja gut und richtig sein, hilft mir aber was Tipps & Ratschläge anbetrifft in meiner Sache absolut nicht weiter

Du hast doch geschrieben das grundsätzlich in dem Land der Adressat den Rückschein unterschreiben muss.
Grundsätzlich heißt eben, ja es "soll" der Adressat unterschreiben, wenn es mal aber nicht so ist, unterschreibt halt ein anderer.

Im Rechtssinne, wenn du es so haben willst, müsste stehen der Adressat muss stets den Rückschein unterschreiben.

Das wäre dann immer.
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mir
Beitrag 24.06.2022, 20:17
Beitrag #21


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Letztlich geht es doch nur darum, ob der Bußgeldbescheid zugegangen ist. Dazu ist es nicht erforderlich, dass der Empfänger auf dem Rückschein unterschreibt, sondern nur, dass der Bußgeldbescheid in den Machtbereich des Empfängers gerät, so dass dieser davon Kenntnis nehmen kann. Ob dabei nun die Vorschriften der Post eingehalten wurden oder nicht, ist dafür belanglos.

(Nebenbei: Es wäre auch etwas komisch, wenn man den Zugang von unangenehmen Schreiben dadurch verhindern könnte, dass man die Unterschrift verweigert.)

Ob dem Gericht die Unterschrift des Postboten als Nachweis für den Zugang genügt? Wahrscheinlich schon. Reicht in Deutschland ja auch.


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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ilam
Beitrag 25.06.2022, 08:13
Beitrag #22


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Zitat (BS-Löwe @ 24.06.2022, 14:01) *
Dann hätte der Postbeamte doch den Einschreibebrief wieder mitgenommen, und dieser wäre unverrichteter Dinge wieder zurückgeschickt worden nach Deutschland. wavey.gif wavey.gif [/i]


Und dann hätte die Behörde ziemlich sicher einen weiteren Zustellversuch gestartet, ggfs. auf einem anderen Versandweg.
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Jens
Beitrag 25.06.2022, 14:23
Beitrag #23


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Zitat (ilam @ 25.06.2022, 09:13) *
Und dann hätte die Behörde ziemlich sicher einen weiteren Zustellversuch gestartet, ggfs. auf einem anderen Versandweg.
Öffentliche Zustellung und fertig.


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hk_do
Beitrag 25.06.2022, 17:23
Beitrag #24


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...und wenn es blöd läuft wird dem Betroffenen dann bei der nächsten Personenkontrolle in Deutschland bzw. an der Grenze ein Haftbefehl präsentiert. thread.gif

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BS-Löwe
Beitrag 27.06.2022, 14:18
Beitrag #25


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Zitat (Jens @ 24.06.2022, 16:57) *
Keine Ahnung, ist doch aber auch egal, denn das "Löschen des Bußgeldbscheids" willst du doch garnicht:


Doch, genau das will ich, und wenn ein Bußgeldbescheid aufgrund falscher Unterschrift nicht ordnungsgemäß zugestellt worden ist, so ist das genau dieser
Formfehler auf den man sich berufen kann, um das zu erreichen.

Eine wirklich andere Möglichkeit sehe ich nicht.

Zitat
Du hast doch geschrieben das grundsätzlich in dem Land der Adressat den Rückschein unterschreiben muss.
Grundsätzlich heißt eben, ja es "soll" der Adressat unterschreiben, wenn es mal aber nicht so ist, unterschreibt halt ein anderer.

Im Rechtssinne, wenn du es so haben willst, müsste stehen der Adressat muss stets den Rückschein unterschreiben.

Das wäre dann immer.



Ist aber in dem Land, wohin der Bußgeldbescheid mittels Einschreiben mit Rückschein geschickt wurde so!

Zitat (mir @ 24.06.2022, 21:17) *
Ob dem Gericht die Unterschrift des Postboten als Nachweis für den Zugang genügt? Wahrscheinlich schon. Reicht in Deutschland ja auch.


Ja, in Deutschland vielleicht mit der PZU, aber in dem anderen (Empfänger-) Land eben NICHT!

Ich muß noch dazu erwähnen, dass alle im Haus strikte Anweisung haben, grundsätzlich NIE einen an mich gerichteten Einschreibebrief entgegen zu nehmen!

Entweder bin ich anwesend, oder ich bin nicht anwesend, und dann geht das "Ding" eben halt zurück!

Bislang wurde diese Anweisung auch in den letzten Jahren befolgt.

Von daher wundert es mich auch, warum es dieses mal so einen Ärger wegen nichts gibt.

