Blutentnahme vor mehr als 3 Monaten |
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Blutentnahme vor mehr als 3 Monaten |
10.10.2021, 21:59
Beitrag
#1
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 260 Beigetreten: 09.07.2009 Mitglieds-Nr.: 49385 |
Danke für die Hilfe. |
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10.10.2021, 22:25
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#2
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19468 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 |
Was hat er denn gepustet - ist der Führerschein beschlagnahmt worden?
-------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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11.10.2021, 01:17
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#3
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 290 Beigetreten: 31.05.2021 Mitglieds-Nr.: 88382 |
Der AAk währe mal Interessant, ab einem BAK von 0,5 höhrt er auf jedenfalls was.
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11.10.2021, 07:16
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#4
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 260 Beigetreten: 09.07.2009 Mitglieds-Nr.: 49385 |
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11.10.2021, 09:16
Beitrag
#5
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 290 Beigetreten: 31.05.2021 Mitglieds-Nr.: 88382 |
Was war denn die ungefhähre Trinkmenge und Trinkdauer ?
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11.10.2021, 09:21
Beitrag
#6
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26598 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 |
Verjähren tut die Sache erst nach 6 Monaten.
-------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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11.10.2021, 13:05
Beitrag
#7
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2469 Beigetreten: 01.02.2014 Mitglieds-Nr.: 71411 |
Verjähren tut die Sache erst nach 6 Monaten. NöZitat (§ 24a StVG) 4) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu dreitausend Euro geahndet werden. Zitat (§ 31 OWIG) Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten verjährt, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt,
1. in drei Jahren bei Ordnungswidrigkeiten, die mit Geldbuße im Höchstmaß von mehr als fünfzehntausend Euro bedroht sind, 2. in zwei Jahren bei Ordnungswidrigkeiten, die mit Geldbuße im Höchstmaß von mehr als zweitausendfünfhundert bis zu fünfzehntausend Euro bedroht sind, 3. in einem Jahr bei Ordnungswidrigkeiten, die mit Geldbuße im Höchstmaß von mehr als eintausend bis zu zweitausendfünfhundert Euro bedroht sind, 4. in sechs Monaten bei den übrigen Ordnungswidrigkeiten. (3) Die Verjährung beginnt, sobald die Handlung beendet ist. Tritt ein zum Tatbestand gehörender Erfolg erst später ein, so beginnt die Verjährung mit diesem Zeitpunkt. |
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11.10.2021, 19:39
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#8
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 260 Beigetreten: 09.07.2009 Mitglieds-Nr.: 49385 |
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12.10.2021, 05:56
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#9
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30302 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Verjähren tut die Sache erst nach 6 Monaten. NöZitat (§ 24a StVG) 4) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu dreitausend Euro geahndet werden. Zitat (§ 31 OWIG) Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten verjährt, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, 1. in drei Jahren bei Ordnungswidrigkeiten, die mit Geldbuße im Höchstmaß von mehr als fünfzehntausend Euro bedroht sind, 2. in zwei Jahren bei Ordnungswidrigkeiten, die mit Geldbuße im Höchstmaß von mehr als zweitausendfünfhundert bis zu fünfzehntausend Euro bedroht sind, 3. in einem Jahr bei Ordnungswidrigkeiten, die mit Geldbuße im Höchstmaß von mehr als eintausend bis zu zweitausendfünfhundert Euro bedroht sind, 4. in sechs Monaten bei den übrigen Ordnungswidrigkeiten. (3) Die Verjährung beginnt, sobald die Handlung beendet ist. Tritt ein zum Tatbestand gehörender Erfolg erst später ein, so beginnt die Verjährung mit diesem Zeitpunkt. Das ist soweit korrekt, aber nur bei einer vorsätzlichen Tat. Du hast §17 Abs. 2 OWiG übersehen. Bei einem fahrlässigen §24a-StVG-Verstoß beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr. -------------------- |
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12.10.2021, 07:28
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#10
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2469 Beigetreten: 01.02.2014 Mitglieds-Nr.: 71411 |
Yep, vielen Dank für den Hinweis.
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12.10.2021, 07:32
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#11
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 260 Beigetreten: 09.07.2009 Mitglieds-Nr.: 49385 |
Wie ist die Einschätzung von euch, kommt da noch etwas nach dieser Zeit? Ich weiß Glaskugel und so.
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12.10.2021, 07:44
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#12
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3837 Beigetreten: 08.01.2009 Wohnort: Munich County Mitglieds-Nr.: 46150 |
Kann man nicht mehr nachvollziehen. War über den ganzen Tag verteilt. Man sollte aber doch grob wissen, ob man eher im Bereich von 2,0 Promille unterwegs ist oder bei 0,5 oder so... "Kann man nicht mehr nachvollziehen" hört sich nach Kontrollverlust an. Die Sache ist ja sicher nicht "verloren gegangen". Also soll dein Freund bei der Polizei anrufen und sich erkundigen. Hätte ich an deiner Stelle schon lange gemacht. Gepustet hat er nicht. Darum Bluttest. Führerschein wurde nicht einbehalten. Das ist ein schlechtes Zeichen. Wenn die darauf besteht, dass getestet wird, obwohl die AAK verweigert wurde, dürfte der Verdacht begründet sein. -------------------- Firefighter im Ruhestand....
