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> Blutentnahme vor mehr als 3 Monaten
Lotti1404
Beitrag 10.10.2021, 21:59
Beitrag #1


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Bei einem Bekannten wurde vor mehr als 3 Monaten im Rahmen einer Alkoholkontrolle ein Bluttest durchgeführt. Er fuhr mit dem Elektroroller. Er hat bis heute nichts gehört. Ist die Sache nun vom Tisch oder kann da noch etwas kommen.

Danke für die Hilfe.
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durban
Beitrag 10.10.2021, 22:25
Beitrag #2


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Was hat er denn gepustet - ist der Führerschein beschlagnahmt worden?


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Proxima Estación: Esperanza.
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thobad2001
Beitrag 11.10.2021, 01:17
Beitrag #3


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Der AAk währe mal Interessant, ab einem BAK von 0,5 höhrt er auf jedenfalls was.
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Lotti1404
Beitrag 11.10.2021, 07:16
Beitrag #4


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Zitat (durban @ 10.10.2021, 23:25) *
Was hat er denn gepustet - ist der Führerschein beschlagnahmt worden?

Gepustet hat er nicht. Darum Bluttest. Führerschein wurde nicht einbehalten.
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thobad2001
Beitrag 11.10.2021, 09:16
Beitrag #5


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Was war denn die ungefhähre Trinkmenge und Trinkdauer ?
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Kai R.
Beitrag 11.10.2021, 09:21
Beitrag #6


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Verjähren tut die Sache erst nach 6 Monaten.


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Kai

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auchdasnoch
Beitrag 11.10.2021, 13:05
Beitrag #7


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Zitat (Kai R. @ 11.10.2021, 10:21) *
Verjähren tut die Sache erst nach 6 Monaten.


Zitat (§ 24a StVG)
4) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu dreitausend Euro geahndet werden.


Zitat (§ 31 OWIG)
Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten verjährt, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt,

1. in drei Jahren bei Ordnungswidrigkeiten, die mit Geldbuße im Höchstmaß von mehr als fünfzehntausend Euro bedroht sind,
2. in zwei Jahren bei Ordnungswidrigkeiten, die mit Geldbuße im Höchstmaß von mehr als zweitausendfünfhundert bis zu fünfzehntausend Euro bedroht sind,
3. in einem Jahr bei Ordnungswidrigkeiten, die mit Geldbuße im Höchstmaß von mehr als eintausend bis zu zweitausendfünfhundert Euro bedroht sind,
4. in sechs Monaten bei den übrigen Ordnungswidrigkeiten.

(3) Die Verjährung beginnt, sobald die Handlung beendet ist. Tritt ein zum Tatbestand gehörender Erfolg erst später ein, so beginnt die Verjährung mit diesem Zeitpunkt.
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Lotti1404
Beitrag 11.10.2021, 19:39
Beitrag #8


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Zitat (thobad2001 @ 11.10.2021, 10:16) *
Was war denn die ungefhähre Trinkmenge und Trinkdauer ?

Kann man nicht mehr nachvollziehen. War über den ganzen Tag verteilt.
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Jens
Beitrag 12.10.2021, 05:56
Beitrag #9


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Zitat (auchdasnoch @ 11.10.2021, 14:05) *
Zitat (Kai R. @ 11.10.2021, 10:21) *
Verjähren tut die Sache erst nach 6 Monaten.


Zitat (§ 24a StVG)
4) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu dreitausend Euro geahndet werden.


Zitat (§ 31 OWIG)
Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten verjährt, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt,

1. in drei Jahren bei Ordnungswidrigkeiten, die mit Geldbuße im Höchstmaß von mehr als fünfzehntausend Euro bedroht sind,
2. in zwei Jahren bei Ordnungswidrigkeiten, die mit Geldbuße im Höchstmaß von mehr als zweitausendfünfhundert bis zu fünfzehntausend Euro bedroht sind,
3. in einem Jahr bei Ordnungswidrigkeiten, die mit Geldbuße im Höchstmaß von mehr als eintausend bis zu zweitausendfünfhundert Euro bedroht sind,
4. in sechs Monaten bei den übrigen Ordnungswidrigkeiten.

(3) Die Verjährung beginnt, sobald die Handlung beendet ist. Tritt ein zum Tatbestand gehörender Erfolg erst später ein, so beginnt die Verjährung mit diesem Zeitpunkt.


Das ist soweit korrekt, aber nur bei einer vorsätzlichen Tat. Du hast §17 Abs. 2 OWiG übersehen. Bei einem fahrlässigen §24a-StVG-Verstoß beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr.


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auchdasnoch
Beitrag 12.10.2021, 07:28
Beitrag #10


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Yep, vielen Dank für den Hinweis.
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Lotti1404
Beitrag 12.10.2021, 07:32
Beitrag #11


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Wie ist die Einschätzung von euch, kommt da noch etwas nach dieser Zeit? Ich weiß Glaskugel und so.
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Der_Veranstalter
Beitrag 12.10.2021, 07:44
Beitrag #12


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Zitat (Lotti1404 @ 11.10.2021, 20:39) *
Kann man nicht mehr nachvollziehen. War über den ganzen Tag verteilt.


Man sollte aber doch grob wissen, ob man eher im Bereich von 2,0 Promille unterwegs ist oder bei 0,5 oder so...

"Kann man nicht mehr nachvollziehen" hört sich nach Kontrollverlust an.

Die Sache ist ja sicher nicht "verloren gegangen". Also soll dein Freund bei der Polizei anrufen und sich erkundigen. Hätte ich an deiner Stelle schon lange gemacht.