Ich kenne das so, dass wenn ich einen Rückschein unterschreibe und der Brief nicht an mich gerichtet ist,
ich mich der Urkundenfälschung (falsche Unterschrift) schuldig machen würde.

Der Beitrag wurde von Hornblower bearbeitet: 27.06.2022, 19:09
Bearbeitungsgrund: Unnötige Formatierungen entfernt.
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Jens
Beitrag 27.06.2022, 14:22
Beitrag #26


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Zitat (BS-Löwe @ 27.06.2022, 15:04) *
Doch, genau das will ich,

Ämmm, nöö, als ich dich gefragt hatte was genau du willst, war deine Antowrt eine andere, nämliche diese hier:
Zitat (BS-Löwe @ 24.06.2022, 14:51) *
Ich möchte gerne und einzig und alleine wissen, wie ich dagegen vorgehen kann, dass irgendjemand einen Rückschein unterschrieben hat, und somit quasi meine Unterschrift gefälscht hatte, bzw dadurch den Eindruck erweckt hatte, ich hätte diesen Einschreibebrief mit inhaltlichem Bußgeldbescheid erhalten.

Aber ist ja auch egal, du machst das schon. thumbup.gif Am Ende weißt du ja doch schon alles. Egal was hier geantwortet wird, du weißt es besser.

Warum machst du eigentlich alles bunt und fett? Lesbarer werden deine Beiträge dadurch nicht.


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BS-Löwe
Beitrag 27.06.2022, 14:31
Beitrag #27


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Irgendwie hat das im letzten Beitrag vom Beitrag 27.06.2022, 15:18
mit dem [ quote ] und [ / quote ] nicht funktioniert

@Jens:

Ich will nur wissen, wie ich den Eintrag in Flensburg wieder los werden kann, und somit den Bußgeldbescheid unwirksam.

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F117
Beitrag 27.06.2022, 14:36
Beitrag #28


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Zitat (BS-Löwe @ 27.06.2022, 15:18) *
grundsätzlich NIE

Nie oder nur grundsätzlich nie?

SCNR ...

.........................
quote ohne / beginnt ein Zitat, quote mit vorangestelltem / beendet es, jeweils in eckigen Klammern und ohne Leerzeichen. Die Syntax ist zwingend, sonst ist das so kaputt wie in dem Posting vom Löwen


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It's a lie we don't believe anymore!"

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Alex79
Beitrag 27.06.2022, 14:40
Beitrag #29


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Zitat (BS-Löwe @ 27.06.2022, 15:31) *
Ich will nur wissen, wie ich den Eintrag in Flensburg wieder los werden kann, und somit den Bußgeldbescheid unwirksam.

An deiner Stelle würde ich mal langsam vorsichtig sein.
Sonst könnte auch mal jemand auf ganz andere Ideen kommen.

Du pendelst mehr oder weniger regelmäßig zwischen einem EU Land und Deutschland?
Das KFZ scheint ja im Ausland angemeldet zu sein.

Zum Schluß werden die mal auf die Idee kommen zu prüfen wie lange du im Jahr in Deutschland bist und dann hast du ganz andere Probleme.
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BS-Löwe
Beitrag 27.06.2022, 14:43
Beitrag #30


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Jetzt versuchste Dich in English....
Zitat (F117 @ 27.06.2022, 15:36) *
SCNR ...

sorry, could not resist, but you've got it covered 6 ways from Sunday.... aren't you?

I've got news 4 you, Dude..... I do understand American abbreviations

Zitat (Alex79 @ 27.06.2022, 15:40) *
An deiner Stelle würde ich mal langsam vorsichtig sein.
Sonst könnte auch mal jemand auf ganz andere Ideen kommen.

Du pendelst mehr oder weniger regelmäßig zwischen einem EU Land und Deutschland?
Das KFZ scheint ja im Ausland angemeldet zu sein.

Zum Schluß werden die mal auf die Idee kommen zu prüfen wie lange du im Jahr in Deutschland bist und dann hast du ganz andere Probleme.


Ne, das KFZ war dummerweise in Deutschland angemeldet, so dass der Anhörbogen auch nach Deutschland verschickt wurde.
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F117
Beitrag 27.06.2022, 14:51
Beitrag #31


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[OT]
Nein, das sind schlicht Abkürzungen aus der Zeit der Newsgroups. Guckst Du hier: https://www.internet-abc.de/eltern/lexikon/a/akronyme/
[/OT]
CU!


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Beitrag 27.06.2022, 14:54
Beitrag #32


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Zitat (BS-Löwe @ 27.06.2022, 14:31) *
Ich will nur wissen, wie ich den Eintrag in Flensburg wieder los werden kann, und somit den Bußgeldbescheid unwirksam.