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12.10.2021, 11:16
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#13
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26598 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 |
Wenn die darauf besteht, dass getestet wird, obwohl die AAK verweigert wurde, dürfte der Verdacht begründet sein. wenn aber der FS belassen wird, geht es nur um den Verdacht einer Owi. Es kann natürlich immer noch ein Blutwert im Straftatbereich herauskommen. -------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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12.10.2021, 15:28
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#14
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3837 Beigetreten: 08.01.2009 Wohnort: Munich County Mitglieds-Nr.: 46150 |
Bedenkt, oh hoher Herr, dass der Delinquent mit einem E-Roller unterwegs war.
-------------------- Firefighter im Ruhestand....
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13.10.2021, 06:29
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#15
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30302 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Was soll dabei bedacht werden?
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13.10.2021, 07:49
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#16
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13615 Beigetreten: 23.12.2004 Wohnort: HMS Lydia, Süd-Pazifik Mitglieds-Nr.: 7401 |
Man wird nass, wenn's regnet?
-------------------- Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
----------- "Gendern" - dat is, wenn dem Sachsen sein Boot umkippt. |
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13.10.2021, 08:20
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#17
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3837 Beigetreten: 08.01.2009 Wohnort: Munich County Mitglieds-Nr.: 46150 |
Spaßvögel...
Muss eine FE vor Ort kassiert werden, wenn der Delinquent mit einem Fahrzeug unterwegs ist, das keine FE braucht? Ich hätte jetzt Stein und Bein geschworen, dass ich schon öfters hier gelesen hätte, dass die FE vorerst belassen wurde, weil der jeweilige TE mit dem Fahrrad unterwegs gewesen wäre. -------------------- Firefighter im Ruhestand....
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13.10.2021, 08:40
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#18
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 954 Beigetreten: 26.05.2015 Mitglieds-Nr.: 76297 |
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13.10.2021, 09:29
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#19
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2469 Beigetreten: 01.02.2014 Mitglieds-Nr.: 71411 |
Ich glaube das wird in Deutschland nicht einheitlich gehandhabt. Einerseits ist ein eScooter ein KFZ, wewegen eigentlich die Fahrerlaubnis zu entziehen ist. Andererseits gibt es auch Richter / Gerichte / Gerichtsbezirke, die in einem eScooter ein ähnlich geringes Gefahrenpotential sehen wie bei einem Fahrrad, und daher die Fahrerlaubnis nicht entziehen und die Anzahl der Tagessätze mit denen für Radfahrer gleichsetzen.
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13.10.2021, 11:53
Beitrag
#20
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3837 Beigetreten: 08.01.2009 Wohnort: Munich County Mitglieds-Nr.: 46150 |
Ich erinnere mich an einen Fall mit einem E-Fahrrad, wo das nicht durchgeführte einkassieren der FE am Status "Verstoß wurde begangen mit einem Fahrzeug für das man keine FE braucht" begründet wurde.
War hier im Forum, finde ich jetzt natürlich nicht. -------------------- Firefighter im Ruhestand....
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21.02.2022, 12:18
Beitrag
#21
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 260 Beigetreten: 09.07.2009 Mitglieds-Nr.: 49385 |
Wollte ein kurzes Update geben.
Mein Bekannter hat das ein-monatige Fahrverbot abgeleistet. Da es ein Fahrverbot war, nehme ich an dass das Ganze unter 1,1 war.(Hat er mir nicht gesagt) Dazu habe ich noch eine Frage. Wie sieht es in Zukunft betr. eventueller Delikte auf Grund dieses Fahrverbotes im Straßenverkehr aus? Wann droht vielleicht auch wegen Geschwindigkeitsübertretungen eine MPU? Dass die Punkte 5 Jahre bleiben ist mir klar. Danke für eure Hilfe |
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Gast_Panzerkroete_* |
21.02.2022, 12:52
Beitrag
#22
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Guests |
Wenn er in den nächsten fünf Jahren nochmal mit mehr als 0,5 Promille im Straßenverkehr rum fährt, geht es zur Alk-MPU.
Wenn er zu viele Punkte sammelt, geht er zur verkehrsrechtlichen MPU. |
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21.02.2022, 13:06
Beitrag
#23
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 507 Beigetreten: 23.09.2020 Mitglieds-Nr.: 87407 |
Wenn er zu viele Punkte sammelt, geht er zur verkehrsrechtlichen MPU. ich meine, daß er 2 Punkte vlt sogar 3 kassiert hat. die Punkte bleiben 5 Jahre liegen, ist schon sehr lange.. So gilts sehr achtsam zu sein und v.a. durch Nichtigkeiten wie Handy am Ohr oder Falschparken nicht zusätzlich einen zu kassieren. Manchmal kann man z.B. für so einen Abstandsverstoß nicht mal viel dafür, so darf das Konto nicht unnötig belastet werden. |
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21.02.2022, 19:37
Beitrag
#24
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 314 Beigetreten: 21.05.2017 Mitglieds-Nr.: 81596 |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 18.04.2024 - 20:25 |