Zitat (Lotti1404 @ 11.10.2021, 08:16) *
Gepustet hat er nicht. Darum Bluttest. Führerschein wurde nicht einbehalten.


Das ist ein schlechtes Zeichen. Wenn die cop.gif darauf besteht, dass getestet wird, obwohl die AAK verweigert wurde, dürfte der Verdacht begründet sein.



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Kai R.
Beitrag 12.10.2021, 11:16
Beitrag #13


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Zitat (Der_Veranstalter @ 12.10.2021, 08:44) *
Wenn die cop.gif darauf besteht, dass getestet wird, obwohl die AAK verweigert wurde, dürfte der Verdacht begründet sein.

wenn aber der FS belassen wird, geht es nur um den Verdacht einer Owi. Es kann natürlich immer noch ein Blutwert im Straftatbereich herauskommen.


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Kai

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Der_Veranstalter
Beitrag 12.10.2021, 15:28
Beitrag #14


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Bedenkt, oh hoher Herr, dass der Delinquent mit einem E-Roller unterwegs war.


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Jens
Beitrag 13.10.2021, 06:29
Beitrag #15


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Was soll dabei bedacht werden? unsure.gif


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Hornblower
Beitrag 13.10.2021, 07:49
Beitrag #16


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Man wird nass, wenn's regnet? think.gif


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Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
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"Gendern" - dat is, wenn dem Sachsen sein Boot umkippt.
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Der_Veranstalter
Beitrag 13.10.2021, 08:20
Beitrag #17


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Spaßvögel...

Muss eine FE vor Ort kassiert werden, wenn der Delinquent mit einem Fahrzeug unterwegs ist, das keine FE braucht? Ich hätte jetzt Stein und Bein geschworen, dass ich schon öfters hier gelesen hätte, dass die FE vorerst belassen wurde, weil der jeweilige TE mit dem Fahrrad unterwegs gewesen wäre.



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mkossmann
Beitrag 13.10.2021, 08:40
Beitrag #18


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Zitat (Der_Veranstalter @ 13.10.2021, 08:20) *
Ich hätte jetzt Stein und Bein geschworen, dass ich schon öfters hier gelesen hätte, dass die FE vorerst belassen wurde, weil der jeweilige TE mit dem Fahrrad unterwegs gewesen wäre.

Ein E-Roller ist ein KFZ, ein Fahrrad nicht.
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auchdasnoch
Beitrag 13.10.2021, 09:29
Beitrag #19


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Ich glaube das wird in Deutschland nicht einheitlich gehandhabt. Einerseits ist ein eScooter ein KFZ, wewegen eigentlich die Fahrerlaubnis zu entziehen ist. Andererseits gibt es auch Richter / Gerichte / Gerichtsbezirke, die in einem eScooter ein ähnlich geringes Gefahrenpotential sehen wie bei einem Fahrrad, und daher die Fahrerlaubnis nicht entziehen und die Anzahl der Tagessätze mit denen für Radfahrer gleichsetzen.
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Der_Veranstalter
Beitrag 13.10.2021, 11:53
Beitrag #20


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Ich erinnere mich an einen Fall mit einem E-Fahrrad, wo das nicht durchgeführte einkassieren der FE am Status "Verstoß wurde begangen mit einem Fahrzeug für das man keine FE braucht" begründet wurde.

War hier im Forum, finde ich jetzt natürlich nicht.



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Lotti1404
Beitrag 21.02.2022, 12:18
Beitrag #21


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Wollte ein kurzes Update geben.
Mein Bekannter hat das ein-monatige Fahrverbot abgeleistet. Da es ein Fahrverbot war, nehme ich an dass das Ganze unter 1,1 war.(Hat er mir nicht gesagt)

Dazu habe ich noch eine Frage.
Wie sieht es in Zukunft betr. eventueller Delikte auf Grund dieses Fahrverbotes im Straßenverkehr aus?
Wann droht vielleicht auch wegen Geschwindigkeitsübertretungen eine MPU?
Dass die Punkte 5 Jahre bleiben ist mir klar.

Danke für eure Hilfe
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Gast_Panzerkroete_*
Beitrag 21.02.2022, 12:52
Beitrag #22





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Wenn er in den nächsten fünf Jahren nochmal mit mehr als 0,5 Promille im Straßenverkehr rum fährt, geht es zur Alk-MPU.

Wenn er zu viele Punkte sammelt, geht er zur verkehrsrechtlichen MPU.
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Andi18
Beitrag 21.02.2022, 13:06
Beitrag #23


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Zitat (Panzerkroete @ 21.02.2022, 12:52) *
Wenn er zu viele Punkte sammelt, geht er zur verkehrsrechtlichen MPU.

ich meine, daß er 2 Punkte vlt sogar 3 kassiert hat. die Punkte bleiben 5 Jahre liegen, ist schon sehr lange..
So gilts sehr achtsam zu sein und v.a. durch Nichtigkeiten wie Handy am Ohr oder Falschparken nicht zusätzlich einen zu kassieren.
Manchmal kann man z.B. für so einen Abstandsverstoß nicht mal viel dafür, so darf das Konto nicht unnötig belastet werden.
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amdwolle
Beitrag 21.02.2022, 19:37
Beitrag #24


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Zitat (Andi18 @ 21.02.2022, 13:06) *
...durch Nichtigkeiten wie Handy am Ohr...

Das ist beileibe keine "Nichtigkeit"
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 18.04.2024 - 20:25