Meiner Meinung nach: Es gibt keine Rücknahme, die Sache ist gelaufen.

Ich kann mir keinen Richter in D vorstellen, der deinen Argumenten folgen wird. Einem deutschen Richter sind die Postvorschriften in irgendeinem Ausland (egal ob EU oder nicht) höchstwahrscheinlich ziemlich egal (und das halte ich ich auch für rechtlich gedeckt). Es reicht allein, wenn der Richter für sich überzeugt ist, dass das Einschreiben deinen eingetragenen Wohnsitz erreicht hat, völlig schnuppe, was dann mit dem Schreiben passierte.


--------------------
Eala Frya Fresena
zentraler Ausdruck der Friesischen Freiheit
Lewer duad as Slaav!
Schlüttsieler Schleuse unterhalb des Friesenwappens
vertrouw op god en je mauser
motto van de Boerenoorlog (1899-1902)
Слава Україні!
Sláva Ukrayíni!

Deutsch sein heißt, auch eine (ursprünglich) gute Sache so sehr ins Extrem zu treiben, bis sie ein böses Ende nimmt
(Matthias Politycki, geboren 1955, Schriftsteller)

Ich wollte mit den Bürger*innenmeister*in*kandidat*innen diskutieren, habe sie aber nicht verstanden.
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BS-Löwe
Beitrag 27.06.2022, 14:57
Beitrag #33


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Zitat (F117 @ 27.06.2022, 15:51) *
[OT]
Nein, das sind schlicht Abkürzungen aus der Zeit der Newsgroups. Guckst Du hier: https://www.internet-abc.de/eltern/lexikon/a/akronyme/
[/OT]
CU!


Wird aber auch in USA ~ America verwendet, und von daher kenne ich den Ausdruck, bzw. die Abkürzung.
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mir
Beitrag 27.06.2022, 15:00
Beitrag #34


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Wie soll man denn diesen Affenzirkus von Formatierung wieder zitieren? ranting.gif
Wenn die Moderation das dem TE durchgehen lässt, nehm ich halt auch Farben. thread.gif

Zitat (BS-Löwe @ 27.06.2022, 15:18) *
Ob dem Gericht die Unterschrift des Postboten als Nachweis für den Zugang genügt? Wahrscheinlich schon. Reicht in Deutschland ja auch.

Ja, in Deutschland vielleicht mit der PZU, aber in dem anderen (Empfänger-) Land eben NICHT!


Ich bezweifle, dass im Empfänger-Land man den Zugang amtlicher Schreiben verhindern kann, indem man einfach nicht unterschreibt. Das wäre ungewöhnlich, und dann würde dort wohl auch niemand Steuern zahlen oder überhaupt einen Führerschein machen, schließlich wäre das ja alles folgenlos: Man unterschreibt einfach nicht. laugh2.gif

Aber egal:

Tatort war Deutschland, urteilen wird ein deutsches Gericht nach deutschem Recht: Dem Gericht genügt der Rückschein.


Wie auch immer, mach doch, was Du willst. Du weißt es eh besser, warum fragst Du überhaupt?


--------------------
„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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BS-Löwe
Beitrag 27.06.2022, 15:00
Beitrag #35


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Zitat (jens_16syncro @ 27.06.2022, 15:54) *
Zitat (BS-Löwe @ 27.06.2022, 14:31) *
Ich will nur wissen, wie ich den Eintrag in Flensburg wieder los werden kann, und somit den Bußgeldbescheid unwirksam.

Meiner Meinung nach: Es gibt keine Rücknahme, die Sache ist gelaufen.

Ich kann mir keinen Richter in D vorstellen, der deinen Argumenten folgen wird. Einem deutschen Richter sind die Postvorschriften in irgendeinem Ausland (egal ob EU oder nicht) höchstwahrscheinlich ziemlich egal (und das halte ich ich auch für rechtlich gedeckt). Es reicht allein, wenn der Richter für sich überzeugt ist, dass das Einschreiben deinen eingetragenen Wohnsitz erreicht hat, völlig schnuppe, was dann mit dem Schreiben passierte.


Ja OK, dann habe ich wieder was dazugelernt, und werde zukünftig Sorge dafür tragen, dass solche Mißgeschicke in der Zustellung grundsätzlich nie mehr passieren werden!
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mir
Beitrag 27.06.2022, 15:04
Beitrag #36


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Der arme Briefträger rolleyes.gif - aber wenn's nicht zustellbar ist, dann gibt's die öffentliche Zustellung. Wie verhinderst Du die denn genau?

Zielführender wäre es wahrscheinlich, sich an die Verkehrsvorschriften zu halten. Aber natürlich auch weniger unterhaltsam. wavey.gif


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BS-Löwe
Beitrag 27.06.2022, 15:16
Beitrag #37


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Zitat (mir @ 27.06.2022, 16:00) *
Wie soll man denn diesen Affenzirkus von Formatierung wieder zitieren? ranting.gif
Wenn die Moderation das dem TE durchgehen lässt, nehm ich halt auch Farben. thread.gif

Zitat (BS-Löwe @ 27.06.2022, 15:18) *
Ob dem Gericht die Unterschrift des Postboten als Nachweis für den Zugang genügt? Wahrscheinlich schon. Reicht in Deutschland ja auch.

Ja, in Deutschland vielleicht mit der PZU, aber in dem anderen (Empfänger-) Land eben NICHT!


Ich bezweifle, dass im Empfänger-Land man den Zugang amtlicher Schreiben verhindern kann, indem man einfach nicht unterschreibt. Das wäre ungewöhnlich, und dann würde dort wohl auch niemand Steuern zahlen oder überhaupt einen Führerschein machen, schließlich wäre das ja alles folgenlos: Man unterschreibt einfach nicht. laugh2.gif


Auch im Ausland, egal ob EU-Ausland oder "Nicht EU-Ausland" kann man den Empfang von Schreiben , auch behördlichen Schreiben dahingehend boykottieren, in dem man nicht unterschreibt.

Dann geht es zurück.

Jemand hat sogar einen Song daraus gemacht:
Return to Sender ..... (Address unknown)
Ich glaube, es war sogar Elvis

Zitat
Aber egal:

Tatort war Deutschland, urteilen wird ein deutsches Gericht nach deutschem Recht: Dem Gericht genügt der Rückschein.


Ja gut, wenn dem deutschen Gericht ein Rückschein reicht egal von wem auch immer unterschrieben, dann ist es ebenso.

Dann habe ich nun einen Punkt in Flensburg, der wahrscheinlich nach 2 Jahren wieder getilgt wird.

Wenn die Sache aussichtslos ist, dagegen anzugehen, dann werde ich es lassen.... You can't beat a dead horse

Wie gesagt, habe wieder was neues dazugelernt, was ich vorher noch nicht wußte.

So ist mir die Sachlage wenigstens erklärt worden, und den gleichen Fehler werde ich zukünftig nicht mehr machen, bzw. es so einrichten, dass dieser gleiche Fehler, dass jemand Post gegen mich annimmt nicht mehr vorkommen kann!

Von daher vielen herzlichen Dank an die User, die mir das erklärt haben! wavey.gif wavey.gif


Zitat (mir @ 27.06.2022, 16:04) *
Der arme Briefträger rolleyes.gif - aber wenn's nicht zustellbar ist, dann gibt's die öffentliche Zustellung. Wie verhinderst Du die denn genau?


öffentliche Zustellungen machen nicht alle Bußgeldstellen, und selbst wenn ist dann eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand wesentlich einfacher zu erreichen, als wenn wie in diesem Falle ein unterschriebener Rückschein vorliegt.

Zitat
Zielführender wäre es wahrscheinlich, sich an die Verkehrsvorschriften zu halten. Aber natürlich auch weniger unterhaltsam. wavey.gif


Ich fahre seit meinem 16.Lebensjahr Auto, und zwar mit legal erworbenen Führerschein.

Und ob Du es glaubst oder nicht: Ich habe / hatte mit meiner Fahrweise in den letzten 12 Jahren keinen einzigen Punkt in Flensburg.
Das hier 2022 ist mein erster Punkt.

Auch davor war es nie so gefährlich, dass ich an die "Grenze dessen" gekommen wäre, um ein Fahrverbot zu erhalten.

Also von daher weiß ich schon größtenteils , was "geht" und was nicht.
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Falo999
Beitrag 27.06.2022, 15:44
Beitrag #38


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Zitat (BS-Löwe @ 27.06.2022, 16:16) *
So ist mir die Sachlage wenigstens erklärt worden, und den gleichen Fehler werde ich zukünftig nicht mehr machen, bzw. es so einrichten, dass dieser gleiche Fehler, dass jemand Post gegen mich annimmt nicht mehr vorkommen kann!

Nochmals zur Erklärung das bringt dir nichts, wird die Annahme verweigert oder nicht angetroffen, bekommt die Behörde die information das die Zustellung erfolglos gewesen ist.
Dann kann die Behörde entweder einen weiteren Zustellversuch machen oder aber einfach deinen Bußgeldbescheid öffentlich zugestellt (dafür hat jede Gemeinde meist im Rathaus ein extra Board).
Und du dann dem öffentlich ausgehangenen Bußgeldbescheid nicht widersprichst ist der dann rechtskräftig mit all den Folgen daraus.

Es bringt fast nie einen Vorteil wenn man Vogel Strauß spielt und den Kopf in den Sand steckt nach dem Motto 'ich weiß von nicht, also passiert mir auch nichts'.

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F117
Beitrag 27.06.2022, 15:55
Beitrag #39


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Zitat (mir @ 27.06.2022, 16:00) *
Wie soll man denn diesen Affenzirkus von Formatierung wieder zitieren?

Indem Du die beim Zitieren sichtbaren Klammerbegriffe (color=xxxxxxxx) und (/color) löschst. Und wenn Du (b) und (/b) auch weglässt, hast Du das Ganze auch nicht mehr fett.


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ilam
Beitrag 27.06.2022, 15:55
Beitrag #40


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Zitat (Falo999 @ 27.06.2022, 15:44) *
Es bringt fast nie einen Vorteil wenn man Vogel Strauß spielt und den Kopf in den Sand steckt nach dem Motto 'ich weiß von nicht, also passiert mir auch nichts'.


Oder noch weitergehend: Mein bisher einziges Einschreiben von einer Behörde war mein Ersatz-KFZ-Brief, den die mir nach Ende der öffentlichen Aufbietung "einfach so" kostenlos per Einschreiben zugeschickt haben. Der Weg mit wackligen Knien zum Postamt um das abzuholen war nicht schön (von wem es ist stand ja auf dem Abholschein), zurückgehen lassen wäre aber extrem dumm gewesen.



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Alex79
Beitrag 27.06.2022, 18:55
Beitrag #41


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Zitat (BS-Löwe @ 27.06.2022, 16:16) *
öffentliche Zustellungen machen nicht alle Bußgeldstellen, und selbst wenn ist dann eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand wesentlich einfacher zu erreichen, als wenn wie in diesem Falle ein unterschriebener Rückschein vorliegt.

Aber was bringt es dir?
Irgendwie machst du ein ziemliches Geheimnis draus ob der Tatvorwurf stimmt.
Sollte er stimmen, bringt dir eine Wiederinsetzung doch auch nichts. think.gif
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Hornblower
Beitrag 27.06.2022, 19:17
Beitrag #42


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Zitat (mir @ 27.06.2022, 16:00) *
Wie soll man denn diesen Affenzirkus von Formatierung wieder zitieren? ranting.gif
Wenn die Moderation das dem TE durchgehen lässt, nehm ich halt auch Farben. thread.gif


Mit Sicherheit NICHT!

BS-Löwe,
was soll der Unsinn mit den wilden Formatierungen? Wir sind hier in einem Fachforum, und man kann dem geneigten Leser durchaus unterstellen, dass er lesen kann und die Fähigkeit zum Textverständnis besitzt. Es ist in der Regel nur in Ausnahmefällen notwendig, durch spezielle Formatierungen Worte oder Passagen hervorzuheben.
Andererseits ist das ordentliche Zitieren wichtig!
Ich habe deshalb die Formatierungen in Deinem Eröffnungsbeitrag und in Beitrag #25 überarbeitet.
Bitte halte Dich zukünftig an die in diesem Board üblichen Formatierungs- und Zitat-Konventionen.


--------------------
Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
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"Gendern" - dat is, wenn dem Sachsen sein Boot umkippt.
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nachteule
Beitrag 27.06.2022, 20:21
Beitrag #43


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Hallo, BS-Löwe,

Zitat (BS-Löwe @ 27.06.2022, 15:18) *
Ich kenne das so, dass wenn ich einen Rückschein unterschreibe und der Brief nicht an mich gerichtet ist,
ich mich der Urkundenfälschung (falsche Unterschrift) schuldig machen würde.

da bist Du falsch informiert.

Angenommen, der Postbote bringt einen Einschreibebrief mit Rückschein für Deine Frau vorbei, aber diese ist nicht daheim.

Du nimmst nun den Brief stellvertretend für Deine Frau entgegen und unterschreibst mit Deinem Namen, dass Du diesen erhalten hast.

Wo siehst Du da die Urkundenfälschung?

Selbst, wenn Du mit dem Namen Deiner Frau unterschreibst, handelt es sich nicht um eine Urkundenfälschung, wenn sie damit einverstanden ist.

Letztendlich wird Dir vermutlich nur der Gang zum Gericht bleiben und dann zu sehen, wie der Richter entscheidet (und dabei geht er nach der deutschen Rechtsprechung und nicht der des Landes, in dem Du lebst).

Viele Grüße,

Nachteule



--------------------
Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
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BS-Löwe
Beitrag 28.06.2022, 14:18
Beitrag #44


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@Moderation

Zitat
Da vermutlich hier im Board jeder weiß, was mit der Farbe Rosa gemeint ist, habe ich die Farb-Formatierung mal zurückgebaut.
Was soll so ein Unsinn? dry.gif

Der Beitrag wurde von Hornblower bearbeitet: 27.06.2022, 20:02
[

Der Zusammenhang ist mir jetzt unklar mit der Farbe "Rosa".
Immerhin sind doch Rückscheine "roserfarben"

Zitat (Hornblower @ 27.06.2022, 20:17) *
Mit Sicherheit NICHT!

BS-Löwe,
was soll der Unsinn mit den wilden Formatierungen? Wir sind hier in einem Fachforum, und man kann dem geneigten Leser durchaus unterstellen, dass er lesen kann und die Fähigkeit zum Textverständnis besitzt. Es ist in der Regel nur in Ausnahmefällen notwendig, durch spezielle Formatierungen Worte oder Passagen hervorzuheben.
Andererseits ist das ordentliche Zitieren wichtig!
Ich habe deshalb die Formatierungen in Deinem Eröffnungsbeitrag und in Beitrag #25 überarbeitet.
Bitte halte Dich zukünftig an die in diesem Board üblichen Formatierungs- und Zitat-Konventionen.


Dafür möchte ich mich wirklich entschuldigen, aber ich hatte gestern sehr oft [ quote ] und [ /quote ] versucht zu verwenden als Zitirfunktion, aber leider kam jedesmal eine Fehlermeldung.
Ich vermute mal, es lag an der Foren Software, denn ich selbst weiß, die "Zitat-Funktion" zu nutzen.



Zitat (Falo999 @ 27.06.2022, 16:44) *
Es bringt fast nie einen Vorteil wenn man Vogel Strauß spielt und den Kopf in den Sand steckt nach dem Motto 'ich weiß von nicht, also passiert mir auch nichts'.


Einen Nachteil kann es aber definitiv auch nicht haben! whistling.gif



Zitat (ilam @ 27.06.2022, 16:55) *
Oder noch weitergehend: Mein bisher einziges Einschreiben von einer Behörde war mein Ersatz-KFZ-Brief, den die mir nach Ende der öffentlichen Aufbietung "einfach so" kostenlos per Einschreiben zugeschickt haben. Der Weg mit wackligen Knien zum Postamt um das abzuholen war nicht schön (von wem es ist stand ja auf dem Abholschein), zurückgehen lassen wäre aber extrem dumm gewesen.



Ja gut, wenn man einen KFZ-Brief verliert, und den aufbieten läßt und auf dem Briefkopf als Absender steht KFZ-Zulassungsstelle dann weiß ich doch, um was es geht.

Anders ist es bei noch offenen Bußgeldverfahren, da sind dann in Einschreibebriefen IMMER unliebsame Überraschungen

Zitat (Alex79 @ 27.06.2022, 19:55) *
Irgendwie machst du ein ziemliches Geheimnis draus ob der Tatvorwurf stimmt.
Sollte er stimmen, bringt dir eine Wiederinsetzung doch auch nichts. think.gif


Der eine Tatvorwurf der geringfügigen Geschwindigkeitsüberschreitung (ohne Punkte) stimmt und wird auch nicht abgestritten.

Der andere Tatvorwurf stimmt nicht, aber wenn sich eine Behörde ersteinmal selbst von etwas "überzeugt" hat, ist es schwer, das zu widerlegen. crybaby.gif


Zitat (nachteule @ 27.06.2022, 21:21) *
Hallo, BS-Löwe,


Angenommen, der Postbote bringt einen Einschreibebrief mit Rückschein für Deine Frau vorbei, aber diese ist nicht daheim.

Du nimmst nun den Brief stellvertretend für Deine Frau entgegen und unterschreibst mit Deinem Namen, dass Du diesen erhalten hast.

Wo siehst Du da die Urkundenfälschung?


Wenn mir aber meine Frau strikte Anweisungen gegeben hat, GRUNDSÄTZLICH NIE einen Einschreibebrief anzunehmen, so werde / würde ich das auch NIE tun.

Da würde ich sie selbst hinschicken, und sie kann dann selbst entscheiden.

Zitat
Selbst, wenn Du mit dem Namen Deiner Frau unterschreibst, handelt es sich nicht um eine Urkundenfälschung, wenn sie damit einverstanden ist.


Siehst Du, und in meinem hier im Thread geschilderten Fall bin ich eben NICHT damit einverstanden gewesen, also ist die Unterschrift eine was ??

Zitat
Letztendlich wird Dir vermutlich nur der Gang zum Gericht bleiben und dann zu sehen, wie der Richter entscheidet (und dabei geht er nach der deutschen Rechtsprechung und nicht der des Landes, in dem Du lebst).

Viele Grüße,

Nachteule


Ich denke die Jacke des Mitarbeiters der Bußgeldstelle ist dem Richter näher als mein Unterhemd.

Zu gut Deutsch: Erfahrungsgemäß folgen die Richter den Ausführungen der Bußgeldstelle, es sei denn, man hat verdammt gute Argumente bzw. Gegenargumente.
Immerhin hat die Bußgeldstelle auch eine eigene Rechtsabteilung mit dutzenden von Anwälten die gerade Verkehrsrecht studiert haben.

Da müßte man dann schon (ebenfalls) mit Anwalt hin, der meistens mehr Geld kostet als der "Streitwert" des Bußgeldbescheides.
Und auch mit Anwalt ist keine "Gewinn-Garantie"
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BS-Löwe
Beitrag 28.06.2022, 14:57
Beitrag #45


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Um noch einmal kurz auf das eigentliche Problem zurückzukommen:

Es geht ja hier um ein Einschreiben MIT RÜCKSCHEIN!!, und dieser Rückschein ist vom Empfänger eigenhändig zu unterschreiben, es sei denn, es liegt dem Postbeamten oder Postbooten eine Vollmacht vor, diesen Einschreibebrief auch an eine dritte Person auszuhändigen.

....lag aber in meinem Fall NICHT vor!!

"oder einem Haushaltsangehörigen übergeben wurde" gilt zwar für Bußgeldbescheide und die meisten Zustellungsarten, aber nicht grundsätzlich für jede Zustellungsart.
Z. B. Bei Einschreiben eigenhändig -> nur persönlich oder nur einem der Post benannten besonders Bevollmächtigten
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Alex79
Beitrag 28.06.2022, 15:09
Beitrag #46


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Zitat (BS-Löwe @ 28.06.2022, 15:57) *
Es geht ja hier um ein Einschreiben MIT RÜCKSCHEIN!!, und dieser Rückschein ist vom Empfänger eigenhändig zu unterschreiben,

Wo steht das?

Der Bußgeldbescheid wird in der Regel sogar nur in den Briefkasten geworfen und auf der PZU unterschreibt der Briefträger das er ihn eingeworfen hat.
Es würde schon reichen wenn er einfach in dein Briefkasten geworfen wird, die gehen nur auf Nummer sicher das er wirklich eingeworfen wurde.

Sobald der Brief in deinem Briefkasten ist, ist er zugestellt, ob du ihn danach rausnimmst und verbrennst, dein Hund ihn frisst oder der Nachbar aus deinem Briefkasten klaut ist allein dein Problem.
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Hornblower
Beitrag 28.06.2022, 15:57
Beitrag #47


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Zitat (BS-Löwe @ 28.06.2022, 15:18) *
Zitat
Da vermutlich hier im Board jeder weiß, was mit der Farbe Rosa gemeint ist, habe ich die Farb-Formatierung mal zurückgebaut.
Was soll so ein Unsinn? dry.gif

Der Beitrag wurde von Hornblower bearbeitet: 27.06.2022, 20:02
[

Der Zusammenhang ist mir jetzt unklar mit der Farbe "Rosa".
Immerhin sind doch Rückscheine "roserfarben"


Was hat der Rückschein damit zu tun, dass es hier im Board - bis auf wenige Ausnahmen - üblich ist, in der Standard-Farbe Schwarz zu schreiben?


Zitat
Zitat (Hornblower @ 27.06.2022, 20:17) *
Mit Sicherheit NICHT!
Bitte halte Dich zukünftig an die in diesem Board üblichen Formatierungs- und Zitat-Konventionen.


Dafür möchte ich mich wirklich entschuldigen, aber ich hatte gestern sehr oft [ quote ] und [ /quote ] versucht zu verwenden als Zitirfunktion, aber leider kam jedesmal eine Fehlermeldung.
Ich vermute mal, es lag an der Foren Software, denn ich selbst weiß, die "Zitat-Funktion" zu nutzen.


Die Foren-Funktion prüft die Anzahl der Open-Tags und der Closed-Tags; stimmen die nicht überein, kommt es zur Fehlermeldung.
Ferner kommt es bei sehr vielen Zitaten zu einem Fehler; das war aber in dem beanstandeten Posting noch lange nicht der Fall.

Insofern vermute ich mal, es lag an der zwischen Monitor und Stuhl lokalisierten Schnittstelle. dry.gif


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"Gendern" - dat is, wenn dem Sachsen sein Boot umkippt.
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Gast_Panzerkroete_*
Beitrag 28.06.2022, 16:16
Beitrag #48





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Zitat (Alex79 @ 28.06.2022, 16:09) *
Der Bußgeldbescheid wird in der Regel sogar nur in den Briefkasten geworfen und auf der PZU unterschreibt der Briefträger das er ihn eingeworfen hat.
Es würde schon reichen wenn er einfach in dein Briefkasten geworfen wird, die gehen nur auf Nummer sicher das er wirklich eingeworfen wurde.


So ist es, das nennt sich dann Ersatzzustellung.
Das geht aber nur bei PZU (die gelben Briefe, die eigentlich nie was Gutes heißen). Da sollte man dann schon mal differenzieren können, wenn man meint, man hätte die Weisheit mit den Löffeln gefressen.

Einschreiben mit Rückschein kennt das deutsche Gesetz für Inlandspost daher auch nicht als "Zustellung", diesen Weg der Postübergabe könnte man nämlich in der Tat durch Nichtannahme vereiteln.
(Edit: Ist anscheinend doch zulässig, wird nur fast nie gewählt, da die Annahme vereitelt werden kann.)

Im Ausland ist gleichwohl eine solche Zustellung durch Rückschein-Einschreiben zulässig.

Es kommt hier aber im Bußgeldverfahren auch nur auf die Bekanntgabe an und die ist hier erfolgt.
(Edit: Aber vielleicht zu spät, so dass hier schon Verfolgungsverjährung eingetreten ist? Das sollte man nochmal klarstellen.)

In welchem Bundesland ist das passiert?


Ganz schlaue könnten jetzt auch anfangen zu behaupten man habe mit diesem Brief gar keinen Bußgeldbescheid erhalten, nur warum kennt man den Inhalt und weiß, dass man Einspruch einlegen kann rolleyes.gif

Vielleicht erklärt es dir dann noch mal der Richter, nachdem er dir ein Ordnungsgeld angedroht hat, wenn du dich auch so im "echten Leben" aufführst.

Zitat
Zu gut Deutsch: Erfahrungsgemäß folgen die Richter den Ausführungen der Bußgeldstelle, es sei denn, man hat verdammt gute Argumente bzw. Gegenargumente.
Immerhin hat die Bußgeldstelle auch eine eigene Rechtsabteilung mit dutzenden von Anwälten die gerade Verkehrsrecht studiert haben.


Jaja, du kennst dich super gut aus. Diese "Rechtsabteilung" nennt sich Staatsanwaltschaft und "Verkehrsrecht" haben die da sicher nicht studiert.
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Gast_Panzerkroete_*
Beitrag 28.06.2022, 16:43
Beitrag #49





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Da es dir aber anscheinend eh egal ist, jedenfalls scheust du den Weg zu Gericht, frage ich mich auch, was du eigentlich noch wissen möchtest.

Was soll denn der "andere Vorwurf", der angeblich nicht stimmt sein, dass du dich da so noch drüber aufregst? Und woher kennst du den Vorwurf, wenn du den BGB augenscheinlich noch nie in den Händen hattest? Da wären wir wieder bei meinem obigen Post.
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ulm
Beitrag 28.06.2022, 16:58
Beitrag #50


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Bei allen Diskussionen rund um das Einschreiben sollten wir aber ein paar Dinge beachten:

In Deutschland bietet die Deutsche Post das Einwurf-Einschreiben und das (klassische Übergabe-)Einschreiben an.
Beim Einwurf-Einschreiben wird durch den Zusteller das Einwerfen in den Briefkasten oder das Postfach dokumentiert.
Beim Übergabe-Einschreiben wird die Übergabe an den Empfänger oder einen Empfangsberechtigten durch den Zusteller dokumentiert. Der Empfangsberechtigte kann durch die Zusatzoption "Eigenhändig" ausgeschlossen werden.
Das Übergabe-Einschreiben kann mit dem Rückschein verknüpft werden, hier dokumentiert der Empfänger auf dem Rückschein den Empfang direkt gegenüber dem Absender.
...und das gilt eben nur dort, wo die Deutsche Post ausliefert.

Bußgeldbescheide o.ä. werden in Deutschland per Postzustellungsauftrag versandt, dann erhält der Absender die Postzustellungsurkunde.
Ist solch eine Zustellung nicht möglich, kann zum Beispiel die öffentliche Zustellung durch Aushang erfolgen.

Andere Länder, andere Sitten!
Daher kann der Umgang im Empfangsland anders geregelt sein.
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